Schlagwortarchiv für: SPD-Bundestagsfraktion

Netzneutralität und verbraucherfreundliche digitale Welt

Die technologische Entwicklung der Netz- und Telekommunikationsinfrastruktur und die steigende Nutzung von neuen Diensten erfordern neue Regelungen zur Netzneutralität. In ihrem Antrag „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz zu überarbeiten. Die Netzneutralität ist zu sichern. Inhalte, Dienste oder Diensteanbieter dürfen nicht ohne sachlichen Grund verlangsamt, benachteiligt oder blockiert werden. Bei Breitbandverträgen müssen Mindestqualitätsstandards gelten. Sie sollen von der Bundesnetzagentur fest gelegt werden. Die Bundesnetzagentur hat dem Bundestag jährlich über den Stand der Netzneutralität zu berichten. Auch auf europäischer und internationaler Ebene ist auf Netzneutralität hinzuwirken. Schließlich muss eine leistungsfähige Breitbandstruktur flächendeckend aufgebaut werden.

Die digitale Welt bietet Chancen aber auch Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie müssen besser geschützt werden. In ihrem Antrag „Die digitale Welt verbraucherfreundlich gestalten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, verbraucherbezogene Forschung zu stärken. Ein jährliches Verbraucherpanel ist einzurichten. Gesetze sollen auf ihre Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher überprüft werden. Verbraucherinformationen müssen verbessert werden. Das Recht auf schnelles Internet für alle sowie Netzneutralität sind gesetzlich festzuschreiben. Ein Marktwächter digitale Welt soll eingerichtet werden. Für Online-Bezahlmodelle muss es standardisierte Verfahren geben. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung für hohe Datenschutzstandards einsetzen.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713892.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713886.pdf

Antisemitismus bekämpfen

In Deutschland gibt es erschreckenderweise noch immer einen erheblichen Antisemitismus. Er muss weiterhin entschlossen bekämpft werden. In ihrem gemeinsamen Antrag mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode in Abstimmung mit allen Fraktionen des Bundestages einen unabhängigen Sachverständigenrat zu bestellen. Er soll einen Bericht zum Antisemitismus in Deutschland erstellen. Darin sind konkrete Vorschläge für die weitere Bekämpfung des Antisemitismus zu machen. Die Programme gegen Antisemitismus müssen weiter entwickelt werden. In Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz und den Ländern soll die pädagogische Auseinandersetzung mit dem Antisemitismus befördert werden. Zudem sind Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendienste für Antisemitismus zu sensibilisieren.

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713885.pdf

Zweite Chance auf Berufsausbildung geben

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1,5 Millionen junge Erwachsene zwischen 25 und 35 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat während der vergangenen vier Jahre nichts für diese Gruppe getan. Lediglich eine Werbekampagne mit der Bundesagentur für Arbeit wurde durchgeführt. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, ein Sofortprogramm „2. Chance auf Berufsausbildung“ aufzulegen. Jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss zwischen 25 und 35 Jahren soll eine Ausbildung angeboten werden. Im ersten Jahr sollen mindestens 200 Millionen Euro für das Programm bereit gestellt werden. Das Recht auf Ausbildung ist zu garantieren. Der Ausbildungspakt muss neu ausgerichtet werden. Die Vermittlung in Ausbildung soll Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit haben. Junge Erwachsene sollen bis 35 Jahre Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Jugendliche haben. Auch finanzielle Anreize, eine Ausbildung zu beginnen, sollen geschaffen werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713252.pdf

Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“

Die im Januar 2011 eingesetzte Enquete-Kommission „Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität“ hat sich mit Ursachen und Wirkungen aktueller Krisen beschäftigt und Vorschläge zu ihrer Bewältigung erarbeitet. Der Abschlussbericht beschreibt Wege zu einem tragfähigen Wohlstandsmodell, das soziale, ökologische und wirtschaftliche Ziele miteinander in Einklang bringt. Dabei geht es nicht um Pro oder Contra Wachstum, sondern um nachhaltige Entwicklung. Zukunftsfähige Politik braucht ein neues Verständnis von gesellschaftlichem Wohlstand, individuellem Wohlergehen und nachhaltiger Entwicklung. Eine sozial-ökologische Transformation ist notwendig. Mit dem erarbeiteten Indikatorenmodell sollen Wohlstand und Lebensqualität besser abgebildet werden. Ökonomie, Soziales und Ökologie sind im neuen Modell gleichberechtigte Zielgrößen. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben wenig Willen zu notwendigen Veränderungen gezeigt. Daher gab es zahlreiche und umfassende Sondervoten der SPD.

