Schlagwortarchiv für: SPD-Bundestagsfraktion

Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur

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In der Regierung konnte die SPD bislang viele sozialdemokratische Anliegen umsetzen. Auf ihrer Jahresauftaktklausur hat die SPD-Bundestagsfraktion nun den Kurs für das laufende Jahr bestimmt. Die gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen sind zwei Kernthemen, die wir anpacken werden.

Auch hier wollen wir 2016 mehr Gerechtigkeit schaffen: die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung durch ein Bundesteilhabegesetz sowie ein gerechteres Steuersystem durch die Reform der Erbschaftssteuer und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Manche dieser Anliegen stoßen auf Widerstände aus den Reihen unseres Koalitionspartners. Wir werden aber nicht zulassen, dass diese Koalition hinter die Vereinbarungen, die sie im Koalitionsvertrag getroffen hat, zurückfällt. Denn wir wollen nicht, dass angesichts der großen Herausforderungen, die die Flüchtlingssituation für unser Land darstellt, die Sorgen der hier bereits lebenden Menschen in Vergessenheit geraten.

Ein Integrationsplan für Deutschland

Eine der großen Aufgaben, die 2016 vor uns liegt, ist die Integration der vielen Flüchtlinge, die im Laufe der letzten Monate zu uns gekommen sind. Unsere SPD-Bundesministerinnen, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer haben dafür bereits im letzten Jahr ein ausführliches Konzept vorgelegt, über das ich hier berichtet habe. Wir wollen fünf Milliarden Euro in die Hand nehmen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen, um neue Erzieherinnen und Lehrkräfte einzustellen und um Menschen in Arbeit zu bringen. Von diesen Anstrengungen werden nicht nur die Zuwandererinnen und Zuwanderer profitieren, sondern alle Menschen.

Solidarische Finanzierung von Gesundheitsleistungen

Gesundheit kann und darf in Deutschland nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb wollen wir als SPD, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen von den Versicherten und den Arbeitgebern getragen werden. Zurzeit werden die kassenindividuellen Zusatzbeiträge – und damit mögliche Beitragssteigerungen – alleine den Versicherten aufgebürdet.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich außerdem gegen eine Novellierung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) ausgesprochen und in einem Beschluss klargestellt: Eine Besserstellung privat versicherter Patientinnen und Patienten ist für uns nicht akzeptabel! Deshalb fordern wir den Bundesgesundheitsminister und die Länder auf, eine GOÄ-Novelle zu verhindern, die eine Steigerung der privatärztlichen Honorare zur Folge hätte. Dadurch würde es für Ärzte noch attraktiver, Privatpatienten statt Kassenpatienten zu behandeln. Über steigende Beihilfeansprüche von Beamten würden zusätzlich die öffentlichen Haushalte und damit alle Steuerzahlerinnen und -zahler zusätzlich belastet.

Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen

Wir brauchen klare Regeln im Bereich von Werkverträgen und Leiharbeit. Solche Verträge sind Instrumente, um Auftragsspitzen und Personalengpässe abzufedern. Stammbelegschaften dürfen hierdurch aber nicht verdrängt, Menschen nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen oder als Scheinselbständige beschäftigt werden.

Mit einem Positionspapier haben wir auf unserer Jahresauftaktklausur deutlich gemacht: Wir erwarten, dass die Union die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags mit uns eins zu eins umsetzt. Das bedeutet: Wer in einem Betrieb gemeinsam arbeitet, soll gleich verdienen und gleich behandelt werden. Eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten soll dafür eingeführt werden. Und nach spätestens neun Monaten sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter genauso viel verdienen wie die Stammbelegschaft.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen der Klausur können Sie hier nachlesen: http://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-trifft-sich-zur-auftaktklausur

Die einzelnen Beschlusspapiere gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/beschl%C3%BCsse-der-spd-bundestagsfraktion-bei-ihrer-jahresauftakt-klausurtagun

Grüne sorgen mit falschen BAföG-Zahlen für Verunsicherung bei Studierenden

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Oliver Kaczmarek, stellvertretender bildungspolitischer Sprecher:

Wie vor einem Jahr verrechnen sich die Grünen bei der Zahl der BAföG-Bezieher und schüren so Verunsicherung. Die Große Koalition hat mit ihrer BAföG-Reform bereits jetzt konkrete Verbesserungen im Alltag der Studierenden erreicht und wird mit der Erhöhung ab dem Wintersemester zusätzliche 110.000 potenzielle BAföG-Empfänger erreichen.

