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Oliver Kaczmarek, MdB
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Im Gespräch – Seite 44 von 87 – Oliver Kaczmarek, Md

Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ gestartet

Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.

In der vergangenen Woche startete das neue Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“, für das von 2015 bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro (10 Millionen Euro jährlich) zur Verfügung stehen. „Mieter, Wohnungs- und Hauseigentümer, die sich gegen Einbruch schützen wollen, erhalten künftig Zuschüsse vom Bund, wenn sie in entsprechende Maßnahmen der Sicherheitstechnik investieren wollen“, erläutert dazu der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Durchgeführt wird das Programm von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Heißt: Ab sofort können Mieter und Eigentümer vor Beginn eines Umbaus Anträge direkt bei der KfW einreichen. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse zu den Materialkosten und kann zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Statistik macht es deutlich: Sicherheitstechnik in und an Häusern und Wohnungen können Einbrüche verhindern.

Im Rahmen des Kriminalpräventionsprogramms werden die Einbruchschutzmaßnahmen mit bis zu 20 Prozent der Gesamtinvestition gefördert. Dabei ist der Zuschuss auf 1.500 Euro begrenzt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Investition mindestens 500 Euro beträgt. Bezuschusst werden beispielsweise Alarmanlagen, einbruchsichere Türen und Fenster oder entsprechende Gitter-Vorrichtungen.

„Die Statistik macht es deutlich: Sicherheitstechnik in und an Häusern und Wohnungen können Einbrüche verhindern“, sagt Oliver Kaczmarek. Das Förderprogramm des Bundes trage dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger schon durch geringe Investitionen zu steigern.

25. November 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-11-25 13:21:322015-11-25 13:21:32Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ gestartet

Nachgehakt: Straßen.NRW erläutert, wie es zur Parallelität von Straßenbaustellen in Kamen und Unna kam

Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.

Angesichts der aktuellen Vielzahl von Straßenbaustellen auf den Autobahnen und Bundesstraßen rund um Kamen und Unna hat der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek beim Landesbetrieb Straßen.NRW nachgefragt, ob diese nicht hätten entzerrt werden können. „Straßen.NRW hat die Begründungen für und die Durchführung der Baustellen ausführlich dargelegt. Verkehrsstörungen waren leider nicht vermeidbar. Gezeigt hat sich jedenfalls, dass regelmäßige Investitionen in die Verkehrswege notwendig sind, damit die Schäden beherrschbar bleiben“, so Oliver Kaczmarek.

Fahrbahn- oder Brückenbausanierungen auf den Autobahnen 1, 2 und 44, Kreuzungsumbau Wilhelmshöhe auf der B 233 zwischen Unna und Fröndenberg, Sanierung der Kreuzung „Kamen Karree“ zwischen Kamen und Unna: Im Kreis Unna brauchen Autofahrer derzeit starke Nerven.

Welche Überlegungen zu diesen Parallelbaustellen, die für erhebliche Verkehrsbehinderungen sorgen, geführt haben, wollte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am 20. Oktober in einem Schreiben an den Landesbetrieb Straßen.NRW wissen. Der antwortet jetzt: „Wir können die öffentliche Diskussion anlässlich der Vielzahl der Baumaßnahmen im Kreis Unna nachvollziehen. […] Aus Gründen der Verkehrssicherheit beziehungsweise zur Vermeidung noch größerer Beschädigung der vorhandenen Infrastruktur ist der Landesbetrieb verpflichtet, notwendige Sanierungsarbeiten schnellstmöglich ausführen zu lassen.“

Der Landesbetrieb verweist auf erhebliche Fahrbahn- und Brückenbauwerkschäden, deren Sanierung längst überfällig war. Zur Reduzierung unvermeidlicher Belastungen in der „hochbelasteten Region“ sei beispielsweise die Anschlussstelle Kamen-Zentrum auf der A 1 in zwölf Nachteinsätzen zwischen 19 und 6 Uhr, die Sanierung von Brückenbauwerken auf der A 1 zwischen Kamen und Unna rund um die Uhr vom 11. bis 15. September unter Einsatz eines neuen und zeitsparenden Abdichtungsverfahrens sowie die Sanierung der Fahrbahn auf der A 44 zwischen Dortmund/Unna und Werl in 50 Nachteinsätzen zwischen 19 und 6 Uhr durchgeführt worden.

Der Umbau der Kreuzung Wilhelmshöhe auf der B 233 in Fröndenberg verzögerte sich durch die Bearbeitung einer Petition beim Landtag und fiel dadurch zeitlich parallel auf den Umbautermin der Kreuzung Kamen Karree auf der B 233 in Kamen, der wegen des schlechten Fahrbahnzustands und der daraus resultierenden Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht aufschiebbar war.

Oliver Kaczmarek verweist darauf, dass es kontinuierlicher Investitionen in die Verkehrswege bedarf, damit der Reparaturbedarf beherrschbar bleibt. In Berlin laufen derzeit die Verhandlungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015, in dem auch wichtige Ausbauvorhaben auf den Bundesverkehrswegen für den Kreis Unna bis 2030 festgeschrieben werden sollen.

24. November 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-11-24 17:56:172015-11-24 17:56:17Nachgehakt: Straßen.NRW erläutert, wie es zur Parallelität von Straßenbaustellen in Kamen und Unna kam

Vorlesen macht Spaß, zuhören auch

Im Gespräch, Kamen, Kreis Unna

Oliver liest der Klasse 1a der Friedrich-Ebert-Schule in Kamen vorVorlesen macht Spaß und regt die Phantasie an – daher nahm der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Freitag, 20. November, wieder teil am bundesweiten Vorlesetag. Diesmal besuchte er Jungen und Mädchen der ersten Klasse der Friedrich-Ebert-Grundschule in Kamen. Begeistert lauschten die Kinder der mehrsprachigen Bilderbuchgeschichte „Otto – die kleine Spinne“, in der es um Respekt und Toleranz geht.

23. November 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-11-23 12:50:352015-11-23 12:50:35Vorlesen macht Spaß, zuhören auch

„Weiße Flecken“ in der Breitbandversorgung schließen

Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.

„Schnelles Internet für alle sichert Teilhabemöglichkeiten sowie wirtschaftliche Chancen und ist deshalb ein zentrales Ziel der SPD-Bundestagsfraktion.“ erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek anlässlich der neu verabschiedeten Breitbandförderrichtlinie des Bundes.   „Insgesamt nehmen wir für die Förderung 2,7 Milliarden Euro in die Hand um bis 2018 ganz Deutschland mit Übertragungsleistungen von mindestens 50 Mbit pro Sekunde zu versorgen.“

Mittels eines transparenten Scoring-Systems werden 100 Punkte in 19 Kriterien für die gestellten Anträge vergeben. Kategorien sind z. B. Förderbedarf, effizienter Mitteleinsatz oder Nachhaltigkeit. Damit können Anträge aus den Kommunen schnell bewertet und besonders unterversorgte Gebiete prioritär gefördert werden. Gleichzeitig wird den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Regionen Rechnung getragen. Ziel ist ein passgenauer, effizienter Mitteleinsatz.

Das Förderprogramm zielt auf eine Kofinanzierung durch die Länder. Grundsätzlich übernimmt der Bund 50 %, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 70 %, der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Breitbandprojekt, 10 % sollen als Eigenanteil des Zuwendungsempfängers aufgebracht werden. Bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren kann dies vom Land übernommen werden.

„Erfreulich ist auch, dass unsere Anregung aufgegriffen wurde, für Kommunen in Finanznöten eine höhere Förderung vorzusehen.“ betont Oliver Kaczmarek. „Damit entlasten wir die Kommunen in NRW zusätzlich und tragen Sorge dafür, dass Investitionen in die Zukunft getätigt werden können. Die Landesregierung hat sofort reagiert und zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro zum Breitbandausbau bereitgestellt. Auch hier gilt: Bund und Land – Hand in Hand.“ so Kaczmarek abschließend.

Den Kommunen kommt eine entscheidende Rolle zu. Mit dem Förderbetrag können sie die Wirtschaftlichkeitslücke von Investitionen schließen, die sich bei den Telekommunikationsunternehmen ergeben, wenn diese ein Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten errichten (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Zugleich werden die Kommunen durch die Bundesförderung in die Lage versetzt, passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken zu errichten, die sie den Netzbetreibern verpachten (Betreibermodell).

