Infodienst – Seite 71 von 156 – Oliver Kaczmarek, Md

Stärkung des europäischen Bildungsraums

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Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Europa sollen in der Bildung dieselbe Qualität erfahren. Darüber hinaus müssen innerhalb der EU Bildungsgänge vergleichbar sein und Abschlüsse grenzübergreifend anerkannt werden. Das ist Ziel des sogenannten europäischen Bildungsraumes, den die Europäische Kommission und das Europäische Parlament bis 2025 realisieren möchten.

In einem gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion haben wir in dieser Woche im Bundestag an die derzeit laufenden Überlegungen der Kommission angeknüpft. Wir sehen die Notwendigkeit, auch über die Grenzen der EU hinaus, Mobilität, Austausch, Bildungsgerechtigkeit und Vergleichbarkeit von Bildungsleistungen zu fördern sowie Wissenschaftsfreiheit und institutionelle Autonomie zu sichern. Angesichts zwischenstaatlicher Konflikte in der europäischen Nachbarschaft können Austauschprogramme wie Erasmus+ und ein starker europäischer Bildungsraum dazu beitragen, Verständigung zu erzielen und Gräben zu überwinden.

Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Mittel für das Nachfolgeprogramm von Erasmus+ zu erhöhen und ausgewählte Partnerländer wie z.B. die Westbalkan-Länder vollumfänglich ins Programm aufzunehmen. Berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und die Erwachsenenbildung sollten bewusster gefördert, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen besser anerkannt und die Durchlässigkeit und Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung insgesamt im europäischen Bildungsraum erhöht werden. An die Bundesländer appellieren wir, die Entwicklung hin zu einem europäischen Bildungsraum aktiv zu begleiten und die Voraussetzungen für mehr Mobilität und Austausch zu schaffen. Bildung und Kultur sind wichtig für die europäische Identität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Europa.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen zu „Mobilität, Hochschulnetzwerke und Digitalisierung – Die Zukunft eines innovativen, qualitativ hochwertigen europäischen Bildungsraums“ gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/048/1904846.pdf

Fahrt zum Debattencamp in Berlin

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Leidenschaftliche Debatten, klare Positionen und völlig neue Ideen. Darum geht es bei dem ersten Debattencamp der SPD in Berlin! Dort werden hunderte Genossinnen und Genossen sowie Expertenteams und interessierte Bürgerinnen und Bürgern über eine gerechte Gesellschaft und die Zukunft der Partei diskutieren. Daran will auch der SPD-Unterbezirk Unna mitwirken.

Am 10. und 11. November werden mehr als 30 Sessions, drei Bühnen, viele verschiedene Workshops, Meetups und eine große Party am Samstagabend geboten. Aus dem Kreis Unna werden interessierte Mitglieder der SPD mit einem gemeinsamen Bus anreisen. Start ist am 09. November um 16 Uhr am Büro des SPD-Unterbezirks Unna, Untere Husemannstraße 38, 59425 Unna. In Berlin ist die Unterbringung im Aletto-Hotel am Kurfürstendamm organisiert. Der Selbstkostenanteil beträgt 30 Euro pro Person. Am Sonntagabend werden alle wieder zurück im Kreis Unna sein. Natürlich sind auch interessierte Freunde und Familienmitglieder eingeladen mitzufahren.

Die Plätze sind allerdings begrenzt. Rückmeldung ist erbeten an Birgül Kurtbas im Unterbezirksbüro telefonisch unter 02303-25314-0 oder per Mail an ub.unna@spd.de.

