Die derzeitige Krise bedroht Europa nicht nur als Wirtschaftsstandort, sondern auch als Wertegemeinschaft. Als größtes Land der EU und mit der stärksten Wirtschaftskraft ausgestattet trägt Deutschland eine besondere Verantwortung für die Zukunft der europäischen Gemeinschaft. Das große europäische Einigungswerk darf nicht gefährdet werden. Nur mit einem starken Europa lässt sich die Globalisierung gestalten. Darüber hinaus ist Deutschland auf ein starkes Europa angewiesen. Wir exportieren unsere meisten Güter nach Europa und profitieren wirtschaftlich durch die Europäische Union.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher dem Gesetzentwurf zur Aufstockung und Ausweitung des Euro-Rettungsschirms zugestimmt. Schnelles und flexibles Reagieren auf die kritische Situation in einigen Mitgliedstaaten ist zur Stabilisierung der gesamten Eurozone notwendig. Künftig kann die „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) unter strengen Auflagen und Konditionen einem Euro-Mitgliedstaat auch vorbeugende Kredite bereitstellen, Darlehen zur Refinanzierung ihrer Banken gewähren sowie bei Gefahren für die Finanzstabilität im Euroraum Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates kaufen. Der von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehende Gewährleistungsrahmen wird von 123 Mrd. Euro auf nunmehr knapp 211 Mrd. Euro erhöht. Das heißt: die EFSF kann Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen und an die Länder weiter geben, die dazu aufgrund ihrer Verschuldung nicht oder nur unter hoher Zinslast in der Lage sind. Daran gekoppelt sind strenge Auflagen, die, wenn dagegen verstoßen wird, bis zum Verlust der Haushaltsautonomie des Nehmerlandes führen können. Die Gewährleistung Deutschlands würde nur dann fällig, wenn trotz dieser Maßnahmen Kredite nicht zurück gezahlt werden könnten.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert darüber hinaus unter anderem:
• Jeder Mitgliedsstaat des Euro-Währungsgebietes muss sich verpflichten, eine Schuldenregelung einzuführen, die gewährleistet, dass die Neuverschuldung konsequent begrenzt wird. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist zu verbessern und für die Mitglieder des Euro-Währungsgebiets zu verstärken.
• Die SPD-Fraktion fordert einen „Wachstumspakt Europa“. Wir wollen besonders für Staaten, bei denen sich wegen einer Rezession weitere Refinanzierungsschwierigkeiten abzeichnen oder die von makroökonomischen Ungleichgewichten negativ betroffen sind, zusätzliche, gezielte Wachstumsimpulse durch Förderung von Zukunftsinvestitionen aus Mitteln der Gemeinschaft. Dazu muss der Mittelabfluss der bestehenden europäischen Strukturhilfemittel vereinfacht werden, die der betreffende Staat erhält. Die Mittel, die aus dem Aufkommen einer Finanztransaktionssteuer zur Verfügung stehen, können bei der Investitionsfinanzierung helfen. So sollen diese Staaten aus eigener Kraft die Einnahmen erwirtschaften, um ihre Schulden zurück zahlen zu können.
• Zu einer koordinierten Wirtschaftspolitik gehören europäische Mindeststandards: Flächendeckende Mindestlöhne orientiert am durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen im jeweiligen Mitgliedstaat sowie eine Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung mit einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und Mindeststeuersätzen auf Kapitalerträge und Gewinne.
• Die Gläubiger sind grundsätzlich an der Sanierung zu beteiligen, wenn die Gesamtverschuldung eines Staates so hoch ist, dass er sie dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft bedienen kann. In Europa muss der Grundsatz gelten: Risiko und Haftung gehören zusammen.
• Wir wollen die Finanzmärkte in ihre Schranken verweisen. Erforderlich ist ein Verbot schädlicher Finanzmarktgeschäfte mit Derivaten und Leerverkäufen sowie des spekulativen Handels mit Kreditausfallversicherungen. Die Aufsichtsbehörden sind darüber hinaus mit weitgehenden Kompetenzen auszustatten, um bei einer Gefährdung der Finanzmarktstabilität weitere risikobehaftete Geschäfte aussetzen zu können. Kreditausfallversicherungen darf nur derjenige besitzen, der auch Eigentümer der entsprechenden Forderung ist. Wir brauchen außerdem eine strenge Regulierung des hochfrequenten Handels per Computer. Es ist zudem zu prüfen, ob durch die regulatorische Trennung von Investment- und Privatkundengeschäft für europäische Kreditinstitute die Finanzmarktstabilität gestärkt werden kann. Rating-Agenturen müssen streng beaufsichtigt werden.
Auch der SPD-Parteivorstand hat sich am Montag für die Stärkung des Euro-Rettungsschirms ausgesprochen und einen Beschluss veröffentlicht.
Zur Information:
Zu den Funktionen und Unterschieden von EFSF und ESM
EFSF = vorläufiger Euro-Rettungsschirm
Der sogenannte Euro-Rettungsschirm ist bis Juni 2013 befristet und hatte zunächst ein Volumen von insgesamt 750 Milliarden Euro. Der Schirm ist 2010 eingerichtet worden, um Euro-Staaten, die unter einer hohen Staatsverschuldung leiden, die Finanzierung des Staatshaushalts zu ermöglichen, ohne dass sich die Länder teure Kredite an den Kapitalmärkten leihen müssen. Der Euro-Rettungsschirm bestand zuerst zum einen aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), einem Instrument der EU-Kommission mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro und zum anderem aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Dies ist ein Instrument der einzelnen EU-Staaten, die Garantien von 440 Milliarden Euro übernommen haben, Deutschland bislang 123 Milliarden Euro. Zusätzlich hat sich der internationale Währungsfonds bereit erklärt 250 Milliarden Euro beizusteuern. Bisher haben Portugal und Irland Hilfsmaßnahmen der EFSF in Anspruch genommen.
Um Geld am Markt zu günstigen Zinsen zu leihen, möchte die EFSF auf ihre Anleihen ein gutes Rating, also eine gute Bewertung erhalten. Die Rating-Agenturen fordern dazu eine Absicherung der Anleihen, damit diese vor Ausfall geschützt sind. Für diese Absicherung war bislang keine Vorsorge getroffen worden. Mit der diese Woche beschlossenen Erweiterung des Rettungsschirms wurden die Garantien, also Bürgschaften, auf 780 Milliarden Euro erhöht, sodass effektiv 440 Milliarden Euro als Hilfsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Das erhöht den Garantieanteil Deutschlands auf nunmehr 211 Milliarden Euro. Künftig soll die EFSF auch Anleihen direkt von Not leidenden Staaten kaufen können.
