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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 22 von 160 – Oliver Kaczmarek, Md

Nationaler Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum

Infodienst

Im Jahr 2000 wurde der Europäische Forschungsraum (EFR) geschaffen, ein „Binnenmarkt für Wissen“, der eine enge Vernetzung sowie eine europäisch abgestimmte Ausrichtung der nationalen Forschungs- und Wissenschaftssysteme fördern soll. Jeder einzelne Mitgliedstaat trägt mit seiner Forschungspolitik dazu bei, europäische Ziele in der Forschungs- und Innovationspolitik zu erreichen. 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten den „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ ins Leben gerufen.

Die Bundesregierung hat im November 2023 einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet, mit dem sie die Grundlage für die strategische Ausrichtung der deutschen Forschungs- und Innovationspolitik in der EU für die Jahre 2024 bis 2027 legt. Über diesen Aktionsplan unterrichtete die Bundesregierung den Bundestag in dieser Woche. Der Aktionsplan enthält drei Leitlinien mit verschiedenen Handlungsfeldern: für ein innovatives Europa, für eine exzellente Forschung in Europa und für ein freies Europa. Inhaltlich knüpft der Plan an die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation von Februar 2023 an, welche die Forschungs- und Innovationspolitik entlang klar definierten Missionen ressortübergreifend neu ausrichten soll.

In die Erstellung des Aktionsplans sind auch Ideen und Vorschläge von rund 1.500 Forschenden eingeflossen, die zwischen November 2022 und Februar 2023 befragt wurden. Zudem wurden etwa 60 Organisationen aus Forschung und Innovation beteiligt. Der Fortschritt wird anhand bestimmter Kennzahlen und Zielindikatoren im Rahmen des Monitorings des Aktionsplans gemessen.

Den Aktionsplan der Bundesregierung finden Sie hier

1. Dezember 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-12-01 10:53:422023-12-01 11:07:27Nationaler Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum

Nachtragshaushaltsgesetz 2023

Infodienst

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023, das den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt, hat nicht nur für den Haushalt 2021 Auswirkungen, sondern auch für den Haushalt 2023 und den des kommenden Jahres.

Unmittelbar davon betroffen ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden. Dabei handelt es sich um nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Krise. Dies ist durch das Urteil nun nichtig. In weiterer, mittelbarer Konsequenz des Urteils ist davon auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) betroffen, aus dem beispielsweise die Strom- und Gaspreisbremse finanziert wird, sowie gegebenenfalls weitere Sonderfonds. Diese Fonds müssen nun angepasst werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Damit der diesjährige Bundeshaushalt verfassungskonform wird, ist ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 erforderlich. Er setzt die notwendigen Anpassungsbedarfe in den Wirtschaftsplänen des KTF, des WSF und des Aufbauhilfefonds 2021 (Flutschäden) um. Im Wirtschaftsplan des KTF verringern sich die Einnahmen um 60 Milliarden Euro. Der WSF muss angepasst werden. Dafür werden 43,2 Milliarden Euro Krediteinnahmen veranschlagt. Verfassungsrechtlich und finanziell abgesichert wird so insbesondere die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse in diesem Jahr. Dem Aufbauhilfefonds 2021 werden rund 1,6 Milliarden Euro zugeführt.

Der Nachtragshaushalt 2023 schafft die Grundlage für die zusätzlichen Kreditermächtigungen. Notwendig ist, dass der Bundestag zuvor eine außergewöhnliche Notsituation feststellt, damit die Schuldenbremse auch 2023 ausgesetzt wird. Diese Notlage besteht aufgrund der humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in diesem Jahr fort. Nach wie vor beeinträchtigen diese erheblich die staatliche Finanzlage.

Wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Nachtragshaushalt 2023 im Bundestag am Freitag in 1. Lesung beraten. Er muss noch in diesem Jahr abschließend beraten werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

1. Dezember 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-12-01 10:52:042023-12-01 11:07:09Nachtragshaushaltsgesetz 2023

Völkerstrafrecht fortentwickeln

Infodienst

Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz nach dem Weltrechtsprinzip im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit der Täter:innen. Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter:innen von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Aktualität des Völkerstrafrechts dramatisch deutlich gemacht.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben, entwickelt das Völkerstrafrecht nun weiter. Die Rechte der Opfer sollen gestärkt werden. Völkerverbrechen, also Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen Personen, sollen in den Katalog der Straftaten aufgenommen werden, die zur Nebenklage berechtigen. Damit können sich die Opfer dieser Delikte als Nebenkläger:innen anschließen. Sie sollen dann auch berechtigt sein, auf Antrag eine:n Opferanwalt:in beigeordnet zu bekommen – und zwar unabhängig von den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe – und eine:n psychosoziale:n Prozessbegleiter:in an die Seite gestellt zu bekommen.

Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch ist bislang insbesondere bei sexualisierter Gewalt lückenhaft. Diese Lücken sollen nun im Hinblick auf sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungenen Schwangerschaftsabbruch geschlossen werden. Auch die Verfolgung des zwangsweisen Verschwindenlassens von Personen wird entsprechend der völkerrechtlichen Vorgaben erleichtert, etwa durch Streichung des bisher vorgeschriebenen Nachfrageerfordernisses.

