Schlagwortarchiv für: SPD-Bundestagsfraktion

Kitas statt Betreuungsgeld!

Der Rechtsanspruch auf Förderung eines Kindes ab einem Jahr in Kindertageseinrichtung oder -pflege tritt am 1. August 2013 in Kraft. Um den Bedarf zu decken, muss noch eine erhebliche Anzahl qualitativ hochwertiger Plätze geschaffen werden. In ihrem Antrag „U3-Rechtsanspruch sichern – Qualität verbessern und auf Betreuungsgeld verzichten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Aktionsplan aufzustellen und umzusetzen. Damit sollen der Rechtsanspruch, der Ausbau frühkindlicher Bildung für Kinder unter drei Jahren sowie Fachkräfte gesichert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes bei den Investitionskosten und Betriebskosten ist auszuweiten. Ein Bundesprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und zum bedarfsgerechten Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familien-Zentren“ muss aufgelegt werden. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen soll ein Stufenplan entwickelt werden. Damit sollen Ganztagsangebote in Kindertageseinrichtungen ausgeweitet und Elternbeträge schrittweise abgeschafft werden. Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel sind für den Ausbau frühkindlicher Bildung einzusetzen.

Auch der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz und hat auf Antrag der Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes vorsieht. Stattdessen soll in den Ausbau von frühkindlicher Bildung und Betreuung investiert werden. Familien haben erst echte Wahlfreiheit, wenn ein bedarfsdeckendes Angebot an Kindertageseinrichtungen besteht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Abstimmung des Bundestages über diesen Gesetzentwurf des Bundesrates gefordert.

Gute Betreuung und Bildung darf aber nicht auf den frühkindlichen Bereich beschränkt sein. Das deutsche Bildungswesen verfestigt derzeit noch immer die soziale Benachteiligung. Mit dem Ausbau von Ganztagsschulen wird das Bildungssystem leistungsfähiger und die Chancengleichheit gestärkt. Das erste Ganztagsschulprogramm von Bund und Ländern war ein Erfolg. Ein zweites Ausbauprogramm soll alle Kinder und Jugendlichen erreichen. In ihrem Antrag „Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle verbessern“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche aufzuheben. Bund und Länder sollen gemeinsam 20 Milliarden Euro zusätzlich im Jahr für Bildung bereit stellen. Bund, Länder und Kommunen müssen einen „Masterplan Gute Ganztagsschule“ aufstellen. Dafür werden in den ersten vier Jahren acht Milliarden Euro Bundesmittel benötigt. Das Ganztagsangebot soll flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Mit einem Qualitätsprogramm sind Lehr- und Betreuungsangebote auszubauen und qualitativ zu verbessern. Auch lokale Bildungsnetzwerke sollen gefördert werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau frühkindlicher Bildung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/141/1714138.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713112.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau von Ganztagsschulen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713482.pdf

UNIFIL und MINUSMA – Mandate für die Bundeswehr

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr verlängert. Die Sicherheitslage in der Region hat sich verschärft. Der Konflikt in Syrien droht in den Libanon überzuschwappen. UNIFIL leistet einen wichtigen Beitrag zur Konfliktdeeskalation. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten. Deutschland hat ein unvermindertes Interesse an einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion der Verlängerung des Mandats um weitere zwölf Monate zugestimmt.

Der Bundestag hat zudem beschlossen, bewaffnete deutsche Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) zu beteiligen. MINUSMA soll die Befugnisse der afrikanisch geführten internationalen Unterstützungsmission in Mali (AFISMA) zum 1. Juli 2013 übernehmen. Deutschland würde seinen bisherigen Unterstützungsbeitrag für AFISMA in die neue Mission überführen. Dabei geht es um die Bereitstellung von Fähigkeiten des taktischen Lufttransports, die Entsendung von Einzelpersonal in die Führungsstäbe der Mission sowie die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten der französischen Streitkräfte. Die Mandatsobergrenze soll bei 150 Soldatinnen und Soldaten liegen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im März dieses Jahres das AFISMA-Mandat mitgetragen und steht daher einer Überführung des deutschen Beitrags in eine UN-geführte Mission aufgeschlossen gegenüber.

