Regelmäßig zu Beginn einer Legislaturperiode muss der Bundestag darüber entscheiden, inwieweit das Anpassungsverfahren bei den Abgeordnetenentschädigungen bestehen bleibt. Nach geltender Rechtslage werden die Diäten jeweils zur Mitte des Jahres entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst. Soll dieser Automatismus weiter gelten, so müssen die Abgeordneten laut Abgeordnetengesetz innerhalb der ersten drei Monate der neuen Wahlperiode per einfachem Mehrheitsbeschluss das Verfahren bestätigen.
Ein entsprechender Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, das Anpassungsverfahren auch für die 20. Legislaturperiode beizubehalten, wurde in dieser Woche beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngJonas Beckmann2021-12-17 14:47:212021-12-17 15:21:27Anpassungsverfahren bei der Abgeordnetenentschädigung
Das Infektionsgeschehen in Deutschland verharrt auf hohem Niveau. Ein Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl an ungeimpften Personen. Studien belegen, dass das Ansteckungsrisiko vor allem unter Ungeimpften sehr hoch ist. Und auch ein Blick auf die Intensivstationen zeigt: Die große Mehrheit der Covid-Patientinnen und -patienten ist nicht geimpft.
Unser Ziel muss es daher sein, die Impfquote zu erhöhen, Kontakte für noch nicht geimpfte Personen gezwungenermaßen einzuschränken und den Ländern Maßnahmen an die Hand zu geben, um vor Ort auf das Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in dieser Woche das Gesetz zur Stär-kung der Impfprävention gegen COVID-19 eingebracht und gemeinsam mit der Oppositionsfraktion CDU/CSU beschlossen.
Mit dem Gesetz erweitern wir den Maßnahmenkatalog, den die Länder anschließend mit einem Beschluss ihrer Landesparlamente anwenden können. Künftig können die Länder gastronomische Einrichtungen flächendeckend schließen, wenn es die pandemische Lage erfordert. Auch die Schließung von Clubs, Diskotheken oder anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen ist danach möglich.
Einige Bundesländer haben im November wegen des besonders hohen Infektionsgeschehens Verordnungen mit eingriffsintensiveren Maßnahmen erlassen und zwar auf Grundlage des ursprünglichen Maßnahmenkatalogs nach § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese Verordnungen sollen über den 15. Dezember hinaus, längstens jedoch bis zum 15. Februar 2022, fortbestehen können.
Wir wollen vor allem ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen vor einer Infektion schützen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Da es in der Vergangenheit in Pflegeheimen oder Krankenhäusern immer wieder zu schwerwiegenden Ausbrüchen gekommen ist, führen wir für die Beschäftigten in diesen und ähnlichen Einrichtungen eine Impfpflicht ein. Bis zum 15. März 2022 muss das in den Einrichtungen bereits beschäftigte Personal nachweisen, dass es genesen oder voll-ständig geimpft ist. Ab dem 16. März 2022 gilt dies auch für Beschäftigte, die eine Tätigkeit in einer der genannten Einrichtung aufnehmen wollen.
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht allein reicht allerdings nicht aus, um die Impfquote kurzfristig zu erhöhen. Vielmehr geht es auch darum, jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung zu ermöglichen. Das erfordert einen Kraftakt. Deshalb weiten wir den Personenkreis aus, der eine Impfung durchführen darf. Neben Ärztinnen und Ärzten sollen künftig auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker impfen, sofern sie entsprechend geschult sind.
Geändert wird zudem die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Beschließt eine Landesregierung eine Teilnehmerhöchstgrenze für private Zusammenkünfte, so können neben noch nicht Geimpften auch Geimpfte und Genesene wieder unter diese Höchstgrenze fallen. Damit reagieren wir auf die steigende Zahl von Impfdurchbrüchen.
Angesicht der Corona-Pandemie haben zahlreiche Krankenhäuser planbare Operationen und Eingriffe verschoben, um Menschen mit einer COVID-19-Erkrankung behandeln zu können. Diesen Einrichtungen stellt der Bund kurzfristig einen finanziellen Ausgleich für das Vorhalten entsprechender Behandlungskapazitäten zur Verfügung. Außerdem entlasten wir Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bei den Dokumentationspflichten zu Testungen von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern.
Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen können regionale Lockdown-Maßnahmen leider nicht ausgeschlossen werden. Das hat Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation, insbesondere im lokalen Einzelhandel, dem Gastgewerbe und im Dienstleistungsbereich. Mit einem Änderungsantrag verlängern wir daher den Anspruch auf ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Außerdem wollen wir die Möglichkeit für Beschäftigte, während der Kurzarbeit hinzuzuverdienen, verlängern.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngJonas Beckmann2021-12-10 13:46:382021-12-10 14:31:38Bekämpfung der Pandemie: Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weitere Maßnahmen
Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist elementar wichtig für Kinder und Familien. Die SPD hat deshalb in der vergangene Legislaturperiode durchgesetzt, dass Grundschülerinnen und -schüler ab dem Jahr 2026 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten werden. Beginnend mit der ersten Klasse soll der Rechtsanspruch stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgebaut werden. Dafür hat der Bund bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Um den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur zu beschleunigen, wurden Ländern und Kommunen 750 Millionen Euro vorab zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssten nach derzeitiger Rechtslage jedoch bis zum 31. Dezember 2021 abgerufen werden.
Allerdings waren zum Zeitpunkt der damaligen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern die langfristigen Folgen der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 noch nicht vorherzusehen und somit auch nicht die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahmen. Daher ist jetzt eine Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes notwendig.
Durch die Laufzeitverlängerung um ein Jahr kann das Programm seine konjunkturstärkende Wirkung weiter halten. Die Verlängerung soll sicherstellen, dass mehr Mittel verausgabt werden können. Wir wollen zudem den Abruf bereitgestellter Mittel vereinfachen, indem wir Basis- und Bonustopf zusammenführen. Eine entsprechende Initiative der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Jonas Beckmannhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngJonas Beckmann2021-12-10 13:44:312021-12-10 14:31:12Ganztagsbetreuung – Frist für Inanspruchnahme von Investitionsmitteln durch die Kommunen wird verlängert
Am Mittwoch haben die Verhandlungsführer*innen von SPD, Grünen und FDP den in den letzten Wochen verhandelten Koalitionsvertrag vorgestellt. Den kompletten Vertrag gibt es hier.
Mit der Vorlage des Koalitionsvertrags geht die Regierungsbildung einen entscheidenden Schritt voran. Die künftigen Koalitionspartner haben intensiv für einen Aufbruch in eine Fortschrittsregierung verhandelt. Auch in den Bereichen Bildung und Forschung ist deutlich geworden, dass trotz der unterschiedlichen politischen Herkunft der Ampel-Partner eine gelingende und progressive Zusammenarbeit für unser Land geformt werden kann.
Ich selbst durfte im Bereich Bildung und Chancengleichheit mit verhandeln. Mir war dabei besonders wichtig, dass wir in der Bildungspolitik mehr Chancen für unsere Kinder schaffen. Wir wollen einen kooperativen Bildungsföderalismus begründen. Wir werden einen Bildungsgipfel einberufen, der eine dauerhafte Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern und Kommunen einrichtet, welche zukünftig Bund-Länder-Prozesse effektiv koordiniert. Jeder junge Mensch, der das will, soll eine Ausbildung machen können, und zwar überall im Land. Deshalb wollen wir die Berufsschulen stärken, eine Ausbildungsgarantie einführen und das Aufstiegs-BAföG weiter stärken. Das BAföG muss wieder die zentrale und verlässliche Säule der Ausbildungsfinanzierung werden. Deshalb werden wir mit erheblichen Freibetragserhöhungen, Verbesserungen bei den Auszahlungen, verlängerten Förderdauern und einer Reduzierung der Darlehenslast dafür sorgen, dass endlich wieder mehr junge Menschen finanziell mit dem BAföG bei ihrem Ausbildungsweg an Hochschulen unterstützt werden.
Fragen zum Koalitionsvertrag beantworte ich gerne. Ich freue mich über viele Gespräche.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/12/Oliver-Kacmarek-06_19-784-scaled-e1575538227105.jpg467700Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-11-24 12:15:352024-03-21 10:31:02Koalitionsvertrag: Aufbruch in eine Fortschrittsregierung
Die Lage in Afghanistan ist äußerst dramatisch. Die Berichte und Bilder, die uns von dort erreichen, sind bestürzend. Die Taliban haben in kürzester Zeit das Land und die Hauptstadt Kabul unter ihre Kontrolle gebracht. Die afghanischen Sicherheitskräfte haben dem Eroberungszug nichts entgegengesetzt. Jetzt gilt es, keine Zeit zu verlieren, um deutsche Staatsangehörige, afghanische Ortskräfte und deren Familien so schnell wie möglich nach Deutschland zu holen. Aber auch Afghaninnen und Afghanen, die für deutsche Entwicklungseinrichtungen, NGOs, Medien oder Stiftungen gearbeitet haben, sowie Menschen- und Frauenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Journalistinnen und Journalisten sowie Kulturschaffende sollen evakuiert werden. Transportflugzeuge der deutschen Luftwaffe haben bereits unter äußerst schwierigen und gefährlichen Bedingungen viele Menschen in Sicherheit gebracht.
Damit das gelingt, muss die Evakuierung militärisch abgesichert und die Mission nachträglich auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden, wie das im Parlamentsbeteiligungsgesetz bei „Gefahr im Verzug“ festgehalten ist. Auf Antrag der Bundesregierung berät der Bundestag in dieser Woche deshalb ein neues Bundeswehrmandat. Das Mandat ist auf 600 Soldatinnen und Soldaten begrenzt und bis zum 30. September 2021 befristet.
Nach den Evakuierungsflügen der Bundeswehr muss es weitere Wege geben, Menschen, die wir schützen müsse und die sich auf uns verlassen haben, zu evakuieren. Bundesaußenminister Heiko Mass wird dazu am Wochenende die Nachbarstaaten Afghanistans besuchen, um weitere Evakuierungsmöglichkeiten auszuloten. Dazu müssen wir alle Möglichkeiten des Verhandlungsweges ausschöpfen.
Durch die Starkregenfälle und das Hochwasser im Juli 2021 sind in einigen Regionen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern enorme Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen und der Infrastruktur entstanden. Die erheblichen Kosten für die Beseitigung der Schäden und den Wiederaufbau werden der Bund und alle Länder solidarisch gemeinsam tragen.
Dazu haben die Koalitionsfraktionen in der Sondersitzung des Bundestages am 25.8.2021 ein Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ vorgelegt. Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und soll am 7.9.2021 beschlossen werden.
Der Aufbaufonds wir durch den Bund mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Die Kosten für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes in Höhe von 2 Milliarden Euro trägt der Bund alleine. Die übrigen 28 Milliarden teilen sich Bund und Länder.
Um beschädigte Brücken und Straßen schnellstmöglich wieder aufzubauen und mobile Unterkünfte für Betroffene und Institutionen (Rathäuser, Schulen, Kitas) zu erleichtern, wird das Baugesetzbuch geändert. Wenn mit den Maßnahmen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Naturgefahren erhöht wird, muss für diese Maßnahmen kein Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Um künftig in Katastrophenfällen schneller und effizienter die Betroffenen zu warnen, wird das sogenannte Cell Broadcast zügig eingeführt: Mit dieser Technik werden Warnungen an alle Mobilgeräte in einem bestimmten Gebiet verschickt. Der Vorteil dieses Verfahrens: Die Empfänger müssen keine spezielle App herunterladen, sondern können per einfacher Textnachricht gewarnt werden und das auch bei schlechtem Mobilfunknetz. Der Gesetzentwurf enthält außerdem neue Regelungen zum Pfändungsschutz von Hochwasser-Soforthilfen. Ziel ist es, dass die Geschädigten ihr Geld trotz evtl. gepfändeter Bankkonten bekommen. Und wir regeln, dass für Unternehmen in den betroffenen Regionen die Frist für die Stellung eines Insolvenzantrags bis Ende Januar 2022 ausgesetzt wird – so wie es bereits in der Pandemie galt. Damit gewinnen die Betriebe Zeit, um die notwendigen Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen zu führen und Arbeitsplätze zu sichern.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-08-27 18:43:402021-08-27 18:43:40Aufbauhilfe für Hochwassergebiete
Die hohe Zahl an Neuinfektionen, eine steigende 7-Tage-Inzidenz und eine zunehmende Auslastung der Krankenhäuser sprechen eine deutliche Sprache: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Im Gegenteil: In Deutschland, aber auch weltweit breitet sich das Virus dynamisch aus – vor allem in Form der stark ansteckenden Delta-Variante.
Die Voraussetzungen für das Fortbestehen der epidemischen Lage sind damit weiterhin gegeben. Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die epidemische Lage von nationaler Tragweite deshalb um weitere maximal drei Monate verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit und die Grundlage dafür, ein möglicherweise erhöhtes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter rechtzeitig in den Griff zu bekommen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-08-27 18:41:512021-08-27 18:42:19Corona-Pandemie noch nicht überwunden, epidemische Lage wird verlängert
Klimaschutzgesetz
Das Bundesverfassungsgericht hat uns jüngst Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern auch das Wohl künftiger Generationen. Schon 2019 wollten wir schärfere Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz, das war aber zum damaligen Zeitpunkt mit CDU/CSU nicht zu machen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Der Entwurf sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt.
Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen laut Entwurf zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.
Der Entwurf nimmt darüber hinaus die Rolle von Ökosystemen, die große Mengen Kohlenstoff speichern (sogenannte „Senken“), in den Blick. Hierzu wurden neue Ziele im Bereich der Landnutzung und Forstwirtschaft gesetzlich verankert, um die Senkenleistung von Ökosystemen wie beispielsweise Moorböden und Wälder dauerhaft sicherzustellen. #
Förderung erneuerbarer Energien
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) soll der Anteil von erneuerbaren Energien in den Sektoren Strom, Wärme und Transport europaweit bis zum Jahr 2030 deutlich erhöht werden. Die Richtlinie enthält Vorgaben für Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien.
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen, mit dem entsprechende Zulassungsverfahren effizienter und für den Vorhabenträger einfacher werden. Das Gesetz sieht Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundeswasserstraßengesetz vor. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden Regelungen für das sog. Repowering (die Modernisierung einer Windenergieanlage) ergänzt.
Im parlamentarischen Verfahren konnten weitere Verfahrensbeschleunigungen auf den Weg gebracht werden. Das hat für uns große Bedeutung. Denn wo bereits eine Anlage auf einer infrastrukturell gut erschlossenen und akzeptierten Fläche steht, kann sie weiter nachhaltig und mit modernster Technik genutzt werden.
Zusätzlich werden Kommunen künftig finanziell an Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt. Bislang gibt es dies nur bei Windkraftanlagen.
Markthochlauf von Wasserstoff
Wir stellen die gesetzlichen Weichen für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Jetzt kann die Errichtung eines Wasserstoff-Starternetz in Angriff genommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt zum Ziel der Klimaneutralität. Außerdem stärken verschiedene Maßnahmen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie deren Teilnahme am Strommarkt.
Veröffentlichungspflichten und Vertragsgestaltung werden zukünftig stärker im Sinne der Stromkundinnen und -kunden erfolgen. Auch werden Energiespeicher neu definiert, um eine Doppelbelastung mit Abgaben und Umlagen zu beenden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-06-25 16:10:512021-06-25 16:10:51Klima- und Energiepaket auf dem Weg
Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir diese Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge im Bundestag beschlossen. Wir haben gegen die Union durchgesetzt, dass die automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr, die Verbraucherinnen und Verbraucher oft teuer zu stehen kam, abgeschafft wird. In Zukunft gilt: Maximal zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei Strom, Fitnessstudio- oder Zeitungsabonnement sowie bei Handy- und Internetverträgen, danach monatlich kündbar. Die Union hat gegen die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher einer Verkürzung der maximalen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren auf ein Jahr abgelehnt. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein.
Wir führen einen Kündigungsbutton ein. Wer online einen Vertrag abschließt, kann diesen dann künftig online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt.
Wir verbessern zudem den Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen. Anbieterinnen und Anbieter müssen künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zu dem effizienter sanktioniert werden. Im parallel verhandelten Energiewirtschaftsgesetz regeln wir, dass Strom- und Gasverträge in Textform erfolgen müssen. Ein ungewollter Anbieterwechsel wird so verhindert.
Auch werden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-06-25 16:09:012021-06-25 16:09:01Faire Verträge für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Stärkung der Verbraucherrechte beim Kauf eines Smartphones, Tablets oder Software, die wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben, setzen die von der EU vorgegebenen Warenkaufrichtlinie und Digitale-Inhalte-Richtlinie um. Vorgesehen ist eine Update-Pflicht für Verkäuferinnen und Verkäufer von digitalen Gütern, um eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit zu garantieren. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten außerdem ein Recht auf Datenportabilität: So können bei einem Vertragswechsel die Daten problemlos mitgenommen werden.
Außerdem stärken wir die Gewährleistungsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern: Tritt nach einem Kauf ein Mangel auf, so kann künftig noch ein Jahr später davon ausgegangen werden, dass der Mangel zum Kaufdatum bereits vorlag und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt. Auch das Gewährleistungsrecht wurde so in Europa weiter vereinheitlicht. Das fördert den grenzüberschreitenden elektronischen Handel und schöpft das Wachstumspotenzial des Online-Handels besser aus. Beim Kauf von Tieren bleibt es aber bei der bisherigen Regelung von 6 Monaten, da Tiere Lebewesen sind und daher besondere Regelungen brauchen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2021-06-25 16:07:542021-06-25 16:08:11Starke Verbraucherrechte beim Verkauf von digitalen Gütern