Gesundheit und Pflege – Oliver Kaczmarek, Md

Haushaltsausschuss bringt Forschungsdekade für postinfektiöse Erkrankungen auf den Weg

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Postinfektiöse Erkrankungen wie ME/CFS und Long-CoViD haben über eine lange Zeit nicht den Stellenwert in der Forschungsförderung erhalten, der ihnen zusteht. Viele Betroffene haben sich in den vergangenen Jahren und auch im Nachgang der Pandemie nicht richtig wahrgenommen gefühlt. Eine postinfektiöse Erkrankung ist für die Betroffenen und ihre Angehörigen ein schweres Leiden und eine immense Belastung.

Jetzt haben wir in den aktuellen Haushaltsverhandlungen einen Durchbruch erzielt. Auf  Grundlage eines Konzeptes, das vor allem Prof. Karl Lauterbach (SPD) entwickelt hat, haben wir durchgesetzt, dass die Bundesregierung im Laufe eines Jahrzehnts jährlich 50 Millionen zur Erforschung postinfektiöser Erkrankungen bereitstellen kann, insgesamt also bis zu einer halben Milliarde Euro. Unser oberstes Ziel ist es, den betroffenen Patientinnen und Patienten Wege für eine bessere Behandlung und Therapie zu eröffnen.

Krankenhausreform wird nachjustiert

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In 1. Lesung hat der Bundestag über den Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes debattiert. Damit wird die Krankenhausreform gezielt weiterentwickelt, ohne die ursprünglichen Ziele zu verwässern. Verlängerte Übergangsfristen und eine angepasste Einführung der Vorhaltevergütung sorgen dafür, dass Krankenhäuser die Reform praktikabel umsetzen können, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Ein wesentlicher Fortschritt ist die neue Finanzierung: Der Transformationsfonds wird aus Bundesmitteln gespeist und entlastet damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zudem schafft das Gesetz klare und verantwortungsvolle Regeln für Ausnahmen und Kooperationen, insbesondere im ländlichen Raum. Leistungsgruppen können durch die Länder künftig im Einvernehmen mit den Krankenkassen zugewiesen werden und Zusammenschlüsse zwischen Klinikstandorten werden dort ermöglicht, wo sie medizinisch und strukturell sinnvoll sind. In den weiteren parlamentarischen Verhandlungen wird sichergestellt, dass die Qualität der Versorgung für die Patientinnen und Patienten weiterhin im Mittelpunkt steht.

Wir stärken Hausarztpraxen

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Wenn Hausarztpraxen ihr Budget überschreiten, etwa um mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen, werden die Behandlungskosten derzeit nicht komplett von der Krankenkasse erstattet. Das ändern wir nun, indem wir die bislang geltenden Budget-Obergrenzen für Hausärztinnen und Hausärzte abschaffen. Durch diese Entbudgetierung sorgen wir dafür, dass der Beruf wieder attraktiver wird und Patientinnen und Patienten schneller einen Termin erhalten. Besonders auf dem Land werden mehr Hausärztinnen und Hausärzte gebraucht. Für die Kinder- und Jugendmedizin gilt die Entbudgetierung bereits seit dem 1. April 2023. Nun sollen auch Hausärztinnen und Hausärzte alle Untersuchungen und Behandlungen ohne Abschläge bezahlt bekommen, damit Mehrarbeit finanziell nicht zu Nachteilen führt. Über eine Vorhaltepauschale erhalten Hausärztinnen und Hausärzte zusätzliche Mittel zur Finanzierung ihrer Praxis. Wir führen eine quartalsübergreifende Pauschale für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen ein, die nicht intensiv betreut werden müssen. Wir erleichtern die Genehmigung von Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung. Den Anspruch auf Notfallverhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt weiten wir ebenfalls aus – die Kosten werden künftig ohne Altersbegrenzung von der Krankenkasse erstattet. Auch die Kosten für bestimmte Verbandsmittel werden weiterhin erstattet. Die Entbudgetierung der Hausarztpraxen und alle anderen Maßnahmen sind Teil des Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG), das wir in dieser Sitzungswoche zusammen mit Grünen und FDP im Bundestag beschließen wollen. Dies ist ein starkes Zeichen dafür, dass demokratische Parteien trotz aller Meinungsverschiedenheiten bei wichtigen Projekten zusammenarbeiten können. Die neuen Regeln treten spätestens im April in Kraft.

