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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 18 von 160 – Oliver Kaczmarek, Md

Mehr Handlungsspielraum der Länder bei Cannabis

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Seit April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene teilweise legal. Der private Eigenanbau – und ab 1. Juli auch die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch nicht-kommerzielle Clubs – sind dadurch möglich. Im März 2024 hatten die Bundesländer Anregungen für eine bessere Umsetzbarkeit zur Teillegalisierung von Cannabis gegeben. Diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung festgehalten und sich zur Umsetzung verpflichtet. In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der diese Protokollerklärung umsetzt, beraten.

Der Entwurf sieht mehr Handlungsspielraum bei der Erlaubnis von Cannabis-Anbauvereinigungen vor. Grundsätzlich werden diese nicht erlaubt, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser mehrerer Clubs zusammenhängen, um kommerzielle Anbaumodelle zu verhindern. Die Kontrollfrequenz von Clubs wird an die jeweilige Gefährdungslage angepasst, um Überwachungsbehörden nicht zu überlasten und flexibler eingreifen zu können. Zudem werden die im Cannabisgesetz vorgesehenen Konsumverbote sowie einzuhaltende Abstände zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen bereits 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert. Im Entwurf ist außerdem geregelt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte in den Kommunen entwickelt und damit die Länder in der Präventionsarbeit unterstützt.

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011366.pdf

7. Juni 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-06-07 10:30:572024-06-07 10:30:57Mehr Handlungsspielraum der Länder bei Cannabis

Stabilität in Bosnien und Herzegowina weiter sichern

Äußeres und Verteidigung, Infodienst

Am 21. März 2024 beschloss der Europäische Rat, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina zu eröffnen. Maßgeblich für den weiteren EU-Beitrittsprozess bleibt jedoch die Umsetzung dringend notwendiger Reformen. Nach wie vor verhindern Nationalismus, ethnische Trennlinien und Sezessionsandrohungen eine Stärkung gesamtstaatlicher Institutionen. Dies wiederum erschwert nachhaltigen Fortschritt im Land und damit den Weg in eine bessere Zukunft für die Menschen in Bosnien und Herzegowina. Aus diesen Gründen bleibt die Operation EUFOR (European Forces) ALTHEA zur Unterstützung im zivilen Bereich und Garant für Stabilität aus Sicht der Bundesregierung essenziell und weiterhin geboten.

Deshalb debattierte der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen. Zentrale Aufgaben von EUFOR ALTHEA sind die Wahrung eines sicheren Umfeldes, die Unterstützung bei der Einhaltung und Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens sowie die Unterstützung und Koordinierung der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte. Der deutsche Beitrag zu EUFOR ALTHEA ist auf den Betrieb von zwei Häusern der Verbindungs- und Beobachtungsteams und auf Personal zur Unterstützung des Stabs im Hauptquartier ausgerichtet. Das Mandat ist bis Ende Juni 2025 befristet und sieht wie bisher die Entsendung von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Durch die Aufnahme der Befugnis zur Anwendung militärischer Gewalt zur Durchsetzung des Auftrags sollen die Befugnisse der deutschen Soldatinnen und Soldaten an die der Gesamtoperation und der anderen truppenstellenden Staaten angeglichen werden. Die Kosten belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf 10 Millionen Euro.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011413.pdf

7. Juni 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-06-07 10:30:152024-06-07 10:30:15Stabilität in Bosnien und Herzegowina weiter sichern

Grenzüberschreitende Berufsausbildung

Infodienst

Vor mehr als zehn Jahren haben Deutschland und Frankreich vereinbart, die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden im deutsch-französischen Grenzgebiet zu fördern und zu erleichtern. Auszubildende im Elsass, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz können demnach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen. 2022 hat die französische Regierung ein Gesetz zur Beruflichen Bildung verabschiedet, welches vorsieht, dass einige Aspekte der grenzüberschreitenden Ausbildung in einem gemeinsamen Abkommen mit Deutschland präzisiert werden müssen.

