Die Städte und Gemeinden im Kreis Unna bekommen weitere ca. 2,5 Millionen Euro für den Kita-Ausbau der unter Dreijährigen. Möglich wird das nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek und seines Landtagskollegen Hartmut Ganzke durch ein besonderes Programm des Bundes.
Die heimischen Abgeordneten freuen sich, dass rund 1,6 Millionen Euro in die U3-Betreuungsangebote in ihrem Wahlkreis investiert werden. Der Kreis Unna, der für die Kommunen Fröndenberg, Holzwickede und Bönen zuständig ist, bekommt 361.724 Euro, Unna erhält 401.130 Euro, Bergkamen 295.410 Euro, Kamen 269.040 Euro und Schwerte 269.967 Euro. Die Mittel können für den bedarfsgerechten Ausbau abgerufen werden. Das Geld fließt ab dem kommenden Jahr bis 2018.
„Mit den zusätzlichen Bundesmitteln werden die bisherigen Anstrengungen gewürdigt, und die frühkindliche Bildung erhält dadurch endlich den Stellenwert, den sie verdient“, so Kaczmarek und Ganzke. Für die Eltern im Kreis Unna wird sich die Betreuungssituation weiter entspannen.“
Die Tabelle zeigt, wie sich die Verteilung der Mittel im Kreis Unna darstellt:
Jugendamt
Anzahl Kinder
1 bis unter 3 Jahre
(Stand: 31.12.2013)
Betreuungsquote der
dreijährigen Kinder
(KJH 2014)
Anteil
Bergkamen
777
82,09%
295.410,74 €
Kamen
593
97,96%
269.040,23 €
Lünen
1306
87,78%
530.929,73 €
Schwerte
661
88,18%
269.967,07 €
Selm
395
87,44%
180.000,00 €
Unna
932
92,93%
401.130,72 €
Werne
412
83,78%
180.000,00 €
Kreis Unna
(zuständig für Fröndenberg, Holzwickede und Bönen)
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-11-12 12:54:212014-11-12 12:54:212,5 Millionen Euro für die Kleinsten im Kreis Unna
Für einen intensiven Einblick in die praktischen Auswirkungen von politischen Entscheidungen und manchmal auch als Kontrast zum Berliner Politikbetrieb, nutze ich regelmäßig den Praxistag. Ich gehe dann für einen Tag in Einrichtungen oder Betriebe und erhalte so einen intensiven Einblick in Arbeitsabläufe und das Alltagsgeschäft. In den letzten Wochen habe ich zwei Praxistage durchgeführt.
Zuerst war ich im Lebenszentrum Königsborn in Unna, das eine der renommiertesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in ganz NRW ist. Bei meinem Praxistag konnte ich das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten kennenlernen. Die engagierten Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.
In meiner Funktion als stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion habe ich zudem einen Praxistag an der Universität Dortmund durchgeführt. An diesem Tag konnte ich die zahlreichen Aufgaben und Serviceleistungen des Studentenwerks kennenlernen. Stationen waren unter anderem die Kita, die Hauptmensa, das BAföG-Amt und der InfoPoint des Studentenwerkes. Im Zentrum stand auch ein Gespräch mit Wilfried Blattgerste, dem Leiter der Abteilung Studienfinanzierung. Die Studentenwerke schaffen eine wichtige soziale Infrastruktur, ohne die Studieren für viele Menschen nicht möglich wäre. Ich habe viele Erkenntnisse dazugewonnen, die ich für meine bildungspolitische Arbeit in Berlin weiter verfolgen werde. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.
Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefast.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-11-07 13:46:432014-11-07 13:46:43Kampf gegen Steuerhinterziehung und Versorgung von Flüchtlingen – Zur Sitzungswoche vom 3.-7.11.2014
Steuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten des Gemeinwesens. Auf Druck der SPD ist deshalb ein Ziel im Koalitionsvertrag die Verschärfung der bisherigen Reglungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. Viele Steuerhinterzieher sind bisher straffrei geblieben, wenn sie sich selbst angezeigt haben. In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz in 1. Lesung beraten, das die aktuellen Reglungen verschärft. Bereits ab 2015 soll eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit teurer werden.
In dem Gesetz finden sich auch Forderungen der Länderfinanzminister wieder. Sie haben parteiübergreifend auf einer Konferenz im Mai eine Verschärfungen des Steuerstrafrechts vorgeschlagen. Zu verdanken ist dies wesentlich Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans. Er hat erfolgreich die SPD-Position vertreten, dass sich langjährige Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell nicht lohnen darf.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält, unter anderem folgende, Neureglungen:
Die strafrechtliche Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung wird auf zehn Jahre verdoppelt.
Die Zahlung der Hinterziehungszinsen – aktuell sechs Prozent/Jahr – wird zur Voraussetzung für eine wirksame Selbstanzeige.
Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 Euro – bisher 50.000 Euro – tritt bei Selbstanzeige keine Strafbefreiung mehr ein. Von der Strafverfolgung wird in diesen Fällen nur abgesehen, wenn zusätzlich ein Zuschlag auf die Steuerschuld gezahlt wird.
