Im Gespräch – Seite 44 von 87 – Oliver Kaczmarek, Md

„Weiße Flecken“ in der Breitbandversorgung schließen

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„Schnelles Internet für alle sichert Teilhabemöglichkeiten sowie wirtschaftliche Chancen und ist deshalb ein zentrales Ziel der SPD-Bundestagsfraktion.“ erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek anlässlich der neu verabschiedeten Breitbandförderrichtlinie des Bundes.   „Insgesamt nehmen wir für die Förderung 2,7 Milliarden Euro in die Hand um bis 2018 ganz Deutschland mit Übertragungsleistungen von mindestens 50 Mbit pro Sekunde zu versorgen.“

Mittels eines transparenten Scoring-Systems werden 100 Punkte in 19 Kriterien für die gestellten Anträge vergeben. Kategorien sind z. B. Förderbedarf, effizienter Mitteleinsatz oder Nachhaltigkeit. Damit können Anträge aus den Kommunen schnell bewertet und besonders unterversorgte Gebiete prioritär gefördert werden. Gleichzeitig wird den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Regionen Rechnung getragen. Ziel ist ein passgenauer, effizienter Mitteleinsatz.

Das Förderprogramm zielt auf eine Kofinanzierung durch die Länder. Grundsätzlich übernimmt der Bund 50 %, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 70 %, der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Breitbandprojekt, 10 % sollen als Eigenanteil des Zuwendungsempfängers aufgebracht werden. Bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren kann dies vom Land übernommen werden.

„Erfreulich ist auch, dass unsere Anregung aufgegriffen wurde, für Kommunen in Finanznöten eine höhere Förderung vorzusehen.“ betont Oliver Kaczmarek. „Damit entlasten wir die Kommunen in NRW zusätzlich und tragen Sorge dafür, dass Investitionen in die Zukunft getätigt werden können. Die Landesregierung hat sofort reagiert und zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro zum Breitbandausbau bereitgestellt. Auch hier gilt: Bund und Land – Hand in Hand.“ so Kaczmarek abschließend.

Den Kommunen kommt eine entscheidende Rolle zu. Mit dem Förderbetrag können sie die Wirtschaftlichkeitslücke von Investitionen schließen, die sich bei den Telekommunikationsunternehmen ergeben, wenn diese ein Breitbandnetz in unterversorgten Gebieten errichten (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Zugleich werden die Kommunen durch die Bundesförderung in die Lage versetzt, passive Infrastrukturen wie z. B. Glasfaserstrecken zu errichten, die sie den Netzbetreibern verpachten (Betreibermodell).

Oliver Kaczmarek liest Kindern aus mehrsprachigem Bilderbuch vor

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Zum 12. Mal findet in diesem Jahr der Bundesweite Vorlesetag statt. Am kommenden Freitag, 20. November, lesen wieder zahlreiche Bücherfreunde und Prominente in Schulen, Kindergärten, Büchereien oder Buchhandlungen vor. Mit dabei ist auch Oliver Kaczmarek, heimischer SPD-Bundestagsabgeordneter und Kuratoriumsmitglied der Stiftung Lesen, der Erstklässlern der Friedrich-Ebert-Schule in Kamen vorliest.
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Da in der Klasse viele zugewanderte Jungen und Mädchen unterrichtet werden, hat Kaczmarek für seinen Besuch in der Grundschule das elfsprachige Bilderbuch „Otto – die kleine Spinne“ ausgewählt, dessen Geschichte vom Fremd- und Anderssein erzählt und daher prima geeignet ist, um mit den Kindern über Ausgrenzung, gesellschaftliche Vielfalt und ein friedvolles Miteinander ins Gespräch zu kommen.

Der Bundesweite Vorlesetag gilt als das größte Vorlesefest Deutschlands, mit dem die Initiatoren „Die Zeit“, „Stiftung Lesen“ und „Deutsche Bahn Stiftung“ Begeisterung für das Lesen und Vorlesen wecken möchten. Der Aktionstag folgt der Idee: Jeder, der Spaß am Vorlesen hat, liest an diesem Tag anderen vor.

