Der Bundeshaushalt 2021 steht im Zeichen der Corona-Pandemie. Auch im kommenden Jahr sind zusätzliche Mittel notwendig, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Wirtschaft zu stabilisieren. Darüber hinaus stärken wir mit dem Bundeshaushalt 2021 den Sozialstaat, verbinden Ökologie mit Ökonomie, festigen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stellen die Weichen für die Zukunft unseres Landes. Insgesamt stellen wir dafür 498,6 Milliarden Euro bereit – ein Rekordhaushalt.
Für den nächsten Bundeshaushalt nehmen wir mehr Schulden auf als geplant: Die Nettokreditaufnahme musste von 96,2 Milliarden Euro auf 179,8 Milliarden Euro angehoben werden – nach 217,8 Milliarden Euro in diesem Jahr. Wir haben die Kraft, das Nötige finanziell zu stemmen, weil wir in den vergangenen Jahren solide gehaushaltet haben. Die erneute Ausnahme von der Schuldenregel ist möglich, da mit der anhaltenden Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Nach der Krise werden wir die Lasten aus dieser Pandemie gerecht verteilen müssen. Für uns Sozialdemokrat*innen ist dabei klar: Starke Schultern werden hier mehr tragen müssen als schwache.
Die SPD-Fraktion hat am Montag einstimmig ein umfassendes Konzept für die Neuausrichtung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beschlossen. Damit sollen über die Corona-Pandemie hinaus die Gesundheitsämter nachhaltig gestärkt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt damit ein deutliches Zeichen: Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) soll neben ambulanter und stationärer Versorgung die dritte Säule im Gesundheitssystem werden, damit eine umfassende Versorgung für alle Menschen bereitsteht. Die Gesundheitsämter sollen nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Der ÖGD ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundgesetzlich geschützt.
Nach zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen in den Kommunen und Landkreisen leitet die Fraktion zentrale Forderungen ab: Die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern arbeiten am Limit und darüber hinaus und verdienen dafür unsere größte Unterstützung. Der Bund hat bisher aber kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das wollen wir ändern. Mit einer Rahmenkompetenz soll ein Flickenteppich an Regelungen vermieden und finanzielle Unterstützung für den ÖGD ermöglicht werden. Von den Gesundheitsämtern selbst wurden klarere Ansprechpartner gefordert, daher können wir uns auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen nach einer Prüfung durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens.
Schließlich wollen wir Daseinsvorsorge im Grundgesetz schützen. Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssen, gilt es, einen Ausverkauf des ÖGD zu verhindern, denn dieser ist unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Der Kniefall von Willy Brandt in Warschau war eine Bitte um Vergebung für die Verbrechen der Nazis, stellvertretend für das gesamte deutsche Volk. Es war das Versprechen, niemals zu vergessen und ein starkes Signal für Versöhnung und Dialog zwischen Ost und West in Zeiten des Kalten Kriegs.
Der einstige Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus und erste sozialdemokratische Kanzler der Bundesrepublik war am 7. Dezember 1970 in Warschau. Vor dem Denkmal für den Aufstand im Warschauer Ghetto von 1943 kniete Brandt stumm nieder. „Am Abgrund der deutschen Geschichte und unter der Last der Millionen Ermordeten tat ich, was Menschen tun, wenn die Sprache versagt“, schrieb er 1989 in seinen „Erinnerungen“.
Der Kniefall von Willy Brandt erinnert uns auch daran, dass Frieden und Zusammenhalt in Europa keine Selbstverständlichkeit sind. Die Pandemie mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat uns die Verwundbarkeit der Europäischen Union deutlich vor Augen geführt. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten wir mutig für ein neues, europäisches Miteinander ein – gerade in dieser herausfordernden Zeit. Das Bekenntnis zu den Grundwerten, die uns in Europa verbinden und ausmachen wie auch die Solidarität unter den Mitgliedsstaaten gehören dabei für uns Sozialdemokrat*innen unteilbar zusammen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-12-11 15:33:112020-12-11 15:33:11Resolution des SPD-Parteivorstands zu 50 Jahre Kniefall von Willy Brandt in Warschau
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat angeordnet, dass die nächste Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfinden wird. Den Vorschlag hat Bundesinnenminister Horst Seehofer dem Kabinett gemacht, nachdem er sich mit den Bundesländern wegen der Ferientermine abgestimmt hatte. Das Kabinett hat den Vorschlag Ende November bestätigt. Nach dem Bundeswahlgesetzt bestimmt den Wahltag aber endgültig der Bundespräsident, was er mit der Anordnung über die Bundestagswahl 2021 nun getan hat.
Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. So ist es im Grundgesetz vorgesehen. Die Neuwahl muss in dem zweimonatigen Fenster frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode beginnt mit dem Zusammentreten des neu gewählten Parlaments. Die letzte Bundestagswahl hat am 24. September 2017 stattgefunden und das neu gewählte Parlament ist am 24. Oktober das erste Mal zusammengetreten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-12-11 15:31:412020-12-11 15:31:41Nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt
Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird die Bundesregierung noch in diesem Monat mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen mit FFP-2-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen noch im Dezember jeweils 15 der gut schützenden Mund-Nasen-Masken erhalten. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mitteilt, plant das Bundesgesundheitsministerium die Ausgabe der Masken noch vor den Weihnachtsfeiertagen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Der Vorteil einer FFP-2-Maske liege auf der Hand, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek: „Sie schützt nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst.“
In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein.
Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/bundestag-u.jpg12001200Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-12-09 18:22:522024-03-21 13:50:08Kostenlose FFP-2-Masken für mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen
Die Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, sollen 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen werden – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten und dabei Pflegebedürftige und Angehörige keineswegs belasten. Zudem verbessern wir die Versorgung von Schwangeren. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Stellen in der Geburtshilfe.
Damit die Gesetzliche Krankversicherung (GKV) auch in Zukunft finanziell solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, wie bspw. für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-27 14:33:352020-11-27 14:33:35Stärkung von Pflege und Gesundheit in der Pandemie
Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf gut und partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einem Regierungsentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, den wir in 1. Lesung im Bundestag beraten haben, machen wir Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus flexibler und einfacher: Indem wir etwa beim Partnerschaftsbonus den Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausdehnen. So können Eltern und Alleinerziehende flexibler wählen, ob sie drei oder vier Tage arbeiten. Und der Partnerschaftsbonus muss nur noch für mindestens zwei Monate bezogen werden.
Besondere Unterstützung brauchen Familien, wenn sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Wenn Kinder zu früh geboren werden, verlängert sich schon jetzt der Mutterschutz. Für Kinder, die sechs Wochen oder mehr früher geboren werden, soll es nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Das gibt Eltern mehr Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern.
Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden. Wenn sie das möchten, können sie bei der Bemessung des Elterngeldes wie ausschließlich Nicht-Selbstständige behandelt werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-27 14:32:332020-11-27 14:32:33Reform des Elterngeldes
Wir haben in dieser Woche die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Rückgang beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen und damit den Erfolg der 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem SPD-geführten Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortzusetzen. Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die oftmals kein zweites Mal verwendet und zu häufig unsachgemäß weggeworfen werden, sind künftig verboten. In Deutschland werden noch ca. 20 Tüten pro Jahr und Kopf verbraucht. Diesen Verbrauch gilt es weiter zu minimieren. Die Umwelt dankt es uns.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-27 14:31:272020-11-27 14:31:27Verbot von Plastiktüten
Die Corona-Pandemie unterstreicht einmal mehr, wie wichtig eine gute Versorgung von Intensivpatient*innen ist. Frauen und Männern in der so genannten technischen Medizin kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Tagtäglich sind wir auf ihre Expertise und Erfahrung angewiesen, um Menschenleben zu retten. Damit das so bleibt, bedarf es einer zeitgemäßen, umfassend qualifizierenden Ausbildung auf dem aktuellen technischen Stand. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sorgen wir für eine moderne, zukunftsorientierte und attraktive Ausbildung, die vor allem einen fairen Ausbildungsvertrag und eine angemessene Vergütung umfasst. Zudem schaffen wir das Schulgeld ab und sorgen für Rechtssicherheit bei der Arbeit von Notfallsanitäter*innen. Damit wollen wir junge Menschen überzeugen, sich für einen der wichtigsten Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-27 14:30:432020-11-27 14:30:43Ausbildung in der technischen Medizin attraktiver machen
Niemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, zeigt sich aber dennoch sehr robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, in Kombination mit den dazugehörigen Verordnungen, erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres. Und wir verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.
Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.
