Infodienst – Seite 42 von 155 – Oliver Kaczmarek, Md

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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In dieser Woche haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des IfSG eingebracht, der in erster Lesung beraten wurde. Er sieht vor allem einige verfahrensrechtliche Änderungen vor. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen.

Künftig besteht bundeseinheitlich immer ein Anspruch auf Versorgung bei einem Impfschaden nach einer COVID19-Impfung – und zwar unabhängig von Empfehlungen der Landesbehörden. Dies gilt auch für Impfungen, die im Ausland – mit in der EU zugelassenen Impfstoffen – vorgenommen worden sind.

Zudem wird der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG für Eltern nicht weiter an eine behördliche Schließungsanordnung von Betreuungseinrichtungen geknüpft, sondern gilt immer bundeseinheitlich.

Mit der Einführung der Bundesnotbremse sind Schulen verpflichtet, ab einer Inzidenz von 100 in den Wechselunterricht zu gehen. Bisher galt dies auch für Hochschulen. Da die Beschränkung auf Wechselunterricht in erster Linie die Situation an Schulen (Lernen im Klassenverband etc.) betrifft, ist sie nicht ohne weiteres auf Hochschul-Strukturen und Abläufe übertragbar und war auch so nicht gewollt. Deshalb sieht der Entwurf vor, Hochschulen von dieser Regel herauszunehmen. Das gilt auch für Aus- und Fortbildungskurse bei der Polizei und beim Zivil- und Katastrophenschutz.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929287.pdf

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt

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Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung beraten.

Dem Regierungsentwurf zufolge soll das vereinfachte Wahlverfahren künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.

Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.

Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.

Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928899.pdf

Bundesförderung im Wahlkreis Unna I

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Das sind großartige Nachrichten für Bönen: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch beschlossen, für die Erweiterung des Sportparks auf dem Zechengelände in Bönen drei Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Damit trägt der Bund einen Großteil der Kosten für das wichtige Projekt für die Bönener Sportlandschaft. Die neue Anlage wird das Sportangebot im Herzen der Gemeinde stark aufwerten. Ich freue mich für alle Sportlerinnen und Sportler, die Vereine, die ehrenamtlich Tätigen und für die gesamte Gemeinde, dass es uns gemeinsam gelungen ist, die Unterstützung des Bundes sicherzustellen. Sie reiht sich ein in viele Bundesförderungen, die ich zusammen mit den Entscheidungsträger/innen aus dem Kreis Unna in meinen Wahlkreis holen und über die ich in meiner Bilanz dieser Wahlperiode ausführlich berichten werde.

Kinder und Jugendliche besser schützen

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Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser zu schützen und ihnen mehr Chancen auf Teilhabe zu geben, sind die Ziele des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben. Im Vorfeld des Regierungsentwurfs wurden in einem umfangreichen Beteiligungsprozess ein Jahr lang Expertinnen und Experten eingebunden: Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen, Landes- und Bundesebene, aus Fachverbänden und -organisationen, aus Wissenschaft und Forschung, von öffentlichen und freien Trägern, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und dem Gesundheitswesen.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Weichen dafür gestellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zuständig wird (sog. Inklusive Lösung). Dafür gibt es jetzt einen Stufenplan. Regelangebote wie Kitas, Kindertagespflege oder auch die offene Kinder- und Jugendarbeit sollen sich ab sofort inklusiv ausrichten.

Im Kinderschutz wird die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren verbessert.

Mit dem Gesetz werden auch die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Es wird klargestellt, dass ein Kind unter bestimmten Umständen auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben kann. Alle jungen Menschen, die außerhalb ihrer Familien aufwachsen, erhalten Zugang zu Beschwerdestellen. Wenn sie selbst etwas verdienen, z.B. eine Ausbildungsvergütung, wird der Anteil, der im Rahmen der Kostenheranziehung angerechnet wird, auf höchstens 25 Prozent begrenzt. Zusätzlich haben wir Freibeträge eingeführt: 150 Euro aus regelmäßigen Einkünften sind frei, Einkommen aus gelegentlichen Ferienjobs und aus ehrenamtlicher Tätigkeit werden gar nicht angerechnet.

