Schlagwortarchiv für: Transparenz

Für mehr Transparenz und bessere Qualität in Krankenhäusern

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Wer eine OP vor sich hat, braucht verlässliche Infos darüber, in welchem Krankenhaus die bestmögliche Behandlung zu erwarten ist. Mit dem Krankenhaus-Transparenzgesetz wird es ab dem kommenden Jahr ein Online-Infoportal geben, in dem die Patient:innen alle verfügbaren Krankenhausdaten einsehen können – etwa wie oft Eingriffe vorgenommen werden und wie viele Fachärzt:innen und Pflegende in der Klinik arbeiten. Viele dieser Daten sind bisher nur schwer einzusehen.

Konkret soll das Transparenzverzeichnis folgende Informationen enthalten: Fallzahlen von Leistungen (also beispielsweise Knie-OPs), personelle Ausstattung, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe sowie die vorläufige Zuordnung der einzelnen Standorte zu Versorgungsstufen.

Mit dem Info-Portal packen wir den ersten Teil der Krankenhausreform an, die derzeit vorbereitet wird. In einem zweiten Schritt strukturieren wir das Krankenhauswesen neu. Unser Ziel ist dabei, die Qualität der Behandlungen zu verbessern und sicherzustellen, dass Kliniken nur das anbieten, was sie am besten können. Dazu werden gemeinsam mit den Ländern 65 Leistungsgruppen definiert. Die Länder, die für die Krankenhausplanung zuständig sind, weisen ihren Krankenhäusern bestimmte Leistungsgruppen zu. Für jede Leistung gibt es bundeseinheitliche Kriterien, sodass sichergestellt ist, dass Patient:innen unabhängig von der Größe des Krankenhauses die beste Versorgung bekommen.

Um den Krankenhäusern den wirtschaftlichen Druck zu nehmen, steigen wir aus dem Hamsterrad der Fallpauschalen aus. Stattdessen erhalten Kliniken Vorhaltepauschalen für die Leistungen, die sie anbieten. So steht künftig Qualität und nicht Quantität im Fokus der medizinischen Versorgung.

Außerdem unterstützen wir die Krankenhäuser in ihrer derzeit schwierigen finanziellen Situation weiter, ohne dass zusätzlicher Druck auf die Beitragssätze entsteht. Dazu wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 auf 250 Euro erhöht. Tariflohnsteigerungen beim Pflegepersonal werden auch unterjährig in den Pflegeentgeltwerten berücksichtigt und mögliche Mindererlöse schneller ausgeglichen, wenn die Pflegekosten einer Klinik zuvor unterfinanziert waren.

Wir haben den Gesetzesentwurf in 2./3. Lesung beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Lobbyregister wird verschärft

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Seit dem 1. Januar 2022 gibt es das Lobbyregister, in dem sich alle Lobbyist:innen registrieren müssen, die Kontakt mit dem Bundestag oder der Bundesregierung aufnehmen. Wir haben es noch in der Großen Koalition, nach langem Widerstand der CDU/CSU-Fraktion, eingeführt. Es ist online auf der Seite des Deutschen Bundestages für jede:n zugänglich.

Wir haben seit dem Inkrafttreten die Rückmeldungen der Betroffenen und der Zivilgesellschaft sowie die Erfahrungen aus der Praxis ausgewertet. Mit den Änderungen verschärfen wir das Lobbyregister und schließen Lücken. So stärken wir das Vertrauen der Öffentlichkeit in unser demokratisches System.

Künftig müssen Interessenvertreter:innen angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Auch müssen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen darlegen. Bei Beauftragung von mehreren Interessenvertreter:innen wird besser dargestellt, wer hinter dem ursprünglichen Auftrag steckt. Zur Registrierungspflicht führen nach der Reform auch Kontakte zu Ministerien bereits ab Referatsleitungsebene. Offengelegt wird ebenfalls, wer als Mandats- und Amtsträger:in zu Lobbytätigkeiten wechselt. Umfassende Angaben zur Finanzierung können künftig nicht mehr verweigert werden. Zuwendungen sind künftig anzugeben, wenn sie den Schwellenwert von 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender:in übersteigen, und zugleich mehr als 10 Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.

Diese Woche hat der Bundestag den Gesetzentwurf abschließend beraten. Weitere Informationen gibt es hier.

