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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 60 von 160 – Oliver Kaczmarek, Md

Vorsorge gegen eine Ausbreitung der Corona-Epidemie

Gesundheit und Pflege, Infodienst

Der Krisenstab des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministerium für Inneres hat zum dritten Mal getagt und neue Beschlüsse zur Vorsorge und Eingrenzung der Corona-Epidemie in Deutschland beschlossen. Die Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung übernimmt das Bundesministerium für Gesundheit für Krankenhäuser und Arztpraxen sowie Bundesbehörden zentral. Schutzausrüstung wie Atemmasken, Handschuhe etc. dürfen nicht mehr ins Ausland ausgeführt werden.

Außerdem empfiehlt der Krisenstab der deutschen Bevölkerung im europäischen Ausland sich auf Anweisungen der lokalen Behörden wenn nötig in Quarantäne zu begeben und diese auch zu vollenden. Das Auswärtige Amt nimmt in seinen Reisehinweisen auf, dass für Kreuzfahrschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko besteht. Außerdem wird die Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und Bundesländern verstärkt, hierfür benennen die Bundesländer entsprechende Kontaktpersonen. Die Sitzung des Krisenstabs fand turnusmäßig am 05.03.2020 statt.

Weitere Informationen gibt es hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw10-de-regierungserklaerung-covid-684906

6. März 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-03-06 11:44:102020-03-06 11:44:10Vorsorge gegen eine Ausbreitung der Corona-Epidemie

Mehr Geld für ganztägige Bildung und Betreuung an Grundschulen

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind?

Das soll sich ändern: Ab 2025 sollen alle Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag betreut werden. Damit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Schulklasse ab 2025 erfüllt werden kann, braucht es vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot. Die Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände) in den hierfür notwendigen quantitativen und qualitativen investiven Ausbau benötigen einen längeren Vorlauf. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, errichtet der Bund ein Sondervermögen für Finanzhilfen des Bundes an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen und führt diesem Sondervermögen in den Jahren 2020 und 2021 Fördermittel in Höhe von je 1 Milliarde Euro zu.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/172/1917294.pdf

6. März 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-03-06 11:41:172020-03-06 11:42:57Mehr Geld für ganztägige Bildung und Betreuung an Grundschulen

Erste Lesung des Kohleausstiegsgesetzes

Infodienst, Umwelt und Energie

Klimaschutz und die Bekämpfung der weltweiten Ungleichheit sind die wichtigsten globalen Aufgaben unserer Zeit. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten. Das ist unser Beitrag, um die Erderwärmung bis 2050 auf 2 Grad Celsius, möglichst aber auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Darum hat die Bundesregierung neben dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem Strukturstärkungsgesetz nun auch das Kohleausstiegsgesetz auf den Weg gebracht. Das Zusammenwirken aller Maßnahmen ist von hoher Bedeutung, um die Klimaschutzziele zu erreichen und wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.

Um die Weichen für die Zukunft zu stellen, hat der Deutsche Bundestag diese Woche in erster Lesung das Kohleausstiegsgesetz beraten. Dieses regelt den sozial verträglichen, klimagerechten und zukunftsfähigen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Aus Verantwortung für künftige Generationen schalten wir spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig mit dem Strukturstärkungsgesetz sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen langfristige Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen in der Lausitz wie auch im mitteldeutschen und rheinischen Revier verlassen. Wir werden u.a. dafür Sorge tragen, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und die Kolleginnen und Kollegen nachhaltige Förderung für neue Jobs, Unterstützung und gute Perspektiven erhalten. Beschäftigte, die persönlich von den strukturellen Entscheidungen betroffen sind, werden z. B. mit dem Anpassungsgeld individuell unterstützt.

Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. 20 Jahre nach Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durch Rot-Grün muss ein zweiter industriepolitischer Ruck beim Ausbau der Erneuerbaren Energien durch unser Land gehen. Dafür werden wir in den anstehenden parlamentarischen Beratungen kämpfen. Für die Zukunft unseres Landes, in der wirtschaftlich vernünftig ist, was sozial und ökologisch ist.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/173/1917342.pdf

6. März 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-03-06 11:39:542020-03-06 11:39:54Erste Lesung des Kohleausstiegsgesetzes

Vorschlag der SPD für eine Reform des Wahlrechts und eine Begrenzung der Größe des Deutschen Bundestags

Allgemein, Infodienst

Bei der Wahl 2017 ist der Deutsche Bundestag auf 709 Abgeordnete angewachsen. Die aktuellen Umfragewerte lassen erwarten, dass die nächste Bundestagwahl zu 750 oder sogar 800 Bundestagssitzen führen könnte. Damit der Deutsche Bundestag nicht an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stößt, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Reform des Wahlrechts ein. Diese Reform soll die Prinzipien des personalisierten Verhältniswahlrechts erhalten und gleichzeitig die Zahl der Mitglieder des Bundestages begrenzen. Sie muss ebenfalls dafür sorgen, dass die Parität, also eine gleiche Besetzung des Bundestages mit Frauen und Männern, erreicht werden kann.

Die bislang vorliegenden Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts können die genannten Ziele nicht oder nicht vollständig gewährleisten. Die SPD-Bundestagsfraktion zieht daher weitere Reformoptionen in Betracht und prüft sie sorgfältig. In einem ersten Schritt ist erforderlich, eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze mit Wirkung zur Wahl 2021 zu beschließen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zu verbinden. Das verhindert einen weiteren Mandatsaufwuchs.

In einem zweiten Schritt soll eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingesetzt werden. Sie soll sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzen und Empfehlungen zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeiten.

Den vollständigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier:
https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-wahlrecht-spd-20200303.pdf

6. März 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-03-06 11:38:152020-03-06 11:38:15Vorschlag der SPD für eine Reform des Wahlrechts und eine Begrenzung der Größe des Deutschen Bundestags

Verlängerung der Mietpreisbremse

Allgemein, Infodienst

Die SPD ist die Partei der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben wir uns für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht und konnten uns letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen. Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse in einigen Bundesländern schon in diesem Jahr auslaufen. Mit einem neuen Gesetz schaffen wir die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern. Das Gesetz haben wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen.

Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Umso unverständlicher ist, dass die schwarzgelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Instrument aus ideologischen Gründen und zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter nicht anwendet. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 wird dafür sorgen, dass diese Wirkung anhalten kann. Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD – verschärfen wir die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Dies ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/158/1915824.pdf

14. Februar 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-02-14 14:47:302020-02-14 14:47:30Verlängerung der Mietpreisbremse

Aufstiegs-BAföG ausgeweitet und erhöht

Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Wir reformieren das Aufstiegs-BAföG. Mit dem Gesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, machen wir einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen. Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft.

Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen sowie die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen. Dadurch rücken wir die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung in den Vordergrund und stellen die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das fordert die SPD schon lange.

Besonders der im Gesetz vorgesehene Vollzuschuss zum Unterhalt ist wichtig. Davon profitieren vor allem die angehenden Erzieherinnen und Erzieher, da sie ihre Ausbildung überwiegend in Vollzeit absolvieren und der Beruf mit Abstand auf Platz 1 in der Förderstatistik steht. Der größte Teil von ihnen sind Frauen.

Zudem haben wir einen Entschließungsantrag zur Reform verabschiedet. Darin stellen wir wichtige Weichen für die Zukunft der Erzieherinnenausbildung, da in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis 2023 in allen Bundesländern die Voraussetzungen für eine praxisintegrierte, vergütete Ausbildung geschaffen werden sollen. Darüber hinaus fordern wir von der Bundesregierung, dass das neue Aufstiegs-BAföG umfassend evaluiert und die Öffentlichkeitsarbeit für das Instrument gestärkt wird, damit noch mehr Interessierte vom Aufstiegsinstrument profitieren können. Im Entschließungsantrag hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/152/1915273.pdf

Den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/171/1917158.pdf

14. Februar 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-02-14 14:45:042020-02-14 14:45:04Aufstiegs-BAföG ausgeweitet und erhöht

Stiefkindadoptionen auch in nicht-ehelichen Familien

Allgemein, Infodienst

Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Mit dem in dieser Woche beschlossenen Gesetz wird der verfassungswidrige Ausschluss der Stiefkindadoption für Paare in verfestigter Lebensgemeinschaft beseitigt. Mit diesem Gesetz der Bundesregierung wird in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.

Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft werden mit einer Generalverweisung in einem neuen § 1766a BGB Ehepaaren in Bezug auf die Stiefkindadoption gleichgestellt. Als „verfestigt“ gilt eine Lebensgemeinschaft, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Grundsätzlich wird keine verfestigte Lebensgemeinschaft angenommen wird, wenn ein Partner noch mit einem Dritten verheiratet ist. In den parlamentarischen Verhandlungen hat die SPD-Fraktion erreicht, dass in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Ehepartners auch in diesen Konstellationen künftig eine Adoption möglich ist.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915618.pdf

14. Februar 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-02-14 14:41:132020-02-14 14:41:13Stiefkindadoptionen auch in nicht-ehelichen Familien

Bericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration

Infodienst, Inneres und Justiz

Laut dem zwölften Migrationsbericht hat jeder vierte in Deutschland Lebende einen Migrationshintergrund, welcher dadurch definiert ist, dass eine Person „selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch die Geburt besitzt“. Der Bericht analysiert die Daten des Jahres 2017. Zu diesem Zeitpunkt hatten danach von den 81,7 Millionen insgesamt in Deutschland lebenden Menschen 19,3 Millionen (23,6%) einen Migrationshintergrund. Den Angaben zufolge sind 6,1 Millionen dieser Personen in Deutschland geboren und 13,2 Millionen eingewandert. Deutsche Staatsangehörige waren 9,8 Millionen (12% der Gesamtbevölkerung), davon besaßen 1,6 Millionen Menschen neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. 9,4 Millionen (11,5%) der in Deutschland lebenden Menschen hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Hervorzuheben ist hierbei, dass die Integration in den Arbeitsmarkt sich verbessert hat. Von den zu uns gekommenen Geflüchteten, die seit 5 Jahren in Deutschland leben, gehen 49 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach.

Den Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/157/1915740.pdf
Den Kurzbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gibt es hier: http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0420.pdf

14. Februar 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-02-14 14:06:122020-02-14 14:06:12Bericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration

Beschlüsse von der Klausurtagung des SPD-Parteivorstands

Allgemein, Infodienst

Der SPD-Parteivorstand hat sich am vergangenen Wochenende zu einer Klausur getroffen und wichtige Maßnahmen für die Arbeitswelt im 21. Jahrhundert beschlossen. Die Herausforderungen durch den digitalen Wandel, die Mobilitätswende und den Klimaschutz müssen besonders in Bezug auf die Arbeitskräfte in Deutschland durch massive Anstrengungen in der Weiterbildung begleitet werden. Um das zentrale Ziel zu erreichen, Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, sollen für bessere Löhne die Tarifbindungen gestärkt werden. Deshalb sollen zum Beispiel öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen mit Tarifverträgen vergeben werden. Außerdem will die SPD perspektivisch einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung von zwölf Tagen im Jahr gewährleisten, sowie einen Rechtsanspruch auf Umschulung.

Auch die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen wurde thematisiert: Die SPD fordert einen Konsens aller Demokratinnen und Demokraten, gegen Rechts einzutreten und keine Mehrheiten mithilfe der AfD zu gewinnen. Zuletzt wurden die Beschäftigten der privaten Klinikbetreibenden von AMEOS in Sachsen-Anhalt in der Hinsicht unterstützt, dass dort Tarifverträge durchgesetzt werden.

Die Beschlüsse der Klausur des SPD-Parteivorstands gibt es hier: https://www.spd.de/partei/vorstandsklausur-2020/

14. Februar 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-02-14 14:04:082020-02-14 14:04:08Beschlüsse von der Klausurtagung des SPD-Parteivorstands

AnsprechBar am 19.2. in Schwerte

Infodienst, Schwerte

Weil mir der direkte Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, setze ich am Mittwoch, 19. Februar, von 10 bis 11 Uhr mein Dialogformat „AnsprechBar“ auf dem Wochenmarkt in Schwerte fort. Ob Ideen, Fragen oder Kritik – ich habe ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen, möchte mit ihnen über ihre Sorgen und Nöte sprechen und erfahren, welche Antworten sie von der Politik erwarten.

Weitere Termine mit der AnsprechBar:
28.02.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Holzwickede
19.03.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Fröndenberg
07.04.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Unna

14. Februar 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-02-14 14:02:212020-02-14 14:02:21AnsprechBar am 19.2. in Schwerte
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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