Vergiftungsrisiken frühzeitiger erkennen

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Informationen über Vergiftungen werden in Deutschland vor allem von Ärzt:innen, Unfallversicherungen und individuell Betroffenen gemeldet und müssen laut Chemikaliengesetz beim Bundesamt für Risikobewertung (BfR) registriert und ausgewertet werden. Dabei arbeitet das BfR eng mit den Giftinformationszentren (GIZ) der Länder zusammen. Bisher können die bei den GIZ und im BfR eingegangenen Daten nur für dringende Fragestellungen zusammengeführt werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der diese Woche im Bundes-tag abschließend beraten wurde, sieht nun die Einrichtung eines zentralen Vergiftungsregisters beim BfR vor. Ziel ist ein verbesserter Überblick über das Vergiftungsgeschehen in Deutschland.

Im Vergiftungsregister werden erstmals bundesweit zentral Informationen über das Vergiftungsrisiko von chemischen Produkten gesammelt. Ausgenommen sind Vergiftungen durch Arzneimittel, Betäubungsmittel und alkoholische Getränke, deren Wirkung ohnehin bekannt ist bzw. andernorts erfasst wird. Das Register soll eine frühzeitige Erkennung von Vergiftungsrisiken ermöglichen, die die Risikobewertung verbessert und dadurch den Gesundheits- und Verbraucherschutz stärkt.

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Soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen stärken

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Wir haben in dieser Woche erstmals die Nationale Strategie der Bundesregierung für soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen im Bundestag beraten.

Es gibt in Deutschland eine wachsende Zahl von Unternehmen, die als gemeinwohlorientierte Unternehmen und Social Start-ups den Fokus ihres Unternehmenszwecks auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen legen. Ob sie sich damit beschäftigen, faire Lieferketten zu etablieren, erneuerbare Energien gemeinschaftlich zu erzeugen, Menschen mit vorher ungleichen Startbedingungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder Produkte in der Kreislaufwirtschaft herzustellen – für sie steht eine positive gesellschaftliche Wirkung vor der Maximierung des monetären eigenen Gewinns. Häufig entstehen dabei soziale Innovationen, gleichzeitig schaffen die Unternehmen damit Arbeitsplätze und nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum. Besonders oft sind es Frauen, die als Gründerinnen wirtschaftlichen Erfolg und Gemeinsinn miteinander verbinden.

Der Fokus der Strategie richtet sich darauf, die Gründung und das Wachstum kleiner und mittlerer gemeinwohlorientierter Unternehmen zu fördern. Dafür und um die bisherigen Aktivitäten besser mit denen der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie des Kapitalmarktes zu verbinden, wird die Bundesregierung Möglichkeiten und Strukturen für den sektorübergreifenden Austausch und zum gemeinsamen Handeln schaffen. Hierbei wird sie die relevanten Stakeholder einbinden, Kompetenzen bündeln und deren Expertise zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie nutzen.

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Mittelstand fördern

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Der Bundestag hat in dieser Woche erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 beraten. Aus dem Sondervermögen, das auf den Marshallplan zum Wiederaufbau in der Nachkriegszeit zurückgeht (European Recovery Program), werden Mittel für die Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem des Mittelstandes, und für Angehörige freier Berufe bereitgestellt, zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital. Hierfür ist ein Volumen von elf Milliarden Euro vorgesehen.

Der Wirtschaftsplan sieht Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen sowie zur Förderung der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen und für Exporte der gewerblichen Wirtschaft vor. Hierfür sind für das Jahr 2024 rund 64,5 Millionen Euro vorgesehen. Gefördert werden mit jeweils 3,6 Millionen Euro auch Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung sowie Stipendien an Student:innen, junge Wissenschaftler:innen sowie langfristig Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikator:innen nach Deutschland. Die Kredite aus dem ERP-Sondervermögen werden von der staatlichen KfW-Bankengruppe vergeben.

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Patenschaft für Mehdi Imani übernommen

Im Rahmen des Patenschaftsprogramms der Menschenrechtsorganisation HÁWAR.help habe ich die Patenschaft für Herrn Mehdi Imani übernommen.

Herr Imani ist einer der Hauptangeklagten im sogenannten Ekbatan-Fall, bei dem Herr Arman Aliverdi im Oktober 2022 tragisch verstorben ist. Berichten zufolge soll es während einer körperlichen Auseinandersetzung, an der Herr Mehdi Imani beteiligt gewesen sein soll, zu dem Vorfall gekommen sein. Ursprünglich wurde von einer Messerstecherei berichtet, jedoch konnte diese Version durch Zeugenaussagen nicht bestätigt werden. Dennoch werden Herr Imani und die beiden anderen Hauptangeklagten wegen „Krieg gegen Gott“ angeklagt, was wahrscheinlich zur Verhängung der Todesstrafe führen kann, obwohl die genaue Rolle von Herrn Imani nicht zweifelsfrei geklärt ist.

Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Anschuldigungen von verschiedenen Seiten als willkürlich und ungerechtfertigt angesehen werden, darunter auch von Menschenrechtsorganisationen und Juristinnen und Juristen, die den Fall als Körperverletzung mit tödlichem Ausgang einstufen.

Ich appelliere daher an die iranische Führung, Herrn Imani ein faires und transparentes Verfahren zu ermöglichen. Es ist von größter Bedeutung, dass die genauen Umstände, unter denen Herr Aliverdi zu Tode gekommen ist, aufgeklärt und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen verurteilt werden. Sollte dies nicht geschehen, wäre dies ein Verstoß gegen das internationale Menschen- und Völkerrecht.

Ich habe mich auch an den iranischen Botschafter in Berlin gewandt, um mich für die Abwendung der Hinrichtung von Herrn Imani einzusetzen. Jeder Mensch hat das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren.

Kaczmarek als bildungs- und forschungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion wiedergewählt

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In der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion am Dienstag, 26. September, wurde der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek erneut zum Sprecher für Bildung und Forschung gewählt. Zuvor hatten ihn die Mitglieder der entsprechenden Arbeitsgruppe einstimmig vorgeschlagen. „Ich freue mich sehr, dass ich wiedergewählt worden bin und bedanke mich für das eindeutige Votum und das Vertrauen“, erklärt Kaczmarek, der die Funktion des bildungs- und forschungspolitischen Sprechers 2018 übernommen hat. Darüber hinaus wurde der Bundestagsabgeordnete von der SPD-Bundestagsfraktion in den erweiterten Fraktionsvorstand gewählt.

„Anfang September sind wir in die zweite Hälfte der Regierungszeit unter sozialdemokratischer Führung gestartet“, so der SPD-Politiker. In den ersten zwei Jahren der Ampelkoalition seien mehr als 100 Projekte, Gesetze und Initiativen beschlossen und umgesetzt worden. U.a. habe der Bundestag die Ausbildungsgarantie für junge Menschen beschlossen; sie trat am 1. August 2023 in Kraft. Zudem hat es sich die Ampelkoalition zur Aufgabe gemacht, das BAfÖG zu reformieren. Kaczmarek: „Bereits im Sommer 2022 hat der Bundestag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP im ersten Schritt eine deutliche Erhöhung des BAfÖG beschlossen.“ Auch die bis dahin geltenden Freibetragsgrenzen seien angepasst worden. „Aber die SPD setzt sich weiter für mehr BAfÖG für mehr Studierende und Auszubildende ein“, kündigt der Politiker an. Die Anpassung der Bedarfssätze an die aktuellen Lebenshaltungskosten solle daher schnellstmöglich erfolgen, da Menschen in Ausbildung nicht warten könnten.

Ein weiteres zentrales Bildungsprojekt der Ampel, so Kaczmarek weiter, sei das Startchancen-Programm, auf dessen Eckpunkte sich Bund und Länder in der vergangenen Woche geeinigt haben. „Das Startchancen-Programm wird Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler mit einer Milliarde Euro pro Jahr unterstützen“, sagt Kaczmarek.

Oliver Kaczmarek: „Verbraucherthemen sind eine Bereicherung für jede Schule“

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„Die Schule soll Kindern und Jugendlichen wichtige Kompetenzen für ihr aktuelles und weiteres Leben vermitteln. Dafür leisten die Bildungseinrichtungen im Kreis Unna jeden Tag unschätzbar wertvolle Arbeit. Mir liegt besonders am Herzen, dass neben den traditionellen Fächern auch Verbraucherthemen in der Schule vorkommen. Denn ob nachhaltiger Konsum, gesunde Ernährung, die eigenen Finanzen oder der erste Mietvertrag – Verbraucherbildung bietet unzählige lebensnahe und gesellschaftlich relevante Anknüpfungspunkte“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Schulen, die Verbraucherbildung bereits konsequent in den Unterreicht integrieren, ermuntert Kaczmarek, sich für die Auszeichnung „Verbraucherschule“ zu bewerben. Damit würdigt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Schulen, die Schülerinnen und Schülern auf innovative Weise Kompetenzen in den Bereichen Ernährung, Finanzen, Nachhaltigkeit und Medien vermitteln.