Mehr Transparenz und Verständlichkeit der parlamentarischen Verfahren

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Wir werden die Geschäftsordnung des Bundestages, deren Regelungen im Wesentlichen aus dem Jahr 1980 stammen, umfassend reformieren und modernisieren. In einem ersten Schritt konzentrieren wir uns auf die Transparenz und Verständlichkeit des parlamentarischen Verfahrens. Die Ausschussarbeit wird transparenter und das Parlament als Ort der Debatte gestärkt. Änderungen, die während der Corona-Pandemie temporär eingeführt wurden und die sich in der Praxis bewährt haben, sollen beibehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit, hybride oder virtuelle Ausschusssitzungen durchzuführen. Grundregel bleibt aber weiterhin die Sitzung in Präsenz. Außerdem werden Beratungen in den Ausschüssen durch regelmäßige öffentliche Sitzungen, durch Veröffentlichung von Ausschussunterlagen im Internet und durch klare Regeln zur Benennung von Sachverständigen für öffentliche Anhörungen transparenter und für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer. Durch Synopsen werden Änderungen in Gesetzen im parlamentarischen Verfahren zukünftig verständlicher. Des Weiteren wird die Regierungsbefragung von derzeit 60 auf 90 Minuten verlängert. Dabei nehmen künftig mindestens zwei Regierungsmitglieder teil, um Fragen von aktuellem Interesse zu beantworten. Mit dieser Modernisierung der Geschäftsordnung tragen wir dem Interesse der Öffentlichkeit an den inhaltlichen Beratungen, der Einholung von Expertise und der Auseinandersetzung zwischen Regierung und Parlament Rechnung.

Mehr Transparenz für die Leistung von Breitbandanschlüssen

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Wer mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über einen Breitbandanschluss abschließt, weiß heute häufig nicht, wie hoch die tatsächliche Datenübertragungsrate ist. Diese Information, die bei Abschluss des Vertrags wichtig ist, um über die mögliche Leistungsfähigkeit des neuen Anschlusses im Bilde zu sein, ist oft nur schwer zu bekommen. Dies wird nun geändert.

 

Telekommunikationsunternehmen sind in Zukunft verpflichtet, ein Datenblatt vor Abschluss des Vertrags über die verfügbare Übertragungsrate zu liefern. Bei bestehenden Verträgen können Kunden sich künftig einfacher über die gelieferte Übertragungsrate informieren. Das Ergebnis kann gespeichert werden und beim Anbieter reklamiert werden. Zusätzlich wird geregelt, dass in der monatlichen Abrechnung über das Ende des Vertrags und die zugehörigen Kündigungsfristen informiert wird.

 

Die Gesetzesinitiative finden Sie hier.

Mehr Transparenz bei Rüstungsexporten

Auf Initiative von SPD und Union befasste sich das Plenum des Deutschen Bundestags am Donnerstag mit dem Thema Rüstungsexporte. Mit dem gemeinsamen Antrag bekräftigen beide Fraktionen den Willen, für mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen zu sorgen. Dazu soll künftig der jährliche Rüstungsexportbericht früher veröffentlicht (vor der Sommerpause des Folgejahres statt am Ende des Folgejahres) und durch einen Zwischenbericht im Herbst für das 1. Halbjahr des laufenden Jahres ergänzt werden.

Nach dem Grundgesetz ist für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten die Bundesregierung, federführend das Bundeswirtschaftsministerium, zuständig. Besonders sensible Rüstungsexportentscheidungen werden vom Bundessicherheitsrat als Kabinettsausschuss unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin getroffen. Die Tagesordnungen und Protokolle dieses Gremiums unterliegen der Geheimhaltung.

In Zukunft soll der Deutsche Bundestag über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates zeitnah informiert werden. So kann mehr Transparenz geschaffen werden. Die abschließenden Genehmigungsentscheidungen sollen dem Bundestag unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Tagung des Bundessicherheitsrates schriftlich zugeleitet werden. Dabei müssen die Art des Exportgutes, die Anzahl der genehmigten Güter und das Endempfängerland genannt werden.

Mit dem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, diese Entscheidung der Koalitionspartner schon in diesem Jahr umzusetzen.

