Neue IT-Verfahren sollen dabei helfen, die Schwarzarbeit besser zu bekämpfen. Damit die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und die zuständigen Landesbehörden mit modernen Mitteln besser prüfen und ermitteln können, werden im vorliegenden Gesetzentwurf die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gelegt. Weiterhin erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Landesbehörden erhalten über ihre bisherigen Aufgaben auch eigene Prüfungsbefugnisse.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-12-16 12:27:302016-12-16 12:27:30Bekämpfung der Schwarzarbeit
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich auf eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt, um die föderalen Finanzbeziehungen neu zu regeln. Für die SPD ist das ein großer Erfolg, denn das bedeutet, dass das sogenannte Kooperationsverbot aufgebrochen wird. Bisher war es dem Bund nicht erlaubt, die Länder bei der Sanierung kommunaler Schulen zu unterstützen. Diese Ungerechtigkeit auf Kosten unserer Schülerinnen und Schüler wird jetzt endlich abgeschafft.
Ein neu geschaffener Artikel 104 c im Grundgesetz gibt dem Bund in Zukunft die Möglichkeit, direkt in kommunale Bildungsinfrastruktur zu investieren. Dazu werden wir das kommunale Investitionsprogramm des Bundes auf 7 Mrd. Euro verdoppeln. Damit das Geld auch zweckgerecht verwendet wird, wollen wir darüber hinaus auch die Kontrollrechte des Bundes stärken.
Weiterhin einigten sich Bund und Länder auf eine im Grundgesetz verankerte doppelte Privatisierungsbremse und eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Mit der Beratung des Nachtragshaushaltes wird sichergestellt, dass der Bund ab 2017 3,5 Mrd. Euro für die Sanierung von Schulen in finanzschwachen Kommunen bereitstellt.
Eine Stellungnahme der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie hier.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-12-16 12:24:252016-12-16 12:24:25Mittel für die Schulsanierung durch den Bund gesichert
Der Deutsche Bundestag hat sich für eine Verlängerung von drei Bundeswehreinsätzen ausgesprochen. Um den labilen Friedensprozess im Südsudan zu stützen, beteiligt sich Deutschland auch in Zukunft an der UN-Mission UNMISS mit Personal aus Bundeswehr und Polizei, das vor Ort beratende und beobachtende Funktionen ausübt. Auch bei der UN-Mission UNAMID in Dafur sollen deutsche Soldatinnen und Soldaten weiterhin dabei helfen, die Zivilbevölkerung zu schützen und humanitäre Hilfe unter sicheren Bedingungen zugänglich zu machen.
Darüber hinaus erteilte der Bundestag seine Zustimmung zur Verlängerung der NATO-geführten Mission Resolute Support in Afghanistan. Damit leistet Deutschland einen Beitrag, um die afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte sowie die lokalen Sicherheitsinstitutionen in die Lage zu versetzen, selbst Verantwortung für stabile und sichere Strukturen effektiv wahrnehmen zu können. Im Notfall unterstützt die Bundeswehr auch Personal der internationalen Gemeinschaft, das im zivilen Wiederaufbau eingesetzt wird. Das gilt allerdings in begrenztem Umfang und auch nur in Abstimmung mit der afghanischen Regierung. Das Mandat wurde mit einer Personalobergrenze von 980 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-12-16 12:22:112016-12-16 12:22:11Verlängerung von drei Bundeswehr-Mandaten
Die Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen wie beispielsweise Registrierkassen ist ein eine ernste Gefahr für einen effektiven und gleichmäßigen Steuervollzug. Um sie künftig zu erschweren, hat sich die Koalition auf eine Reihe verschiedener technischer und gesetzlicher Maßnahmen verständigt. So sollen beispielsweise zertifizierte Sicherheitseinrichtungen durch elektronische Aufzeichnungssysteme geschützt werden und künftig, statt der bisher üblichen Summierung von Tagesgeschäften, jeder einzelne Geschäftsvorfall erfasst werden. Daneben erhält das Finanzamt ab dem 1. Januar 2018 eine Kassen-Nachschau als Instrument zur Steuerkontrolle, das es ihm erlaubt, Geschäftsräume ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung zu betreten, um entsprechende Kontrollen durchzuführen. Befinden sich Daten bei Dritten, so müssen diese die notwendigen Daten zur Verfügung stellen. Wer dem zuwider handelt, verstößt gegen den Steuergefährdungsbestand und muss mit entsprechenden Strafen rechnen. Schließlich konnte die SPD durchsetzen, dass elektronische Kassen einer Belegausgabepflicht unterliegen und künftig beim Finanzamt angemeldet werden müssen.