Mit dem Gesetzentwurf geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-11-20 15:55:572020-11-20 15:55:57Verlängerung der Kurzarbeiterregelung
Aktuelles – Seite 65 von 273 – Oliver Kaczmarek, Md
Bundeshaushalt 2021
Allgemein, Infodienst, Wirtschaft und FinanzenDer Bundeshaushalt 2021 steht im Zeichen der Corona-Pandemie. Auch im kommenden Jahr sind zusätzliche Mittel notwendig, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Wirtschaft zu stabilisieren. Darüber hinaus stärken wir mit dem Bundeshaushalt 2021 den Sozialstaat, verbinden Ökologie mit Ökonomie, festigen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stellen die Weichen für die Zukunft unseres Landes. Insgesamt stellen wir dafür 498,6 Milliarden Euro bereit – ein Rekordhaushalt.
Für den nächsten Bundeshaushalt nehmen wir mehr Schulden auf als geplant: Die Nettokreditaufnahme musste von 96,2 Milliarden Euro auf 179,8 Milliarden Euro angehoben werden – nach 217,8 Milliarden Euro in diesem Jahr. Wir haben die Kraft, das Nötige finanziell zu stemmen, weil wir in den vergangenen Jahren solide gehaushaltet haben. Die erneute Ausnahme von der Schuldenregel ist möglich, da mit der anhaltenden Corona-Pandemie eine außergewöhnliche Notsituation vorliegt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Nach der Krise werden wir die Lasten aus dieser Pandemie gerecht verteilen müssen. Für uns Sozialdemokrat*innen ist dabei klar: Starke Schultern werden hier mehr tragen müssen als schwache.
Einzelheiten zum Bundeshaushalt 2021 gibt es hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/bundeshaushalt.html
Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion: Öffentliche Gesundheitsdienste stärken
Corona / SARS-CoV-2, Gesundheit und Pflege, InfodienstDie SPD-Fraktion hat am Montag einstimmig ein umfassendes Konzept für die Neuausrichtung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beschlossen. Damit sollen über die Corona-Pandemie hinaus die Gesundheitsämter nachhaltig gestärkt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt damit ein deutliches Zeichen: Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) soll neben ambulanter und stationärer Versorgung die dritte Säule im Gesundheitssystem werden, damit eine umfassende Versorgung für alle Menschen bereitsteht. Die Gesundheitsämter sollen nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Der ÖGD ist Teil der Daseinsvorsorge und gehört grundgesetzlich geschützt.
Nach zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen in den Kommunen und Landkreisen leitet die Fraktion zentrale Forderungen ab: Die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern arbeiten am Limit und darüber hinaus und verdienen dafür unsere größte Unterstützung. Der Bund hat bisher aber kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das wollen wir ändern. Mit einer Rahmenkompetenz soll ein Flickenteppich an Regelungen vermieden und finanzielle Unterstützung für den ÖGD ermöglicht werden. Von den Gesundheitsämtern selbst wurden klarere Ansprechpartner gefordert, daher können wir uns auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen nach einer Prüfung durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens.
Schließlich wollen wir Daseinsvorsorge im Grundgesetz schützen. Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssen, gilt es, einen Ausverkauf des ÖGD zu verhindern, denn dieser ist unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Das Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_oeffentlicher-gesundheitsdienst_20201207.pdf
Resolution des SPD-Parteivorstands zu 50 Jahre Kniefall von Willy Brandt in Warschau
Allgemein, Europa, InfodienstDer Kniefall von Willy Brandt in Warschau war eine Bitte um Vergebung für die Verbrechen der Nazis, stellvertretend für das gesamte deutsche Volk. Es war das Versprechen, niemals zu vergessen und ein starkes Signal für Versöhnung und Dialog zwischen Ost und West in Zeiten des Kalten Kriegs.
Der einstige Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus und erste sozialdemokratische Kanzler der Bundesrepublik war am 7. Dezember 1970 in Warschau. Vor dem Denkmal für den Aufstand im Warschauer Ghetto von 1943 kniete Brandt stumm nieder. „Am Abgrund der deutschen Geschichte und unter der Last der Millionen Ermordeten tat ich, was Menschen tun, wenn die Sprache versagt“, schrieb er 1989 in seinen „Erinnerungen“.
