Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind? Das soll sich ändern: Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, sollen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder im Grundschulalter ab 2025 bis in den Nachmittag betreut werden können. Der Rechtsanspruch selbst wird nach einer abschließenden Einigung zwischen Bund und Ländern in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.
Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Länder mit 2 Milliarden Euro fördert und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einrichtet. Im Zuge des Konjunkturpakets wurde darüber hinaus vereinbart, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-20 15:55:022020-11-20 15:55:02Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Der Bund wird sich auch 2020 und 2021 an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen. Die Höhe der Beteiligung beträgt monatlich 670 Euro je Person – von der Registrierung bis zur Erteilung eines einmaligen Bescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zusätzlich werden je abgelehntem Asylbewerber 670 Euro pauschal bezahlt.
Leistungsschwache kleine Länder erhalten zudem im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Bundesmittel, um die dort überdurchschnittlich hohen Kosten auszugleichen.
Außerdem erhalten die Länder für 2021 zunächst 200 Millionen Euro. Damit sollen die Länder den Personalbestand in den Gesundheitsämtern ausbauen und die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verbessern.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-20 15:53:452020-11-20 15:53:45Beteiligung an flüchtlingsbezogenen Kosten der Kommunen und der Länder
Nur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle Bürger*innen den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können. Mit einem gleichnamigen Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, schaffen wir die Grundlage für eine digitale Rentenübersicht und setzen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die technische und inhaltliche Umsetzung wird die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ übernehmen, unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Darüber hinaus modernisieren wir die Sozialversicherungswahlen: Ehrenamtliche in der Sozialversicherung erhalten einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung und Fortbildung, und für die Vertreter*innenversammlung und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger wird eine Geschlechterquote von 40 Prozent eingeführt. Außerdem wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt – nach den Grundsätzen von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit.
Mit dem Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, werden Rechtsänderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen vorgenommen. Gleichzeitig werden melderechtliche Prozesse vereinfacht, der länderübergreifende Datenabruf sowie die Datenqualität und -verfügbarkeit verbessert. Außerdem sollen Bürger*innen erstmals ihre Daten aus dem Melderegister abrufen und weiter nutzen können. Der automatisierte Datenabruf für Behörden wird optimiert: Datenkataloge werden vereinheitlicht und zwischen verschiedenen Arten des Abrufs differenziert. Ferner soll der Umgang mit Auskunftsersuchen zu schutzbedürftigen Personen aus den Melderegistern verbessert werden, ohne das Schutzniveau für diese abzusenken.
Mit dem Onlinezugangsgesetz wurde bereits 2017 beschlossen: Die öffentliche Verwaltung arbeitet bis spätestens Ende 2022 (auch) digital. Bürger*innen, aber auch Unternehmen sollen künftig schnell, effizient und nutzer*innenfreundlich auf Verwaltungsdienste und -portale zugreifen können.
Es ist nicht zeitgemäß, dass Bürger*innen für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind. Deswegen kommt mit dem Regierungsentwurf zum Registermodernisierungsgesetz, das in dieser Woche im Bundestag beraten wurde, die rechtliche Grundlage für ein modernes registerübergreifendes Identifikationsmanagement und ein sogenanntes „Datencockpit“. Unter strenger Beachtung des Datenschutzes wird damit die öffentliche Verwaltung in Zukunft effektiver zusammenarbeiten und den Prozess der Digitalisierung vorantreiben können. Ziel ist es, bürokratische Hürden für Bürger*innen abzubauen.
Im Rahmen der Corona-Hilfe der Bundesregierung sind im Kreis Unna bereits Kredite in Höhe von über 108 Millionen Euro bewilligt worden. Darauf weist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hin und bezieht sich dabei auf ein Schreiben, das er von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe erhalten hat. Insgesamt wurden mehr als 385 Anträge von Unternehmen und Betrieben in der Region erfolgreich gestellt.
Von dem Kreditvolumen von mehr als 108 Millionen Euro entfallen fast 70 Millionen Euro KfW-Unternehmerkredite an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), über 19 Millionen Euro Unternehmerkredite, 15,5 Millionen Euro Schnellkredite und rund 4 Millionen Euro Gründerkredite.
