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Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt EU-weit verbessern

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Die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie legt europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde diese Woche im Bundestag beraten. Für Familien mit Kindern oder pflegebedürftige Angehörige gibt es hierzulande bereits Angebote, etwa Elternzeit und -geld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen weitere Maßnahmen hinzukommen: Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitgeber künftig begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit ablehnen. Wer einen Freistellungsantrag für Pflegezeiten in kleinen Unternehmen stellt, muss innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist eine Begründung notwendig. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, künftig auch für berufstätige Eltern oder pflegende Angehörige zuständig sein. Sie können sich an die Behörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen einer Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit benachteiligt worden zu sein. Eine Maßnahme, die auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, ist die zehntätige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes, der sogenannte Partner- bzw. Vaterschaftsurlaub. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern hat sich auf eine Einführung einer Partnerschaftsfreistellung verständigt. Diese soll in einem separaten Gesetz 2024 umgesetzt werden.