Infodienst – Seite 7 von 141 – Oliver Kaczmarek, Md

Gebäudeenergiegesetz: Überblick der Reform

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In dieser Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Das GEG wird mit einer verpflichtenden und flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung (KWP) verbunden, die parallel von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wird. Beide Gesetze sollen ab 2024 gelten und erfordern ab 2026 das Entwerfen von kommunalen Wärmeplänen zunächst für Städte und ab 2028 auch für kleine Kommunen.

Das GEG baut auf der KWP auf. Also erst wenn die Kommunen festgelegt haben, welche Gebiete mit welcher Infrastruktur versorgt werden, müssen in Bestandsgebäuden Heizungen eingebaut werden, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Dies gibt vielen Eigentümer:innen mehr Planungssicherheit. Für Neubauten gilt diese Vorgabe grundsätzlich bereits ab 2024. Zugleich bleibt es dabei, dass niemand seine funktionierende Heizung ersetzen muss. Gehen Heizungen kaputt, können sie repariert werden.

Vermieter:innen können über eine neue Modernisierungsumlage, Kosten für den Heizungstausch in Höhe 10 Prozent auf Mieter:innen umlegen, wenn – und das ist die Bedingung – sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen und diese von den umlegbaren Kosten abziehen. Zudem wird die maximale Erhöhung bei 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche gekappt. Des Weiteren sind Härtefalleinwände für Mieter:innen möglich, wenn die Umlage eine unangemessene Härte bedeutet.

In den Verhandlungen wurde ein allgemeines Förderkonzept beschlossen. Das Konzept beinhaltet eine „Grundförderung“ von 30 Prozent für alle selbstnutzenden Besitzer.  Hinzu kommt ein „Einkommensbonus“ von 30 Prozent zusätzlicher Förderung für selbstnutzende Eigentümer:innen mit zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Zusätzlich wird die frühzeitige Umrüstung besonders alter Heizungen durch ein „Klima-Geschwindigkeitsbonus“ in Höhe von 20 Prozent belohnt. Grundförderung und Boni sind miteinander kombinierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von insgesamt 70 Prozent. Hinzu kommt die bestehende Förderung von Effizienzmaßnahmen. Ein Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird es die Möglichkeit geben, zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Anspruch zu nehmen. Diese Kredite sollen möglichst allen Menschen offenstehen, die beispielsweise aufgrund von Alter oder Einkommen auf dem regulären Finanzmarkt keine Kredite erhalten würden. Der Bund stellt dafür die Übernahme des Ausfallrisikos sicher.

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Digitalisierung: Wir modernisieren das Passwesen

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Die Fortschrittskoalition möchte einen digitalen Staat, der den Bürger:innen das Leben erleichtert. Dazu gehört, Behördengänge zu reduzieren, besonders beim Pass-, Ausweis- und ausländerrechtliche Dokumentenwesen. Der Schutz der Daten hat dabei oberste Priorität.

Der Datenaustausch zwischen den verschiedenen Behörden soll nach einem Umzug vereinfacht werden. Außerdem müssen Pässe, Personalausweise, eID-Karten und elektronische Aufenthaltstitel nicht mehr beim Amt abgeholt werden, sondern werden künftig postalisch zugesandt. Den Kinderreisepass schaffen wir zum 1. Januar 2024 ab. Kinder erhalten künftig nur die regulären Identitätsdokumente, die jeweils für sechs Jahre gültig sein werden. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Passbewerber:innen im Ausland bestimmte Sexualstraftaten begehen könnte, kann künftig die Ausstellung eines Passes versagt werden.

Darüber hinaus haben wir als Parlament der Bundesregierung durch Entschließungsanträge verdeutlicht, dass wir an einer entschlossenen Umsetzung der Modernisierung des Registerwesens festhalten. Außerdem möchten wir das Datenschutzcockpit als zentrales Transparenz- und Steuerungswerkzeug für Bürgerinnen und Bürger einführen. Dadurch soll er Datenaustausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen Stellen für die betroffene Person transparent und nachvollziehbar werden.

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Für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr

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Transport und Logistik haben für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine große Bedeutung. Der Güterverkehr mit den Berufskraftfahrer:innen und den Transportunternehmen sind für unser tägliches Leben essentiell. Die Belastungen der kleinen und mittelständischen Unternehmen und ihrer Mitarbeiter:innen müssen deshalb stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt und die Rahmenbedingungen für die Branche zukunftssicher gestaltet werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, den wir in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten.

Der Antrag umfasst ein umfangreiches Maßnahmenbündel für den Straßengüterverkehr sowie Forderungen zur besseren Verzahnung mit der Schiene und den Wasserstraßen. Der Schienengüterverkehr soll bis zum Jahr 2030 einen Marktanteil von 25 Prozent erreichen, Wasserwege und Schleusen samt Anpassung der Brückenhöhen ausgebaut und saniert werden. Darüber hinaus fordern die Abgeordneten im Antrag eine Ausweitung des Flottenerneuerungsprogramms für eine klimafreundliche Binnenschifffahrt.

Die Forderungen zielen zudem auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer:innen sowie auf die Stärkung der Wettbewerbsposition gesetzeskonform agierender Unternehmen. Diese umfassen sechs Bereiche, die sich mit Arbeitsbedingungen, Kontrollen, dem Image des Straßengüterverkehrs, erleichterten Arbeitsbedingungen für Zuwanderer:innen, entbürokratisierter Berufsqualifikation sowie dem Ausbau von Parkraum und Verkehrsinfrastruktur beschäftigen.

Die Koalitionsfraktionen betonen in dem Antrag die Bekämpfung wettbewerbsverzerrender und unfairer Arbeitsbedingungen. Dafür soll die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wirksamer kontrolliert und bei der Vergabe durch den Bund die sozialen Bedingungen des Transports sowie die Arbeitsbedingungen der Transportierenden stärker berücksichtigt werden. Für die Kontrollen soll mehr Personal bei den Überwachungsbehörden bereitgestellt, das Kontrollpersonal geschult und Kontrollkompetenzen gebündelt werden. Zudem sollen digitale Kontrollgeräte effektiver genutzt und ausgewertet werden. Die Antragsteller sprechen sich zudem für eine spürbare Anhebung relevanter Bußgelder auf ein Niveau aus, das den wirtschaftlichen Vorteil durch Rechtsverletzung erkennbar übersteigt.

Für Lkw-Fahrer:innen sollen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen geprüft werden, etwa der Zugang zu Sanitäranlagen und Pausenräumen und die Vergrößerung der Kabinen für Pausenaufenthalte und Ruhezeiten. Ebenso soll der Einstieg von Zuwanderer:innen ins Transportgewerbe erleichtert werden, indem zum Beispiel Führerscheine und Qualifikationen auch in Fremdsprachen erworben werden können.

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Energieversorgung diversifizieren – LNG-Infrastruktur ausbauen

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Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine fehlen Deutschland noch immer wichtige Importmengen an Erdgas. Damit es im Winter 2023/2024 nicht zu einer Gasmangellage kommt, müssen diese Mengen ersetzt werden. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf dem Weltmarkt kurzfristig zusätzliche Gasmengen zu beschaffen und die Versorgungssicherheit herzustellen, ist der Einkauf verflüssigten Erdgases (LNG). Dafür muss Deutschland seine Importinfrastruktur ausbauen.

Daher hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des LNG-Beschleunigungsgesetzes vorgelegt, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben. Dieser sieht vor, die notwendige Infrastruktur für die Verteilung der angelandeten Gasmengen schneller zu bauen. Ziel ist es, den Bau von Gasfernleitungen zu beschleunigen, die zur Abführung von Gasmengen aus den schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (FSRU) zwingend erforderlich sind. Des Weiteren wird ein zusätzlicher Standort für FSRU im Ostseeraum in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen und zwei Standorte (Hamburg und Rostock) herausgenommen. Außerdem sollen die unter das LNG-Beschleunigungsgesetz fallenden Standorte fortentwickelt werden. An den Standorten der landseitigen Terminals sollen FSRU am gleichen Standort nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist den Betrieb einstellen.

Mit einer im Omnibusverfahren angehängten Änderung des Baugesetzbuches soll außerdem der Handlungsspielraum für Kommunen zur Ausweisung von Flächen für Windenergie erweitert werden, wenn die Regionalpläne in ihrem Gebiet keine Windflächen vorsehen.

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Verbraucherschutzrecht: Verbandsklage kommt

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Die EU-Verbandsklagenrichtlinie stärkt die Rechte von Verbraucher:innen. Ihre Ansprüche sollen einfacher geklärt und durchgesetzt werden. Auch Unternehmen erhalten schneller Rechtssicherheit. Gleichzeitig kann die Justiz von massenhaften Einzelklagen entlastet werden, da Klagewellen – wie durch den Diesel-Skandal oder Forderungen wegen überhöhter Kontogebühren durch Banken – so zukünftig vermieden werden können.

Wir haben in dieser Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie abschließend beraten. Eingeführt wird damit eine neuartige Klageform für Verbandsklagen, die sogenannte Abhilfeklage. Diese wird in einem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) geregelt. Eine Abhilfeklage kann ein Verbraucherverband gegen ein Unternehmen erheben, um Ansprüche von Verbraucher:innen beispielsweise wegen Produktmängeln oder unzulässigen Preisklauseln geltend zu machen. Wird der Abhilfeklage stattgegeben, erhalten die betroffenen Verbraucher:innen den ihnen zustehenden Geldbetrag von einem Sachwalter ausgezahlt, der das Urteil umsetzt.

Wir konnten im parlamentarischen Verfahren noch deutliche Verbesserungen erreichen, so ist es nun bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung noch möglich, sich der Klage anzuschließen. Damit werden auch die Verjährungsfristen für angemeldete Verbraucher:innen deutlich verlängert. So wird es für wesentlich mehr Menschen einfacher, sich der Klage an-zuschließen und ihre Rechte auch geltend zu machen.

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Aus- und Weiterbildung stärken

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Fachkräftemangel, Klimaschutz, Digitalisierung – viele Branchen stehen vor großen Herausforderungen. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz, das wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, sorgen für eine Aus- und Weiterbildungsförderung auf der Höhe der Zeit.

Konkret ist geplant, junge Menschen besser bei der Suche und Aufnahme einer Ausbildung zu unterstützen. Wir fördern Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben und übernehmen Fahrkosten. Wer keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnt, hat im Rahmen der Ausbildungsgarantie Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Darüber hinaus wird die Weiterbildungsförderung Beschäftigter vereinfacht und weiterentwickelt. Die nach Betriebsgröße gestaffelten Fördersätze der Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüsse werden auf die maximale Förderhöhe festgeschrieben. Weiterbildungsförderung steht künftig allen Unternehmen offen.

Wir führen das Qualifizierungsgeld für Beschäftigte ein, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht, Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im selben Unternehmen ermöglichen kann. Die Betriebe tragen die Weiterbildungskosten, die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung – das so hoch ist wie das Kurzarbeitergeld (60 Prozent des Nettoentgelts beziehungsweise 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben). Voraussetzung ist, dass 20 Prozent der Beschäftigten strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Unternehmen können weiterhin Sozialversicherungsbeiträge hälftig erstattet bekommen, wenn ihre Angestellten sich während der Kurzarbeit beruflich weiterbilden – und zwar bis zum 31. Juli 2024. Zudem können die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise erstattet werden.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass künftig auch Beschäftigte, die eine Aufstiegsfortbildung zum Berufsspezialisten anstreben, das Qualifizierungsgeld erhalten. Diese Regelung gilt befristet bis 2028 und soll evaluiert werden. Zudem haben wir die Förderkulisse gerade für kleinere und mittlere Unternehmen verbessert und die Komplexität der Weiterbildungsförderung weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Wer eine Ausbildung in einer anderen Region beginnt, kann einen Mobilitätszuschuss für zwei monatliche Familienheimfahrten – statt für eine – erhalten.

Das Qualifizierungsgeld und die Reform der Weiterbildungsförderung treten zum 1. April 2024 in Kraft. Weitere Informationen gibt es hier.

Verkehrsprojekte schneller genehmigen

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Als wichtiger Industriestandort sind wir auf eine leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur angewiesen – ohne Engpässe und Staus. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte beschleunigen und vereinfachen soll. Diesen haben wir in 1. Lesung beraten.

