Infodienst – Seite 99 von 151 – Oliver Kaczmarek, Md

Vorstellung eines Konzepts für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative

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Am Dienstag habe ich vor der Hauptstadtpresse die Position der SPD-Bundestagsfraktion zur Exzellenzinitiative vorgestellt. Die Exzellenzinitiative wurde 2005 durch die Rot-Grüne Bundesregierung initiiert und soll über das Jahr 2017 hinaus wissenschaftliche Spitzenleistungen fördern. Unter welchen Bedingungen ForscherInnen und Hochschulen künftig gefördert werden, ist bislang offen.

Exzellente Forschung gibt es in Deutschland nicht nur an fünf oder sechs „Spitzenunis“ sondern, anders als in anderen Ländern, an weit mehr Standorten. Herzstück der Exzellenzinitiative sind deshalb aus SPD-Sicht die bislang sehr erfolgreichen themenspezifischen Forschungscluster. Daneben wollen wir mindestens 10 Hochschulstandorte so fördern, dass sie international sichtbar sind. Während die CDU/CSU-Fraktion nur vier oder fünf Hochschulen zu Elite-Universitäten küren will, sind wir davon überzeugt, dass nicht nur etablierte Strukturen gefördert werden dürfen. Internationale Spitzenstandorte sollen auch regionale Hochschulnetzwerke sein, in denen Universitäten, außeruniversitäre Instituten, Fachhochschulen und auch Unternehmen zusammenarbeiten. Nicht zuletzt wollen wir mehr Planungssicherheit für die betroffenen Forscherinnen und Forscher und die Laufzeiten von fünf auf sieben Jahre ausweiten.

Den Beschluss „Die Exzellenzinitiative ab 2017 – Mehr Exzellenz wagen“ finden Sie hier.

25 Jahre Deutsche Einheit

In dieser Woche jährt sich die Deutschen Einheit zum 25. Mal. Ein Feiertag, der uns auch daran erinnert, welche Aufbau- und Integrationsleistung unser Land in den vergangenen Jahren mit Tatkraft und Solidarität geschafft hat. Die deutsche Einheit ist heute auf einem guten Weg, aber noch nicht vollendet.

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU würdigt die einzigartige Aufbau- und Anpassungsleistung in den ostdeutschen Bundesländern seit der Deutschen Einheit. Der Aufbau Ost habe beeindruckende Fortschritte erzielt. Die Lebensverhältnisse haben sich in den ostdeutschen Bundesländern in den vergangenen 25 Jahren deutlich verbessert und gleichen sich in Ost und West zunehmend an. Gleichzeitig wurde eine leistungsfähige Infrastruktur aufgebaut. Jedoch sei der Aufbau Ost aufgrund nach wie vor bestehender Entwicklungsunterschiede noch lange nicht abgeschlossen. Daher fordern wir die Bundesregierung u.a. auf, die bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sicherzustellen, dass die bestehenden Finanzkraftunterschiede der Länder angemessen berücksichtigt werden und vor Auslaufen des Solidarpakets 2019 ein Konzept zur Ausgestaltung eines Systems regionaler Wirtschaftsförderung erarbeitet wird. Zudem soll zum 1. Juli 2016 geprüft werden, ob bis zur vollständigen Angleichung der Renten eine Teilangleichung als Zwischenschritt durchgeführt.

Den Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Start Projekt #NeueGerechtigkeit und Flüchtlingspolitik – Zur Sitzungswoche vom 21.-25.9.2015

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Am Montag startete in Berlin das Projekt ‪#‎NeueGerechtigkeit der SPD-Bundestagsfraktion. Mit dem Projekt wollen wir über den Koalitionsvertrag hinaus neue Antworten formulieren, um allen Menschen in unserem Land die Aussicht auf eine gute Zukunft zu geben. In den nächsten Jahrzehnten wird unser Land älter, bunter und urbaner. Gleichzeitig revolutioniert die Digitalisierung unseren Alltag und die Art und Weise, wie wir lernen, arbeiten und produzieren. Diese fundamentalen Umwälzungen müssen wir aktiv begleiten und gestalten. Wir wollen deshalb dafür sorgen, dass alle Menschen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben und die Qualität des Kita-Angebots in Deutschland gesteigert wird. Auch wollen wir ältere Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, wirksamer vor Armut im Alter schützen sowie Leiharbeit und Werkverträge besser regeln.