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und Bekämpfung von Steuerflucht – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.11.2015

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Die Äußerungen des Bundesinnenministers zur Flüchtlingspolitik in den letzten Tagen haben bei vielen Menschen für Verunsicherung gesorgt und die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in ein schlechtes Licht gerückt. Tatsache ist aber, dass sich die große Koalition letzte Woche auf einen  Kompromiss verständigt hat. Die vereinbarten Maßnahmen schaffen mehr Ordnung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, beschleunigen die Asylverfahren und erleichtern eine schnelle Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben.

Auch zum Familiennachzug hat die Koalition eine klare Vereinbarung getroffen: Für Antragssteller, die lediglich subsidiär schutzberechtigt sind, wird der Familiennachzug auf zwei Jahre befristet ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen durch das Asylrecht kein Schutz gewährt werden kann und die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind. Nicht Bestandteil der Vereinbarung war, dass syrische Flüchtlinge generell als subsidiär Schutzbedürftige eingestuft werden und sie damit keinen Anspruch mehr auf eine Familienzusammenführung haben. Der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder haben hierzu im November des vergangenen Jahres eine eindeutige Festlegung getroffen: Alle syrischen Flüchtlinge erhalten in Deutschland Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und haben deshalb Anrecht auf Familiennachzug. Und zwar aus gutem Grund: Denn zum einen können wir nicht syrischen Männern in Deutschland Zuflucht gewähren, ihren Kindern und Frauen aber, die in Syrien von Krieg und Gewalt bedroht sind, diesen Schutz verweigern. Und zum anderen würde eine Einzelfallprüfung eines der wichtigsten Ziele der Koalition konterkarieren: die Beschleunigung der Asylverfahren.

Ich sehe deshalb keinen Anlass, diese Frage in der Koalition nun erneut aufzumachen. Im Gegenteil. Von der Aussage „Wir schaffen das“, müssen wir jetzt übergehen zu „Wir machen das“ und beschlossene Maßnahmen zügig umsetzten, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern und die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und Kommunen zu entlasten. Hier ist der Bundesinnenminister endlich gefordert, denn bisher hat er hier noch nicht viel vorzuweisen. Geschlossen anpacken und Probleme sachorientiert lösen, darauf kommt es jetzt an. Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gehört, dass sich alle Koalitionspartner an Absprachen halten. Ein Durcheinander und Chaos darf es nicht geben!

Diese und weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Pflegestärkungsgesetz II – Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
2. Steuerflucht international bekämpfen
3. Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Paris
4. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

 

Sterbehilfe und Krankenhausstrukturgesetz – Zur Sitzungswoche vom 5.-9.11.2015

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Am Donnerstag haben sich die Parteispitzen von SPD und Union erneut über die Flüchtlingspolitik beraten. Ich bin froh, dass es dabei gelungen ist, die menschenwürdige Behandlung von Ankommenden in den Vordergrund zu stellen und dabei auf die Errichtung grenznaher sogenannter Transitzonen zu verzichten. Die Politik darf nicht jede Woche eine neue Forderung mit großen Konflikten medial inszenieren, sondern muss jetzt konzentriert an der Umsetzung der Dinge arbeiten, die wir gemeinsam schon beschlossen haben und in den nächsten Wochen beschließen werden.

Im Kern geht es bei der aktuellen Vereinbarung darum, zunächst allen Ankommenden eine menschenwürdige Unterbringung sowie die schnelle Bearbeitung ihrer Schutzgesuche zu ermöglichen. Dazu wurden zunächst Maßnahmen verabredet, die das Asylverfahren grundsätzlich vereinfachen und verbessern. Noch in diesem Jahr wird ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die Schaffung einer einheitlichen Datenbank sowie eines Ausweises für Asylbewerber vorsieht. Damit kann jede Person künftig zuverlässig und schnell identifiziert werden.

Für Bewerber mit geringen Anerkennungschancen, etwa weil sie aus sicheren Herkunftsländern stammen oder weil sie nicht zum ersten Mal einreisen, wird ein beschleunigtes Verfahren geschaffen. Dafür werden Kompetenzen in bis zu fünf Aufnahme-Einrichtungen gebündelt, in denen Anträge künftig innerhalb einer Woche gestellt, bearbeitet und entschieden werden. Im Falle einer Ablehnung wird auch die Rückführung hier organisiert. Für die Dauer der Antragsbearbeitung gilt für die Bewerber eine verschärfte Residenzpflicht, deren Einhaltung Voraussetzung für den Empfang von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist.