Hier gibt es weitere Informationen zum Debattencamp: https://www.spd.de/debattencamp

Wiedereinführung der Parität bei den Krankenkassenbeiträgen – Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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Im Wahlkampf hat die SPD sich dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende wieder zu gleichen Anteilen in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen. In dieser Woche haben wir erstmalig im Bundestag über den entsprechenden Gesetzentwurf beraten. Den Beitrag für die Zusatzversicherung um 1% ihres Bruttoeinkommens trugen bisher allein die Arbeitnehmenden. Nun soll der Arbeitgebende 50% dieses Betrages übernehmen. Das wären bei einem Durchschnittseinkommen von 3.000 € brutto monatlich ca. 15 € mehr für den Versicherten. Rentnerinnen und Rentner profitieren ebenfalls, da bei ihnen die Deutsche Rentenversicherung den anderen Teil der Beiträge übernimmt. Auch die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige wird durch eine Halbierung der Beiträge zur Zusatzversicherung gesteigert. Zudem soll es Soldatinnen und Soldaten nach ihrem Dienst einfacher gemacht werden, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Damit sorgen wir für eine gute und sichere gesetzliche Versicherung in Deutschland.

Den Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf

Grundgesetzänderung für mehr Bildung und sozialen Wohnungsbau

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Die große Koalition will mit den geplanten Grundgesetzänderungen die Basis für eine bessere Kooperation zwischen Bund und Ländern schaffen. Damit soll die Finanzierung von Investitionen in den Bereichen Bildung, sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehr und insbesondere die Unterstützung der Länder durch den Bund vereinfacht werden. Künftig soll der Bund nicht nur in „finanzschwachen“ Kommunen in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren können, deshalb brauchen wir die Änderung des Artikels 104c Grundgesetz (GG). Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass alle Länder und Kommunen mehr Investitionsmöglichkeiten erhalten sollen. Insbesondere der Digitalpakt hängt an dieser Grundgesetzänderung. Nur mit der Änderung des Artikels 104c GG kann sichergestellt werden, dass es ab 1. Januar 2019 Geld für die Digitalisierung an Schulen gibt.

Der neue Artikel 104d GG ermöglicht es dem Bund dauerhaft, den Ländern Finanzhilfen für Investitionen mit gesamtstaatlicher Bedeutung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Die Verbesserung besteht auch darin, dass der Bund den Ländern nun nicht mehr nur Umsatzsteuermittel zur Verfügung stellen kann, bei denen es zwar eine politische, aber keine rechtliche Zweckbildung gibt. Der Bund kann nun also dauerhaft und auf hohem Niveau den sozialen Wohnungsbau fördern.

Der geänderte Artikel 125c GG ermöglicht die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes bereits vor dem 1. Januar 2025. Das GVFG sieht Investitionshilfen des Bundes für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden vor. Die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes können so in den Jahren 2020 und 2021 zusammen um 1 Mrd. Euro angehoben werden.

In Artikel 143e GG wird die bereits im Jahr 2017 einfachgesetzlich geregelte Öffnungsklausel im Bereich der Bundesfernstraßenverwaltung hinsichtlich der Planfeststellung und Plangenehmigung im Grundgesetz abgesichert.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903440.pdf

Meine Rede zur Grundgesetzänderung in voller Länge gibt es hier: https://dbtg.tv/fvid/7276724

Mit der Brückenteilzeit die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit ermöglichen

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Die Herausforderungen des Alltags und der Familie mit dem Beruf vereinen. Das war das Versprechen der SPD, welches mit dem neuen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums nun eingelöst wird. Denn wenn die Kinder größer sind, bleiben viele mit ihrer Arbeitszeit in Teilzeit stecken – auch wenn sie eigentlich wieder mehr arbeiten möchten. Denn Teilzeit bedeutet auch: weniger Einkommen, geringere Rente. Daher beraten wir im Bundestag nun über das Gesetz zur Brückenteilzeit, mit dem Beschäftigte leichter von Vollzeit in Teilzeit und zurück wechseln können. Im Detail sieht der Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit sieht vor, dass Beschäftigte, die eine Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, einen Rechtsanspruch darauf haben, wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren und damit der „Teilzeitfalle“ zu entkommen. Denn jeder und jede sollte selbst entscheiden können, ob er oder sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten möchte.

