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Infodienst – Seite 19 von 161 – Oliver Kaczmarek, Md

Mehr Geld, Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe beim Bafög

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um ihren Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an das Studierverhalten anzupassen und flexibler zu gestalten, wurde zum dritten Mal in dieser Wahlperiode das Bafög verbessert. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle wurde in dieser Woche abschließend beraten. Konkret ist eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und -anfänger eingeführt worden, deren Eltern Bürgergeld oder Wohngeld erhalten. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wurde die Zuverdienstgrenze fortlaufend so erhöht, dass ein Minijob immer anrechnungsfrei bleibt. Die Freibeträge für das Elterneinkommen wurden um 5,25 Prozent erhöht, sodass wieder mehr junge Menschen gefördert werden und Personen, die eine Teilförderung erhalten, mehr Geld bekommen. Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig bis zum fünften Semester dafür Zeit, also ein Semester länger. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus studiert werden (Flexibilitätssemester). Die Änderungen treten zu Beginn des Schuljahres 2024/25 und zum Wintersemester 2024/25 in Kraft. Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD zusätzlich gelungen, eine Nullrunde abzuwenden. Als Ausgleich für die gestiegenen Preise wurde der Bedarfssatz zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode um diesmal fünf Prozent von 452 auf 475 Euro und die Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro für diejenigen, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht. Insgesamt steigt damit der Förderhöchstsatz von 934 auf 992 Euro. Die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme konnte abwendet werden. Denn wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011313.pdf

14. Juni 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-06-14 14:26:212024-06-14 14:26:21Mehr Geld, Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe beim Bafög

Wissenschaftskommunikation stärken

Forschung, Infodienst

In dieser Woche wurde ein Koalitionsantrag zur systematischen und umfassenden Stärkung von Wissenschaftskommunikation abschließend beraten. Der Antrag hebt die besondere Rolle von Wissenschaftskommunikation hervor, nimmt Bezug auf partizipative Ansätze bei der Wissensvermittlung und fordert die Bundesregierung auf, Wissenschaftskommunikation weiter zu stärken. In der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, welchen Beitrag Wissenschaftskommunikation zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung leisten kann. Kommunikation und Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen etwa über die Entdeckung neuartiger Therapien für Krankheiten sollen deshalb künftig auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen verankert werden. So kann der Mehrwert wissenschaftlicher Erkenntnisse bei den Bürgerinnen und Bürgern deutlicher werden. Zudem soll Wissenschaftskommunikation stärker als bisher in der Forschungsförderung und auch in der Leistungsbewertung von Forschenden und wissenschaftlichen Institutionen berücksichtigt werden.

Unabhängiger Wissenschaftsjournalismus soll angesichts des finanziellen Drucks in vielen Redaktionen durch eine neue Stiftung abgesichert werden. Wenn Forschende wegen ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit angefeindet oder bedroht werden, sollen sie umfassende und schnelle Unterstützung erhalten. Zunehmend spielen partizipative Ansätze in der Wissenschaftskommunikation eine Rolle, etwa in Form von „Citizen-Science-Projekten“, bei denen Bürgerinnen und Bürger an Forschungsprojekten mitwirken. Im Antrag fordern SPD, Grüne und FDP deshalb eine Förderlinie für „Citizen-Science“ und andere bürgerwissenschaftliche Vorhaben. Ziel der Maßnahmen ist, das gesellschaftliche Interesse an und Vertrauen in Wissenschaft und Forschung zu stärken. Gelungene Wissenschaftskommunikation kann gegen Fake News und Desinformation wirken und so die Widerstandsfähigkeit einer Gesellschaft stärken.

 

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010606.pdf

14. Juni 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-06-14 14:25:382024-06-14 14:25:38Wissenschaftskommunikation stärken

Grenzüberschreitende Berufsausbildung stärken

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Vor mehr als zehn Jahren haben Deutschland und Frankreich vereinbart, die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden im deutsch-französischen Grenzgebiet zu fördern und zu erleichtern. Auszubildende im Elsass, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können demnach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen. 2022 hat die französische Regierung ein Gesetz zur Beruflichen Bildung verabschiedet, welches vorsieht, dass einige Aspekte der grenzüberschreitenden Ausbildung in einem gemeinsamen Abkommen mit Deutschland präzisiert werden müssen. Deshalb haben Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung unterzeichnet.