ESM = dauerhafter Stabilisierungsmechanismus
Im Oktober 2010 hat sich der Europäische Rat darauf verständigt, dass die Einrichtung eines permanenten Krisenmechanismus erforderlich ist, um die finanzielle Stabilität des Euro-Währungsraums sicher zustellen. Aktuell laufen Verhandlungen zur Umsetzung dieses dauerhaften Stabilitätsmechanismus = European Stability Mechanism = ESM. Der ESM soll ab Juni 2013 in Kraft treten und die EFSF ablösen. Ein Vertragsentwurf lag bereits Ende Juni 2011 vor, er muss nun in Brüssel von den Finanzministern und schließlich von den Staats- und Regierungschefs nachverhandelt und angepasst werden. Die Instrumente, die die EFSF bekommen hat, sollen auch für den ESM zur Verfügung stehen. Bislang ist vorgesehen, den ESM mit 700 Milliarden Euro an Kapital, aufgeteilt auf Garantien und eine Bareinlage in Höhe von 80 Milliarden Euro, auszustatten. Deutschland soll dafür 168 Milliarden Euro an Garantien und 22 Milliarden Euro Anteil an der Bareinlage bereitstellen.
Diese Entscheidungen sind noch schwieriger, weil Deutschland nicht nur zeitweise befristet, sondern dauerhaft bürgen müsste. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU müsste geändert werden. Im Übrigen stellen sich Fragen der parlamentarischen Beteiligung, der Gläubigerbeteiligung im Hilfsfall, der besseren Regulierung der Finanzmärkte und der generellen Beteiligung der Finanzmarktakteure an den Kosten in gleicher Weise neu.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2011-09-30 13:46:382011-09-30 13:46:38Verantwortung für Europa – Euro-Rettungsschirm (EFSF) stärken
Das Bundesverfassungsgericht hat das negative Stimmgewicht bei Bundestagswahlen für verfassungswidrig erklärt. Es bewirkt, dass sich die Zweitstimme eines Wählers negativ auf die Mandatsverteilung der von ihm gewählten Partei auswirkt. Auch die steigende Zahl von Überhangmandaten verfälscht das Verhältniswahlrecht zunehmend. Überhangmandate können sogar eine Regierungsmehrheit ermöglichen, die sich nicht auf eine Zweitstimmen-Mehrheit stützt. Und schließlich kann das ersatzlose Ausscheiden jedes direkt gewählten Abgeordneten zu einem Mehrheitswechsel während der Wahlperiode führen.
Um diese Verzerrungen aufzuheben, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, Ausgleichsmandate für Überhangmandate einzuführen. Die Zahl der Abgeordneten würde dadurch soweit angepasst, dass Überhangmandate im Verhältnis der Parteien zueinander vollständig ausgeglichen werden. Des Weiteren schlägt die SPD-Bundestagfraktion vor die Wiederbesetzung aller frei werdenden Mandate durch Listennachfolger vor. Nachwahlen wollen wir auf ihren unvermeidlichen Umfang beschränken, indem an die Stelle eines vor der Wahl wegfallenden Wahlkreisbewerbers der erste Landeslistenkandidat tritt, der sich nicht in einem Wahlkreis bewirbt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2011-09-30 13:42:252011-09-30 13:42:25Für ein verfassungskonformes und anwendbares Wahlrecht
Inzwischen arbeitet jede/r zehnte Arbeitnehmer/in ohne feste Stelle. Fast jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist befristet. Angesichts dieser Entwicklung fordert die SPD-Bundestagfraktion in einem Antrag, die sachgrundlose Befristung abzuschaffen. Sie wurde von der schwarz-gelben Regierung unter Helmut Kohl eingeführt und hat nicht zu mehr Beschäftigungsverhältnissen geführt, sondern zu mehr Unsicherheit bei vielen Beschäftigten. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen. Der Kündigungsschutz wird auf diese Weise immer mehr ausgehebelt. Junge Menschen, die eine Familie gründen wollen oder für das Alter vorsorgen, brauchen langfristige berufliche Sicherheit. Der Zusammenhang zwischen befristeter Beschäftigung und schlechten Arbeitsbedingungen liegt auf der Hand: Zum einen führt häufige Arbeitsplatzsuche zu Zugeständnissen beim Einkommen und bei den Arbeitsbedingungen. Zum anderen scheuen sich Beschäftigte, die auf eine Entfristung ihrer Stelle hoffen, auch während ihrer befristeten Beschäftigung, ihre Arbeitnehmerrechte wahrzunehmen; sie verzichten häufig auf tarifliche Ansprüche und gehen krank zur Arbeit. Unter der schwarz-gelben Regierung Merkel sollen die befristeten Arbeitsverhältnisse sogar noch ausgedehnt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Möglichkeit zur kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von zwei Jahren ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes zu streichen. Gestrichen werden sollen auch die Befristungsmöglichkeiten ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens sowie ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von fünf Jahren für Arbeitnehmer ab Vollendung des 52. Lebensjahres.
Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist die Integration von gut ausgebildeten, qualifizierte Einwanderern eine der wichtigsten Aufgaben zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Doch gerade die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse gestaltet sich in Deutschland äußerst schwierig. Die Vielfalt voneinander abweichender Regelungen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, die zersplitterten Zuständigkeiten und die uneinheitliche Verwaltungspraxis der Länder führen zu unübersichtlichen und langwierigen Anerkennungsverfahren. Außerdem gibt es keinen generellen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen allgemeinen Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens für alle ausländischen Aus- und Fortbildungsberufe sowie akademischen Abschlüsse zu schaffen. Dazu brauchen wir bundesweit einheitliche Verfahrensstandards und Entscheidungskriterien, aber auch ein dezentrales System ausreichender Beratungsstellen für Anerkennungsinteressierte. So kann eine Frist von maximal sechs Monaten bis zur Entscheidung vorgesehen werden. Die SPD-Fraktion fordert Nachqualifizierungen, für die ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen, auch für die bedarfsabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt in dieser Zeit. Schließlich fordern wir die Einführung einer statistischen Erfassung und Auswertung zu den Anerkennungsverfahren, um den Erfolg dieser Maßnahmen bewerten zu können.
„Die Glückauf Kaserne in Unna ist der letzte große Standort der Bundeswehr im Ruhrgebiet. 1.400 Soldaten sind hier stationiert und 162 Zivilbeschäftige haben hier ihren Arbeitsplatz. Der Erhalt der Kaserne ist für die gesamte Region von großer Bedeutung“, so der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Aus diesem Grund habe ich die Mitarbeitervertreter der Zivilbeschäftigen der Glückauf Kaserne nach Berlin eingeladen, um gemeinsam dem Parlamentarischen Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Thomas Kossendey, die Argumente für den Erhalt der Kaserne deutlich zumachen.“ Detlef Masuhr, Personalratsvorsitzender, und Martin Schulz, Personalratsmitglied des Bundeswehrdienstleistungszentrums in Düsseldorf, sowie Dieter Kneilmann, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH in Bonn, nahmen die Einladung an und übergaben im Deutschen Bundestag über 4.181 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für den Erhalt der Kaserne aussprechen, an Thomas Kossendey als Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums.
„Diesem Termin ging ein großer Einsatz von vielen Menschen in der Region für den Erhalt des Standortes voraus“ so Kaczmarek weiter. „In den vergangenen Wochen wurde aus dem Bereich der Bundeswehr-Angehörigen und der Zivilbeschäftigten unterstützt durch die Gewerkschaft ver.di und den Freundeskreis der Glückauf-Kaserne in beispielhafter Art für den Bundeswehr-Standort Unna geworben. Dieses Engagement zeigt die enge Verbindung der Bundeswehr zum Kreis Unna und die tiefe gesellschaftliche Verankerung.“ In den letzten Monaten hat auch Oliver Kaczmarek selbst immer wieder Gespräche mit den Soldaten und Vertretern der Zivilbeschäftigten geführt und einen Brief an den Bundesverteidigungsminister geschrieben.