23. November 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-11-23 12:15:022015-11-23 12:15:02„Weiße Flecken“ in der Breitbandversorgung schließen

Oliver Kaczmarek liest Kindern aus mehrsprachigem Bilderbuch vor

Im Gespräch, Kamen, Kreis Unna

Zum 12. Mal findet in diesem Jahr der Bundesweite Vorlesetag statt. Am kommenden Freitag, 20. November, lesen wieder zahlreiche Bücherfreunde und Prominente in Schulen, Kindergärten, Büchereien oder Buchhandlungen vor. Mit dabei ist auch Oliver Kaczmarek, heimischer SPD-Bundestagsabgeordneter und Kuratoriumsmitglied der Stiftung Lesen, der Erstklässlern der Friedrich-Ebert-Schule in Kamen vorliest.
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Da in der Klasse viele zugewanderte Jungen und Mädchen unterrichtet werden, hat Kaczmarek für seinen Besuch in der Grundschule das elfsprachige Bilderbuch „Otto – die kleine Spinne“ ausgewählt, dessen Geschichte vom Fremd- und Anderssein erzählt und daher prima geeignet ist, um mit den Kindern über Ausgrenzung, gesellschaftliche Vielfalt und ein friedvolles Miteinander ins Gespräch zu kommen.

Der Bundesweite Vorlesetag gilt als das größte Vorlesefest Deutschlands, mit dem die Initiatoren „Die Zeit“, „Stiftung Lesen“ und „Deutsche Bahn Stiftung“ Begeisterung für das Lesen und Vorlesen wecken möchten. Der Aktionstag folgt der Idee: Jeder, der Spaß am Vorlesen hat, liest an diesem Tag anderen vor.

17. November 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-11-17 13:25:412015-11-17 13:25:41Oliver Kaczmarek liest Kindern aus mehrsprachigem Bilderbuch vor

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Bekämpfung von Steuerflucht – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.11.2015

Im Gespräch, Infodienst

Die Äußerungen des Bundesinnenministers zur Flüchtlingspolitik in den letzten Tagen haben bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt und die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in ein schlechtes Licht gerückt. Tatsache ist aber, dass sich die große Koalition letzte Woche auf einen  Kompromiss verständigt hat. Die vereinbarten Maßnahmen schaffen mehr Ordnung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, beschleunigen die Asylverfahren und erleichtern eine schnelle Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben.

Auch zum Familiennachzug hat die Koalition eine klare Vereinbarung getroffen: Für Antragssteller, die lediglich subsidiär schutzberechtigt sind, wird der Familiennachzug auf zwei Jahre befristet ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen durch das Asylrecht kein Schutz gewährt werden kann und die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Nicht Bestandteil der Vereinbarung war, dass syrische Flüchtlinge generell als subsidiär Schutzbedürftige eingestuft werden und sie damit keinen Anspruch mehr auf eine Familienzusammenführung haben. Der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder haben hierzu im November des vergangenen Jahres eine eindeutige Festlegung getroffen: Alle syrischen Flüchtlinge erhalten in Deutschland Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und haben deshalb Anrecht auf Familiennachzug. Und zwar aus gutem Grund: Denn zum einen können wir nicht syrischen Männern in Deutschland Zuflucht gewähren, ihren Kindern und Frauen aber, die in Syrien von Krieg und Gewalt bedroht sind, diesen Schutz verweigern. Und zum anderen würde eine Einzelfallprüfung eines der wichtigsten Ziele der Koalition konterkarieren: die Beschleunigung der Asylverfahren.

Ich sehe deshalb keinen Anlass, diese Frage in der Koalition nun erneut aufzumachen. Im Gegenteil. Von der Aussage „Wir schaffen das“, müssen wir jetzt übergehen zu „Wir machen das“ und beschlossene Maßnahmen zügig umsetzten, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und Kommunen zu entlasten. Hier ist der Bundesinnenminister endlich gefordert, denn bisher hat er hier noch nicht viel vorzuweisen. Geschlossen anpacken und Probleme sachorientiert lösen, darauf kommt es jetzt an. Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gehört, dass sich alle Koalitionspartner an Absprachen halten. Ein Durcheinander und Chaos darf es nicht geben!