Es sieht unter anderem vor, die Teilzeitberufsausbildung einzuführen, standardisierte zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, die Möglichkeit einer erleichterten Zulassung zu schaffen und Finanzierungsfragen zu klären. Da das Abkommen Aspekte der Bundesgesetzgebung adressiert, muss der Bundestag dem Abkommen in Form eines Gesetzes zustimmen. In dieser Woche wurde dieses Gesetz der Bundesregierung abschließend beraten.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010818.pdf

14. Juni 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-06-14 14:24:362024-06-14 14:24:36Grenzüberschreitende Berufsausbildung stärken

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Infodienst

Wohnungs- und Obdachlosigkeit verletzen die Menschenwürde. In Deutschland werden über 372.000 wohnungslose Menschen von den Kommunen oder durch freie Träger wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Von diesen sind fast ein Drittel minderjährig. Hinzukommen verdeckt wohnungslose Menschen, die also beispielsweise bei Verwandten oder Freunden unterkommen sowie obdachlose Menschen, also diejenigen, die auch nachts auf der Straße leben. Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Dazu verabschiedete das Bundeskabinett Ende April den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit.

Dieser soll erstmals alle Ebenen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit in Deutschland zusammenführen. Er beinhaltet Leitlinien zu Prävention, Wohnraumangebot, akuter Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Wissensaustausch und Vernetzung sowie Aufklärung und Datenerhebung. Dazu werden individuelle, mehrsprachige Angebote ohne Zugangshürden benötigt. Der Nationale Aktionsplan beinhaltet auch ein Bekenntnis der Bundesregierung, alle Änderungen im Mietrecht gemäß Koalitionsvertrag umzusetzen. Zudem sollen Bund, Länder und Kommunen prüfen, ob ihre Wohnraumförderung die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen ausreichend berücksichtigen. Als Dach für alle Akteure wurde ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet, das seit diesem Jahr über Jahresprogramme berät, die sich aus dem Aktionsplan ergeben. Mittelfristig soll eine bundeseigene Institution gegen Wohnungslosigkeit etabliert werden. Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche über den Aktionsplan der Bundesregierung debattiert.

 

Den Aktionsplan der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011200.pdf

14. Juni 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-06-14 14:23:532024-06-14 14:23:53Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Bessere Bedingungen für Arzneimittelforschung

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung ein Strategiepapier zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich beschlossen. So soll die Erforschung und Herstellung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte hierzulande gefördert werden. In dieser Woche haben wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, mit dem der Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland gestärkt werden soll, beraten. Der Entwurf enthält sowohl gesundheits- als auch umweltpolitische Maßnahmen. Im Gesundheitsressort ist vorgesehen, Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln, Medizinprodukten und forschungsbedingten Strahlenanwendungen zu beschleunigen und weniger bürokratisch zu gestalten. Die hohen Sicherheitsstandards für Patientinnen und Patienten bleiben gewahrt.

Eine Ethik-Kommission für komplexe oder eilbedürftige Verfahren wird eingerichtet. Zulassungsbehörden sollen besser zusammenarbeiten, indem Zuständigkeiten klarer voneinander abgegrenzt und besser koordiniert werden. Prüf- und Hilfspräparate sollen einfacher gekennzeichnet werden. Pharmaunternehmen erhalten die Option, dass Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel nicht mehr öffentlich gelistet werden müssen. Dadurch soll die Versorgungssicherheit verbessert werden. Im Umweltressort ist geplant, strahlenschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren mit arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Verfahren zu harmonisieren. Entsprechende Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben, die einer speziellen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, sollen künftig über die gleichen Portale erfolgen. Strahlenschutzrechtliche Prüffristen werden verkürzt und nuklearmedizinische Einrichtungen benötigen künftig keine Erlaubnis mehr, wenn sie radioaktive diagnostische Prüfpräparate herstellen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011561.pdf

