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Weg mit dem Kooperationsverbot bei Schulen – Zur Sitzungswoche vom 17.-21.10.2016

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Das Kooperationsverbot im Schulbereich wird abgeschafft. Bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern konnte sich die SPD durchsetzen und den Weg für direkte Investitionen des Bundes für Schulen öffnen. Die Sanierung unserer Schulen ist dringend nötig. Mit den Ländern konnte sich darauf geeinigt werden, dass schon jetzt 3,5 Milliarden Euro mobilisiert werden sollen. Nun muss Johanna Wanka als Bundesbildungsministerin liefern. Wir brauchen eine sichere Rechtsgrundlage im Grundgesetz, damit wir eine wirkliche Bildungsallianz schaffen können.

 

Mit der Abschaffung des Kooperationsverbots haben wir einen großen Erfolg errungen. Wir dürfen uns nun aber nicht darauf ausruhen. Es gilt hart daran zu arbeiten, die nötigen Weichen zu stellen, damit die Nationale Bildungsallianz ein Erfolg wird. Als SPD haben wir in den letzten Wochen den Druck für mehr Investitionen in die Schulsanierung ständig erhöht. Die Landesregierung in NRW ist vorangegangen und hat von sich aus schon 2 Milliarden Euro für die Kommunen bereitgestellt. Wir haben uns ein ehrgeiziges Programm gesetzt und wollen nun mit aller Kraft dafür sorgen, dass so viele Gelder wie möglich für unsere Schulen bewegt werden.

 

Die Einigung bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat gezeigt, dass inzwischen alle verstanden haben, dass mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern eine gute Sache ist. Gemeinsam können wir es schaffen, dass durch mehr Investitionen auch mehr Stabilität geschaffen wird.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge
  2. Rentenübergänge altersgerecht gestalten
  3. Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten
  4. Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
  5. Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickeln

Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

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In den letzten Jahren nutzten Unternehmen Leiharbeit und Werkverträge immer wieder dazu, Stammbelegschaften zu verdrängen und den Arbeitnehmerschutz zu umgehen. Dem schiebt die SPD mit einem neuen Gesetz einen Riegel vor.

 

Nach Ablauf von 9 Monaten verdienen in einem Betrieb angestellte Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ab sofort dasselbe wie Festangestellte. Wer länger als 18 Monaten an einen Betrieb entliehen wird, muss künftig unbefristet beschäftigt werden, wenn dies in einem Tarifvertrag nicht anders geregelt ist. Das neue Gesetz verbietet es auch, Leiharbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen.

 

Mit der Abschaffung der „Vorratsverleiherlaubnis“ verhindern wir, dass missbräuchlich geschlossene Werkverträge nachträglich als Leiharbeitsverhältnisse getarnt und damit legalisiert werden. Gesetzlich wird auch definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, um Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung abhängiger und selbständiger Tätigkeit zu geben. Außerdem stärken wir die Betriebsräte, die künftig Informationsrechte über Anzahl und Aufgaben der Werkvertragsarbeiter auf dem Firmengelände erhalten. Verträge, die dem Einsatz von Drittpersonal zugrunde liegen, müssen verpflichtend vorgelegt werden. Hierüber wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu beraten sein.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

TTIP nicht um jeden Preis – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.5.2016

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Seit den #TTIPLeaks durch Greenpeace in der letzten Woche ist deutlich geworden, wie verfahren die Verhandlungssituation für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der Europäischen Union ist. Offensichtlich sind viele Vorbehalte der Bürgerinnen und Bürger, die es seit langer Zeit gibt, begründet. Die veröffentlichten Verhandlungsdokumente belegen, dass die Interessen der Europäischen Union und der USA weit auseinander liegen und dass eine Annäherung derzeit nicht in Sicht ist.

