Infodienst – Seite 75 von 155 – Oliver Kaczmarek, Md

Verlängerung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Bundestag beantragt

Diese Woche wurden in erster Lesung mehrere Anträge der Bundesregierung auf Verlängerungen von Mandaten der Bundeswehr beraten.

 

Konkret geht es um das Mandat gegen die Terrororganisation IS, das für sieben Monate verlängert werden soll. Die Mandatsobergrenze soll von 1.200 Soldatinnen und Soldaten auf 800 abgesenkt werden. Die Aufgaben der Bundeswehr umfassen die Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung und Luftraumkoordinierung mit AWACS-Flugzeugen. Einen neuen Schwerpunkt soll die Ausbildung von Ausbildern zum Aufbau spezialisierter Fähigkeiten wie medizinische Versorgung oder die Räumung von Kampfmitteln gelegt werden.

 

Weiterhin soll das Mandat zur Beteiligung an der NATO Mission Resolute Support in Afghanistan verlängert werden. Zur Stabilisierung von Afghanistan wird die Bundeswehr Ausbildung, Beratung und Unterstützung von Sicherheitskräften durchführen. Aus der Erfahrung der Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat in Massar-e Sharif  und die Botschaft in Kabul wird die Personalobergrenze von 980 auf 1.300 Soldatinnen und Soldaten erhöht.

 

Ebenfalls verlängert wird das Mandat für die VN-Mission im Südsudan UNMISS. Bis zum 31. März 2019 sollen bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten in Führungsstäben sowie als Beratungs-, Verbindungs-, sowie Beobachtungsoffiziere tätig sein.

 

Auch die VN-Mission in Darfur UNAMID soll verlängert werden. Zu den Aufgaben gehören der Schutz der Zivilbevölkerung und die Gewährleistung der Sicherheit humanitärer Hilfe. Wie im Südsudan sollen bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten in Führungsstäben sowie als Beratungs-, Verbindungs-, sowie Beobachtungsoffiziere tätig sein

 

Abschließend soll die Beteiligung an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN im Mittelmeer zur Sicherheit im Mittelmeer verlängert werden. Der vorliegende Antrag sieht dazu bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten vor.

 

Zunächst werden die Mandatsverlängerungen in den Ausschüssen des Bundestags behandelt, damit sie im Anschluss final im Bundestag abgestimmt werden.

 

Die Anträge der Bundesregierung finden sie hier:

 

Antrag zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/010/1901093.pdf

 

Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung am NATO-geführten Einsatz Resolute Support http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/010/1901094.pdf

 

Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung der Mission der Vereinten Nationen im Südsudan http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/010/1901095.pdf

 

 

Antrag zur Fortsetzung am Einsatz der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen in Darfur (UNAMID)

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/010/1901096.pdf

 

Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung an der NATO-geführten Operation SEA GUARDIAN

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/010/1901097.pdf

Aktueller Stand in Sachen Information zu Schwangerschaftsabbrüchen (Paragraph 219a StGB)

Diese Woche hat uns die schwierige Debatte zur Information über Schwangerschaftsabbrüche und die Zukunft des Paragraphen 219 a des Strafgesetzbuchs beschäftigt. Hintergrund ist die Verurteilung einer Ärztin, die es als ihre Pflicht sah, Frauen über die Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruches zu informieren. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch ist in jedem Fall schwierig, dennoch gibt es gute Gründe, die dafür sprechen, dass eine Information über die Möglichkeit legal sein sollte.

 

Wie die SPD-Bundestagsfraktion haben auch andere Fraktion Anträge zum Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs formuliert. Für ein geordnetes Verfahren hat sich die SPD nun mit CDU und CSU darauf geeinigt die Bundesregierung aufzufordern eine Initiative vorzulegen. Auf dieser Basis soll dann der Bundestag abstimmen. Für die SPD bleibt es dabei: wir wollen Rechtssicherheit für die Ärztinnen und Ärzte, die über den Eingriff informieren und Fragen dazu beantworten.

 

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier: https://dserver.bundestag.btg/btd/19/010/1901046.pdf

Urteil zu Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge

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Am Dienstag dieser Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten verkündet. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen können, wenn sie keine anderen Mittel zur Verfügung haben, um die Vorgaben zur Luftreinhaltung einzuhalten. Das Urteil ist ein Warnruf an alle, die glauben, man könnte rechtlich verbindliche Grenzwerte einfach ignorieren. Die Bundesregierung und die Hersteller sind jetzt aufgerufen, die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Regen stehen zu lassen.