Diese und weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
2. Steuerflucht international bekämpfen
3. Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris
4. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

 

13. November 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-11-13 15:00:362015-11-13 15:00:36Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Bekämpfung von Steuerflucht – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.11.2015

Sterbehilfe und Krankenhausstrukturgesetz – Zur Sitzungswoche vom 5.-9.11.2015

Im Gespräch, Infodienst

Am Donnerstag haben sich die Parteispitzen von SPD und Union erneut über die Flüchtlingspolitik beraten. Ich bin froh, dass es dabei gelungen ist, die menschenwürdige Behandlung von Ankommenden in den Vordergrund zu stellen und dabei auf die Errichtung grenznaher sogenannter Transitzonen zu verzichten. Die Politik darf nicht jede Woche eine neue Forderung mit großen Konflikten medial inszenieren, sondern muss jetzt konzentriert an der Umsetzung der Dinge arbeiten, die wir gemeinsam schon beschlossen haben und in den nächsten Wochen beschließen werden.

Im Kern geht es bei der aktuellen Vereinbarung darum, zunächst allen Ankommenden eine menschenwürdige Unterbringung sowie die schnelle Bearbeitung ihrer Schutzgesuche zu ermöglichen. Dazu wurden zunächst Maßnahmen verabredet, die das Asylverfahren grundsätzlich vereinfachen und verbessern. Noch in diesem Jahr wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Schaffung einer einheitlichen Datenbank sowie eines Ausweises für Asylbewerber vorsieht. Damit kann jede Person künftig zuverlässig und schnell identifiziert werden.

Für Bewerber mit geringen Anerkennungschancen, etwa weil sie aus sicheren Herkunftsländern stammen oder weil sie nicht zum ersten Mal einreisen, wird ein beschleunigtes Verfahren geschaffen. Dafür werden Kompetenzen in bis zu fünf Aufnahme-Einrichtungen gebündelt, in denen Anträge künftig innerhalb einer Woche gestellt, bearbeitet und entschieden werden. Im Falle einer Ablehnung wird auch die Rückführung hier organisiert. Für die Dauer der Antragsbearbeitung gilt für die Bewerber eine verschärfte Residenzpflicht, deren Einhaltung Voraussetzung für den Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist.

Die beschlossenen Maßnahmen werden auch dazu beitragen, dass wir unsere Kapazitäten stärker auf die Integration der Menschen konzentrieren können, die, zeitlich befristet oder dauerhaft, bei uns bleiben. Vor dieser Aufgabe stehen in erster Linie unsere Länder und Kommunen. Deshalb ist es gut, dass der Bund mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 nochmal finanziell aufstockt.

Mehr zu diesem Thema sowie den weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung
2. Sterbehilfe gesetzlich geregelt
3. Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen
4. Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet
5. Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet

6. November 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-11-06 15:00:092015-11-06 15:00:09Sterbehilfe und Krankenhausstrukturgesetz – Zur Sitzungswoche vom 5.-9.11.2015

Oliver Kaczmarek: „Haben das Krankenhausstrukturgesetz im Sinne der Pflege verbessert“

Gesundheit und Pflege, Im Gespräch, Kreis Unna, Unna

Zum Abschluss seiner Gespräche mit Vertretern örtlicher Krankenhausträger und Krankenversicherungen traf sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkasse Knappschaft Bahn-See, darunter der Leiter des Referates Geschäftsführung, Martin Böckmann, und der Leiter des Dezernates Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Thorsten Schindler. „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren entscheidende Korrekturen erreicht, die den Krankenhäusern entgegenkommen, die einen klaren Schwerpunkt auf die Verbesserung der Pflege legen und die gleichzeitig einen hohen Qualitätsanspruch der medizinischen Versorgung untermauern“, fasst Kaczmarek lange und kontroverse Beratungen zusammen. Das Gesetz soll noch 2015 in die Schlussberatung gehen.

Volker Menne, Leiter des Referates Beteiligungsgesellschaften, Betriebsführung der Eigenbetriebe der RV, Thorsten Schindler, Leiter des Dezernats Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Sandra Baumeister, Referentin im Referat Geschäftsführung, Manoah Beckhoff, Mitarbeiter im Dezernat Leistungsmanagement, Grundsatz, Verträge, Oliver Kaczmarek MdB, Martin Böckmann, Leiter des Referates Geschäftsführung (v.l.).