Weitere Informationen zur Enquete-Kommission erhalten Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/gremien/enquete/wachstum/

Den Abschlussbericht der Enquete-Kommission finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/133/1713300.pdf

Europawahlrecht reformieren

Im November 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel bei der Europawahl für unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz und der Rolle der Parteien im Grundgesetz erklärt. Damit gibt es bei Europawahlen in Deutschland keine Sperrklausel mehr. Im Hinblick auf den Funktionswandel des Europäischen Parlaments seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Änderung geboten. Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass in Deutschland 96 Abgeordnete für das Europäische Parlament gewählt werden. Eine Drei-Prozent-Klausel wird eingeführt. Außerdem werden Rechtsschutz und Fristen für die Europawahl an die für Bundestagswahl geltenden Regelungen angepasst. Der Informationsaustausch unter den EU-Mitgliedstaaten wird neu geregelt.

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713705.pdf

Leicht- und Kleinwaffen markieren

Deutsche Kleinwaffen tauchen immer wieder in Konfliktgebieten auf, obwohl Deutschland keine Lieferbeziehungen mit den betroffenen Ländern unterhält. Die Bundesregierung hat sich international verpflichtet, den Weg deutscher Kleinwaffen besser zu kontrollieren. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, sich für die Implementierung des UN-Kleinwaffenaktionsprogramms einzusetzen. Die Markierung von Munition soll darin aufgenommen werden. Die Verkäufe von Staaten an andere Staaten müssen ebenso reguliert werden. In Deutschland oder von deutschen Firmen produzierte Klein- und Leichtwaffen und Munition müssen markiert werden. Ein zentrales Waffenregister ist einzuführen. Der Endverbleib deutscher Rüstungsexporte ist besser zu kontrollieren.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711875.pdf

Lobbyismus transparent machen

Politikverdrossenheit ist ein Problem, dass es ernst zu nehmen gilt und bei dem auch der Lobbyismus eine große Rolle spielt. Der Einfluss von Interessenvertretern auf die Politik untergräbt das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern. In ihrem Antrag „Interessenvertretung sinnvoll regeln – Lobbyismus transparent machen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, ein öffentliches Lobbyistenregister zu schaffen. Der Begriff der Interessenvertretung muss eindeutig definiert werden. Im Register werden persönliche Daten der Vertreterinnen und Vertreter sowie die Daten ihrer Auftraggeber aufgelistet. Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, wird sanktioniert. Der Bundestagspräsident soll jährlich über den Stand der Registrierung berichten. Zudem ist ein Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und -vertreter notwendig. Auf europäischer Ebene soll sich die Bundesregierung für ein Lobbyistenregister einsetzen.

In diesem Zusammenhang gilt es auch, den Einsatz Externer in der Bundesverwaltung transparenter zu machen. 16 % aller externen Personen in der Bundesverwaltung stammen aus Privatunternehmen und Verbänden. In ihrem Antrag „Mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Regierung auf, die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in der Bundesverwaltung einheitlich, transparent und verbindlich zu regeln. Dem Bundestag soll über den Stand berichtet und die Ergebnisse im Internet veröffentlicht werden. Bei jedem Gesetzentwurf soll offen gelegt werden, welche externen Personen einen signifikanten Beitrag dazu geleistet haben. Status und Funktion der extern Beschäftigten sind transparent zu regeln. Eine Beschäftigung über sechs Monate hinaus soll nur in begründeten Ausnahmefällen möglich sein.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706442.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/052/1705230.pdf

Rede: Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle

Am 7. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 44 der 244. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Teilhabe ermöglichen – Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle intensivieren”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Barrieren prägen unseren Alltag. Für die meisten Menschen ist es kein Problem, diese zu umgehen. Für Menschen mit Behinderung, aber auch für alte oder psychisch kranke Menschen stellen Barrieren oft unüberwindbare Hindernisse dar. Sie schließen diese Menschen vom Alltag und damit von Teilhabe aus. Die einzige Chance für sie eigenständig teilhaben zu können, besteht oft darin, sie mit technischen Hilfsmitteln auszustatten, die ihre Einschränkung kompensieren oder Produkte, Bauten und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie barrierefrei nutzbar sind. Genau an diesen Punkten setzen Technologien und Design für alle an.

Behinderungskompensierende Technologien besitzen im Rahmen der Inklusionsdebatte einen wichtigen Stellenwert. Hinter diesem sperrigen Begriff verbergen sich alle Technologien, durch die individuelle Fähigkeiten unterstützt werden, damit für Menschen mit Behinderung möglichst geringe Barrieren für ihre Teilhabe entstehen.

Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestags hat vor vier Jahren einen Bericht zu den Chancen des Einsatzes dieser Technologien vorgelegt. Dabei stand im Mittelpunkt die Frage, wie diese Technologien entwickelt werden können und warum die Forschung zu diesen Technologien in Deutschland geringer ausgeprägt ist als in anderen Ländern. Dabei sind sicher historische Entwicklungen in Deutschland zu berücksichtigen. Das darf aber nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass in anderen Ländern die Entwicklung von behinderungskompensierenden Technologien durch zahlreiche positive Rahmenbedingungen gefördert wird. Der TAB-Bericht ist seinerzeit zu dem Schluss gekommen, dass strukturierte Forschung und Forschungsförderung in Deutschland nicht in dem Ausmaß vorhanden ist wie in anderen Nationen.

Ein Erfahrungsaustausch, wie Technologien für Menschen mit Behinderung entwickelt und weiterentwickelt werden könnten, ist nicht gewährleistet. Dabei ist dieses Thema nicht nur im Rahmen der Inklusionsdebatte von herausragender Bedeutung. Infolge des demographischen Wandels haben immer mehr ältere Menschen in Deutschland einen immer größer werdenden Bedarf an Technologien und Dienstleistungen, die ihnen ermöglichen, ihren Alltag barrierefrei zu bewältigen.

Unser Antrag zielt darauf ab, den Bereich der behinderungskompensierenden Technologien mit dem Konzept des Designs für alle zu verbinden. Design für alle ist die Gestaltung von Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen in der Weise, dass sie von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung oder ein spezielles Design genutzt werden können. Sie ermöglichen einen unkomplizierteren Einsatz von behinderungskompensierenden Technologien auf dieser Grundlage. Technologien und Design für alle sollen nach unserer Auffassung dabei Leitprinzipien einer Strategie für Forschung und Entwicklung entsprechender Produkte, Bauten und Dienstleistungen sein. Wir wollen, dass bei der Konstruktion schon mitgedacht wird, dass die Produkte den Prinzipien von Technologien und Design für alle entspricht, also barrierefrei nutzbar sind.

Drei Aspekte der Positionierung der SPD möchte ich dabei besonders beleuchten:

Erstens geht es in unserem Antrag um den Bereich der Forschungsförderung. Es ist unbestritten, dass es seit Jahren etliche im Haushalt finanzierte Förderungsvorhaben gibt. Noch nicht ausreichend gewährleistet ist, wie diese bestehenden Ansätze zusammengeführt und akzentuiert werden könnten, um ihnen einen höheren Stellenwert und damit auch eine größere Verbreitung zu geben. Aus diesem Grund fordern wir die Entwicklung einer nationalen Strategie für Technologien und Design für alle, an der alle relevanten Akteure aus Forschung und Entwicklung sowie der Behindertenverbände beteiligt werden. Diese Strategie könnte Teil eines neuen, klarer und zielorientierteren Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden. Die Forschungsförderung wollen wir durch eine öffentlich geförderte Agentur koordinieren. Das entspricht auch den Überlegungen vieler Forscherinnen und Forscher in diesem Bereich, die wir in den letzten Monaten dazu sprechen konnten.

Zweitens ist es natürlich notwendig, Vorgaben und Leitlinien für die Produktion und Konstruktion zu entwickeln, die sowohl von Forschungseinrichtungen wie auch der privaten Wirtschaft angewendet werden können. Hier geht es wiederum um einen breiten Erfahrungsaustausch. Auch von Seiten der Wirtschaft gibt es hieran ein großes Interesse, um eigenen und öffentliche Forschungsergebnisse zu bündeln und zu strukturieren.

Drittens sollten „Technologien und Design für Alle“ fester Bestandteil bei entsprechenden Ausbildungscurricula werden. Nur wenn Ingenieure, Techniker, Konstrukteure, Informatiker usw. Kenntnis davon haben, welchen Leitprinzipien Technologien und Design für alle folgt, können sie auch in der Entwicklung und Konstruktion anwenden. Deshalb ist die Aus- und Weiterbildung der entsprechenden Berufsgruppen eine zentrale Größe für behinderungskompensierende Technologien. Beispielsweise sind für die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz die Informations- und Kommunikationstechnologien von zentraler Bedeutung. Zur Zeit behandeln in Deutschland angehende Informatikerinnen und Informatiker das Thema Barrierefreiheit jedoch in der Regel während ihres gesamten Studiums nicht und schon gar nicht verpflichtend. Ähnliche Beispiele lassen sich für viele andere Disziplinen finden.

Umfassende Barrierefreiheit und „Technologie und Design für Alle“ bedingen einander. Wir wollen mit unserem Antrag einen Anstoß liefern, diesem Zusammenhang Aufmerksamkeit verleiht und es ermöglichen, über Inklusion nicht immer wieder nur zu reden, sondern endlich konkret zu handeln. Von diesem Anspruch scheint nur leider die noch amtierende Bundesregierung immer noch weit entfernt zu sein.

Vielen Dank.

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Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713085.pdf

Gute Ganztagsschule für alle

Am Donnerstag hat die SPD-Bundestagsfraktion im Plenum des Deutschen Bundestages ihren Masterplan zum Aufbau weiterer 7.000 Ganztagsschulen in Deutschland vorgelegt. Mit dem Ausbau von Ganztagsschulen wird das Bildungssystem leistungsfähiger und die Chancengleichheit gestärkt. Das erste Ganztagsschulprogramm von Bund und Ländern 2003-2009 war ein Durchbruch. Die rot-grüne Bundesregierung hat damit einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Das gilt es nun wieder aufzunehmen.

Die Ausbaudynamik hat sich seit 2009 verlangsamt, und das Angebot der Ganztagsschulen ist noch ausbaufähig. Deshalb fordert die SPD-Bundestagsfraktion ihrem Antrag „Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle verbessern“ ein Ganztagsschulprogramm 2.0. Es soll einen neuen Schub in den Ausbau bringen, damit wir möglichst bis 2020 jedem Kind, gleich wo es wohnt, gleich woher es stammt, gleich wie arm oder reich die Eltern sind, einen guten Ganztagsschulplatz anbieten können. Die Schulen sollen attraktive und moderne Foren von Bildung und Integration sein und damit die Bildungslandschaften und Bildungsnetzwerke vor Ort stärken. Dafür müssen Bund und Länder in der Bildung wieder gemeinsame Vorhaben vorantreiben können. Sie müssen Hand in Hand arbeiten und jedes Jahr insgesamt 20 Milliarden Euro zusätzlich für Bildung aufbieten – eine riesige Aufgabe. Diese Kraftanstrengung wird Deutschland verändern und unser Land zum internationalen Vorreiter gerechter Bildungspolitik machen.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713482.pdf

Eine moderne Integrationspolitik beginnen

Vielfalt ist eine Zukunftsressource. Eine moderne Integrationspolitik muss den Anspruch auf Teilhabe an Gesellschaft, Bildung und Arbeit verwirklichen. In ihrem Antrag „ Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Eine moderne Integrationspolitik für mehr Chancengleichheit“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Optionspflicht bei der Staatsbürgerschaft abzuschaffen. Stattdessen soll die doppelte Staatsbürgerschaft dauerhaft möglich sein. Die Chancengleichheit in der Bildung ist durch den Ausbau von frühkindlicher Bildung und Ganztagsschulen sowie durch ein Schüler-BAföG zu verbessern. Gemeinsam mit den Ländern muss der Übergang von der Schule in den Beruf einfacher gestaltet werden. Arbeitsmarktpolitische Programme sind besser auf Migrantinnen und Migranten auszurichten. Diskriminierung muss gezielter bekämpft werden. Zudem ist die Integration vor Ort zu stärken. Auch die Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten mit Zuwanderungsgeschichte soll verbessert werden.

Die in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten sind Teil unserer Gesellschaft und haben Kultur, Politik und Alltag geprägt. Zudem haben sie entscheidend zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands beigetragen. In einem zweiten Antrag zu diesem Thema, „Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren – Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen“ führt die SPD-Bundestagsfraktion daher ihre Forderungen nach einer doppelten Staatsbürger detailliert aus. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen die deutsche sowie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben und behalten können. Eingebürgerte müssen ihre alte Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Zudem sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erleichtern. Voraufenthaltszeiten sollen verkürzt und Duldungszeiten angerechnet werden. Besondere Integrationsleistungen müssen honoriert und neben Ehegatten auch die Lebenspartner Eingebürgerter privilegiert werden.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713483.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/076/1707654.pdf