Kinder und Jugendliche werden in ihren Rechten gestärkt: Sie erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Selbstvertretungsorganisationen können künftig in der Jugendhilfeplanung mitreden. Ombudsstellen werden gesetzlich verankert, um in Konflikten zu vermitteln und Machtasymmetrien zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe einerseits sowie ihren Adressatinnen und Adressaten – den Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern – andererseits auszugleichen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/261/1926107.pdf

Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise

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Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen.

Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.

Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928464.pdf

Menschenrechte auch für globale Lieferketten

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Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das Lieferkettengesetz, diese Woche in erster Beratung im Bundestag, schafft hier Abhilfe.

Nach dem Regierungsentwurf sollen große, in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Das Lieferkettengesetz soll ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten, ab 2024 dann für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD und CDU/CSU sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Das ist notwendig, weil die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Wirtschaft die im Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ festgelegten Sorgfaltspflichten nicht hinreichend eingehalten wurde. Das von 2018 bis 2020 durchgeführte Monitoring hatte ergeben, dass nur 13 bis 17 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ausreichend nachkommen.

Der Regierungsentwurf sieht bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz hohe Bußgelder vor. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.

Zudem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, künftig leichter ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen geltend machen, indem sie sich durch eine besondere Prozessstandschaft von Nichtregierungsorganisationen oder Gewerkschaften vor deutschen Gerichten vertreten lassen. Damit schlagen wir ein neues Kapitel auf und werden eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928649.pdf

Bundeswehreinsätze in Somalia, Libyen und Mali

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Bundeswehreinsatz vor der Küste Somalias
Das Horn von Afrika ist der wichtigste Seeweg zwischen Europa und Asien. Nicht nur für Deutschland und die EU ist die Handelsroute von zentraler Bedeutung. Auch die humanitäre Versorgung der notleidenden Menschen in der Region durch Hilfsgüter des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (VN) ist auf sichere Transportwege angewiesen.

Da es jedoch immer wieder zu Schiffsentführungen durch Piraterie kommt, engagiert sich die Bundeswehr seit 2008 im Rahmen der EU-Mission EU NAVFOR Somalia Atalanta, um die internationale Schifffahrt am Horn von Afrika zu schützen. Mit Erfolg: In den vergangenen Jahren konnte die Piraterie dank des Engagements der internationalen Staatengemeinschaft deutlich eingedämmt werden.

Die Lage bleibt jedoch weiterhin angespannt: Schwache staatliche Strukturen in Somalia bieten kriminellen Netzwerken weiterhin Rückzugsräume, die die Erfolge der Operation Atalanta bei der Bekämpfung von Piraterie, illegaler Fischerei, Waffen- sowie Drogenhandel gefährden. Auf Antrag der Bundesregierung wird deshalb das Mandat bis zum 30. April 2022 verlängert. Die Truppenobergrenze wird von 400 auf 300 Soldatinnen und Soldaten abgesenkt.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/276/1927662.pdf

Den Weg freimachen für Frieden in Libyen
Seit zehn Jahren herrscht in Libyen ein Bürgerkrieg, der das Land politisch wie wirtschaftlich gespaltet hat. Daher engagiert sich die Bundesregierung seit 2019 im Rahmen des sog. „Berliner Prozesses“ für Frieden in Libyen. Und dies mit Erfolg: Am 10. März 2021 hat das libysche Parlament eine Interimsregierung bestätigt, die beide Landesteile repräsentiert. Sie soll landesweite Wahlen im Dezember 2021 vorbereiten.

