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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 77 von 160 – Oliver Kaczmarek, Md

Mit der Eine-für-alle-Klage Verbraucherrechte stärken

Infodienst

In dieser Woche stimmte der Deutsche Bundestag über den von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage ab.

Die Eine-für-Alle-Klage stärkt die Bürgerinnen und Bürger. Vor Gericht können starke Verbände die Verbraucherinnen und Verbraucher vertreten. Die Koalitionsfraktionen haben einige Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen. Zum Beispiel soll in der ersten Instanz das Oberlandesgericht ausschließlich zuständig sein. Außerdem sollen mehrere zum gleichen Fall eingereichte Musterklagen zu einem Verfahren verbunden werden können. Angemeldete Verbraucher sollen bis zum Tag der mündlichen Verhandlung vom Musterverfahren zurücktreten und nach Wunsch doch individuell klagen können. Unternehmen können dann künftig die Aussetzung eigener Prozesse bis zum Abschluss des den Fall betreffenden Musterverfahrens beantragen. Die Eine-für-Alle-Klage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und schafft mehr Chancengleichheit gegen Konzerne bei Rechtsstreitigkeiten.

Hier finden Sie den Entwurf der Koalitionsfraktionen des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902507.pdf

Die Änderungsanträge zu diesem Gesetz finden Sie hier: http://dserver.bundestag.btg/btd/19/027/1902741.pdf

15. Juni 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-06-15 14:18:202018-06-15 14:18:20Mit der Eine-für-alle-Klage Verbraucherrechte stärken

Assistierte Ausbildung zur Unterstützung der Berufsausbildung verlängert

Arbeit und Soziales, Infodienst

Ein wichtiges Förderinstrument um Jugendliche besser in Ausbildung zu bringen, wenn sie aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, ist die „Assistierte Ausbildung“, die wir in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben. Es gibt Betreuer, die bei Problemen im Betrieb vermitteln, Nachhilfeunterricht organisieren und auch bei privaten Sorgen helfen. Damit unterstützen sie Auszubildende und Betriebe. Derzeit ist das erfolgreiche Instrument bis September 2018 befristet. In dieser Woche verlängern wir das Instrument im Rahmen eines Gesetzespakets für weitere zwei Ausbildungsjahrgänge. Ziel ist es, auf Grundlage dieser Erfahrungen die assistierte Ausbildung in eine dauerhafte Förderung zu überführen.

Mit dem Gesetzespaket werden auch weitere befristete Regelungen im Arbeitsförderungsrecht verlängert. Unter anderem zählt dazu die Sonderregelung, bereits nach sechs statt zwölf Monaten innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren ALG I zu erhalten, wenn die Beschäftigung von vornherein nur kurz befristet war.  Diese Regelung richtet sich vor allem an Kultur- und Kreativschaffende. Die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitsgeld im Gerüstbau-Handwerk ermöglicht es, die Tarifverträge so anzupassen, dass Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden kann. Auch die Sonderregelung für Ausländerinnen und Ausländer mit guter Bleibeperspektive, die auf dieser Grundlage Leistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung erhalten, wurde verlängert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/020/1902072.pdf

15. Juni 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-06-15 14:16:312018-06-15 14:16:31Assistierte Ausbildung zur Unterstützung der Berufsausbildung verlängert

Familienzusammenführung für subsidiär geschützte Geflüchtete wieder möglich

Infodienst, Inneres und Justiz

Zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde nun namentlich abgestimmt. Das betrifft vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Der Familiennachzug war seit 2016 ausgesetzt. Die Neuregelung ermöglicht den Nachzug von monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern und minderjährigen Kindern sowie von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben. Im Gesetz konnten wir verankern, was genau die Kriterien für das Vorliegen humanitärer Gründe sind. Im Grundgesetz werden der Schutz der Familie und das Kindeswohl garantiert. Mit der Zusammenführung von auf der Flucht getrennten Familien stärken wir beides.

Wichtig ist, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine Entscheidung nach sachlicher Prüfung im Inland durch das Bundesverwaltungsamt vorgeschaltet ist. Damit kann die Visumsvergabe so koordiniert werden, dass die dringendsten Fälle zuerst Berücksichtigung finden können, dabei aber die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht überstrapaziert werden. Wir konnten außerdem erreichen, dass im Rahmen einer Einführungsregelung für 2018 für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum Ende dieses Jahres eine Begrenzung auf 5.000 Visa festgelegt wird und nicht auf 1.000 Visa pro Monat. Auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten kann so das Kontingent für 2018 voll ausgeschöpft werden. Der Familiennachzug zu Gefährdern, also zu Personen, die unsere Demokratie gefährden etwa mit Aufrufen zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung, wurde im Gesetz ausgeschlossen.