Das Völkerstrafgesetzbuch wird ebenfalls angepasst an das Verbot der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen. Damit Völkerstrafverfahren auch für die internationale Gemeinschaft besser zugänglich werden, soll künftig die Ton- und Bild-Aufnahme von Prozessen erleichtert werden. Bei Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung, insbesondere völkerstrafrechtliche Verfahren, können zukünftig Ton- und Filmaufnahmen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken gefertigt werden. Außerdem sollen Medienvertreter:innen Zugang zu bestehenden Verdolmetschungen bekommen und wegweisende Urteile sollen ins Englische übersetzt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

1. Dezember 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-12-01 10:51:052023-12-01 11:07:00Völkerstrafrecht fortentwickeln

Wissenschaft und Hochschulbildung stärken

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

In dieser Woche haben wir im Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, in dem die bisherige Außenwissenschaftspolitik der Bundesregierung grundsätzlich positiv bewertet wird. Zugleich fordern wir die Bundesregierung auf, Wissenschaft und Hochschulbildung angesichts grenzüberschreitender Herausforderungen weiterzuentwickeln.

In der Koalition begrüßen wir, dass Deutschland sich zu einem der weltweit gefragtesten Länder für internationale Studierende und Forschende entwickelt hat.

In den vergangenen Jahren hat sich die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage jedoch angespannt. Deutschland als Wissenschaftsstandort ist inzwischen Teil eines geopolitischen Innovationswettbewerbes. Forschungserkenntnisse werden etwa durch Cyber-Angriffe abgeschöpft. Zudem versuchen autoritäre Staaten, Technologien zu beschaffen, die dann für militärische Zwecke genutzt werden können.

Die Koalitionsfraktionen haben die Bundesregierung ebenfalls dazu aufgefordert, bestehende Programme weiterzuentwickeln und die Arbeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) weiter zu fördern. Die Visa-Vergaben für Studierende und Akademiker:innen aus Drittstaaten sollen entbürokratisiert und beschleunigt werden. Wissenschaftspartnerschaften sollen auf Basis der Wissenschaftsfreiheit und gemeinsamer Interessen mit internationalen Partner:innen auch in schwierigen Umfeldern gestärkt werden.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier

17. November 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-11-17 14:46:372023-11-17 14:46:49Wissenschaft und Hochschulbildung stärken

Erfolgreiche Preisbremsen werden verlängert

Infodienst, Umwelt und Energie

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas, Wärme und Strom sind deutlich angestiegen – mit schwerwiegenden Folgen für die Bürger:innen und Unternehmen in Deutschland. Ende 2022 hat der Bundestag deshalb die Einführung einer Energiepreisbremse beschlossen.

Mit der Preisbremse wurde der Preis für den Energieverbrauch von privaten Haushalten und Unternehmen gedeckelt. Und das mit Erfolg: Seit 2023 hat sich die Lage auf den Energiemärkten erholt. Da ein Ende des menschenverachtenden Kriegs Russlands gegen die Ukraine leider noch nicht in Sicht ist, können Krisen und hohe Energiepreise auch künftig nicht ausgeschlossen werden.

Deshalb haben wir in dieser Woche im Bundestag einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen beschlossen. Bisher gilt die Preisbremse bis zum 31. Dezember 2023. Mit der Verordnung werden sie bis zum 30. April 2024 verlängert.

Die Verordnung der Bundesregierung gibt es hier

17. November 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-11-17 13:07:582023-11-17 14:46:59Erfolgreiche Preisbremsen werden verlängert

Wachstumschancen, Investitionen und Innovation stärken

Infodienst, Wirtschaft und Finanzen

Das sogenannte Wachstumschancengesetz soll Impulse für Investitionen und Innovationen setzen und Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland verbessern.

Als ein zentrales Projekt wird eine Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft eingeführt: 15 Prozent der Aufwendungen für Energieeffizienzmaßnahmen von Unternehmen können künftig als direkte finanzielle Unterstützung von der Bundesregierung bezuschusst werden. Damit sollen Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien angeregt werden.

Auch die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung wird verbessert. Neben Personalkosten können künftig auch Sachkosten gefördert werden. Außerdem wird die maximale Bemessungsgrundlage verdreifacht, wodurch die Förderbeträge steigen.

Mit dem Gesetz werden auch zahlreiche Einzelregelungen im Steuerrecht angepasst, die das Steuersystem an zentralen Stellen einfacher und moderner machen. In den parlamentarischen Beratungen ist es uns als SPD-Bundestagsfraktion gelungen, die Belastungen für die Kommunen, die durch steuerliche Mindereinahmen entstehen, abzumindern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

17. November 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-11-17 13:07:212023-11-17 14:47:10Wachstumschancen, Investitionen und Innovation stärken

Mittelstand fördern

Arbeit und Soziales, Infodienst, Wirtschaft und Finanzen

Der Bundestag hat in dieser Woche ebenfalls abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem ERP-Sondervermögen (European Recovery Program), das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht, werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund elf Milliarden Euro.

