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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 23 von 161 – Oliver Kaczmarek, Md

Gasversorgung in Deutschland langfristig sicherstellen

Infodienst, Umwelt und Energie

Der Bundestag im vergangenen Jahr eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen, um eine drohenden Gasmangellage und steigender Gaspreise zu verhindern. Wir haben dazu die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet. Das führte dazu, dass der Gaspreis für Verbraucher: innen und Unternehmen in den vergangenen Monaten gesunken ist und die Energieversorgung in Deutschland sichergestellt wurde. Die Vorschriften zu den Mindestfüllständen gelten bisher bis zum 1. April 2025. Allerdings bleibt die Lage auf dem Gasmarkt auch weiterhin volatil. Um weiter Gasversorgung in Deutschland langfristig sicherstellen, haben wird in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EnWG abschließend beraten. Der Entwurf sieht vor, die Vorschriften zu den Mindestfüllständen bis zum 1. April 2027 verlängert wird. Denn erst zu diesem Zeitpunkt werden laut Bundesregierung die landseitigen LNG-Terminals in Betrieb gehen und die Gasversorgung sichern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

19. Januar 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-01-19 12:49:442024-01-19 12:49:44Gasversorgung in Deutschland langfristig sicherstellen

Nachtragshaushalt 2023

Allgemein, Haushalt, Infodienst

In dieser Woche haben wir den Nachtragshaushalt für 2023 abschließend beraten und setzen zugleich die Schuldenbremse für 2023 erneut aus. Beides ist notwendig, um den diesjährigen Bundeshaushalt als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 verfassungskonform zu machen. So sichern wir für das laufende Jahr nicht zuletzt die Hilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen ab, die wir zur Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergriffen haben. Auch die Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal gehören dazu.

Das BVerfG hatte den zweiten Nachtragshaushalt für 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden und zwar aus Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Krise, die nicht in Anspruch genommen wurden. In mittelbarer Konsequenz des Urteils sind aber auch andere Fonds, wie der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) und der Aufbauhilfefonds 2021 (für die Flutschäden), davon betroffen. Deshalb sind Änderungen an den Sondervermögen notwendig, um ihre Finanzierung für 2023 rechtssicher zu machen.

Der Nachtragshaushalt 2023 schafft die Grundlage für die zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 44,8 Milliarden Euro. Das ist mehr als die Schuldenbremse zulässt. Um sie erneut auszusetzen, musste der Bundestag zuvor feststellen, dass weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation besteht. Diese Notlage liegt aufgrund der humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vor und beeinträchtigt die staatliche Finanzlage.

Der Nachtragshaushalt sieht für 2023 nun Ausgaben von 461,21 Milliarden Euro vor. Nicht mehr enthalten sind zehn Milliarden Euro für die „Generationenrente“, also das verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auch für den Haushalt 2024 bringt das Urteil des BVerfG wesentlichen Anpassungsbedarf mit sich, weshalb dieser erst Anfang 2024 verabschiedet wird.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

15. Dezember 2023/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2023-12-15 08:47:372023-12-15 08:47:37Nachtragshaushalt 2023

Elektronische Patientenakte und E-Rezept

Digitales, Gesundheit und Pflege, Infodienst

In dieser Woche haben wir den Entwurf des Digital-Gesetzes der Bundesregierung abschließend beraten. Die bereits 2021 eingeführte elektronische Patientenakte (ePA) soll weiterentwickelt werden und ab 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. In der ePA sind Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen digital gespeichert. Die Versicherten entscheiden weiterhin selbst über ihre gesundheitsbezogenen Daten.

Die ePA wird von den Krankenkassen als App und als Desktopvariante bereitgestellt. Patient:innen können ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. auch selbst befüllen. Die ePA enthält auch eine digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden.

Alle Daten werden verschlüsselt abgelegt. Nur Versicherte können sie einsehen sowie Ärzt:innen, wenn die Versicherten sie hierfür freischalten. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen. Auch für privat Versicherte gibt es eine widerspruchsbasierte ePA, sofern die jeweilige private Krankenversicherung diese anbietet.