Dieser bisher fünfprozentige Zuschlag wird auf 10 Prozent verdoppelt und künftig gestaffelt: Ab 100.000 Euro sind 15 Prozent, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent fällig.
Durch Selbstanzeige wird damit künftig nur straffrei, wer die in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen umgehend nachentrichtet. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann nur die gleichzeitige Zahlung des beträchtlichen Zuschlags den Täter vor der Verurteilung bewahren.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-11-07 10:42:102014-11-07 10:42:10Kampf gegen Steuerhinterziehung
In dieser Sitzungswoche haben wir zwei Gesetze verabschiedet, die die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland regelt und vereinfacht.
Zunächst stand eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf der Tagesordnung. In diesem Gesetz sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber und Geduldete in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für zu niedrig und unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Das Gericht forderte vom Gesetzgeber, die Leistungssätze neu zu regeln und diese künftig transparent, realitäts- und bedarfsgerecht zu ermitteln. Seitdem wurden die Leistungen bereits auf Grundlage einer Übergangsregelung gewährt.
Um das Urteils des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen, hat der Deutsche Bundestag nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Sozialgerichtsgesetzes (18/2592) verabschiedet. Künftig sollen die Leistungen nach dem AsylbLG wie die der Grundsicherung (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt und angepasst werden. Dadurch wird es zu deutlich höheren Leistungssätzen kommen. Die EVS wird alle fünf Jahre in enger Zusammenarbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern erhoben.
Die Gesetzesänderung regelt außerdem, dass die Wartezeit, bis Leistungen in gleicher Höhe wie die Sozialhilfe (SGB XII) erbracht werden, nicht mehr vier Jahre, sondern 15 Monate betragen soll. Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, z. B. für ihren persönlichen Schulbedarf erhalten.
Darüber hinaus sollen minderjährige Kinder nicht mehr für die Verstöße ihrer Eltern gegen die aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten mit Leistungsminderungen bestraft werden. Bestimmte Personengruppen mit humanitären Aufenthaltstiteln wie Opfer von Menschenhandel oder Bürgerkriegsflüchtlinge sollen künftig nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Sie beziehen bei Bedürftigkeit Grundsicherung oder Sozialhilfe. Diese Neuregelung entlastet Länder und Kommunen im Jahr 2015 um 31 Millionen Euro und 2016 um 43 Millionen Euro. Für den Bund entstehen dadurch Mehrausgaben in Höhe von 27 Millionen im Jahr 2015 und 2016 37 Millionen.
Als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2013 wird zudem ein so genannter Nothelferanspruch im AsylbLG geregelt. Krankenhäuser und Ärzte erhalten die Behandlungskosten erstattet, wenn sie Asylbewerber in medizinischen Eilfällen behandeln. Gleichzeitig wird die angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern gewährleistet.
Auf der Tagesordnung stand auch die Verabschiedung eines Gesetzes, dass die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtert. Die Kommunen sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lassen vermuten, dass mindestens 200.000 Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik Deutschland kommen werden. Die Bereitstellung von Unterkünften für diese Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Die zeitnahe Nutzung
vieler Flächen, zum Beispiel in Industriegebieten, scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Bauleitplanungsrechts und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern dringend geboten, mit deren Hilfe die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert wird. Dies haben wir mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes nun ermöglicht.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-11-07 10:41:582014-11-07 10:41:58Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere Flüchtlingsunterbringung
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet derzeit, kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke in das Intranet von Schulen und Hochschulen einzustellen. Die seit 2003 geltende befristete Vorschrift wurde drei Mal verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2014.
Mit dem Gesetz von SPD- und Unionsfraktion, das am Donnerstag verabschiedet wurde, soll die Befristung aufgehoben und im Interesse der Rechtssicherheit in eine dauerhafte Regelung überführt werden. Das hat für den Bildungs- und Forschungsbereich große Vorteile.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-11-07 10:41:442014-11-07 10:41:44Reform des Urheberrechts
In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Elterngeld Plus mit einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches Ziel des Koalitionsvertrags um. Wir möchten Eltern mehr Zeit für die Familie geben und mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sowie die Flexibilisierung der Elternzeit vor.
Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 bereits viel geleistet: Es sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab, es führt Mütter nach dieser Zeit wieder in das Berufsleben zurück und es lässt Väter zunehmend die Chance nutzen, intensiv für ihr Kind da zu sein. Inzwischen beginnen auch einige Arbeitgeber sich darauf einzustellen, dass junge Väter eine Auszeit für die Familie nehmen.
Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist es zukünftig für Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten: ein Elterngeld-Monat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch eine frühe Teilzeit.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Wer sich
Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert! Dem Prinzip „Mehr Zeit für Familie“ folgt auch die Flexibilisierung der Elternzeit. Als arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit seiner erleichterten Teilzeit und besonderem Kündigungsschutz steht Eltern die Elternzeit grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag eines Kindes zu. Künftig können Eltern 24 Monate der Elternzeit, anstelle von bisher zwölf Monaten, zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Sie können so leichter den Bedürfnissen ihres Kindes oder der Familie gerecht werden. Durch eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen für die spätere Elternzeitnutzung haben Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf eine bevorstehende Elternzeit einzustellen
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-11-07 10:41:312014-11-07 10:41:31Verabschiedung Elterngeld plus
Essen in großem Stil: Oliver Kaczmarek packte mit an in der Mensa des Dortmunder Studentenwerkes.
Wie Demokratie funktioniert, das erlernen in der Kita „4 Jahreszeiten“ des Studentenwerks Dortmund schon die Kinder der Juniorgruppe jeden Tag. Zum Beispiel, wenn sie gemeinsam darüber abstimmen, welches Obst am Nachmittag auf dem Tisch stehen soll. Dies freute auch den SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek, als er am Donnerstag, 30. Oktober, bei einem seiner Praxistage live miterleben durfte, wie die Kinder mit Stimmkärtchen für Äpfel, Bananen, Weintrauben oder Möhren stimmten. Im Anschluss durften die Kinder Oliver Kaczmarek Fragen stellen und erfuhren so, wie der Alltag eines Politikers aussieht.
Hygieneanleitung vor dem Einsatz: Sorgfältiges Händewaschen dauert etwa 20 Minuten, erfuhr Oliver Kaczmarek.
Die Kita war nur eine von mehreren Stationen, die Oliver Kaczmarek kennen lernte. Welche Arbeit dahintersteckt, um täglich bis zu 6.000 Gäste zu versorgen, stellte der Politiker in der Hauptmensa fest, wo er auch selbst mit anpackte. Nicht nur von dem enormen Aufwand, sondern auch von dem reichhaltigen, abwechslungsreichen Angebot und der hohen Qualität des Essens war er sichtlich beeindruckt: „Das war zu meiner Studienzeit noch ganz anders. Das Angebot von damals und heute ist gar miteinander vergleichbar“, so Kaczmarek.
Im Mittelpunkt des Gesprächs mit Wilfried Blattgerste, dem Leiter der Abteilung Studienfinanzierung, stand natürlich die aktuelle BAföG-Novelle. Großes Interesse hatte Kaczmarek insbesondere an den möglichen Problemen, die die Novelle mit sich bringen könnte, aber auch, wo es im Hinblick auf das BAföG weiteres Verbesserungspotenzial gibt.
Dem InfoPoint des Studentenwerks stattete der Politiker ebenfalls einen Besuch ab und ließ sich von den Mitarbeiterinnen erklären, mit welchen Fragen und Anliegen die Studierenden den unfassenden Informationsservice täglich aufsuchen. Als zentrale Anlaufstelle bietet der InfoPoint einen vielfältigen Service. Ob BAföG, studentisches Wohnen oder auch Notfallhilfen – die Kolleginnen kümmern sich engagiert um die Beantwortung aller Fragen, um den Studierenden möglichst schnell und unkompliziert zu helfen.
Im Rahmen der Praxistage besucht Oliver Kaczmarek regelmäßig Einrichtungen und Betriebe in seinem Wahlkreis, um einen Einblick in die Arbeit zu erhalten und mehr über Probleme und Herausforderungen der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfahren. Als neues Kuratoriumsmitglied des Deutschen Studentenwerks sammelt er im Rahmen von Praxistagen nun auch an einigen Hochschulstandorten Erfahrungen aus erster Hand. Von der Arbeit des Studentenwerks in Dortmund zeigte sich Kaczmarek sehr beeindruckt: „Die Studentenwerke stellen die soziale Infrastruktur bereit, ohne die ein Studium für viele gar nicht möglich wäre. Ihre Arbeit ist für die Hochschulen unverzichtbar und eine Visitenkarte für den jeweiligen Wissenschaftsstandort.“
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-11-03 14:29:552014-11-03 14:29:55Einblicke in die soziale Infrastruktur der Hochschulen
In der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz haben sich die Wissenschaftsminister aus Bund und Ländern heute auf eine Finanzierung des laufenden Hochschulpaktes ab 2015 und die Fortsetzung ab 2016 verständigt. Die SPD begrüßt, dass neben einer Aufstockung der Mittel für den laufenden Hochschulpakt in Zukunft ein besonderer Akzent bei der Förderung von Maßnahmen zum erfolgreichen Studienabschluss gesetzt wird.
Mit der Aufstockung und Fortsetzung des Hochschulpaktes setzt die Große Koalition ihren Investitionskurs im Bereich Bildung fort. Der Bund wird in den Jahren 2015 bis 2023 bis zu 14 Milliarden Euro in die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Studienangeboten investieren.
