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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 46 von 160 – Oliver Kaczmarek, Md

Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Infodienst, Umwelt und Energie

Mit dem Beschluss des Pariser Abkommens von 2015 hat sich die internationale Staatengemeinschaft darauf geeinigt, bis 2050 die Erderwärmung auf möglichst unter 1,5 Grad zu reduzieren. Diesem Weg hat sich auch Deutschland verpflichtet: 2019 hat die Bundesregierung auf Initiative des SPD-geführten Bundesumweltministeriums das Klimaschutzgesetz beschlossen, das erstmals verbindliche Regeln zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes für CO2-intensive Sektoren festlegt und damit der gesamten Gesellschaft Verlässlichkeit und Planbarkeit verschafft. Die SPD hat sich schon damals für schärfere Reduktionsziele eingesetzt, die von der Union nicht mitgetragen wurden.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns nun Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern berührt auch das Wohl künftiger Generationen. Deshalb hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf, der in 1. Lesung beraten wurde, sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirt- und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt. Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.

Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sog. „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen.

Der Bundestag debattiert in dieser Woche zudem die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, die alle zwei Jahre überarbeitet wird. Sie wurde im Rahmen einer öffentlichen Konsultation entwickelt, in die sich auch der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) mit einem Impulspapier eingebracht hat.

Der Bundestag berät darüber hinaus den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates zur 19. Legislaturperiode. Laut dem Bericht müsse ökonomisches, ökologisches und soziales Handeln noch stärker als bisher in Einklang gebracht werden, um auch künftigen Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Nachhaltigkeit müsse zum zentralen Ziel politischen Handelns werden und überall mitgedacht werden. Der PBnE empfiehlt Bundestag und Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode, die Nachhaltigkeitsprüfung im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern und den PBnE zu einem eigenständigen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung weiterzuentwickeln.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/302/1930230.pdf

Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/275/1927530.pdf

Den Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/301/1930130.pdf

11. Juni 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-06-11 14:35:352021-06-11 14:35:35Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

Digitales, Infodienst, Inneres und Justiz

In dieser Woche haben wir nach intensiven Beratungen die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung sieht mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation vor. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten. Mit der Quellen-TKÜ kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Flankierend werden die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament haben wir uns in den Verhandlungen stark gemacht. Und wir haben in einer Entschließung festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll.

Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen haben wir erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen.

Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäterinnen und Einzeltäter wie in Hanau und Halle sieht der Regierungsentwurf außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/247/1924785.pdf

11. Juni 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-06-11 14:33:332021-06-11 14:33:33Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts

Lasst uns reden: Dialogbus macht Halt auf dem Alten Markt in Kamen

Infodienst, Kamen

Nachdem wir im vergangenen Jahr mit dem Dialogbus der SPD-Bundestagsfraktion in Bergkamen waren, kommen wir unter dem Motto „Gekommen, um zu hören“ am Freitag, 18. Juni, von 11 bis 13 Uhr auf den Kamener Markt. Nach über einem Jahr mit vorwiegend digitalen Gesprächsangeboten ist es schön und richtig, sich auch wieder persönlich zu begegnen. Mit den nötigen Hygienemaßnahmen will ich mit den Menschen ins Gespräch kommen und zuhören. Denn ich bin mir sicher, dass die Menschen nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie Redebedarf und auch Fragen haben. Auch Themen wie der Klimaschutz, die Situation in der Pflege oder gleichwertige Lebensverhältnisse beschäftigten sie. Darüber und über alles andere, was den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, will ich mit ihnen sprechen – persönlich und direkt.

11. Juni 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-06-11 14:30:462021-06-11 14:31:31Lasst uns reden: Dialogbus macht Halt auf dem Alten Markt in Kamen

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde vereinbart, dass auch Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz und des Justizvollzuges sowie die Aus- und Fortbildungen für Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen von den Einschränkungen der Bundesnotbremse im Bildungsbereich ausgenommen sind, wenn die Aus- und Fortbildung nur in Präsenz durchgeführt werden kann. Ausgenommen werden auch Veranstaltungen an Hochschulen für Studierende, die unmittelbar vor dem Studienabschluss oder abschlussrelevanten Teilprüfungen stehen.

In der Gesetzesbegründung von § 28 b Abs. 3 Infektionsschutzgesetz wird außerdem klargestellt, dass unter den Begriff der Abschlussklassen auch Übertrittsklassen an den Grundschulen fallen. Außerdem werden Kinder und Jugendliche im ÖPNV von der FFP2-Maskentragepflicht befreit.