Die beschlossenen Maßnahmen werden auch dazu beitragen, dass wir unsere Kapazitäten stärker auf die Integration der Menschen konzentrieren können, die, zeitlich befristet oder dauerhaft, bei uns bleiben. Vor dieser Aufgabe stehen in erster Linie unsere Länder und Kommunen. Deshalb ist es gut, dass der Bund mit dem Zweiten Nachtragshaushalt 2015 nochmal finanziell aufstockt.

Mehr zu diesem Thema sowie den weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung
2. Sterbehilfe gesetzlich geregelt
3. Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen
4. Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet
5. Krankenhausstrukturgesetz verabschiedet

Oliver Kaczmarek: „Haben das Krankenhausstrukturgesetz im Sinne der Pflege verbessert“

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Zum Abschluss seiner Gespräche mit Vertretern örtlicher Krankenhausträger und Krankenversicherungen traf sich der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkasse Knappschaft Bahn-See, darunter der Leiter des Referates Geschäftsführung, Martin Böckmann, und der Leiter des Dezernates Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Thorsten Schindler. „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren entscheidende Korrekturen erreicht, die den Krankenhäusern entgegenkommen, die einen klaren Schwerpunkt auf die Verbesserung der Pflege legen und die gleichzeitig einen hohen Qualitätsanspruch der medizinischen Versorgung untermauern“, fasst Kaczmarek lange und kontroverse Beratungen zusammen. Das Gesetz soll noch 2015 in die Schlussberatung gehen.

Volker Menne, Leiter des Referates Beteiligungsgesellschaften, Betriebsführung der Eigenbetriebe der RV, Thorsten Schindler, Leiter des Dezernats Krankenhäuser, Rehabilitationsleistungen und Soziotherapie der Krankenversicherung, Sandra Baumeister, Referentin im Referat Geschäftsführung, Manoah Beckhoff, Mitarbeiter im Dezernat Leistungsmanagement, Grundsatz, Verträge, Oliver Kaczmarek MdB, Martin Böckmann, Leiter des Referates Geschäftsführung (v.l.).

Gesprächsgrundlage war der Bund-Länder-Kompromiss, der einige Nachbesserungen beim Krankenhausstrukturgesetz vorsieht. „Natürlich wird es nicht alle Krankenhäuser und Krankenversicherungen gleichermaßen zufriedenzustellen. Dafür sind die Voraussetzungen und Zielsetzungen der Betroffenen zu unterschiedlich. Das Gespräch mit der Knappschaft hat aber auch gezeigt, dass wir einen Weg eingeschlagen haben, der für alle Beteiligten gangbar ist“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete. Kaczmarek hatte mit den Geschäftsführern der Krankenhäuser in Unna und Schwerte sowie mit der Regionaldirektion Nord-West der AOK in Unna und eben der Knappschaft Gespräche geführt. Bei einem Praxistag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hat er einen Einblick in die Situation in der Pflege bekommen.

Kaczmarek: „Die Zielsetzung der SPD-Bundestagsfraktion war und ist es, das Pflegepersonal zu entlasten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Es werden mit dem Pflegezuschlag und dem Pflegekräfteprogramm neue Anreize durch das Krankenhausstrukturgesetz geschaffen, diese Ziele auch zu erfüllen.“

Die Vertreterinnen und Vertreter der Knappschaft wiesen aber auch auf Probleme bei der praktischen Umsetzung einiger Gesetzesänderungen hin. „Ich bin dankbar für die vielen Hinweise aus dem Tagesgeschäft der Krankenkassen und Krankenhausbetreiber und werde diese in die weiteren Beratungen des Gesetzes einfließen lassen“, so Oliver Kaczmarek abschließend.