Gesprächsgrundlage war der Bund-Länder-Kompromiss, der einige Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz vorsieht. „Natürlich wird es nicht alle Krankenhäuser und Krankenversicherungen gleichermaßen zufriedenzustellen. Dafür sind die Voraussetzungen und Zielsetzungen der Betroffenen zu unterschiedlich. Das Gespräch mit der Knappschaft hat aber auch gezeigt, dass wir einen Weg eingeschlagen haben, der für alle Beteiligten gangbar ist“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete. Kaczmarek hatte mit den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte sowie mit der Regionaldirektion Nord-West der AOK in Unna und eben der Knappschaft Gespräche geführt. Bei einem Praxistag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hat er einen Einblick in die Situation in der Pflege bekommen.

Kaczmarek: „Die Zielsetzung der SPD-Bundestagsfraktion war und ist es, das Pflegepersonal zu entlasten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Es werden mit dem Pflegezuschlag und dem Pflegekräfteprogramm neue Anreize durch das Krankenhausstrukturgesetz geschaffen, diese Ziele auch zu erfüllen.“

Die Vertreterinnen und Vertreter der Knappschaft wiesen aber auch auf Probleme bei der praktischen Umsetzung einiger Gesetzesänderungen hin. „Ich bin dankbar für die vielen Hinweise aus dem Tagesgeschäft der Krankenkassen und Krankenhausbetreiber und werde diese in die weiteren Beratungen des Gesetzes einfließen lassen“, so Oliver Kaczmarek abschließend.

3. November 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-11-03 12:27:322015-11-03 12:27:32Oliver Kaczmarek: „Haben das Krankenhausstrukturgesetz im Sinne der Pflege verbessert“

Oliver Kaczmarek und Ministerin Nahles beeindruckt von jungem Unternehmen

Holzwickede, Im Gespräch, Kreis Unna

Auf Einladung von Oliver Kaczmarek besuchte Bundesarbeitsminsterin Andreas Nahles in der vergangenen Woche das Startup-Unternehmen UNIQ in Holzwickede. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens:

Flipflops für die Ministerin: Mit einem recht ungewöhnlichen Geschenk haben heute Daniel Krahn und Daniel Marx, die Erfinder von Urlaubsguru.de und Gründer der UNIQ GmbH, Arbeitsministerin Andrea Nahles in Holzwickede begrüßt. Sie überreichten der Spitzenpolitikerin eine Holzkiste, die üblicherweise neue Mitarbeiter des Jungunternehmens erhalten. Inhalt: Eine Flaschenpost mit persönlicher Nachricht, ein USB­-Stick mit einem Firmenvideo und Badeschlappen Marke Urlaubsguru.de.

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Andreas Nahles und Oliver Kaczmarek im Gespräch mit UNIQ-Mitarbeitern. Fotos: Ulrich Bonke

Über dieses originelle Geschenk freute sich die SPD-­Politikerin sehr; es sollte nicht das einzige Präsent bleiben. Nach einer kurzen Einführung der beiden Unternehmensgründer, die Urlaubsguru.de eher als Hobby begonnen hatten, sahen die etwa zwei Dutzend Gäste – darunter auch der Landrat des Kreises Unna, Michael Makiolla, und Bürgermeisterin Ulrike Drossel – ein zwölfminütiges Image­Video, das vom UNIQ­-Team eigens für den Besuch der Ministerin gedreht wurde.

Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek lobte nach dem Besuch den Film: „So viel Mühe und Engagement – das ist wirklich einzigartig.“ Der Kamener Politiker hatte den Besuch der Ministerin organisiert, die zuvor Flüchtlingsprojekte im Rheinland besucht hatte. Nach dem Termin am Dortmunder Airport bei UNIQ ging es zum IG­ Metall­-Kongress nach Frankfurt. In dem Video zeichnet UNIQ-­Kreativchef David Zabel ein Bild von Andrea Nahles – nach dem Film übergab er es im Blitzlichtgewitter der Fotografen an die Ministerin. Ein Portrait, gezeichnet mit Bleistift.

MdB Kaczmarek UNIQ 357

Nach dem Pressegespräch traf Andrea Nahles noch mit Mitarbeitern der Firma zusammen. Sie erkundigte sich über die Arbeit der Personalabteilung, die Suche nach Fachkräften, sprach über das Arbeiten 4.0 und unterhielt sich angeregt mit dem Feelgood­Manager und diversen weiteren Mitarbeitern. Gut gelaunt ließ sie sich sogar zu einer Partie Tischtennis hinreißen. Die Begegnung mit Gründer Daniel Marx endete unentschieden; gegen Daniel Krahn erreichte sie mit einem gekonnten Backspin einen Punkt mehr. Das Team von Urlaubsguru.de ließ sie wissen, wo sie gern Urlaub macht.

