Infodienst – Seite 43 von 155 – Oliver Kaczmarek, Md

Insolvenzsicherung über Reisesicherungsfonds

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Als Konsequenz aus der Insolvenz von Thomas Cook im September 2019 und dem Einspringen des Staates bei der Entschädigung betroffener Reisekunden hat die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf weitreichende Änderungen zur Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen vorgelegt. Statt der bisherigen Praxis durch den Abschluss von Versicherungen soll ein Reisesicherungsfonds etabliert werden, in den Anbieter von Pauschalreisen einzahlen – und zwar abhängig von ihrem Umsatz. Für Kleinstunternehmen soll es Ausnahmen geben.

Zugleich können Kundengeldabsicherer fortan ihre Haftung pro Geschäftsjahr nicht mehr auf 110 Millionen Euro begrenzen. Es wird stattdessen eine Haftungsbegrenzung auf 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweils abzusichernden Reiseveranstalters ermöglicht. Denn die Insolvenz von Thomas-Cook hat gezeigt, dass die geltende Haftungsbegrenzung zu Unsicherheit führt und die Gefahr besteht, dass Reisende nicht in dem Maße entschädigt werden, wie es das EU-Recht vorsieht. Den Gesetzentwurf haben wir in 1. Lesung beraten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928172.pdf

Besserer Schutz für Anleger:innen

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Um Anleger:innen, insbesondere Kleinanleger:innen, zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen, legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes vor, der in dieser Woche erstmals im Bundestag beraten wurde. „Wer für sein Alter eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein“, erklärt Finanzminister Olaf Scholz.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten erweitert und der Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver reguliert. So sollen besonders riskante Formen von Anlageobjekten verboten werden. Informationen über Vermögensanlagen und Wertpapiere werden künftig auch auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) veröffentlicht.

Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf künftig nur durch beaufsichtigte Anlageberater:innen und Finanzanlagevermittler:innen erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass Anleger:innen nur in solche Vermögensanlagen investieren, die für sie angemessen und geeignet sind. Auch die Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten, also z.B. der Kreditinstitute, wird verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/281/1928166.pdf

Mietspiegel werden aussagekräftiger und rechtssicherer

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In erster Lesung haben wir den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mietspiegelrechts im Bundestag beraten. Das Vergleichsmietensystem in Deutschland ist das Aushängeschild unseres sozialen Mietrechts. Bei dem Vergleich der Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge. Sie sind damit Seismografen auf angespannten Wohnungsmärkten.

Mit dem vorgelegten Entwurf soll dieses Instrument gestärkt werden: Künftig legt der Bund Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung – fest. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben. Außerdem können Mietspiegel dann ein Jahr länger, also bis zu 3 Jahre gelten, um das Mietniveau gerade in Gegenden mit stark steigenden Mieten besser abzusichern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926918.pdf

Transparente Interessenvertretung: Das Lobbyregister kommt

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In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag beraten. Wir wollen damit erstmals eine gesetzliche Registrierungspflicht für Lobbyist:innen einführen. Registrierungspflichtig sollen grundsätzlich alle Lobbyist:innen sein, die Kontakt mit dem Bundestag (MdB, Organe, Fraktionen) oder mit der Bundesregierung (ab Unterabteilungsleiter:innen in Bundesministerien) aufnehmen, um Einfluss zu nehmen. Dabei müssen sie angeben, in wessen Auftrag sie agieren, welcher Themenbereich relevant ist und beispielsweise auch, wie hoch die Aufwendungen im Bereich der jeweiligen Interessenvertretung sind.

Als Interessenvertretung müssen sie bei der Registrierung zudem einem verbindlichen Verhaltenskodex zustimmen, den Bundestag und Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erarbeiten werden. Wenn Lobbyist:innen gegen den Kodex verstoßen, soll dies im Register veröffentlicht werden. In diesem Fall erhalten Lobbyist:innen keinen Hausausweis und sie werden nicht mehr zu Öffentlichen Anhörungen des Bundestags eingeladen. Gleiches gilt bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht, die außerdem mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Bis dahin wird die Bundesverwaltung ausreichend Zeit haben, das Register elektronisch einzurichten.

Gespräche mit Lobbyorganisationen zu führen gehört zu meinem Alltag in Berlin und Unna. Ich empfinde es als meine Aufgabe, mir die Interessen gesellschaftlicher Gruppen anzuhören und sie objektiv abzuwägen. Das Lobbyregister schafft hier Transparenz und beschreibt die Grenzen der politischen Einflussnahme. Notwendig war es schon immer, aber CDU/CSU waren erst nach dem Fall Amthor bereit, hier über Regelungen ernsthaft zu verhandeln. Nach den Korruptionsvorwürfen im Zusammenhang mit der Beschaffung medizinischer Masken gegen mehrere (teilweise ehemalige) Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion gibt es nun auch die Bereitschaft bei der Union, über mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu verhandeln.