Am Montag haben wir auf unserem Zukunftskongress mit hunderten Experten und Praktikern darüber diskutiert, wie wir eine Gesellschaft gestalten, die allen neue Chancen eröffnet und in der diejenigen, die sie ergreifen, Wertschätzung erfahren. Ich darf das Teilprojekt ‪#‎NeueChancen leiten und habe zum Dialog über neue Bildungschancen eingeladen.

Ein kurzes Video, in dem ich mein Projekt vorstelle und zum Mitmachen einlade, können Sie sich hier ansehen!

Über meine Homepage www.oliver-kaczmarek.de und http://zukunftsideen.spdfraktion.de/ können auch Sie sich einbringen und mir Ihre Zukunftsideen mitteilen.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Flüchtlingspolitik / Regierungserklärung der Kanzlerin
  2. Kommunalfreundliche Politik fortsetzen 
  3. Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt
  4. Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  5. Roter Rucksack Wanderung in Fröndenberg am 26. September 

Flüchtlingspolitik / Regierungserklärung der Bundeskanzlerin

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung abgegeben. Das Hauptthema war das Treffen der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Flüchtlingskrise am 23. September.

Ergebnisse des Treffens sind unter anderem:

  • Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen, das bei der Versorgung syrischer Kriegsflüchtlinge eine zentrale Rolle spielt, und andere Organisationen sollen mindestens eine Milliarde Euro zusätzlich von der EU erhalten.
  • Die Aufnahme- und Registrierungslager für Flüchtlinge in Italien und Griechenland sollen bis November stehen. Von dort aus sollen dann 160.000 Flüchtlinge auf die EU-Staaten verteilt werden.
  • Der Türkei, Libanon, Jordanien und anderen Ländern soll geholfen werden, die syrische Flüchtlingskrise zu bewältigen. Dazu soll unter anderem der Regionale Treuhandfonds der EU deutlich aufgestockt werden.
  • Die Westbalkan-Staaten sollen Unterstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme bekommen.
  • Die Ursachen von Flüchtlingswellen sollen bekämpft werden, unter anderem durch Finanzhilfen an Länder in Afrika.
  • Die Situation an den EU-Außengrenzen soll angegangen und Kontrollen verstärkt werden.
  • Staaten mit EU-Außengrenzen sollen dabei unterstützt werden, Flüchtlinge zu registrieren, auch um damit die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern zu erleichtern.

Grenzzäune zwischen den europäischen Mitgliedstaaten sind keine Lösung. Im Gegenteil, Europa lebt von seinen offenen Grenzen. Sie sind eine fundamentale Errungenschaft der Europäischen Integration. Europa muss endlich einen Durchbruch erzielen für eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik. Notwendig sind ein faires Verfahren, um Flüchtlinge zu verteilen, gemeinsame Standards, die eine humanitäre Aufnahme sichern, sowie verstärkte Anstrengungen, um den Menschen in den Flüchtlingslagern an der syrischen Grenze bessere Lebensbedingungen zu verschaffen.

Ohne effektiven Kampf gegen die Fluchtursachen werden weiter Menschen ihre Heimat verlassen und sich auf den Weg nach Europa machen. Dies gilt ganz besonders auch für den grausamen Bürgerkrieg in Syrien. Wir unterstützen Außenminister Frank-Walter Steinmeier in seinem beharrlichen Bemühen, alle relevanten Gesprächspartner an den Verhandlungstisch zu bekommen, um eine politische Lösung oder zumindest eine Deeskalation der Lage zu erreichen. Denn klar ist: Militärische Aktionen sind der falsche Weg, um das Leid der syrischen Bevölkerung zu beenden. Bis der Konflikt in Syrien entschärft ist, muss die humanitäre Situation der syrischen Flüchtlinge in Jordanien, Libanon in der Türkei und im Nordirak umgehend verbessert werden.