Dennoch bleibt die Lage weiterhin angespannt: Noch immer befinden sich zahlreiche ausländische Söldnerinnen und Söldner sowie islamistische Terrororganisationen im Land, die den Friedensprozess gefährden. Zudem wird regelmäßig gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen verstoßen.

Seit Februar 2020 engagiert sich deshalb die Bundeswehr mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR MED IRINI. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des von den Vereinten Nationen gegen Libyen verhängten Waffenembargos. Das Mandat umfasst die Bekämpfung von Schleuserinnen Schleusern, die Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Erdöl sowie die Seenotrettung von Geflüchteten. Das Mandat wird bis zum 30. April 2022 verlängert.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/276/1927661.pdf

Ausbildungsmission in Mali fortsetzen
Der Militärputsch im August 2020 hat einmal mehr gezeigt: Mali ist ein politisch gespaltenes Land. Während im Norden Tuareg-Rebellen große Teile des Landes kontrollieren, verüben dschihadistische Terrorgruppen zunehmend auch im Zentrum Anschläge auf Sicherheitskräfte und die Zivilbevölkerung. Zudem haben ethnisch aufgeladene Konflikte zwischen Viehhirtinnen und Viehhirten sowie Ackerbauerinnen und Ackerbauer um Ressourcen die Sicherheitslage weiter verschärft.

Daher engagiert sich die Bundeswehr seit 2013 in der EU-Mission zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali). Die malische Armee soll in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich für die Sicherheit im Land zu sorgen und damit die Stabilität in der gesamten Sahelzone zu gewährleisten. Neben der Vermittlung von militärischen Kenntnissen erlernen die malischen Soldatinnen und Soldaten auch die Grundsätze moderner Personalführung sowie ethische und völkerrechtliche Aspekte.

Der Einsatz, bei dem die Bundeswehr nicht aktiv militärisch eingreift, wird bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Die Obergrenze wird wegen der vorgesehenen Inbetriebnahme eines weiteren Ausbildungszentrums von 450 auf 600 Soldatinnen und Soldaten erhöht.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928804.pdf

MINUSMA-Mission in Mali fortsetzen
Mit dem Zerfall Libyens 2011 haben auch die politischen und ethnischen Konflikte in Mali zugenommen. Aufstände der aus Libyen stammenden Volksgruppe der Tuareg im Norden, zahlreiche Anschläge von dschihadistischen Terrorgruppen und der Militärputsch von August 2020 haben das Land politisch gespalten. Trotz der Unterzeichnung des Friedensvertrags von Algier zwischen der malischen Regierung und den Rebellen aus dem Norden hat das Land bis heute nicht zum Frieden zurückgefunden.

Seit 2013 beteiligt sich die Bundeswehr deshalb an der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA). Ziel ist, das Vertrauen zwischen den Konfliktparteien im Land wiederherzustellen, das Friedensabkommen zu unterstützen und die Zivilbevölkerung zu schützen. Hierfür stellt die Bundeswehr unter anderem Stabspersonal, Verbindungsoffiziere sowie Flugzeuge zum Transport und zur Luftbetankung bereit. Das Mandat ist auf 1100 Soldatinnen und Soldaten begrenzt und wird bis zum 31. Mai 2022 verlängert.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928803.pdf

Digitale Fraktion vor Ort-Veranstaltung zum 35. Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl

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Tschernobyl war vor 35 Jahren die größte Technikka­tastrophe in Europa. Gleichzeitig markiert Tschernobyl aber auch den Beginn einer einzigartigen Solidari­tätsbewegung in Europa. Vor allem in Belarus, dem Land, das am stärksten von den Folgen der Reaktorexplosion betroffen war und bis heute ist, engagierten sich Initiativen aus zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern. Allein in Deutschland leisteten rund 1000 private Initiativen Hilfe. Darunter auch Initiativen aus dem Kreis Unna von der Arbeiterwohlfahrt über die Evangelische Kirche bis hin zu Kleingartenvereinen, die konkrete Solidaritätsprojekte in Belarus unterstützen.