Ziel der SPD ist es, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vermieden werden. Sie müssen, wenn überhaupt, eine lokale Ausnahme bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass dabei die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, Maßnahmen zu ergreifen, die saubere Luft und bezahlbare Mobilität gleichzeitig sicherstellen. Es braucht vor Ort vor allem neue Mobilitätskonzepte. Dazu gehört ein Ausbau des ÖPNV und des Radverkehrs, der Umstieg von Bussen, Taxen und Nutzfahrzeugen auf saubere Antriebe, aber zum Beispiel auch die Förderung gemeinschaftlicher Nutzung von Fahrzeugen.

Die technische Nachrüstung von Euro 5 und Euro 6 – Fahrzeugen können einen substantiellen Beitrag leisten, sofern sie technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll sind. Wir werden die Automobilindustrie hier nicht aus der Verantwortung lassen.  Die von den Herstellern gezahlten Kaufprämien für Neufahrzeuge müssen von den Unternehmen erhöht werden, da sich viele Besitzer älterer Fahrzeuge ansonsten keinen Neuwagen leisten können.

Bisher ist offen, wie viele Städte und Gemeinden von Fahrverboten als letzter Möglichkeit Gebrauch machen werden. Es muss jetzt darum gehen, die Verantwortung der Automobilindustrie gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu klären und den Umstieg auf einen sauberen ÖPNV und Wirtschaftsverkehr in den Städten zu organisieren.

Die Bundesregierung muss jetzt kurzfristig Länder und Kommunen einladen, um über weitere Maßnahmenpakete zu beraten.

Debatte zum Internationalen Frauentag

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Seit mehr als einhundert Jahren geht es am Internationalen Frauentag um die Gleichstellung von Frauen und Männern. Auf dem Papier ist unser Grundgesetz eindeutig: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ In der Wirklichkeit müssen noch viele Hürden weggeräumt werden.  Am Donnerstag dieser Sitzungswoche debattierten die Fraktionen im Deutschen Bundestag im Vorfeld des Internationalen Frauentages darüber, wie mehr Gleichberechtigung geschaffen werden kann.

In den Koalitionsverhandlungen konnte die SPD viele gute Punkte unterbringen, die die Benachteiligungen von Frauen gezielt abbauen werden:

  • Wir stärken Frauen am Arbeitsmarkt und ermöglichen ihnen mehr zeitliche Flexibilität. Mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen sind in Teilzeit beschäftigt – viele von ihnen unfreiwillig. Das neue Rückehrrecht von Teilzeit in Vollzeit schützt Frauen vor dieser „Teilzeitfalle“. Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter haben gerade viele Frauen mehr Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren.
  • Wir sorgen für gute Arbeit in Berufen, in denen viele Frauen tätig sind. Dazu werden wir finanzielle Ausbildungshürden in Sozial- und Pflegeberufen abbauen, das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe abschaffen und die Voraussetzungen für eine bessere Bezahlung von Pflegekräften schaffen.
  • Wir wollen mehr Frauen in Führungspositionen bringen. Hier hat der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion. Der Bund wird mit gutem Beispiel vorangehen. Bis 2025 wollen wir die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes erreichen. Wir stärken die Förderung von Frauen an den Hochschulen und erleichtern Frauen den Weg in die Selbständigkeit.
  • Mit der Grundrente geben wir gerade Frauen mehr soziale Sicherheit im Alter. Die Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führen im Lebensverlauf zu einer Rentenlücke von 54 Prozent. Wer 35 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, Kinder groß gezogen oder Angehörige gepflegt hat, bekommt künftig eine Alterssicherung mindestens zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung. Davon profitieren vor allem viele Rentnerinnen, heutige und künftige. Wir verbessern die Mütterrente.
  • Mit einem Aktionsprogramm bekämpfen wir Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. Wir wollen Frauenhäuser ausbauen und finanziell absichern, um betroffene Frauen und Kinder verlässlich zu schützen und gut zu beraten. Dazu gehören ein Investitionsprogramm für Frauenhäuser, Schulungen für Beschäftigte und psychosoziale Hilfen für traumatisierte Kinder und Frauen.