Mit dem Digital-Gesetz wird zudem das E-Rezept weiterentwickelt. Ab 1. Januar 2024 wird es flächendeckend etabliert und seine Nutzung per Gesundheitskarte und ePA-App deutlich einfacher. Darüber hinaus können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auch für komplexere Behandlungen genutzt werden. Damit die Telemedizin noch stärkerer Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, haben wir die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden aufgehoben. Mit der assistierten Telemedizin in Apotheken wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

15. Dezember 2023/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2023-12-15 08:45:182023-12-15 08:45:18Elektronische Patientenakte und E-Rezept

Gesundheitsdaten für Forschungszwecke nutzen

Forschung, Gesundheit und Pflege, Infodienst

Wir wollen bessere Forschung im Gesundheitswesen. Forschung braucht aber Daten. Deshalb haben wir die gemeinwohlorientierte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke erleichtert. Geplant ist, unter anderem eine Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufzubauen. Den entsprechenden Entwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes der Bundesregierung hat der Bundestag diese Woche in 2./3. Lesung beraten.

Die Zugangsstelle soll bürokratische Hürden abbauen und als Anlaufstelle für Datennutzende fungieren, bei der erstmalig Daten aus verschiedenen Datenquellen miteinander verknüpft werden können. Die Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben im Gesundheitswesen wird zusammengefasst, deutlich erleichtert und durch eine:n Landesdatenschutzbeauftragte:n koordiniert.

Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird weiterentwickelt. Bei Anträgen auf Forschungsdatennutzung ist künftig nicht mehr ausschlaggebend, wer beantragt, sondern wofür. Entscheidend sind also die im Gemeinwohl liegenden Nutzungszwecke.

Ob sie Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) für bestimmte Zwecke freigeben, können Versicherte über ein Opt-Out-Verfahren entscheiden. Dazu wird eine einfache Verwaltung der Widersprüche eingerichtet, damit Patient:innen über die Freigabe ihrer Daten für die Forschung entscheiden können.

Kranken- und Pflegekassen sollen künftig Routinedaten, die etwa bei der Abrechnung von Leistungen entstehen, auswerten dürfen, wenn dies nachweislich dem individuellen Gesundheitsschutz der Versicherten dient, zum Beispiel der Arzneimitteltherapiesicherheit, der Erkennung von Krebserkrankungen oder von seltenen Erkrankungen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

15. Dezember 2023/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2023-12-15 08:43:242023-12-15 08:43:24Gesundheitsdaten für Forschungszwecke nutzen

Verbraucher:innen schützen – Kreditmarkt sichern

Allgemein, Infodienst, Verbraucherschutz

Notleidende Kredite, auch faule Kredite genannt, sind Kredite, die Kreditnehmende wahrscheinlich nicht zurückzahlen können oder bei denen sie mit der Ratenzahlung seit mehr als 90 Tagen in Verzug sind. Hohe Bestände dieser notleidenden Kredite in den Bilanzen der europäischen Banken waren in den Jahren nach der Finanzkrise ein massives Hindernis für eine schnelle Erholung der Finanz- und Realwirtschaft. Durch die hohen NPL-Bestände wurden dringend benötigte Mittel zur Vergabe von neuen Krediten gebunden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche abschließend beraten haben, zielt darauf ab, Bestände notleidender Kredite abzubauen und zu verhindern, dass es künftig wieder zu einer Anhäufung notleidender Kredite kommt. Gleichzeitig soll ein hohes Schutzniveau für Kreditnehmer:innen gewährleistet werden. Der Entwurf enthält regulatorische Anforderungen für Dienstleister, die für die Käufer:innen notleidender Bankkredite tätig werden und unterstellt sie der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Umgesetzt werden damit auch EU-Vorgaben, die einen europaweit einheitlichen Rahmen für den Ankauf notleidender Kredite schaffen. Damit sollen sowohl der europäische Markt für NPL-Verkäufe und die Handlungsoptionen für Banken als auch der Schutz von Verbraucher:innen und anderen Kreditnehmer:innen gestärkt werden. Nicht zuletzt soll dies auch die Banken- und Kapitalmarktunion vertiefen und die Risiken durch notleidende Kredite für die Stabilität des Wirtschaftssystems reduzieren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

15. Dezember 2023/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2023-12-15 08:39:412023-12-15 08:39:41Verbraucher:innen schützen – Kreditmarkt sichern

Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stärken

Infodienst

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wurde 1991 als Reaktion auf die Veränderungen in Mittel- und Osteuropa gegründet. Ihr politischer Auftrag ist seitdem die Förderung von Demokratie und Marktwirtschaft in 39 Ländern in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, der Kaukasusregion, Zentralasien sowie mit schrittweiser Erweiterung in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums.

