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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 58 von 160 – Oliver Kaczmarek, Md

Bundeswehreinsatz vor der Küste Somalias

Äußeres und Verteidigung, Infodienst

Die Piraterie vor der Küste Somalias konnte – mit Ausnahme von vereinzelten erfolglosen Piratenangriffen in unregelmäßigen Abständen – erfolgreich zurückgedrängt werden. Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen ist maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie, die auch in diesen Ländern zu Infektionen geführt hat, ist eine Sicherung maritimer Transportwege umso relevanter. Die Region ist anfällig für externe destabilisierende Einflüsse, sie bleibt politisch instabil und fragil. Die zum Teil schwachen staatlichen Strukturen in der Region tragen zu innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität bei. Hinzu kommen Probleme wie Armut, Nahrungsmittelknappheit (extrem verschärft durch die aktuelle Heuschreckenplage), fragile Ökosysteme (Dürrerisiko), Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und Flucht- und Migrationsbewegungen. Durch ihre Präsenz im Seegebiet vor dem Horn von Afrika wahrt die EU damit europäische Interessen und trägt zugleich zur Stabilisierung der Region bei. Der Primärauftrag Sicherung der Transporte des WFP und von AMISOM (African Union Mission in Somalia) und Piraterie-Bekämpfung soll weiter sichergestellt werden. Die fortgesetzte maritime EU-Präsenz am Horn von Afrika leistet somit auch über die Bekämpfung der Piraterie hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in der Region. Die strategische Überprüfung der Operation ATALANTA wird derzeit durch die EU vorgenommen. Eine Fortsetzung der Operation über 2020 hinaus halten die EU-Mitgliedstaaten wie die regionalen Anrainerstaaten für sinnvoll und erforderlich. Der Antrag der Bundesregierung, den der Deutsche Bundestag in dieser Woche in erster Lesung beraten hat, sieht vor, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an ATALANTA bis zum 31. Mai 2021 zu verlängern. Die Personalobergrenze bleibt bei 400 Soldatinnen und Soldaten bestehen.

Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/188/1918866.pdf

7. Mai 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-05-07 17:14:272020-05-07 17:24:32Bundeswehreinsatz vor der Küste Somalias

Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht

Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Die Bekämpfung der-Corona-Pandemie hat es notwendig gemacht, dass Veranstaltungen im kulturellen Bereich und zur Freizeitgestaltung abgesagt wurden. Das Risiko einer großen, sprunghaften Infektionswelle ist in diesen Fällen zu hoch. Durch diese Maßnahme sind sowohl die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung betroffen, die keine Leistung für ihre bezahlten Karten erhalten, als auch die Betreiber und Veranstalter, die vor existenzbedrohenden Einkommensverlusten stehen.

Deswegen haben wir in der Koalition einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um dieses Problem zu lösen. Den Veranstaltern wird die Möglichkeit gegeben, die Karten für abgesagte Veranstaltungen in gleichwertige Gutscheine umzuwandeln. So leisten wir einen Beitrag, um unsere vielfältige Kulturlandschaft auch über die Krise hinaus zu erhalten. Gleichermaßen nehmen wir die Interessen der Betroffen in den Blick. Die Inhaber der Gutscheine können die Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen, wenn es ihre persönlichen Lebensumstände erfordern, oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918697.pdf

24. April 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-04-24 12:58:362020-04-24 13:00:01Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht

Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Familien sind aktuell vor besondere Herausforderungen gestellt. Nachdem bereits in den letzten Wochen zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Familien getroffen wurden, hat die SPD in der Koalition weitere Flexibilisierungen im Elterngeld vorgelegt. Erstens sollen Eltern in systemrelevanten Berufen in die Lage versetzt werden ihre Elterngeldmonate aufzuschieben, da ihre Arbeit im Moment besonders benötigt werden. Zweitens sollen Eltern, die in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Drittens sollen Eltern und werdende Eltern keinen Nachteil beim Elterngeld haben. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918698.pdf

24. April 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-04-24 12:56:302020-04-24 12:59:42Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie

Wissenschaft und Studierende während der Krise besser schützen

Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Wissenschaft und Studium werden durch die Bekämpfung der Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Viele Studierende verlieren aktuell ihre Nebenjobs mit denen sie ihr Studium finanzieren. Eltern, die Kurzarbeitergeld beziehen oder ihren Job verlieren, können nicht mehr für den Unterhalt ihrer studierenden Kinder aufkommen. Deswegen hat die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion frühzeitig einen Aktionsplan für Menschen in Ausbildung und Studium vorgelegt. Wir wollen einen unbürokratischen und schnellen Zugang zum BAföG schaffen, für alle Studierenden, die in Not geraten sind. Gleichzeitig wollen wir gesetzlich regeln, dass befristete zur wissenschaftlichen Qualifizierung geschlossene Arbeitsverträge in der akuten Phase verlängert werden, damit die Qualifizierungsziele erreicht werden können.