Bis zum 1. Dezember 2023 können sich allgemein- und berufsbildende Schulen für die Auszeichnung bewerben, die in drei Stufen verliehen wird. Voraussetzung ist, dass im Schuljahr 2022/2023 bereits Maßnahmen aus einem der definierten Handlungsfelder umgesetzt wurden. Alle weiteren Infos zur Auszeichnung und die Bewerbungsunterlagen sind zu finden unter: https://www.verbraucherbildung.de/herzlich-willkommen-beim-netzwerk-verbraucherschule/jury-und-kriterien.

„Ich würde mich sehr freuen über viele Bewerbungen aus dem Kreis Unna”, so der Bundestagsabgeordnete. Und gerne mache er sich auch vor Ort ein Bild von den Verbraucherbildungskonzepten der teilnehmenden Schulen. Kaczmarek: “Für mich steht fest: Verbraucherthemen sind wichtig für junge Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Verwaltungsmodernisierung: Aufbau neuer Onlinemöglichkeiten

Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran und wir möchten neue Impulse für eine moderne und serviceorientierte Verwaltung für Bürger:innen und Unternehmen setzen. Damit die Digitalisierung schneller gelingt, soll das Onlinezugangsgesetz (OZG) angepasst und weiterentwickelt werden. Wir haben den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Das bereits 2017 erlassene OZG hat wichtige Weichen gestellt und die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen deutlich angeschoben, aber noch wurden nicht alle Vorgaben vollständig umgesetzt. Das OZG-Änderungsgesetz sieht nun Regelungen vor, die die Verwaltungsdigitalisierung effektiver vorantreiben und so das digitale Onlineangebot verbreitern sollen. Relevant ist hierbei die vollständige elektronische Abwicklung von Prozessen, das heißt die Ende-zu-Ende-Digitalisierung aller Vorgänge. Dabei ist die Schriftformerfordernis, also die gesetzliche Verpflichtung einer handschriftlichen Unterschrift eine entscheidende Hürde. Der Entwurf sieht nun die umfassende digitale Ersetzung der Schriftform vor. Mit einer zusätzlichen gesetzlichen Verankerung sollen künftig Nachweise nur noch einmalig abgegeben werden müssen.

Die Verwaltungsdigitalisierung bleibt eine Daueraufgabe. Die Änderungen des OZG sind Teil mehrerer notwendiger Schritte für die Digitalisierung der Verwaltung. Dazu gehören auch funktionierende digitale Identitäten, verknüpfte Register sowie einheitliche Datenstandards und Schnittstellen.

Wärmewende: Verbesserte Energieeffizienz

Erneuerbare Energien sind ein zentraler Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die Entwicklung der Energiepreise in den vergangenen Monaten hat aber auch gezeigt: Mindestens genauso wichtig ist es, den bisherigen Energieverbrauch deutlich und dauerhaft zu reduzieren. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Steigerung der Energieeffizienz, das sogenannte Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in den Bundestag eingebracht, welches in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wurde.

Mit dem EnEfG wird erstmals ein gesetzlicher Rahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland geschaffen. Konkret werden Ziele für den Primär- und Endenergieverbrauch für 2030 festgelegt und für 2040 sowie 2045 als Richtgröße beschrieben. Bis 2030 soll so der Primärenergieverbrauch um mindestens 39,3 Prozent und der Endenergieverbrauch um mindestens 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 verringert werden. Damit können die Vorgaben der kürzlich beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie eingehalten werden.

Die öffentliche Hand soll bei der Energieeffizienz eine Vorbildfunktion einnehmen. In den parlamentarischen Beratungen haben wir erreicht, dass dies auch für die privaten Akteure gilt, die mehrheitlich durch institutionelle Zuwendungen des Bundes oder der Länder finanziert werden. Bund und Länder werden dazu verpflichtet, bis 2030 Energie in Höhe von 45 Terrawattstunden TWh (Bund) und 3 TWh (Länder) einzusparen. Weiter haben wir uns darauf geeinigt, dass Unternehmen bereits ab 7,5 Gigawattstunden (GWh) Jahresenergieverbrauch statt der ursprünglich vorgeschlagenen 15 GWh erfasst sind. Sie müssen dann Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen und ihre Energieeinsparmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Unternehmen sollen künftig entstehende Abwärme so weit wie möglich vermeiden und die unvermeidbare Abwärme weitgehend reduzieren oder besser nutzen.

Mit der dynamisch steigenden Datenverarbeitung in Rechenzentren steigen dort der Stromverbrauch und die erzeugte Abwärme. Für Rechenzentren wurden daher erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen eingeführt.