Im Rahmen der aktuellen Bundeswehrstrukturreform kündigte Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière für den 26.10.2011 die Bekanntgabe der Standortentscheidungen an. Umgesetzt werden soll die Reform zwischen 2017 und 2019.
Von links nach rechts: Oliver Kaczmarek, Detlef Masuhr, Thomas Kossendey, Dieter Kneilmann und Martin Schulz auf der Terrasse des Reichstages
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2011-09-30 08:22:352011-09-30 08:22:35Mitarbeitervertretung der Glückauf Kaserne übergibt 4.000 Unterschiften an das Bundesverteidigungsministerium in Berlin
Angesicht der hohen Zahl von funktionalen Analphabeten in Deutschland ist dringend Handlungsbedarf geboten. Doch Ankündigungsministerin Anette Schavan lässt ihren großen Worten keine Taten folgen. Im Gegenteil. Der von ihr groß angekündigte Grundbildungspakt mit den Ländern kommt nicht voran und die ursprünglich in Aussicht gestellte Finanzierung der diesjährigen Fachtagung Alphabetisierung ist gestrichen. Wenn wir uns bewusst machen, dass wir uns aktuell in der Weltalphabetisierungsdekade der Vereinten Nationen befinden und im Frühjahr bekannt wurde, dass in Deutschland 7,5 Millionen Menschen funktionale Analphabeten sind, ist dies ein fatales Signal an die Betroffenen und die Akteure der Alphabetisierungsarbeit.
Die seit 2003 jährlich stattfindenden Fachtagungen, organisiert vom Bundesverband Alphabetisierung, dienen als Plattform der gesamten Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit in Deutschland. Die nächste Fachtagung findet am kommenden Wochenende in der Universitätsstadt Münster statt. Statt der sonst ca. 300 Teilnehmer nehmen in diesem Jahr nur etwa die Hälfte der Menschen daran teil. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr im Gegensatz zu den vergangenen Jahren ihre Finanzierungszusage nicht eingehalten. Vor allem Betroffene, also Lernende, nutzen die Gelegenheit um Erfahrungen auszutauschen und Mut zufassen. Ohne die Tagung fehlt Akteuren in Deutschland ein zentraler Ort für den fachlichen Austausch und die Weiterentwicklung der Arbeit. Als Begründung für die Ablehnung der Finanzierung nennt das Bundesbildungsministerium, dass die Fachtagung in diesem Jahr nicht dem Ansatz des Förderschwerpunktes „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung“ dient. Die SPD-Bundestagfraktion findet diese Begründung unzulänglich. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg und in Kooperation mit dem Bundesverband Alphabetisierung hätten sich mit Sicherheit andere Möglichkeiten der Förderung ergeben. Die Fachtagung findet Dank des Engagements zahlreicher Akteure und Spendern statt, aber mit weniger Lernenden als sonst, weil diese sich zum Beispiel die Fahrtkosten nicht leisten können.
Auslöser für die aktuelle politische Diskussion um das Thema Alphabetisierung ist die Veröffentlichung der Studie „leo. – Level-One Survey“ Anfang des Jahres. Sie hat ergeben, dass der funktionale Analphabetismus in Deutschland 7,5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter betrifft. Das sind 14,5 Prozent der Bevölkerung, die teilweise zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben können, nicht jedoch zusammenhängende Texte. Sie können somit keine Arbeitseinweisungen, geschweige denn Zeitungen oder Bücher lesen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2011-09-29 16:22:132011-09-29 16:22:13Bundesregierung lehnt Finanzierung der Fachtagung Alphabetisierung ab – Fatales Signal an Betroffene und Akteure der Alphabetisierungsarbeit
Schülerinnen und Schüler der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen besuchen den Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek in Berlin
Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek, besuchte die Klasse 10D der Willy-Brandt-Gesamtschule in Bergkamen den Deutschen Bundestag in Berlin. Zunächst nutzten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer einstündigen Diskussion mit Oliver Kaczmarek die Möglichkeit, mehr über seine Arbeit als Parlamentarier und seine politischen Standpunkte zu erfahren. „Das politische Interesse der Schülerinnen und Schüler hat mich sehr beeindruckt. Am Rande haben wir aber auch ein bisschen über Fußball reden können“, so Kaczmarek.
Anschließend erfuhr die Schülergruppe auf der Besuchertribüne des Plenarsaals mehr über die Arbeits- und Funktionsweise des Parlaments und hatte die Gelegenheit zu einem Besuch auf der Reichstagskuppel.
Die Schulklasse aus Bergkamen war im Rahmen ihrer Abschlussfahrt nach Berlin gekommen.
Oliver Kaczmarek und die 10d der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen
Klaus Wowereit bleibt regierender Bürgermeister in Berlin. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus erhielt die Berliner SPD 28,3 Prozent der Stimmten und ist damit stärkste Kraft in der Hauptstadt. Im Vergleich zur letzten Wahl verliert sie 2,5 Prozent. Eine Fortführung der Koalition mit der Partei die Linke ist allerdings nicht möglich. Die FDP ist mit 1,8 Prozent nur noch eine Splitterpartei in Berlin. Dieses Ergebnis macht deutlich, dass der populistische Anti-Europa Wahlkampf des FDP-Parteivorsitzenden Philipp Rösler von den Wählerinnen und Wählern abgestraft wurde. Überraschend war das sehr gute Ergebnis der Piratenpartei, die im ersten Anlauf über 8,9 Prozent der Stimmen in Berlin gewonnen hat. Unabhängig davon was man inhaltlich von dieser Partei hält, dürfen wir als SPD nicht ignorieren, dass für viele Wählerinnen und Wähler vor allem der Wunsch nach Transparenz und einem anderen Politikstil im Vordergrund stand. Diese Kritik muss auch die SPD ernst nehmen.
Mit viel Interesse und öffentlicher Aufmerksamkeit wurde in dieser Woche die Rede des Papstes im Deutschen Bundestag verfolgt. Bereits im Vorfeld haben viele Abgeordnete, auch meiner Fraktion angekündigt, dass sie sich die Rede im Deutschen Bundestag nicht anhören werden. Diese Ankündigung hat eine heftige Diskussion über die Trennung von Staat und Kirche und das Menschenbild der katholischen Kirche entfacht. Rund um den Bundestag ist diese Debatte natürlich etwas aufgeregter geführt worden als zu Hause. Ich selbst habe eine pragmatische Haltung dazu: Der Bundestag hat den Papst eingeladen und unabhängig von Kritik an bestimmten Aussagen seiner Lehre hörte ich mir natürlich seine Rede ab. Dies wird meines Erachtens auch der Bedeutung seines Amtes gerecht. Gleichwohl respektiere ich es auch, dass einige Abgeordnete aus grundsätzlichen Erwägungen der Trennung von Staat und Kirche nicht zuhören wollten. Boykottaufrufe allerdings fand ich völlig unangemessen. Die Entscheidung an der Rede teilzunehmen, muss schon jeder Abgeordnete selbst wohl abwägen.
