Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
K.-o.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Frauen wehrlos zu machen und ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Wer einer anderen Person heimlich solche Substanzen zur Begehung eines sexuellen Übergriffs verabreicht, greift massiv in die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und persönliche Freiheit ein. Das ist eine besonders schwere Form sexualisierter Gewalt. Die Betroffenen können sich weder angemessen wehren noch später daran erinnern, was geschehen ist. Genau diese Kombination aus Kontrollverlust und Erinnerungslücken macht K.- o.-Tropfen zu einem besonders perfiden Tatmittel. Die Gefährdung durch die Tropfen geht bis hin zu Todesgefahr. Bisher besteht eine Straflücke, weil verabreichte K.-o.-Tropfen rechtlich nicht als gefährliches Werkzeug eingestuft werden. Das wollen wir mit einem Gesetzentwurf ändern, der diese Woche im Bundestag beschlossen wurde. Wir wollen den Schutz der Opfer stärken und dafür sorgen, dass solche Taten ihrer besonderen Schwere entsprechend mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren bestraft werden.