Zudem können bestimmte Rechtsverordnungen gegebenenfalls befristet über das Ende der epidemischen Lage hinaus fortgelten. Das betrifft die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und Rechtsverordnungen zur Versorgung mit Medizinprodukten, persönlicher Schutzausrüstung und Arzneimitteln. Darüber hinaus werden nationale Regelungen zum Ausstellen des EU-weiten Digitalen Grünen Nachweises durch Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker getroffen.

Das Ausstellen eines unrichtigen COVID19-Impfzertifikats oder eines unrichtigen COVID19-Testzertifikats wird unter Strafe gestellt. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir darüber hinaus vereinbart, dass der Bund ab dem 1. Januar 2021 die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen aufgrund der Corona-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung vollständig erstattet.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929287.pdf

21. Mai 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-05-21 17:04:352021-05-21 17:04:35Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht schon jetzt ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Aber wir wollen mehr: Eltern sollen auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür haben wir lange gekämpft. Der Regierungsentwurf zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nun in erster Lesung im Bundestag behandelt.

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben, in den Folgejahren wird er um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Somit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder soll in Horten ebenso wie in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Dafür müssen noch über 800.000 zusätzliche Plätze geschaffen werden.

Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Mrd. Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Mio. Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus aber auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Mio. Euro jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. Euro pro Jahr.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/297/1929764.pdf

21. Mai 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-05-21 17:01:452021-05-21 17:01:45Ganztagsbetreuung in der Grundschule – garantiert

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt

Arbeit und Soziales, Infodienst

Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Das vereinfachte Wahlverfahren soll künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.

Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.
Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.

Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch wichtige Verbesserungen durchsetzen: Mit einer ergänzenden Regelung verbessern wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Dieser wird erweitert auf privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung.

Zudem sorgen wir durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür, dass auch jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt sind.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928899.pdf

21. Mai 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-05-21 17:00:522021-05-21 17:00:52Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt

Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter

Digitales, Infodienst

Die Reform für ein besseres und wirksames Urheberrecht, Urhebervertragsrecht und für eine faire und angemessene Vergütung der Kreativen und Kunstschaffenden sowie der Urheberinnen und Urheber ist wichtig und überfällig. Dieses Gesetz, das wir im Bundestag in dieser Woche beschlossen haben, stellt die Weichen für ein Urheberrecht im digitalen Zeitalter. Es stellt einen fairen Ausgleich her, von dem Kreative, Rechteverwerterinnen und -verwerter und Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen profitieren.

In den parlamentarischen Beratungen haben wir durchgesetzt, dass Kunstschaffende einen verbesserten Anspruch auf Auskünfte gegenüber Plattformen und Streaming-diensten bekommen. Nur so können Kreative die ihnen zustehende angemessene Vergütung auch durchsetzen. Verwertungsgesellschaften erhalten ebenfalls einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass auch die Nutzung von Inhalten auf Youtube u.a. in die Verteilung der Gelder an die Kunstschaffenden einfließen kann. Karikatur, Nachahmung (Pastiche) und Parodie werden jedoch ohne besondere Zweckbindung erlaubt sein. Außerdem können Schulen und Universitäten urheber-rechtlich geschützte Werke auch zukünftig für Lehre und Forschung nutzen. Die entsprechende Schrankenregelung drohte 2023 auszulaufen. Wir führen zudem einen Anspruch auf den Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.

Um sogenanntes Blacklisting zu verhindern, bei dem Kunstschaffende wegen Klagen aufgrund unangemessen niedriger Vergütung auf schwarze Listen kommen und dann u.U. keine Aufträge mehr erhalten, hätten wir gerne ein echtes Verbandsklagerecht eingeführt. Dies war mit diesem Koalitionspartner leider nicht möglich.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/274/1927426.pdf

21. Mai 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-05-21 16:59:422021-05-21 16:59:42Urheberrecht wird fit für das digitale Zeitalter