Alphadekade: Fortschritte in der Bildung

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Rund 6,2 Millionen Menschen hierzulande sind funktionale Analphabet:innen, sie können also zwar einzelne Worte lesen, haben aber Schwierigkeiten, einen längeren zusammenhängenden Text zu verstehen. Mit der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung, kurz „Alphadekade“, wollen Bund, Länder und Partnerorganisationen von 2016 bis 2026 die Lese- und Schreibfähigkeiten der Betroffenen verbessern. Das Bundesbildungsministerium für Bildung und Forschung fördert die Projekte. In dieser Woche legte die Bundesregierung zum zweiten Mal ihren Bericht zum Stand der Dekade vor.

Im Bericht werden diverse Fortschritte aufgezählt: Das Lernportal des Deutschen Volkshochschulverbands (vhs-Lernportal) ist mit über 1,6 Millionen registrierten Nutzer:innen die zentrale Lernplattform für die Bereiche Lesen, Schreiben und Rechnen sowie Deutschlernen geworden. Darüber hinaus werden 35 neue Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener mit insgesamt über 38 Millionen Euro gefördert. Zudem werden in rund 60 Volkshochschulen „Lerntreffs“ ermöglicht, in denen ein niedrigschwelliger Zugang zu Lernangeboten angeboten wird.

Seit Beginn der Alphadekade wurden neun dreijährige Projekte mit über 21 Millionen Euro gefördert und 20 lebensorientierte Entwicklungsvorhaben umgesetzt. Ebenso fördern wir Forschungsvorhaben um mehr über die Adressaten der Bildungsangebote, ihrer Lebenswelt und ihr soziales Milieu zu erfahren. Hierfür wurden 14 Forschungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 6,7 Millionen Euro gefördert.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Projekten der arbeits- und lebensweltlichen Alphabetisierung und Grundbildung. Auch Informationskampagnen wie „Lesen und Schreiben – mein Schlüssel zur Welt“ werden gefördert. In den kommenden Jahren soll der Fokus der Alphabetisierungsarbeit auf längerfristige Lernwege gelegt werden und um Grund- und Zukunftskompetenzen erweitert werden.

Eines der langfristigen Ziele der Alphadekade ist es, Öffentlichkeit für diese Thematik herzustellen. Seit dem Beginn des Programms wurden Werbekampagnen entwickelt und durchgeführt, um dieses Ziel zu erreichen. Die Erfolge werden nun deutlich, mittlerweile haben über 16 % mehr der befragten Bürger*innen von der großen Zahl an Bürger*innen mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten Kenntnis und sind sich deren Alltagsproblemen bewusst.

Haushaltsentwurf: Investieren. Entlasten. Zusammenhalten.

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Die Bundesregierung hat am 5. Juli 2023 den Haushaltsentwurf 2024 und die Finanzplanung bis 2027 beschlossen. In dieser Woche wurde der Haushaltsentwurf der Bundesregierung in erster Lesung im Bundestag und anschließend im Haushaltsausschuss beraten. Verabschiedet wird der Haushalt 2024 im November. Bei den nun anstehenden Beratungen ist für uns klar: soziale, innere und äußere Sicherheit sind elementar und gehören zusammen.

Die vergangenen Jahre waren Krisenjahre. Deshalb haben wir erfolgreich viel Geld in die Hand genommen, um gut durch die Krisen zu kommen. Wir haben mit drei Entlastungspaketen die Folgen der Krise für Bürger:innen und Unternehmen abgefedert. Zugleich haben wir dafür gesorgt, dass niemand im Winter frieren muss, unsere energieintensiven Betriebe weiter produzieren können und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Zugleich befinden sich die Investitionen in Deutschland auf Rekordniveau. Damit dieser Kraftakt gelingen konnte, haben wir die Schuldenbremse mehrmals aussetzen müssen. Zum ersten Mal seit vielen Jahren wird das Haushaltsvolumen im Vergleich zum Vorjahr nicht ansteigen. Zugleich wollen und müssen wir handlungsfähig bleiben. Denn wir befinden uns mit Blick auf die aktuelle wirtschaftliche Lage vor großen Herausforderungen. Damit die Rückkehr zur Schuldenbremse und finanzielle Handlungsfähigkeit gemeinsam gelingen, wollen wir klare Prioritäten setzen.

Der Haushaltsentwurf 2024 sieht Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro vor, das sind rund ein Viertel mehr als 2019, dem Vorkrisenhaushalt. Gegenüber dem Krisenjahr 2023 sinken die Ausgaben allerdings um 30 Milliarden Euro. Mit einer Nettokreditaufnahme von 16,6 Milliarden Euro bewegen wir uns in dem von der Schuldengrenze vorgegebenen Rahmen. Zum Vergleich: 2021 lag die Nettokreditaufnahme bei 215,4 Milliarden Euro, 2022 bei 138,9 Milliarden Euro.