Die Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2011-09-23 14:45:522011-09-23 14:45:52Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Papst-Rede – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.09.2011
Nach sozialdemokratischer Auffassung ist Arbeit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben grundlegend. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die finanziellen Mittel für die Bundesagentur für Arbeit für die kommenden Jahre stark zurückgefahren werden. Dieses Gesetz wurde am Freitag in 2. und 3. Lesung von CDU/CSU und FDP verbschiedet. Bereits 2011 werden zwei Milliarden weniger für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Die Einschnitte werden in den Folgejahren jeweils um weitere zwei Milliarden vergrößert. Somit stehen ab 2014 jährlich acht Milliarden weniger für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Außerdem wurden viele Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik gestrichen.
Im Hinblick auf die drastischen finanziellen Kürzungen ist vor allem die Umwandlung zahlreicher Pflicht- in Ermessensleistungen kritisch zu betrachten. Das bedeutet, dass Arbeitslose nicht mehr das Recht auf bestimmte Maßnahmen haben, sondern die Kassenlage entscheidet, ob sie gefördert werden oder nicht. Durch fehlende Finanzmittel ist der Ermessensspielraum für die Arbeitsvermittler sehr stark eingeschränkt. Diese Maßnahme betrifft unter anderem den zu Zeiten der Großen Koalition 2008 eingeführten Gründungszuschuss für Arbeitslose sowie die gesetzlich festgeschriebene Rechte von Schulabbrechern, einen Schulabschluss nachzuholen.
Insbesondere dem Problem der hohen Langzeitarbeitslosigkeit – mehr als eine Million Menschen befinden sich seit mehr als zwei Jahren im Leistungsbezug – kann nicht mehr effektiv entgegengewirkt werden. Die Chance auf Zugang zu Arbeit wird für viele Menschen deutlich geschwächt. Damit saniert Schwarz-Gelb den Haushalt auf Kosten der Arbeitssuchenden. Die Chance auf Zugang zu Arbeit wird besonders für Langzeitarbeitslose, alleinerziehende Frauen, Menschen mit Behinderungen und Migranten erschwert. Die Auswirkungen spüren wir auch im Kreis Unna. Sozialkaufhäuser, Tafeln, Produktionsschulen und Radstationen werden ernsthaft gefährdet und damit die Arbeit von Menschen, die oft keine Alternative haben.
In einem eigenen Antrag forderte die SPD-Bundestagfraktion die Bundesregierung auf, erfolgreiche Arbeitsmarktinstrumente wie Gründungszuschuss und Ausbildungsbonus als gesetzlich gesicherte Pflichtleistungen zu erhalten. Der besondere Förderbedarf von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Älteren, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und solchen, die gesundheitlich angeschlagen sind, muss berücksichtigt werden. Um Perspektiven für Langzeitarbeitslose ohne Chance auf Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen, muss die öffentlich geförderte Beschäftigung gestärkt werden. Für eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik brauchen wir einen guten Förderrahmen und die nötige Finanzierung. Ziel ist der zunehmenden Spaltung auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken zu können und jedem Menschen die Chance auf Teilhabe durch Arbeit zu gewähren.
Die Einführung eines modernen Hochschulzulassungsverfahrens (das so genannte „dialogorientierte Serviceverfahren“ DoSV) musste dieses Jahr zum zweiten Mal verschoben werden. Angesichts der deutlich erhöhten Studiennachfrage erschwert dies eine gerechte und vor allem effiziente Platzvergabe deutlich. Die bisherigen Erfahrungen mit der nachgelagerten „Studienplatzbörse“ zur zügigen Nachvermittlung frei gebliebener Studienplätze zeigen, dass die Börse nicht oder nur unzureichend den erhofften Effizienzgewinn leistet. Diese Praxis unverändert bis zur Einführung des DoSV fortzusetzen, wird dem Problem nicht gerecht. Die Bundesregierung ist außerdem ihrer Informationspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag bisher nur unzureichend nachgekommen. So liegt der Bericht zu den Ergebnissen der Studienplatzbörse für die Studienanfänger im Wintersemester 2010/11 weiterhin nicht vor, obgleich Zahlen bereits in der Presse zitiert werden.
Die Situation in der Hochschulzulassung ist somit insgesamt inakzeptabel und belegt einen leichtfertigen Umgang mit den hoffnungsvollen Zukunftsperspektiven der jungen Menschen. Angesichts der erwarteten zusätzlichen Studiennachfrage und des zunehmenden Fachkräftebedarfs ist die bisherige Entwicklung alarmierend. Die SPD-Bundestagfraktion fordert deshalb von der Bundesregierung zunächst den Bericht zu den Ergebnissen der Studienplatzbörse zum WS 2010/11 unverzüglich vorzulegen. Zudem brauchen wir eine Task Force, die jetzt einen Notfallplan erarbeitet, wie die Studienplatzvergabe bis zur Einführung des DoSV geregelt werden kann. In dieser Gruppe müssen die wichtigen Institutionen zusammenarbeiten: Hochschulen, die Stiftung für Hochschulzulassung sowie die an der technischen Umsetzung maßgeblich beteiligten Akteure. Dabei geht es vor allem darum, die Studienplatzbörse zu verbessern und bereits fertiggestellte DoSV-Software schnellstmöglich zu nutzen.
