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Oliver Kaczmarek, MdB
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Gesundheit und Pflege – Seite 12 von 14 – Oliver Kaczmarek, Md

Krankenhausreform beschäftigt den Gesundheitsbereich im Kreis Unna

Gesundheit und Pflege, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Unna

Oliver Kaczmarek traf sich am Montag mit dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbund Hellweg/Katharinen-Hospital Unna Christian Larisch und Thorsten Roy, Leiter des Controlling des Katharinen-Hospital Unna, um mit ihnen über den Gesetzesentwurf der Regierungskoalition zur Krankenhausreform zu sprechen.

Die Reform soll Verbesserungen für das Pflegepersonal, mehr Qualität bei der Versorgung, eine bessere Finanzierung für die Krankenhäuser und Unterstützung für die notwendigen Umstrukturierungen in den Ländern bringen. Der Gesetzesentwurf der Regierungskoalition entstand auf der Grundlage von Eckpunkten, die eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern gemeinsam erarbeitet hat. Am 2. Juli hatte der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzesentwurf des Krankenhausstrukurgesetzes beraten.

„Um kurzfristig zu helfen, werden wir mit dem Krankenhausstrukturgesetz ein Pflegestellenförderprogramm auf den Weg bringen. Bisher sind für die kommenden drei Jahre insgesamt 660 Mio. Euro zusätzlich ausschließlich für die Pflege am Bett vorgesehen. Die SPD will diese Mittel verdoppeln, damit auch in der Übergangszeit bis zu einer weiterreichenden Reform, Entlastung spürbar wird.“ äußert sich Oliver Kaczmarek zu den Plänen der SPD-Bundestagsfraktion.

In den nächsten Wochen trifft sich Oliver Kaczmarek mit weiteren Vertretern aus dem Gesundheitsbereich um über den Gesetzesentwurf zu sprechen und Anregungen und Wünsche mit nach Berlin zu nehmen. Dazu gehören die AOK Regionaldirektion, weitere Vertreterinnen und Vertreter der Krankenhausleitungen im Kreis Unna und im Rahmen eines Praxistages am 17. September wird der Bundestagsabgeordnete mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Evangelischen Krankenhauses in Unna ins Gespräch kommen.

20150810_Katharinen Hospital

11. August 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-08-11 12:17:152015-08-11 12:17:15Krankenhausreform beschäftigt den Gesundheitsbereich im Kreis Unna

Oliver Kaczmarek zu Besuch im Geburtshaus Unna

Gesundheit und Pflege, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co., Unna

In Deutschland kommen pro Jahr ca. 10.000 Kinder zu Hause oder in einem Geburtshaus zur Welt. Grund genug für den Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek, Hartmut Ganzke, MdL und Michael Makiolla, Landrat im Kreis Unna, das Geburtshaus in Unna zu besuchen. Das Zentrum für Geburt und Elternschaft wurde im Sommer 1984 von jungen Eltern gegründet, die sich eine bessere Betreuung und Vorbereitung auf die Geburt wünschten. Mittlerweile ist das Zentrum ein eingetragener Verein und eröffnete 2004 das Geburtshaus an der Wasserstraße.

Im Gespräch mit den Vorsitzenden des Vereins wurde natürlich die Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen thematisiert. Zwar ist eine Regelung bis 2016 gefunden. Doch muss eine verlässliche Regelung auch für die Zeit danach gefunden werden. Aufgrund der hohen Kosten für die Versicherung entscheiden sich immer weniger Menschen für den Beruf der Hebamme. „Damit geht uns wichtige Expertise verloren.“ warnt Oliver Kaczmarek vor einem Mangel an Hebammen. „Die Entscheidung zu Hause, im Geburtshaus oder im Krankenhaus zu entbinden gehört zur selbstbewussten und autonomen Lebensplanung von Frauen dazu. Die Politik muss dafür sorgen, dass Frauen diese Wahlfreiheit auch wirklich haben.“

