Infodienst – Seite 75 von 157 – Oliver Kaczmarek, Md

Parteien bei der Willensbildung im digitalen Zeitalter unterstützen

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Der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Parteiengesetzes wird an diesem Freitag in der 2./3. Lesung abschließend beraten. Dadurch soll die absolute Obergrenze der jährlichen Zuschüsse für Parteien von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro angehoben werden. Es handelt sich dabei um eine notwendige Veränderung, da die Parteien, um ihrer im Grundgesetz festgeschriebenen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gerecht werden zu können, auf das veränderte Kommunikationsverhalten von großen Teilen der Bevölkerung reagieren müssen. Die Möglichkeiten der Präsenzsteigerung in sozialen Medien und eine Erneuerung der innerparteilichen Strukturen sind dringend erforderlich und werden mit Hilfe dieser Gesetzesänderung möglich gemacht. Zusätzlich steigen die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit der Kommunikation maßgeblich. Bisher werden aber eben diese Faktoren bei der indexierten Berechnung und Anpassung der absoluten Obergrenze nicht berücksichtigt. Bereits 1992 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein Aufwuchs bei der zulässigen Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung dann zulässig sei, wenn sich die Rahmenbedingungen für alle Parteien wesentlich verändern würden. Eben mit einer solch radikalen Veränderung der Rahmenbedingungen sind die Parteien im Zuge der Digitalisierung nun konfrontiert, weshalb die Erhöhung der absoluten Obergrenze notwendig ist.

Hier finden Sie den Entwurf der Koalitionsfraktionen des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902509.pdf

Bundeswehrmandate im Libanon, im Mittelmeer und im Kosovo verlängert

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In dieser Woche stimmt der Bundestag namentlich über die Verlängerung der Bundeswehrmandate im Kosovo, im Mittelmeer und im Libanon ab, wobei die wesentlichen Mandatsinhalte nicht verändert wurden.

KFOR: Das Bundeswehrmandat für den Kosovoeinsatz wird auf Wunsch der SPD-Fraktion bereits seit über zehn Jahren konstitutiv behandelt. Auf Basis einer Resolution des UN-Sicherheitsrates und regelmäßigen Beschlüssen der NATO unterstützt die Bundeswehr die UN-Friedensregelung für das Kosovo. Zusätzlich dient der Einsatz der Stabilisierung und dem Aufbau von Sicherheitsstrukturen.

EUNAVFOR MED Sophia:  Diese Mission dient der Unterbindung des Menschenhandels und Menschenschmuggels im südlichen und zentralen Mittelmeer. Es sind über 25 europäische Nationen mit etwa 1.200 Soldaten und Zivilpersonal daran beteiligt. Bereits mehr als 48.000 Menschen konnten seit Beginn der Mission aus Seenot gerettet werden. Darüber hinaus leistet Deutschland einen Beitrag zur Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine sowie zur Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegenüber Libyen.

UNIFIL: Durch die UN-Mission UNIFIL wird ein entscheidender Beitrag zur sicherheitspolitischen Stabilisierung des Nahen Osten geleistet. Besonders im Fokus steht hier die Einhaltung der Waffenruhe zwischen Libanon und Israel, wobei sehr auf die Souveränität und Stabilität des Libanon geachtet wird. Das deutsche Engagement für UNIFIL umfasst die Ausbildung der libanesischen Marine um die seeseitige Grenzsicherung zu verbessern. Zusätzlich bietet dieses Programm eine Kommunikationsplattform für direkten Austausch zwischen Israel und Libanon, um möglichen Konflikten präventiv entgegenwirken zu können.

Hier finden Sie die Anträge der Bundesregierung zu den Bundeswehrmandaten:

Kosovo KFOR: https://dserver.bundestag.btg/btd/18/122/1812298.pdf

Libanon UNIFIL: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/023/1902383.pdf

Mittelmeer EUNAVFOR MED: https://dserver.bundestag.btg/btd/18/124/1812491.pdf

Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte wieder ermöglichen

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SPD und Union hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass monatlich 1.000 Personen ermöglicht werden soll, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen. Von August an sollen also insbesondere die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien mit einer Aufenthaltserlaubnis wieder enge Verwandte nachholen dürfen.

Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung eine Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte debattiert. Wichtig ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass es eine Einführungsregelung für 2018 geben soll, die dafür sorgt, dass das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten ausgeschöpft werden kann. Es sollen 5.000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt werden und nicht die Begrenzung von 1.000 Visa pro Monat. Der SPD-Fraktion ist es außerdem gelungen, die Kriterien für humanitäre Gründe ausdrücklich im Gesetzestext zu verankern. Damit wird der Schutz der Familie und des Kindeswohls gestärkt, der von unserem Grundgesetz garantiert wird.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf

Bericht des Petitionsausschusses – Direkte Demokratie im Bundestag

Am Donnerstag wurde der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages für das Jahr 2017 im Plenum vorgestellt und diskutiert. Die Zahl der an den Bundestag gerichteten Petitionen sind in den vergangenen zehn Jahren rückläufig, auch wenn die Zahl für das Jahr 2017 mit 11.507 etwas höher liegt als im Vorjahr 2016 (11.236). Als festen Bestandteil der repräsentativen Demokratie will die SPD den Petitionsausschuss weiter stärken, denn wer Petitionen schreibt, kann politisch mitwirken. Die SPD will mehr demokratische Teilhabe – zum Beispiel für junge Menschen oder Menschen mit Behinderung – ermöglichen und die repräsentative Demokratie weiterentwickeln. Die SPD plädiert daher für eine Reform des Petitionsrechts, die nicht nur ein niedrigeres Quorum für öffentliche Petitionen vorsieht, sondern auch mehr parlamentarische Handlungsmöglichkeiten für den Petitionsausschuss wie die Mitberatung bei parlamentarischen Initiativen und Gesetzgebungsverfahren beinhalten soll.

Den Bericht des Petitionsausschusses finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/022/1902250.pdf

Mehr Informationen zur Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier: http://www.bundestag.de/petition

„Eine-für-alle-Klage“ – SPD stärkt Verbraucherrechte

Mit der „Eine-für-alle-Klage“ genannten Musterfeststellungsklage schaffen wir ein Instrument, das es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen wird, Anspruch auf Schadenersatz zu erhalten, ohne selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen zu müssen. Wenn – wie zum Beispiel beim Diesel-Skandal – viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind, sollen Klagen einfacher möglich sein. Es müssen dann nicht Einzelne für sich Schadensersatz einklagen, sondern Verbraucherverbände können die Klage für eine Vielzahl von Geschädigten übernehmen. Strittige Fragen könnten damit in einem Musterprozess grundsätzlich geklärt werden. Das wird auch die Gerichte entlasten. Nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Musterfeststellungsklage zulässig sein, wenn sie von einer dafür qualifizierten Einrichtung erhoben wird, die Interessen von mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen sind und sich innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung insgesamt 50 Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Klageregister anmelden. Damit erhöhen wir die Chancen der Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchzusetzen und stärken ihre Position gegenüber großen Unternehmen. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit auch die vielen Betroffenen des Diesel-Skandals davon profitieren können, deren Rechte zum Ende dieses Jahres verjähren. Deshalb werden wir das Gesetz im Bundestag jetzt zügig beraten und verabschieden.

Den Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902439.pdf

Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung in der Krankenversicherung – SPD sorgt für gleiche Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

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In dieser Woche verabschiedete das Kabinett ein weiteres zentrales SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag: den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bedeutet eine Entlastung von fast sieben Milliarden Euro für die Versicherten. Ab dem 01. Januar nächsten Jahres wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder hälftig von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Die Parität entlastet nicht nur letztere, sondern auch Rentnerinnen und Rentner und schafft mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Im Schnitt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann übrigens jährlich 200 Euro mehr in der Tasche.

Den Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-VEG_RefE_Versichertenentlastungsgesetz_190418.pdf

Keine Kompromisse bei der Umsetzung der Brückenteilzeit

Die Brückenteilzeit soll nun so schnell wie möglich umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können. Im Koalitionsvertrag ist dieses Vorhaben als Teil einer umfassenden Politik zur Absicherung neuer Lebens- und Arbeitsmodelle so detailliert vereinbart und sorgfältig ausverhandelt wie kaum ein anderes Vorhaben. Wir werden deswegen auch nicht zulassen, dass der Koalitionspartner dieses wichtige Vorhaben versucht auszubremsen. Wir gehen mit der Brückenteilzeit einen wichtigen Schritt in Richtung selbstbestimmterer Arbeitszeiten und damit einer Orientierung an den spezifischen Bedürfnissen in unterschiedlichen Lebensphasen. Sie ist ein aktiver Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut und hilft die Gleichstellung von Frauen weiter zu fördern. Denn insbesondere Frauen stecken heute nach einer Familienphase in der Teilzeitfalle. Die Brückenteilzeit wird vielen Beschäftigten helfen, die ihre Stunden in einer Lebensphase reduziert haben und später gerne wieder mehr arbeiten möchten. Sie ist damit auch ein Beitrag dringend benötigte Fachkräfte zu sichern.

Hervorzuheben ist, dass künftig der Arbeitgeber die Beweislast tragen soll, wenn er die unzureichende Eignung des Teilzeitbeschäftigten geltend macht oder das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes behauptet.

Den Referentenentwurf der Bunderegierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit finden Sie hier:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-brueckenteilzeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Oliver Kaczmarek besucht Schwerter Rathaus 

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Nach dem Antrittsbesuch von Oliver Kaczmarek beim neuen Schwerter Bürgermeister Dimitrios Axourgos verschickte die Stadt folgende Pressemitteilung: 

Im Rahmen seiner regelmäßigen Wahlkreistermine stattete der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek erstmals dem neuen Bürgermeister Dimitrios Axourgos einen Antrittsbesuch ab.