Die US-Administration bewegt sich in zentralen Fragen wie dem Vorsorgeprinzip, der Lebensmittelsicherheit und dem Investitionsschutz nicht. Daher ist nun der Zeitpunkt gekommen, an dem man ehrlich sagen muss: Wenn der derzeitige Verhandlungsstand sich nicht grundlegend ändert, kann die europäische Seite einem Freihandelsabkommen nicht zustimmen. Der SPD-Parteitag hat klare Bedingungen formuliert, deren Erfüllung für ihre Zustimmung zu TTIP nötig wäre. Wenn die USA jetzt nicht nachbessern, wird das Abkommen an der SPD scheitern.

Für die SPD ist das Freihandelsabkommen nämlich kein Selbstzweck. Das hat die SPD auch auf dem Dezember-Parteitag klar gemacht und rote Verhandlungslinien definiert. Eine Zustimmung wäre überhaupt erst denkbar, wenn der Schutz von Arbeitnehmerrechten, hohe Verbraucher- und Umweltstandards, Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt, Sicherstellung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und die Durchsetzung rechtstaatlicher und demokratischer Prinzipien gesichert werden.

Weitere Themen in dieser Woche waren unter anderem die Einigung im Koalitionsausschuss zu Leiharbeit und Werkverträgen sowie die Abschaffung der Störerhaftung. Meine Berichte hierzu und zu weiteren Themen habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Themen:

  1. Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN
  2. Behindertenrechte stärken
  3. Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt
  4. Besteuerungsverfahren modernisieren
  5. Ausbildungsmission der Bundeswehr in Mali wird fortgesetzt
  6. Bundeswehr weiter an EU-Operation ATALANTA beteiligt
  7. Terminhinweis auf Filmfestival Futurale in Dortmund

Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN

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Im Koalitionsausschuss wurden Verbesserungen in mehreren Bereichen in die Wege geleitet. Besonders für Leiharbeit und Werkverträge, dem Ziel der Entgeltgleichheit sowie einer Regelung für freies WLAN können Bürgerinnen und Bürger positive Veränderungen erwarten.

 

Verbesserung für Leiharbeit und Werkverträge

Dem Missbrauch bei Leih- und Zeitarbeitsverträgen wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Der fertig ausverhandelte Gesetzentwurf von Andrea Nahles lag bereits seit längerem vor, wurde aber von Seiten der CSU blockiert. Beim Koalitionsgipfel am Dienstagabend wurde jetzt der Weg für das Gesetz frei gemacht.

Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch für Leiharbeit und Beschäftigte mit Werkverträgen gelten. Es darf nicht sein, dass hierdurch die Stammbelegschaft verdrängt wird oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen arbeiten. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU deshalb ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart.

Durch gesetzliche Anpassungen wird die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate bei einem Entleiher beschränkt; Ausnahmen können gelten bei Bestehen eines Tarifvertrags und in tarifgebundenen Unternehmen. Zusätzlich sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt (Equal Pay). Soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-) Zuschlagstarifvertrag gilt, der eine stufenweise Heranführung des Arbeitsentgelts an Equal Pay vorsieht, besteht der Anspruch auf Equal Pay erst nach einer Einsatzdauer von zwölf Monaten. Ebenso sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist seit langem ausgehandelt und setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Er ist zudem mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmt.

 

Nächste Hürde zur Entgeltgleichheit nehmen

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist diskriminierend und ein Zustand, der unserer Gesellschaft unwürdig ist. Unser nächster Schritt gegen Lohndiskriminierung ist mehr Transparenz. Denn nur wer weiß, wie viel andere für die gleiche Arbeit im Betrieb bekommen, kann sich gegen ungleiche Löhne wehren. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Unternehmen ab 500 Beschäftigten künftig in einem Bericht zur Umsetzung von Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung beziehen müssen. Zudem sollen die Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht über die Lohnunterschiede im Unternehmen erhalten.

So wird der gesellschaftliche und betriebsinterne Druck zum Abbau der Lohnlücke wachsen, weil die Unterschiede in der Bezahlung öffentlich werden. Auch unterstützt der von unserer Ministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf die Beweisführung, wenn gleicher Lohn bei vorliegenden Unterschieden von Arbeitnehmerinnen eingeklagt wird. Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf nun zügig vom Kabinett auf den Weg gebracht wird.