Die Anträge der Bundesregierung finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713753.pdf und
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713754.pdf

Netzneutralität gesetzlich regeln

Das Internet muss seinen Charakter als freies und offenes Medium bewahren. In ihrem Antrag „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz zu novellieren. Darin muss die Gewährleistung der Netzneutralität verbindlich geregelt werden. Dazu gehören auch Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen. Bei Breitbandverträgen müssen Mindestqualitäten sicher gestellt werden. Die Bundesnetzagentur soll jährlich über den Stand der Netzneutralität berichten. Auch im europäischen und internationalen Recht ist die Netzneutralität zu verankern. Der Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur muss flächendeckend voran getrieben werden.

Drahtlose lokale Netzwerke (WLAN – Wireless Local Area Network) ermöglichen den Internetzugang im öffentlichen Raum. Viele Hotels, Gaststätten, Privatpersonen und Gemeinschaftsinitiativen stellen ihre WLAN-Netzwerke zur Verfügung. Dass es für sie keine Haftungsregelungen gibt, hindert viele an der Freischaltung. In ihrem Antrag „Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, WLAN-Netze stärker nutzbar zu machen. Das Haftungsrisiko von WLAN-Betreibern soll gesetzlich beschränkt werden. Es muss geregelt werden, welche Standards die Betreiber bei Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis einhalten müssen. Damit folgt die SPD-Bundestagsfraktion der Bundesratsinitiative der Bundesländer Berlin und Hamburg.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Netzneutralität finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713892.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zu WLAN-Netzen finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711145.pdf

Rede: Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 40 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Das Menschenrecht auf inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ist derzeit eine der meistdiskutierten und größten Herausforderungen im Bildungswesen. Sie umfasst alle Bereiche des Bildungswesens und alle Etappen einer Bildungsbiografie. Die Umsetzung ist daher eine Herausforderung für alle Akteure im Bildungswesen, für Lehrende und Lernende, für Politik wie Verwaltung. Dieser Prozess ist aber bei Menschen mit Behinderungen, bei Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung, bei Lehrern und Sozialpädagogen mitunter auch mit Sorgen und Ängsten verbunden.

Diesen Sorgen und Ängsten muss Achtung geschenkt werden, sie müssen ernst genommen werden. Das hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Jahren bereits getan. Nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ haben wir gemeinsam mit Experten aus Verbänden, Selbsthilfeorganisationen sowie Betroffenen Antworten auf die dringenden Fragen des „Wie“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gesucht. Die Antworten fielen deutlich aus: Der Herausforderung, vor die uns die Verwirklichung des Menschenrechts auf inklusive Bildung in Deutschland stellt, muss mit einer gemeinsamen Strategie begegnet werden. Bund, Länder und Kommunen stehen gleichermaßen in der Verantwortung. Auch der Deutsche Bundestag hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Es gilt folglich, über die Bund-Länder-Kooperation nachzudenken, sie neu zu justieren und im Grundgesetz die Voraussetzung für gemeinschaftliche und übergreifende Aufgabenerledigung im Bereich der inklusiven Bildung zu schaffen. Es ist auch vor diesem Hintergrund unverständlich, warum sich die schwarz-gelbe Bundesregierung ihrer Verantwortung für eine gelungenen inklusive Bildung verweigert. Es wird höchste Zeit, dass der Bund mithilft bei der Umsetzung inklusiver Bildung in der frühkindlichen Bildung, in der Schule, in der Hochschule und in der beruflichen Bildung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass sie ihre Blockade aufgeben.

Die SPD setzt sich dafür ein, das Menschenrecht auf inklusive Bildung konsequent umzusetzen. Doch dafür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt werten.

  • Noch herrscht in der Bevölkerung eine große Skepsis beim Thema Inklusive Bildung. Die Haltung der Menschen kann nur verändert werden, wenn es ein manifestes Bekenntnis der Bundesregierung für eine inklusive Gesellschaft gibt. Ihre Haltung, die Verantwortung für inklusive Bildung den Ländern zuzuschieben und ansonsten die Hände in den Schoß zu legen, ist peinlich und unverantwortlich.
  • Auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem sind nicht immer Hundertprozent-Lösungen möglich. Praxisbeispiele zeigen, dass dies aber auch gar nicht notwendig sei. Wir müssen Inklusion vielfältig und differenziert denken und verfolgen.
  • Es fehlen immer noch statistische Daten, z.B. zum Verbleib von Hochschulabsolventen mit Behinderungen. Auch hier muss es mehr Aufmerksamkeit für das Thema geben. Statistik liefert auch wichtiges Steuerungswissen für Politik und Verwaltung.
  • Es bedarf dringend einer verbindlichen Zeitschiene mit klaren Vorgaben, ab wann es in Deutschland ein einklagbares Recht auf inklusive Bildung und konkrete Umsetzungsschritte gibt.