Bundeswehreinsätze in Mali, Kosovo und Libanon

Äußeres und Verteidigung, Infodienst

MINUSMA-Mission in Mali fortsetzen
Mit dem Zerfall Libyens 2011 haben auch die politischen und ethnischen Konflikte in Mali zugenommen. Ein Schlüsselinstrument zur Stabilisierung des Landes bleibt die Mission MINUSMA. Sie ist 2013 eingesetzt worden, um den Friedensprozess in Mali zu unterstützen und zu begleiten.
Nach dem unblutigen Putsch vom August vergangenen Jahres hoffen die Menschen in Mali einmal mehr auf einen Neuanfang, den sie dringend für ein besseres Leben brauchen. MINUSMA sorgt dafür, dass der innermalische Friedensprozess fortgesetzt werden kann. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, hat in seinem Bericht vom März dieses Jahres ausdrücklich vor einem verfrühten Abzug gewarnt. Seit 2013 beteiligt sich die Bundeswehr an MINUSMA. Das Mandat ist auf 1.100 Soldatinnen und Soldaten begrenzt und wurde bis zum 31. Mai 2022 verlängert.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928803.pdf

Ausbildungsmission in Mali fortsetzen
Stabilität und Frieden in der Sahel-Region sind von zentraler Bedeutung – für die dort lebenden Menschen, aber auch für Deutschland und die Europäische Union. Die zahlreichen Konflikte in der Region können jedoch nur dann nachhaltig bewältigt werden, wenn die Staaten in der Region wieder aus eigener Kraft für Sicherheit sorgen können. Militärisches und ziviles Engagement müssen dabei zwingend Hand in Hand gehen.

Die Bundeswehr wird deshalb auch weiterhin in der Sahel-Region gebraucht. Die Ausbildungsmission EUTM Mali der Europäischen Union spielt dabei eine entscheidende Rolle. Ziel des Einsatzes ist, die staatlichen Strukturen des Landes und die Daseinsvorsorge in der Fläche zu stärken. Seit 2013 wurden hierfür über 14.000 malische Soldatinnen und Soldaten ausgebildet und militärisch beraten. Seit dem vergangenen Jahr erstreckt sich das Engagement darüber hinaus auch auf die Nachbarstaaten Niger und Burkina Faso.

Zudem kommt Deutschland im Rahmen von EUTM Mali in den nächsten Jahren eine besondere Verantwortung zu: Mit der Leitung der Mission ab Juli 2021, der Integration der deutschen Spezialkräfte-Ausbildungsmission „Gazelle“ in Niger in EUTM Mali und mit der Planung und Begleitung des Aufbaus eines EU-Ausbildungszentrums im zentralmalischen Sévaré. Die vorgesehen personelle Obergrenze wurde deshalb von 450 auf 600 deutsche Soldatinnen und Soldaten erhöht.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/288/1928804.pdf

Bundeswehreinsatz KFOR in Kosovo
Seit 22 Jahren engagiert sich Deutschland im Rahmen der NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force (KFOR) für Frieden, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit im Kosovo und der gesamten Region. Die Bundeswehr unterstützt dabei Hilfsorganisationen vor Ort und sorgt dafür, dass Flüchtlinge und Vertriebene wieder in das Land zurückkehren können. Obwohl sich die Lage im Land in den vergangenen Jahren deutlich gebessert hat, gibt es insbesondere im Norden des Landes ein gewisses Spannungs- und Eskalationspotenzial.

Deshalb hat der Bundestag diese Woche auf Antrag der Bundesregierung die Verlängerung des Bundeswehrmandates im Kosovo beschlossen. Nach wie vor können bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Kosovo eingesetzt werden. Der Einsatz ist grundsätzlich nicht befristet. Alle zwölf Monate erfolgt jedoch eine konstitutive Befassung, wenn dies von einer Fraktion des Deutschen Bundestages beantragt wird. Am 3. März 2021 haben die Koalitionsfraktionen auf Initiative der SPD den entsprechenden Wunsch geäußert.

Den Antrag der Bundesregierung: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/296/1929625.pdf

Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
Dauerhafter Frieden im Nahen Osten liegt im Interesse Deutschlands und der Europäischen Union. Dem Libanon kommt dabei als Mittelmeer-Anrainer eine zentrale Rolle zu. Noch immer steht das Land vor großen Herausforderungen. Seit 2011 sind im Zuge des Bürgerkrieges in Syrien über eine Million Menschen in den Norden des Landes geflüchtet. Zudem wird das Land weiterhin von der radikal-islamischen Hisbollah kontrolliert, die den Waffenstillstand mit Israel gefährdet. Die Corona-Pandemie, eine tiefgreifende Wirtschafts- und Finanzkrise sowie die Explosion im Hafen von Beirut im August 2020 haben die Situation weiter verschärft.