Mehr Informationen zum geplanten Gesetzespaket hat die SPD-Bundestagsfraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/missbrauch-leiharbeit-werkvertraegen-bekaempfen-0

 

Reform des Telemediengesetzes: Abschaffung der Störerhaftung für offene WLAN-Netze vereinbart

Diese Woche einigten sich Vertreter der Koalitionspartner, die längst überfällige Störerhaftung abzuschaffen. Dies bedeutet, dass nun nicht mehr der WLAN-Betreiber sondern der Nutzer selber haftet, wenn er das Internet missbraucht. Der Anbieter hat damit „keine weiteren Prüfpflichten“ mehr und ist nicht in der Verantwortung.

Die Reform des Telemediengesetzes soll endlich  Rechtssicherheit für die Anbieter offener WLAN-Hotspots schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit Deutschland den internationalen Anschluss nicht verpasst. Deutschland war bislang das einzige Land in Europa mit einer solchen Störerhaftung.

Dementsprechend stockte auch der Aufbau offener WLAN-Netze, da Anbieter jederzeit wegen urheberrechtlicher Verstöße der Nutzer des WLAN verklagt werden konnten. Auf 10.000 Einwohner in Deutschland kommen nur etwa 1,9 offene WLAN-Netze. In Frankreich sind es 5,4 in Großbritannien sogar 28,7.

Dabei sind besonders die Chancen für den Handel, die Innenstädte und den Tourismus immens. Dafür spricht auch der Einsatz des Deutschen Städte- und Gemeindebund, des Handelsverbandes Deutschland oder der Freifunk-Initiative für die Abschaffung der Störerhaftung. Es war und ist kein Nischenthema. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung ergreifen und als Gesetzgeber für die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen.

Welttag für menschenwürdige Arbeit: SPD tritt für sichere und faire Arbeitsbedingungen ein

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Der vom Internationalen Gewerkschaftsbund ausgerufene Welttag für menschenwürdige Arbeit stellt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt – in Deutschland und weltweit. Für die SPD ist menschenwürdige Arbeit eine Kernforderung. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns setzt sie sich nun in der großen Koalition mit Nachdruck für die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit ein.

„Wir haben in dieser Legislaturperiode schon viel erreicht für eine gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und damit für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem Mindestlohn sorgen wir dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping verhindert wird. Das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – dafür hat sich die SPD stark gemacht. Er gilt auch für Mini-Jobs. „Aktuelle Zahlen belegen, dass seit Einführung des Mindestlohns die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter gewachsen sind. Dieses Plus ist erfreulich. Es zeigt auch, dass die Panikmache im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns völlig an der Realität vorbeiging“, so Oliver Kaczmarek. Der Mindestlohn ist und bleibe ein Erfolgsmodell – ein Garant für menschenwürdige Arbeit. Mit dem Rentenpaket habe die SPD zudem die Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter verbessert. „Der Wert der geleisteten Arbeit und die Lebensleistung nach einem erfüllten Erwerbsleben werden im Ruhestand jetzt besser anerkannt“, so Oliver Kaczmarek.

Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt endet aber nicht bei der Bezahlung, die SPD setzt sich insgesamt für faire Arbeitsverhältnisse ein. „Deshalb brauchen wir Regelungen, die den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit eindämmen, weil er zu einer Spaltung der Belegschaften führt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre Mitbestimmungsrechte vorenthält und prekäre Beschäftigung mit schlechten Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und einer unfairen Entlohnung zur Folge hat“, erklärt Oliver Kaczmarek. Die SPD werde – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in der zweiten Jahreshälfte einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. „Unser Ziel ist es, einen Wettbewerb mit Dumpinglöhnen auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhindern – das ist gut für die Beschäftigten, aber auch für die Unternehmen, die statt über schlechte Arbeitsbedingungen lieber über die Qualität ihrer Produkte konkurrieren wollen.“

Foto: Warten auf Arbeit by Günter HentschelCC BY-ND 2.0