Kommunen müssen in der Lage bleiben, Flüchtlingen zu helfen
Über 300 Bürgermeister und Landräte haben letzte Woche auf unserer kommunalen Flüchtlingskonferenz deutlich gemacht: Die Kommunen stoßen nicht an Grenzen des Willens, sondern an die Grenzen des faktisch Möglichen. Es ist daher gut, dass der Bund, wie von der SPD-Bundestagsfraktion gefordert, selbst 40.000 Plätze zur Erstaufnahme bereitstellt und sich bereit erklärt hat, die Verteilung der Flüchtlinge zentral zu organisieren. Für 2015 hat der Bund eine Soforthilfe von 1 Mrd. Euro bereitgestellt und für das kommende Jahr weitere Hilfen von 3 Milliarden Euro zugesagt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen nochmals an die Dynamik der Flüchtlingszahlen anpasst und die Länder pro Flüchtling mit einer Pauschale unterstützt. Zudem muss das bereits vereinbarte Handlungspaket für schnellere Verfahren, Ausbau der Aufnahmekapazitäten und eine bessere Integration jetzt zügig in die Tat umgesetzt werden.

Ende dieser Woche haben sich Bund und Länder zu einem Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt getroffen. Bund und Länder haben sich auf ein Maßnahmenpaket zur Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen verständigt. Die zentralen Ergebnisse sind:

  • Insgesamt stockt der Bund seine Finanzhilfe für die Länder 2016 auf gut vier Milliarden Euro auf. In diesem Jahr sollen es zwei Milliarden Euro sein – doppelt so viel wie bisher zugesagt.
  • Im Detail heißt das: Der Bund greift den Ländern im kommenden Jahr über eine Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling und Monat finanziell unter die Arme. Die Pauschale gilt vom Tag der Erstregistrierung bis zum Abschluss des Asylverfahrens.
  • Des Weiteren beteiligt sich der Bund mit 500 Millionen Euro am sozialen Wohnungsbau und gibt 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Auch das freiwerdende Betreuungsgeld kommt den Ländern zugute.
  • Die Runde verständigte sich auch darauf, dass Albanien, Montenegro und der Kosovo zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt werden. Damit können die Asylverfahren beschleunigt werden.

Kommunalfreundliche Politik fortsetzen

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Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde im Plenum des Deutschen Bundestag ein Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU zur langfristigen Entlastung der Kommunen beraten. Mit dem Antrag wollen wir die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umsetzen und der wachsenden Schere zwischen armen und reichen Kommunen entgegenwirken. Die zugesagte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge soll zügig umgesetzt werden.

Während der Debatte im Deutschen Bundestag waren Mitglieder des Aktionsbündnisses „Raus aus den Schulen – für die Würde unserer Städte“ auf der Besuchertribüne vertreten und hatten Gelegenheit zu Gesprächen mit verschiedenen Bundestagsabgeordneten. Mitglieder des Bündnisses sind die Städte und Kreise des Ruhrgebietes und des Bergischen Landes. Ich hatte Gelegenheit den Kreisdirektor des Kreises Unna, Dr. Thomas Wilk, in Berlin zu treffen. Das Aktionsbündnis ist ein wichtiger Gesprächspartner wenn es um die Belange der Kommunen geht. Im Besonderen bringe ich natürlich die Interessen des Kreises Unna in die parlamentarischen Beratungen mit ein.

Der Antrag bestätigt, dass bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sichergestellt werden muss, dass jede Ebene die Mittel bekommt, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht. Auf Länderseite gehört hierzu auch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Außerdem darf keine Einigung zwischen Bund und Ländern zulasten der Kommunen erfolgen. Darüber hinaus soll der Entwurf des Bundesteilhabegesetztes zur Reform der Eingliederungshilfe spätestens im Jahr 2016 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden. Und die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro jährlich, ist ab 2018 so umzusetzen, dass die Entlastung bundesweit wirklich bei den Kommunen ankommt.

Den Antrag der Bundestagsfraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Integrationsbetriebe als neue Chance für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt

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Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.