 

Investitionen bleiben auf Rekordhöhe

Der Entwurf sieht Investitionen von 54 Milliarden Euro in die Modernisierung des Landes und eine moderne Infrastruktur vor. Damit liegen die Investitionen 40 Prozent höher als 2019, vor der Corona-Pandemie. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 und der Finanzplan bis 2027 sehen umfangreiche Mittel für die Absicherung und den Umbau der Energieversorgung vor. Wir fördern dabei besonders den Bau von Flüssiggasterminals, durch das Deutschland energieunabhängiger wird.

Auch die Investitionen in die Schieneninfrastruktur steigen im Vergleich zu 2023 um 2,9 Milliarden Euro auf insgesamt 12 Milliarden Euro. Die klassischen Verkehrsinvestitionen bleiben auf einem gleich hohen Niveau, während der klimafreundliche Radverkehr und Fußverkehr zusätzlich gefördert werden.

 

Zusammenhalt sichern

Soziale Gerechtigkeit ist das Fundament unserer Gesellschaft. Im Haushaltsentwurf 2024 stehen zur Finanzierung wichtiger Vorhaben zusätzliche Mittel bereit. Mit der Einführung des Bürgergeldes und dem damit verbundenen Ende des Arbeitslosengelds II wurde ein zentrales sozialdemokratisches Vorhaben umgesetzt. Die Mittel für das Bürgergeld werden im Haushaltsentwurf um 500 Millionen Euro gegenüber 2023 erhöht. Die Kindergelderhöhung auf 250 Euro je Kind, die der Bundestag bereits beschlossen hat, ist in diesem Haushalt vollständig finanziert. Diese und weitere Leistungen für Familien sollen ab 2025 in der Kindergrundsicherung zusammengeführt werden.

Auch für das Startchancen-Programm haben wir Vorsorge getroffen, denn für die nächsten vier Jahre stehen 3,5 Milliarden Euro bereit. Ziel ist es, bis zu 4000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit besserer Infrastruktur und mehr Personal auszustatten.

Wichtig ist, dass es zu keinen Leistungskürzungen im Bereich der Pflegeversicherung, Gesundheitsvorsorge und der Rentenversicherung kommt. Auch erhöhen sich die Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung um 5,3 Milliarden Euro auf 117.2 Milliarden Euro.

 

Innere und äußere Sicherheit gewährleisten

Auch die vielfältigen und wichtigen Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit brauchen eine gute Ausstattung. Schwerpunkte liegen dabei auf der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt. Gestärkt wird auch der Bereich der Cybersicherheit. Es wird ein Netzwerk gegen Desinformation aufgebaut, um Desinformation und Manipulationen der öffentlichen Meinung z.B. durch fremde Staaten zu bekämpfen. Die Mittel für die Ortsverbände beim Technischen Hilfswerk werden im Entwurf auf sehr hohem Niveau von 48 Millionen Euro festgelegt – ein wichtiges Signal an die Helfer:innen im Katastrophenschutz.

Der große Bedarf bei den Integrationskursen wird gedeckt. So werden die Mittel auf 880 Millionen Euro erhöht. Damit ist sichergestellt, dass es für alle Zugewanderten ein Integrationsangebot gibt.

Außerdem investieren wir weiter in die Digitalisierung und den Bürokratieabbau, um mit dem „Deutschlandtempo“ rasch und zielgerichtet die aktuellen Herausforderungen zu meistern.

Mittlerweile führt Russland seit mehr als 18 Monaten einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Seit Kriegsausbruch unterstützen Deutschland und seine Partner in der EU und NATO die Ukraine vielfältig. Zur Sicherung von Frieden und Stabilität stärkt die Bundesregierung die Bereiche äußere Sicherheit und Verteidigung. Mit dem Haushaltsentwurf 2024, dem Finanzplan bis 2027 und dem im vergangenen Jahr beschlossenen Sondervermögen Bundeswehr wird sichergestellt, dass ab 2024 das 2-Prozent-Ziel der NATO erreicht wird. Mit dem Sondervermögen Bundeswehr, welches für 2024 Ausgaben von 19,1 Milliarden Euro vorsieht, sind viele Großprojekte nun ausreichend finanziert.

Ebenso behält die Regierung die internationale Entwicklungszusammenarbeit im Blick und stellt über 20 Milliarden Euro bereit. Damit ist Deutschland weiterhin zweitgrößte Gebernation nach den USA.

 

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