Nun soll der Einsatzbereich der EBWE auf sechs Länder in Subsahara-Afrika (Benin, Elfenbeinküste, Ghana, Kenia, Nigeria, Senegal) und den Irak ausgeweitet werden. Damit soll auch ein geo- und entwicklungspolitisches Signal gesetzt werden. Zudem wird die Satzung der EBWE geändert, um eine flexiblere Kapitalnutzung zu ermöglichen. Dabei liegt der Fokus weiter auf der Unterstützung der Transition hin zu Marktwirtschaften, und hier insbesondere auf privatwirtschaftliche Vorhaben. Dies dient auch der Umsetzung der UN-Agenda 2023 für nachhaltige Entwicklung, vor allem beim Ziel, leistungsfähige Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten wurde, liegen vom Gouverneursrat der EBWE beschlossene Resolutionen vom 18. Mai 2023 zugrunde, die als Änderung eines völkerrechtlichen Vertrages der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag und der anschließenden Ratifikation bedürfen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

1. Dezember 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-12-01 11:06:412023-12-01 11:07:18Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stärken

Nationaler Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum

Infodienst

Im Jahr 2000 wurde der Europäische Forschungsraum (EFR) geschaffen, ein „Binnenmarkt für Wissen“, der eine enge Vernetzung sowie eine europäisch abgestimmte Ausrichtung der nationalen Forschungs- und Wissenschaftssysteme fördern soll. Jeder einzelne Mitgliedstaat trägt mit seiner Forschungspolitik dazu bei, europäische Ziele in der Forschungs- und Innovationspolitik zu erreichen. 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten den „Pakt für Forschung und Innovation in Europa“ ins Leben gerufen.

Die Bundesregierung hat im November 2023 einen Nationalen Aktionsplan verabschiedet, mit dem sie die Grundlage für die strategische Ausrichtung der deutschen Forschungs- und Innovationspolitik in der EU für die Jahre 2024 bis 2027 legt. Über diesen Aktionsplan unterrichtete die Bundesregierung den Bundestag in dieser Woche. Der Aktionsplan enthält drei Leitlinien mit verschiedenen Handlungsfeldern: für ein innovatives Europa, für eine exzellente Forschung in Europa und für ein freies Europa. Inhaltlich knüpft der Plan an die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation von Februar 2023 an, welche die Forschungs- und Innovationspolitik entlang klar definierten Missionen ressortübergreifend neu ausrichten soll.

In die Erstellung des Aktionsplans sind auch Ideen und Vorschläge von rund 1.500 Forschenden eingeflossen, die zwischen November 2022 und Februar 2023 befragt wurden. Zudem wurden etwa 60 Organisationen aus Forschung und Innovation beteiligt. Der Fortschritt wird anhand bestimmter Kennzahlen und Zielindikatoren im Rahmen des Monitorings des Aktionsplans gemessen.

Den Aktionsplan der Bundesregierung finden Sie hier

1. Dezember 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-12-01 10:53:422023-12-01 11:07:27Nationaler Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum

Nachtragshaushaltsgesetz 2023

Infodienst

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023, das den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt, hat nicht nur für den Haushalt 2021 Auswirkungen, sondern auch für den Haushalt 2023 und den des kommenden Jahres.

Unmittelbar davon betroffen ist der Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden. Dabei handelt es sich um nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Krise. Dies ist durch das Urteil nun nichtig. In weiterer, mittelbarer Konsequenz des Urteils ist davon auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) betroffen, aus dem beispielsweise die Strom- und Gaspreisbremse finanziert wird, sowie gegebenenfalls weitere Sonderfonds. Diese Fonds müssen nun angepasst werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Damit der diesjährige Bundeshaushalt verfassungskonform wird, ist ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 erforderlich. Er setzt die notwendigen Anpassungsbedarfe in den Wirtschaftsplänen des KTF, des WSF und des Aufbauhilfefonds 2021 (Flutschäden) um. Im Wirtschaftsplan des KTF verringern sich die Einnahmen um 60 Milliarden Euro. Der WSF muss angepasst werden. Dafür werden 43,2 Milliarden Euro Krediteinnahmen veranschlagt. Verfassungsrechtlich und finanziell abgesichert wird so insbesondere die Finanzierung der Strom- und Gaspreisbremse in diesem Jahr. Dem Aufbauhilfefonds 2021 werden rund 1,6 Milliarden Euro zugeführt.