Die internationalen Kolleginnen und Kollegen lernte sie kennen, ging auf jeden individuell ein und fasste den Besuch auf ihre ganz eigene Weise zusammen: „Ich begegne nicht oft Startups, die komplett ohne Fremdkapital auskommen. Um ehrlich zu sein – Sie sind die ersten Gründer, von denen ich höre, die kein Venture Capital benötigen und die keine Förderung brauchen. Das ist wirklich großartig. Vielen Dank für die tollen Geschenke und diesen Termin.“ Auch die Gründer bedankten sich: „Es war uns Freude und Ehre zugleich, dass Sie heute hier waren, Frau Nahles“, sagten Daniel Krahn und Daniel Marx und überreichten zum Abschied einen Blumenstrauß.

28. Oktober 2015/von Archiv
0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2015-10-28 12:19:072015-10-28 12:19:07Oliver Kaczmarek und Ministerin Nahles beeindruckt von jungem Unternehmen

Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

Im Gespräch, Programmatisch

Der Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zu einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten mit großer Mehrheit zugestimmt. Ich habe dem Gesetz ebenfalls zugestimmt und möchte wegen der Vielzahl von Zuschriften, die mich zu diesem Thema erreicht haben, meine Beweggründe kurz darlegen.

Was wird eingeführt?

Telekommunikationsunternehmen werden verpflichtet Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten, sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse zu speichern. Inhalte von E-Mails dürfen nicht gespeichert werden. Für die Verkehrsdaten sieht das Gesetz eine zehnwöchige Speicherpflicht vor. Für die Standortdaten ist eine Höchstspeicherdauer von vier Wochen vorgesehen. Nach diesen Fristen werden alle Daten gelöscht. Es dürfen mit diesen Standortdaten keine Bewegungsprofile erstellt werden. Die Speicherung der Daten erfolgt auf Servern in Deutschland.

Beim Verdacht auf eine schwere Straftat erhalten die Ermittlungsbehörden innerhalb der Speicherfrist die Möglichkeit, auf diese Daten für Ermittlungszwecke zuzugreifen. Hierbei geht es um einen klar umrissenen Katalog schwerer und schwerster Straftaten, für die der Zugriff auf die Vorratsdaten überhaupt nur in Frage kommt. Voraussetzung ist eine Richterentscheidung, die die Glaubwürdigkeit des Verdachts bestätigt. Es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und sog. Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Journalisten, Anwälte, Seelsorger usw.) sind von der Verwendung ihrer Daten gesetzlich ausgenommen. Ausführliche Erläuterungen zum Gesetzentwurf habe ich in einem früheren Info-Dienst bereits zusammengestellt, die Sie hier abrufen können.

Was wird am Gesetz kritisiert?

Die Kritiker des Gesetzes wenden insbesondere ein, dass damit ein Eingriff in die Grundrechte vorgenommen wird. Das ist unbestritten der Fall, denn in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Daten, also auf den selbstbestimmten und individuellen Umgang mit den eigenen Daten, wird damit eingegriffen. Zudem befürchten manche Kritiker, dass damit eine Entwicklung eingeleitet wird, bei der immer mehr Eingriffe in dieses Grundrecht zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung folgen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die aus Sicht vieler nicht nachgewiesene Wirksamkeit der Maßnahme in der Verbrechensbekämpfung. Es wird ausgeführt, dass in Ländern, in denen es bereits eine Vorratsdatenspeicherung gibt, schwerste Verbrechen und Terroranschläge nicht verhindert werden konnten. So richtig und wichtig die Feststellung einerseits ist, damit keine überhöhten Erwartungen an das Instrument geweckt werden, so muss andererseits auch darauf hingewiesen werden, dass das Instrument bei der Aufklärung von Verbrechen wichtige Hinweise lieferte.