Mit dem Gesetzesentwurf der Ministerin ist die SPD-Bundestagsfraktion noch nicht zufrieden. Wir fordern auf Basis unseres Aktionsplans konkrete Nachbesserungen im BAföG, damit die Studierenden einen Zuschuss in der aktuellen Notlage erhalten können. Mit dem Koalitionspartner sind wir dazu in Verhandlungen, um eine gute Lösung zu finden.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918699.pdf

Den Aktionsplan finden Sie hier: https://www.oliver-kaczmarek.de/2020/04/aktionsplan-fuer-menschen-in-ausbildung-und-studium/

Meine Rede im Bundestag dazu können Sie hier ansehen: https://dbtg.tv/fvid/7441171

24. April 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-04-24 12:53:592020-04-24 12:53:59Wissenschaft und Studierende während der Krise besser schützen

Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld

Allgemein, Infodienst

Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten demnächst mehr Wohngeld. Damit sollen sie von steigenden Heizkosten, die durch den zukünftigen Preis des Klimagases CO2 anfallen, entlastet werden. Insgesamt wird das Wohngeld ab dem Jahr 2021 um 10 Prozent erhöht. Damit werden soziale Härten durch die CO2-Bepreisung vermieden. Von dieser Maßnahme werden rund 665.000 Haushalte in Deutschland profitieren.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/175/1917588.pdf

24. April 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-04-24 12:50:222020-04-24 12:50:22Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld

Auslandseinsatz der Bundeswehr in Libyen

Äußeres und Verteidigung, Infodienst

Mit dem geplanten Mandat soll die Bundeswehr die Lösung des Konflikts in Libyen unterstützen. Seit dem Sturz des ehemaligen libyschen Machthabers Muammar al Gaddafi herrscht in Libyen Bürgerkrieg. Im Zuge des Friedensprozess haben sich die Konfliktparteien darauf verständigt, das UN-Waffenembargo einzuhalten und umzusetzen. Da es jedoch weitere Verstöße gegen das Embargo gibt, hat der Rat der Europäischen Union eine militärische Operation zur Durchsetzung des Embargos beschlossen. Die Bundeswehr soll sich nach dem geplanten Mandat mit bis 300 Soldatinnen und Soldaten an dem Einsatz beteiligen. Dies beinhaltet unter anderem das Sammeln von Informationen, das Erstellen und Bereitstellen von Lagebildern und das Anhalten, Kontrollieren, Durchsuchen und Umleiten von Schiffen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen verstoßen. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über die Hohe See außerhalb des Küstenmeeres Libyens und Tunesiens, südlich Siziliens, innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers, sowie dem Luftraum über diesen Gebieten. Vorbehaltlich eines fortbestehenden EU-Mandats soll das Bundestagsmandat bis Ende 30. April 2021 gültig sein.

Den Mandatsentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918734.pdf

24. April 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-04-24 12:47:322020-04-24 12:47:32Auslandseinsatz der Bundeswehr in Libyen

Leichterer Zugang zu sozialer Sicherung – das Sozialschutzpaket

Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Über das bereits beschlossene Kurzarbeitergeld werden mehr Schutzmöglichkeiten für Menschen geschaffen, denen durch die Folgen der Corona-Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht. Dazu wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, bekommt diese Leistung gewährt. Erst nach Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Regeln.

Familien sind aktuell stark belastet, da die Betreuung in Schulen und Kitas geschlossen ist. Im Infektionsschutzgesetz werden Eltern finanziell gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert, die wegen der Betreuung von Kindern entstehen. Wenn Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine andere Betreuung nicht sichergestellt werden kann, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem in Höhe des Kurzarbeitergelds von den Behörden erstattet wird. Zusätzlich wird der Kinderzuschlag befristet angepasst. Familien mit geringem Einkommen erhalten unbürokratisch bis zu 185 Euro pro Kind im Monat.

Wer in dieser Zeit im Gesundheitssystem, bei der Erhaltung der Infrastruktur, der öffentlichen Ordnung und Versorgung, mithelfen will, kann dies unkompliziert tun. Dazu haben wir die Hinzuverdienstgrenzen zur Kurzarbeit und kurzfristige Mini-Jobs von 70 auf 115 Tage hinaufgesetzt.