Am 7. März werde ich in meinem Wahlkreis ein Fachgespräch mit den Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden, sowie mit VertreterInnen von Vereinen, Verbänden und Gewerkschaften zum Thema Gleichstellung durchführen. Schwerpunkt des Gespräches wird die Situation von Alleinerziehenden sein und die Frage, was wir politisch weiter tun können, um deren Situation zu verbessern.

Untersuchungsausschuss zum Attentat am Breitscheidplatz eingesetzt

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Nach einer Verständigung von SPD, CDU/CSU, Linken, Grünen und der FDP wird der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen, um die Vorgänge um das Attentat auf dem Breitscheidplatz in Berlin vom Dezember 2016 aufzuklären. Damit steht die Aufklärung rund um die tragischen Ereignisse auf einer breiten parlamentarischen Basis. Ziel ist es ein Gesamtbild zu schaffen, wie die Bundesbehörden in Kooperation mit den Landesbehörden, europäischen und ausländischen Partnern gehandelt haben und mögliche Versäumnisse zu untersuchen.

Die Ergebnisse der Arbeit im Untersuchungsausschuss soll Schlussfolgerungen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden und den Vollzug des Asyl- und Aufenthaltsrechts liefern, damit Anschlägen in Zukunft besser vorgebeugt werden kann.

Die Beschlussempfehlung zur Einsetzung des Ausschuss finden Sie hier.

Debatte über das BAföG

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Das BAföG ist ein sozialdemokratisches Erfolgsprojekt. In meiner Rede zu einem Antrag der Grünen habe ich deutlich gemacht, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion zu einer Trendumkehr bei der Anzahl der Geförderten bekennt. Dafür haben wir substantielle Verbesserungen für BAföG-Empfängerinnen und Empfänger in harten Verhandlungen im Koalitionsvertrag umgesetzt. Wir werden nun darauf drängen, dass wir schnell an die Umsetzung kommen.

Den Grünen habe ich mehr Zurückhaltung bei der Formulierung ihrer Anträge empfohlen. Denn wenn man sich den letzten Verhandlungsstand von Jamaika ansieht, dann wird klar, wozu die Grünen bereit sind, wenn sie Verantwortung übernehmen. Von den Punkten, die sie in ihrem Antrag aufführen findet sich nicht einer im Text der Jamaikaverhandlungen wieder. Angesichts dessen kann man den Grünen nur empfehlen in Zukunft kleinere Brötchen zu backen, wenn sie seriös Politik machen wollen.

Meine Rede finden Sie hier.

Debatte um die Zukunft Europas und mein „Ja“ zum Mitgliedervotum – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.2.2018

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Mit der Verschickung der Abstimmungsunterlagen geht das Mitgliedervotum der SPD in die heiße Phase. Alle Mitglieder sind aufgerufen von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und eine Entscheidung zu treffen. Im Gegensatz zu anderen Parteien, bei den denen nur Vorstände oder ein Parteitag über den Koalitionsvertrag abstimmen, setzt die SPD wieder ein Zeichen der Offenheit und der Beteiligung. Innerparteiliche Demokratie ist für uns nicht eine leere Floskel für Sonntagsreden, sondern gelebte Praxis. Ich bin stolz darauf wie die SPD ihre Mitglieder an zentralen Entscheidungen beteiligt.

Ich selbst habe heute mit Ja gestimmt. In den Koalitionsverhandlungen konnte die SPD viel herausholen. Für den Kreis Unna wird es spürbare Verbesserungen geben. Für Grundschulkinder wird es einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Für die Sanierung unserer Schulgebäude steht neues Bundesgeld zur Verfügung. Ebenso soll die digitale Ausstattung an den Schulen verbessert werden. In den Kommunen wird das schnelle Internet durch den Ausbau von Gigabitnetzen gefördert. In neue, bezahlbare Wohnungen wird investiert. Soziale Leistungen werden massiv ausgebaut. Dazu gehören eine stabile Rente, eine Grundrente für langjährige Beitragszahler mit niedrigen Einkommen, mehr Kindergeld, die Abschaffung des Solis und mehr BAföG. Für mich ist gleichwohl auch klar, dass die Erneuerung der SPD auch in der Regierung mit voller Kraft angegangen werden muss.