7. Juni 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-06-07 10:32:202024-06-07 10:32:20Bessere Bedingungen für Arzneimittelforschung

Größte Reform beim Immissionsschutz seit 30 Jahren

Infodienst, Umwelt und Energie

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in den Bundestag eingebracht. Nach intensiven Verhandlungen wurde der Entwurf in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten. Der Entwurf sieht vor, alle Verfahrensschritte einer Genehmigung unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu digitalisieren. Antragsunterlagen müssen künftig nicht mehr in Papierform eingereicht werden. Erörterungstermine zwischen Antragsteller, Öffentlichkeit und Behörde können in Form einer Onlinekonsultation oder durch eine Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Darüber hinaus wird die Beteiligung von Behörden und die Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Behörden vereinfacht. So sorgen feste Fristen dafür, dass Behörden Unterlagen nicht immer wieder nachfordern können und der Verfahrensablauf dadurch nicht von einer einzelnen beteiligten Behörde ausgebremst wird.

Behörden können sich aber selbstständig Gutachten einholen. Bisher waren viele Verfahrensbeschleunigungen einzig für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vorgesehen. Künftig gilt dies auch für Industrieanlagen, um damit mehr Tempo bei der Transformation der Betriebe zu machen. Dabei werden Umweltstandards nicht abgesenkt. Der Entwurf adressiert auch das Repowering von Windkraftanlagen – also den Austausch von älteren Anlagen oder Teilen davon durch moderne und leistungsfähigere. Dafür wird es ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren geben, zum Beispiel bei einfachen Software-Updates ohne bauliche Veränderung. Künftig soll auch der Baubeginn von Anlagen vorzeitig möglich sein. So entfällt für Vorhaben auf einem bereits bestehenden Betriebsgelände und für Änderungsgenehmigungen die so genannte Prognoseentscheidung der Behörde – also die Beurteilung der Auswirkungen eines Bauvorhabens auf Aspekte des Umwelt-, Lärm- und Emissionsschutzes. Um die Verwaltung bei der Bearbeitung von Anträgen zu unterstützen, können zukünftig Projektmanager als Verwaltungshelfer hinzugezogen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007502.pdf

7. Juni 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-06-07 10:31:442024-06-07 10:31:44Größte Reform beim Immissionsschutz seit 30 Jahren

Mehr Handlungsspielraum der Länder bei Cannabis

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Seit April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene teilweise legal. Der private Eigenanbau – und ab 1. Juli auch die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch nicht-kommerzielle Clubs – sind dadurch möglich. Im März 2024 hatten die Bundesländer Anregungen für eine bessere Umsetzbarkeit zur Teillegalisierung von Cannabis gegeben. Diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung festgehalten und sich zur Umsetzung verpflichtet. In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der diese Protokollerklärung umsetzt, beraten.

Der Entwurf sieht mehr Handlungsspielraum bei der Erlaubnis von Cannabis-Anbauvereinigungen vor. Grundsätzlich werden diese nicht erlaubt, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser mehrerer Clubs zusammenhängen, um kommerzielle Anbaumodelle zu verhindern. Die Kontrollfrequenz von Clubs wird an die jeweilige Gefährdungslage angepasst, um Überwachungsbehörden nicht zu überlasten und flexibler eingreifen zu können. Zudem werden die im Cannabisgesetz vorgesehenen Konsumverbote sowie einzuhaltende Abstände zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen bereits 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert. Im Entwurf ist außerdem geregelt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte in den Kommunen entwickelt und damit die Länder in der Präventionsarbeit unterstützt.