Integrationsbetriebe bieten in vielen Branchen wie in der Gastronomie (16 %), im Garten- und Landschaftsbau (12 %), in der Industrieproduktion, im Facility Management, im Handel (jeweils 11 %) sowie im Handwerk (10 %) ihre Dienstleistungen an. Sie haben eine durchschnittliche Betriebsgröße von etwa 23 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie bieten sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, zahlen den Mindestlohn, werden rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugerechnet und beschäftigen im Betrieb dauerhaft einen Anteil von 25 bis 50 % von Menschen mit Behinderungen. Dabei handelt es sich überwiegend um schwerbehinderte Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung, die eine individuelle arbeitsbegleitende Betreuung benötigen, sowie Menschen mit einer schweren Sinnes-, Körper- oder Mehrfachbehinderung. Aufgabe der Integrationsbetriebe ist es, diese Menschen auszubilden, zu beschäftigen, arbeitsbegleitend zu betreuen und/oder sie auf Arbeitsplätze in anderen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten. Davon profitieren vor allem Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen, sowie Abgänger von Sonder- oder Förderschulen.

Das Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Inklusion im Arbeitsleben voranzutreiben (Artikel 27), wird in den Integrationsbetrieben seit Jahren vorbildlich umgesetzt. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam unter einem Dach.  Deshalb fordert die SPD in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen.

Den Antrag der Fraktionen SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

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Am Freitag dieser Sitzungswoche wurde der Entwurf für das Zweite Pflegestärkungsgesetz der Bundesregierung beraten. Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegereform wollen wir endlich den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umsetzen.

Schon im ersten Pflegestärkungsgesetz haben wir im Vorgriff auf diese Reform erhebliche Leistungsverbesserungen durchgesetzt. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen nun weitere notwendige Erleichterungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte umgesetzt werden. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung u.a. vor, dass die Selbstverwaltung in den nächsten fünf Jahren ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen erarbeiten soll. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung des Personenkreises, für den die Pflegeversicherung künftig Rentenbeiträge entrichten wird. Mit diesem Schritt wollen wir die Absicherung von Pflegepersonen verbessern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung können Sie hier herunter laden.

Roter Rucksack Wanderung in Fröndenberg am 26. September

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Die letzte Wanderung mit dem Roten Rucksack dieser Saison steht im Zeichen des Sports und verläuft vom Sportplatz des SV SW Frömern über das Löhnebad hin zum Sportplatz des VFL Fröndenberg und der SC Hohenheide. Dort erwartet die Wandergruppe ein Fußballspiel mit einer Stadion-Bratwurst vom Grill.

Ich würde mich sehr freuen Sie auf der Wanderung begrüßen zu können Kommen wir ins Gespräch!

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Treffpunkt ist um 13 Uhr, Sportplatz SV SW Frömern, Brauerstraße 12, Fröndenberg

Flüchtlingspolitik und Bundeshaushalt 2016 – Zur Sitzungswoche vom 7.-11. September

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Deutschland ist in diesen Wochen und Monaten das Zielland einer nie gekannten Zahl von Flüchtlingen, die in unserem Land Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen.

Hunderttausendfach begegnen die Menschen in Deutschland diesen Flüchtenden mit einer nie gekannten Hilfsbereitschaft und Solidarität. Auch im Kreis Unna engagieren sich sehr viele Menschen in der Flüchtlingshilfe, zum Beispiel in Initiativen, Vereinen, in der Kirche oder durch Spenden. Ich freue mich sehr über diese Hilfsbereitschaft und Menschlichkeit und bin sehr stolz auf unseren Kreis. Dank dieser großen Welle der Hilfsbereitschaft und der wirtschaftlichen Stärke unseres Landes können wir diese Herausforderung stemmen.

Klar ist aber auch, dass wir diese Herausforderung langfristig nur bewältigen können, wenn wir Erfolge im internationalen Kampf gegen die Fluchtursachen (wie Bürgerkriege und terroristische Gefahren) erzielen und Hilfe für die Nachbarländer der Krisengebiete erbringen. Vor allem brauchen wir auch innereuropäische Solidarität und eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. Dies steht ebenso auf der Tagesordnung wie die Schaffung einer nachhaltigen Infrastruktur für Flüchtlinge und ihre Integration in unser Land.

