Mit mehreren Maßnahmen wird auch die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft gesichert. In einem Fonds werden 100 Milliarden Euro für so genannte Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen. Das bedeutet, dass sich der Fonds beispielsweise direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen kann, um die Zahlungsfähigkeit dieser Unternehmen sicherzustellen. Gleichzeitig werden staatliche Garantien in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro Unternehmen dabei helfen, Geld an den Finanzmärkten zu bekommen. Und abschließend werden mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro die bestehenden Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau refinanziert.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-27 09:37:552020-04-02 14:46:50Schutzschirm für Unternehmen – Der Wirtschaftssabilisierungsfonds
Besonders für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Freie Berufe ist die Corona-Krise eine existenzielle Bedrohung, da ihnen nahezu sämtliche Einnahmen wegbrechen. Dabei sind alle Branchen betroffen vom Handwerk bis zum Kulturbereich. Deswegen können unkompliziert Hilfen beantragt werden. Berechtigt sind Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Stichtag ist der 11. März 2020. Die Zuschüsse werden für drei Monate gewährt und sind gestaffelt in zwei Stufen je nach Größe des Unternehmens: Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten insgesamt max. 9.000 Euro. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
erhalten insgesamt max. 15.000 Euro.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-27 09:34:152020-04-02 14:47:13Schutzschirm für kleine Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freie Berufe
Zur Finanzierung der Maßnahmen hat der Bundestag umfassende Mittel in einem Nachtragshaushalt für 2020 bereit gestellt. Die Regeln der Schuldenbremse wurden außer Kraft gesetzt, damit die Nettokreditaufnahme des Bundes auf 156 Milliarden Euro angehoben werden kann. Das ist richtig, damit in Zeiten der Krise die notwendigen Mittel mobilisiert werden können. Konkret umfassen die Kosten für die geplanten Maßnahmen:
• 50 Mrd. Euro Soforthilfe für Solo-Selbständige und Kleinbetriebe
• 55 Mrd. Euro Vorsorge weitere Maßnahmen Pandemiebekämpfung
• 7,7 Mrd. Euro für die Aufstockung der Grundsicherung, ALG II und Kosten der Unterkunft für Solo-Selbständige
• 3 Mrd. Euro für den Schutzschirm für Krankenhäuser
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-27 09:30:032020-04-02 14:47:37Nachtragshaushalt und Aussetzung der Schuldenbremse
Die außenpolitische Lage steht auch in der Corona-Krise nicht still. Der Kampf gegen den IS hat große Fortschritte gemacht, aber der IS ist noch nicht besiegt. Auf Initaitive der SPD-Bundestagsfraktion hat der Bundestag beschlossen, die Luftraumüberwachung durch deutsche Tornados zum 31.3. zu beenden. Dennoch soll der deutsche Einsatz in angepasster Form fortgesetzt werden. Dazu wird die Unterstützung durch deutsche Luftbetankung auch über den 31.3. hinweg fortgeführt. Die Bundeswehr übernimmt auch Lufttransporte für die internationale Anti-IS Koalition, internationale Organisationen und Allierte. Auch ein Luftraumüberwachungsradar unterstützt die Luftraumkoordinierungsmaßnahmen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-27 09:24:362020-03-27 09:24:36Bundeswehreinsatz im Irak
Auf meiner Homepage habe ich für die Betroffene und alle Bürgerinnen und Bürger Kontaktmöglichkeiten von Hilfsangeboten zusammengestellt. Die Liste wird laufend aktualisiert. Bei Fragen und Problemen können Sie sich gerne an mich wenden. Per Mail an oliver.kaczmarek@bundestag.de oder per Telefon unter 02303 25 314 30
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-27 09:22:172020-03-27 09:22:17Kontaktmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger
Im Internet kommt der größte Teil der Hetze von Rechtsextremisten und Rassisten, die Menschen einschüchtern und Angst verbreiten. Mehr als drei Viertel aller von der Polizei registrierten Hasskommentare sind rechtsextremistisch. Nicht erst seit heute wissen wir, dass aus Worten auch Taten werden. Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt. Wir Demokratinnen und Demokraten tragen die Verantwortung, Hass und Gewalt zu stoppen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Der Gesetzentwurf sieht umfassende Verschärfungen des Strafrechts vor.
Zukünftig soll der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht werden. Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen vor Diffamierungen und Anfeindungen geschützt werden. Laute, aggressive Beleidigungen im Netz sollen künftig mit bis zu zwei Jahren statt bis zu einem Jahr Haft bestraft werden können. Zusätzlich werden antisemitische Motive in Zukunft ausdrücklich strafverschärfend wirken. Gleichzeitig sollen die Plattformen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Durch das BKA werden die Hinweise an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Hass-Straftaten sollen konsequent vor Gericht gebracht werden können.
