Schlagwortarchiv für: SPD-Bundestagsfraktion

Bildungs- und Teilhabepaket reformieren

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen, die im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben dem Regelbedarf erbracht werden. Leider hat es hohe bürokratische Hürden. Viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nehmen daher ihren Anspruch nicht wahr. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Bildungs- und Teilhabeleistungen zu entbürokratisieren. Die Höhe des Gesamtbetrags ist wissenschaftlich zu ermitteln. Der Betrag für Schulbedarf soll ohne Antrag ausgezahlt werden. Aufwendungen für Ausflüge oder Beförderung werden in ganzer Höhe übernommen. Individuelle Lernförderung muss vor allem in Schulen stattfinden. Bildungseinrichtungen sollen eine hochwertige Essensverpflegung anbieten. Darüber hinaus ist ein nationaler Bildungspakt vonnöten, der die Stärkung der Bildungsinfrastruktur zum Ziel hat. Voraussetzung dafür ist eine Aufhebung des Kooperationsverbots. Nicht zuletzt muss die Schulsozialarbeit möglichst an allen Schulen bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713194.pdf

Die SPD im Kreis Unna hat durchgesetzt, dass die SPD die Weiterfinanzierung der 3.000 Schulsozialarbeiterstellen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus Bundesmitteln in ihr Regierungsprogramm aufgenommen hat. Eine Information dazu finden Sie unter: http://www.spd-kreis-unna.de/meldungen/15021/129537/SPD-im-Kreis-Unna-will-Weiterfinanzierung-der-Schulsozialarbeit-durch-den-Bund-durchsetzen—Antrag-an-den-SPD-Bundesparteitag-beschlossen.html

Abgeordnetenbestechung unter Strafe stellen

Skandale der Vorteilsnahme beschädigen alle politisch Verantwortlichen. Auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität von Parlamentariern schwindet. Bislang ist in Deutschland nur der Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen und Abstimmungen strafbar. Dies verstößt nicht nur gegen internationale Übereinkommen des Europarats und der Vereinten Nationen, sondern auch gegen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, Volksvertreterinnen und Volksvertreter zu bestrafen, wenn sie einen Vorteil dafür annehmen, sich bei der Wahrnehmung ihres Mandats in einer bestimmten Weise zu verhalten. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Auch derjenige, der den Vorteil gewährt, soll bestraft werden. Weder eine politische Funktion noch zulässige Parteispenden sind davon betroffen. Verhaltensweisen, die parlamentarischen Gepflogenheiten entsprechen, sind ebenfalls zulässig.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708613.pdf

 

Bundespolitik hautnah

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Schüler aus Unna und Schwerte erleben den politischen Alltag in Berlin

Auf Einladung des heimischen Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek waren in dieser Woche Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Unna in Berlin, um den Politikalltag live zu erleben. Jill Meschede (15), Schülerin am Ernst-Barlach-Gymnasium in Unna und Dario Carlucci (15), Schüler der Realschule am Bohlgarten in Schwerte haben am viertägigen Planspiel Zukunftsdialog 2013 der SPD-Bundestagsfraktion teilgenommen. Paulina Klara Opitz, Schülerin des Pestalozzi-Gymnasiums in Unna durfte am 25. April, dem bundesweiten Girls‘ Day, ihren Bundestagsabgeordneten einen Tag lang begleiten.

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits zum zweiten Mal ein eigenes Politik-Planspiel für Jugendliche und junge Erwachsene im Bundestag durchgeführt. Vier Tage lang konnten Jill und Dario zusammen mit 140 Jugendlichen aus ganz Deutschland in die Rolle der Abgeordneten schlüpfen und die Arbeit einer Bundestagsfraktion nachempfinden“, erklärt Kaczmarek.

„Der bundesweite Girls‘ Day wiederum leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit von Mädchen und Frauen in der Ausbildung und im Erwerbsleben. Auch in der Politik und in der Politikberatung brauchen wir mehr Frauen. Deshalb beteiligt sich meine Fraktion schon zum neunten Mal am Girls‘ Day“, berichtet Kaczmarek. Das Programm für die 17-jährige Paulina war vielfältig und umfangreich. Sie hatte Gelegenheit, einen Einblick in den Parlamentsalltag zu erhalten. Auch hat sie den Reichstag besichtigt und bei einer Plenardebatte auf der Zuschauertribüne Platz genommen. Im Rahmen eines Planspiels, das den Teilnehmerinnen den Weg durch die Gesetzgebung weist, lernte sie, wie man einen Gesetzentwurf einbringt und wie ein Gesetz letztlich verabschiedet wird und in Kraft tritt.