Den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903452.pdf

Stärkung der Pflege mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz

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Die Situation in der Pflege hat sich in den letzten Jahren nicht nur zugespitzt, sie ist auch zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft geworden. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das wir diese Woche in erster Lesung beraten haben und das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist deshalb ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr Personal in der Pflege. Für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzentwurf ein Sofortprogramm für 13.000 neue Pflegestellen vor.

Im Kampf für eine bessere Personalausstattung in der Pflege sollen aber noch weitere Impulse gesetzt werden: Im Juli 2018 wurde die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen: Zusammen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern des Sozialsystems und relevanten Akteuren aus dem Pflegebereich entwickeln Bund und Länder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte und treffen verbindliche Verabredungen für die Umsetzung. Wir stärken die Aus- und Weiterbildung und schaffen das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe ab. In der Altenpflege stärken wir die Bezahlung nach Tarif: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen zu flächendeckenden Tarifverträgen in der Altenpflege kommen können – und damit zu einer besseren Bezahlung für die Pflegekräfte in ganz Deutschland.

Den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf

Mieterinnen und Mieter stärken – Ergebnisse des Wohngipfels

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Günstige Wohnungen – vor allem in beliebten Großstädten – sind Mangelware. Permanente Mietpreissteigerungen verdrängen Menschen aus ihren Vierteln in Randbezirke und damit aus ihrem sozialen Umfeld. Leerstände und Segregation nehmen zu. Deshalb war der Wohngipfel der Bundesregierung längst überfällig und ein wichtiger Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum und mehr Mieterschutz. Dabei haben viele Vorschläge, die wir als SPD im Rahmen unseres 12-Punkte-Plans für eine echte Mietenwende vorgelegt haben, Eingang in den Beschluss des Wohngipfels gefunden. Wir verbessern die Mietpreisbremse und schützen Mieter vor extremen Mieterhöhungen nach Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen. Wir fördern das Bauen an vielen Stellen mit einem starken sozialen Wohnungsbau, der Bereitstellung von mehr Bauland und die Unterstützung von günstigem und schnellerem Bauen. Die beschlossenen Milliarden für neue Wohnungen, die sich Krankenpfleger, Polizisten und Feuerwehrkräfte auch leisten können, sind ein wichtiger Schritt.

Doch wir wollen noch mehr erreichen. Unser Ziel ist, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss. Und wir fordern einen Mietenstopp. Überall dort, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, sollen Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen in den nächsten fünf Jahren nur in Höhe der Inflation steigen dürfen. Denn die Mieterinnen und Mieter im Land brauchen sofort eine Verschnaufpause, bis die beschlossenen Maßnahmen des Wohngipfels greifen.

Den 12-Punkte-Plan der SPD „Mietenwende jetzt“ gibt es hier: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/Mietenwende_Jetzt.pdf

Bundeshaushalt 2019

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Wir investieren heute in die Zukunft unseres Lands und sorgen gleichzeitig vor für schlechtere Zeiten. Auf der Grundlage der guten Haushaltslage des Bundes setzt sich die SPD für eine gerechte, verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Haushaltspolitik ein.

Gerecht handeln wir, indem wir den sozialen Ausgleich fördern. Wir geben die staatlichen Einnahmen zurück an die Bürgerinnen und Bürger, an die Familien und Kinder in unserem Land zurück. Für eine stabile Rente – gerade die der Babyboomer, die ab 2014 in Rente gehen – legen wir jetzt den Grundstein. Um das Rentenniveau stabil und den Rentenbeitrag unter 20% zu halten, legen wir Zuschüsse aus Steuermitteln zurück. Ab 2019 erhöhen wir das Kindergeld und die Kinderfreibeträge. Wir sichern diejenigen besser ab, die aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten können. Und wir investieren in die Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch ab 2019 stellen wir fast eine Milliarde Euro zusätzlich bereit für die Qualifikation und Integration  von Langzeitarbeitslosen. Für den sozialen Wohnungsbau sind im Koalitionsvertrag zwei Milliarden Euro vereinbart, der Bundeshaushalt 2019 sieht jetzt weitere 500 Millionen Euro vor, um der Wohnungsnot zu begegnen.