Im vorliegenden Antrag schlagen wir vor, einen Pakt für inklusive Bildung zu initiieren, der Bund, Länder und Kommunen umfasst. Jede staatliche Ebene muss ihrer Verantwortung gerecht werden und mithelfen. Ich möchte mich an dieser Stelle auf drei grundsätzliche Annahmen konzentrieren:

Zuallererst ist es unerlässlich, Inklusion als Aufgabe des gesamten Bildungswesens zu verstehen. Eine Beschränkung auf den Bereich Schule greift zu kurz. Aus diesem Grunde müssen die Übergänge zwischen Kindergarten, Schule, Ausbildung, Hochschule und Arbeitsplatz besonders berücksichtigt werden. Der Bund kann hier insbesondere im Bereich der Bildungsberichterstattung eine wichtige Rolle übernehmen.

Darüber hinaus muss die lokale Verantwortung stärker betont werden. Dabei geht es mir nicht darum, Verantwortung abzuschieben. Wir müssen viel mehr vor Ort die richtigen Voraussetzungen schaffen, um direkt und unmittelbar Probleme lösen zu können und die Netzwerke zu stärken. Die lokalen Bildungsbündnisse können dabei ein Ausgangspunkt für die Umsetzung inklusiver Bildung vor Ort sein.

Schließlich dürfen wir nicht vergessen, die Menschen bei der Umsetzung inklusiver Bildung zu stärken. Inklusive Bildung erfordert Fachkräfte, die auf heterogene Lerngruppen vorbereitet sind und darauf, kein Kind zurück zu lassen. Darum müssen Aus- und Fortbildung für alle pädagogischen Berufsgruppen in besonderer Weise ausgerichtet werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung muss beim Thema inklusive Bildung endlich die Hände aus der Tasche nehmen und mit anpacken. Verweigern Sie sich nicht länger Ihrer Verantwortung.

Vielen Dank.

Rede: Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 31 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um auch den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle verbessern”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

in diesen Tagen wurde der aktuelle OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2013“ veröffentlicht. Dieser und weitere internationale Berichte und Vergleichsstudien liefern gemeinsam mit dem Nationalen Bildungsbericht eine unverzichtbare Zusammenschau der Kennzahlen und Dynamiken des deutschen Bildungswesens. Sie zeigen die zentralen bildungspolitischen Herausforderungen für Deutschland auf und liefern den politischen Akteuren wertvolles Steuerungswissen.

Auch wenn in einigen Bereichen des Bildungswesens Fortschritte erzielt werden konnten, sind die Herausforderungen an die deutsche Bildungspolitik unverändert hoch. Es ist nach wie vor erschreckend, dass Deutschland vor mit die höchste soziale Kopplung aller Industrienationen aufweist. In kaum einem anderen Land hängt der Bildungserfolg der Kinder so sehr von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland. Immer noch sind rund 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland akut von Bildungsarmut bedroht – überdurchschnittlich oft sind es Kinder mit Migrationshintergrund und aus sozial schwachen Familien, die von dieser Bildungsungerechtigkeit betroffen sind. Eine große Herausforderung im Bildungswesen ist derzeit auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Hier ist Deutschland nach wie vor weit von der inklusiven Gesellschaft entfernt.

Auch das im Nationalen Bildungsbericht 2012 angeführte Schwerpunktthema „Kulturelle Bildung“ offenbart neue Herausforderungen für das Bildungswesen in Deutschland. Der verstärkte Umgang mit neuen Medien und die Vermittlung von Medieninhalten werden nicht nur in der kulturellen Bildung, sondern im gesamten Bildungswesen immer bedeutender.

Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen kommt dem Ganztagsschulangebot eine Schlüsselrolle zu. Ganztagsschulen bieten mehr Zeit für Bildung und individuelle Förderung – so kann besser auf die Neigungen und Talente der Kinder und Jugendlichen eingegangen werden. Auch kann die Ganztagsschule einen wichtigen Beitrag zur sprachlichen, kulturellen und sozialen Integration von Kindern, Jugendlichen und Familien mit Migrationshintergrund leisten. Auch das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Behinderung lässt sich an Ganztagsschulen besser verwirklichen. Aber auch gesellschaftlich ist die ganztägige Betreuung und Beschulung ein großer Fortschritt, denn längere garantierte Betreuungszeiten verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ganztagsschulen schaffen somit Raum und Zeit, um alle Kinder besser zu fördern, Bildungsarmut zu bekämpfen und für Chancengleichheit zu sorgen.