„Ich freue mich, dass wir drei junge und engagierte Schüler aus dem Kreis Unna als Teilnehmer an den Veranstaltungen der SPD-Bundestagsfraktion gefunden haben“, sagt Oliver Kaczmarek. Er begrüßte auch Justin Gentzer (15) aus Dortmund, Mitglied der Bezirksschülervertretung im Kreis Unna, der von der Bundestagsabgeordneten Ulla Burchardt zum Planspiel Zukunftsdialog eingeladen worden war und das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Unna besucht.

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Oliver Kaczmarek mit den Teilnehmern des Planspiels Zukunftsdialog Jill Meschede, Justin Gentzer und Dario Carlucci

 

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Girls‘ Day-Teilnehmerin Paulina Klara Opitz mit Frank-Walter Steinmeier und Oliver Kaczmarek

Finanzhilfen für Zypern

Am Donnerstagvormittag hat der Deutsche Bundestag den Finanzhilfen für Zypern zugestimmt. Vor Ostern haben Kanzlerin Merkel und Finanzminister Schäuble große Unsicherheit geschaffen, da sie auf einem chaotisch verlaufenen Gipfel die Einbeziehung von kleinen Bankguthaben und Sparbeträgen auf zyprischen Banken gefordert und damit die Einlagensicherung im Euroraum in Frage gestellt haben. In einem Neuanlauf wurde dann der Fehler korrigiert und die Einlagensicherung bis 100.000 Euro garantiert. Die neue Lösung hat wesentliche Forderungen der SPD aufgenommen. Die Banken und die Großverdiener am zyprischen Geschäftsmodell werden nun an der Rettung Zyperns beteiligt. Banken müssen auch scheitern können, so wie jetzt die Laiki-Bank abgewickelt wird. Außerdem verpflichtet sich Zypern, Geldwäsche zu bekämpfen und sowohl die Körperschaftssteuer wie die Kapitalertragssteuer anzuheben, um damit die eigene Einnahmesituation zu verbessern.

Die Gewährung von Hilfen an Zypern durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist an eine Reihe von Auflagen geknüpft. Vorgesehen ist die Durchführung eines wirtschaftlichen Anpassungsprogramms zur Bewältigung der kurz- und mittelfristigen finanziellen, steuerlichen und strukturellen Herausforderungen, denen Zypern gegenübersteht. Die Hauptziele dieses Programms sind:

  • die Wiederherstellung der Solidität des zypriotischen Bankensektors,
  • die Fortsetzung des laufenden Steuerkonsolidierungsprozesses und
  • die Umsetzung struktureller Reformen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sowie des nachhaltigen und ausgeglichenen Wachstums.

Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände

Im Anschluss an die Zypernfrage wurde im Deutschen Bundestag direkt eine weitere wichtige Grundsatzdebatte geführt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Frauenquote zur Entscheidung gebracht. Frauen werden in der Wirtschaft benachteiligt. Zu wenige steigen in Führungspositionen auf. So sind nur etwas mehr als zehn Prozent der Aufsichtsräte Frauen. Bisherige Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben nicht zu nennenswerten Veränderungen geführt. Daher sind gesetzliche Vorgaben vonnöten.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht für den Einstieg in wirkliche Chancengleichheit – jetzt! Zahlreiche Frauen aus CDU und CSU haben selbst die Quote gefordert. In der Unionsfraktion gab es daher vor der Abstimmung am Donnerstag große Unruhe. aus diesem Grund hat die CDU-Führung mit Panik im Nacken auf ihr kommendes Wahlprogramm verwiesen und eine Quote für 2020 angekündigt. Das ist die alte Vertröstungsstrategie von Angela Merkel.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen sieht eine geschlechtergerechte Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen vor. Ab 2013 soll für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 Prozent gelten. In Vorständen müssen 20 Prozent erreicht werden. Ab 2015 sind 40 Prozent für Aufsichtsräte und Vorstände verpflichtend. Bei mitbestimmten Unternehmen müssen die Quoten auf Aktionärsseite und auf Arbeitnehmerseite eingehalten werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze in Aufsichtsrat und Vorstand unbesetzt. Ein unterbesetzter Aufsichtsrat wird nach einem Jahr beschlussunfähig. Bei Vorständen gehen die Rechte danach auf den Aufsichtsrat über.

Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien sieht eine Mindestquote für Aufsichtsräte von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen vor. In einer ersten Stufe sollen bis 2018 mindestens 20 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Frauen besetzt werden. Dies betrifft sowohl Arbeitnehmervertreter als auch Anteilseigner. Bis 2023 soll der Frauenanteil bei 40 Prozent liegen. Nur wenn das Unternehmen nachweist, dass nur ungeeignete Personen zur Verfügung stehen, kann von der Quote abgewichen werden. Ansonsten greifen Sanktionen. Mit diesem Gesetzentwurf hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Bundesratsinitiative des Bundeslandes Hamburg aufgenommen. Er ist ein erster Schritt zu mehr Gleichstellung in der Wirtschaft.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708878.pdf

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711139.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711270.pdf

Rücknahmepflicht für Energiesparlampen

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Seit Inkrafttreten der entsprechenden EU-Richtlinie im September 2009 steigt die Zahl der gebrauchten Energiesparlampen. Obwohl sie auf Wertstoffhöfen entsorgt werden müssten, landen die meisten im Hausmüll. Dies wirkt sich negativ auf Umweltschutz und Gesundheit aus. Das freiwillige Rücknahmesystem „Lightcycle“ ist gescheitert, da sich nur wenige Händler daran beteiligen. Aus diesem Grund fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in ihrem Antrag „Rücknahmepflicht der Händler für Alt-Energiesparlampen durchsetzen“ dazu auf, den Handel gesetzlich zur Rücknahme von gebrauchten Energiesparlampen zu verpflichten. Nur so wird eine umweltschonende, ungefährliche und verbraucherfreundliche Entsorgung gewährleistet. Die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung durch zerbrochene Energiesparlampen soll untersucht werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/090/1709058.pdf

Technologien und Design für Alle

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Deutschland die barrierefreie Gestaltung aller Lebensbereiche zum Ziel gesetzt. Bei der dringenden Umsetzung dieses Ziels spielen Technologien und Design für Alle eine wichtige Rolle. Beim Konzept des Designs für Alle werden Produkte, Umfelder, Programme und Dienstleistungen so gestaltet, dass sie von allen Menschen ohne Anpassung genutzt werden können. Technologien für Alle helfen Menschen mit Behinderungen, ihre ganz spezifischen Einschränkungen im täglichen Leben zu kompensieren.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, eine nationale Strategie zur Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle zu beschließen. Sie soll Teil eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK sein. Forschung und Technologie in diesem Bereich muss gezielt gefördert werden. Eine öffentlich geförderte Agentur soll alle Forschungsansätze zusammen führen. Eine eigene Förderlinie ist zu etablieren. Das Konzept des Designs für Alle soll als Querschnittsaufgabe in allen Bundesministerien verankert werden. Auch in der Ausbildung relevanter Berufsfelder soll es eine Rolle spielen.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713085.pdf

Meine Rede finden Sie unter: www.oliver-kaczmarek.de/2013/04/rede-forschung-und-entwicklung-von-technologien-und-design-fur-alle/

Mehr Teilhabe durch Einfache Sprache

13,3 Millionen Menschen in Deutschland lesen und verstehen nur fehlerhaft. Sie können Bücher, Zeitungen, Gebrauchsanweisungen oder Behördenschriftstücke nur langsam und fehlerhaft lesen und verstehen. Informationen in „Einfacher Sprache“, bei der keine Fremdwörter oder Fachbegriffe verwendet werden, erleichtern ihnen das Verständnis. In ihrem Antrag „Zugänge schaffen und Teilhabe erleichtern – Die Einfache Sprache in Deutschland fördern“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, unzureichende Lese- und Schreibkompetenz in ihren Forschungsprogrammen zu verankern.