Seit 2006 engagiert sich die Bundeswehr im Rahmen der UNIFIL-Mission der Vereinten Nationen im Libanon. Ziel des Einsatzes ist, die libanesische Regierung bei der Sicherung der Seegrenzen zu unterstützen und den Waffenschmuggel über See zu verhindern. Deutschland stellt hierfür Schiffe und Personal und bildet Soldatinnen und Soldaten der libanesischen Marine aus. Mit einem Antrag der Bundesregierung, der diese Woche beraten wird, soll das Mandat um ein Jahr verlängert werden. Die personelle Obergrenze liegt weiterhin bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/296/1929626.pdf

21. Mai 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-05-21 16:58:392021-05-21 16:58:39Bundeswehreinsätze in Mali, Kosovo und Libanon

400.000 Euro vom Bund für das Dach der Schwerter Marktkirche St. Viktor

Im Gespräch, Infodienst, Kreis Unna, Presse und Co., Schwerte

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hat sich in Berlin erfolgreich stark gemacht für die Marktkirche St. Viktor in Schwerte: Für die Sanierung des undichten Schieferdachs des denkmalgeschützten Gebäudes gibt es jetzt vom Bund einen Zuschuss von 400.000 Euro. Das hat der Haushaltsausschuss des Bundestages heute beschlossen.

Anfang des Jahres hatten Vertreter des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde und des Fördervereins St. Viktor den Bundestagsabgeordneten Kaczmarek um Unterstützung gebeten, um die nach derzeitiger Schätzung rund 1,2 Mio. Euro teure Dachsanierung in Angriff nehmen zu können. Ohne Fördermittel, so die Sorge von Gemeinde und Förderverein, sei die vor einigen Jahren durchgeführte aufwendige Innensanierung der Kirche gefährdet. Kaczmarek versprach damals, die Fördermöglichkeiten des Bundes zu recherchieren und sich an den zuständigen Stellen für die Sanierung des Kirchdaches einzusetzen.

„Es ist hervorragend, wie sich Vereine, Initiativen und Bürgerinnen und Bürgern für den Erhalt der Kirche engagieren. Deshalb ist es richtig, dass der Bund für diese Maßnahme Gelder aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm bereitstellt“, freut sich Kaczmarek.

Das Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltet. Aus diesen Mitteln werden Sanierungen von Denkmälern gefördert, die eine herausragende Bedeutung für die Kulturgeschichte Deutschlands haben.

19. Mai 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/11/Oliver-Kacmarek-e1573043429599.jpg 467 700 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-05-19 14:28:062024-03-21 11:16:18400.000 Euro vom Bund für das Dach der Schwerter Marktkirche St. Viktor

Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche beschlossen

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Das von der SPD-Bundestagsfraktion lange geforderte Aufholpaket wurde am 5. Mai im Kabinett beschlossen. Damit unterstützen wir junge Menschen im Kindes- und Jugendalter mit insgesamt zwei Milliarden Euro in ihrer schulischen und sozial-emotionalen Entwicklung.

Kinder- und Jugendliche haben durch die notwendigen pandemiebedingten Einschränkungen zahlreiche Entbehrungen im Bereich des Lernens hinnehmen müssen. Daraus dürfen ihnen in ihrer Bildungslaufbahn und im Hinblick auf ihre beruflichen Wünsche keine Nachteile entstehen. Deshalb fördern wir im Rahmen des Aufholpaketes Sommerferiencamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern.

Schülerinnen und Schüler brauchen nach über einem Jahr in der Corona-Pandemie besondere Unterstützung bei der Rückkehr in den Schulalltag oder auch im Distanzmodell. Im Rahmen des Aufholpaketes sorgen wir deshalb für mehr Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen an den Schulen, die den Schülerinnen und Schülern als Mentorinnen und Mentoren zur Seite stehen.

Flankiert wird das Programm durch zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion hart gekämpft und sich schließlich durchgesetzt. Weil gutes Lernen und Aufholen für uns mehr ist als ein paar Stunden Nachhilfe. Wir sehen Kinder und Jugendliche als ganzheitliche Persönlichkeiten.

Mehr Informationen gibt es hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/178838/798ecd9014605892b3638f1a866cf30d/aktionsprogramm-aufholen-nach-corona-fuer-kinder-und-jugendliche-factsheet-data.pdf

7. Mai 2021/von Archiv
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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