Infodienst – Seite 47 von 155 – Oliver Kaczmarek, Md

Beteiligung an flüchtlingsbezogenen Kosten der Kommunen und der Länder

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Der Bund wird sich auch 2020 und 2021 an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen beteiligen. Die Höhe der Beteiligung beträgt monatlich 670 Euro je Person – von der Registrierung bis zur Erteilung eines einmaligen Bescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zusätzlich werden je abgelehntem Asylbewerber 670 Euro pauschal bezahlt.

Leistungsschwache kleine Länder erhalten zudem im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs Bundesmittel, um die dort überdurchschnittlich hohen Kosten auszugleichen.
Außerdem erhalten die Länder für 2021 zunächst 200 Millionen Euro. Damit sollen die Länder den Personalbestand in den Gesundheitsämtern ausbauen und die Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verbessern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923481.pdf

Einführung einer digitalen Rentenübersicht

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Nur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle Bürger*innen den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können. Mit einem gleichnamigen Regierungsentwurf, den wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, schaffen wir die Grundlage für eine digitale Rentenübersicht und setzen ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die technische und inhaltliche Umsetzung wird die „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ übernehmen, unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Darüber hinaus modernisieren wir die Sozialversicherungswahlen: Ehrenamtliche in der Sozialversicherung erhalten einen ausdrücklichen Anspruch auf Freistellung und Fortbildung, und für die Vertreter*innenversammlung und Vorstände der Renten- und Unfallversicherungsträger wird eine Geschlechterquote von 40 Prozent eingeführt. Außerdem wird die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für die gesetzliche Rentenversicherung neu geregelt – nach den Grundsätzen von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923550.pdf

Mehr Bürgerfreundlichkeit im Melderecht

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Mit dem Regierungsentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, werden Rechtsänderungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Meldewesen vorgenommen. Gleichzeitig werden melderechtliche Prozesse vereinfacht, der länderübergreifende Datenabruf sowie die Datenqualität und -verfügbarkeit verbessert. Außerdem sollen Bürger*innen erstmals ihre Daten aus dem Melderegister abrufen und weiter nutzen können. Der automatisierte Datenabruf für Behörden wird optimiert: Datenkataloge werden vereinheitlicht und zwischen verschiedenen Arten des Abrufs differenziert. Ferner soll der Umgang mit Auskunftsersuchen zu schutzbedürftigen Personen aus den Melderegistern verbessert werden, ohne das Schutzniveau für diese abzusenken.

Mit dem Onlinezugangsgesetz wurde bereits 2017 beschlossen: Die öffentliche Verwaltung arbeitet bis spätestens Ende 2022 (auch) digital. Bürger*innen, aber auch Unternehmen sollen künftig schnell, effizient und nutzer*innenfreundlich auf Verwaltungsdienste und -portale zugreifen können.

Es ist nicht zeitgemäß, dass Bürger*innen für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind. Deswegen kommt mit dem Regierungsentwurf zum Registermodernisierungsgesetz, das in dieser Woche im Bundestag beraten wurde, die rechtliche Grundlage für ein modernes registerübergreifendes Identifikationsmanagement und ein sogenanntes „Datencockpit“. Unter strenger Beachtung des Datenschutzes wird damit die öffentliche Verwaltung in Zukunft effektiver zusammenarbeiten und den Prozess der Digitalisierung vorantreiben können. Ziel ist es, bürokratische Hürden für Bürger*innen abzubauen.

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/227/1922774.pdf

und hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/242/1924226.pdf

Bevölkerungsschutzgesetz: öffentliche Gesundheit stärken

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Die Corona-Pandemie stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst und unser Gesundheitswesen weiter vor große Herausforderungen. Aufgrund neuer Erkenntnisse über COVID-19 und seine Verbreitung ist eine Anpassung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) notwendig. Außerdem muss die bevorstehende Verfügbarkeit von Impfstoffen vorbereitet und festgehalten werden.

Der Entwurf für ein drittes Bevölkerungsschutzgesetz, das diese Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, sieht unter anderem den Verzicht auf Meldung negativer Testergebnisse, Ausnahmen vom Arztvorbehalt bei bestimmten Testungen und die Möglichkeit der Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore vor. Um die Grundlage für eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf zudem eine entsprechende Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vor. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG für Fälle ausgeschlossen werden, in denen die Quarantäne durch Verzicht auf eine Reise in ein Risikogebiet im Ausland hätte vermieden werden können.

Das Robert-Koch-Institut soll zudem neue Instrumente erhalten und Schutzimpfungen in Impfzentren besser vorbereitet können. Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere Regelungen zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der im September von Bund und Ländern beschlossen wurde und unter anderem die Digitalisierung der Gesundheitsbranche voranbringen soll.

Den Entwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923944.pdf

Kombiantrag für Familienleistungen und wichtige Dokumente

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Rund um die Geburt den Zugang zu zentralen Familienleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Namensbestimmung digital zu ermöglichen und Nachweispflichten zu erleichtern – das ist das Ziel des in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Regierungsentwurfs für ein Digitale-Familienleistungen-Gesetz. Danach sollen die zuständigen Behörden wie Standesämter, Elterngeldstellen, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung die jeweils notwendigen Daten abrufen bzw. übermitteln können. Eltern müssen dann weder die Geburtsurkunde ihres Kindes noch ihre Einkommensnachweise übermitteln. Ihnen bleiben damit Wege zu verschiedenen Behörden erspart und sie müssen weniger Formulare ausfüllen. Die Bürger*innen sollen dabei selbst entscheiden können, ob sie den neuen Behördenservice nutzen wollen oder nicht.