In einem Forschungsprogramm soll der sozioökonomische Hintergrund der Menschen mit unzureichender Lese- und Schreibkompetenz untersucht werden. Das Instrument der „Einfachen Sprache“ ist weiter zu entwickeln und zu fördern. Die Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener muss erweitert werden. Ein Förderprogramm des Bundes soll Leseprodukte in „Einfacher Sprache“ unterstützen. Zudem soll die zusätzliche Anwendung von „Einfacher Sprache“ in staatlichen Stellen verbindlich sein.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712724.pdf

Meine Rede finden Sie unter: www.oliver-kaczmarek.de/2013/04/rede-einfache-sprache-in-deutschland-fordern/

Rede: Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle

Am 18. April 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 19 der 234. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Teilhabe ermöglichen – Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle intensivieren”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Konzept der Inklusion, der Teilhabe behinderter Menschen, wird mehr und mehr öffentlich debattiert. Das ist sehr erfreulich. Jedoch bleibt noch viel zu tun, bis Inklusion tatsächlich in der Mitte unserer Gesellschaft verankert und tägliche Lebensrealität und somit Normalität sein wird.

Inklusion bedeutet nicht nur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in bestimmten, sondern eben in allen Lebensbereichen. Dafür braucht es Barrierefreiheit. Dieser Begriff lässt zunächst an Rampen für Rollstuhlnutzer in Behörden oder Museen denken. Auch barrierefreies Internet rückt immer mehr in den Blickpunkt. Den wenigsten Menschen, die nicht täglich durch spezifische Einschränkungen damit konfrontiert werden, ist jedoch bewusst, welch kleine und alltägliche scheinbare Details Menschen in ihrem Leben einschränken können. Barrierefreiheit muss tatsächlich bedeuten, dass sie jeden Lebensbereich umfasst und darf nicht an vermeintlichen Kleinigkeiten scheitern.

Für eine solche umfassende Barrierefreiheit brauchen wir Produkte, die so konzipiert sind, dass sie von jedem genutzt werden können. Einige wenige Produkte gibt es bereits. Sie sind nach dem Konzept des Designs für Alle entstanden. Design für Alle bedeutet die Gestaltung von Produkten, Dienstleistungen, Umfeldern und Programmen mit dem Ziel, dass diese von allen Menschen möglichst weitgehend ohne eine Anpassung genutzt werden können. Die Gestaltung erfolgt anhand der sieben Prinzipien breite Nutzbarkeit, Flexibilität in der Benutzung, einfache und intuitive Benutzung, sensorisch wahrnehmbare Informationen, Fehlertoleranz, niedriger körperlicher Aufwand sowie Größe und Platz für Zugang und Nutzung. Lassen Sie mich an dieser Stelle zur Veranschaulichung einige Beispiele nennen:

  • Das Unternehmen WMF hat eine kleine Kaffeepadmaschine konzipiert, die gut zu transportieren und sehr benutzerfreundlich ist. Die Maschine hat nur eine einzige große Taste, sie ist für eine Tasse ausgelegt und der Tank fasst genau soviel Wasser, wie für diese eine Tasse benötigt wird.
  • Das Unternehmen Edeka hat mit seinem Supermarkt der Generationen ein kundenfreundliches Konzept für alle Verbraucher entworfen, das sich unter anderem auszeichnet durch Verbreitung der Gänge und Kassenzonen, Absenkung der Regalhöhen, bessere Be- und Ausleuchtung, Einrichtung von Ruhezonen, Leselupen an den Regalen, sprechende Waagen, spezifische Schulungen des Personals, Serviceknöpfe, Leitleisten für Blindenstöcke, Beschriftung der Regale in Blindenschrift und vielem mehr.
  • Das Unternehmen Joseph Vögele hat einen Asphaltfertiger entwickelt, eine Maschine, mit der sich ungebundene und gebundene Schichten wie zum Beispiel Sand, Schotter, Asphalt und Beton herstellen lassen. Dieser zeichnet sich insbesondere durch einen ergonomisch gestalteten, bequem auf den jeweiligen Fahrer einzurichtenden Bedienstand und moderne, intuitive Bedienkonsolen aus. Die Tasten können blind erfühlt werden.

Design für Alle gewinnt in dieser Hinsicht vor dem Hintergrund des demographischen Wandels der Gesellschaft besondere Bedeutung. Die Menschen werden immer älter und mit dem Alter kommen zumeist körperliche Einschränkungen. Design für Alle verhindert, dass diese Einschränkungen zu einer Barriere im Alltag werden, die Teilhabe verhindert.