Wir haben deshalb ein Konzept erarbeitet, mit der der Ganztagsschulentwicklung in Deutschland ein neuer Schub gegeben werden soll. Dabei sind drei Elemente von besonderer Bedeutung: Erstens ist die Qualität der ganztägigen Lehr- und Betreuungsangebote Voraussetzung für den pädagogischen Erfolg, denn nur durch ausreichendes und qualifiziertes Fachpersonal können die Vorteile guter Ganztagsschulen für gleiche Chancen auf bessere Bildung und eine gute Zukunft genutzt werden. Zweitens müssen wir den Schulen vor Ort mehr Gestaltungskraft geben, denn sie sind es, die die örtlichen Rahmenbedingungen, Bedarfe und Anforderungen am besten kennen. Vor allem in kommunalen Bildungsnetzwerken können Ganztagsschulen ihre Potentiale voll ausschöpfen. Drittens ist ein bedarfsgerechter und flächendeckender Ausbau des Ganztagsangebots erforderlich, damit wir allen Kindern und Jugendlichen, die es wollen, spätestens bis 2020 einen Ganztagsschulplatz anbieten können – und zwar unabhängig von Wohnort, Schulform und individuellem Förderbedarf!

Angesichts des großen Handlungsbedarfs sind die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung bei Weitem nicht ausreichend. Deutschland liegt bei den öffentlichen Ausgaben für Bildung immer noch unter dem OECD-Durchschnitt. Hier genügt es nicht, nur auf die Verantwortung der Länder im Bereich der Bildung zu verweisen: Wir brauchen eine gesamtstaatliche Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen. Für Investitionen in eine zukunftsgerichtete Bildungsinfrastruktur sind jährlich zusätzliche 20 Milliarden Euro erforderlich – etwa für eine bessere ganztägige Betreuung für Kinder unter drei Jahren, für ein flächendeckendes Ganztagsschulangebot, für einen neuen Hochschulpakt. Eine verantwortliche Regierung würde sich dieser Herausforderung stellen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wird ihrer Verantwortung jedoch nicht gerecht und blockiert eine Grundgesetzänderung im Konsens der Parteien und zwischen Bundesrat und Bundestag.

Die Nationalen Bildungsberichte, aber auch die internationalen Berichte und Vergleichsstudien sind wichtige Instrumente, um die Herausforderungen, Fortschritte und Defizite des deutschen Bildungswesens zu erkennen und entgegenzuwirken. Der Förderung der Bildungsforschung muss deshalb weiterhin große und größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des gesamten Bildungssystems.

Lassen Sie uns die Herausforderungen im Bildungswesen angehen – gerade auch im Hinblick auf den demographischen Wandel können wir es uns nicht leisten, auch nur einen Menschen mit seinen Talenten und Fähigkeiten zurückzulassen!

Vielen Dank.

Rede: Kooperativer Bildungsföderalismus

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Am 27. Juni 2013 hat Oliver Kaczmarek eine Rede zu Tagesordnungspunkt 14 der 250. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages gehalten. Dabei ging es um den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion “Kooperativen Bildungsföderalismus mit einem neuen Grundgesetzartikel stärken”:

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,

es ist schon auffällig, dass in der Bildungspolitik die Menschen eindeutig von Bund und Ländern eine engere Kooperation erwarten, und sich gleichzeitig so wenig bewegt. Kaum eine Umfrage, kaum eine Verbändemeinung, kaum eine Veranstaltung zur Bildungspolitik, wo nicht das grundgesetzliche Kooperationsverbot in der Bildungspolitik von den Menschen massiv in Frage gestellt wird. Und gleichzeitig kaum eine Debatte im Deutschen Bundestag, wo immer wieder so deutlich wird, wie die schwarz-gelbe Regierung Politik gegen den gesunden Menschenverstand macht.