Noch nie haben so viele junge Menschen in Deutschland ein Studium aufgenommen wie heute. Im Jahr 2012 lag die Studienanfängerquote in Deutschland nach aktueller OECD-Studie bei 53%. Die Bildungsbeteiligung ist gestiegen und das ist gut so. Gut qualifizierte junge Menschen sind ein wesentlicher Grundstein für Fachkräftesicherung und Innovationsfähigkeit.
Der Hochschulpakt unterstützt diese Entwicklung durch die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Studienangebote. Jeder junge Mensch, der ein Studium aufnehmen möchte, erhält damit auch die Chance auf einen Studienplatz.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die besondere Schwerpunktsetzung des Hochschulpaktes bei der Förderung von Maßnahmen, die zu einem erfolgreichen und qualitätsgesicherten Studienabschluss führen. Angesichts der hohen Abbrecherquoten gerade in vielen Bachelor-Studiengängen ist dies ein richtiger Schritt. Dadurch wird es den Hochschulen ermöglicht, verstärkt in Beratung und Betreuung zu investieren, damit aus Studienanfängern auch erfolgreiche Absolventen werden.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-10-30 16:34:562014-10-30 16:34:56Der neue Hochschulpakt investiert in Studienanfänger und Studienerfolg
Nach einem Gang durch die Ausstellung ging es mit einer westfälischen Kaffeetafel zünftig zu im Barabarstollen.
Den Besuch des Barbarastollens im Bergkamener Stadtmuseum versprach der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel bereits im August vergangenen Jahres auf der 150-Jahr-Feier der SPD in Berlin. Damals hatte der REVAG-Geschichtskreis Haus Aden/Grimberg 3/4 der IGBCE Ortsgruppe Oberaden seinen mobilen „Adener Stollen“ vor dem Brandenburger Tor aufgebaut, wo er sich zu einem Besuchermagnet entwickelte.
Das Steigerlied mit zugehörigem Bergmannsschnaps durfte nicht fehlen.
Neben dem heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek, der die ehemaligen Bergleute in Berlin tatkräftig unterstützte, schaute auch SPD-Chef Gabriel an dem Erinnerungsstück der Bergbaugeschichte vorbei, war beeindruckt von dem Engagement der Mitglieder des Geschichtskreises und sagte ihrer Einladung zu, nach Bergkamen zu kommen.
Am Dienstag nun konnten der Geschichtskreis, Oliver Kaczmarek und sein Landtagskollege Rüdiger Weiß Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Oberaden begrüßen. Ehe sich die vielen Gäste zum lockeren Gespräch an eine zünftige westfälische Tafel setzten, führten die ehemaligen Bergleute Gabriel durch die Ausstellung und vermittelten ihm einen lebendigen Eindruck der Arbeit unter Tage. Der Bundeswirtschaftsminister bedankte sich nicht nur erneut für die gelungene Erinnerung an den Bergbau, die die Bergkamener zum Deutschlandfest nach Berlin „getragen“ haben. Er lud den REVAG-Geschichtskreis überdies zu einem Besuch des Bergbaumuseums in seiner Heimatstadt Goslar ein.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-10-28 17:46:572014-10-28 17:46:57Im Barbarastollen mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel
Um einen Einblick in eine der bekanntesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu bekommen, sich ein Bild zu machen von den Arbeitsabläufen der verschiedenen Einrichtungen und mit Ärzten, Mitarbeitern und Verwaltungspersonal ins Gespräch zu kommen, absolvierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Mittwoch, 22. Oktober, einen Praxistag im Lebenszentrum Königsborn. Im Verlauf des Tages durchlief Kaczmarek das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten. Dabei konnte er einen vertieften Einblick in die Aufgaben des Lebenszentrums Königsborn und die alltäglichen Abläufe gewinnen, die ihm insbesondere bei der Entscheidung über das von der Großen Koalition angestrebte Teilhabegesetz, anstelle der heute komplexen und weit verzweigten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, helfen sollen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist für 2016 geplant.
Am Ende der Hospitation zeigte sich Kaczmarek tief beeindruckt von der hohen Kompetenz der Beschäftigten und ihrer Zuwendung zu den Patienten: „Ich bin dankbar, einen so intensiven Einblick in den Alltag des Lebenszentrums Königsborn bekommen zu haben. Die Gespräche und die Begleitung des Personals bei der Arbeit haben mir verdeutlicht, dass es in der Einrichtung um mehr geht, als die medizinische, pädagogische, pflegerische und therapeutische Betreuung. Die Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Das Lebenszentrum Königsborn zeigt, dass Inklusion viele Facetten hat und wir neben der wichtigen und notwendigen Debatte über die Orte des Zusammenlebens zwischen Menschen mit und ohne Behinderung auch darüber reden müssen, welche Orte der Spezialisierung und des Rückzugs sinnvoll und teils auch notwendig sind.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2014-10-24 14:49:372014-10-24 14:49:37Praxistag im Lebenszentrum Königsborn zeigt viele Facetten von Inklusion auf
Aktuelles – Seite 169 von 269 – Oliver Kaczmarek, Md
2,5 Millionen Euro für die Kleinsten im Kreis Unna
Kreis Unna, Presse und Co.Die Städte und Gemeinden im Kreis Unna bekommen weitere ca. 2,5 Millionen Euro für den Kita-Ausbau der unter Dreijährigen. Möglich wird das nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek und seines Landtagskollegen Hartmut Ganzke durch ein besonderes Programm des Bundes.