Neben diesem Notfallplan für die Hochschulzulassung brauchen wir zusätzlich einen Ausbau des Hochschulpaktes. Durch die demografische Entwicklung, die Aussetzung der Wehrpflicht sowie die steigende Studierneigung ist die Nachfrage nach Studienplätzen stark gestiegen. Der Hochschulpakt hat einen Teil der so entstandenen Knappheit abfangen können. Um den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden zu können, muss dieser aber massiv erweitert werden. Daher fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, mit den Ländern unverzüglich über einen „Hochschulpakt Plus“ zu verhandeln. Dieser muss das Angebot an Studienplätzen weiter ausbauen, besonders im Bereich des Masterstudiums. Die Studienplatzbedarfsberechnung muss zudem verbessert werden und öfter erhoben werden, um kurzfristigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Außerdem soll über ein Bonussystem bei den Hochschulen ein Anreiz zur Reduzierung der Abbrecherquote geschaffen werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2011-09-22 14:34:392011-09-22 14:34:39Notfallplan für die Hochschulzulassung zum Wintersemester 2011/12 und Hochschulpakt Plus
Aktuelles – Seite 233 von 265 – Oliver Kaczmarek, Md
Verantwortung für Europa – Euro-Rettungsschirm (EFSF) stärken
InfodienstDie derzeitige Krise bedroht Europa nicht nur als Wirtschaftsstandort, sondern auch als Wertegemeinschaft. Als größtes Land der EU und mit der stärksten Wirtschaftskraft ausgestattet trägt Deutschland eine besondere Verantwortung für die Zukunft der europäischen Gemeinschaft. Das große europäische Einigungswerk darf nicht gefährdet werden. Nur mit einem starken Europa lässt sich die Globalisierung gestalten. Darüber hinaus ist Deutschland auf ein starkes Europa angewiesen. Wir exportieren unsere meisten Güter nach Europa und profitieren wirtschaftlich durch die Europäische Union.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher dem Gesetzentwurf zur Aufstockung und Ausweitung des Euro-Rettungsschirms zugestimmt. Schnelles und flexibles Reagieren auf die kritische Situation in einigen Mitgliedstaaten ist zur Stabilisierung der gesamten Eurozone notwendig. Künftig kann die „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) unter strengen Auflagen und Konditionen einem Euro-Mitgliedstaat auch vorbeugende Kredite bereitstellen, Darlehen zur Refinanzierung ihrer Banken gewähren sowie bei Gefahren für die Finanzstabilität im Euroraum Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates kaufen. Der von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehende Gewährleistungsrahmen wird von 123 Mrd. Euro auf nunmehr knapp 211 Mrd. Euro erhöht. Das heißt: die EFSF kann Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen und an die Länder weiter geben, die dazu aufgrund ihrer Verschuldung nicht oder nur unter hoher Zinslast in der Lage sind. Daran gekoppelt sind strenge Auflagen, die, wenn dagegen verstoßen wird, bis zum Verlust der Haushaltsautonomie des Nehmerlandes führen können. Die Gewährleistung Deutschlands würde nur dann fällig, wenn trotz dieser Maßnahmen Kredite nicht zurück gezahlt werden könnten.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert darüber hinaus unter anderem:
• Jeder Mitgliedsstaat des Euro-Währungsgebietes muss sich verpflichten, eine Schuldenregelung einzuführen, die gewährleistet, dass die Neuverschuldung konsequent begrenzt wird. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist zu verbessern und für die Mitglieder des Euro-Währungsgebiets zu verstärken.
• Die SPD-Fraktion fordert einen „Wachstumspakt Europa“. Wir wollen besonders für Staaten, bei denen sich wegen einer Rezession weitere Refinanzierungsschwierigkeiten abzeichnen oder die von makroökonomischen Ungleichgewichten negativ betroffen sind, zusätzliche, gezielte Wachstumsimpulse durch Förderung von Zukunftsinvestitionen aus Mitteln der Gemeinschaft. Dazu muss der Mittelabfluss der bestehenden europäischen Strukturhilfemittel vereinfacht werden, die der betreffende Staat erhält. Die Mittel, die aus dem Aufkommen einer Finanztransaktionssteuer zur Verfügung stehen, können bei der Investitionsfinanzierung helfen. So sollen diese Staaten aus eigener Kraft die Einnahmen erwirtschaften, um ihre Schulden zurück zahlen zu können.
• Zu einer koordinierten Wirtschaftspolitik gehören europäische Mindeststandards: Flächendeckende Mindestlöhne orientiert am durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen im jeweiligen Mitgliedstaat sowie eine Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung mit einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und Mindeststeuersätzen auf Kapitalerträge und Gewinne.
• Die Gläubiger sind grundsätzlich an der Sanierung zu beteiligen, wenn die Gesamtverschuldung eines Staates so hoch ist, dass er sie dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft bedienen kann. In Europa muss der Grundsatz gelten: Risiko und Haftung gehören zusammen.
• Wir wollen die Finanzmärkte in ihre Schranken verweisen. Erforderlich ist ein Verbot schädlicher Finanzmarktgeschäfte mit Derivaten und Leerverkäufen sowie des spekulativen Handels mit Kreditausfallversicherungen. Die Aufsichtsbehörden sind darüber hinaus mit weitgehenden Kompetenzen auszustatten, um bei einer Gefährdung der Finanzmarktstabilität weitere risikobehaftete Geschäfte aussetzen zu können. Kreditausfallversicherungen darf nur derjenige besitzen, der auch Eigentümer der entsprechenden Forderung ist. Wir brauchen außerdem eine strenge Regulierung des hochfrequenten Handels per Computer. Es ist zudem zu prüfen, ob durch die regulatorische Trennung von Investment- und Privatkundengeschäft für europäische Kreditinstitute die Finanzmarktstabilität gestärkt werden kann. Rating-Agenturen müssen streng beaufsichtigt werden.
Auch der SPD-Parteivorstand hat sich am Montag für die Stärkung des Euro-Rettungsschirms ausgesprochen und einen Beschluss veröffentlicht.
Den Beschluss des SPD-Parteivorstandes kann hier abgerufen werden:
http://www.spd.de/aktuelles/Pressemitteilungen/17708/20110927_beschluss_efsf.html
Unser Entschließungsantrag kann hier abgerufen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/071/1707175.pdf
Zur Information:
Zu den Funktionen und Unterschieden von EFSF und ESM
EFSF = vorläufiger Euro-Rettungsschirm
Der sogenannte Euro-Rettungsschirm ist bis Juni 2013 befristet und hatte zunächst ein Volumen von insgesamt 750 Milliarden Euro. Der Schirm ist 2010 eingerichtet worden, um Euro-Staaten, die unter einer hohen Staatsverschuldung leiden, die Finanzierung des Staatshaushalts zu ermöglichen, ohne dass sich die Länder teure Kredite an den Kapitalmärkten leihen müssen. Der Euro-Rettungsschirm bestand zuerst zum einen aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), einem Instrument der EU-Kommission mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro und zum anderem aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Dies ist ein Instrument der einzelnen EU-Staaten, die Garantien von 440 Milliarden Euro übernommen haben, Deutschland bislang 123 Milliarden Euro. Zusätzlich hat sich der internationale Währungsfonds bereit erklärt 250 Milliarden Euro beizusteuern. Bisher haben Portugal und Irland Hilfsmaßnahmen der EFSF in Anspruch genommen.
Um Geld am Markt zu günstigen Zinsen zu leihen, möchte die EFSF auf ihre Anleihen ein gutes Rating, also eine gute Bewertung erhalten. Die Rating-Agenturen fordern dazu eine Absicherung der Anleihen, damit diese vor Ausfall geschützt sind. Für diese Absicherung war bislang keine Vorsorge getroffen worden. Mit der diese Woche beschlossenen Erweiterung des Rettungsschirms wurden die Garantien, also Bürgschaften, auf 780 Milliarden Euro erhöht, sodass effektiv 440 Milliarden Euro als Hilfsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Das erhöht den Garantieanteil Deutschlands auf nunmehr 211 Milliarden Euro. Künftig soll die EFSF auch Anleihen direkt von Not leidenden Staaten kaufen können.