Deshalb haben Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung unterzeichnet. Es sieht unter anderem vor, die Teilzeitberufsausbildung einzuführen, standardisierte zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, die Möglichkeit einer erleichterten Zulassung zu schaffen und Finanzierungsfragen zu klären. Da das Abkommen Aspekte der Bundesgesetzgebung adressiert, muss der Bundestag dem Abkommen in Form eines Gesetzes zustimmen. Die Bundesregierung hat deshalb in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010818.pdf

17. Mai 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-05-17 13:43:322024-05-17 13:43:32Grenzüberschreitende Berufsausbildung

Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe im BAföG

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um den Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an die realen Studienbedingungen anzupassen und flexibler zu gestalten, reformieren wir das BAföG. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Konkret ist vorgesehen, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und-anfänger, die beispielsweise Bürgergeld oder Wohngeld erhalten, einzuführen. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wird die Zuverdienstgrenze so erhöht, dass ein Minijob anrechnungsfrei bleibt. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden weiter erhöht, sodass mehr junge Menschen gefördert werden.Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig ein Semester länger dafür Zeit. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus, ein sogenanntes Flexibilitätssemester, in Anspruch genommen werden. Die Änderungen sollen schon zu Beginn des Schuljahres 2024/25 bzw. zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Neben strukturellen Verbesserungen brauchen Studierende auch einen Ausgleich für gestiegene Preise. Wir setzen uns im parlamentarischen Verfahren deshalb für einen höheren Grundbedarf und eine höhere Wohnkostenpauschale ein. Außerdem wollen wir die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme zurücknehmen. Wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011313.pdf

17. Mai 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-05-17 13:42:592024-05-17 13:42:59Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe im BAföG

Städtebauförderung – Gutes Leben in der Nachbarschaft

Infodienst

Mit ihren ganzheitlichen quartiersbezogenen Entwicklungskonzepten ist die Städtebauförderung die Erfolgsgeschichte der nachhaltigen Stadtentwicklungspolitik des Bundes. Seit über 50 Jahren unterstützen Bund und Länder die Kommunen erfolgreich bei der Gestaltung attraktiver und nachhaltiger Wohn- und Lebensräume. Die Städtebauförderung stand nun im Mittelpunkt einer Parlamentsdebatte in dieser Woche. Beraten wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Dieser fordert, die Städtebauförderung in den kommenden Jahren zu stärken.

Der fortschreitende Klimawandel und die notwendige Klimaanpassung, Digitalisierung, Mobilitätswende sowie der Strukturwandel in den Innenstädten und der Arbeitswelt stellen hohe Anforderungen an die Transformation von Städten und Gemeinden. Deshalb forderten die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, in den kommenden Jahren entsprechend den städtebaulichen Bedarfen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Städtebauförderung zu erhöhen. Außerdem sollen weiterhin mehrjährige Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern abgeschlossen werden, um einen flexibleren und längerfristigen Umgang mit den Fördermaßnahmen und -projekten zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Potenziale der Digitalisierung auch bei der Abwicklung der Förderbescheide stärker genutzt und die Städtebauförderung als Instrument einer sozial ausgewogenen, klimafreundlichen und -angepassten Stadtentwicklungspolitik weiterentwickelt werden.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/067/2006711.pdf

17. Mai 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-05-17 13:41:062024-05-17 13:41:06Städtebauförderung – Gutes Leben in der Nachbarschaft

Berufsbildungsbericht 2024

Arbeit und Soziales, Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

In dieser Woche haben wir den Berufsbildungsbericht 2024, der dem Bundestag als Unterrichtung der Bundesregierung vorliegt, beraten. Der Bericht beschreibt die Lage auf dem Ausbildungsmarkt und gibt einen Überblick über das Ausbildungsjahr 2022/2023.

Der Bericht zeigt, dass sich der Ausbildungsmarkt langsam erholt. Etwa 500.000 junge Menschen haben 2023 eine Ausbildung begonnen, drei Prozent mehr als 2022. Auch wenn die Zahlen damit unterhalb des Niveaus von vor der Corona-Pandemie liegen, entwickelt sich der Ausbildungsmarkt positiv. Die Nachfrage nach einer dualen Berufsausbildung ist wieder gestiegen (plus 3,2 Prozent).

Auch das Angebot an Ausbildungsstellen hat 2023 in vergleichbarem Umfang zugenommen. Der Bericht zeigt aber auch, dass Betriebe und Behörden mit freien Ausbildungsplätzen und unversorgte Bewerberinnen und Bewerber schwieriger zueinander gefunden haben. Sowohl der Anteil der unbesetzten Stellen als auch der Anteil der erfolglos suchenden Jugendlichen ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Bundesweit blieben rund 73.400 Ausbildungsstellen unbesetzt, also rund 13,4 Prozent des gesamten betrieblichen Angebots. Gleichzeitig hatten etwa 63.700 junge Menschen zum Stichtag 30. September keinen Ausbildungsplatz gefunden. Ob eine Suche erfolgreich verläuft oder ein offener Ausbildungsplatz besetzt werden kann, hängt laut Bericht mit der Region und der Branche zusammen. Stellen in der Kfz-Technik, in der Softwareentwicklung oder im Büromanagement sind stark nachgefragt. Andere Branchen hingegen finden kaum interessierte Bewerberinnen und Bewerber, etwa der Lebensmittelhandel oder das Hotel- und Gaststättengewerbe.

