Wir führen die Ausbildungsgarantie ein

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Mit dem ersten Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.

Mit dem Qualifizierungsgeld erleichtern wir es Unternehmen im Strukturwandel, ihre Mitarbeiter:innen zielgerichtet weiterzubilden und sie als Fachkräfte zu halten. Und wir vereinfachen die Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, unter anderem durch feste Fördersätze und die grundsätzliche Öffnung für alle Betriebe.

Mit einem zweiten Weiterbildungsgesetz werden wir alsbald weitere Maßnahmen zur Stärkung der Weiterbildung ergreifen.

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Europawahl stärken

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Das Europäische Parlament (EP) hat im Mai 2022 einen Vorschlag zur Reform des europäischen Wahlrechts auf den Weg gebracht, mit dem die EU-weite Dimension deutlich gestärkt werden soll. Die umfassenden Reformvorschläge werden nun vom EU-Ministerrat beraten. Für die kommende Europawahl, die in Deutschland am 9. Juni 2024 stattfindet, werden sie noch nicht greifen.

Die Koalitionsfraktionen positionieren sich zu diesem Vorhaben mit einem Antrag, den wir in dieser Woche beraten. Die Vorschläge des EP werden ausdrücklich begrüßt und der Bundesregierung werden für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene Ziele mitgegeben. Insbesondere die Einführung eines unionsweiten Wahlkreises mit transnationalen Listen ist ein unabdingbarer Baustein eines zukünftigen europäischen Wahlrechts. Dies und die Einführung des Spitzenkandidat:innenprinzips kann dazu beitragen, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und somit die demokratische Legitimation zu stärken. Wähler:innen könnten sich so direkt für eine:n von den europäischen Parteien vorgeschlagene:n EU-Kommissionspräsident:in entscheiden. Unterstützt wird auch der Vorschlag, das Wahlalter anzugleichen und europaweit ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen. In Deutschland gilt dies bereits für die nächste Europawahl 2024.

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Verbraucher:innen und Unternehmen zügig entlasten

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Seit März 2023 gelten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die Verbraucher:innen und Unternehmen vor zu hohen Energiekosten schützen. Bevor Entlastungen auf den Weg gebracht werden, müssen zahlreiche Prüfungen durchgeführt werden – unter anderem werden die Einhaltung von beihilferechtlichen Auflagen wie Entlastungshöchstgrenzen oder mögliche Rückforderungen von zu viel gewährten Entlastungen geprüft.

Bisher werden diese Prüfungen von staatlichen Behörden übernommen. Juristische Personen des Privatrechts – dazu gehören Stiftungen und Vereine – sollen nun auch als Prüfbehörden infrage kommen, um den neuartigen und komplexen Aufgaben gerecht zu werden. Das sieht der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vor, der in dieser Woche abschließend vom Bundestag beraten wurde. Hierdurch kann stärker auf externen Sachverstand zurückgegriffen werden und Verbraucher:innen und Unternehmen werden schneller und unkomplizierter entlastet.

Konkretisiert werden überdies die Regelungen im StromPBG zur Abschöpfung von Übergewinnerlösen. Künftig können auch Absicherungsgeschäfte außerhalb der Energiebörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig gemeldet und bei der Ermittlung der Erlöse berücksichtigt werden, sofern ihre Wirkung einem Absicherungsgeschäft an der EEX entspricht. Diese Regelung schafft Rechtsklarheit.

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Der Marshall-Plan als Vorbild für heute

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Vor 75 Jahren – am 3. April 1948 – hat der US-Kongress den nach dem damaligen amerikanischen Außenminister so genannten Marshall-Plan verabschiedet. Die damit verbundenen Finanzhilfen, von denen Deutschland und andere europäische Staaten bis heute profitieren, förderten den Wiederaufbau Europas nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Zugleich legte der Plan den Grundstein für die europäische Integration und die transatlantische Zusammenarbeit, die mit Blick auf Russlands Krieg gegen die Ukraine und den wachsenden Einfluss Chinas nichts an Bedeutung verloren haben.

Im Gegenteil: Mit einem Antrag, der in dieser Woche im Plenum des Bundestages beraten wurde, würdigen die Koalitionsfraktionen den Marshall-Plan als Fundament der bis heute andauernden engen transatlantischen Partnerschaft. Zugleich gilt es, das internationale Völkerrecht und multilaterale Institutionen zu schützen und die Ukraine weiter zu unterstützen. Gefordert wird auch ein ähnliches Wiederaufbauprogramm für die Ukraine.