Oliver Kaczmarek und Ministerin Nahles beeindruckt von jungem Unternehmen

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Auf Einladung von Oliver Kaczmarek besuchte Bundesarbeitsminsterin Andreas Nahles in der vergangenen Woche das Startup-Unternehmen UNIQ in Holzwickede. Dazu heißt es in einer Pressemitteilung des Unternehmens:

Flipflops für die Ministerin: Mit einem recht ungewöhnlichen Geschenk haben heute Daniel Krahn und Daniel Marx, die Erfinder von Urlaubsguru.de und Gründer der UNIQ GmbH, Arbeitsministerin Andrea Nahles in Holzwickede begrüßt. Sie überreichten der Spitzenpolitikerin eine Holzkiste, die üblicherweise neue Mitarbeiter des Jungunternehmens erhalten. Inhalt: Eine Flaschenpost mit persönlicher Nachricht, ein USB­-Stick mit einem Firmenvideo und Badeschlappen Marke Urlaubsguru.de.

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Andreas Nahles und Oliver Kaczmarek im Gespräch mit UNIQ-Mitarbeitern. Fotos: Ulrich Bonke

Über dieses originelle Geschenk freute sich die SPD-­Politikerin sehr; es sollte nicht das einzige Präsent bleiben. Nach einer kurzen Einführung der beiden Unternehmensgründer, die Urlaubsguru.de eher als Hobby begonnen hatten, sahen die etwa zwei Dutzend Gäste – darunter auch der Landrat des Kreises Unna, Michael Makiolla, und Bürgermeisterin Ulrike Drossel – ein zwölfminütiges Image­Video, das vom UNIQ­-Team eigens für den Besuch der Ministerin gedreht wurde.

Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek lobte nach dem Besuch den Film: „So viel Mühe und Engagement – das ist wirklich einzigartig.“ Der Kamener Politiker hatte den Besuch der Ministerin organisiert, die zuvor Flüchtlingsprojekte im Rheinland besucht hatte. Nach dem Termin am Dortmunder Airport bei UNIQ ging es zum IG­ Metall­-Kongress nach Frankfurt. In dem Video zeichnet UNIQ-­Kreativchef David Zabel ein Bild von Andrea Nahles – nach dem Film übergab er es im Blitzlichtgewitter der Fotografen an die Ministerin. Ein Portrait, gezeichnet mit Bleistift.

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Nach dem Pressegespräch traf Andrea Nahles noch mit Mitarbeitern der Firma zusammen. Sie erkundigte sich über die Arbeit der Personalabteilung, die Suche nach Fachkräften, sprach über das Arbeiten 4.0 und unterhielt sich angeregt mit dem Feelgood­Manager und diversen weiteren Mitarbeitern. Gut gelaunt ließ sie sich sogar zu einer Partie Tischtennis hinreißen. Die Begegnung mit Gründer Daniel Marx endete unentschieden; gegen Daniel Krahn erreichte sie mit einem gekonnten Backspin einen Punkt mehr. Das Team von Urlaubsguru.de ließ sie wissen, wo sie gern Urlaub macht.

Die internationalen Kolleginnen und Kollegen lernte sie kennen, ging auf jeden individuell ein und fasste den Besuch auf ihre ganz eigene Weise zusammen: „Ich begegne nicht oft Startups, die komplett ohne Fremdkapital auskommen. Um ehrlich zu sein – Sie sind die ersten Gründer, von denen ich höre, die kein Venture Capital benötigen und die keine Förderung brauchen. Das ist wirklich großartig. Vielen Dank für die tollen Geschenke und diesen Termin.“ Auch die Gründer bedankten sich: „Es war uns Freude und Ehre zugleich, dass Sie heute hier waren, Frau Nahles“, sagten Daniel Krahn und Daniel Marx und überreichten zum Abschied einen Blumenstrauß.

Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

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Der Deutsche Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zu einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten mit großer Mehrheit zugestimmt. Ich habe dem Gesetz ebenfalls zugestimmt und möchte wegen der Vielzahl von Zuschriften, die mich zu diesem Thema erreicht haben, meine Beweggründe kurz darlegen.

Was wird eingeführt?

Telekommunikationsunternehmen werden verpflichtet Rufnummern, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten, sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse zu speichern. Inhalte von E-Mails dürfen nicht gespeichert werden. Für die Verkehrsdaten sieht das Gesetz eine zehnwöchige Speicherpflicht vor. Für die Standortdaten ist eine Höchstspeicherdauer von vier Wochen vorgesehen. Nach diesen Fristen werden alle Daten gelöscht. Es dürfen mit diesen Standortdaten keine Bewegungsprofile erstellt werden. Die Speicherung der Daten erfolgt auf Servern in Deutschland.