Die heimischen Abgeordneten freuen sich, dass rund 1,6 Millionen Euro in die U3-Betreuungsangebote in ihrem Wahlkreis investiert werden. Der Kreis Unna, der für die Kommunen Fröndenberg, Holzwickede und Bönen zuständig ist, bekommt 361.724 Euro, Unna erhält 401.130 Euro, Bergkamen 295.410 Euro, Kamen 269.040 Euro und Schwerte 269.967 Euro. Die Mittel können für den bedarfsgerechten Ausbau abgerufen werden. Das Geld fließt ab dem kommenden Jahr bis 2018.
„Mit den zusätzlichen Bundesmitteln werden die bisherigen Anstrengungen gewürdigt, und die frühkindliche Bildung erhält dadurch endlich den Stellenwert, den sie verdient“, so Kaczmarek und Ganzke. Für die Eltern im Kreis Unna wird sich die Betreuungssituation weiter entspannen.“
Die Tabelle zeigt, wie sich die Verteilung der Mittel im Kreis Unna darstellt:
1 bis unter 3 Jahre
(Stand: 31.12.2013)
dreijährigen Kinder
(KJH 2014)
(zuständig für Fröndenberg, Holzwickede und Bönen)
Kampf gegen Steuerhinterziehung und Versorgung von Flüchtlingen – Zur Sitzungswoche vom 3.-7.11.2014
Im Gespräch, InfodienstFür einen intensiven Einblick in die praktischen Auswirkungen von politischen Entscheidungen und manchmal auch als Kontrast zum Berliner Politikbetrieb, nutze ich regelmäßig den Praxistag. Ich gehe dann für einen Tag in Einrichtungen oder Betriebe und erhalte so einen intensiven Einblick in Arbeitsabläufe und das Alltagsgeschäft. In den letzten Wochen habe ich zwei Praxistage durchgeführt.
Zuerst war ich im Lebenszentrum Königsborn in Unna, das eine der renommiertesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in ganz NRW ist. Bei meinem Praxistag konnte ich das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten kennenlernen. Die engagierten Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.
In meiner Funktion als stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion habe ich zudem einen Praxistag an der Universität Dortmund durchgeführt. An diesem Tag konnte ich die zahlreichen Aufgaben und Serviceleistungen des Studentenwerks kennenlernen. Stationen waren unter anderem die Kita, die Hauptmensa, das BAföG-Amt und der InfoPoint des Studentenwerkes. Im Zentrum stand auch ein Gespräch mit Wilfried Blattgerste, dem Leiter der Abteilung Studienfinanzierung. Die Studentenwerke schaffen eine wichtige soziale Infrastruktur, ohne die Studieren für viele Menschen nicht möglich wäre. Ich habe viele Erkenntnisse dazugewonnen, die ich für meine bildungspolitische Arbeit in Berlin weiter verfolgen werde. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.
Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefast.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek
– – – – – –
1. Kampf gegen Steuerhinterziehung
2. Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere Flüchtlingsunterbringung
3. Reform des Urheberrechts
4. Verabschiedung des Elterngeld Plus
Kampf gegen Steuerhinterziehung
Infodienst, Wirtschaft und FinanzenSteuerhinterziehung ist eine Straftat auf Kosten des Gemeinwesens. Auf Druck der SPD ist deshalb ein Ziel im Koalitionsvertrag die Verschärfung der bisherigen Reglungen zur strafbefreienden Selbstanzeige. Viele Steuerhinterzieher sind bisher straffrei geblieben, wenn sie sich selbst angezeigt haben. In dieser Sitzungswoche haben wir im Deutschen Bundestag ein Gesetz in 1. Lesung beraten, das die aktuellen Reglungen verschärft. Bereits ab 2015 soll eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit teurer werden.
In dem Gesetz finden sich auch Forderungen der Länderfinanzminister wieder. Sie haben parteiübergreifend auf einer Konferenz im Mai eine Verschärfungen des Steuerstrafrechts vorgeschlagen. Zu verdanken ist dies wesentlich Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans. Er hat erfolgreich die SPD-Position vertreten, dass sich langjährige Steuerhinterziehung für die Straftäter finanziell nicht lohnen darf.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält, unter anderem folgende, Neureglungen:
Durch Selbstanzeige wird damit künftig nur straffrei, wer die in den letzten zehn Jahren hinterzogenen Steuern nebst Hinterziehungszinsen umgehend nachentrichtet. In Fällen schwerer Steuerhinterziehung kann nur die gleichzeitige Zahlung des beträchtlichen Zuschlags den Täter vor der Verurteilung bewahren.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.
Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere Flüchtlingsunterbringung
InfodienstIn dieser Sitzungswoche haben wir zwei Gesetze verabschiedet, die die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland regelt und vereinfacht.
Zunächst stand eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf der Tagesordnung. In diesem Gesetz sind seit 1993 die Höhe und Form von Leistungen geregelt, die materiell hilfebedürftige Asylbewerber und Geduldete in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für zu niedrig und unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Das Gericht forderte vom Gesetzgeber, die Leistungssätze neu zu regeln und diese künftig transparent, realitäts- und bedarfsgerecht zu ermitteln. Seitdem wurden die Leistungen bereits auf Grundlage einer Übergangsregelung gewährt.
Um das Urteils des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen, hat der Deutsche Bundestag nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Sozialgerichtsgesetzes (18/2592) verabschiedet. Künftig sollen die Leistungen nach dem AsylbLG wie die der Grundsicherung (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt und angepasst werden. Dadurch wird es zu deutlich höheren Leistungssätzen kommen. Die EVS wird alle fünf Jahre in enger Zusammenarbeit zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern erhoben.
Die Gesetzesänderung regelt außerdem, dass die Wartezeit, bis Leistungen in gleicher Höhe wie die Sozialhilfe (SGB XII) erbracht werden, nicht mehr vier Jahre, sondern 15 Monate betragen soll. Kinder und Jugendliche sollen von Anfang an einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, z. B. für ihren persönlichen Schulbedarf erhalten.
Darüber hinaus sollen minderjährige Kinder nicht mehr für die Verstöße ihrer Eltern gegen die aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten mit Leistungsminderungen bestraft werden. Bestimmte Personengruppen mit humanitären Aufenthaltstiteln wie Opfer von Menschenhandel oder Bürgerkriegsflüchtlinge sollen künftig nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Sie beziehen bei Bedürftigkeit Grundsicherung oder Sozialhilfe. Diese Neuregelung entlastet Länder und Kommunen im Jahr 2015 um 31 Millionen Euro und 2016 um 43 Millionen Euro. Für den Bund entstehen dadurch Mehrausgaben in Höhe von 27 Millionen im Jahr 2015 und 2016 37 Millionen.
Als Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Oktober 2013 wird zudem ein so genannter Nothelferanspruch im AsylbLG geregelt. Krankenhäuser und Ärzte erhalten die Behandlungskosten erstattet, wenn sie Asylbewerber in medizinischen Eilfällen behandeln. Gleichzeitig wird die angemessene medizinische Versorgung von Asylbewerbern gewährleistet.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.
Auf der Tagesordnung stand auch die Verabschiedung eines Gesetzes, dass die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtert. Die Kommunen sind gegenwärtig mit der Bewältigung der stark angestiegenen Zuwanderung von Flüchtlingen nach Deutschland konfrontiert. Die aktuellen Zuwanderungszahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge lassen vermuten, dass mindestens 200.000 Flüchtlinge in diesem Jahr in die Bundesrepublik Deutschland kommen werden. Die Bereitstellung von Unterkünften für diese Menschen, die oft aus Krisengebieten nach Deutschland kommen, stellt in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt ein großes Problem dar. Die zeitnahe Nutzung
vieler Flächen, zum Beispiel in Industriegebieten, scheitert vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind gesetzgeberische Maßnahmen im Rahmen eines zeitlich befristeten Maßnahmengesetzes im Bereich des Bauleitplanungsrechts und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern dringend geboten, mit deren Hilfe die bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen zeitnah ermöglicht und gesichert wird. Dies haben wir mit der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes nun ermöglicht.
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Reform des Urheberrechts
InfodienstDas Urheberrechtsgesetz (UrhG) gestattet derzeit, kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke in das Intranet von Schulen und Hochschulen einzustellen. Die seit 2003 geltende befristete Vorschrift wurde drei Mal verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2014.
Mit dem Gesetz von SPD- und Unionsfraktion, das am Donnerstag verabschiedet wurde, soll die Befristung aufgehoben und im Interesse der Rechtssicherheit in eine dauerhafte Regelung überführt werden. Das hat für den Bildungs- und Forschungsbereich große Vorteile.
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Verabschiedung Elterngeld plus
Arbeit und Soziales, Infodienst, Wirtschaft und FinanzenIn dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Elterngeld Plus mit einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches Ziel des Koalitionsvertrags um. Wir möchten Eltern mehr Zeit für die Familie geben und mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sowie die Flexibilisierung der Elternzeit vor.
Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 bereits viel geleistet: Es sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab, es führt Mütter nach dieser Zeit wieder in das Berufsleben zurück und es lässt Väter zunehmend die Chance nutzen, intensiv für ihr Kind da zu sein. Inzwischen beginnen auch einige Arbeitgeber sich darauf einzustellen, dass junge Väter eine Auszeit für die Familie nehmen.
Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist es zukünftig für Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten: ein Elterngeld-Monat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch eine frühe Teilzeit.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Wer sich
Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert! Dem Prinzip „Mehr Zeit für Familie“ folgt auch die Flexibilisierung der Elternzeit. Als arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit seiner erleichterten Teilzeit und besonderem Kündigungsschutz steht Eltern die Elternzeit grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag eines Kindes zu. Künftig können Eltern 24 Monate der Elternzeit, anstelle von bisher zwölf Monaten, zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Sie können so leichter den Bedürfnissen ihres Kindes oder der Familie gerecht werden. Durch eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen für die spätere Elternzeitnutzung haben Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf eine bevorstehende Elternzeit einzustellen
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Einblicke in die soziale Infrastruktur der Hochschulen
Im Gespräch, Zukunftsaufgabe BildungEssen in großem Stil: Oliver Kaczmarek packte mit an in der Mensa des Dortmunder Studentenwerkes.
Wie Demokratie funktioniert, das erlernen in der Kita „4 Jahreszeiten“ des Studentenwerks Dortmund schon die Kinder der Juniorgruppe jeden Tag. Zum Beispiel, wenn sie gemeinsam darüber abstimmen, welches Obst am Nachmittag auf dem Tisch stehen soll. Dies freute auch den SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek, als er am Donnerstag, 30. Oktober, bei einem seiner Praxistage live miterleben durfte, wie die Kinder mit Stimmkärtchen für Äpfel, Bananen, Weintrauben oder Möhren stimmten. Im Anschluss durften die Kinder Oliver Kaczmarek Fragen stellen und erfuhren so, wie der Alltag eines Politikers aussieht.
Hygieneanleitung vor dem Einsatz: Sorgfältiges Händewaschen dauert etwa 20 Minuten, erfuhr Oliver Kaczmarek.
Die Kita war nur eine von mehreren Stationen, die Oliver Kaczmarek kennen lernte. Welche Arbeit dahintersteckt, um täglich bis zu 6.000 Gäste zu versorgen, stellte der Politiker in der Hauptmensa fest, wo er auch selbst mit anpackte. Nicht nur von dem enormen Aufwand, sondern auch von dem reichhaltigen, abwechslungsreichen Angebot und der hohen Qualität des Essens war er sichtlich beeindruckt: „Das war zu meiner Studienzeit noch ganz anders. Das Angebot von damals und heute ist gar miteinander vergleichbar“, so Kaczmarek.
Im Mittelpunkt des Gesprächs mit Wilfried Blattgerste, dem Leiter der Abteilung Studienfinanzierung, stand natürlich die aktuelle BAföG-Novelle. Großes Interesse hatte Kaczmarek insbesondere an den möglichen Problemen, die die Novelle mit sich bringen könnte, aber auch, wo es im Hinblick auf das BAföG weiteres Verbesserungspotenzial gibt.
Dem InfoPoint des Studentenwerks stattete der Politiker ebenfalls einen Besuch ab und ließ sich von den Mitarbeiterinnen erklären, mit welchen Fragen und Anliegen die Studierenden den unfassenden Informationsservice täglich aufsuchen. Als zentrale Anlaufstelle bietet der InfoPoint einen vielfältigen Service. Ob BAföG, studentisches Wohnen oder auch Notfallhilfen – die Kolleginnen kümmern sich engagiert um die Beantwortung aller Fragen, um den Studierenden möglichst schnell und unkompliziert zu helfen.
Im Rahmen der Praxistage besucht Oliver Kaczmarek regelmäßig Einrichtungen und Betriebe in seinem Wahlkreis, um einen Einblick in die Arbeit zu erhalten und mehr über Probleme und Herausforderungen der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfahren. Als neues Kuratoriumsmitglied des Deutschen Studentenwerks sammelt er im Rahmen von Praxistagen nun auch an einigen Hochschulstandorten Erfahrungen aus erster Hand. Von der Arbeit des Studentenwerks in Dortmund zeigte sich Kaczmarek sehr beeindruckt: „Die Studentenwerke stellen die soziale Infrastruktur bereit, ohne die ein Studium für viele gar nicht möglich wäre. Ihre Arbeit ist für die Hochschulen unverzichtbar und eine Visitenkarte für den jeweiligen Wissenschaftsstandort.“
Der neue Hochschulpakt investiert in Studienanfänger und Studienerfolg
Im Gespräch, Presse und Co., Zukunftsaufgabe BildungIn der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz haben sich die Wissenschaftsminister aus Bund und Ländern heute auf eine Finanzierung des laufenden Hochschulpaktes ab 2015 und die Fortsetzung ab 2016 verständigt. Die SPD begrüßt, dass neben einer Aufstockung der Mittel für den laufenden Hochschulpakt in Zukunft ein besonderer Akzent bei der Förderung von Maßnahmen zum erfolgreichen Studienabschluss gesetzt wird.
Mit der Aufstockung und Fortsetzung des Hochschulpaktes setzt die Große Koalition ihren Investitionskurs im Bereich Bildung fort. Der Bund wird in den Jahren 2015 bis 2023 bis zu 14 Milliarden Euro in die Bereitstellung von qualitativ hochwertigen Studienangeboten investieren.
