Schlagwortarchiv für: Soziale Gerechtigkeit

Bundeshaushalt 2025: Soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen

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Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sieht ein Gesamtvolumen von 489 Milliarden Euro vor. Davon fließen 81 Milliarden Euro in Investitionen, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 70,8 Milliarden Euro des Vorjahres. Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage gibt es keine Einschnitte im Sozialbereich. Der Fokus liegt darauf, zentrale Aufgaben wie soziale Sicherheit, Wirtschaftsförderung und den Klimaschutz nicht gegeneinander auszuspielen.

Die sozialen Sicherungssysteme bleiben stark: Renten werden stabil gehalten, und Familien sowie Arbeitnehmer:innen erhalten weiterhin umfangreiche Unterstützung. Im Bildungsbereich steigen die Ausgaben auf über 22 Milliarden Euro, um zusätzliche Studienplätze, die berufliche Bildung und das größte Bildungsprogramm für mehr Chancengleichheit – das Startchancenprogramm – zu fördern.

Auch der Wohnungsbau erhält einen Aufschwung: Mittel für den sozialen Wohnungsbau, das WohngeldPlus und die energetische Stadtsanierung werden erhöht. Dies soll dazu beitragen, bezahlbares und klimafreundliches Wohnen zu sichern.

Zusätzlich hat die Regierung eine Wachstumsinitiative verabschiedet, die 49 Maßnahmen umfasst. Darunter sind Bürokratieabbau, steuerliche Erleichterungen für Unternehmen sowie Investitionen in die Infrastruktur, um Arbeitsplätze zu sichern und die Transformation der Wirtschaft voranzutreiben.

Die Haushaltsplanung wird in diesem Jahr besonders herausfordernd: Es ist eine globale Minderausgabe von 12 Milliarden Euro vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung Vorschläge machen muss, um Einsparungen in diesem Umfang zu realisieren, ohne dabei die wichtigen Investitionen und sozialen Maßnahmen zu gefährden.

Um langfristig handlungsfähig zu bleiben, wird auch die Schuldenregel in den Fokus genommen. Der Haushaltsentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme von 51,3 Milliarden Euro vor, was im Rahmen der geltenden Schuldenbremse liegt. Doch die steigenden Ausgaben, insbesondere für Infrastruktur und Klimaschutz, machen deutlich, dass eine Reform der Schuldenregel notwendig ist, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Den Haushaltsentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Der Haushalt ist das Königsrecht des Bundestages. Als SPD werden wir uns in den kommenden Wochen des parlamentarischen Verfahrens besonders für soziale Sicherheit und Stabilität sowie für zukunftsgerichtete Investitionen in unsere Gesellschaft einsetzen. Der Haushalt wird in der 2. und 3. Lesung im November vom Bundestag beschlossen.

Mehr Informationen finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw37-de-einbringung-1012518

Debatte über die Reform der EU

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Viele Herausforderungen wie die Migrations- und Flüchtlingspolitik oder die Besteuerung transnationaler Großkonzerne wie Apple oder Google sind auf nationaler Ebene allein nicht mehr zu bewältigen. Die Europäische Union ist deswegen eine Chance, die gemeinsame Zukunft sozial und demokratisch zu gestalten. Klar ist aber auch, dass viele Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in die EU verloren haben. Die SPD will deswegen, dass Deutschland sich entschieden dafür einsetzt, dieses Vertrauen zurückzugewinnen.

 

Voraussetzung dafür ist eine Erneuerung Europas auf der Basis von Gerechtigkeit, Demokratie und Solidarität. Auf einem der reichsten Kontinente der Erde darf soziale Sicherheit und Stabilität kein leeres Versprechen sein. Deswegen brauchen wir europaweit eine Grundabsicherung und auskömmliche Mindestlöhne. Allen Einwohnerinnen und Einwohnern der EU muss eine echte Teilhabe am erwirtschafteten Wohlstand möglich sein. Die Sparpolitik von Angela Merkel und Wolfgang Schäuble ist gescheitert. Stattdessen brauchen wir einen europäischen Haushalt mit Investitionen für nachhaltiges Wachstum. Nur wenn die EU ihren Bürgerinnen und Bürgern eine soziale Perspektive geben kann, wird sie wieder als Chance für eine gute Zukunft angesehen werden.

 

Dazu finden Sie hier auch Martin Schulz‘ Rede auf dem Bundesparteitag.

Armut- und Reichtumsbericht

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Mit dem Armuts- und Reichtumsbericht gibt die Bundesregierung regelmäßig Auskunft über die soziale und wirtschaftliche Lage der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Der Bericht ist ein wichtiger Indikator dafür, wer in Deutschland von materieller, sozialer und kultureller Armut betroffen ist.

 

Der aktuelle Bericht weist darauf hin, dass die Löhne der unteren vierzig Prozent der Beschäftigten heute real geringer sind als noch Mitte der 1990er Jahre. Zugleich besitzen die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens, während die unteren 50 Prozent nur über ein Prozent des Vermögens verfügen. Trotz der positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt hat sich darüber hinaus der Anteil der von Armut bedrohten Menschen in Deutschland nicht verringert. Unter anderem sind zwei Millionen Kinder armutsgefährdet.