Beim Verdacht auf eine schwere Straftat erhalten die Ermittlungsbehörden innerhalb der Speicherfrist die Möglichkeit, auf diese Daten für Ermittlungszwecke zuzugreifen. Hierbei geht es um einen klar umrissenen Katalog schwerer und schwerster Straftaten, für die der Zugriff auf die Vorratsdaten überhaupt nur in Frage kommt. Voraussetzung ist eine Richterentscheidung, die die Glaubwürdigkeit des Verdachts bestätigt. Es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft und sog. Berufsgeheimnisträger (Ärzte, Journalisten, Anwälte, Seelsorger usw.) sind von der Verwendung ihrer Daten gesetzlich ausgenommen. Ausführliche Erläuterungen zum Gesetzentwurf habe ich in einem früheren Info-Dienst bereits zusammengestellt, die Sie hier abrufen können.

Was wird am Gesetz kritisiert?

Die Kritiker des Gesetzes wenden insbesondere ein, dass damit ein Eingriff in die Grundrechte vorgenommen wird. Das ist unbestritten der Fall, denn in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Daten, also auf den selbstbestimmten und individuellen Umgang mit den eigenen Daten, wird damit eingegriffen. Zudem befürchten manche Kritiker, dass damit eine Entwicklung eingeleitet wird, bei der immer mehr Eingriffe in dieses Grundrecht zum Zwecke der Verbrechensbekämpfung folgen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die aus Sicht vieler nicht nachgewiesene Wirksamkeit der Maßnahme in der Verbrechensbekämpfung. Es wird ausgeführt, dass in Ländern, in denen es bereits eine Vorratsdatenspeicherung gibt, schwerste Verbrechen und Terroranschläge nicht verhindert werden konnten. So richtig und wichtig die Feststellung einerseits ist, damit keine überhöhten Erwartungen an das Instrument geweckt werden, so muss andererseits auch darauf hingewiesen werden, dass das Instrument bei der Aufklärung von Verbrechen wichtige Hinweise lieferte.

Meine Entscheidung

Ich habe diese Argumente in meine Entscheidungsfindung einbezogen und erachte die Diskussion, die um die Vorratsdatenspeicherung geführt wurde, für einen wichtigen Beitrag für die Sensibilisierung im Umgang mit Daten durch den Staat. In der digitalisierten Welt werden wir über diese Frage immer wieder neu zu entscheiden haben. Die Entscheidung für oder gegen die Vorratsdatenspeicherung ist nicht widerspruchsfrei und so konnte ich auch nicht alle Zweifel komplett ausräumen. In der Abwägung bin ich jedoch zu einem anderen Ergebnis als die Kritiker gekommen.

Ich habe dem Gesetz zugestimmt,

weil ich Höchstspeicherfristen für geboten halte,

Das Gesetz beschreibt im Gegensatz zur öffentlichen Debatte insbesondere in der Netz-Community nicht nur den Zugriff der Ermittlungsbehörden auf Daten bei begründetem Verdacht auf eine schwere Straftat, sondern legt eben auch hohe Ansprüche mit Blick auf die Datensicherheit an die Speicherung von Daten bei den Telekommunikationsunternehmen an und beschreibt Zeiträume, in denen diese Daten wieder gelöscht werden müssen. Ich halte es für wichtig, dass die Telekommunikationsunternehmen nun einen verbindlichen Standard für meine Daten einhalten müssen und auch mit Bußgeld belegt werden können, wenn sie meine Daten zum Beispiel länger als gesetzlich geregelt speichern.

weil der Zugriff auf die Daten eng und klar durch staatliche Institutionen geregelt wird,

Unter den beschriebenen Voraussetzungen können nur staatliche Organe nach einem Richterbeschluss auf die Daten zugreifen. Mir ist diese Unterscheidung wichtig: im Gegensatz zu den Daten, die wir alle freiwillig bei Facebook, Google, WhatsApp usw. hinterlassen, werden bei der Vorratsdatenspeicherung meine Daten nicht für kommerzielle Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU zum Zweck der Gewinnerzeugung freigegeben. Die Vorratsdatenspeicherung regelt einen klar umrissenen Sachverhalt mit dem Zugriff durch demokratisch legitimierte Institutionen des Rechtsstaates. Gerade mit Blick auf die Sorglosigkeit der Datenspuren im Internet finde ich die generelle Verdachtshaltung gegen den Rechtsstaat nicht nachvollziehbar.