Ich bin der festen Überzeugung: Die großen Herausforderungen im Bildungswesen werden Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam lösen können. Der Bund hat hier eine besondere Verantwortung, beim Aufbau bzw. beim Erhalt einer öffentlichen Bildungsinfrastruktur mitzuhelfen. Sei es beim Ausbau ganztägiger Bildung und Betreuung im frühen Kindesalter, beim Ausbau des Ganztagsschulangebots, bei der Verwirklichung inklusiver Bildung, bei der Neuauflage des Hochschulpakts, beim Ausbau sozialer Infrastruktur rund um die Hochschulen oder bei der Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus. Deshalb ist es umso weniger verständlich, dass die Bundesregierung weiterhin beharrlich bei einer Mini-Grundgesetzänderung bleibt, die es maximal ermöglicht, dass Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen von überregionaler Bedeutung kooperieren können. Darüber mag man diskutieren, aber das wird den Anforderungen an eine gemeinsam verantwortete Bildungsinfrastruktur nicht im Ansatz gerecht! Die schwarz-gelbe Koalition blockiert mit ihrem sturen Festhalten daran den Weg in einen Konsens der Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen für Bildung!

Dazu gibt es Alternativen. Die SPD hat in dieser Wahlperiode immer deutlich gemacht, dass wir für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes sind. Wir haben dazu konkrete Vorschläge gemacht, wie wir hier zu einem Konsens kommen können, um den umfassenden Anforderungen an gemeinsame Bildungspolitik gerecht zu werden, ohne dass einer der Partner übervorteilt wird oder grundsätzliche Zuständigkeiten vermengt oder in Frage gestellt werden. Aber die schwarz-gelbe Koalition weigert sich weiterhin, darüber überhaupt Verhandlungen aufzunehmen und blockiert damit den dringend benötigten Konsens.

Nun höre ich schon, wie die Ministerin den Bundesrat ermahnt, er möge einen unter den Ländern konsensfähigen Vorschlag vorlegen. Das ist aber ein reines Ablenkungsmanöver, denn jeder weiß, dass der Vorschlag der Bundesregierung im Deutschen Bundestag keine verfassungsändernde Mehrheit finden wird. In so einer Situation müsste die Regierung eigentlich Gespräche darüber aufnehmen, wie man zu einem Ergebnis kommt, das im Bundestag den weitestgehenden Konsens darstellt und zwischen Bundesrat und Bundestag unstrittig ist. Stattdessen fahren sie die Abstimmungen lieber vor die Wand. Diese Blockade ist unverantwortlich!

Die SPD hat hier im Deutschen Bundestag einen Vorschlag zur Einführung eines Artikels 104c im Grundgesetz gemacht, der eine gemeinsame Finanzierung von Bildungsaufgaben durch Bund und Länder ermöglicht. Wir stellen uns vor, dass die Länder mit dem Bund in gemeinsam verantworteten Bildungsaufgaben, insbesondere im Ausbau der Bildungsinfrastruktur, Kooperationen vereinbaren und gemeinsam finanzieren. Uns geht es nicht um vermischte Zuständigkeiten oder das rein finanzielle Engagement des Bundes, uns geht es um gemeinsam wahrgenommene Verantwortung in der Gemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen.

Dem Bundesrat liegen dazu mehrere Initiativen aus rot bzw. rot-grün regierten Bundesländern vor. Jüngst haben Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz einen gemeinsamen Entschließungsantrag für den Bundesrat dazu formuliert. Die beiden Länder zeigen damit, dass sie an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert sind. Deshalb ist unsere Bitte an die Bundesregierung und an die derzeitige Bundesbildungsministerin: Machen Sie endlich ein glaubwürdiges Angebot für eine echte Kooperation von Bund und Ländern im Bildungswesen. Machen Sie den Fraktionen des Bundestags ein Verhandlungsangebot. Lassen Sie uns dann über den besten Weg streiten. Aber bitte geben Sie Ihre Blockadehaltung beim Kooperationsverbot endlich auf. Sie riskieren sonst leichtfertig Fortschritt und Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems.

Vielen Dank.

Menschenrecht auf inklusive Bildung endlich umsetzen

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Anlässlich der nationalen Konferenz der Bundesregierung und der Kultusministerkonferenz zum Thema „Inklusion gestalten: gemeinsam, kompetent, professionell“ erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung zeigt seit Jahren kein Interesse an der Umsetzung des Menschenrechts auf Inklusive Bildung in Deutschland. Wie bereits mit ihrem nationalen Aktionsplan hat sie auch mit der nationalen Konferenz zu Beginn der Woche zahlreiche Absichtserklärungen formuliert – lässt aber keine Handlungen folgen. Das Verschleppen dieses wichtigen Themas ist ein Ärgernis nicht nur für die Betroffenen, sondern für unsere gesamte Gesellschaft.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in der auslaufenden Legislaturperiode intensiv mit den Erfordernisses für die umfassende Verwirklichung inklusiver Bildung auseinandergesetzt. Ergebnis der gemeinsamen Suche mit Experten und Betroffenen nach Antworten auf die dringenden Fragen, nach dem „Wie“ der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das deutsche Bildungssystem ist der Antrag „Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung in Deutschland endlich verwirklichen“ aus dem vergangenen Jahr. Diese wichtige Arbeit werden wir in der kommenden Legislaturperiode fortsetzen.