Dieser Hass, der sich im Netz Bahn bricht, zielt besonders auf Frauen und dabei besonders häufig auf Frauen mit Migrationshintergrund. Rassismus und Frauenhass liegen oft nahe beieinander. Die erheblichen Strafverschärfungen bei Beleidigungen und Bedrohungen, die wir vorgeschlagen haben, sollen Frauen vor dieser Hetze besser schützen. Wenn Frauen mit Vergewaltigungsphantasien bedroht werden, müssen die sozialen Netzwerke Hinweise künftig ebenfalls an das BKA melden, denn das sind Fälle für Gerichte. Von dieser Meldepflicht wird nun auch die Verbreitung von Kinderpornografie erfasst sein. Hiermit können wir einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von abscheulichem Kindesmissbrauch und Kinderpornografie leisten.
Letztlich gerät unsere Demokratie in Gefahr, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aufgrund von Drohungen und Hetze aus Vereinen, Initiativen oder der örtlichen Politik zurückziehen müssen. Anfeindungen und Einschüchterungsversuche sind für viele Engagierte trauriger Alltag geworden. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Aus diesem Grund sind wichtige Änderungen im Melderecht im Gesetzentwurf aufgenommen worden. Es kann nicht sein, dass private Adressen von Kommunalpolitikern und gesellschaftlich Engagierten gezielt im Netz veröffentlicht werden können. Zukünftig dürfen gefährdete Personen leichter eine Auskunftssperre eintragen lassen und so davor geschützt sein, dass ihre Adressen weitergegeben werden. Künftig gilt: Wer im Netz droht und hetzt, wird härter und effektiver verfolgt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-13 10:56:152020-03-13 10:56:15Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorgelegt
Ob Strukturwandel oder Konjunkturkrise, die Bundesregierung will vorbereitet sein. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz („Gesetzentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“), das in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, schaffen wir in Zeiten des Strukturwandels und im Falle eines Konjunkturabschwungs Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt.
Die Ausbreitung des Corona-Virus COVID 19 zeigt erste wirtschaftliche Folgen: Quarantänemaßnahmen stören globale Lieferketten und internationalen Austausch. Noch ist nicht absehbar, wie stark das Virus Unternehmen in Deutschland treffen und sich auf Beschäftigung und Arbeitsmarkt auswirken wird. Für den Ernstfall sieht das Arbeit-von-morgen-Gesetz vor, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. So wird die unmittelbare Weiterbeschäftigung ermöglicht und Entlassungen werden verhindert.
Gleichzeitig sollen mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz Unternehmen und Beschäftigte im Strukturwandel unterstützt werden. Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, zum Beispiel durch die Digitalisierung, brauchen einige Beschäftigte eine Weiterbildung. Sollten Menschen dennoch ihre Arbeit zu verlieren drohen, sollen sie in einen neuen Job gebracht werden. Dafür wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestärkt: Sie soll bei der Förderung von beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, wirksam helfen.
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz verbessert zudem die Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften. Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld können in kleineren und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten) künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Damit soll der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden – und zwar unabhängig von Alter und Berufsabschluss.
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz richtet die Arbeitsmarkt-Instrumente klar auf ein Ziel aus: Beschäftigung und Sicherheit für alle. Das Gesetz soll bereits in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten.
Nach der Absetzung des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir durch das Militär im April 2019, befindet sich der Sudan in einer fragilen Umbruchsphase. Die neue Regierung hat einige deutliche Zeichen gesetzt, dass sie mit der Vergangenheit brechen will. Dazu haben wir parallel einen Koalitionsantrag eingebracht, der unsere Unterstützung des Transformationsprozesses klar zum Ausdruck bringt. Und wir entsprechen dem Wunsch der Übergangsregierung nach Verlängerung der UNAMID-Mission. Die Mission hat unter anderem die Aufgabe Zivilpersonen zu schützen, die Einhaltung der Menschenrechte zu beobachten beziehungsweise über ihre Missachtung zu berichten und die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu erleichtern und die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten.
Es liegt im deutschen Interesse, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfur-Konflikts auch weiterhin zu unterstützen. Das deutsche Engagement leistet einen Beitrag zur Stabilität in der Sudan-Sahel-Region und entspricht unseren Afrikapolitischen Leitlinien, denen Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu Grunde liegen. Der VN-Sicherheitsrat beabsichtigt, bis zum 31. März 2020 einen Beschluss über einen verantwortungsvollen Abbau hin zu einem Ausstieg aus UNAMID zu fassen und in Abhängigkeit von dieser Entscheidung im Einvernehmen mit der sudanesischen Regierung eine Folgepräsenz zu mandatieren. Da Unwägbarkeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedensprozesses in Darfur und mit Blick auf eine vom Sicherheitsrat geplante Folgemission bleiben, und um den VN wie auch dem eingesetzten Personal Planungssicherheit zu bieten, beantragt die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Verlängerung des Bundeswehreinsatzes bis zum 31. Dezember 2020. Die Truppenobergrenze soll von 50 auf 20 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen.