Diesen Punkt halte ich übrigens für einen zentralen Schwachpunkt des netzpolitischen Diskurses. Die wachsende Marktmacht weniger Anbieter und deren grenzenloser Datenhunger allein zum Zweck der Gewinnerzeugung wird kaum in Frage gestellt. Es gehört zwar nur am Rande zur Vorratsdatenspeicherung und klingt vielleicht altmodisch, aber ich möchte nicht, dass der Offline-Kapitalismus mit noch enthemmteren Kräften einfach auf die Online-Welt übertragen wird. Es geht darum, den digitalen Wandel zu gestalten und das betrifft nicht nur Arbeit und Bildung, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse.

weil ich den Grundrechtseingriff bei allen Bauchschmerzen unter der Voraussetzung eines Verdachts auf schwere Straftat und Richterbeschluss für vertretbar halte.

In der Praxis werden selbst Grundrechte gelegentlich eingeschränkt. Beispielsweise wird die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, wenn die öffentliche Sicherheit bei Durchführung einer Versammlung nicht garantiert werden kann. In der Praxis werden diese Grundrechte aber vor allem mit großem Aufwand gesichert. So auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird nicht aufgehoben. Deshalb und vor dem Hintergrund der hohen Auflagen an die Nutzung der Vorratsdaten mal anders herum gefragt: warum soll eigentlich die Polizei nicht auf die Daten eines Menschen zugreifen können, der einer schweren Straftat begründet und richterlich bestätigt verdächtigt wird? Diese Daten können wertvolle Hinweise auf Täter und Täternetzwerk liefern. Möglicherweise beweisen sie aber auch die Unschuld. Und sie können Hinweise liefern, wie zukünftig Straftaten verhindert werden können.

Die Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung ist getroffen. Wir müssen nun gut aufpassen, dass der gesetzlich gesteckte Rahmen eingehalten wird und bei Fehlentwicklungen auch zu Korrekturen bereit sein.

Asylgesetz und Vorratsdatenspeicherung – Zur Sitzungswoche vom 12.-16.10.2015

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In den letzten Tagen hat die Diskussion um sogenannte Transitzonen die Debatte in der Flüchtlingspolitik bestimmt. Aktuell kommen viele Flüchtlinge ohne Registrierung nach Deutschland. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, Warte- und Verteilzentren einzurichten, in denen eine erste Aufnahme und Registrierung erfolgt. Das finde ich richtig. Falsch finde ich jedoch Vorschläge, zehntausende Flüchtlinge an den deutschen Grenzen zu inhaftieren. Genau das würden Transitzonen aber mit sich bringen. Das ist weder praktikabel noch verantwortbar. Wir brauchen vielmehr eine Rückkehr zu geordneten Asylverfahren in Europa. Konkret bedeutet das: Griechenland und Italien brauchen beim Aufbau von Ankunftszentren rasch finanzielle und logistische Unterstützung. Denn nur wenn Flüchtlinge bei ihrer Ankunft konsequent registriert werden, ist eine faire Verteilung auf die Mitgliedstaaten überhaupt möglich. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern müssen wir die EU-Außengrenzen besser sichern und ein europäisches Grenzmanagement schaffen. Wir werden außerdem Jordanien, den Libanon und die Türkei, stärker unterstützen, um auch dort die Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern. Wir wissen aber auch: Der Kampf gegen die Fluchtursachen in den Heimatländern erfordert einen langen Atem. Das gilt insbesondere auch für den blutigen Bürgerkrieg in Syrien.

In Deutschland wollen wir von Anfang an die richtigen Weichen stellen, damit sich Flüchtlinge, die hier bleiben, rasch integrieren. Sprache, Bildung und Ausbildung sowie ausreichend Wohnraum sind hierfür elementare Voraussetzungen. Gleichzeitig werden wir unmissverständlich die Werte unserer Verfassung vermitteln: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land. Wenn wir diese Integrationsleistung schaffen, dann wird Deutschland auch von den Chancen profitieren, die der Zuzug mehrheitlich junger Menschen bedeutet.

Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Kommunen leisten seit Monaten wichtige Arbeit in den Kommunen. Der Bundestag will dieses Engagement natürlich unterstützen und hat in dieser Woche ein Maßnahmepaket verabschiedet, um die Akteure vor Ort zu entlasten.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Länder und Kommunen entlasten, Asylverfahren beschleunigen – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen
  2. Regierungserklärungen zu 70 Jahren VN und zum Europäischen Rat
  3. Anpassung des Unterhaltsrechts
  4. Modernisierung des Vergaberechts
  5. Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen
  6. Präsidentschaftswahlen in Belarus

Oliver Kaczmarek ist erneut Mitglied des Vorstandes der SPD-Bundestagsfraktion

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Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek ist erneut in den erweiterten Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion gewählt worden. Überdies hat die Fraktion ihn als stellvertretenden Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung bestätigt. „Ich freue mich über die Wiederwahl und danke den Kolleginnen und Kollegen für ihre Unterstützung“, erklärte Oliver Kaczmarek nach der Wahl. Als stellvertretender bildungspolitischer Sprecher ist der direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Unna I für zentrale Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion im Bereich der Bildungspolitik verantwortlich, zum Beispiel für die Weiterentwicklung des BAföGs oder der Hochschulfinanzierung.

Oliver Kaczmarek ist seit 2011 ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Neben seiner Tätigkeit im Bildungsausschuss wirkt er in der 18. Wahlperiode auch als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Petitionsausschuss mit. Für die SPD-Bundestagsfraktion leitet er außerdem das Projekt „Neue Chancen – Wertschätzung für Bildung und Arbeit“ im Rahmen der Kampagne „Neue Gerechtigkeit“.

Welttag für menschenwürdige Arbeit: SPD tritt für sichere und faire Arbeitsbedingungen ein

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Der vom Internationalen Gewerkschaftsbund ausgerufene Welttag für menschenwürdige Arbeit stellt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Mittelpunkt – in Deutschland und weltweit. Für die SPD ist menschenwürdige Arbeit eine Kernforderung. Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns setzt sie sich nun in der großen Koalition mit Nachdruck für die Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit ein.

„Wir haben in dieser Legislaturperiode schon viel erreicht für eine gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt und damit für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem Mindestlohn sorgen wir dafür, dass rund 3,7 Millionen Menschen endlich einen anständigen Lohn erhalten und Lohndumping verhindert wird. Das ist gut so, denn wir brauchen mehr ehrliche Arbeit, nicht weniger“, erklärt Oliver Kaczmarek, SPD-Bundestagsabgeordneter anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – dafür hat sich die SPD stark gemacht. Er gilt auch für Mini-Jobs. „Aktuelle Zahlen belegen, dass seit Einführung des Mindestlohns die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter gewachsen sind. Dieses Plus ist erfreulich. Es zeigt auch, dass die Panikmache im Vorfeld der Einführung des Mindestlohns völlig an der Realität vorbeiging“, so Oliver Kaczmarek. Der Mindestlohn ist und bleibe ein Erfolgsmodell – ein Garant für menschenwürdige Arbeit. Mit dem Rentenpaket habe die SPD zudem die Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Alter verbessert. „Der Wert der geleisteten Arbeit und die Lebensleistung nach einem erfüllten Erwerbsleben werden im Ruhestand jetzt besser anerkannt“, so Oliver Kaczmarek.

Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt endet aber nicht bei der Bezahlung, die SPD setzt sich insgesamt für faire Arbeitsverhältnisse ein. „Deshalb brauchen wir Regelungen, die den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit eindämmen, weil er zu einer Spaltung der Belegschaften führt, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre Mitbestimmungsrechte vorenthält und prekäre Beschäftigung mit schlechten Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und einer unfairen Entlohnung zur Folge hat“, erklärt Oliver Kaczmarek. Die SPD werde – so wie im Koalitionsvertrag vereinbart – in der zweiten Jahreshälfte einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. „Unser Ziel ist es, einen Wettbewerb mit Dumpinglöhnen auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhindern – das ist gut für die Beschäftigten, aber auch für die Unternehmen, die statt über schlechte Arbeitsbedingungen lieber über die Qualität ihrer Produkte konkurrieren wollen.“

Foto: Warten auf Arbeit by Günter HentschelCC BY-ND 2.0