Auftakt für eine umfassende Strukturreform in der Pflege
Die soziale Pflegeversicherung steht angesichts stark steigender Ausgaben und einer deutlich gewachsenen Zahl von Pflegebedürftigen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz, das diese Woche zum ersten Mal im Bundestag beraten wurde, schaffen wir kurzfristig Stabilität, sichern die Handlungsfähigkeit der Pflegeversicherung und stellen zugleich erste wichtige Weichen für eine moderne und bedarfsgerechte Pflege. Für die SPD ist entscheidend, dass sich zukünftige Regelungen an der Lebensrealität der Betroffenen orientieren und die Pflegeversicherung sie auch in Zukunft unterstützt. Deshalb haben wir bereits zum Kabinettbeschluss dafür gesorgt, dass bspw. Rentenbeiträge für pflegende Angehörige unangetastet bleiben, es keine Karenzzeiten beim Pflegegeld geben wird, wir die Tariftreue in der Pflege weiter schützen und die Menschen im Heim keine Mehrbelastungen fürchten müssen. Gleichzeitig stärken wir Prävention, Rehabilitation, digitale Unterstützung und eine bessere Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Das Gesetz ist kein Endpunkt, sondern der Auftakt für eine umfassende Strukturreform, die auf den Empfehlungen der Pflegestrukturkommission aufbauen wird. Unser Ziel bleibt eine solidarische, verlässliche und finanzierbare Pflege, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert und langfristig auf eine breitere Finanzierungsbasis gestellt wird.