Die weiteren Themen des Infodienstes sind:

  1. So läuft das Mitgliedervotum der SPD
  2. Regierungserklärung zum Europäischen Rat am 23.2.2018
  3. Unterrichtung der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld plus, Partnerschaftsbonus und Elternzeit
  4. Debatte um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbruch

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

So läuft das Mitgliedervotum der SPD

Den Mitgliedern der SPD wurden zum 20. Februar die Abstimmungsunterlagen zugeschickt. Die Wahl läuft geheim ab. Deswegen müssen die Mitglieder den ausgefüllten Stimmzettel in einen mitgeschickten blauen Umschlag stecken und diesen verschließen. Der blaue Umschlag wird gemeinsam mit einer unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung, damit die Identität der Abstimmenden zweifelsfrei geklärt ist, an den SPD-Parteivorstand nach Berlin geschickt. Dort müssen die Briefe bis zum 2. März eingegangen sein. Die Auszählung erfolgt dann geheim am 3. März, so dass am Morgen des 4. März mit einem Ergebnis gerechnet werden kann.

Ein Video zum Verfahren des Mitgliedervotums finden Sie hier:
https://www.spd.de/koalitionsverhandlung/

Regierungserklärung zum Europäischen Rat

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zur anstehenden Sitzung des Europäischen Rates am 23. Februar abgegeben. Andrea Nahles, die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion hat in der Debatte  unsere europapolitischen Vorstellungen verdeutlicht.

Die SPD will eine neue Ausrichtung in der Europa-Politik und konnte dies auch in Koalitionsverhandlungen durchsetzen. Wir haben jetzt die Chance, nicht weniger als einen Paradigmenwechsel einzuleiten und diese Chance müssen wir ergreifen. Wir wollen die Handlungsfähigkeit der EU stärken und das Wohlstandsversprechen für alle Bürgerinnen und Bürger erneuern. Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Wir setzen auf mehr Investitionen statt einseitiger Sparpolitik. Damit stärken wir Europa in der Globalisierung und legen die Basis für künftigen Wohlstand und Arbeitsplätze, auch in Deutschland.
  • Wir verstärken den Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit. Europa muss ein Kontinent der Chancen sein, besonders für junge Menschen. Dafür muss in Europa mehr Geld bereitgestellt werden.
  • Wir wollen einen europäischen Sozialpakt. Unser Ziel ist es, soziale Grundrechte in Europa zu stärken und faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen. Dazu gehören Mindestlöhne und das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort.
  • Unternehmen müssen in Europa gerecht besteuert werden. Außerdem bekämpfen wir Steuerbetrug und Steuerdumping.
  • Gemeinsam mit Frankreich wollen wir Europa nach vorne bringen. Nicht ein deutsches Europa, sondern ein europäisches Deutschland ist das klare Ziel. Ein erster wichtiger Schritt wird ein neuer Élysée-Vertrag sein.

Wir haben jetzt die Möglichkeit, Europa sozialer und solidarischer zu machen.

Das Video zu der Rede von Andrea Nahles können Sie sich hier ansehen.

Der Europäische Rat ist ein Entscheidungsgremium der EU. Er legt die allgemeinen politischen Leitlinien der Union fest und ist offizielles Organ der EU. Dem Europäischen Rat gehören die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission an.

Das Elterngeld Plus wirkt

Der von Bundesfamilienministerin Katarina Barley im Januar vorgelegte erste Bericht über die Wirkung des Elterngeld Plus wurde am Freitag im Bundestag debattiert.

Das Elterngeld Plus wurde 2015 als Weiterentwicklung des Elterngeldes eingeführt und sollte beide Eltern in ihrem Wunsch nach Familie und Beruf besser unterstützen. Mit dem Elterngeld Plus können Eltern, die in Teilzeit erwerbstätig sind, seither länger Elterngeld beziehen. Eltern, die sich für eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Arbeitszeit entscheiden, erhalten außerdem einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten, wenn sie in dieser Zeit beide gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

Der Bericht zeigt: Das Elterngeld Plus kommt gut bei den Eltern an und wirkt. Im dritten Quartal 2017 haben sich 28 Prozent – in einigen Regionen sogar bis 38,5 Pro-zent – der Eltern, die Elterngeld beantragt haben, für das Elterngeld Plus entschieden. Mehr als drei Viertel der Beziehenden bewertet das Elterngeld Plus als „gute Sache“.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier.