Schlagwortarchiv für: SPD-Bundestagsfraktion

Reform der Bundesregierung schafft viele Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Kreis Unna

, ,

Der Deutsche Bundestag hat heute eine umfassende Pflegereform auf den Weg gebracht. Das erste sogenannte Pflegestärkungsgesetz wird zum Jahresbeginn 2015 in Kraft treten. Mit diesem Gesetz wird eine Vielzahl von Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörige auch im Kreis Unna umgesetzt.

„Die Menschen wollen in Würde und möglichst in ihrer gewohnten Umgebung alt werden“, sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. „Dazu leisten wir mit dem neuen Gesetz einen großen Beitrag. So werden die Pflegeleistungen im Umfang von insgesamt 2,4 Milliarden Euro ausgeweitet, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert.“  Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die flexibleren Möglichkeiten für Angehörige, eine Auszeit in Form der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen oder die Erhöhung der Pflegehilfsmittel. „Diese und andere Maßnahmen werden sich unmittelbar positiv auf die Lebenssituation von Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen auswirken“, sagt Kaczmarek.

Dem ersten Pflegestärkungsgesetz soll ein weiteres folgen. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz soll noch in dieser Wahlperiode ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits soll dadurch wegfallen. „Im Zentrum steht für uns der individuelle Unterstützungsbedarf eines jedes Einzelnen“, sagt Oliver Kaczmarek.  Anstatt der heutigen drei Pflegestufen soll es künftig fünf Pflegegrade geben. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt und die Teilhabe von Pflegebedürftigen verbessert.

Bezahlbares Wohnen im Studium

,

Am Freitag dieser Sitzungswoche wurde im Plenum des Deutschen Bundestages das Thema „Bezahlbares Wohnen im Studium“ diskutiert. Mit der steigenden Studiennachfrage wächst auch der Bedarf nach bezahlbaren Wohnungen für Studierende. In Nordrhein-Westfalen wohnt zum Beispiel knapp ein Drittel der Studierenden bei ihren Eltern, rund zehn Prozent wohnen in einem Studentenwohnheim. Die übrigen suchen auf dem privaten Wohnungsmarkt. Dieser wird in vielen Hochschulregionen immer enger und oftmals auch teurer. Wichtig dabei ist,  die regionalen Unterschiede in den Blick zu nehmen. Hochschulstädte wie Bonn oder Münster stehen vor anderen Herausforderungen als Bochum, wo zwar viele junge Menschen studieren, aber oft im Umland und nicht direkt in der Stadt selbst wohnen.

Die Bundesländer versuchen diese Situation mit verschiedenen Maßnahmen zu entspannen. Mit einem eigenen Programm in Höhe von 50 Millionen Euro jährlich will etwa die Landesregierung Nordrhein-Westfalen der Wohnungsknappheit gegensteuern, was mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Fördervolumens bedeutet.

Der Bund wird mit der geplanten BAFöG Reform die Länder zukünftig um 1,17 Milliarden Euro jährlich entlasten. Diese frei werdenden Mittel können die Länder dann in die Infrastruktur investieren. Darüber hinaus wird die Reform für viele Studierende konkrete Verbesserungen bedeuten.  Mit der Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Hinzuverdienstgrenzen, der Anhebung der Wohnkostenpauschale und der

Vereinheitlichung von Kinderzuschlägen wird am Ende nicht nur deutlich mehr Geld in den

Portemonnaies der Studierenden landen, es wird auch Vorsorge getroffen, damit der Kreis der BAföG-Berechtigten erhöht wird. Rund 110.000 junge Menschen werden zusätzlich förderberechtigt sein. Dies schafft für viele Studierende mehr Möglichkeiten und Flexibilität.

Darüber hinaus hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks im Sommer ein breites Bündnis für bezahlbares Wohnen ins Leben gerufen. Denn das Problem von fehlendem günstigem Wohnraum in Ballungszentren betrifft nicht nur Studierende, sondern auch Menschen mit geringem Einkommen und oft auch Rentnerinnen und Rentner. Fünf wesentliche Handlungsfelder werden im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen bearbeitet: Dazu gehören der Neubau von Wohnungen sowie die Belebung des sozialen Wohnungsbaus, aber auch die Frage bezahlbarer Mieten und die soziale Sicherung des Wohnens. Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudebestand ist ebenso ein Thema wie auch die demografische Entwicklung und das Wohnen im Alter. Nicht zuletzt soll es um nachhaltiges und kostenbewusstes Planen und Bauen gehen.

 

Meine Rede zu diesem Thema im Deutschen Bundestag können Sie sich hier ansehen.

 

Spürbare Verbesserung für Studierende – Die BAföG Reform

,

Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde in Erster Lesung das Gesetz zur Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Freibeträge und Bedarfssätze werden zum 1. August 2016 mit sieben Prozent deutlich angehoben und das BAföG strukturell besser an die Studien- und Lebenswirklichkeit der Schüler/innen und Studierenden angepasst.

Neben den Freibeträgen und Bedarfssätzen werden auch der Wohnzuschlag (250 Euro) und die Kinderbetreuungszuschläge (130 Euro) erhöht sowie die Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro angehoben. Für auswärtswohnende Studierende steigt damit der Förderungshöchstsatz von derzeit 670 Euro auf künftig 735 Euro monatlich. Die Förderlücke zwischen Bachelor und Masterstudium wird geschlossen und die Antragsstellung entbürokratisiert. Ab 2016 wird beispielweise bundesweit eine elektronische Antragsstellung möglich sein. Auch für Flüchtlinge und Menschen mit humanitären Aufenthaltsstatus wird der Zugang zum BAföG durch eine Absenkung der Voraufenthaltsdauer erleichtert.

Durch das Reformpaket werden ab  dem Wintersemester 2016 insgesamt jährlich zusätzlich rund 825 Mio. Euro für die Ausbildungsförderung zur Verfügung gestellt. Mit dem geplanten BAföG-Änderungsgesetz (25. BAföGÄndG) übernimmt der Bund außerdem ab dem Jahr 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG. Damit werden die Länder um rund 1,17 Mrd. Euro jährlich entlastet und können das zusätzliche Geld in die Finanzierung von Hochschulen und Schulen investieren.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für diese Verbesserungen im Interesse der Studierenden stark gemacht. Immer wenn die SPD regiert, gibt es substanzielle Verbesserungen beim BAföG. Das BAföG ist das zentrale Instrument zur Förderung von Chancengleichheit und erleichtert den Zugang zu akademischer Bildung.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das BAföG befinde ich mich derzeit in Verhandlungen, um noch weitere konkrete Verbesserungen für die Studierenden in der Gesetzesnovelle unterzubringen. Viele wichtige Anregungen dazu haben wir in einem Fachgespräch mit Studierendenorganisationen, Gewerkschaften und Verbänden in der vergangenen Sitzungswoche erhalten. Eine lebensnahe Gestaltung des BAföG durch Anregungen der Betroffenen ist der SPD-Bundestagsfraktion ein besonderes Anliegen.

Meine Rede im Deutschen Bundestag zur BAföG-Novelle können Sie sich hier ansehen:

Meine Rede zur BAFöG Reform können Sie sich hier ansehen.

Die wichtigsten Neuregelungen finden Sie hier im Überblick.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Schnelles Internet für alle

,

Damit Deutschland auch in Zukunft ein modernes Land bleibt, braucht es eine moderne funk- und festnetzbasierte Breitbandinfrastruktur. Denn ebenso wie die Versorgungssicherheit bei Strom und Gas oder bei der Verkehrsinfrastruktur ist der Zugang zu einer breitbandigen Netzinfrastruktur für Verbraucher und Wirtschaft mittlerweile zu einem Schlüsselfaktor geworden.

Es handelt sich beim Zugang zur digitalen Welt um die grundlegenden Fragen der gesellschaftlichen Teilhabe am öffentlichen und wirtschaftlichen Leben und der Innovationsgerechtigkeit. Betroffen sind Stadt und Land, Ost und West, aber auch unser Land als europäischer und weltweiter Wirtschaftsstandort. Die Qualität digitaler Netze und die wirtschaftliche Bedeutung von Daten gelten neben Arbeitskraft, Ressourcen und Kapital als „vierter Produktionsfaktor“. Es geht damit um die Zukunftschancen jedes Einzelnen, es geht um Wachstumsbereiche wie beispielsweise den zunehmenden Onlinehandel ebenso wie um eine erfolgreiche Gestaltung der Energiewende durch intelligente Netze, eine moderne Verwaltung und die Zukunft der ländlichen Räume.

Die mit einem Hochleistungsnetz verbundenen Chancen für eine moderne Gesellschaft gilt es konsequent zu nutzen und allen Menschen zugänglich zu machen. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen  „Schnelles Internet für alle“ im Deutschen Bundestag verabschiedet. In dem Antrag fordern SPD und CDU/CSU die Bundesregierung auf, den Breitbandausbau in Deutschland im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel voranzutreiben, um bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Rückenwind für die berufliche Bildung – Kongress der SPD-Bundestagsfraktion am 10.11.

, ,

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland wird im europäischen Ausland als Erfolgsmodell verstanden. Dennoch gibt es ernüchternde Trends zu beobachten: Viele Betriebe haben zunehmend Probleme bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze, obwohl tausende Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig nach einer Stelle suchen. Die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist auf einem historischen Tiefstand und immer weniger Betriebe bilden aus. Außerdem wird jeder vierte Ausbildungsvertrag laut Berufsbildungsbericht vorzeitig aufgelöst.

Wir wollen diese Herausforderungen im deutschen Berufsbildungssystem mit Ihnen auf dem Kongress der SPD-Bundestagsfraktion diskutieren und Sie über unsere Vorhaben in der Berufsbildungspolitik informieren. Schwerpunktthemen sollen die Allianz für Aus- und Weiterbildung und die Attraktivität beruflicher Bildung sein. Welche Beiträge müssen die einzelnen Akteure in einem modernen Berufsbildungssystem leisten und welche Wege für mehr Ausbildungschancen und mehr Ausbildungsqualität müssen eingeschlagen werden?

Der Kongress findet am 10. November von 13.30 Uhr bis ca. 17.30 Uhr im Reichstagsgebäude in Berlin statt. Erwartet werden unter anderem Sigmar Gabriel, Parteivorsitzender der SPD und Thomas Oppermann, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

Den Ablauf und Informationen zur Anmeldung erhalten Sie hier.

Kommunen stärker entlasten – Kinderbetreuung ausbauen

,

Die Kommunen weiter finanziell zu entlasten und ihre Handlungsfähigkeit zu sichern, zählt zu unseren prioritären Aufgaben in dieser Legislaturperiode. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf, der in dieser Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde,  sollen die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 zusätzliche Hilfen in Höhe von jährlich 1 Mrd. Euro erhalten.

Vorgesehen ist, dass der Bund in den Jahren 2015 bis 2017 geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich erhält. Diese kommen dann den Kommunen zugute. 2017 und 2018 will der Bund auf 100 Millionen Euro jährlich aus der Umsatzsteuer verzichten und diese den Ländern überlassen. Geplant ist außerdem, den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung für Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen, was in den Jahren 2015 bis 2017 zu Mehrausgaben von jährlich 500 Millionen Euro führt, was wiederum die Länder entsprechend entlastet. Der Bund erwartet dabei, dass die Länder die Entlastung an die Kommunen weitergeben, um deren Handlungsfähigkeit zu stärken.

Zudem soll im Rahmen des geplanten Gesetzes das bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ auf 1 Mrd. Euro aufgestockt werden. Förderfähig sollen Investitionen sein, die seit dem 1. April 2014 begonnen wurden und die entweder neue Plätze schaffen oder Plätze erhalten, die ansonsten weggefallen wären. Förderfähig sind laut Gesetzentwurf auch solche Investitionen, die der gesundheitlichen Versorgung, der Inklusion von Kindern mit Behinderung sowie der ganztägigen Betreuung dienen. Genannt wird etwa die Einrichtung von Küchen und Verpflegungsräumen. Die Regierung rechnet damit, dass mit der Aufstockung des Sondervermögens zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Plätzen weitere rund 30.000 Plätze geschaffen werden.

Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Durchbruch bei der Mietpreisbremse – Mieten bezahlbar halten

In vielen Städten wächst die Sorge vieler Menschen um bezahlbaren Wohnraum. Mietsteigerungen von über 30 Prozent sind dort bei Wiedervermietungen inzwischen keine Seltenheit.

 Deshalb hat die SPD im Koalitionsvertrag eine Mietpreisbremse für Wiedervermietungen durchgesetzt. Mit der Union haben wir uns nun auf ihre konkrete Ausgestaltung geeinigt. In Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Wiedervermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Länder können, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, diese Regelung für fünf Jahre in Kraft setzen. Sie gilt auch für Staffelmietverträge. Um weiterhin Anreize für notwendige Investitionen in den Wohnungsbau zu setzen, werden Neubauten von der Mietpreisbremse ausgenommen sein. Für Maklerverträge gilt künftig: Wer bestellt, der bezahlt! Mit dieser Einigung kann die Mietpreisbremse nun ins Kabinett gehen und pünktlich im kommenden Jahr in Kraft treten.

Mehr Flexibilität bei Elternzeit und Elterngeld

Eine moderne Familienpolitik und eine familienfreundliche Arbeitswelt muss unter-schiedlichen Lebensentwürfen von Eltern besser Rechnung tragen. Deshalb wollen wir mit dem vorliegendem Gesetzentwurf Elternzeit und Elterngeld flexibler gestalten. Fakt ist: Rund 60 Prozent der Paare mit kleinen Kindern wünschen sich eine partnerschaftliche Organisation von Familie. Tatsächlich gelingt es nur gut 14 Prozent, dies auch in die Realität umzusetzen.

Mit dem ElterngeldPlus, einer Weiterentwicklung des bisher bekannten Elterngeldes,  unterstützen wir Mütter und Väter beim schnellen Wiedereinstieg in den Beruf und setzen gleichzeitig Anreize für eine partnerschaftliche Organisation von Familie. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Eltern wie bisher bereits während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten können. Durch die Teilzeittätigkeit verringert sich weiterhin zwar die Höhe des monatlich ausgezahlten Elterngeldes, doch im Gegenzug verdoppelt sich nun die Zeit der Elterngeldförderung. Konkret heißt das: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.

Das Elterngeld Plus bringt eine neue Qualität in die Familienpolitik. Die Einführung des Partnerschaftsbonus ermöglicht eine Verlängerung der Bezugszeit um vier Monate. Ausgezahlt werden diese, wenn beide Eltern vier Monate lang parallel  25 bis 30 Wochenstunden arbeiten und sich so in dieser Zeit die Betreuung des Kindes aufteilen können.

Die Flexibilisierung der Elternzeit bringt insgesamt mehr Zeitsouveränität für Eltern. Sie können künftig ihren Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung oder auf eine Auszeit leichter realisieren, bis das Kind acht Jahre alt ist. Das hilft zum Beispiel dann, wenn Eltern sich rund um die Einschulung mehr Zeit für ihr Kind nehmen wollen.

Dieser Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu Familienarbeitszeiten. Wir brauchen für eine bessere Vereinbarkeit von Leben und Arbeit neue Arbeitszeitnormen. Das gilt für die Eltern kleiner Kinder genauso wie für die Eltern größerer Kinder und auch für Beschäftigte, die sich um ihre pflegebedürftigen Angehörigen kümmern.

 

Das ElterngeldPlus: Die wichtigsten Änderungen

  Aktuell Ab 1.1.2015
Bezugsdauer Maximal 14 Monate, aber geringeres Elterngeld bei paralleler Teilzeitbeschäftigung Bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sich der Bezugszeitraum auf 24 Monate, keine finanziellen Einbußen beim Elterngeld durch Teilzeit
Aufteilung Elternzeit In den meisten Fällen: 12 Monate Mutter, 2 Monate Vater Bei partnerschaftlicher Aufteilung sind 4 Monate zusätzlicher Bezug möglich
Zeitraum Elternzeit Bis zum 3. Geburtstag des Kindes kann für maximal 12 Monate eine unbezahlte Auszeit vom Job genommen werden Zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes kann für maximal 24 Monate eine unbezahlt Auszeit vom Job genommen werden

 

Den Gesetzentwurf zum ElterngeldPlus finden Sie hier.

Planspiel Zukunftsdialog: Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten gesucht

,

Die SPD-Bundestagsfraktion ist wieder auf der Suche nach Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten für das diesjährige Planspiel Zukunftsdialog. Bereits zum dritten Mal führt die SPD-Bundestagsfraktion in diesem Herbst das Planspiel Zukunftsdialog durch. An drei Tagen lernen 100 Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren die Arbeit der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hautnah kennen. Die Jugendlichen schlüpfen in die Rolle ihrer Wahlkreisabgeordneten und erarbeiten spielerisch eigene Anträge zu wichtigen politischen Themen. Für eine realistische Abbildung der Arbeit der Abgeordneten wird auch in diesem Jahr eine eigene Planspiel-Redaktion mit Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten ins Leben gerufen.

Bei der Arbeit der SPD-Abgeordneten spielen die Medien eine wichtige Rolle; permanent wird über Inhalte und Abläufe im Deutschen Bundestag berichtet. Die Abgeordneten führen mit Zeitungen, Radio- und TV-Sendern viele Interviews, sie werden immer wieder auch spontan zu aktuellen Themen befragt und geben Stellungnahmen ab. „Wir Abgeordnete müssen den Umgang mit den Medien beherrschen“, weiß auch Oliver Kaczmarek. Diese Erfahrung sollen auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Planspiels der SPD-Bundestagfraktion machen. Eine eigene Planspiel-Redaktion wird daher die Arbeit der Planspiel-Abgeordneten begleiten. Die jungen Journalistinnen und Journalisten schreiben Artikel für die eigene Planspiel-Zeitung, veranstalten Redaktionssitzungen, sie führen Interviews und machen sich auf die Suche nach spannenden Geschichten aus der Planspiel-Fraktion.