Der Jugendmedienworkshop des Deutschen Bundestags findet statt vom 5. Bis 11. März im Deutschen Bundestag in Berlin. In diesem Jahr steht der Workshop unter dem Titel „Glaubensfragen? – Religion und Gesellschaft heute“. Bewerben können sich junge Menschen mit Interesse für Journalismus, Medien und Politik. Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek lädt alle Interessierten aus seinem Wahlkreis Unna I ein, sich für den Workshop zu bewerben. Bewerbungsschluss ist der 8. Januar 2017. Die Bewerbung kann online über die Seite: www.jugendpresse.de/bundestag erfolgen.
Der Workshop findet bereits zum vierzehnten Mal statt. Der thematische Fokus diese Jahres ist mit Blich auf das kommende Reformationsjubiläum gewählt worden. Er widmet sich der Frage, welche Rolle Religion in der heutigen Gesellschaft haben soll. Insgesamt 30 Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet werden auf dem Workshop den politischen Alltag in Berlin und den Medienbetrieb der Hauptstadt kennenlernen.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-12-05 11:09:052016-12-05 11:09:05Jetzt bewerben! Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag
Die rentenpolitische Einigung im Koalitionsausschuss markiert einen weiteren Baustein in der Reihe sozialpolitischer Erfolge der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Mit großem politischem Feingefühl ist es ihr gelungen, zentrale Versprechen der SPD in der Bundesregierung umzusetzen. Die Angleichung der Renten in Ost und West wird kommen, genauso Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Erwerbsgeminderte erhalten zukünftig so viel Rente wie sie beim 65. Lebensjahr erhalten hätten. Derzeit ist die Berechnungsgrundlage das 62. Lebensjahr.
Mit diesen Erfolgen gibt sich die SPD jedoch nicht zufrieden. Gemeinsam mit der Einigung im Koalitionsausschuss legte Andrea Nahles ein umfassendes Konzept zur Zukunft der Rente vor. Mit großer Spannung wurden die Vorschläge der Ministerin in Berlin erwartet. Wichtigste Botschaft ist die doppelte Haltelinie. Das Rentenniveau darf nach ihrem Vorschlag nicht unter 46% fallen und das Beitragsniveau wird bei 22% bis 2030 und maximal 25% bis 2045 gedeckelt. Dies wird auch möglich durch den sogenannten Demografiezuschuss, der aus Bundesmitteln finanziert wird. Hinzu kommt eine verbesserte Absicherung von Selbständigen, tariflich abgesicherte Betriebsrenten auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Solidarrente als Anerkennung für die Lebensleistung von Menschen. Die SPD wird diese Vorschläge nun weiter diskutieren und zur Bundestagswahl ein eigenes Rentenkonzept vorlegen.
Wir werden im Bundestag dennoch hart daran arbeiten, noch in dieser Wahlperiode so viel wie möglich um zu setzen.
00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-12-02 12:31:422016-12-02 12:31:42Die Zukunft der Rente – Zur Sitzungswoche vom 28.11.-02.12.2016
Nach langer und intensiver Debatte hat der Bundestag diese Woche final über das Bundesteilhabegesetz abgestimmt. Dabei sind zentrale Forderungen aus der Gesellschaft und von interessierten Gruppen und Verbänden aufgenommen worden. Selten hat ein einzelnes Gesetz so viel Aufmerksamkeit und Begleitung durch eine kritische Öffentlichkeit erfahren. Insgesamt verbessert das Gesetz in vielen Einzelpunkten die Situation von Menschen mit Behinderung.