Unseren Antrag finden Sie hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801334.pdf

Roter Rucksack im iTunes-Store: Jahresbericht 2012 von Oliver Kaczmarek auf dem iPad erhältlich

Transparenz ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Dafür steht im Wahlkreis Unna I seit vier Jahren der Rote Rucksack des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek. Über seine Arbeit als Bundestagsabgeordneter erstattet Kaczmarek zudem seit 2010 jeweils zum Ende eines Jahres ausführlich Bericht.

Nun steht der Jahresbericht 2012 auch als App für das iPad zur Verfügung. Darin berichtet Kaczmarek über seine Arbeit als Abgeordneter im Wahlkreis Unna I und in Berlin im Jahr 2012. Die kostenfreie App „Oliver Kaczmarek (SPD)“ kann im iTunes-Store heruntergeladen werden.

„Der Jahresbericht ist selbstverständlich auch weiterhin in gedruckter Fassung in meinem Bürgerbüro in Unna erhältlich“, erklärt Kaczmarek. „Eine Online-Version finden Sie zudem auf meiner Homepage unter: www.oliver-kaczmarek.de/person/jahresberichte. Dort können Sie auch die bisher erschienenen Jahresbericht herunterladen.“

Realschüler aus Bergkamen besuchen Oliver Kaczmarek in Berlin

Der heimische Bundestagsabgeordnete begrüßte die Gäste aus seinem Wahlkreis

Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek besuchte eine neunte Klasse der Freiherr-vom-Stein-Realschule Bergkamen den Deutschen Bundestag in Berlin. Zunächst nutzten die Schülerinnen und Schüler während einer einstündigen Diskussion mit Oliver Kaczmarek die Möglichkeit, mehr über seine Arbeit als Parlamentarier und über seine politischen Standpunkte zu erfahren. Im Anschluss erhielten die 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch einen Vortrag auf der Besuchertribüne über dem Plenarsaal im Reichstagsgebäude viele Informationen über Funktion und Arbeitsweise des Deutschen Bundestages. „Das politische Interesse der Schülerinnen und Schüler hat mich sehr beeindruckt“, so Kaczmarek. „Wir haben uns vor allem mit Themen des Alltags im Bundestag auseinander gesetzt.“

Die Schülergruppe aus Bergkamen war im Rahmen einer fünftägigen Klassenfahrt nach Berlin gekommen. Kaczmarek steht für Transparenz in der Politik: „Ich freue mich über Besuch aus meinem Wahlkreis. Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren, was in Berlin passiert und wie ich als Abgeordneter ihre Interessen vertrete.“

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Transparenz bei Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten herstellen

Bei der Transparenz von Nebeneinkünften ist Peer Steinbrück vorangegangen. Alle Honorare, die er für Reden erhalten hat, liegen offen. In dieser Woche ging es nun darum, dass der Deutsche Bundestag das, was von Steinbrück gefordert wurde, zur Regel für alle Abgeordneten macht. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Grundsatzentscheidung ein. Aus diesem Grund schlagen wir in einem gemeinsamen Antrag mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vor, dass die Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags zukünftig auf Euro und Cent genau veröffentlicht werden. Nachdem der Antrag im Ältestenrat nicht abgestimmt wurde, setzte die SPD-Bundestagsfraktion eine namentliche Abstimmung im Plenum durch, die am Donnerstag stattfand. Leider haben die Abgeordneten von CDU, CSU und FDP gegen mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften gestimmt. Ihr Wortgeklingel gegen Peer Steinbrück verkommt damit vollends zur Heuchelei. Das Thema wird die SPD nicht auf sich beruhen lassen.

Darüber hinaus sieht ein weiterer gemeinsamer Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen vor, dass Berufsgeheimnisträger wie z.B. Rechtsanwälte ihre Nebentätigkeiten nach Branchen veröffentlichen müssen. Über Nebentätigkeiten wurde viel geredet. Jetzt aber muss es zum Schwur kommen, wer es wirklich ernst meint mit Transparenz und Vertrauen in der Demokratie.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711331.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711332.pdf

Auf Euro und Cent – Mehr Transparenz im Deutschen Bundestag

Als Reaktion auf die Debatte um seine Nebeneinkünfte hat Peer Steinbrück vorgeschlagen, die Transparenzregeln des Deutschen Bundestages so zu verschärfen, dass alle Abgeordneten auf Euro und Cent angeben müssen, von wem und wofür sie in welcher Höhe für eine Nebentätigkeit bezahlt worden sind. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich die Transparenzinitative von Peer Steinbrück zu eigen.