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert unter der Bezeichnung Universelles Design die Umsetzung genau solcher Lösungen, die eigentlich zum Nutzen aller selbstverständlich sein sollten. Die Bundesregierung hat diese Forderung auch brav in ihren Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention übernommen, wenn auch nur für wenige Teilbereiche. Aber es reicht nun einmal nicht aus, etwas schriftlich zu fixieren. Seitdem ist nichts passiert. Wann soll denn Design für Alle in Deutschland umfassend umgesetzt werden? Und vor allem: Wie soll es umgesetzt werden? Die schlichte Wahrheit ist: Schwarz-Gelb hat entgegen ihrer Ankündigungen im Nationalen Aktionsplan nicht vor, in diesem Bereich tätig zu werden.

Machen wir uns dennoch nichts vor: Selbst bei der bestmöglichen und umfassendsten Umsetzung des Designs für Alle wird es immer ganz spezifische Einschränkungen und Behinderungen geben, die sich dadurch nicht ausgleichen lassen. Wir benötigen also Technologien, die helfen, diese Einschränkungen zu kompensieren. Technologien, die ungeachtet von Behinderungen den Betroffenen bei ihrer Arbeitsausübung, aber auch im täglichen Leben Eigenständigkeit ermöglichen. Solche Technologien sind beispielsweise baulich integrierte Induktionsanlagen für Hörgeräte oder aktivierende und kraftunterstützende Bewegungshilfen.

Obwohl es schon lange gefordert und sogar von unserer Bundesregierung großspurig angekündigt wird, stehen wir bei Technologien und Design für Alle noch ganz am Anfang. Forschung und Entwicklung in diesem Bereich findet in Deutschland zum Großteil in der Wirtschaft statt, und das auch nur in einigen wenigen Unternehmen. Das darf nicht länger so bleiben. Gutachten zeigen, dass Unternehmen, die das Konzept Design für Alle konsequent umsetzen, damit wirtschaftlich überaus erfolgreich sind. Diese Best-Practice-Beispiele müssen Ansporn und Ermutigung sein für alle Unternehmen in Deutschland.

Wir fordern deshalb einen strukturierten und nachhaltigen Forschungsansatz. Deutschland braucht eine nationale Strategie zur Forschung und Entwicklung von Technologien und Design für Alle. Diese muss Teil eines neuen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK werden. Gezielte Förderung und Intensivierung dieser Forschung können wir durch die Einrichtung einer öffentlich geförderten Agentur, die alle Forschungsansätze zusammenführt, und durch die Etablierung einer eigenen Förderlinie erreichen. Für umfassende Barrierefreiheit im Internet muss die Verpflichtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nicht nur auf weitere behördliche Internetseiten ausgeweitet werden. Das Konzept des Designs für Alle muss zudem als Querschnittsaufgabe in allen Bundesministerien verankert werden. Besonders wichtig ist auch die Verankerung des Konzeptes Technologien und Design für Alle in der Ausbildung sämtlicher relevanter Berufsfelder.

Inklusion in Deutschland ist machbar! Unsere Gesellschaft braucht Inklusion – zum Nutzen aller! Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam vorangehen!

Vielen Dank.

__________________Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713085.pdf

Rede: Einfache Sprache in Deutschland fördern

Am 18. April 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 21 der 234. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Zugänge schaffen und Teilhabe erleichtern – Die Einfache Sprache in Deutschland fördern”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die UN-Weltdekade der Alphabetisierung ist gerade zu Ende gegangen – doch das Thema Analphabetismus ist auch in Deutschland noch lange nicht vom Tisch. Wir haben im Bundestag wiederholt über die 7,5 Millionen Menschen in Deutschland, die nicht richtig lesen oder schreiben können, debattiert. Doch dem nicht genug: neben diesen 7,5 Millionen so genannten funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten können zusätzlich 13,3 Millionen Menschen in Deutschland Bücher, Zeitungen, Gebrauchsanweisungen oder Behördenstücke nur langsam und fehlerhaft lesen und verstehen.