ESM = dauerhafter Stabilisierungsmechanismus
Im Oktober 2010 hat sich der Europäische Rat darauf verständigt, dass die Einrichtung eines permanenten Krisenmechanismus erforderlich ist, um die finanzielle Stabilität des Euro-Währungsraums sicher zustellen. Aktuell laufen Verhandlungen zur Umsetzung dieses dauerhaften Stabilitätsmechanismus = European Stability Mechanism = ESM. Der ESM soll ab Juni 2013 in Kraft treten und die EFSF ablösen. Ein Vertragsentwurf lag bereits Ende Juni 2011 vor, er muss nun in Brüssel von den Finanzministern und schließlich von den Staats- und Regierungschefs nachverhandelt und angepasst werden. Die Instrumente, die die EFSF bekommen hat, sollen auch für den ESM zur Verfügung stehen. Bislang ist vorgesehen, den ESM mit 700 Milliarden Euro an Kapital, aufgeteilt auf Garantien und eine Bareinlage in Höhe von 80 Milliarden Euro, auszustatten. Deutschland soll dafür 168 Milliarden Euro an Garantien und 22 Milliarden Euro Anteil an der Bareinlage bereitstellen.
Diese Entscheidungen sind noch schwieriger, weil Deutschland nicht nur zeitweise befristet, sondern dauerhaft bürgen müsste. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU müsste geändert werden. Im Übrigen stellen sich Fragen der parlamentarischen Beteiligung, der Gläubigerbeteiligung im Hilfsfall, der besseren Regulierung der Finanzmärkte und der generellen Beteiligung der Finanzmarktakteure an den Kosten in gleicher Weise neu.
Für ein verfassungskonformes und anwendbares Wahlrecht
InfodienstDas Bundesverfassungsgericht hat das negative Stimmgewicht bei Bundestagswahlen für verfassungswidrig erklärt. Es bewirkt, dass sich die Zweitstimme eines Wählers negativ auf die Mandatsverteilung der von ihm gewählten Partei auswirkt. Auch die steigende Zahl von Überhangmandaten verfälscht das Verhältniswahlrecht zunehmend. Überhangmandate können sogar eine Regierungsmehrheit ermöglichen, die sich nicht auf eine Zweitstimmen-Mehrheit stützt. Und schließlich kann das ersatzlose Ausscheiden jedes direkt gewählten Abgeordneten zu einem Mehrheitswechsel während der Wahlperiode führen.
Um diese Verzerrungen aufzuheben, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, Ausgleichsmandate für Überhangmandate einzuführen. Die Zahl der Abgeordneten würde dadurch soweit angepasst, dass Überhangmandate im Verhältnis der Parteien zueinander vollständig ausgeglichen werden. Des Weiteren schlägt die SPD-Bundestagfraktion vor die Wiederbesetzung aller frei werdenden Mandate durch Listennachfolger vor. Nachwahlen wollen wir auf ihren unvermeidlichen Umfang beschränken, indem an die Stelle eines vor der Wahl wegfallenden Wahlkreisbewerbers der erste Landeslistenkandidat tritt, der sich nicht in einem Wahlkreis bewirbt.
Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion kann hier abgerufen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/058/1705895.pdf
Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung
InfodienstInzwischen arbeitet jede/r zehnte Arbeitnehmer/in ohne feste Stelle. Fast jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist befristet. Angesichts dieser Entwicklung fordert die SPD-Bundestagfraktion in einem Antrag, die sachgrundlose Befristung abzuschaffen. Sie wurde von der schwarz-gelben Regierung unter Helmut Kohl eingeführt und hat nicht zu mehr Beschäftigungsverhältnissen geführt, sondern zu mehr Unsicherheit bei vielen Beschäftigten. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen. Der Kündigungsschutz wird auf diese Weise immer mehr ausgehebelt. Junge Menschen, die eine Familie gründen wollen oder für das Alter vorsorgen, brauchen langfristige berufliche Sicherheit. Der Zusammenhang zwischen befristeter Beschäftigung und schlechten Arbeitsbedingungen liegt auf der Hand: Zum einen führt häufige Arbeitsplatzsuche zu Zugeständnissen beim Einkommen und bei den Arbeitsbedingungen. Zum anderen scheuen sich Beschäftigte, die auf eine Entfristung ihrer Stelle hoffen, auch während ihrer befristeten Beschäftigung, ihre Arbeitnehmerrechte wahrzunehmen; sie verzichten häufig auf tarifliche Ansprüche und gehen krank zur Arbeit. Unter der schwarz-gelben Regierung Merkel sollen die befristeten Arbeitsverhältnisse sogar noch ausgedehnt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Möglichkeit zur kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von zwei Jahren ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes zu streichen. Gestrichen werden sollen auch die Befristungsmöglichkeiten ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens sowie ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von fünf Jahren für Arbeitnehmer ab Vollendung des 52. Lebensjahres.
Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion kann hier abgerufen werden:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/017/1701769.pdf
Anerkennungsgesetz für ausländische Abschlüsse vorlegen
InfodienstGerade angesichts des Fachkräftemangels ist die Integration von gut ausgebildeten, qualifizierte Einwanderern eine der wichtigsten Aufgaben zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Doch gerade die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse gestaltet sich in Deutschland äußerst schwierig. Die Vielfalt voneinander abweichender Regelungen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, die zersplitterten Zuständigkeiten und die uneinheitliche Verwaltungspraxis der Länder führen zu unübersichtlichen und langwierigen Anerkennungsverfahren. Außerdem gibt es keinen generellen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen allgemeinen Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens für alle ausländischen Aus- und Fortbildungsberufe sowie akademischen Abschlüsse zu schaffen. Dazu brauchen wir bundesweit einheitliche Verfahrensstandards und Entscheidungskriterien, aber auch ein dezentrales System ausreichender Beratungsstellen für Anerkennungsinteressierte. So kann eine Frist von maximal sechs Monaten bis zur Entscheidung vorgesehen werden. Die SPD-Fraktion fordert Nachqualifizierungen, für die ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen, auch für die bedarfsabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt in dieser Zeit. Schließlich fordern wir die Einführung einer statistischen Erfassung und Auswertung zu den Anerkennungsverfahren, um den Erfolg dieser Maßnahmen bewerten zu können.
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion kann hier abgerufen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/001/1700108.pdf
Mitarbeitervertretung der Glückauf Kaserne übergibt 4.000 Unterschiften an das Bundesverteidigungsministerium in Berlin
Im Gespräch„Die Glückauf Kaserne in Unna ist der letzte große Standort der Bundeswehr im Ruhrgebiet. 1.400 Soldaten sind hier stationiert und 162 Zivilbeschäftige haben hier ihren Arbeitsplatz. Der Erhalt der Kaserne ist für die gesamte Region von großer Bedeutung“, so der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Aus diesem Grund habe ich die Mitarbeitervertreter der Zivilbeschäftigen der Glückauf Kaserne nach Berlin eingeladen, um gemeinsam dem Parlamentarischen Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Thomas Kossendey, die Argumente für den Erhalt der Kaserne deutlich zumachen.“ Detlef Masuhr, Personalratsvorsitzender, und Martin Schulz, Personalratsmitglied des Bundeswehrdienstleistungszentrums in Düsseldorf, sowie Dieter Kneilmann, stellvertretender Betriebsratsvorsitzender der Heeresinstandsetzungslogistik GmbH in Bonn, nahmen die Einladung an und übergaben im Deutschen Bundestag über 4.181 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für den Erhalt der Kaserne aussprechen, an Thomas Kossendey als Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums.