Mein Videostatement zu dem Thema können Sie sich hier ansehen.

Die Spitzen der Großen Koalition hat sich deshalb mit der aktuellen Flüchtlings- und Asyl-Situation beschäftigt und sich am Sonntag auf eine gemeinsame Position für das weitere Vorgehen und die anstehenden Gespräche und Entscheidungen auf Ebene der EU und mit den Bundesländern verständigt.

Diese und weitere Ergebnisse der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Bundeshaushalt 2016 – Haushalt ohne neue Schulden
2. Flüchtlingspolitik: Geschlossen und entschlossen handeln!
3. Wir kümmern uns um die Sorgen aller Menschen in Deutschland – Weitere Ergebnisse der Klausurtagung der SPD-Bundestagsfraktion
4. Fraktionsübergreifender Aufruf „Flüchtlinge schützen“ 
5. Veranstaltungshinweis: Roter Rucksack Wanderung in Fröndenberg am 26. September 

Bundeshaushalt 2016 – Haushalt ohne neue Schulden

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In der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause wurde der Entwurf für den Bundeshaushalt 2016 in erster Lesung in das Parlament eingebracht. Bereits am 1. Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen. Nun wurden die Haushalte der einzelnen Ministerien in einer ersten Runde von den Abgeordneten beraten. Außerdem liegt der Entwurf für einen Finanzplan bis 2019 vor.

Der Bund wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraums keine neuen Kredite aufnehmen.

Politikfelder der Zukunft
Für 2016 hat die Bundesregierung unterschiedliche Schwerpunkte festgelegt, die sie besonders fördern will:

  • Die Bundesregierung entlastet Länder und Gemeinden mit zusätzlichen 3,5 Milliarden Euro. Damit gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in finanzschwachen Kommunen.
    Im Rahmen der Zukunftsinvestitionen in Höhe von 10 Milliarden Euro unterstützt die Bundesregierung insbesondere die öffentliche Infrastruktur und Energieeffizienz.
  • Aufgrund anhaltender weltweiter Krisen steigen die Asylbewerberzahlen kontinuierlich. Für die Bewältigung der steigenden Asylantragszahlen erhalten die Länder und Kommunen noch in diesem Jahr die von der Bundeskanzlerin zugesagte eine Milliarde Euro.
  • Für den Bereich Entwicklungszusammenarbeit haben die Ressorts im kommenden Jahr mehr als 8,34 Milliarden Euro zur Verfügung. Auch im Klimaschutz kommt Deutschland seiner weltweiten Verantwortung nach, indem es 2016 die Mittel für die internationale Klimaschutzinitiative auf 338 Millionen erhöht.
  • Für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands engagiert sich der Bund im Forschungsbereich mit einem Etat von 16,4 Milliarden Euro. Allein für den Forschungspakt stehen 2,5 Milliarden zur Verfügung.
  • Für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt die Bundesregierung im Jahr 2016 rund 24 Milliarden Euro bereit. Sie stärkt unter anderem die Rahmenbedingungen für den Breitbandausbau. Nach der erfolgreichen Versteigerung der vom Rundfunk genutzten Frequenzen mit einem Erlös von 1,33 Milliarden Euro wird der Bund insgesamt 1,4 Milliarden Euro für den flächendeckenden Breitbandausbau einsetzen.

 

Haushaltsentwurf für die einzelnen Ministerien in Millionen Euro:

Auswärtiges Amt 4 275,66
Bundesministerium des Inneren 6 603,39
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 721,64
Bundesministerium der Finanzen 5 806,58
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 7 517,57
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 5 489,58
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 128 293,84
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 24 703,47
Bundesministerium der Verteidigung 34 208,57
Bundesministerium für Gesundheit 14 565,18
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 4 046,00
Bundesministerium für Familie, Senioren und Frauen 9 235,13
Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit 7 368,16
Bundesministerium für Bildung und Forschung 16 357,77
   
Insgesamt mit allen weiteren Bundesinstitutionen wie Bundesrat, Bundestag, etc. 312  0,00

 

Meine Rede zum Haushalt für den Bereich Bildung und Forschung können Sie sich hier ansehen.