 

Außerdem bestätigt der Bericht die SPD in ihrer Forderung nach einer Reform der Erbschaftssteuer: für zwei Drittel der Superreichen war eine Erbschaft oder Schenkung entscheidend für den Aufbau des Vermögens. Beschäftigung wird demgegenüber nur von einem Zehntel der Befragten als Hauptgrund für das spätere Vermögen angegeben.

 

Eine weitere für den Bericht in Auftrag gegebene Studie zeigt zudem, dass die berufliche Aufstiegsmobilität abnimmt. Den Geburtsjahrgängen der 1960er Jahre, ist es häufiger gelungen, den beruflichen Status und den Bildungsabschluss der Elterngeneration zu überbieten. Im Gegensatz dazu ist die Wahrscheinlichkeit, einen solchen sozialen Aufstieg zu erreichen, für die jüngste untersuchte Kohorte der zwischen 1970 und 1986 Geborenen nur noch etwa halb so hoch.

 

Den Bericht finden Sie hier.

Am 14. Mai in NRW ein Zeichen für soziale Gerechtigkeit setzen – Zur Sitzungswoche vom 24.-29.04.2017

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Am 14. Mai gilt es: Nordrhein-Westfalen wählt einen neuen Landtag und entscheidet darüber, wie es in unserem Land weitergehen soll. Die Wählerinnen und Wähler haben es in der Hand, ob Hannelore Kraft ihre erfolgreiche Politik fortsetzen kann. Damit das klappt, müssen wir hartnäckig und leidenschaftlich für unsere Errungenschaften aus den letzten sieben Jahren werben: Wir in NRW haben die niedrigste Arbeitslosenquote seit zwanzig Jahren, seit 2010 gibt es rund 730 000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Noch nie wurde so viel in Kinder, Bildung und Familien investiert: seit 2010 über 200 Mrd. Euro. Und trotzdem konnte unser Finanzminister Norbert Walter-Borjans 2016 erstmals seit mehr als vierzig Jahren einen Haushalt ohne neue Schulden vorweisen.

 

Unser Ziel ist deshalb, dass Hannelore Kraft Ministerpräsidentin in NRW bleibt. Die 18 Mio. Bürgerinnen und Bürger an Ruhr und Rhein weisen mit ihrer Stimme aber auch den Weg für die Bundestagswahl. Wenn die SPD die Landtagswahl gewinnt, dann setzen wir gemeinsam mit Martin Schulz an der Spitze das Signal für einen Wechsel im Kanzleramt.

 

Die SPD steht für mehr soziale Gerechtigkeit. Wie notwendig das ist, zeigt der aktuelle Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung: Die reichsten zehn Prozent verfügen über die Hälfte des Vermögens, die untere Hälfte verfügt jedoch nur über ein Prozent des Vermögens insgesamt. Trotz der positiven Wirtschaftsentwicklung ändert sich nichts daran, dass sich die ungleichen Verhältnisse in Deutschland verfestigt haben. CDU und CSU versuchen zu verschleiern, wie stark dies auch eine gerechte politische Teilhabe aller Schichten an unserer Gesellschaft beeinflusst. Die Union verschließt die Augen vor der Wirklichkeit und gefährdet damit unseren sozialen Zusammenhalt. Deshalb werbe ich für die SPD bei der Landtagswahl und für Hannelore Kraft.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

  1. Ausbau der Kindertagesbetreuung
  2. Unfairen Steuerwettbewerb verhindern
  3. Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten
  4. Förderung von Radschnellwegen
  5. Polizei und Rettungskräfte im Einsatz schützen
  6. Sicherstellung von Netzneutralität und Leistung von Breitbandanschlüssen
  7. Rehabilitierung von Opfern des Paragraphen 175 StGB
  8. Terminhinweise

 

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Kaczmarek

Gesetzentwurf der SPD gegen Gehaltsexzesse bei Managern

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Ein Blick auf die Gehälter von Spitzenmanagern börsennotierter Unternehmen in Deutschland gibt den Menschen das Gefühl, dass in unserer Gesellschaft etwas aus dem Lot geraten ist, das Maß und Mitte gefährdet sind. Inzwischen verdienen Vorstände mehr als das 50fache des Durchschnittslohns in einem Betrieb. Hinzu kommen hohe Boni. Dieses krasse Ungleichgewicht bleibt sogar in Krisenzeiten bestehen, wenn Mitarbeitern Entlassung und Kurzarbeit drohen. Martin Schulz hat für die SPD klargestellt: Das ist nicht gerecht und das nehmen wir nicht hin.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern daher, Managergehälter gesetzlich zu begrenzen. Überhöhte Gehälter dürfen nicht auch noch von Steuerzahlern bezahlt werden. Deshalb fordern wir, dass nur noch Gesamtbezüge bis maximal 500.000 Euro als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar sein dürfen. Außerdem lehnen wir es strikt ab, dass die Unternehmensführung auch bei Missmanagement noch hohe Boni einstreicht. Deswegen will die SPD, dass künftig der Aufsichtsrat das Recht erhalten soll, in solchen Fällen Gehälter oder Ruhebezüge von Vorständen nachträglich herabzusetzen. Außerdem verpflichten wir die Eigentümer, das Verhältnis zwischen Vorstandvergütung und Durchschnittsverdienst im Unternehmen zu beschließen. Da der Aufsichtsrat das alleinige Vorschlagsrecht über das Vergütungssystem behält, bleiben gleichzeitig die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern hiervon unberührt.

Den Gesetzentwurf der SPD finden Sie hier.