Mit der neuen nutzer*innenfreundlichen digitalen Anwendung sollen der Zeitaufwand beziehungsweise die Kosten für Bürger*innen sowie für Wirtschaft und Verwaltung reduziert werden. Der Innenausschuss hat zudem einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, mit dem ein Anliegen des Bundesrates aufgegriffen wurde. Demnach sollen weitere Änderungen des Onlinezugangsgesetzes vorgenommen werden, um den weiteren Digitalisierungsprozess der Verwaltung voranzubringen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921987.pdf

Solidarität mit Belarus

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Belarus ist immer noch nicht zur Ruhe gekommen. Auch knapp zweite Monate nach den gefälschten Präsidentschaftswahlen gehen die Menschen auf die Straße, um gegen Alexander Lukaschenko und Unterdrückung und Gewalt zu protestieren. Polizei und Sicherheitskräfte greifen weiterhin hart durch: Bis Ende Oktober ist die Zahl der Inhaftierten auf rund 15.000 gestiegen. In einem Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen haben wir die belarussische Staatsführung aufgefordert, alle politischen Gefangenen umgehend freizulassen, Gewalt und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien umgehend zu beenden sowie faire und freie Neuwahlen unter internationaler Wahlbeobachtung durch die OSZE zuzulassen. Damit soll ein Zeichen der Solidarität mit den Menschen in Belarus gesetzt und ihr Wille zur Selbstbestimmung respektiert werden.

Den Antrag gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923943.pdf

Höhere Regelsätze in der Grundsicherung

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Mit dem in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 (RBEG 2021) werden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Damit stellen wir sicher, dass niemand abgehängt wird.

Auf der Grundlage der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenso deutlich aus. Die Regelbedarfsstufen liegen dann bei 373 Euro für die 14- bis 17-Jährigen und 283 Euro für die unter Sechsjährigen.

Außerdem werden künftig auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant anerkannt. Bisher galt dies nur für eine Doppelflatrate für Internet und Festnetztelefonie.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/227/1922750.pdf

EU fördert Obst und Gemüse in Schulen

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Übergewicht und ungesunde Ernährung werden weltweit zu einer immer größeren Herausforderung. Die Europäische Union will frühzeitig gegensteuern und setzt daher bei den Kindern und Jugendlichen an: Zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 wurde ein EU-Programm für Schulen eingerichtet, das Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse sowie frische Milch und Milchprodukte bereitstellt.

Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, werden verbindliche Grundlagen zur innerdeutschen Koordinierung der Förderung geschaffen. Denn: Die Bundesländer führen das EU-Schulprogramm eigenverantwortlich durch, der Bund koordiniert lediglich gegenüber der EU-Kommission. Außerdem werden auf Basis der Erfahrungen der letzten Jahre die Regelungen angepasst.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922857.pdf

Ausbau Windenergie auf See vorantreiben

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Der Ausbau von Windanlagen auf See (sog. Offshore) ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Zielmarke von 65 Prozent Erneuerbare Energien im Jahr 2030. Wind auf See liefert nahezu stetig Energie und durch enorme Technologieentwicklungssprünge konnten die Kosten deutlich gesenkt werden. Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Bundestag beschlossen wurde, legt daher den Ausbau von Offshore-Windanlagen für das Jahr 2030 auf 20 Gigawatt fest. Und: Mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 wird erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel angestrebt. Damit steht der Fahrplan für alle beteiligten Akteure – ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz. Damit diese Ziele auch realisiert werden können, werden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt. Bevor Flächen zum Ausbau ausgeschrieben werden, muss das vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zukünftig ausführlich vorbereitet werden. Bietende werden beim Verzicht auf staatliche Förderung (sogenannte 0-Cent-Gebote) weiterhin nach objektiven Kriterien ausgesucht – das war der SPD-Bundestagsfraktion wichtig. Wie das im Rahmen des bestehenden Ausschreibungssystems aussehen könnte oder aber andere Lösungen gefunden werden müssen, soll in zwei Jahren überprüft werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/204/1920429.pdf

Zum Tod von Thomas Oppermann

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Erschüttert und tief betroffen haben wir am Montag vom Tod Thomas Oppermanns erfahren. Im Alter von nur 66 Jahren ist Thomas gestorben – völlig unerwartet wurde er aus dem Leben gerissen. Über die Parteigrenzen hinweg galt Thomas als großer Demokrat, der für seine Geradlinigkeit und seine Professionalität geschätzt wurde. Er genoss große Sympathie und Hochachtung. Seine beherzte und zupackende Art machte unseren ehemaligen Fraktionsvorsitzenden zu einem außergewöhnlichen Politiker, der immer mit großer Verantwortlichkeit gehandelt hat. Thomas Oppermann hinterlässt eine große Lücke und fehlt uns allen jetzt schon. Meine Gedanken sind bei seiner Familie.