Verantwortungsvoll handeln wir, weil wir seit vier Jahren keine weiteren Schulden aufgenommen haben. So schaffen wir Spielräume für zukünftige Herausforderungen und entlasten die kommenden Generationen. Mit unserer Haushaltsplanung bringen wie den Schuldenstand im nächsten Jahr wieder unter 60% des Bruttoinlandprodukts.

Zukunftsorientiert handeln wir, indem wir in dieser Legislaturperiode die Investitionen in Bildung, Digitalisierung, Wohnen und Infrastruktur sowie die innere Sicherheit. In die Förderung des Breitbandausbaus und die Versorgung von Schulen mit schnellem Internet investieren wir Milliarden über das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903400.pdf

Den Entwurf des Finanzplan des Bundes bis 2022 gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/034/1903401.pdf

Mietenstopp für bezahlbares Wohnen

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Das Bundeskabinett hat am 5. September 2018 eine Erneuerung des Mieterschutzgesetzes verabschiedet. Diese stärkt nun weiter die Rechte der Mieter und verpflichtet die Vermieter zu mehr Auskünften zu ihren Wohnobjekten. Seit Langem hat die SPD sich für diesen wichtigen Schritt eingesetzt. Doch das neue Mieterschutzgesetz ist erst der Anfang.

Es muss in Deutschland weiterhin möglich sein, bezahlbare Wohnungen zu finden und daher fordert die SPD einen sofortigen Mietenstopp. Mit diesem sollen die Mieten in den nächsten fünf Jahren nur noch um die inflationsbedingte Preissteigerung erhöht werden dürfen. Das ist vor allem in den Ballungsgebieten dringend notwendig.  Es darf nicht sein, dass ein Grundbedürfnis wie Wohnraum weiter gehandelt wird wie eine Ware. Daher werden wir uns besonders für das Schaffen von neuem Wohnraum einsetzen. Diese Position werden wir auch auf dem Wohngipfel mit der Union am 21. September vertreten. Um die Herausforderungen zu bewältigen, erwarten wir dort wirksame Lösungen, um den Bürgerinnen und Bürgern ihren privaten Rückzugsort zu sichern.

Denn die beste Mietpreisbremse ist das Bauen von neuen und bezahlbaren Wohnungen.

Mehr Informationen zu diesem Thema sind in dem Papier von Andrea Nahles und Thorsten Schäfer-Gümbel für eine Mietenwende zu finden:

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/Mietenwende_Jetzt.pdf

https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/unser-plan-fuer-eine-mietenwende/08/09/2018/

Syrien – Keine militärische Beteiligung Deutschlands

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Eine Beteiligung Deutschlands am Krieg in Syrien lehnt die SPD ab. Das Sterben in Syrien ist nicht durch bewaffnete militärische Alleingänge außerhalb des Völkerrechts zu beenden. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt den Bundesaußenminister Heiko Maas in seinen Bemühungen eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Er machte zuletzt erneut deutlich, dass Deutschland als einer der der größten humanitären Geber tue, was möglich ist, um Leid und Not zu lindern. Unser Land stehe grundsätzlich auch bereit, die humanitäre Hilfe auszuweiten.

Gegenüber der Anfrage der USA, ob Deutschland sich an Angriffen in Syrien beteiligen würde, haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine klare Position: Weder in der Regierung noch im Parlament wird die SPD einer deutschen Beteiligung am Syrienkrieg zustimmen.

Der richtige Weg ist der, den Heiko Maas geht: Er führt unermüdlich Gespräche mit der Türkei, Russland und anderen Akteuren, um eine humanitäre Katastrophe in Idlib zu verhindern.