Transparenzregelungen für die Einkünfte der Abgeordneten sind wichtig, damit sich jeder ein Urteil darüber bilden kann, ob Abgeordnete möglicherweise von Dritten finanziell abhängig sind und erkennbar ist, wo Interessenverflechtungen bestehen. Wichtig ist die Unabhängigkeit eines/einer Abgeordneten; eine Nebentätigkeit ist dabei kein Widerspruch. Es schadet der parlamentarischen Tätigkeit nicht, wenn Abgeordnete den Kontakt zum Wirtschafts- und Berufsleben behalten.

Nicht vergessen werden darf bei der Diskussion um die Nebentätigkeiten: Es war die SPD, die gemeinsam mit dem grünen Koalitionspartner 2005 erstmals dafür gesorgt hat, dass die Abgeordneten ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten der Öffentlichkeit bekannt machen müssen. CDU, CSU und FDP wollten damals keine Veröffentlichungspflicht und stimmten dagegen. Dank dieser damaligen Initiative müssen alle Abgeordneten jetzt ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten veröffentlichen, und zwar in pauschalierter Form in drei Stufen.

Die SPD-Fraktion hatte weitere Anläufe unternommen, die Regeln zu präzisieren, doch bis heute gibt es keine Einigung mit Union und FDP. Die Koalition misst mit zweierlei Maß: Sie fordert von Peer Steinbrück vollständige Transparenz, die sie selbst nicht zu geben bereit ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Koalitionäre jetzt beim Wort genommen und lädt sie zu einer fraktionsübergreifenden Initiative zu mehr Transparenz im Deutschen Bundestag ein.

Das Eckpunktepapier der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/eckpunkte_nebeneinkuenfte_fuer_fraktion.pdf

Fiskalpakt und Kalte Progression – Zur Sitzungswoche vom 23. bis 30.03.2012

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Bei den Landtagswahlen im Saarland ist wieder eine schwarz-gelbe Koalition gescheitert. Die SPD hat mit Heiko Maas an der Spitze 6 Prozentpunkte hinzugewonnen. Unser Wahlziel, stärkste Partei im Saarland zu werden, haben wir damit leider nicht erreicht.

Die SPD hat vor Ort einen engagierten und kreativen Wahlkampf geführt. Wir haben es dennoch nicht in ausreichendem Maße geschafft, unsere Wählerinnen und Wähler zu mobilisieren, was auch die hohe Zahl der Nichtwähler belegt. Für viele Menschen stand die große Koalition als Wahlergebnis bereits fest und sie haben sich deswegen gefragt, was ihre Stimme überhaupt noch bewirken kann.  Für uns ist die Aufgabe damit klar: Uns muss es in jeder Wahl und auf allen politischen Ebenen gelingen, deutlich zumachen, dass eine starke SPD immer gebraucht wird, unabhängig von Konstellationen und Koalitionen.

Gewinner der Landtagswahl im Saarland sind zweifellos die Piraten, die mit vier Abgeordneten in den Landtag einziehen. Die Piraten konnten Stimmen aus allen politischen Lagern, vor allem aber bei den Nichtwählerinnen und Nichtwählern mobilisieren. Bei den männlichen Jungwählern sind sie sogar die stärkste Kraft. Als SPD müssen wir uns mit der Tatsache auseinandersetzten, dass die Piraten Themen ansprechen, die wir zu lange vernachlässigt haben. Dabei geht es auch um einen neuen Stil von Politik. Transparenz und mehr Bürgerbeteiligung sind Forderungen, mit denen die Piraten punkten, und die auch meine Arbeit als Abgeordneten prägen.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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1. Erste Lesung zu Fiskalpakt und Euro-Rettungsschirm

2. Steuersenkungen auf Pump – das sogenannte Gesetz zum Abbau der kalten Progression

3. Infrastrukturkonsens schaffen

4. Betreuungsgeld verhindern

5. Gebrauchte Energiesparlampen zurück nehmen