Das begrüße ich grundsätzlich, aber die Zugeständnisse der Union gehen mir noch nicht weit genug. Ich will vollständige Transparenz ab dem ersten Euro Nebenverdienst! Wir werden also weiter verhandeln. Für mich selbst gilt weiterhin: volle Transparenz über meine Einkünfte und keine bezahlten Nebentätigkeiten neben meinem Mandat. Mehr Informationen dazu auf meiner Homepage unter https://www.oliver-kaczmarek.de/bundestag.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922179.pdf

Digitale Versorgung und Pflege

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Die Corona-Pandemie zeigt, dass wir mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen brauchen. Der Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), den wir in dieser Woche in der 1. Lesung beraten haben, zielt darauf ab, das Potential einer digitalen Gesundheitsversorgung weiter auszuschöpfen. So sollen im Pflegebereich mehr digitale Anwendungen zum Einsatz kommen, um den Pflegealltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Zudem sieht der Entwurf vor, den Zugang zu Videosprechstunden und telemedizinischen Leistungen weiter auszubauen. Heil- und Hilfsmittelerbringer, also beispielsweise Physiotherapeuten, und zahnmedizinische Labore sollen an die Telematik angebunden werden. Darüber hinaus wird die elektronische Patientenakte erweitert. Patient:innen können künftig schnell und unkompliziert verschreibungspflichtige Arzneimittel über elektronische Verordnungen in Anspruch nehmen. Zudem gelangen Patient:innen über ihre elektronische Patientenakte direkt auf das nationale Gesundheitsportal, das zu vielen gesundheitlichen Fragen informiert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/276/1927652.pdf

Bildung als Schlüssel für die Entwicklungszusammenarbeit

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Viele Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit leiden unter hoher Jugendarbeitslosigkeit. Es fehlen vor allem Fachkräfte in den Schlüsselsektoren Landwirtschaft, Gesundheit, Industrie und Dienstleistungen. Die Ursache ist vor allem mangelhafte Bildung in den Ländern: Noch immer werden Lehrpläne, Ausbildungs- und Prüfstandards vor allem von staatlichen Akteuren festgelegt, während Unternehmen – im Gegensatz zum Modell der dualen Berufsausbildung in Deutschland – oftmals nicht mit einbezogen werden.

Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird deshalb berufliche Bildung als Schwerpunkt der internationalen Bildungszusammenarbeit weiter gefördert. Grundlegend hierfür ist die schulische Bildung. Auf Initiative der SPD ist dies im Antrag nun entsprechend verankert. Denn ohne eine solide schulische Bildung ist eine darauf aufbauende Bildung nicht möglich. Ziel ist es, jungen Frauen und Männern gleichberechtigt vor Ort eine Perspektive zu geben und eine nachhaltige und gute wirtschaftliche Entwicklung in den Partnerländern vorantreiben.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927837.pdf

Sexuellen Missbrauch von Kinder härter bestrafen

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Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das wir in 2. und 3. Lesung beraten haben, will die Bundesregierung den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie forcieren. Der bisherige Strafbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll in drei Straftatbestände aufgespalten werden, um je nach Schwere der Tat abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexueller Missbrauch von Kindern soll künftig immer als Verbrechen geahndet werden.

Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit einer Anhebung der Strafrahmen wird die Bewertung solcher Taten als schweres Unrecht deutlicher herausgestellt und den Gerichten ein ausreichender Handlungsspielraum zur Ahndung solcher Taten eröffnet werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/237/1923707.pdf

Intersexualität: Selbstbestimmung von Kindern stärken

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In Deutschland kommen jedes Jahr rund 300 Kinder zur Welt, deren Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden kann. An diesen Kindern wurden in der Vergangenheit regelmäßig Operationen vorgenommen, die in erster Linie der Geschlechtszuordnung dienen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, das in dieser Woche abschließend im Bundestag beraten wurde, soll das Recht der Kinder auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden. Zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden.