Das Geburtshaus leistet wichtige Arbeit mit einer Vielzahl an Geburtsvorbereitungskursen bis hin zu weitergehenden Kursen für Kinder bis zwei Jahren und leistet andere Hilfestellung für die Mütter und Familien. 150 Familien werden pro Jahr betreut, wovon ca. 100 auch im Geburtshaus ihr Kind zur Welt bringen. „Das ehrenamtliche Engagement der Hebammen und des Vereins sind bemerkenswert. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung über die Grenzen der Stadt und des Kreises Unna hinaus.“ lobt Oliver Kaczmarek den Verein und seine Mitglieder.

Im Kreis Unna sind die Kapazitäten für Entbindungen auch durch die Schließung der Hellmig-Geburtsklinik in Kamen gesunken. „Wir werden bürgeroffen diskutieren, ob die Kapazitäten für Entbindungen im Kreis Unna ausreichen und ob den Familien, aber auch den Hebammen, weite Wege erspart werden können.“ kündigte der Bundestagsabgeordnete an.

20150707_Geburtshaus Unna2015070_Geburtsbaum

7. Juli 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-07-07 14:23:412015-07-07 14:23:41Oliver Kaczmarek zu Besuch im Geburtshaus Unna

Wie wollen wir sterben?

Gesundheit und Pflege, Presse und Co.

SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek diskutiert zum Thema Sterbebegleitung
26. August, 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte.

Der Deutsche Bundestag wird im Herbst über verschiedene fraktionsübergreifende Anträge zum Thema Sterbebegleitung abstimmen. „Für jede einzelne Abgeordnete und jeden einzelnen Abgeordneten ist das eine Gewissensfrage“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Im Vorfeld will ich mit ExpertInnen aus meinem Wahlkreis diskutieren und die Erfahrungen vieler Menschen einbeziehen.“

 

Die Debatte über Sterben in Würde ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. In einer Diskussionsveranstaltung will der Bundestagsabgeordnete gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit- und Soziales im Deutschen Bundestag, Praktikern aus der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in seinem Wahlkreis über Fragen zur Beihilfe zum Suizid, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen sprechen.

 

„Wir laden Sie daher herzlich ein mit zu diskutieren und ihre Erfahrungen einzubringen. Wir möchten Sie über den Stand der Debatte im Bundestag informieren. Ihre Meinung und Erfahrungen sind für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen. Wir freuen uns auf den Austausch“, so Oliver Kaczmarek.

 

Diskussionsveranstaltung
In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse

Mittwoch, den 26.8.2015

Um 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte
Ruhrstraße 20
58239 Schwerte

 

3. Juli 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-07-03 11:32:562015-07-03 11:32:56Wie wollen wir sterben?

Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundestag in diesem Jahr entscheiden. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einen nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.

In dieser Sitzungswoche haben wir in 1. Lesung über verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Regelung der sogenannten Sterbehilfe beraten. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleiben. Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, wird die Fraktionsdisziplin aufgehoben.

Die vier überfraktionellen Gesetzentwürfe finden Sie hier:

„Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ – unter anderem von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen)

 „Gesetzentwurf über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“– unter anderem von der Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen)

„Gesetzentwurf über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ – unter anderem von den Abgeordneten Prof Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU)

„Gesetzentwurf zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ – unter anderem von den Abgeordneten Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD)

 

 

 

3. Juli 2015/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-07-03 11:08:122015-07-03 11:08:12Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung

Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Am 17. Juni hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland in 1. Lesung beraten. Grundlage für den Gesetzentwurf waren Eckpunkte, die die Koalition bereits im November 2014 erarbeitet hatte. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung zu verbessern. Denn die Menschen in unserem Land sollen überall gut versorgt sein im letzten Lebensabschnitt. Künftig sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Sie sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung weiter zu verbessern. Außerdem haben gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind unter anderem:

  • Die ambulante Palliativversorgung sowie die Vernetzung unterschiedlicher Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung werden gestärkt.
  • Die Bedeutung der häuslichen Krankenpflege für die ambulante Palliativversorgung in der Regelversorgung wird herausgestellt, indem der Leistungsanspruch gesetzlich klargestellt wird.
  • Die finanzielle Ausstattung stationärer Hospize wird durch eine Erhöhung des Mindestzuschusses sowie eine Erhöhung des Zuschusses zu den zuschussfähigen Kosten bei den stationären Hospizen für Erwachsene verbessert.
  • Zu Gunsten der ambulanten Hospizdienste werden verschiedene Hemmnisse beseitigt. Bei der Förderung werden neben den Personalkosten auch die Sachkosten (z.B. Fahrtkosten der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen) angemessen berücksichtigt.
  • Versicherte erhalten einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzlichen Krankenkassen bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung. Die Hospizkultur und Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen wird weiter verbessert. Da Sterbebegleitung zur Pflege in der letzten Lebensphase dazu gehört, wird sie als Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen.
  • Die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen wird dadurch verbessert, dass diese künftig Kooperationsvereinbarungen mit vertragsärztlichen Leistungserbringern abschließen sollen. Zugleich wird die Teilnahme von Vertragsärztinnen und -ärzten an solchen Kooperationsverträgen finanziell durcheine entsprechende Vergütung gefördert.
  • Es wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern ein individuelles und ganzheitliches Beratungsangebot über Hilfen und Angebote zur medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase anbieten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

19. Juni 2015/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-06-19 13:29:012015-06-19 13:29:01Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung

Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Diesen Donnerstag wurde in 2./3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten im Bundesgebiet sicherzustellen. Denn gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnortes sein. Das geplante Gesetz sieht deshalb vor in von Unterversorgung bedrohten Regionen die Versorgungsstrukturen weiter zu flexibilisieren und stärker als bisher an die Realitäten anzupassen. Dies schließt beispielsweise einen für Patientinnen und Patienten vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat dabei eine Änderung am Gesetzentwurf durchgesetzt, um eine angemesse Vergütung von Hochschulkliniken zu erreichen. Mit dem Ziel die Versorgungskapazitäten in bislang versorgungsschwache Regionen zu stärken, werden zukünftig in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies für die medizinische Versorgung dort auch sinnvoll ist. Vorgesehen ist, dass Ärzte und Krankenkassen hierüber jeweils gemeinsam vor Ort in den Zulassungsausschüssen entscheiden. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken, ist zudem vorgesehen, die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5000 auf 7500 zu erhöhen. Darüber hinaus soll die zeitnahe Terminvermittlung bei Fachärzten durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

12. Juni 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-06-12 11:52:132015-06-12 11:52:13Medizinische Versorgung auf hohem Niveau in ganz Deutschland – Verabschiedung des GKV-Stärkungsgesetzes

Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diese Menschen sollen besser unterstützt werden. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet, das mehr Rechtssicherheit und mehr Flexibilität für pflegende Angehörige schafft. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

5. Dezember 2014/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2014-12-05 10:41:392014-12-05 10:41:39Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Wenn ein Mensch todkrank ist, Schmerzen hat, verzweifelt ist, sollte er dann Hilfe zum Sterben bekommen? In dieser Frage ist die Gesellschaft gespalten, geht sie doch einher mit Ängsten und Unsicherheiten. Viele sind der Meinung, Ärzte sollten unter strengen Voraussetzungen Beihilfe zur Selbsttötung erlaubt sein. Andere sind der Meinung, die Gesetze sollten so bestehen bleiben, wie sie sind, sonst führe das womöglich zur Freigabe einer aktiven Sterbehilfe. Die Diskussion geht auch quer durch alle Parteien und Bundestagsfraktionen. Nun gibt es erste Positionierungen.