Der Nachtragshaushalt 2023 schafft die Grundlage für die zusätzlichen Kreditermächtigungen. Notwendig ist, dass der Bundestag zuvor eine außergewöhnliche Notsituation feststellt, damit die Schuldenbremse auch 2023 ausgesetzt wird. Diese Notlage besteht aufgrund der humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auch in diesem Jahr fort. Nach wie vor beeinträchtigen diese erheblich die staatliche Finanzlage.

Wir haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Nachtragshaushalt 2023 im Bundestag am Freitag in 1. Lesung beraten. Er muss noch in diesem Jahr abschließend beraten werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

1. Dezember 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-12-01 10:52:042023-12-01 11:07:09Nachtragshaushaltsgesetz 2023

Völkerstrafrecht fortentwickeln

Infodienst

Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs vor über 20 Jahren wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz nach dem Weltrechtsprinzip im Krieg verübte Gräueltaten verfolgen kann – und zwar unabhängig vom Tatort und von der Staatsangehörigkeit der Täter:innen. Krieg findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es ist Aufgabe der internationalen Gemeinschaft, die Täter:innen von Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat die Aktualität des Völkerstrafrechts dramatisch deutlich gemacht.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben, entwickelt das Völkerstrafrecht nun weiter. Die Rechte der Opfer sollen gestärkt werden. Völkerverbrechen, also Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen Personen, sollen in den Katalog der Straftaten aufgenommen werden, die zur Nebenklage berechtigen. Damit können sich die Opfer dieser Delikte als Nebenkläger:innen anschließen. Sie sollen dann auch berechtigt sein, auf Antrag eine:n Opferanwalt:in beigeordnet zu bekommen – und zwar unabhängig von den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe – und eine:n psychosoziale:n Prozessbegleiter:in an die Seite gestellt zu bekommen.

Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch ist bislang insbesondere bei sexualisierter Gewalt lückenhaft. Diese Lücken sollen nun im Hinblick auf sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungenen Schwangerschaftsabbruch geschlossen werden. Auch die Verfolgung des zwangsweisen Verschwindenlassens von Personen wird entsprechend der völkerrechtlichen Vorgaben erleichtert, etwa durch Streichung des bisher vorgeschriebenen Nachfrageerfordernisses.

Das Völkerstrafgesetzbuch wird ebenfalls angepasst an das Verbot der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen. Damit Völkerstrafverfahren auch für die internationale Gemeinschaft besser zugänglich werden, soll künftig die Ton- und Bild-Aufnahme von Prozessen erleichtert werden. Bei Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung, insbesondere völkerstrafrechtliche Verfahren, können zukünftig Ton- und Filmaufnahmen zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken gefertigt werden. Außerdem sollen Medienvertreter:innen Zugang zu bestehenden Verdolmetschungen bekommen und wegweisende Urteile sollen ins Englische übersetzt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

1. Dezember 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-12-01 10:51:052023-12-01 11:07:00Völkerstrafrecht fortentwickeln

Wissenschaft und Hochschulbildung stärken

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

In dieser Woche haben wir im Bundestag einen Antrag der Koalitionsfraktionen beraten, in dem die bisherige Außenwissenschaftspolitik der Bundesregierung grundsätzlich positiv bewertet wird. Zugleich fordern wir die Bundesregierung auf, Wissenschaft und Hochschulbildung angesichts grenzüberschreitender Herausforderungen weiterzuentwickeln.

In der Koalition begrüßen wir, dass Deutschland sich zu einem der weltweit gefragtesten Länder für internationale Studierende und Forschende entwickelt hat.

In den vergangenen Jahren hat sich die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Lage jedoch angespannt. Deutschland als Wissenschaftsstandort ist inzwischen Teil eines geopolitischen Innovationswettbewerbes. Forschungserkenntnisse werden etwa durch Cyber-Angriffe abgeschöpft. Zudem versuchen autoritäre Staaten, Technologien zu beschaffen, die dann für militärische Zwecke genutzt werden können.

Die Koalitionsfraktionen haben die Bundesregierung ebenfalls dazu aufgefordert, bestehende Programme weiterzuentwickeln und die Arbeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) weiter zu fördern. Die Visa-Vergaben für Studierende und Akademiker:innen aus Drittstaaten sollen entbürokratisiert und beschleunigt werden. Wissenschaftspartnerschaften sollen auf Basis der Wissenschaftsfreiheit und gemeinsamer Interessen mit internationalen Partner:innen auch in schwierigen Umfeldern gestärkt werden.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier

17. November 2023/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2023-11-17 14:46:372023-11-17 14:46:49Wissenschaft und Hochschulbildung stärken
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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