Anlässlich des 35. Jahrestages der Reaktorkatastrophe laden die SPD-Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek und René Röspel am Montag, 26. April, um 16.30 Uhr zu der Online-Veranstaltung “Tschernobyl und die europäische Solidarität”- Wie geht es der belarussischen Gesellschaft 35 Jahre nach der Reaktorkatastrophe?” ein.

Die Digitalkonferenz richtet den Blick auf deutsche Hilfsprojekte, die nach wie vor in Belarus aktiv sind,  und die Situation in Belarus. Referenten sind Dr. Astrid Sahm von der Stiftung Wissenschaft und Politik und Geschäftsführerin der Internationalen Bildungs- und Begegnungswerk g.GmbH und Christopher Forst, Repräsentant der Friedrich-Ebert-Stiftung für Belarus und Leiter des Regionalbüros „Dialog Osteuropa“, der sich aus Kiew in die Veranstaltung schalten wird und einen aktuellen Überblick über die Lage in Belarus liefert.

An der Videokonferenz über WebEx kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone teilnehmen. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.

Anmeldungen unter dem folgenden Link: https://www.spdfraktion.de/termine/2021-04-26-tschernobyl-europaeische-solidaritaet

 

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie will die Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen einführen. Die Infektionszahlen sollen mit einer bundesweit verpflichtenden „Notbremse“ gesenkt werden.

Ziel des Gesetzentwurfs ist, das Krisenmanagement insgesamt auf eine einheitliche und rechtssichere Grundlage zu stellen, die für die Bevölkerung nachvollziehbar ist. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte in den Verhandlungen mit der Union bereits wichtige Punkte durchsetzen: Rechtsverordnungen der Bundesregierung stehen immer unter einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Die Zahl der Kinderkrankentage wird erhöht und in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird eine Testangebotspflicht für Unternehmen festgelegt.

Laut Gesetzentwurf soll ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt die Notbremse gelten. Als Schutzmaßnahmen, die dann eingeführt werden müssen, sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr und die weitgehende Schließung des Einzelhandels vorgesehen. Präsenzunterricht darf nur stattfinden, wenn Schüler:innen zweimal in der Woche getestet werden. Ab der Inzidenz von 200 sollen die Schulen zum Distanzlernen übergehen.

Zudem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus zu erlassen, denen Bundesrat und Bundestag zustimmen müssen. Es können besondere Regelungen für Personen vorgesehen werden, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie als Überträger des Coronavirus nicht mehr in Frage kommen, weil sie immun sind oder ein Testergebnis vorweisen können, dass das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus bestätigt.

Die Notbremse soll nur solange greifen können, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt hat.

Der Bundestag hat in dieser Woche den Gesetzentwurf auf Grundlage der vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in erster Lesung beraten. Nun folgen intensive Beratungen im Parlament, bevor das Gesetz am kommenden Mittwoch vom Bundestag verabschiedet werden soll, am Donnerstag wird es dann dem Bundesrat vorgelegt.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf

Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise

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Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmer:innen und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8, 7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere, bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind.

Zugleich verringern sich pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.

Mit dem Nachtragshaushalt werden die Gesamtausgaben im Jahr 2021 auf 547,7 Milliarden Euro steigen. Zur Finanzierung soll die Nettokreditaufnahme um 60,4 Milliarden Euro auf nunmehr 240,2 Milliarden Euro für 2021 erhöht werden. Betrachtet man die Jahre 2020 und 2021 als zentrale Jahre der Pandemiebewältigung gemeinsam, bliebe die Nettokreditaufnahme dennoch niedriger als ursprünglich geplant: Statt der für beide Jahre ehemals geplanten 397,6 Milliarden Euro sollen es mit dem Nachtragshaushalt 2021 insgesamt 370,7 Milliarden Euro sein. Der Regierungsentwurf wurde in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927800.pdf