Meine Entscheidung

Ich habe diese Argumente in meine Entscheidungsfindung einbezogen und erachte die Diskussion, die um die Vorratsdatenspeicherung geführt wurde, für einen wichtigen Beitrag für die Sensibilisierung im Umgang mit Daten durch den Staat. In der digitalisierten Welt werden wir über diese Frage immer wieder neu zu entscheiden haben. Die Entscheidung für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung ist nicht widerspruchsfrei und so konnte ich auch nicht alle Zweifel komplett ausräumen. In der Abwägung bin ich jedoch zu einem anderen Ergebnis als die Kritiker gekommen.

Ich habe dem Gesetz zugestimmt,

weil ich Höchstspeicherfristen für geboten halte,

Das Gesetz beschreibt im Gegensatz zur öffentlichen Debatte insbesondere in der Netz-Community nicht nur den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf Daten bei begründetem Verdacht auf eine schwere Straftat, sondern legt eben auch hohe Ansprüche mit Blick auf die Datensicherheit an die Speicherung von Daten bei den Telekommunikationsunternehmen an und beschreibt Zeiträume, in denen diese Daten wieder gelöscht werden müssen. Ich halte es für wichtig, dass die Telekommunikationsunternehmen nun einen verbindlichen Standard für meine Daten einhalten müssen und auch mit Bußgeld belegt werden können, wenn sie meine Daten zum Beispiel länger als gesetzlich geregelt speichern.

weil der Zugriff auf die Daten eng und klar durch staatliche Institutionen geregelt wird,

Unter den beschriebenen Voraussetzungen können nur staatliche Organe nach einem Richterbeschluss auf die Daten zugreifen. Mir ist diese Unterscheidung wichtig: im Gegensatz zu den Daten, die wir alle freiwillig bei Facebook, Google, WhatsApp usw. hinterlassen, werden bei der Vorratsdatenspeicherung meine Daten nicht für kommerzielle Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU zum Zweck der Gewinnerzeugung freigegeben. Die Vorratsdatenspeicherung regelt einen klar umrissenen Sachverhalt mit dem Zugriff durch demokratisch legitimierte Institutionen des Rechtsstaates. Gerade mit Blick auf die Sorglosigkeit der Datenspuren im Internet finde ich die generelle Verdachtshaltung gegen den Rechtsstaat nicht nachvollziehbar.

Diesen Punkt halte ich übrigens für einen zentralen Schwachpunkt des netzpolitischen Diskurses. Die wachsende Marktmacht weniger Anbieter und deren grenzenloser Datenhunger allein zum Zweck der Gewinnerzeugung wird kaum in Frage gestellt. Es gehört zwar nur am Rande zur Vorratsdatenspeicherung und klingt vielleicht altmodisch, aber ich möchte nicht, dass der Offline-Kapitalismus mit noch enthemmteren Kräften einfach auf die Online-Welt übertragen wird. Es geht darum, den digitalen Wandel zu gestalten und das betrifft nicht nur Arbeit und Bildung, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse.

weil ich den Grundrechtseingriff bei allen Bauchschmerzen unter der Voraussetzung eines Verdachts auf schwere Straftat und Richterbeschluss für vertretbar halte.

In der Praxis werden selbst Grundrechte gelegentlich eingeschränkt. Beispielsweise wird die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, wenn die öffentliche Sicherheit bei Durchführung einer Versammlung nicht garantiert werden kann. In der Praxis werden diese Grundrechte aber vor allem mit großem Aufwand gesichert. So auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht aufgehoben. Deshalb und vor dem Hintergrund der hohen Auflagen an die Nutzung der Vorratsdaten mal anders herum gefragt: warum soll eigentlich die Polizei nicht auf die Daten eines Menschen zugreifen können, der einer schweren Straftat begründet und richterlich bestätigt verdächtigt wird? Diese Daten können wertvolle Hinweise auf Täter und Täternetzwerk liefern. Möglicherweise beweisen sie aber auch die Unschuld. Und sie können Hinweise liefern, wie zukünftig Straftaten verhindert werden können.

Die Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung ist getroffen. Wir müssen nun gut aufpassen, dass der gesetzlich gesteckte Rahmen eingehalten wird und bei Fehlentwicklungen auch zu Korrekturen bereit sein.

17. Oktober 2015/von Oliver Kaczmarek
0 0 Oliver Kaczmarek https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Oliver Kaczmarek2015-10-17 08:48:522015-10-17 08:48:52Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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