„Die Soforthilfen und KfW-Programme zur Bewältigung der Corona-Krise sind stark nachgefragt“, erklärt Kaczmarek. Die Bundesregierung tue alles, um Betriebe und Arbeitsplätze vor Ort zu retten. Die zugesagten KfW-Kredite seien für viele, gerade auch kleine- und mittelständische Unternehmen im Kreis eine wichtige Stütze. „Ich bin froh, dass viele Unternehmen von den Maßnahmen profitieren und so nicht zuletzt Arbeitsplätze erhalten werden können“, so Kaczmarek.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/07/MDB-Kaczmarek-241-e1495105394218.jpg6651000Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-12 14:37:252024-03-22 10:34:19Über 108 Millionen Euro Hilfsgelder für Unternehmen im Kreis Unna
Der Kampf gegen die Corona-Pandemie stellt uns vor gewaltige Aufgaben. Ob Gesundheitssektor, Wirtschaft, touristische Dienstleistungen, Kulturveranstaltungen, Gastronomie, Hotellerie oder Freizeiteinrichtungen – die negativen Folgen der Krise sind in allen Lebensbereichen deutlich zu spüren. Viele Branchen sind zunehmend auf Hilfen angewiesen.
Um sich zur Lage in der Corona-Krise auszutauschen, wird der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek daher in den kommenden Wochen das Gespräch mit den einzelnen Branchen suchen. Die Veranstaltungen finden jeweils als digitale Dialoge statt. Das erste Gespräch führte der Abgeordnete mit den Leiter*innen der Krankenhäuser im Wahlkreis. Danach folgt ein Austausch mit den Pflegeeinrichtungen. Weitere Gespräche mit Reisebüros, Schaustellern, Kultureinrichtungen oder Einzelhändlern werden folgen. Im Vordergrund der Branchendialoge steht ein ergebnisorientierter und interaktiver Austausch, bei dem Probleme und Sorgen benannt und in die Arbeit des Bundestags eingespeist werden können.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/12/Oliver-Kacmarek-06_19-784-scaled-e1575538227105.jpg467700Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-09 13:46:222024-03-22 10:35:52Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek lädt zum digitalen Branchendialog
Die Corona-Pandemie stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst und unser Gesundheitswesen weiter vor große Herausforderungen. Aufgrund neuer Erkenntnisse über COVID-19 und seine Verbreitung ist eine Anpassung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) notwendig. Außerdem muss die bevorstehende Verfügbarkeit von Impfstoffen vorbereitet und festgehalten werden.
Der Entwurf für ein drittes Bevölkerungsschutzgesetz, das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sieht unter anderem den Verzicht auf Meldung negativer Testergebnisse, Ausnahmen vom Arztvorbehalt bei bestimmten Testungen und die Möglichkeit der Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore vor. Um die Grundlage für eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf zudem eine entsprechende Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vor. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG für Fälle ausgeschlossen werden, in denen die Quarantäne durch Verzicht auf eine Reise in ein Risikogebiet im Ausland hätte vermieden werden können.
Das Robert-Koch-Institut soll zudem neue Instrumente erhalten und Schutzimpfungen in Impfzentren besser vorbereitet können. Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere Regelungen zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der im September von Bund und Ländern beschlossen wurde und unter anderem die Digitalisierung der Gesundheitsbranche voranbringen soll.
Rund um die Geburt den Zugang zu zentralen Familienleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Namensbestimmung digital zu ermöglichen und Nachweispflichten zu erleichtern – das ist das Ziel des in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Regierungsentwurfs für ein Digitale-Familienleistungen-Gesetz. Danach sollen die zuständigen Behörden wie Standesämter, Elterngeldstellen, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung die jeweils notwendigen Daten abrufen bzw. übermitteln können. Eltern müssen dann weder die Geburtsurkunde ihres Kindes noch ihre Einkommensnachweise übermitteln. Ihnen bleiben damit Wege zu verschiedenen Behörden erspart und sie müssen weniger Formulare ausfüllen. Die Bürger*innen sollen dabei selbst entscheiden können, ob sie den neuen Behördenservice nutzen wollen oder nicht.