Noch nie haben so viele junge Menschen in Deutschland ein Studium aufgenommen wie heute. Im Jahr 2012 lag die Studienanfängerquote in Deutschland nach aktueller OECD-Studie bei 53%. Die Bildungsbeteiligung ist gestiegen und das ist gut so. Gut qualifizierte junge Menschen sind ein wesentlicher Grundstein für Fachkräftesicherung und Innovationsfähigkeit.
Der Hochschulpakt unterstützt diese Entwicklung durch die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Studienangebote. Jeder junge Mensch, der ein Studium aufnehmen möchte, erhält damit auch die Chance auf einen Studienplatz.
Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die besondere Schwerpunktsetzung des Hochschulpaktes bei der Förderung von Maßnahmen, die zu einem erfolgreichen und qualitätsgesicherten Studienabschluss führen. Angesichts der hohen Abbrecherquoten gerade in vielen Bachelor-Studiengängen ist dies ein richtiger Schritt. Dadurch wird es den Hochschulen ermöglicht, verstärkt in Beratung und Betreuung zu investieren, damit aus Studienanfängern auch erfolgreiche Absolventen werden.
Im Barbarastollen mit Bundeswirtschaftsminister Gabriel
Bergkamen, Im Gespräch, Kreis UnnaNach einem Gang durch die Ausstellung ging es mit einer westfälischen Kaffeetafel zünftig zu im Barabarstollen.
Den Besuch des Barbarastollens im Bergkamener Stadtmuseum versprach der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel bereits im August vergangenen Jahres auf der 150-Jahr-Feier der SPD in Berlin. Damals hatte der REVAG-Geschichtskreis Haus Aden/Grimberg 3/4 der IGBCE Ortsgruppe Oberaden seinen mobilen „Adener Stollen“ vor dem Brandenburger Tor aufgebaut, wo er sich zu einem Besuchermagnet entwickelte.
Das Steigerlied mit zugehörigem Bergmannsschnaps durfte nicht fehlen.
Neben dem heimischen SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek, der die ehemaligen Bergleute in Berlin tatkräftig unterstützte, schaute auch SPD-Chef Gabriel an dem Erinnerungsstück der Bergbaugeschichte vorbei, war beeindruckt von dem Engagement der Mitglieder des Geschichtskreises und sagte ihrer Einladung zu, nach Bergkamen zu kommen.
Am Dienstag nun konnten der Geschichtskreis, Oliver Kaczmarek und sein Landtagskollege Rüdiger Weiß Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in Oberaden begrüßen. Ehe sich die vielen Gäste zum lockeren Gespräch an eine zünftige westfälische Tafel setzten, führten die ehemaligen Bergleute Gabriel durch die Ausstellung und vermittelten ihm einen lebendigen Eindruck der Arbeit unter Tage. Der Bundeswirtschaftsminister bedankte sich nicht nur erneut für die gelungene Erinnerung an den Bergbau, die die Bergkamener zum Deutschlandfest nach Berlin „getragen“ haben. Er lud den REVAG-Geschichtskreis überdies zu einem Besuch des Bergbaumuseums in seiner Heimatstadt Goslar ein.
Praxistag im Lebenszentrum Königsborn zeigt viele Facetten von Inklusion auf
Kreis Unna, Presse und Co., UnnaUm einen Einblick in eine der bekanntesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu bekommen, sich ein Bild zu machen von den Arbeitsabläufen der verschiedenen Einrichtungen und mit Ärzten, Mitarbeitern und Verwaltungspersonal ins Gespräch zu kommen, absolvierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Mittwoch, 22. Oktober, einen Praxistag im Lebenszentrum Königsborn. Im Verlauf des Tages durchlief Kaczmarek das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten. Dabei konnte er einen vertieften Einblick in die Aufgaben des Lebenszentrums Königsborn und die alltäglichen Abläufe gewinnen, die ihm insbesondere bei der Entscheidung über das von der Großen Koalition angestrebte Teilhabegesetz, anstelle der heute komplexen und weit verzweigten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, helfen sollen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist für 2016 geplant.
Am Ende der Hospitation zeigte sich Kaczmarek tief beeindruckt von der hohen Kompetenz der Beschäftigten und ihrer Zuwendung zu den Patienten: „Ich bin dankbar, einen so intensiven Einblick in den Alltag des Lebenszentrums Königsborn bekommen zu haben. Die Gespräche und die Begleitung des Personals bei der Arbeit haben mir verdeutlicht, dass es in der Einrichtung um mehr geht, als die medizinische, pädagogische, pflegerische und therapeutische Betreuung. Die Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Das Lebenszentrum Königsborn zeigt, dass Inklusion viele Facetten hat und wir neben der wichtigen und notwendigen Debatte über die Orte des Zusammenlebens zwischen Menschen mit und ohne Behinderung auch darüber reden müssen, welche Orte der Spezialisierung und des Rückzugs sinnvoll und teils auch notwendig sind.“