„Diesem Termin ging ein großer Einsatz von vielen Menschen in der Region für den Erhalt des Standortes voraus“ so Kaczmarek weiter. „In den vergangenen Wochen wurde aus dem Bereich der Bundeswehr-Angehörigen und der Zivilbeschäftigten unterstützt durch die Gewerkschaft ver.di und den Freundeskreis der Glückauf-Kaserne in beispielhafter Art für den Bundeswehr-Standort Unna geworben. Dieses Engagement zeigt die enge Verbindung der Bundeswehr zum Kreis Unna und die tiefe gesellschaftliche Verankerung.“ In den letzten Monaten hat auch Oliver Kaczmarek selbst immer wieder Gespräche mit den Soldaten und Vertretern der Zivilbeschäftigten geführt und einen Brief an den Bundesverteidigungsminister geschrieben.
Im Rahmen der aktuellen Bundeswehrstrukturreform kündigte Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière für den 26.10.2011 die Bekanntgabe der Standortentscheidungen an. Umgesetzt werden soll die Reform zwischen 2017 und 2019.
Von links nach rechts: Oliver Kaczmarek, Detlef Masuhr, Thomas Kossendey, Dieter Kneilmann und Martin Schulz auf der Terrasse des Reichstages
Bundesregierung lehnt Finanzierung der Fachtagung Alphabetisierung ab – Fatales Signal an Betroffene und Akteure der Alphabetisierungsarbeit
Presse und Co.Angesicht der hohen Zahl von funktionalen Analphabeten in Deutschland ist dringend Handlungsbedarf geboten. Doch Ankündigungsministerin Anette Schavan lässt ihren großen Worten keine Taten folgen. Im Gegenteil. Der von ihr groß angekündigte Grundbildungspakt mit den Ländern kommt nicht voran und die ursprünglich in Aussicht gestellte Finanzierung der diesjährigen Fachtagung Alphabetisierung ist gestrichen. Wenn wir uns bewusst machen, dass wir uns aktuell in der Weltalphabetisierungsdekade der Vereinten Nationen befinden und im Frühjahr bekannt wurde, dass in Deutschland 7,5 Millionen Menschen funktionale Analphabeten sind, ist dies ein fatales Signal an die Betroffenen und die Akteure der Alphabetisierungsarbeit.
Die seit 2003 jährlich stattfindenden Fachtagungen, organisiert vom Bundesverband Alphabetisierung, dienen als Plattform der gesamten Alphabetisierungs- und Grundbildungsarbeit in Deutschland. Die nächste Fachtagung findet am kommenden Wochenende in der Universitätsstadt Münster statt. Statt der sonst ca. 300 Teilnehmer nehmen in diesem Jahr nur etwa die Hälfte der Menschen daran teil. Die Bundesregierung hat in diesem Jahr im Gegensatz zu den vergangenen Jahren ihre Finanzierungszusage nicht eingehalten. Vor allem Betroffene, also Lernende, nutzen die Gelegenheit um Erfahrungen auszutauschen und Mut zufassen. Ohne die Tagung fehlt Akteuren in Deutschland ein zentraler Ort für den fachlichen Austausch und die Weiterentwicklung der Arbeit. Als Begründung für die Ablehnung der Finanzierung nennt das Bundesbildungsministerium, dass die Fachtagung in diesem Jahr nicht dem Ansatz des Förderschwerpunktes „Forschung und Entwicklung zur Alphabetisierung und Grundbildung“ dient. Die SPD-Bundestagfraktion findet diese Begründung unzulänglich. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg und in Kooperation mit dem Bundesverband Alphabetisierung hätten sich mit Sicherheit andere Möglichkeiten der Förderung ergeben. Die Fachtagung findet Dank des Engagements zahlreicher Akteure und Spendern statt, aber mit weniger Lernenden als sonst, weil diese sich zum Beispiel die Fahrtkosten nicht leisten können.
Auslöser für die aktuelle politische Diskussion um das Thema Alphabetisierung ist die Veröffentlichung der Studie „leo. – Level-One Survey“ Anfang des Jahres. Sie hat ergeben, dass der funktionale Analphabetismus in Deutschland 7,5 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter betrifft. Das sind 14,5 Prozent der Bevölkerung, die teilweise zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben können, nicht jedoch zusammenhängende Texte. Sie können somit keine Arbeitseinweisungen, geschweige denn Zeitungen oder Bücher lesen.
Politik greifbar und erlebbar
Presse und Co.Schülerinnen und Schüler der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen besuchen den Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek in Berlin
Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek, besuchte die Klasse 10D der Willy-Brandt-Gesamtschule in Bergkamen den Deutschen Bundestag in Berlin. Zunächst nutzten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer einstündigen Diskussion mit Oliver Kaczmarek die Möglichkeit, mehr über seine Arbeit als Parlamentarier und seine politischen Standpunkte zu erfahren. „Das politische Interesse der Schülerinnen und Schüler hat mich sehr beeindruckt. Am Rande haben wir aber auch ein bisschen über Fußball reden können“, so Kaczmarek.
Anschließend erfuhr die Schülergruppe auf der Besuchertribüne des Plenarsaals mehr über die Arbeits- und Funktionsweise des Parlaments und hatte die Gelegenheit zu einem Besuch auf der Reichstagskuppel.
Die Schulklasse aus Bergkamen war im Rahmen ihrer Abschlussfahrt nach Berlin gekommen.
Oliver Kaczmarek und die 10d der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen
Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Papst-Rede – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.09.2011
Im Gespräch, InfodienstKlaus Wowereit bleibt regierender Bürgermeister in Berlin. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus erhielt die Berliner SPD 28,3 Prozent der Stimmten und ist damit stärkste Kraft in der Hauptstadt. Im Vergleich zur letzten Wahl verliert sie 2,5 Prozent. Eine Fortführung der Koalition mit der Partei die Linke ist allerdings nicht möglich. Die FDP ist mit 1,8 Prozent nur noch eine Splitterpartei in Berlin. Dieses Ergebnis macht deutlich, dass der populistische Anti-Europa Wahlkampf des FDP-Parteivorsitzenden Philipp Rösler von den Wählerinnen und Wählern abgestraft wurde. Überraschend war das sehr gute Ergebnis der Piratenpartei, die im ersten Anlauf über 8,9 Prozent der Stimmen in Berlin gewonnen hat. Unabhängig davon was man inhaltlich von dieser Partei hält, dürfen wir als SPD nicht ignorieren, dass für viele Wählerinnen und Wähler vor allem der Wunsch nach Transparenz und einem anderen Politikstil im Vordergrund stand. Diese Kritik muss auch die SPD ernst nehmen.