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Politische Patenschaft für Anastasiya Kukhta (Belarus)

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Seit dem Sommer 2020 machen Parlamentarier:innen auf die vielen politischen Gefangenen in Belarus aufmerksam, indem sie Patenschaften für sie übernehmen. Ich habe im Rahmen der Kampagne #WeStandBYyou, organisiert durch die Menschenrechtsorganisation Libereco – Partnership for Human Rights e.V., die politische Patenschaft für Anastasiya Kukhta übernommen. Sie wurde am 17. Februar 2022 an ihrem Wohnort wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ festgenommen. Im November 2022 wurde sie zu fünf Jahren Gefangenschaft in einer Strafkolonie verurteilt.

Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Belarus warnte erst Anfang März 2023 vor einer weiteren Verschlechterung der ohnehin schlechten Menschenrechtslage in Belarus. Anastasiya Kukhta ist eine von vielen unschuldig Verurteilten, die sich für freie Meinungsäußerung und Demokratie einsetzen. Diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte festgeschrieben und auch für Belarus verbindlich. Ich habe daher Kontakt zum belarussischen Botschafter in Deutschland aufgenommen.

Politische Patenschaft für Morteza Salamat (Iran)

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Vor sechs Monaten wurde die junge Kurdin Jina Mahsa Amini im Iran von der sogenannten iranischen Sittenpolizei getötet, weil sie ihren Hijab nicht richtig trug. Seitdem kämpfen die Menschen im Iran, vor allem Frauen, mutig für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und gegen die derzeitigen Machthaber. Das Regime geht brutal gegen sie vor und verletzt gezielt Menschenrechte.

Ich habe die politische Patenschaft für Morteza Salamat übernommen.  Er wurde am 27.11.2022 in Chalus in der Provinz Mazandaran verhaftet. Er befindet sich seit dem im Nowshahr Gefängnis. Ihm geht es psychisch nicht gut, da er seine Medikamente nicht bekommt. Ich habe Kontakt zum iranischen Botschafter in Deutschland aufgenommen, um weitere Informationen über Morteza zu bekommen. Das Patenschaftsprogramm wird von der Menschenrechtsorganisation HÁWAR.help e.V. organisiert.

Kaczmarek ruft zur Teilnahme an Sozialwahl auf

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„Rund 52 Millionen Wahlberechtigte können bei der Sozialwahl bis zum 31. Mai die Zusammensetzung wichtiger Sozialparlamente in Deutschland bestimmen. Machen Sie mit und geben Sie Ihre Stimme ab für Rente und Gesundheit“, wirbt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek für die Teilnahme an der Sozialwahl.

Die gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen bei den Renten- und Krankenversicherungsträgern alle Grundsatzentscheidungen, beschließen die Haushalte und haben ein entscheidendes Mitspracherecht beim Leistungsangebot, etwa bei spezialisierten Reha-Leistungen der Rentenversicherung oder Zusatzleistungen der Krankenkassen, wie Mehrleistungen für Familien und spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Dies zeigt nach den Worten des Abgeordneten Kaczmarek die große Bedeutung der Selbstverwaltungsgremien, die alle sechs Jahre neu gewählt werden und ehrenamtlich tätig sind. „Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und stärken Sie damit Ihren Selbstverwalterinnen und Selbstverwaltern den Rücken!“, unterstreicht Kaczmarek seinen Wahlaufruf. In den Sozialparlamenten seien Versicherte tätig, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagierten und gute Arbeit für die Stabilität der Selbstverwaltung leisteten.

Die Wahlberechtigten, so Kaczmarek weiter, erhielten ab Mitte April die Wahlunterlagen per Post. Nach dem Ausfüllen des Stimmzettels, der in einem roten Umschlag zu stecken sei, müsse dieser rechtzeitig abgeschickt werden, damit er bis spätestens am 31. Mai die aufgedruckte Adresse erreiche. Wer bei den fünf größten Ersatzkrankenkassen versichert sei, werde erstmals entscheiden können, ob sie oder er per Brief abstimmen oder an der Onlinewahl teilnehmen möchte. Unter www.sozialwahl.de könne man sich darüber informieren, wie und bei welcher Rentenversicherung und Krankenkasse gewählt werde.

 

Sanktionenrecht im Strafgesetzbuch reformieren

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Das Sanktionenrecht soll reformiert und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Deshalb brachte die Bundesregierung in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein.