Zuerst stellt das Gesetz sicher, dass Leistungen aus einer Hand geleistet werden. Mussten Menschen mit Behinderung vormals zu verschiedensten Stellen, um Leistungen zu beantragen, werden im neuen Teilhabeplanverfahren alle Akteure an einen Tisch geholt. Der Beantragende hat nur noch einen Träger als Ansprechpartner. Weiterhin wird schrittweise das Schonvermögen erhöht, das Beziehern von Eingliederungshilfe zusteht. Im Jahr 2017 auf 27.600 Euro und ab 2020 auf 50.000 Euro. Die Sicherung der Teilhabe steht im Zentrum des Gesetzes. Das neue Verfahren stellt die Logik der Eingliederungshilfe vom Kopf auf die Füße. Es geht nicht mehr bloß darum, Defizite einzelner Personen auszugleichen, sondern darum, wie die Gesellschaft als Ganzes Teilhabe für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen sicherstellen kann. Deswegen formuliert das Gesetz in zahlreichen einzelnen Kapiteln, wie beispielsweise Teilhabe an Bildung oder an Kultur sichergestellt werden kann.
Wegen des geänderten Zugangs zur Eingliederungshilfe haben sich viele Menschen Sorgen gemacht. Es gab die Befürchtung, dass Menschen aus der Förderung fallen, wenn die neue Regelung in Kraft tritt. Sie besagte, dass in Zukunft Defizite in 5 von 9 Lebensbereichen, die von der Weltgesundheitsorganisation als Grundlage für Teilhabe an der Gesellschaft definiert worden sind, vorliegen müssen, um antragsberechtigt zu sein. Um die Sorgen aufzugreifen, wird der neue Zugang zur Eingliederungshilfe nun zunächst in einem Modellversuch erprobt. Er wird wissenschaftlich begleitet und anschließend evaluiert. Auf Basis der neuen Erkenntnisse wird sich der Bundestag erst 2023 abschließend damit befassen, wie der Zugang gestaltet werden soll. Bis dahin ist sichergestellt, dass niemand aus der Förderung fallen wird.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-12-02 11:58:462016-12-02 11:58:46Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken
In den ersten beiden Gesetzen zur Stärkung der Pflege wurden bereits die Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Familien ausgeweitet und das neue Verfahren zur Begutachtung mit neuem Begriff der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Mit dem dritten Gesetz zur Stärkung der Pflege wird die Pflegeberatung in den Kommunen verbessert und besserer Schutz gegen betrügerische Pflegedienste gewährleistet.
Kommunen erhalten das Recht, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte zu errichten. In 60 Kreisen und kreisfreien Städten werden für fünf Jahre Beratungsstellen als Modellprojekte eingerichtet. Zur Vorsorge gegen Betrugsfälle soll die häusliche Pflege stärker kontrolliert werden. Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält dazu ein systematisches Prüfrecht.
In dieser Woche befasste sich der Bundestag mit drei Gesetzen für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße. Sie bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung von Projekten aus dem Bundesverkehrswegeplan und beinhalten Investitionen des Bundes in der Größenordnung von 270 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030. Die SPD konnte durchsetzen, dass hier mit einer Summe von 142 Mrd. Euro der Schwerpunkt vor allem auf den Erhalt bestehender Verkehrswege gelegt wird. Bei Neu- und Ausbau sollen großräumig bedeutsame Verkehrsprojekte Vorrang haben. Wo Engpässe vorliegen und die Menschen täglich im Stau stehen, sollen künftig mehr Investitionen getätigt werden. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-12-02 11:54:042016-12-02 11:54:04Bundesverkehrswegeplan 2030 mit Projekten aus dem Kreis Unna beschlossen
Wer mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über einen Breitbandanschluss abschließt, weiß heute häufig nicht, wie hoch die tatsächliche Datenübertragungsrate ist. Diese Information, die bei Abschluss des Vertrags wichtig ist, um über die mögliche Leistungsfähigkeit des neuen Anschlusses im Bilde zu sein, ist oft nur schwer zu bekommen. Dies wird nun geändert.
Telekommunikationsunternehmen sind in Zukunft verpflichtet, ein Datenblatt vor Abschluss des Vertrags über die verfügbare Übertragungsrate zu liefern. Bei bestehenden Verträgen können Kunden sich künftig einfacher über die gelieferte Übertragungsrate informieren. Das Ergebnis kann gespeichert werden und beim Anbieter reklamiert werden. Zusätzlich wird geregelt, dass in der monatlichen Abrechnung über das Ende des Vertrags und die zugehörigen Kündigungsfristen informiert wird.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-12-02 11:47:362016-12-02 11:47:36Mehr Transparenz für die Leistung von Breitbandanschlüssen