Den Entwurf der Bundesregierung zum Familiennachzugsneuregelungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf

15. Juni 2018/von Archiv
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Parteien bei der Willensbildung im digitalen Zeitalter unterstützen

Allgemein, Infodienst

Der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Parteiengesetzes wird an diesem Freitag in der 2./3. Lesung abschließend beraten. Dadurch soll die absolute Obergrenze der jährlichen Zuschüsse für Parteien von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro angehoben werden. Es handelt sich dabei um eine notwendige Veränderung, da die Parteien, um ihrer im Grundgesetz festgeschriebenen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gerecht werden zu können, auf das veränderte Kommunikationsverhalten von großen Teilen der Bevölkerung reagieren müssen. Die Möglichkeiten der Präsenzsteigerung in sozialen Medien und eine Erneuerung der innerparteilichen Strukturen sind dringend erforderlich und werden mit Hilfe dieser Gesetzesänderung möglich gemacht. Zusätzlich steigen die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit der Kommunikation maßgeblich. Bisher werden aber eben diese Faktoren bei der indexierten Berechnung und Anpassung der absoluten Obergrenze nicht berücksichtigt. Bereits 1992 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein Aufwuchs bei der zulässigen Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung dann zulässig sei, wenn sich die Rahmenbedingungen für alle Parteien wesentlich verändern würden. Eben mit einer solch radikalen Veränderung der Rahmenbedingungen sind die Parteien im Zuge der Digitalisierung nun konfrontiert, weshalb die Erhöhung der absoluten Obergrenze notwendig ist.

Hier finden Sie den Entwurf der Koalitionsfraktionen des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902509.pdf

15. Juni 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-06-15 14:10:362018-06-18 11:45:13Parteien bei der Willensbildung im digitalen Zeitalter unterstützen

Bundeswehrmandate im Libanon, im Mittelmeer und im Kosovo verlängert

Äußeres und Verteidigung, Infodienst

In dieser Woche stimmt der Bundestag namentlich über die Verlängerung der Bundeswehrmandate im Kosovo, im Mittelmeer und im Libanon ab, wobei die wesentlichen Mandatsinhalte nicht verändert wurden.

KFOR: Das Bundeswehrmandat für den Kosovoeinsatz wird auf Wunsch der SPD-Fraktion bereits seit über zehn Jahren konstitutiv behandelt. Auf Basis einer Resolution des UN-Sicherheitsrates und regelmäßigen Beschlüssen der NATO unterstützt die Bundeswehr die UN-Friedensregelung für das Kosovo. Zusätzlich dient der Einsatz der Stabilisierung und dem Aufbau von Sicherheitsstrukturen.

EUNAVFOR MED Sophia:  Diese Mission dient der Unterbindung des Menschenhandels und Menschenschmuggels im südlichen und zentralen Mittelmeer. Es sind über 25 europäische Nationen mit etwa 1.200 Soldaten und Zivilpersonal daran beteiligt. Bereits mehr als 48.000 Menschen konnten seit Beginn der Mission aus Seenot gerettet werden. Darüber hinaus leistet Deutschland einen Beitrag zur Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine sowie zur Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegenüber Libyen.

UNIFIL: Durch die UN-Mission UNIFIL wird ein entscheidender Beitrag zur sicherheitspolitischen Stabilisierung des Nahen Osten geleistet. Besonders im Fokus steht hier die Einhaltung der Waffenruhe zwischen Libanon und Israel, wobei sehr auf die Souveränität und Stabilität des Libanon geachtet wird. Das deutsche Engagement für UNIFIL umfasst die Ausbildung der libanesischen Marine um die seeseitige Grenzsicherung zu verbessern. Zusätzlich bietet dieses Programm eine Kommunikationsplattform für direkten Austausch zwischen Israel und Libanon, um möglichen Konflikten präventiv entgegenwirken zu können.

Hier finden Sie die Anträge der Bundesregierung zu den Bundeswehrmandaten:

Kosovo KFOR: https://dserver.bundestag.btg/btd/18/122/1812298.pdf

Libanon UNIFIL: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/023/1902383.pdf

Mittelmeer EUNAVFOR MED: https://dserver.bundestag.btg/btd/18/124/1812491.pdf

15. Juni 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-06-15 14:09:122018-06-15 14:14:19Bundeswehrmandate im Libanon, im Mittelmeer und im Kosovo verlängert

Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte wieder ermöglichen

Infodienst, Inneres und Justiz

SPD und Union hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass monatlich 1.000 Personen ermöglicht werden soll, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen. Von August an sollen also insbesondere die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien mit einer Aufenthaltserlaubnis wieder enge Verwandte nachholen dürfen.

Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung eine Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte debattiert. Wichtig ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass es eine Einführungsregelung für 2018 geben soll, die dafür sorgt, dass das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten ausgeschöpft werden kann. Es sollen 5.000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt werden und nicht die Begrenzung von 1.000 Visa pro Monat. Der SPD-Fraktion ist es außerdem gelungen, die Kriterien für humanitäre Gründe ausdrücklich im Gesetzestext zu verankern. Damit wird der Schutz der Familie und des Kindeswohls gestärkt, der von unserem Grundgesetz garantiert wird.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf

8. Juni 2018/von Archiv
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Bericht des Petitionsausschusses – Direkte Demokratie im Bundestag