Das Parlament hat sich am Donnerstag in einer so genannten Orientierungsdebatte erstmals mit der Sterbehilfe befasst. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob Ärzten eine Beihilfe zur Selbsttötung ausdrücklich erlaubt werden sollte. Außerdem geht es um ein mögliches Verbot organisierter Suizidbeihilfe, beispielsweise durch Sterbehilfevereine.

Aktuell ist die rechtliche Lage in Deutschland so:

  • Die passive Sterbehilfe (Sterbenlassen durch Unterlassen oder Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen) ist seit 2010 erlaubt, wenn sie dem erklärten Willen des Patienten entspricht.
  • Indirekte Sterbehilfe (Inkaufnahme eines verfrühten Todes aufgrund einer schmerzlindernden Behandlung im Einverständnis mit dem Betroffenen) ist zulässig.
  • Assistierter Suizid (Hilfe bei der Selbsttötung etwa durch Bereitstellen eines Giftes, das der Patient selbst zu sich nimmt) ist nicht verboten, kann aber strafbar sein als Mitwirkung an einem nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht zum Beispiel, wenn der Arzt die Rettung eines handlungsunfähig gewordenen Sterbenden unterlässt.
  • Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen zum Beispiel mithilfe einer tödlichen Substanz) ist als Tötung auf Verlangen gemäß § 216 StGB strafbar. Sie ist weltweit nur in wenigen Ländern erlaubt, etwa in Belgien.

 

Wie es weitergeht
Am Donnerstag hat der Bundestag ausführlich das Thema Sterbehilfe diskutiert. In dem Zuge wird an fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen gearbeitet. Anfang kommenden Jahres wird es dann Expertenanhörungen geben, federführend beim parlamentarischen Verfahren ist der Rechtsausschuss. Vermutlich wird es im zweiten Quartal 2015 zur 1. Lesung über mehrere Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag kommen.

Schon jetzt steht fest, dass es bei den Abstimmungen über die Regeln zur Sterbehilfe keine Fraktionsdisziplin geben soll. Die Abgeordneten sind dann im Parlament nicht an die Position von Partei oder Fraktion gebunden, sondern entscheiden komplett frei (Gewissensentscheidung).

14. November 2014/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2014-11-14 12:37:002014-11-14 12:37:00Debatte um Sterbehilfe in Deutschland

Mehr Zeit für die Pflege

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diesen Menschen helfen wir jetzt. Mit dem geplanten Gesetz zur Familienpflegezeit, das diese Woche in erster Lesung beraten wurde, schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Flexibilität. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

 

14. November 2014/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2014-11-14 12:34:342014-11-14 12:34:34Mehr Zeit für die Pflege

Reform der Bundesregierung schafft viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Kreis Unna

Gesundheit und Pflege, Kreis Unna, Presse und Co.

Der Deutsche Bundestag hat heute eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht. Das erste sogenannte Pflegestärkungsgesetz wird zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird eine Vielzahl von Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige auch im Kreis Unna umgesetzt.

„Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Dazu leisten wir mit dem neuen Gesetz einen großen Beitrag. So werden die Pflegeleistungen im Umfang von insgesamt 2,4 Milliarden Euro ausgeweitet, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert.“  Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die flexibleren Möglichkeiten für Angehörige, eine Auszeit in Form der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen oder die Erhöhung der Pflegehilfsmittel. „Diese und andere Maßnahmen werden sich unmittelbar positiv auf die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auswirken“, sagt Kaczmarek.

Dem ersten Pflegestärkungsgesetz soll ein weiteres folgen. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits soll dadurch wegfallen. „Im Zentrum steht für uns der individuelle Unterstützungsbedarf eines jedes Einzelnen“, sagt Oliver Kaczmarek.  Anstatt der heutigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt und die Teilhabe von Pflegebedürftigen verbessert.

17. Oktober 2014/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2014-10-17 10:03:042014-10-17 10:03:04Reform der Bundesregierung schafft viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Kreis Unna
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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