Mit der neuen nutzer*innenfreundlichen digitalen Anwendung sollen der Zeitaufwand beziehungsweise die Kosten für Bürger*innen sowie für Wirtschaft und Verwaltung reduziert werden. Der Innenausschuss hat zudem einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, mit dem ein Anliegen des Bundesrates aufgegriffen wurde. Demnach sollen weitere Änderungen des Onlinezugangsgesetzes vorgenommen werden, um den weiteren Digitalisierungsprozess der Verwaltung voranzubringen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-06 11:53:142020-11-06 11:53:14Kombiantrag für Familienleistungen und wichtige Dokumente
Belarus ist immer noch nicht zur Ruhe gekommen. Auch knapp zweite Monate nach den gefälschten Präsidentschaftswahlen gehen die Menschen auf die Straße, um gegen Alexander Lukaschenko und Unterdrückung und Gewalt zu protestieren. Polizei und Sicherheitskräfte greifen weiterhin hart durch: Bis Ende Oktober ist die Zahl der Inhaftierten auf rund 15.000 gestiegen. In einem Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen haben wir die belarussische Staatsführung aufgefordert, alle politischen Gefangenen umgehend freizulassen, Gewalt und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien umgehend zu beenden sowie faire und freie Neuwahlen unter internationaler Wahlbeobachtung durch die OSZE zuzulassen. Damit soll ein Zeichen der Solidarität mit den Menschen in Belarus gesetzt und ihr Wille zur Selbstbestimmung respektiert werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-06 11:48:402020-11-06 11:48:40Solidarität mit Belarus
Mit dem in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 (RBEG 2021) werden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Damit stellen wir sicher, dass niemand abgehängt wird.
Auf der Grundlage der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenso deutlich aus. Die Regelbedarfsstufen liegen dann bei 373 Euro für die 14- bis 17-Jährigen und 283 Euro für die unter Sechsjährigen.
Außerdem werden künftig auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant anerkannt. Bisher galt dies nur für eine Doppelflatrate für Internet und Festnetztelefonie.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-06 11:47:332020-11-06 11:47:33Höhere Regelsätze in der Grundsicherung
Aktuelles – Seite 58 von 265 – Oliver Kaczmarek, Md
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungAb dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind? Das soll sich ändern: Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, sollen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder im Grundschulalter ab 2025 bis in den Nachmittag betreut werden können. Der Rechtsanspruch selbst wird nach einer abschließenden Einigung zwischen Bund und Ländern in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.
Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Länder mit 2 Milliarden Euro fördert und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einrichtet. Im Zuge des Konjunkturpakets wurde darüber hinaus vereinbart, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917294.pdf
Beteiligung an flüchtlingsbezogenen Kosten der Kommunen und der Länder
Allgemein, InfodienstDer Bund wird sich auch 2020 und 2021 an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen. Die Höhe der Beteiligung beträgt monatlich 670 Euro je Person – von der Registrierung bis zur Erteilung eines einmaligen Bescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zusätzlich werden je abgelehntem Asylbewerber 670 Euro pauschal bezahlt.
Leistungsschwache kleine Länder erhalten zudem im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Bundesmittel, um die dort überdurchschnittlich hohen Kosten auszugleichen.
Außerdem erhalten die Länder für 2021 zunächst 200 Millionen Euro. Damit sollen die Länder den Personalbestand in den Gesundheitsämtern ausbauen und die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verbessern.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923481.pdf
Einführung einer digitalen Rentenübersicht
Arbeit und Soziales, Digitales, InfodienstNur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle Bürger*innen den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können. Mit einem gleichnamigen Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, schaffen wir die Grundlage für eine digitale Rentenübersicht und setzen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die technische und inhaltliche Umsetzung wird die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ übernehmen, unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Darüber hinaus modernisieren wir die Sozialversicherungswahlen: Ehrenamtliche in der Sozialversicherung erhalten einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung und Fortbildung, und für die Vertreter*innenversammlung und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger wird eine Geschlechterquote von 40 Prozent eingeführt. Außerdem wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt – nach den Grundsätzen von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923550.pdf
Mehr Bürgerfreundlichkeit im Melderecht
Digitales, InfodienstMit dem Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, werden Rechtsänderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen vorgenommen. Gleichzeitig werden melderechtliche Prozesse vereinfacht, der länderübergreifende Datenabruf sowie die Datenqualität und -verfügbarkeit verbessert. Außerdem sollen Bürger*innen erstmals ihre Daten aus dem Melderegister abrufen und weiter nutzen können. Der automatisierte Datenabruf für Behörden wird optimiert: Datenkataloge werden vereinheitlicht und zwischen verschiedenen Arten des Abrufs differenziert. Ferner soll der Umgang mit Auskunftsersuchen zu schutzbedürftigen Personen aus den Melderegistern verbessert werden, ohne das Schutzniveau für diese abzusenken.