Für die erfolgreiche Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung ist die Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen unerlässlich. Wir brauchen Netzwerke für die inklusive Bildung vor Ort, multiprofessionelle Teams über das gesamte Bildungswesen hinweg und faire Chancen bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Vor kurzem hat die SPD-Bundestagsfraktion nach dem Prinzip „Nichts über uns ohne uns“ gemeinsam mit Vertretern von Betroffenenverbänden ihre eigenen Hauptforderungen erneut auf den Prüfstand gestellt. Die Sachverständigen erläuterten ihre Ideen und Vorschläge. Diese wertvollen Beiträge werden in die weitere Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung einfließen.

Mieten bei Wiedervermietung begrenzen

Die Mieten in Deutschland steigen rasant. Vor allem Großstädte, Universitätsstädte und Ballungsgebiete sind davon betroffen. Gleichzeitig sinkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Mieterinnen und Mietern. Bundeskanzlerin Merkel hatte angekündigt, die Mietpreisbremse in das CDU-Wahlprogramm aufzunehmen. Wir haben sie im Parlament aufgefordert, Farbe zu bekennen, da das erst zum 1.5.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie noch die Mietpreisbremse ausgeschlossen hat. Der Änderungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die neue Miete die ortsübliche Miete nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen darf. Dies soll auch für Staffelmieten gelten. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung hat gezeigt: Die schwarz-gelben Ankündigungen sind nichts wert. Alle Abgeordneten von CDU/CSU und FDP haben sich gegen die Mietpreisbremse entschieden.

Den Änderungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713966.pdf

Europäische Bankenunion schaffen

Um die Finanzmärkte zu bändigen, muss eine starke europäische Bankenunion geschaffen werden. Staaten dürfen nicht mehr bei Bankenkrisen haften. In ihrem Antrag gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, sich für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus für europäische Banken einzusetzen. Er soll der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Wenn die Europäische Zentralbank Aufsichtsfunktionen erhält, müssen sie von der Geldpolitik getrennt sein. Ein einheitliches Restrukturierungs- und Abwicklungsregime für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen muss zumindest zwischen Euro-Staaten vereinbart werden. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über Einlagensicherungssysteme soll im Europäischen Ministerrat angenommen werden. Eine europäische Abwicklungsbehörde und ein europäischer Bankenfonds mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro sollen geschaffen werden. Der ESM darf nicht dauerhaft zur Kapitalisierung von Banken genutzt werden. Ein europäischer Schuldentilgungsfonds ist einzurichten.

Darüber hinaus wurde am Donnerstag in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen hat, die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht bei der EZB entschieden. Bisher wurde diese Aufgabe von den einzelnen Mitgliedstaaten national wahrgenommen. Durch die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer schlagkräftigen gemeinsamen Bankenaufsicht für die großen, grenzüberschreitend tätigen Institute gemacht worden. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht hier allerdings noch die dringende Notwendigkeit, dass die bei der EZB zusammengefasste Geldpolitik und Bankenaufsicht wieder getrennt werden müssen.

Den gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711878.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713829.pdf

Bleiberecht neu regeln

Viele Ausländerinnen und Ausländer leben langjährig geduldet in Deutschland. Wird ihre Duldung immer wieder ohne Aussicht auf einen Aufenthaltstitel verlängert, haben sie keine Integrationsperspektive. Sofern sie das Ausreisehindernis nicht selbst verschuldet haben, z.B. durch Verletzung von Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung, brauchen diese Menschen eine Perspektive auf gesellschaftliche Teilhabe. Mit dem Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sollen diese sogenannten Kettenduldungen vermieden werden. Der feste Stichtag für das Bleiberecht wird abgeschafft. Das ernsthafte Bemühen um Arbeit soll für eine Aufenthaltserlaubnis ausreichen. Gut integrierbare Minderjährige erhalten nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis. Für Personen, die in Deutschland einen Schulabschluss machen, gibt es eine eigene Regelung. Auch für die Eltern dieser beiden Gruppen gibt es eine eigene Regelung. Altfälle von mehr als zehn Jahren werden von den allgemeinen Voraussetzungen ausgenommen.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707933.pdf