Abschließend werden im Sozialschutzpaket auch die sozialen Dienstleister und die Sozialunternehmen bedacht. Die Bundesregierung wird sie unterstützen, damit es nicht zu Insolvenzen kommt.

Die Gesetzesentwürfe zum Sozialschutzpaket finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918107.pdf

27. März 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-03-27 09:45:532020-04-02 14:45:35Leichterer Zugang zu sozialer Sicherung – das Sozialschutzpaket

Abmilderung der Folgen der COVID19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Inneres und Justiz

Damit kein Mieter seine Wohnung aufgrund der Corona-Epidemie verliert, werden die Kündigungsregelungen erweitert. Wenn die Miete aufgrund der Auswirkungen der Corona-Epidemie nicht gezahlt werden kann, dann ist eine Kündigung erst nach sechs statt wie bisher drei Monaten möglich. Diesselbe Regelung gelten für Gewerbemieten. Bei Vermietern, die die Mieteinnahmen zur Finanzierung des Wohnungskaufes benötigen, kommt das ebenfalls jetzt neu beschlossene Leistungsverweigerungsrecht bei Darlehensverträgen in Betracht. Bei gewerblichen Vermietern gilt der Schutzschirm für Unternehmen.

Weiterhin werden für Verbraucherinnen und Verbraucher die Verpflichtungen für Verbraucherdarlehnsverträge gelockert. Zahlungspflichten aus Verbraucherdarlehensverträgen, die bis zum 30. Juni 2020 fällig werden, sollen gesetzlich um drei Monate gestundet werden, wenn der Schuldner oder die Schuldnerin infolge der Pandemie nicht zahlen kann.

Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt werden, wenn Unternehmen durch die Corona-Epidemie wirtschaftliche Schäden erleiden. Gleichzeitig wird für drei Monate das Recht der Gläubiger eingeschränkt, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Damit sollen gesunde Unternehmen über die Krise hinaus stabilisiert werden.

Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Wohnungseigentumsrecht sind in der Regel Versammlungen vorgeschrieben, um nötige Beschlüsse zu treffen. Da Versammlungen aktuell nicht möglich sind, ermöglicht die neue Rechtslage die Durchführung von Online-Hauptversammlungen, zum Beispiel in einer Aktiengesellschaft. Um die Finanzierung der Gemeinschaften der Wohnungseigentümer sicherzustellen, wird angeordnet, dass der zuletzt beschlossene Wirtschaftsplan bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplans fort gilt.

Nicht zuletzt sind auch Gerichtsverhandlungen von den Einschränkungen betroffen. Deswegen wird im Strafrecht geregelt, dass gerichtliche Hauptverhandlungen für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen.

Die Gesetzesentwürfe finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf

27. März 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-03-27 09:44:212020-04-02 14:45:54Abmilderung der Folgen der COVID19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Corona / SARS-CoV-2, Gesundheit und Pflege, Infodienst

Mit dieser Änderung des Infektionsschutzgesetz werden dem Bund bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite mehr Kompetenzen bei der Bekämpfung zugewiesen. Damit ziehen wir die Lehren aus den vergangenen Wochen. Bei Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite kann das Bundesgesundheitsministerium ohne Zustimmung des Bundesrats, durch Rechtsverordnung Maßnahmen etwa zur Sicherstellung der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, mit Medizinprodukten und Labordiagnostik sowie zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung treffen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918111.pdf

27. März 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-03-27 09:42:082020-04-02 14:46:10Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Schutzschirm für Krankenhäuser

Corona / SARS-CoV-2, Gesundheit und Pflege, Infodienst

Die Krankenhäuser sind aktuell stark belastet, auch wirtschaftlich. Deswegen erhalten sie einen finanziellen Ausgleich, wenn sie planbare Operationen und Behandlungen verschieben. Damit schaffen wir mehr Kapazitäten, um schwer erkrante Corona-Patienten zu behandeln. Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten werden dabei unterstützt, die ambulante Versorgung der Versicherten sicherzustellen, und vor wirtschaftlichen Belastungen geschützt. So werden Ärzte und Psychotherapeuten im Falle von zu hohen Umsatzeinbußen mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.

In diesem Gesetzespaket werden auch Erleichterungen im BAföG verabschiedet, damit Studierende, die im Bereich der Corona-Bekämpfung Mehrarbeit leisten, nicht finanziell benachteiligt werden.

Den Entwurf des Gesetzespakets finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918112.pdf

27. März 2020/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2020-03-27 09:40:372020-04-02 14:46:26Schutzschirm für Krankenhäuser
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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