Den Berufsbildungsbericht finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011311.pdf

17. Mai 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-05-17 13:39:522024-05-17 13:39:52Berufsbildungsbericht 2024

Umsetzung des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Im Jahr 1999 unterzeichneten 30 europäische Staaten die sogenannte Bologna-Erklärung und bekannten sich zu dem Ziel, bis 2010 einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen. Damit sollen Studiengänge und -abschlüsse in Europa vereinheitlicht, die Anerkennung von Studienleistungen vereinfacht und die Mobilität von Studierenden verbessert werden. In Vorbereitung auf die Bologna-Folgekonferenz im Mai 2024 hat die Bundesregierung einen Bericht vorgelegt, in dem sie über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses zwischen 2021 bis 2024 in Deutschland informiert. Dieser Bericht liegt dem Bundestag als Unterrichtung vor und wurde in dieser Woche beraten.

Deutschland zählt inzwischen zu den wichtigsten Gastländern für ausländische Studierende. Zahlreiche ukrainische Studierende konnten erfolgreich an den deutschen Hochschulen integriert werden. Wir konnten den Zukunftsvertrag Studium und Lehre in dieser Legislaturperiode dynamisieren und so Studium und Lehre bei stabilen Studierendenzahlen qualitativ verbessern. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz legt den Grundstein, um internationale Studierende dauerhaft in Deutschland zu halten. Ebenso gibt es Fortschritte bei den Anerkennungsverfahren von Studienleistungen.

Doch es besteht auch Verbesserungsbedarf: Die Zielmarke zur Auslandsmobilität deutscher Studierender von 20 Prozent konnte nicht erreicht werden. Auch sind die hohen Studienabbruchsquoten bei deutschen, aber insbesondere bei internationalen Studierenden, alarmierend. Deshalb wollen wir sozial benachteiligte Gruppen besser unterstützen. Das BAföG ist hier ein zentrales Instrument, um die finanziellen Hürden eines Studiums abzusenken. Für die in diesem Jahr anstehende 29. BAföG-Novelle sollen daher neben strukturellen auch weitere finanzielle Verbesserungen Priorität haben.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/109/2010945.pdf

26. April 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-04-26 13:20:002024-04-26 13:20:00Umsetzung des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024

Zuschlag für Erwerbsgeminderte im Bestand

Infodienst

Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeitsfähig ist, hat Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. In den vergangenen Jahren haben wir Menschen bei neu eintretender Erwerbsminderung besser in der Rentenversicherung abgesichert. Menschen, die vor dem Beginn dieser Verbesserungen eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen haben, konnten bislang nicht oder nur teilweise davon profitieren. Deshalb haben wir 2022 mit dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz einen Zuschlag für erwerbsgeminderte Rentnerinnen und Rentner im Bestand beschlossen. Konkret geht es um Personen, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben. Ab Juli 2024 wird die Deutsche Rentenversicherung diesen Zuschlag zu rund drei Millionen Erwerbsminderungsrenten auszahlen. Die Höhe des Zuschlags hängt vom Rentenbeginn ab und kann bis zu 7,5 Prozent betragen, wenn die Rente zwischen 2001 und 2014 erstmals bezogen wurde. Eine Rente von 1.000 Euro würde damit auf 1.075 Euro steigen.

Die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags sind komplex. Die Umsetzung erfolgt daher in zwei Stufen. Dies sieht der entsprechende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen vor, den wir in dieser Woche abschließend beraten haben. In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung wird getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats erfolgen. In der zweiten Stufe, ab Dezember 2025, wird der Zuschlag dann dauerhaft als Teil der Rente berechnet und ausgezahlt. Die Auszahlung wird automatisch erfolgen. Betroffene müssen also keinen Antrag stellen. Den Zuschlag erhalten auch Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenen-Rente.