Behandlungen, die warten können, bis das Kind selbst einwilligungsfähig ist, haben in Zukunft zu unterbleiben – auch dann, wenn die Eltern einen solchen Eingriff befürworten. Eine Einwilligung der Eltern ist nur dann möglich, wenn der Eingriff nicht bis zu einer selbstbestimmten Entscheidung des Kindes aufgeschoben werden kann. Hier bedarf es zusätzlich einer familiengerichtlichen Genehmigung. Sie ist nur dann zu erteilen, wenn die Operation das Wohl des Kindes am besten entspricht. Kann mit dem Eingriff eine Gefahr für Leib und Leben abgewendet und das familiengerichtliche Verfahren nicht mehr abgewartet werden, kann ausnahmsweise auf eine Genehmigung verzichtet werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/246/1924686.pdf

Epidemische Lage von nationaler Tragweite

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Im März vergangenen Jahres wurde in § 5 Abs. 1 bis 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die epidemische Lage durch den Bundestag festgestellt sowie Verordnungsermächtigungen und Anordnungsbefugnisse für das Bundesgesundheitsministerium geregelt. Diese Regelung ist bis zum 31. März 2021 befristet. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der in dieser Woche im Bundestag verabschiedet wurde, sieht vor, dass der Bundestag künftig die epidemische Lage nationaler Tragweite befristet für maximal drei Monate feststellen soll. Jede Verlängerung muss erneut vom Bundestag beschlossen werden. Damit stärken wir die Rechte des Parlaments.

Eingriffe in die Grundrechte der Bürger*innen müssen stets gut begründet sein. Deshalb hat die SPD-Fraktion erreicht, dass Entscheidungen über eine Verlängerung oder Aufhebung von Schutzmaßnahmen nach §28a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sich nicht mehr nur an den Inzidenzen, sondern unter anderem auch an der Impfquote und dem R-Wert orientieren müssen. Der Grundrechtsschutz wird hierdurch erhöht. Gleichzeitig soll der bislang befristet geltende § 5 IfSG entfristet werden, so dass er dauerhaft im IfSG verbleibt. Die Verordnungsermächtigungen für das Bundesgesundheitsministerium werden dabei aber konkreter ausgestaltet. Mit der präziseren Benennung der Befugnisse des Gesundheitsministers begegnen wir der verfassungsrechtlichen Kritik an dem Gesetz.

Vorgesehen wird außerdem eine unabhängige interdisziplinäre Evaluation der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes durch ein Gremium, dessen Mitglieder je zur Hälfte vom Bundestag und der Bundesregierung benannt werden.

Erreicht haben wir auch Verbesserungen bei der Verdienstausfall-Entschädigung für Eltern im Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a IfSG). Es wird der Gleichklang mit der erweiterten Regelung zum Kinderkrankengeld hergestellt. Ein Entschädigungsanspruch besteht künftig beispielsweise auch unabhängig von der Möglichkeit zum Homeoffice. Es wird klargestellt, dass die Anspruchsdauer jeweils jährlich nach erstmaliger Feststellung der epidemischen Lage am 25.März 2020 besteht und Ende März neu beginnt.

Wir haben zudem erreicht, dass der Pflegeschutzschirm bis Ende Juni unverändert fortgeführt wird. Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste behalten so die Möglichkeit, pandemiebedingte Mindereinnahmen gegenüber der Pflegekasse geltend zu machen. Außerdem werden aus dem Bundeshaushalt 450 Mio. Euro bereitgestellt, um eine Prämie für Beschäftigte in den Krankenhäusern zahlen zu können.

Parallel haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag ins Plenum eingebracht, der das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/265/1926545.pdf
Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/271/1927196.pdf

Nachholbedarf bei Digitalisierung in Schulen

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Der Nationale Bildungsbericht 2020 bestätigt die Erfahrungen der vergangenen Monate: Um die Digitalisierung in Schulen ist es in Deutschland eher schlecht bestellt. Alle zwei Jahre informiert der Nationale Bildungsbericht über den Stand des deutschen Bildungssystems.

Dem Bericht zufolge ist das deutsche Bildungssystem zwar durchlässiger geworden. Durchstiege und Umstiege von der beruflichen in die akademische Bildung und umgekehrt werden somit immer selbstverständlicher. Gleichwohl prägt der soziale Hintergrund noch immer den Bildungserfolg von Menschen. Ebenso besorgt die Bildungsexpert*innen: Immer mehr Menschen verlassen die Schule ohne Hauptschulabschluss.

Kritisch sehen die Expert*innen auch die digitale Ausstattung: Während an Hochschulen und im Bereich der Weiterbildung digitale Medien regelmäßig zum Einsatz kommen, bestehe vor allem an Schulen Handlungsbedarf. Das coronabedingte Distanzlernen hat nach ihrer Ansicht bekräftigt, dass Schulen nicht nur der Wissensvermittlung dienen, sondern für Schüler*innen wichtige Orte des sozialen Miteinanders sind.

Den nationalen Bildungsbericht 2020 gibt es hier: https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2020/bildung-in-deutschland-2020
Meine Rede im Deutschen Bundestag dazu gibt es hier: https://dbtg.tv/fvid/7506058