Der Kniefall von Willy Brandt erinnert uns auch daran, dass Frieden und Zusammenhalt in Europa keine Selbstverständlichkeit sind. Die Pandemie mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Folgen hat uns die Verwundbarkeit der Europäischen Union deutlich vor Augen geführt. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten treten wir mutig für ein neues, europäisches Miteinander ein – gerade in dieser herausfordernden Zeit. Das Bekenntnis zu den Grundwerten, die uns in Europa verbinden und ausmachen wie auch die Solidarität unter den Mitgliedsstaaten gehören dabei für uns Sozialdemokrat*innen unteilbar zusammen.
Die Resolution des SPD-Parteivorstands gibt es hier: https://www.spd.de/presse/pressemitteilungen/detail/news/mutig-fuer-ein-europa-des-miteinander/07/12/2020/
Nächste Bundestagswahl findet am 26. September 2021 statt
Allgemein, InfodienstBundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat angeordnet, dass die nächste Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfinden wird. Den Vorschlag hat Bundesinnenminister Horst Seehofer dem Kabinett gemacht, nachdem er sich mit den Bundesländern wegen der Ferientermine abgestimmt hatte. Das Kabinett hat den Vorschlag Ende November bestätigt. Nach dem Bundeswahlgesetzt bestimmt den Wahltag aber endgültig der Bundespräsident, was er mit der Anordnung über die Bundestagswahl 2021 nun getan hat.
Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt. So ist es im Grundgesetz vorgesehen. Die Neuwahl muss in dem zweimonatigen Fenster frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Die Wahlperiode beginnt mit dem Zusammentreten des neu gewählten Parlaments. Die letzte Bundestagswahl hat am 24. September 2017 stattgefunden und das neu gewählte Parlament ist am 24. Oktober das erste Mal zusammengetreten.
Kostenlose FFP-2-Masken für mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen
Corona / SARS-CoV-2, Gesundheit und Pflege, Im Gespräch, Presse und Co.Im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird die Bundesregierung noch in diesem Monat mehr als 27 Millionen Bundesbürger*innen mit FFP-2-Masken ausstatten. Menschen ab 60 Jahren oder mit Vorerkrankungen sollen noch im Dezember jeweils 15 der gut schützenden Mund-Nasen-Masken erhalten. Wie der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mitteilt, plant das Bundesgesundheitsministerium die Ausgabe der Masken noch vor den Weihnachtsfeiertagen, um das Infektionsrisiko zu verringern. Der Vorteil einer FFP-2-Maske liege auf der Hand, erklärt der Abgeordnete Kaczmarek: „Sie schützt nicht nur andere, sondern auch den Träger selbst.“
In einem ersten Schritt sollen sich über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangerschaften drei kostenlose Masken in der Apotheke holen können. Dazu soll die Vorlage des Personalausweises oder die Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausreichen. Diese Regelung soll laut Ministerium für die Festwochen gelten und bis 31. Dezember gültig sein.
Für die Zeit ab Neujahr sollen diese Menschen zwölf solcher Masken erhalten. Dafür sollen sie zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen zugeschickt bekommen. Diese sollen sie in zwei dabei genannten Zeiträumen im neuen Jahr in Apotheken einlösen können. Die Betroffenen sollen pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zahlen. 2,5 Milliarden Euro zahlt der Bund für die Maßnahme. Eine Maske kostet 6 Euro.
Stärkung von Pflege und Gesundheit in der Pandemie
Gesundheit und Pflege, InfodienstDie Corona-Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierendes Gesundheits- und Pflegesystem ist. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, sollen 20.000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege geschaffen werden – vollständig finanziert von der Pflegeversicherung. Das wird das Pflegepersonal in den Heimen entlasten und dabei Pflegebedürftige und Angehörige keineswegs belasten. Zudem verbessern wir die Versorgung von Schwangeren. Von 2021 bis 2023 erhalten Krankenhäuser rund 200 Millionen Euro zusätzlich für mehr Stellen in der Geburtshilfe.