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010607.pdf

26. April 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-04-26 13:19:542024-04-26 13:19:54Zuschlag für Erwerbsgeminderte im Bestand

Weg frei für mehr erneuerbare Energien

Infodienst, Umwelt und Energie

In dieser Woche hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Solarpaket, mit dem der Ausbau von Photovoltaik (PV) auf Dächern, an Gebäuden sowie auf Freiflächen vorangetrieben werden soll, beraten. Vor allem für Privatpersonen wird die Nutzung der Solarenergie leichter, indem zahlreiche Hürden für die Genehmigung und die Installation von Dach- und Balkon-Solaranlagen beseitigt werden. Des Weiteren wird die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt, damit Solarstrom innerhalb eines Gebäudes leichter an Mieterinnen und Mieter oder Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer geliefert werden kann. Das bereits bestehende Mieterstrommodell, bei dem der lokal am Wohngebäude produzierte Strom direkt an die Letztverbraucherinnen und -verbraucher vor Ort – in der Regel die Mieterinnen und Mieter – weitergeleitet wird, wird verbessert und ausgeweitet.

Auch im gewerblichen Bereich wird der Ausbau von PV-Anlagen erleichtert. Bei Solar-Dachanlagen wird das Repowering ermöglicht, ohne dass die Förderung verloren geht und die Einspeisevergütung für Gewerbedachanlagen wird erhöht. Künftig sollen zudem mehr Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten für die EEG-Förderung freigegeben werden. Parallel stärkt und fördert das Gesetz PV-Anlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen (Agri-PV) sowie Parkplatz-PV-Anlagen, durch die Flächen besonders effizient genutzt werden können.

Neben Photovoltaik adressiert der Entwurf auch andere erneuerbare Energien. In Windenergie-Bestandsgebieten kann Windkraft künftig noch schneller ausgebaut werden. Zudem wird die bis Ende Juni befristete EU-Notfall-Verordnung um ein Jahr verlängert. Damit bleibt Planungssicherheit in der Branche erhalten. Diese Verordnung legt umweltrechtliche Erleichterungen in Windenergiegebieten fest, die sich für die Planung und den Bau von Windenergieanlagen als wertvoll erwiesen haben. Der Entwurf erleichtert zudem die Nutzung von Biogas und legt die Grundlage für einen künftig flexibleren und vielfältigeren Einsatz von Stromspeichern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008657.pdf

26. April 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-04-26 13:19:402024-04-26 13:19:40Weg frei für mehr erneuerbare Energien

Abgeordnetenbestechlichkeit wird härter bestraft

Berlin, Infodienst

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Strafen für Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit zu verschärfen. Die Masken-Affäre während der Corona-Pandemie und die sogenannte Aserbaidschan-Affäre haben gezeigt, wie schwierig die Verfolgung von Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit ist und wie dringend Straflücken geschlossen werden müssen. Wenn einige wenige Mandatsträgerinnen und Mandatsträger ihre Position und den Einfluss des Mandats derart zum eigenen, finanziellen Vorteil ausnutzen, kann dies das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie und ihre Mandatsträgerinnen und Mandatsträger unterlaufen. Und es kann auch zu Wettbewerbsverzerrungen und unsachgemäßen Entscheidungen von Regierung und Verwaltung führen.

Bislang macht sich nur strafbar, wer sich für die eigentliche Mandatswahrnehmung (wie Abstimmungen oder Reden im Plenum) bezahlen lässt. Wir schaffen nun einen neuen Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB). In Zukunft sollen Abgeordnete auch dann bestraft werden können, wenn sie während des Mandats Geld oder andere Vermögensvorteile als Gegenleistung für die Wahrnehmung fremder Interessen annehmen und dabei die parlamentsrechtlichen Vorschriften verletzen. Darunter fällt zum Beispiel die Vermittlung von Geschäften an ein Ministerium. Verhängt werden kann dann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Die verschärften Regelungen sollen für die Abgeordneten des Bundestages, der Landesparlamente und des Europäischen Parlaments gelten sowie für Mitglieder der parlamentarischen Versammlung einer internationalen Organisation. Für Kommunalpolitikerinnen und -politiker soll die Neuregelung nicht gelten, da Mandate auf kommunaler Ebene mit geringeren Einflussmöglichkeiten einhergehen.

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010376.pdf

26. April 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-04-26 13:19:122024-04-26 13:19:12Abgeordnetenbestechlichkeit wird härter bestraft
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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