Für besonders wichtige Schienenprojekte werden einfachere Regeln beim Artenschutz festgeschrieben. Der Schutzumfang wird nicht abgesenkt. Dadurch kann künftig mehr Verkehr über die Schiene abgewickelt werden. Verkehrsengpässe und Stauschwerpunkte, die täglich Stillstand im Autobahnnetz verursachen, hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. Unter Beteiligung der Länder kann für den Ausbau bestehender Autobahnabschnitte ebenfalls das überragende öffentliche Interesse festgeschrieben und so der Ausbau beschleunigt werden. Auch die Sanierung älterer Brücken kann einen wichtigen Beitrag zur Auflösung von Staus leisten. Der gesamte Planungs- und Genehmigungszeitraum wird halbiert, indem die Genehmigungspflicht für Brücken, die im Zuge der Sanierung erweitert werden sollen, entfällt. Ebenso soll künftig die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, entfallen. Durch einfachere Zustimmungsverfahren der Straßenverkehrsbehörden können Windkraftanlagen schneller entlang von Autobahnen gebaut werden. Außerdem sollen Photovoltaikanlagen bei Bau oder Änderung von Autobahnen ebenfalls gebaut werden können. Dazu werden die nutzbaren Flächen speziell ausgewiesen. Mit der verstärkten Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, etwa bei Schienen- und Straßenprojekten, wird der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ebenfalls beschleunigt – indem das Verfahren von der Antragstellung bis zur Genehmigung auch online durchgeführt werden kann.

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Mahnmal für im Nationalsozialismus verfolgte und ermordete Zeugen Jehovas

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Die Zeugen Jehovas waren eine der ersten von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen. Unmittelbar nach 1933 stellten sie zwischen 10 und 20 Prozent der KZ-Häftlinge, in frühen Frauenkonzentrationslagern sogar bis zu 50 Prozent. Sie wurden systematisch verfolgt, weil sie das NS-System und seine Herrschaftspraktiken ablehnten, auf den verbrecherischen Charakter von Anfang an auch international aufmerksam machten und dagegen protestierten, sowie die Wehrpflicht und den Kriegsdienst verweigerten. Mindestens 10.700 deutsche Zeugen Jehovas und 2.700 aus den besetzten Ländern Europas erlitten direkte Verfolgung – in Form von Haft, Enteignungen, Zerstörung der wirtschaftlichen Existenz, Kindesentzug, Folter oder Mord. Über 1.700 Zeuginnen und Zeugen Jehovas verloren durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ihr Leben. Trotzdem werden sie bis heute in der Öffentlichkeit als Opfergruppe kaum wahrgenommen.

Um dies zu ändern, fordern die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion in einem interfraktionellen Antrag ein Mahnmal für die im Nationalsozialismus verfolgten und ermordeten Zeugen Jehovas in Europa. Es soll am historischen Ort im Berliner Tiergarten errichtet werden, über die Verfolgung dieser Opfergruppe informieren und ihren Beitrag zum Widerstand gegen den Nationalsozialismus gebührend würdigen. Weitere Forderungen des Antrags sind, Defizite in der Aufarbeitung der Geschichte, der öffentlichen Anerkennung und der wissenschaftlichen Erforschung zu schließen. Wir haben den Antrag in dieser Woche im Plenum beschlossen.

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Verbot von charakteristischen Aromen bei erhitzten Tabakerzeugnissen

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Rauchen ist nach wie vor eines der größten Gesundheitsrisiken. An den Folgen sterben immer noch rund 130.000 Menschen im Jahr. Nach jahrelangem Rückgang ist der Konsum von erhitzten Tabakerzeugnissen erheblich angestiegen – gerade bei Jugendlichen. Vor allem aromatisierte Tabakerzeugnisse, die nach Erdbeere oder Schokolade schmecken oder riechen, sind häufig der Einstieg in den Konsum von Tabakprodukten. Bisher galt das Verbot von charakteristischen Aromen nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und für ihre Bestandteile – wie Filter, Papier, Packungen, Kapseln. Nun wird es auf erhitzte Tabakerzeugnisse ausgeweitet. Elektronische Zigaretten fallen nicht darunter.

In dieser Woche hat der Bundestag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beraten und setzt damit EU-Recht um. Auch erhitzte Tabakerzeugnisse müssen künftig mit kombinierten Text-Bild-Warnhinweisen und einer Informationsbotschaft gekennzeichnet sein. Damit gelten die gleichen Regeln wie bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak. Durch dieses Verbot wird insbesondere der Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz gestärkt.

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Lobbyregister wird verschärft

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Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages zugänglich. Wir haben seit dem Inkrafttreten die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den Änderungen, die wir in dieser Woche als Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen eingebracht haben, verschärfen wir das Lobbyregister und schließen Lücken. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System weiter.

Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird künftig besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Offengelegt wird auch, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt (sog. „Drehtüreffekt“). Außerdem haben wir den Hilferuf von Wohlfahrtsorganisationen aufgenommen, die durch zu strenge Regelungen für die Veröffentlichung von Spendernamen einen Rückgang ihres Spendenaufkommens befürchten: Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.

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