Details zum Gesundheits-Versorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) können Sie hier nachlesen.

Mutterschutz nach Fehlgeburt ausweiten

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen in erster Lesung in den Bundestag eingebracht, der den Mutterschutz auf Frauen ausdehnen soll, die nach der 15.

Vorgesehen ist eine gestaffelte Schutzfrist: zwei Wochen Mutterschutz nach der 15. Schwangerschaftswoche, sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Während dieser Zeit haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das durch Zahlungen des Arbeitgebers ergänzt wird. Letztere sollen vollständig erstattet werden, um Diskriminierungen bei der Einstellung von Frauen zu vermeiden.  Die neuen Regelungen sollen, wenn sie verabschiedet werden, am 1. Juni 2025 in Kraft treten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Zusteller:innen bei schweren Paketen entlasten

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Durch den wachsenden Online-Handel steigt die Zahl der verschickten Pakete. Um die Zusteller:innen besser vor Gesundheitsrisiken durch zu schweres Tragen zu schützen, wollen wir, dass Pakete ab einem Gewicht von 23 Kilogramm künftig immer von zwei Personen befördert werden müssen. Dazu soll das Postgesetz geändert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Grünen bringen wir in dieser Woche in den Bundestag ein.

Wird der Gesetzentwurf vom Bundestag beschlossen, tritt die Neuregelung zum 1. Juli 2025 in Kraft.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Ausbildung zur Pflegefachassistenz künftig einheitlich geregelt

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf in 1. Lesung beraten, mit dem eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung ab 2027 eingeführt werden soll. Damit verbessern und vereinheitlichen wir die Ausbildung zur Pflegeassistenz und erleichtern den Einstieg in den Pflegeberuf. So sollen mehr Menschen für den Beruf begeistert, Pflegekräfte entlastet und Deutschland für ausländische Pflegekräfte attraktiver werden. Bisher ist die Pflegefachassistenzausbildung je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nun wollen wir eine moderne Pflegefachassistenzausbildung schaffen, die in ganz Deutschland nach den gleichen Regeln funktioniert und bundesweit anerkannt wird. Durch die neue Möglichkeit, überall in Deutschland und in allen Versorgungsbereichen als Pflegefachassistenzkraft in der Pflege arbeiten zu können, wird die Ausbildung attraktiver.

Die Dauer der Ausbildung soll 18 Monate in Vollzeit oder 36 Monate in Teilzeit betragen. Insbesondere Personen mit Berufserfahrung können die Ausbildung schneller absolvieren, zum Beispiel in 12 Monaten oder weniger. Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss möglich bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in den Bereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege. Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufgesetzes und macht eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt kann auch eine abgebrochene Ausbildung für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz berücksichtigt werden. Die Auszubildenden erhalten einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Den Gesetzesentwurf können Sie hier nachlesen.

Für mehr Qualität und solide Finanzierung von Krankenhäusern

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, eine bessere Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie zu ermöglichen und das flächendeckende Krankenhausnetz in Deutschland zu erhalten. Indem wir die Bedeutung von Fallpauschalen zurückdrängen und eine Vorhaltevergütung einführen, wollen wir Krankenhäusern den ökonomischen Druck nehmen. Die Vorhaltevergütung, also eine Summe, die Kliniken allein für das Vorhalten von Leistungen erhalten, soll sicherstellen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von der Leistungserbringung finanziell abgesichert sind. Leistungen der Krankenhäuser werden künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Zugleich werden diese Leistungsgruppen als Kriterium für die Zuordnung der Vorhaltevergütung genutzt. Mit der Einführung der Vorhaltevergütung verringert sich der Aufwand bei Abrechnungsprüfungen. Vereinfachte Regelungen zur Dokumentation verringern den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für die relevanten Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Auch die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011854.pdf

Bessere Bedingungen für Arzneimittelforschung

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Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung ein Strategiepapier zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich beschlossen. So soll die Erforschung und Herstellung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte hierzulande gefördert werden. In dieser Woche haben wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, mit dem der Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland gestärkt werden soll, beraten. Der Entwurf enthält sowohl gesundheits- als auch umweltpolitische Maßnahmen. Im Gesundheitsressort ist vorgesehen, Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln, Medizinprodukten und forschungsbedingten Strahlenanwendungen zu beschleunigen und weniger bürokratisch zu gestalten. Die hohen Sicherheitsstandards für Patientinnen und Patienten bleiben gewahrt.