In den letzten Jahrzehnten sind Ersatzfreiheitsstrafen angestiegen, d.h. Freiheitsstrafen, die verhängt werden, wenn Geldstrafen nicht bezahlt wurden. Um den Strafvollzug zu entlasten, sollen diese deutlich reduziert werden: Künftig soll dann bei einer nicht bezahlten Geldstrafe pro zwei verhängten Tagessätzen nur noch ein Tag Freiheitsstrafe fällig werden, derzeit ist das Verhältnis eins zu eins. Auch ergänzende Maßnahmen, wie Sozialarbeit, sollen dabei helfen, Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Wir werden uns im parlamentarischen Prozess für eine noch bessere Unterstützung bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen einsetzen.

Sowohl die Zahl der Gewalttaten gegen Frauen innerhalb von Partnerschaften als auch von Hassreden ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klargestellt wird durch den Gesetzentwurf, dass „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive zu höheren Strafen führen. Die Gesetzesänderung soll auch eine angemessene Bestrafung von Femiziden befördern. Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, muss dies als Femizid anerkannt werden und regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden. Patriarchale Besitzansprüche und frauenfeindliche Vorstellungen von geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit müssen bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen erkannt und benannt werden. Die Bewertung als Mord darf nicht durch opferbeschuldigende Argumentationsmuster unterlaufen werden.

Weiter soll im Maßregelrecht enger gefasst werden, unter welchen Voraussetzungen die Unterbringung von suchtkranken Straftäter:innen in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden kann. Die Entziehungskliniken sind massiv überlastet und für tatsächlich sucht-kranke Straftäter fehlen Therapieplätze. Es droht, dass diese freigelassen werden müssen, weil für sie kein Klinikplatz frei ist. Durch die Reform soll sich die Unterbringung wieder stärker auf behandlungsbedürftige und -willige Straftäter:innen konzentrieren. Da ambulante Therapien Rückfälle reduzieren können, wird darüber hinaus die Möglichkeit einer Therapieweisung, beispielsweise für eine Bewährungsaussetzung, ausdrücklich eröffnet.

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Wir stellen die Finanzierung für das Deutschlandticket sicher

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Nach dem erfolgreichen 9-Euro-Ticket im vergangenen Jahr kommt nun das digitale, bundesweit gültige Deutschlandticket zum Einführungspreis von 49 Euro monatlich, so haben es Bund und Länder Ende 2022 vereinbart. Das Ticket kann ab 3. April 2023 im monatlich kündbaren Abo gekauft werden und ist ab 1. Mai gültig. Damit können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr deutschlandweit genutzt werden. Ziel des Deutschlandtickets ist, den ÖPNV attraktiver zu machen und besonders Pendler:innen zu entlasten. Zugleich leistet es einen großen Beitrag für mehr klimafreundliche Mobilität.

Um die Finanzierung des Deutschlandtickets zu gewährleisten, stellt der Bund den Ländern 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Die Bundesländer leisten ihren Beitrag in gleicher Höhe. Falls Mehrkosten entstehen, werden diese im ersten Jahr hälftig zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Das Deutschlandticket soll 2023 und 2024 evaluiert werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes haben wir in dieser Woche abschließend in 2./3. Lesung beraten. Der Bundesrat befasst sich am 31. März damit. Im Regionalisierungsgesetz ist festgelegt, dass den Ländern ein Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes zur Finanzierung des ÖPNV zusteht. Diese sogenannten Regionalisierungsmittel werden in erster Linie für den Schienenpersonennahverkehr eingesetzt.

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Längere Fristen bei der Beantragung von Mitteln für Kita-Ausbau

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2020 hat die damalige Bundesregierung das „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen. Ziel des Bundesprogramms ist die Schaffung von 90.000 neuen Betreuungsplätzen in Kitas und in der Kindertagespflege. Durch die Pandemie und den Krieg in der Ukraine kam es zu Verzögerungen bei den geplanten Bauvorhaben. Vor diesem Hintergrund sind die Fristen zum Abschluss der Investitionen und zum Mittelabruf entsprechend zu knapp, um die Programmziele vollständig umzusetzen.

In einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten haben, ist vorgesehen, die Fristen für den Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie für den Mittelabruf durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern. Zudem werden darauf aufbauende Fristenregelungen, insbesondere für Berichte, entsprechend angepasst. Dies entspricht einer Fristverlängerung von jeweils sechs Monaten.

Damit ermöglichen wir, dass die Finanzhilfen abgerufen und vollständig in den Ausbau der Kindertagesbetreuung investiert werden können. Um die Fristen zu verlängern, ändern wir das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) und das Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG).

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