Der Wirtschaftsplan 2024 sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Erstmals vorgesehen sind auch Programme, mit denen die Gründung besonders nachhaltiger Unternehmen sowie gemeinwohlorientierter Unternehmen unterstützt werden. Diese Programme werden in den nächsten Monaten entwickelt und bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.

Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung und Stipendien an Student:innen und junge Wissenschaftler:innen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

17. November 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-11-17 13:06:402023-11-17 14:47:19Mittelstand fördern

Klimaänderungen besser begegnen

Infodienst, Umwelt und Energie

Trotz der ambitionierten Pariser Klimaziele von 2015 ist nun absehbar, dass ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur nicht verhindert werden kann. Deshalb kommt es nun darauf an, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um die Gesellschaft und Wirtschaft an bereits eingetretene und kommende Klimaveränderungen anzupassen.

Deshalb hat der Bundestag in dieser Woche abschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) beraten. Deutschland erhält damit erstmals einen Rahmen für die Erarbeitung einer Klimaanpassungsstrategie, durch die Maßnahmen zur Klimaanpassung von Bund, Ländern und Kommunen koordiniert vorangetrieben werden. Der Entwurf enthält drei Kernelemente.

Erstens werden die Bundesländer verpflichtet, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen. Dafür sollen vor allem regionale Daten verwendet werden. Die Länder können bestimmen, dass für Gemeinden unterhalb einer zu bestimmenden Größe kein eigenes Klimaanpassungskonzept aufgestellt werden muss, wenn der zuständige Landkreis das Gebiet dieser Gemeinde abdeckt. Der Bund unterstützt die Kommunen dabei.

Zweitens wird auch der Bund eine Klimaanpassungsstrategie vorlegen und umsetzen. Die Strategie wird alle vier Jahre unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben und enthält messbare Ziele und Indikatoren. Die Ziele werden nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern in einem eigenen Strategieprozess entwickelt, in den Bürger:innen, Länder und Verbände mit einbezogen werden.

Drittens gilt ein so genanntes Berücksichtigungsgebot. Träger öffentlicher Aufgaben sollen eine Vorbildfunktion einnehmen, indem sie das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier

17. November 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-11-17 13:05:352023-11-17 14:47:26Klimaänderungen besser begegnen

Für ein demokratisches Belarus

Äußeres und Verteidigung, Belarus, Europa, Infodienst, Menschenrechte

Im August 2020 begannen die demokratischen Proteste gegen die gefälschten Präsidentschaftswahlen in Belarus. Mit brutaler Gewalt und russischer Unterstützung gelang es dem Regime um Präsident Lukaschenko, die demokratischen Proteste niederzuschlagen. Tausende Oppositionelle wurden seither inhaftiert oder mussten das Land verlassen. Wir stehen entschlossen an der Seite aller Menschen, die sich gegen dieses Regime stellen und für Freiheit, Menschenwürde und Demokratie eintreten. In einem Antrag bekräftigen wir Koalitionsfraktionen unsere ungebrochene Solidarität mit der belarussischen Demokratiebewegung und erinnern an die Opfer des Regimes. Wir verurteilen das Vorgehen des belarussischen Regimes, fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen und die Durchführung freier und fairer Wahlen. Wir begrüßen die Sanktionen der Europäischen Union gegen Belarus und die Unterstützung der Demokratiebewegung sowie weitere Programme zur Förderung zivilgesellschaftlicher Strukturen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich weiterhin dafür einzusetzen, die Zukunft von Belarus als freies und demokratisches Land vorzubereiten, das in der europäischen Wertegemeinschaft willkommen ist. Der Antrag wurde diese Woche im Plenum debattiert und direkt abgestimmt.

Weitere Informationen gibt es hier.

10. November 2023/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2023-11-10 14:28:292023-11-10 15:10:04Für ein demokratisches Belarus

Bürokratieabbau voranbringen

Allgemein, Digitales, Infodienst

Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe für die gesamte Bundesregierung, damit Bürger:innen und Unternehmen spürbar entlastet werden und die Verwaltung effektiver und leistungsfähiger wird. Wie wir dabei vorankommen, zeigt der „Sonderbericht der Bundesregierung – Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau in der 20. Legislaturperiode“, den wir in dieser Woche beraten haben. Der Bericht gibt einen umfassenden Überblick über alle bereits abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen dieser Legislaturperiode. Digitalisierungsprojekte nehmen dabei eine Schlüsselrolle ein. Darüber hinaus ergänzt der Bericht weitere Bausteine zum Bürokratieabbau wie die Verbändeanhörung, das Bürokratieentlastungsgesetz IV, dessen Eckpunkte das Kabinett am 30. August 2023 beschlossen hat, und die Europäische Initiative zum Bürokratieabbau.

Weitere Informationen gibt es hier.

10. November 2023/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2023-11-10 14:27:142023-11-10 15:10:55Bürokratieabbau voranbringen
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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