Infodienst

Am Donnerstag wurde der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages für das Jahr 2017 im Plenum vorgestellt und diskutiert. Die Zahl der an den Bundestag gerichteten Petitionen sind in den vergangenen zehn Jahren rückläufig, auch wenn die Zahl für das Jahr 2017 mit 11.507 etwas höher liegt als im Vorjahr 2016 (11.236). Als festen Bestandteil der repräsentativen Demokratie will die SPD den Petitionsausschuss weiter stärken, denn wer Petitionen schreibt, kann politisch mitwirken. Die SPD will mehr demokratische Teilhabe – zum Beispiel für junge Menschen oder Menschen mit Behinderung – ermöglichen und die repräsentative Demokratie weiterentwickeln. Die SPD plädiert daher für eine Reform des Petitionsrechts, die nicht nur ein niedrigeres Quorum für öffentliche Petitionen vorsieht, sondern auch mehr parlamentarische Handlungsmöglichkeiten für den Petitionsausschuss wie die Mitberatung bei parlamentarischen Initiativen und Gesetzgebungsverfahren beinhalten soll.

Den Bericht des Petitionsausschusses finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/022/1902250.pdf

Mehr Informationen zur Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier: http://www.bundestag.de/petition

8. Juni 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-06-08 15:37:112018-06-08 15:37:11Bericht des Petitionsausschusses – Direkte Demokratie im Bundestag

„Eine-für-alle-Klage“ – SPD stärkt Verbraucherrechte

Infodienst

Mit der „Eine-für-alle-Klage“ genannten Musterfeststellungsklage schaffen wir ein Instrument, das es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen wird, Anspruch auf Schadenersatz zu erhalten, ohne selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen zu müssen. Wenn – wie zum Beispiel beim Diesel-Skandal – viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind, sollen Klagen einfacher möglich sein. Es müssen dann nicht Einzelne für sich Schadensersatz einklagen, sondern Verbraucherverbände können die Klage für eine Vielzahl von Geschädigten übernehmen. Strittige Fragen könnten damit in einem Musterprozess grundsätzlich geklärt werden. Das wird auch die Gerichte entlasten. Nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Musterfeststellungsklage zulässig sein, wenn sie von einer dafür qualifizierten Einrichtung erhoben wird, die Interessen von mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen sind und sich innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung insgesamt 50 Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Klageregister anmelden. Damit erhöhen wir die Chancen der Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchzusetzen und stärken ihre Position gegenüber großen Unternehmen. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit auch die vielen Betroffenen des Diesel-Skandals davon profitieren können, deren Rechte zum Ende dieses Jahres verjähren. Deshalb werden wir das Gesetz im Bundestag jetzt zügig beraten und verabschieden.

Den Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902439.pdf

8. Juni 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-06-08 15:36:472018-06-08 15:36:47„Eine-für-alle-Klage“ – SPD stärkt Verbraucherrechte

Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung in der Krankenversicherung – SPD sorgt für gleiche Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Gesundheit und Pflege, Infodienst

In dieser Woche verabschiedete das Kabinett ein weiteres zentrales SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag: den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bedeutet eine Entlastung von fast sieben Milliarden Euro für die Versicherten. Ab dem 01. Januar nächsten Jahres wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder hälftig von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Die Parität entlastet nicht nur letztere, sondern auch Rentnerinnen und Rentner und schafft mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Im Schnitt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann übrigens jährlich 200 Euro mehr in der Tasche.

Den Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-VEG_RefE_Versichertenentlastungsgesetz_190418.pdf

8. Juni 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-06-08 15:36:272018-06-08 15:36:27Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung in der Krankenversicherung – SPD sorgt für gleiche Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Keine Kompromisse bei der Umsetzung der Brückenteilzeit

Infodienst

Die Brückenteilzeit soll nun so schnell wie möglich umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können. Im Koalitionsvertrag ist dieses Vorhaben als Teil einer umfassenden Politik zur Absicherung neuer Lebens- und Arbeitsmodelle so detailliert vereinbart und sorgfältig ausverhandelt wie kaum ein anderes Vorhaben. Wir werden deswegen auch nicht zulassen, dass der Koalitionspartner dieses wichtige Vorhaben versucht auszubremsen. Wir gehen mit der Brückenteilzeit einen wichtigen Schritt in Richtung selbstbestimmterer Arbeitszeiten und damit einer Orientierung an den spezifischen Bedürfnissen in unterschiedlichen Lebensphasen. Sie ist ein aktiver Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut und hilft die Gleichstellung von Frauen weiter zu fördern. Denn insbesondere Frauen stecken heute nach einer Familienphase in der Teilzeitfalle. Die Brückenteilzeit wird vielen Beschäftigten helfen, die ihre Stunden in einer Lebensphase reduziert haben und später gerne wieder mehr arbeiten möchten. Sie ist damit auch ein Beitrag dringend benötigte Fachkräfte zu sichern.

Hervorzuheben ist, dass künftig der Arbeitgeber die Beweislast tragen soll, wenn er die unzureichende Eignung des Teilzeitbeschäftigten geltend macht oder das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes behauptet.

Den Referentenentwurf der Bunderegierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit finden Sie hier:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-brueckenteilzeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1

18. Mai 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-05-18 12:33:342018-05-18 12:34:04Keine Kompromisse bei der Umsetzung der Brückenteilzeit
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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