Diese Gruppe von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche ist in unserer Gesellschaft stark benachteiligt. Fahrpläne, Handyverträge, Banküberweisungen, schriftliche Arbeitsanweisungen, Beipackzettel für Medikamente, Zeitungen, Bücher oder gar Behördenbriefe und Antragsformulare sind unüberwindbare Hindernisse für die Betroffenen. Dabei machen die Zahlen auch deutlich, dass Lese- und Schreibschwäche in Deutschland die gesamte Gesellschaft durchdringt – viele arbeiten als Bauhilfsarbeiter, Reinigungskräfte, Transport- und Frachtarbeiter, Köche, Maler oder Verkäufer, um nur einige Beispiele zu nennen. Sie dürfen bildungspolitisch nicht außer Acht gelassen werden. Gerade angesichts der Reduzierung einfacher Tätigkeiten im Berufsleben europaweit von 31 Prozent in 1996 auf 18 Prozent in 2020 stellt der Ausschluss von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche aus dem Erwerbsleben ein großes Problem dar. Richtig schreiben und Sinn entnehmend lesen zu können, sind aber auch Voraussetzungen, um umfassend an Demokratie teilhaben zu können, und somit auch insgesamt von gesellschaftlichem Interesse.

Eine Möglichkeit, Menschen mit Lese- und Schreibschwäche zu erreichen, ist ihnen Informationen und Materialien in „Einfacher Sprache“ anzubieten. Einerseits verlieren sie durch niedrigschwellige Leseangebote die Scheu vor dem Lesen. Andererseits wächst durch Lesematerialien mit passendem Sprachniveau ihr Selbstvertrauen, ihre Lesefähigkeit steigt und es entsteht eine positive Lernspirale. Es geht also nicht darum, das Lese- und Schreibniveau generell abzusenken. Vielmehr steht dahinter die Absicht, diese Zielgruppe durch entsprechende Angebot überhaupt zu erreichen und dann an ein höheres Niveau heranzuführen. Nur so kann eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe für diese immerhin 20,8 Millionen Erwachsenen in Deutschland sichergestellt werden.

Der Bund hat zwar in Reaktion auf die Ergebnisse der leo.-Studie zusammen mit der Kultusministerkonferenz Ende 2011 eine „Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener in Deutschland“ ins Leben gerufen. Mehr als eine gute Absicht kann man der Bundesregierung hier aber nicht zugute halten. Es gibt positive Bestrebungen und Ansätze, so bietet beispielsweise der Deutsche Bundestag neben der regulären Homepage Information über die Tätigkeit des Parlaments in „Leichter Sprache“ für Menschen mit Behinderung an. Auch unsere Fraktion hat diverse parlamentarische Initiativen und Informationen in „Leichte Sprache“ und „Einfache Sprache“ übersetzt. Doch diese Ansätze gilt es dringend auszubauen. Dazu müssen die bisherigen Maßnahmen zur Vermittlung von Inhalten in „Einfacher“ und „Leichter Sprache“ im Internetangebot des Bundestages erweitert werden. Auch fordern wir die Bundesregierung auf, unzureichende Lese- und Schreibkompetenz und die damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Implikationen in ihren Forschungsprogrammen zu verankern und das Instrument der „Einfachen Sprache“ etwa in Form von Zeitungen, Büchern oder digitalen Angeboten weiter zu entwickeln und zu fördern. Darüber hinaus muss die zusätzliche Anwendung der „Einfachen Sprache“ in staatlichen Stellen verbindlich werden, und es sind Maßnahmen notwendig, um die politische Partizipation von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche und Behinderung zu erhöhen, beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung.

In anderen Ländern, wie etwa in den Niederlanden oder Schweden, wird die „Einfache Sprache“ neben der „Leichten Sprache“ bereits seit Längerem – als Teil einer Gesamtstrategie zur Erhöhung der allgemeinen Lese- und Schreibkompetenz – gezielt gefördert. Demgegenüber stehen wir in Deutschland erst ganz am Anfang. Wir brauchen eine umfassend angelegte Strategie, die konkrete Maßnahmen aufgreift und die Kooperation der Akteure stärkt. Angebote in „Einfacher Sprache“ können Zugänge schaffen und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Lese- und Schreibschwäche ermöglichen. Nutzen wir diese Chance!

Vielen Dank.

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Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/127/1712724.pdf