Mit dem Onlinezugangsgesetz wurde bereits 2017 beschlossen: Die öffentliche Verwaltung arbeitet bis spätestens Ende 2022 (auch) digital. Bürger*innen, aber auch Unternehmen sollen künftig schnell, effizient und nutzer*innenfreundlich auf Verwaltungsdienste und -portale zugreifen können.
Es ist nicht zeitgemäß, dass Bürger*innen für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind. Deswegen kommt mit dem Regierungsentwurf zum Registermodernisierungsgesetz, das in dieser Woche im Bundestag beraten wurde, die rechtliche Grundlage für ein modernes registerübergreifendes Identifikationsmanagement und ein sogenanntes „Datencockpit“. Unter strenger Beachtung des Datenschutzes wird damit die öffentliche Verwaltung in Zukunft effektiver zusammenarbeiten und den Prozess der Digitalisierung vorantreiben können. Ziel ist es, bürokratische Hürden für Bürger*innen abzubauen.
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/227/1922774.pdf
und hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/242/1924226.pdf
Über 108 Millionen Euro Hilfsgelder für Unternehmen im Kreis Unna
Corona / SARS-CoV-2, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Wirtschaft und FinanzenIm Rahmen der Corona-Hilfe der Bundesregierung sind im Kreis Unna bereits Kredite in Höhe von über 108 Millionen Euro bewilligt worden. Darauf weist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hin und bezieht sich dabei auf ein Schreiben, das er von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe erhalten hat. Insgesamt wurden mehr als 385 Anträge von Unternehmen und Betrieben in der Region erfolgreich gestellt.
Von dem Kreditvolumen von mehr als 108 Millionen Euro entfallen fast 70 Millionen Euro KfW-Unternehmerkredite an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), über 19 Millionen Euro Unternehmerkredite, 15,5 Millionen Euro Schnellkredite und rund 4 Millionen Euro Gründerkredite.
„Die Soforthilfen und KfW-Programme zur Bewältigung der Corona-Krise sind stark nachgefragt“, erklärt Kaczmarek. Die Bundesregierung tue alles, um Betriebe und Arbeitsplätze vor Ort zu retten. Die zugesagten KfW-Kredite seien für viele, gerade auch kleine- und mittelständische Unternehmen im Kreis eine wichtige Stütze. „Ich bin froh, dass viele Unternehmen von den Maßnahmen profitieren und so nicht zuletzt Arbeitsplätze erhalten werden können“, so Kaczmarek.
Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek lädt zum digitalen Branchendialog
Gemeinsam stark für morgen, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Der Kampf gegen die Corona-Pandemie stellt uns vor gewaltige Aufgaben. Ob Gesundheitssektor, Wirtschaft, touristische Dienstleistungen, Kulturveranstaltungen, Gastronomie, Hotellerie oder Freizeiteinrichtungen – die negativen Folgen der Krise sind in allen Lebensbereichen deutlich zu spüren. Viele Branchen sind zunehmend auf Hilfen angewiesen.
Um sich zur Lage in der Corona-Krise auszutauschen, wird der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek daher in den kommenden Wochen das Gespräch mit den einzelnen Branchen suchen. Die Veranstaltungen finden jeweils als digitale Dialoge statt. Das erste Gespräch führte der Abgeordnete mit den Leiter*innen der Krankenhäuser im Wahlkreis. Danach folgt ein Austausch mit den Pflegeeinrichtungen. Weitere Gespräche mit Reisebüros, Schaustellern, Kultureinrichtungen oder Einzelhändlern werden folgen. Im Vordergrund der Branchendialoge steht ein ergebnisorientierter und interaktiver Austausch, bei dem Probleme und Sorgen benannt und in die Arbeit des Bundestags eingespeist werden können.