Mit viel Interesse und öffentlicher Aufmerksamkeit wurde in dieser Woche die Rede des Papstes im Deutschen Bundestag verfolgt. Bereits im Vorfeld haben viele Abgeordnete, auch meiner Fraktion angekündigt, dass sie sich die Rede im Deutschen Bundestag nicht anhören werden. Diese Ankündigung hat eine heftige Diskussion über die Trennung von Staat und Kirche und das Menschenbild der katholischen Kirche entfacht. Rund um den Bundestag ist diese Debatte natürlich etwas aufgeregter geführt worden als zu Hause. Ich selbst habe eine pragmatische Haltung dazu: Der Bundestag hat den Papst eingeladen und unabhängig von Kritik an bestimmten Aussagen seiner Lehre hörte ich mir natürlich seine Rede ab. Dies wird meines Erachtens auch der Bedeutung seines Amtes gerecht. Gleichwohl respektiere ich es auch, dass einige Abgeordnete aus grundsätzlichen Erwägungen der Trennung von Staat und Kirche nicht zuhören wollten. Boykottaufrufe allerdings fand ich völlig unangemessen. Die Entscheidung an der Rede teilzunehmen, muss schon jeder Abgeordnete selbst wohl abwägen.
Die Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek
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Die Themen:
Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
InfodienstNach sozialdemokratischer Auffassung ist Arbeit für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben grundlegend. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem die finanziellen Mittel für die Bundesagentur für Arbeit für die kommenden Jahre stark zurückgefahren werden. Dieses Gesetz wurde am Freitag in 2. und 3. Lesung von CDU/CSU und FDP verbschiedet. Bereits 2011 werden zwei Milliarden weniger für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Die Einschnitte werden in den Folgejahren jeweils um weitere zwei Milliarden vergrößert. Somit stehen ab 2014 jährlich acht Milliarden weniger für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Außerdem wurden viele Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik gestrichen.
Im Hinblick auf die drastischen finanziellen Kürzungen ist vor allem die Umwandlung zahlreicher Pflicht- in Ermessensleistungen kritisch zu betrachten. Das bedeutet, dass Arbeitslose nicht mehr das Recht auf bestimmte Maßnahmen haben, sondern die Kassenlage entscheidet, ob sie gefördert werden oder nicht. Durch fehlende Finanzmittel ist der Ermessensspielraum für die Arbeitsvermittler sehr stark eingeschränkt. Diese Maßnahme betrifft unter anderem den zu Zeiten der Großen Koalition 2008 eingeführten Gründungszuschuss für Arbeitslose sowie die gesetzlich festgeschriebene Rechte von Schulabbrechern, einen Schulabschluss nachzuholen.
Insbesondere dem Problem der hohen Langzeitarbeitslosigkeit – mehr als eine Million Menschen befinden sich seit mehr als zwei Jahren im Leistungsbezug – kann nicht mehr effektiv entgegengewirkt werden. Die Chance auf Zugang zu Arbeit wird für viele Menschen deutlich geschwächt. Damit saniert Schwarz-Gelb den Haushalt auf Kosten der Arbeitssuchenden. Die Chance auf Zugang zu Arbeit wird besonders für Langzeitarbeitslose, alleinerziehende Frauen, Menschen mit Behinderungen und Migranten erschwert. Die Auswirkungen spüren wir auch im Kreis Unna. Sozialkaufhäuser, Tafeln, Produktionsschulen und Radstationen werden ernsthaft gefährdet und damit die Arbeit von Menschen, die oft keine Alternative haben.
In einem eigenen Antrag forderte die SPD-Bundestagfraktion die Bundesregierung auf, erfolgreiche Arbeitsmarktinstrumente wie Gründungszuschuss und Ausbildungsbonus als gesetzlich gesicherte Pflichtleistungen zu erhalten. Der besondere Förderbedarf von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Älteren, Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und solchen, die gesundheitlich angeschlagen sind, muss berücksichtigt werden. Um Perspektiven für Langzeitarbeitslose ohne Chance auf Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen, muss die öffentlich geförderte Beschäftigung gestärkt werden. Für eine zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik brauchen wir einen guten Förderrahmen und die nötige Finanzierung. Ziel ist der zunehmenden Spaltung auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken zu können und jedem Menschen die Chance auf Teilhabe durch Arbeit zu gewähren.
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/064/1706454.pdf
Notfallplan für die Hochschulzulassung zum Wintersemester 2011/12 und Hochschulpakt Plus
InfodienstDie Einführung eines modernen Hochschulzulassungsverfahrens (das so genannte „dialogorientierte Serviceverfahren“ DoSV) musste dieses Jahr zum zweiten Mal verschoben werden. Angesichts der deutlich erhöhten Studiennachfrage erschwert dies eine gerechte und vor allem effiziente Platzvergabe deutlich. Die bisherigen Erfahrungen mit der nachgelagerten „Studienplatzbörse“ zur zügigen Nachvermittlung frei gebliebener Studienplätze zeigen, dass die Börse nicht oder nur unzureichend den erhofften Effizienzgewinn leistet. Diese Praxis unverändert bis zur Einführung des DoSV fortzusetzen, wird dem Problem nicht gerecht. Die Bundesregierung ist außerdem ihrer Informationspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag bisher nur unzureichend nachgekommen. So liegt der Bericht zu den Ergebnissen der Studienplatzbörse für die Studienanfänger im Wintersemester 2010/11 weiterhin nicht vor, obgleich Zahlen bereits in der Presse zitiert werden.
Die Situation in der Hochschulzulassung ist somit insgesamt inakzeptabel und belegt einen leichtfertigen Umgang mit den hoffnungsvollen Zukunftsperspektiven der jungen Menschen. Angesichts der erwarteten zusätzlichen Studiennachfrage und des zunehmenden Fachkräftebedarfs ist die bisherige Entwicklung alarmierend. Die SPD-Bundestagfraktion fordert deshalb von der Bundesregierung zunächst den Bericht zu den Ergebnissen der Studienplatzbörse zum WS 2010/11 unverzüglich vorzulegen. Zudem brauchen wir eine Task Force, die jetzt einen Notfallplan erarbeitet, wie die Studienplatzvergabe bis zur Einführung des DoSV geregelt werden kann. In dieser Gruppe müssen die wichtigen Institutionen zusammenarbeiten: Hochschulen, die Stiftung für Hochschulzulassung sowie die an der technischen Umsetzung maßgeblich beteiligten Akteure. Dabei geht es vor allem darum, die Studienplatzbörse zu verbessern und bereits fertiggestellte DoSV-Software schnellstmöglich zu nutzen.
Neben diesem Notfallplan für die Hochschulzulassung brauchen wir zusätzlich einen Ausbau des Hochschulpaktes. Durch die demografische Entwicklung, die Aussetzung der Wehrpflicht sowie die steigende Studierneigung ist die Nachfrage nach Studienplätzen stark gestiegen. Der Hochschulpakt hat einen Teil der so entstandenen Knappheit abfangen können. Um den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden zu können, muss dieser aber massiv erweitert werden. Daher fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, mit den Ländern unverzüglich über einen „Hochschulpakt Plus“ zu verhandeln. Dieser muss das Angebot an Studienplätzen weiter ausbauen, besonders im Bereich des Masterstudiums. Die Studienplatzbedarfsberechnung muss zudem verbessert werden und öfter erhoben werden, um kurzfristigen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Außerdem soll über ein Bonussystem bei den Hochschulen ein Anreiz zur Reduzierung der Abbrecherquote geschaffen werden.
Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion für einen Notfallplan zu Hochschulzulassung finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/058/1705899.pdf
Den Antrag zur Aufstockung des Hochschulpaktes finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/040/1704018.pdf