Damit die Gesetzliche Krankversicherung (GKV) auch in Zukunft finanziell solide aufgestellt ist und Beiträge weitestgehend stabil gehalten werden, erhält die GKV einen einmaligen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von fünf Milliarden Euro im Jahr 2021. Hiermit werden auch die öffentlichen Lasten der Krankenversicherung in der Corona-Pandemie, wie bspw. für Testungen, vollständig ausgeglichen. Zur weiteren Stabilisierung werden zusätzlich acht Milliarden Euro aus den Finanzreserven der Krankenkassen in den Gesundheitsfonds überführt.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923483.pdf
Reform des Elterngeldes
Arbeit und Soziales, InfodienstDie meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf gut und partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit einem Regierungsentwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, den wir in 1. Lesung im Bundestag beraten haben, machen wir Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus flexibler und einfacher: Indem wir etwa beim Partnerschaftsbonus den Stundenkorridor von derzeit 25 bis 30 auf 24 bis 32 Stunden ausdehnen. So können Eltern und Alleinerziehende flexibler wählen, ob sie drei oder vier Tage arbeiten. Und der Partnerschaftsbonus muss nur noch für mindestens zwei Monate bezogen werden.
Besondere Unterstützung brauchen Familien, wenn sie vor besonderen Herausforderungen stehen. Wenn Kinder zu früh geboren werden, verlängert sich schon jetzt der Mutterschutz. Für Kinder, die sechs Wochen oder mehr früher geboren werden, soll es nun einen zusätzlichen Monat Elterngeld geben. Das gibt Eltern mehr Zeit, sich um ihr Kind zu kümmern.
Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglicht werden. Wenn sie das möchten, können sie bei der Bemessung des Elterngeldes wie ausschließlich Nicht-Selbstständige behandelt werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924438.pdf
Verbot von Plastiktüten
Infodienst, Umwelt und EnergieWir haben in dieser Woche die Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Rückgang beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen und damit den Erfolg der 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem SPD-geführten Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortzusetzen. Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die oftmals kein zweites Mal verwendet und zu häufig unsachgemäß weggeworfen werden, sind künftig verboten. In Deutschland werden noch ca. 20 Tüten pro Jahr und Kopf verbraucht. Diesen Verbrauch gilt es weiter zu minimieren. Die Umwelt dankt es uns.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/165/1916503.pdf
Ausbildung in der technischen Medizin attraktiver machen
Gesundheit und Pflege, InfodienstDie Corona-Pandemie unterstreicht einmal mehr, wie wichtig eine gute Versorgung von Intensivpatient*innen ist. Frauen und Männern in der so genannten technischen Medizin kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Tagtäglich sind wir auf ihre Expertise und Erfahrung angewiesen, um Menschenleben zu retten. Damit das so bleibt, bedarf es einer zeitgemäßen, umfassend qualifizierenden Ausbildung auf dem aktuellen technischen Stand. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sorgen wir für eine moderne, zukunftsorientierte und attraktive Ausbildung, die vor allem einen fairen Ausbildungsvertrag und eine angemessene Vergütung umfasst. Zudem schaffen wir das Schulgeld ab und sorgen für Rechtssicherheit bei der Arbeit von Notfallsanitäter*innen. Damit wollen wir junge Menschen überzeugen, sich für einen der wichtigsten Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924447.pdf
Verlängerung der Kurzarbeiterregelung
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, InfodienstNiemand weiß, wie sich das Corona-Infektionsgeschehen entwickeln wird. Zwar steht der Arbeitsmarkt infolge der Pandemie nach wie vor unter Druck, zeigt sich aber dennoch sehr robust – nicht zuletzt wegen der Regelungen zur Kurzarbeit. Mit dem Regierungsentwurf für ein Beschäftigungssicherungsgesetz, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, in Kombination mit den dazugehörigen Verordnungen, erleichtern wir deshalb weiterhin den Zugang zu Kurzarbeit bis zum Ende des kommenden Jahres. Und wir verlängern die Regelungen zur Bezugsdauer (max. 24 Monate, längstens bis 31.12.2021) sowie zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds. Auch der Hinzuverdienst ist weiter möglich.
Wir schauen aber nicht nur auf die Krise, sondern haben auch die Zeit danach im Blick: Mit Anreizen für Weiterbildung während der Kurzarbeit wollen wir gute Perspektiven für die Zeit nach der Krise öffnen: Arbeitgebern, die ihren Beschäftigten in der Phase der Kurzarbeit berufliche Weiterbildung ermöglichen, werden die Sozialversicherungsbeiträge bis Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.
Mit dem Gesetzentwurf geben wir den Beschäftigten und den Unternehmen Zuversicht und Planungssicherheit bis zum Ende des kommenden Jahres. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923480.pdf