Interessierte Jugendliche, die zwischen 16 und 20 Jahre alt sind und schon erste journalistische Erfahrungen gesammelt haben, können sich auf einen der fünf Plätze bewerben. Für eine Bewerbung sind die Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten aufgerufen, ein Essay zum Thema „Wie können Politiker und Journalisten junge Menschen für Demokratie begeistern?“ zu schreiben. Das Essay darf maximal eine DIN-A4-Seite lang sein und kann unter Angabe von Alter, Name, Adresse und Informationen zur Schulform/Ausbildung bis zum 10. Oktober 2014 an johanna.agci@spdfraktion.de geschickt werden. Eine Fachjury der SPD-Bundestagsfraktion wählt aus allen Bewerbungen die besten Beiträge aus. Die Siegerinnen und Sieger werden dann zum Planspiel der SPD-Bundestagsfraktion vom 9. bis 11. November nach Berlin eingeladen.

Beschluss der Bundesregierung zur Versorgung von Flüchtlingen und zur Unterstützung beim Kampf gegen den Islamischen Staat im Nordirak

Am 31. August 2014 haben das Bundesverteidigungsministerium und das Auswärtige Amt in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt und weiteren Bundesministerien im Einvernehmen mit der irakischen Zentralregierung neben der Bereitstellung von Hilfsleistungen auch die Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung zur Unterstützung der kurdischen Regionalregierung im Kampf gegen den Islamischen Staat beschlossen.

Die Bundesregierung hat angesichts der akuten humanitären Katastrophe im Nordirak umgehend mit der Bereitstellung von Hilfsleistungen in einer Höhe von mehr als 50 Millionen Euro begonnen. Seit dem 15. August sind durch das Bundesministerium der Verteidigung, das Auswärtige Amt und das Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mehr als 150 Tonnen überlebenswichtige Nahrungsmittel und Güter sowie medizinisches Material bereitgestellt und in das sichere Gebiet der kurdischen Regionalregierung transportiert worden. Die Hilfe wird fortgesetzt und angesichts des Ausmaßes der humanitären Katastrophe in ein nachhaltiges Engagement überführt. Die Bundesregierung wird hierbei insbesondere zur Stabilisierung der Region zukünftig weitere Finanzmittel in erheblichen Umfang bereitstellen.

Zugleich unterstützt die Bundesregierung diejenigen, die dem IS militärisch Einhalt gebieten. Die Rettung der von dem IS im Nordirak barbarisch verfolgten Muslime, Christen und Jesiden ist vor allem den Kräften der kurdischen Regionalregierung (Peschmerga) und deren Unterstützung durch Luftschläge der Vereinigten Staaten zu verdanken. Die Peschmerga bedürfen dringend einer Unterstützung mit geeigneter militärischer Ausrüstung, um dem IS weiterhin widerstehen zu können.

Vorgesehen ist eine Lieferung in mehreren Tranchen, die mit den Partnern und Verbündeten, die ebenfalls militärisches Material liefern, abgestimmt ist. Die Tranchen sind ausgerichtet am vorrangigen Bedarf der Peschmerga sowie am Erfordernis einer qualifizierten Übergabe und Einweisung. Absicht ist es, eine einheitliche Ausstattung von Verbänden mit zweckmäßigem und handhabbarem Material zu ermöglichen. Die Lieferung und Übergabe wird auf vom Bürgerkrieg nicht unmittelbar betroffenem, sicheren Gebiet erfolgen. Ist eine Ausbildung erforderlich, findet sie grundsätzlich in Deutschland statt. Wenn dies nicht praktikabel ist, dann im Raum Erbil oder in einem Drittstaat. Für eine dafür gegebenenfalls erforderliche Entsendung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr bedarf es keines Mandates.

Die Unterstützungsleistungen der Bundesregierung tragen zur Linderung der unmittelbaren humanitären Katastrophe und zur Stabilisierung der Lage im Norden des Irak bei. Sie sind eingebettet in einen politischen Ansatz, der darauf zielt, den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden, und durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene auf eine nachhaltige politische Befriedung der Region hinzuwirken.

Weiterführende Informationen zu der militärischen Ausrüstung und den Waffen, die in den Irak geliefert werden, finden Sie hier