Der Krisenstab des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministerium für Inneres hat zum dritten Mal getagt und neue Beschlüsse zur Vorsorge und Eingrenzung der Corona-Epidemie in Deutschland beschlossen. Die Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung übernimmt das Bundesministerium für Gesundheit für Krankenhäuser und Arztpraxen sowie Bundesbehörden zentral. Schutzausrüstung wie Atemmasken, Handschuhe etc. dürfen nicht mehr ins Ausland ausgeführt werden.
Außerdem empfiehlt der Krisenstab der deutschen Bevölkerung im europäischen Ausland sich auf Anweisungen der lokalen Behörden wenn nötig in Quarantäne zu begeben und diese auch zu vollenden. Das Auswärtige Amt nimmt in seinen Reisehinweisen auf, dass für Kreuzfahrschiffen ein erhöhtes Quarantäne-Risiko besteht. Außerdem wird die Zusammenarbeit zwischen Krisenstab und Bundesländern verstärkt, hierfür benennen die Bundesländer entsprechende Kontaktpersonen. Die Sitzung des Krisenstabs fand turnusmäßig am 05.03.2020 statt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-06 11:44:102020-03-06 11:44:10Vorsorge gegen eine Ausbreitung der Corona-Epidemie
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind?
Das soll sich ändern: Ab 2025 sollen alle Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag betreut werden. Damit der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Schulklasse ab 2025 erfüllt werden kann, braucht es vor Ort ein bedarfsgerechtes Angebot. Die Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände) in den hierfür notwendigen quantitativen und qualitativen investiven Ausbau benötigen einen längeren Vorlauf. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, errichtet der Bund ein Sondervermögen für Finanzhilfen des Bundes an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen und führt diesem Sondervermögen in den Jahren 2020 und 2021 Fördermittel in Höhe von je 1 Milliarde Euro zu.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-06 11:41:172020-03-06 11:42:57Mehr Geld für ganztägige Bildung und Betreuung an Grundschulen
Klimaschutz und die Bekämpfung der weltweiten Ungleichheit sind die wichtigsten globalen Aufgaben unserer Zeit. Wir haben uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Klimaschutzziele von Paris einzuhalten. Das ist unser Beitrag, um die Erderwärmung bis 2050 auf 2 Grad Celsius, möglichst aber auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Darum hat die Bundesregierung neben dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem Strukturstärkungsgesetz nun auch das Kohleausstiegsgesetz auf den Weg gebracht. Das Zusammenwirken aller Maßnahmen ist von hoher Bedeutung, um die Klimaschutzziele zu erreichen und wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.
Um die Weichen für die Zukunft zu stellen, hat der Deutsche Bundestag diese Woche in erster Lesung das Kohleausstiegsgesetz beraten. Dieses regelt den sozial verträglichen, klimagerechten und zukunftsfähigen Ausstieg aus der Kohleverstromung. Aus Verantwortung für künftige Generationen schalten wir spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig mit dem Strukturstärkungsgesetz sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen langfristige Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen in der Lausitz wie auch im mitteldeutschen und rheinischen Revier verlassen. Wir werden u.a. dafür Sorge tragen, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und die Kolleginnen und Kollegen nachhaltige Förderung für neue Jobs, Unterstützung und gute Perspektiven erhalten. Beschäftigte, die persönlich von den strukturellen Entscheidungen betroffen sind, werden z. B. mit dem Anpassungsgeld individuell unterstützt.
Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. 20 Jahre nach Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) durch Rot-Grün muss ein zweiter industriepolitischer Ruck beim Ausbau der Erneuerbaren Energien durch unser Land gehen. Dafür werden wir in den anstehenden parlamentarischen Beratungen kämpfen. Für die Zukunft unseres Landes, in der wirtschaftlich vernünftig ist, was sozial und ökologisch ist.
Bei der Wahl 2017 ist der Deutsche Bundestag auf 709 Abgeordnete angewachsen. Die aktuellen Umfragewerte lassen erwarten, dass die nächste Bundestagwahl zu 750 oder sogar 800 Bundestagssitzen führen könnte. Damit der Deutsche Bundestag nicht an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit stößt, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine Reform des Wahlrechts ein. Diese Reform soll die Prinzipien des personalisierten Verhältniswahlrechts erhalten und gleichzeitig die Zahl der Mitglieder des Bundestages begrenzen. Sie muss ebenfalls dafür sorgen, dass die Parität, also eine gleiche Besetzung des Bundestages mit Frauen und Männern, erreicht werden kann.
Die bislang vorliegenden Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts können die genannten Ziele nicht oder nicht vollständig gewährleisten. Die SPD-Bundestagsfraktion zieht daher weitere Reformoptionen in Betracht und prüft sie sorgfältig. In einem ersten Schritt ist erforderlich, eine Übergangsregelung mit einer absoluten Mandatsobergrenze mit Wirkung zur Wahl 2021 zu beschließen und dies mit der Einführung einer Paritätsregelung zu verbinden. Das verhindert einen weiteren Mandatsaufwuchs.
In einem zweiten Schritt soll eine Reformkommission aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingesetzt werden. Sie soll sich mit gegenwärtig diskutierten Reformalternativen für das personalisierte Verhältniswahlrecht auseinandersetzen und Empfehlungen zur Modernisierung der Parlaments- und Wahlkreisarbeit erarbeiten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-03-06 11:38:152020-03-06 11:38:15Vorschlag der SPD für eine Reform des Wahlrechts und eine Begrenzung der Größe des Deutschen Bundestags
Die SPD ist die Partei der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben wir uns für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht und konnten uns letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen. Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse in einigen Bundesländern schon in diesem Jahr auslaufen. Mit einem neuen Gesetz schaffen wir die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern. Das Gesetz haben wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen.
Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Umso unverständlicher ist, dass die schwarzgelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen das Instrument aus ideologischen Gründen und zum Nachteil der Mieterinnen und Mieter nicht anwendet. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 wird dafür sorgen, dass diese Wirkung anhalten kann. Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD – verschärfen wir die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Dies ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-02-14 14:47:302020-02-14 14:47:30Verlängerung der Mietpreisbremse
Wir reformieren das Aufstiegs-BAföG. Mit dem Gesetz, das wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben, machen wir einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen. Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft.
Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen sowie die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen. Dadurch rücken wir die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung in den Vordergrund und stellen die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das fordert die SPD schon lange.
Besonders der im Gesetz vorgesehene Vollzuschuss zum Unterhalt ist wichtig. Davon profitieren vor allem die angehenden Erzieherinnen und Erzieher, da sie ihre Ausbildung überwiegend in Vollzeit absolvieren und der Beruf mit Abstand auf Platz 1 in der Förderstatistik steht. Der größte Teil von ihnen sind Frauen.
Zudem haben wir einen Entschließungsantrag zur Reform verabschiedet. Darin stellen wir wichtige Weichen für die Zukunft der Erzieherinnenausbildung, da in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis 2023 in allen Bundesländern die Voraussetzungen für eine praxisintegrierte, vergütete Ausbildung geschaffen werden sollen. Darüber hinaus fordern wir von der Bundesregierung, dass das neue Aufstiegs-BAföG umfassend evaluiert und die Öffentlichkeitsarbeit für das Instrument gestärkt wird, damit noch mehr Interessierte vom Aufstiegsinstrument profitieren können. Im Entschließungsantrag hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Mit dem in dieser Woche beschlossenen Gesetz wird der verfassungswidrige Ausschluss der Stiefkindadoption für Paare in verfestigter Lebensgemeinschaft beseitigt. Mit diesem Gesetz der Bundesregierung wird in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.
Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft werden mit einer Generalverweisung in einem neuen § 1766a BGB Ehepaaren in Bezug auf die Stiefkindadoption gleichgestellt. Als „verfestigt“ gilt eine Lebensgemeinschaft, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Grundsätzlich wird keine verfestigte Lebensgemeinschaft angenommen wird, wenn ein Partner noch mit einem Dritten verheiratet ist. In den parlamentarischen Verhandlungen hat die SPD-Fraktion erreicht, dass in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Ehepartners auch in diesen Konstellationen künftig eine Adoption möglich ist.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-02-14 14:41:132020-02-14 14:41:13Stiefkindadoptionen auch in nicht-ehelichen Familien
Laut dem zwölften Migrationsbericht hat jeder vierte in Deutschland Lebende einen Migrationshintergrund, welcher dadurch definiert ist, dass eine Person „selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch die Geburt besitzt“. Der Bericht analysiert die Daten des Jahres 2017. Zu diesem Zeitpunkt hatten danach von den 81,7 Millionen insgesamt in Deutschland lebenden Menschen 19,3 Millionen (23,6%) einen Migrationshintergrund. Den Angaben zufolge sind 6,1 Millionen dieser Personen in Deutschland geboren und 13,2 Millionen eingewandert. Deutsche Staatsangehörige waren 9,8 Millionen (12% der Gesamtbevölkerung), davon besaßen 1,6 Millionen Menschen neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit. 9,4 Millionen (11,5%) der in Deutschland lebenden Menschen hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Hervorzuheben ist hierbei, dass die Integration in den Arbeitsmarkt sich verbessert hat. Von den zu uns gekommenen Geflüchteten, die seit 5 Jahren in Deutschland leben, gehen 49 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-02-14 14:06:122020-02-14 14:06:12Bericht der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration
Der SPD-Parteivorstand hat sich am vergangenen Wochenende zu einer Klausur getroffen und wichtige Maßnahmen für die Arbeitswelt im 21. Jahrhundert beschlossen. Die Herausforderungen durch den digitalen Wandel, die Mobilitätswende und den Klimaschutz müssen besonders in Bezug auf die Arbeitskräfte in Deutschland durch massive Anstrengungen in der Weiterbildung begleitet werden. Um das zentrale Ziel zu erreichen, Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, sollen für bessere Löhne die Tarifbindungen gestärkt werden. Deshalb sollen zum Beispiel öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen mit Tarifverträgen vergeben werden. Außerdem will die SPD perspektivisch einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung von zwölf Tagen im Jahr gewährleisten, sowie einen Rechtsanspruch auf Umschulung.
Auch die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen wurde thematisiert: Die SPD fordert einen Konsens aller Demokratinnen und Demokraten, gegen Rechts einzutreten und keine Mehrheiten mithilfe der AfD zu gewinnen. Zuletzt wurden die Beschäftigten der privaten Klinikbetreibenden von AMEOS in Sachsen-Anhalt in der Hinsicht unterstützt, dass dort Tarifverträge durchgesetzt werden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-02-14 14:04:082020-02-14 14:04:08Beschlüsse von der Klausurtagung des SPD-Parteivorstands
Weil mir der direkte Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern wichtig ist, setze ich am Mittwoch, 19. Februar, von 10 bis 11 Uhr mein Dialogformat „AnsprechBar“ auf dem Wochenmarkt in Schwerte fort. Ob Ideen, Fragen oder Kritik – ich habe ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen, möchte mit ihnen über ihre Sorgen und Nöte sprechen und erfahren, welche Antworten sie von der Politik erwarten.
Weitere Termine mit der AnsprechBar:
28.02.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Holzwickede
19.03.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Fröndenberg
07.04.2020, 10 – 11 Uhr auf dem Marktplatz in Unna
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-02-14 14:02:212020-02-14 14:02:21AnsprechBar am 19.2. in Schwerte