Bevölkerungsschutzgesetz: öffentliche Gesundheit stärken
Corona / SARS-CoV-2, Gesundheit und Pflege, InfodienstDie Corona-Pandemie stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst und unser Gesundheitswesen weiter vor große Herausforderungen. Aufgrund neuer Erkenntnisse über COVID-19 und seine Verbreitung ist eine Anpassung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) notwendig. Außerdem muss die bevorstehende Verfügbarkeit von Impfstoffen vorbereitet und festgehalten werden.
Der Entwurf für ein drittes Bevölkerungsschutzgesetz, das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sieht unter anderem den Verzicht auf Meldung negativer Testergebnisse, Ausnahmen vom Arztvorbehalt bei bestimmten Testungen und die Möglichkeit der Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore vor. Um die Grundlage für eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf zudem eine entsprechende Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vor. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG für Fälle ausgeschlossen werden, in denen die Quarantäne durch Verzicht auf eine Reise in ein Risikogebiet im Ausland hätte vermieden werden können.
Das Robert-Koch-Institut soll zudem neue Instrumente erhalten und Schutzimpfungen in Impfzentren besser vorbereitet können. Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere Regelungen zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der im September von Bund und Ländern beschlossen wurde und unter anderem die Digitalisierung der Gesundheitsbranche voranbringen soll.
Den Entwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf
Kombiantrag für Familienleistungen und wichtige Dokumente
Digitales, InfodienstRund um die Geburt den Zugang zu zentralen Familienleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Namensbestimmung digital zu ermöglichen und Nachweispflichten zu erleichtern – das ist das Ziel des in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Regierungsentwurfs für ein Digitale-Familienleistungen-Gesetz. Danach sollen die zuständigen Behörden wie Standesämter, Elterngeldstellen, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung die jeweils notwendigen Daten abrufen bzw. übermitteln können. Eltern müssen dann weder die Geburtsurkunde ihres Kindes noch ihre Einkommensnachweise übermitteln. Ihnen bleiben damit Wege zu verschiedenen Behörden erspart und sie müssen weniger Formulare ausfüllen. Die Bürger*innen sollen dabei selbst entscheiden können, ob sie den neuen Behördenservice nutzen wollen oder nicht.
Mit der neuen nutzer*innenfreundlichen digitalen Anwendung sollen der Zeitaufwand beziehungsweise die Kosten für Bürger*innen sowie für Wirtschaft und Verwaltung reduziert werden. Der Innenausschuss hat zudem einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, mit dem ein Anliegen des Bundesrates aufgegriffen wurde. Demnach sollen weitere Änderungen des Onlinezugangsgesetzes vorgenommen werden, um den weiteren Digitalisierungsprozess der Verwaltung voranzubringen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921987.pdf
Solidarität mit Belarus
Belarus, InfodienstBelarus ist immer noch nicht zur Ruhe gekommen. Auch knapp zweite Monate nach den gefälschten Präsidentschaftswahlen gehen die Menschen auf die Straße, um gegen Alexander Lukaschenko und Unterdrückung und Gewalt zu protestieren. Polizei und Sicherheitskräfte greifen weiterhin hart durch: Bis Ende Oktober ist die Zahl der Inhaftierten auf rund 15.000 gestiegen. In einem Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen haben wir die belarussische Staatsführung aufgefordert, alle politischen Gefangenen umgehend freizulassen, Gewalt und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien umgehend zu beenden sowie faire und freie Neuwahlen unter internationaler Wahlbeobachtung durch die OSZE zuzulassen. Damit soll ein Zeichen der Solidarität mit den Menschen in Belarus gesetzt und ihr Wille zur Selbstbestimmung respektiert werden.
Den Antrag gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923943.pdf
Höhere Regelsätze in der Grundsicherung
Arbeit und Soziales, InfodienstMit dem in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 (RBEG 2021) werden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Damit stellen wir sicher, dass niemand abgehängt wird.
Auf der Grundlage der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenso deutlich aus. Die Regelbedarfsstufen liegen dann bei 373 Euro für die 14- bis 17-Jährigen und 283 Euro für die unter Sechsjährigen.
Außerdem werden künftig auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant anerkannt. Bisher galt dies nur für eine Doppelflatrate für Internet und Festnetztelefonie.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/227/1922750.pdf