Bei der rund anderthalbstündigen Zusammenkunft im Schwerter Rathaus standen wichtige Themen wie die Verkehrsbelastung, die Stickstoffbelastung und die Digitalisierung in der Ruhrstadt auf der Tagesordnung. „Es handelt sich um wichtige Themen für unsere Stadt“, so Bürgermeister Dimitrios Axourgos und ergänzt: „Ich bin mir sicher, mit Oliver Kaczmarek einen Unterstützer dieser Kernthemen gefunden zu haben“.

Die Verkehrsproblematik auf der B236 und der bevorstehende Ausbau waren unter anderem Inhalte des Gesprächs. Oliver Kaczmarek hatte sich dafür eingesetzt, dass der Ausbau der B236 zwischen der Stadtgrenze Dortmund/Schwerte und der BAB 1 Anschlussstelle Schwerte in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen wurde. „Nach über zehn Jahren können wir endlich verkünden, dass der überfällige Ausbau der B236 bald beginnen wird“, freut sich Oliver Kaczmarek.

Arbeitsbesuche und Informationsaustausche sollen auch künftig feste Bestandteile der Zusammenarbeit zwischen der Bundeshauptstadt und der Hansestadt an der Ruhr sein.

Zu den Planungen und den kommenden Ausbauarbeiten fand einige Tage später auch ein Treffen mit der projektausführenden Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) im Freischütz statt.

Familienausflug mit dem Roten Rucksack: Exkursion in die Orchideenwiesen

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Viele haben sie daheim auf der Fensterbank: gezüchtete Orchideen. Bei der „Roter Rucksack“-Exkursion, zu der der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek und der NABU-Kreisverband Unna Groß und Klein am Sonntag, 27. Mai, um 10 Uhr einladen, gilt die Aufmerksamkeit der wild wachsenden Verwandtschaft. Die stehen im Mai auf den Feuchtwiesen in Bergkamen-Heil in voller Blüte.

Dass sie dort noch zu bestaunen sind, ist der regelmäßigen Pflege – sprich: Mahd und Abtragen des Mahdgutes – zu verdanken, die der NABU seit 36 Jahren organisiert. So haben beispielsweise im vergangenen Jahr wieder zahlreiche Helferinnen und Helfer der Südkamener Kita „Unter dem Regenbogen“ das Mahdgut abgetragen.

„Ohne diese Hilfe hätte der Lebensraum des Breitblättrigen Knabenkrautes und zahlreicher Wiesenpflanzen nicht bis heute geschützt werden können“, sagt NABU-Experte Bernd Margenburg, der beim Spaziergang entlang der Orchideen-wiesen das Ergebnis der Pflegemaßnahmen, Informationen zum Schutz unserer einheimischen Orchideen und Neues aus der Orchideenwelt vorstellt.

Treffpunkt: Bergkamen-Heil, Nördliche Lippestraße (hinter der Feuerwehr)

Wer teilnehmen möchte an der Exkursion, wird gebeten, sich beim Wahlkreisbüro von Oliver Kaczmarek anzumelden. Gerne telefonisch unter Tel. 02303 2531450 oder per E-Mail an oliver.kaczmarek.ma05@bundestag.de.

Freundschaft und Verantwortung: 70 Jahre Israel

Die Beziehungen zwischen Deutschland und Israel sind nicht zuletzt historisch von besonderer Bedeutung und heute außerordentlich eng und freundschaftlich. Als wichtiger Verbündeter des jüdischen und demokratischen Staates bekennt sich Deutschland zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber Israel. Israels Sicherheit und Existenzrecht sind für uns nicht verhandelbar. Eine Vielzahl von Krisen und Bedrohungen in unmittelbarer Nachbarschaft konfrontieren heutzutage Israel. Währenddessen gibt es aber auch positive Entwicklungen bei den wechselseitigen Annäherungen zwischen Israel und wichtigen Staaten der arabischen Welt. Zu nennen sind hier Länder wie Ägypten und Jordanien, aber auch die Annäherung zu Staaten auf der arabischen Halbinsel, insbesondere Saudi-Arabien, verläuft positiv.

Es ist unsere feste Überzeugung, dass die langfristige und nachhaltige Sicherheit Israels nur im Rahmen einer Zweistaatenlösung garantiert werden kann. Gemeinsam mit der Fraktion der CDU/CSU fordern wir in dem Antrag „70 Jahre Gründung des Staates Israel“ die Bundesregierung u.a. dazu auf, sich auf Basis einer Zweistaatenlösung für eine Lösung des Nahostkonflikts einzusetzen. Außerdem soll die Bundesregierung die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter erhalten, vertiefen, ausbauen und fördern. Darüber hinaus soll die Bundesregierung weiterhin für die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel und dessen Existenz als ein zentrales Prinzip der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik eintreten.

Den Antrag finden Sie hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/018/1901823.pdf