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011366.pdf

7. Juni 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-06-07 10:30:572024-06-07 10:30:57Mehr Handlungsspielraum der Länder bei Cannabis

Stabilität in Bosnien und Herzegowina weiter sichern

Äußeres und Verteidigung, Infodienst

Am 21. März 2024 beschloss der Europäische Rat, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina zu eröffnen. Maßgeblich für den weiteren EU-Beitrittsprozess bleibt jedoch die Umsetzung dringend notwendiger Reformen. Nach wie vor verhindern Nationalismus, ethnische Trennlinien und Sezessionsandrohungen eine Stärkung gesamtstaatlicher Institutionen. Dies wiederum erschwert nachhaltigen Fortschritt im Land und damit den Weg in eine bessere Zukunft für die Menschen in Bosnien und Herzegowina. Aus diesen Gründen bleibt die Operation EUFOR (European Forces) ALTHEA zur Unterstützung im zivilen Bereich und Garant für Stabilität aus Sicht der Bundesregierung essenziell und weiterhin geboten.

Deshalb debattierte der Bundestag in dieser Woche in 1. Lesung den Antrag der Bundesregierung, die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina fortzusetzen. Zentrale Aufgaben von EUFOR ALTHEA sind die Wahrung eines sicheren Umfeldes, die Unterstützung bei der Einhaltung und Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens sowie die Unterstützung und Koordinierung der Ausbildung der bosnischen Streitkräfte. Der deutsche Beitrag zu EUFOR ALTHEA ist auf den Betrieb von zwei Häusern der Verbindungs- und Beobachtungsteams und auf Personal zur Unterstützung des Stabs im Hauptquartier ausgerichtet. Das Mandat ist bis Ende Juni 2025 befristet und sieht wie bisher die Entsendung von bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten vor. Durch die Aufnahme der Befugnis zur Anwendung militärischer Gewalt zur Durchsetzung des Auftrags sollen die Befugnisse der deutschen Soldatinnen und Soldaten an die der Gesamtoperation und der anderen truppenstellenden Staaten angeglichen werden. Die Kosten belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf 10 Millionen Euro.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/114/2011413.pdf

7. Juni 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-06-07 10:30:152024-06-07 10:30:15Stabilität in Bosnien und Herzegowina weiter sichern

Grenzüberschreitende Berufsausbildung

Infodienst

Vor mehr als zehn Jahren haben Deutschland und Frankreich vereinbart, die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden im deutsch-französischen Grenzgebiet zu fördern und zu erleichtern. Auszubildende im Elsass, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz können demnach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen. 2022 hat die französische Regierung ein Gesetz zur Beruflichen Bildung verabschiedet, welches vorsieht, dass einige Aspekte der grenzüberschreitenden Ausbildung in einem gemeinsamen Abkommen mit Deutschland präzisiert werden müssen.

Deshalb haben Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung unterzeichnet. Es sieht unter anderem vor, die Teilzeitberufsausbildung einzuführen, standardisierte zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, die Möglichkeit einer erleichterten Zulassung zu schaffen und Finanzierungsfragen zu klären. Da das Abkommen Aspekte der Bundesgesetzgebung adressiert, muss der Bundestag dem Abkommen in Form eines Gesetzes zustimmen. Die Bundesregierung hat deshalb in dieser Woche einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010818.pdf

17. Mai 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-05-17 13:43:322024-05-17 13:43:32Grenzüberschreitende Berufsausbildung

Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe im BAföG

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um den Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an die realen Studienbedingungen anzupassen und flexibler zu gestalten, reformieren wir das BAföG. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.

Konkret ist vorgesehen, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und-anfänger, die beispielsweise Bürgergeld oder Wohngeld erhalten, einzuführen. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wird die Zuverdienstgrenze so erhöht, dass ein Minijob anrechnungsfrei bleibt. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern werden weiter erhöht, sodass mehr junge Menschen gefördert werden.Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig ein Semester länger dafür Zeit. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus, ein sogenanntes Flexibilitätssemester, in Anspruch genommen werden. Die Änderungen sollen schon zu Beginn des Schuljahres 2024/25 bzw. zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Neben strukturellen Verbesserungen brauchen Studierende auch einen Ausgleich für gestiegene Preise. Wir setzen uns im parlamentarischen Verfahren deshalb für einen höheren Grundbedarf und eine höhere Wohnkostenpauschale ein. Außerdem wollen wir die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme zurücknehmen. Wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011313.pdf

17. Mai 2024/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2024-05-17 13:42:592024-05-17 13:42:59Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe im BAföG
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Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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