Eine Ethik-Kommission für komplexe oder eilbedürftige Verfahren wird eingerichtet. Zulassungsbehörden sollen besser zusammenarbeiten, indem Zuständigkeiten klarer voneinander abgegrenzt und besser koordiniert werden. Prüf- und Hilfspräparate sollen einfacher gekennzeichnet werden. Pharmaunternehmen erhalten die Option, dass Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel nicht mehr öffentlich gelistet werden müssen. Dadurch soll die Versorgungssicherheit verbessert werden. Im Umweltressort ist geplant, strahlenschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren mit arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Verfahren zu harmonisieren. Entsprechende Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben, die einer speziellen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, sollen künftig über die gleichen Portale erfolgen. Strahlenschutzrechtliche Prüffristen werden verkürzt und nuklearmedizinische Einrichtungen benötigen künftig keine Erlaubnis mehr, wenn sie radioaktive diagnostische Prüfpräparate herstellen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011561.pdf

Mehr Handlungsspielraum der Länder bei Cannabis

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Seit April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene teilweise legal. Der private Eigenanbau – und ab 1. Juli auch die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch nicht-kommerzielle Clubs – sind dadurch möglich. Im März 2024 hatten die Bundesländer Anregungen für eine bessere Umsetzbarkeit zur Teillegalisierung von Cannabis gegeben. Diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung festgehalten und sich zur Umsetzung verpflichtet. In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der diese Protokollerklärung umsetzt, beraten.

Der Entwurf sieht mehr Handlungsspielraum bei der Erlaubnis von Cannabis-Anbauvereinigungen vor. Grundsätzlich werden diese nicht erlaubt, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser mehrerer Clubs zusammenhängen, um kommerzielle Anbaumodelle zu verhindern. Die Kontrollfrequenz von Clubs wird an die jeweilige Gefährdungslage angepasst, um Überwachungsbehörden nicht zu überlasten und flexibler eingreifen zu können. Zudem werden die im Cannabisgesetz vorgesehenen Konsumverbote sowie einzuhaltende Abstände zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen bereits 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert. Im Entwurf ist außerdem geregelt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte in den Kommunen entwickelt und damit die Länder in der Präventionsarbeit unterstützt.

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011366.pdf

Kaczmarek besucht AWO-Tagesstätte Startbahn

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Soziale Kontakte knüpfen, gemeinsam kochen und essen, Museen besuchen, Ausflüge machen  – was für viele Normalität ist, stellt für Menschen mit psychischen Erkrankungen oft eine große Herausforderung dar. Die Unnaer AWO-Tagesstätte Startbahn, die der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek jetzt besuchte, bietet Erkrankten nicht nur die Möglichkeit der Stabilisierung und Neuorientierung. Die Nutzerinnen und Nutzer können ihren Tag strukturiert und in der Gemeinschaft verbringen. Begleitet von einem Team ausgebildeter Fachkräfte trainieren sie Fähigkeiten, die sie dabei unterstützen, selbstständig zu leben oder den Weg zurück in die Berufstätigkeit zu finden. „Das Wichtigste für die Menschen ist es, so sein zu können, wie sie sind und ohne Vorurteile anerkannt zu werden“, erklärte Einrichtungsleiterin Carina Feige. Kaczmarek betonte die Relevanz der Startbahn für den Genesungsprozess: „Sie gibt den Menschen Sicherheit, einen neuen Weg in ihrem Leben zu beginnen.“ Darüber hinaus zeige ihm der Besuch, so der Abgeordnete weiter, dass derartige Einrichtungen notwendig seien und die Bundesregierung daher nicht am Sozialstaat sparen dürfe.