Auch neun Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt fragil. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, rund 1,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben und ca. 2,2 Millionen Menschen in die Nachbarstaaten geflüchtet.
Die prioritäre Ausrichtung von UNMISS bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag soll weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungs-offizieren bestehen. Der vorliegende Antrag, den wir diese Woche im Bundestag beschlossen haben, sieht eine Verlängerung des Mandats bis zum 31. März 2021 vor. Die Truppenobergrenze soll weiterhin bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-13 10:46:022020-03-13 10:46:02Bundeswehreinsätze in Darfur und im Südsudan verlängert
Eine wichtige Aufgabe des modernen Staates ist der Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren. Um die Aufgabe des Bevölkerungsschutzes erfüllen zu können, müssen ausreichend Kapazitäten und Mittel des Zivilschutzes für Bundes- und Landesbehörden vorgehalten werden. Deutschland hat ein bewährtes und maßgeblich auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes Bevölkerungsschutzsystem. Mit Blick auf die rund 80.000 Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk (THW) gilt es, die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts in der Zivilgesellschaft auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Bereitwilligkeit zu ehrenamtlichem Engagement ist eine persönliche Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Neben den geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich ehrenamtlicher Mitgestaltung ist die gesellschaftliche Anerkennung ein wichtiger Faktor. Deshalb wurde der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW-Gesetzes in dieser Woche im Bundestag beraten.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regelungen des THW-Gesetzes zu aktualisieren und mit rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt zu verbinden. Er verbindet nun notwendige Aktualisierungen des THW-Gesetzes mit mehr Regelungstransparenz und rechtlichen Verbesserungen im Ehrenamt des THW. Mit einer Anpassung der Regelungen im THW-Gesetz zur vorübergehenden Freistellung während der Arbeitszeit für anlassbezogen unaufschiebbare THW-Dienste der jeweils betroffenen Helferinnen und Helfer soll die Möglichkeit geschaffen werden, die im Koalitionsvertrag betonte Stärkung des Ehrenamts auch im THW weiter voranzubringen. Gleichzeitig führen neue Gefahren wie die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen oder der Klimawandel zu veränderten Rahmenbedingungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Diesem Wandel stellt sich das THW, insbesondere durch Erweiterung und Anpassung seiner technischen Fähigkeiten sowie zusätzlicher Ausbildungskapazitäten. In den neuen Regelungen spiegelt sich diese Modernisierung zur Flexibilität von Einsatzeinheiten und zur Verwendung der THW-Kräfte in modernen THW-Fachbereichen wider.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-13 10:44:552020-03-13 10:44:55Änderung des THW-Gesetzes
Auf den griechischen Inseln sind die Zustände in den überfüllten Aufnahmeeinrichtungen fortwährend katastrophal und untragbar. Deshalb haben sich Teile der SPD-Bundestagsfraktion zusammengeschlossen und in einer gemeinsamen Erklärung eine vernünftige Lösung für die humanitäre Krise an der griechisch-türkischen Grenze und der Situation in den griechischen Flüchtlingslagern gefordert. Die Forderung nach einer „Koalition der Vernunft“ europäischer Staaten, die sich bereit erklärt haben Schutzsuchende aufzunehmen, wird untermauert von der Forderung einer Neuausrichtung der europäischen Flüchtlingspolitik und des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Eine gesamteuropäische Lösung muss her – weder die griechische Bevölkerung, noch die griechische Regierung darf mit der Krise alleine gelassen werden.
Die europäische Gemeinschaft ist aufgefordert sich im Sinne der Solidarität unter den teilnahmewilligen Unionsstaaten zu einigen und Abhilfe zu schaffen. Unterdessen muss außerdem eine Reaktion auf die anhaltenden Kämpfe in Idlib erfolgen, da diese die Menschen in der betroffenen Region zwingt an die türkische Grenze zu flüchten, was die Situation noch weiter verschärft. Der Schutz Minderjähriger und Schutzsuchender muss durch humanitäre Hilfe in Idlib und an der türkischen Grenze gewährleistet werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-06 11:45:462020-03-06 11:45:46Humanitäre Hilfe und Neustart der europäischen Migrationspolitik an der EU-Außengrenze