„Die im vergangenen Jahr verabschiedete 25. BAföG-Novelle sorgte bereits zum 1. August 2015 für die ersten deutlichen Verbesserungen für die Studierenden. Beispielsweise werden die Abschlagszahlungen bei längerer Bearbeitungszeit erhöht und die Förderung bei vorläufiger Zulassung zu einem Masterstudium ermöglicht. Zum Wintersemester 2016/17 folgen dann die Erhöhung der Freibeträge und Bedarfssätze um jeweils sieben Prozent sowie die Anhebung von Wohnpauschale und Kinderzuschlägen und zahlreiche weitere Leistungsverbesserungen. Durch die Anhebung der Freibeträge werden dabei etwa 110.000 Personen zusätzlich BAföG-Förderung erhalten können.

Dies ist alles andere als eine „Schrumpfkur“ wie die Grünen heute behaupten, sondern die erste substanzielle Erhöhung des BAföG seit Jahren. Die Grünen wollen diese BAföG-Reform schlecht reden und nehmen dabei in Kauf, dass junge Menschen grundlos verunsichert werden. Sie verschweigen bewusst, dass einige BAföG-Bezieher mit geringer Teilförderung aus dem BAföG fallen, weil ihre Eltern, deren Einkommenssituation die zentrale Bezugsgröße für das BAföG ist, die Einkommensgrenzen nach oben durchstoßen. Selbst wenn man diesen Effekt herausrechnet, werden immer noch über 70.000 Menschen zusätzlich Anspruch auf BAföG haben. Weil die Grünen wieder einmal Jahresdurchschnittszahlen und Jahresfallzahlen im BAföG durcheinander bringen, operieren sie wieder mit falschen Zahlen und grundloser Panikmache. Das ist durchschaubar und unprofessionell.“

Asylgesetz und Vorratsdatenspeicherung – Zur Sitzungswoche vom 12.-16.10.2015

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In den letzten Tagen hat die Diskussion um sogenannte Transitzonen die Debatte in der Flüchtlingspolitik bestimmt. Aktuell kommen viele Flüchtlinge ohne Registrierung nach Deutschland. Deshalb haben Bund und Länder beschlossen, Warte- und Verteilzentren einzurichten, in denen eine erste Aufnahme und Registrierung erfolgt. Das finde ich richtig. Falsch finde ich jedoch Vorschläge, zehntausende Flüchtlinge an den deutschen Grenzen zu inhaftieren. Genau das würden Transitzonen aber mit sich bringen. Das ist weder praktikabel noch verantwortbar. Wir brauchen vielmehr eine Rückkehr zu geordneten Asylverfahren in Europa. Konkret bedeutet das: Griechenland und Italien brauchen beim Aufbau von Ankunftszentren rasch finanzielle und logistische Unterstützung. Denn nur wenn Flüchtlinge bei ihrer Ankunft konsequent registriert werden, ist eine faire Verteilung auf die Mitgliedstaaten überhaupt möglich. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern müssen wir die EU-Außengrenzen besser sichern und ein europäisches Grenzmanagement schaffen. Wir werden außerdem Jordanien, den Libanon und die Türkei, stärker unterstützen, um auch dort die Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verbessern. Wir wissen aber auch: Der Kampf gegen die Fluchtursachen in den Heimatländern erfordert einen langen Atem. Das gilt insbesondere auch für den blutigen Bürgerkrieg in Syrien.

In Deutschland wollen wir von Anfang an die richtigen Weichen stellen, damit sich Flüchtlinge, die hier bleiben, rasch integrieren. Sprache, Bildung und Ausbildung sowie ausreichend Wohnraum sind hierfür elementare Voraussetzungen. Gleichzeitig werden wir unmissverständlich die Werte unserer Verfassung vermitteln: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land. Wenn wir diese Integrationsleistung schaffen, dann wird Deutschland auch von den Chancen profitieren, die der Zuzug mehrheitlich junger Menschen bedeutet.

Die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Kommunen leisten seit Monaten wichtige Arbeit in den Kommunen. Der Bundestag will dieses Engagement natürlich unterstützen und hat in dieser Woche ein Maßnahmepaket verabschiedet, um die Akteure vor Ort zu entlasten.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

  1. Länder und Kommunen entlasten, Asylverfahren beschleunigen – Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz beschlossen
  2. Regierungserklärungen zu 70 Jahren VN und zum Europäischen Rat
  3. Anpassung des Unterhaltsrechts
  4. Modernisierung des Vergaberechts
  5. Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen
  6. Präsidentschaftswahlen in Belarus

Anpassung des Unterhaltsrechts

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Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Unterhaltsrechts soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden. Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Modernisierung des Vergaberechts

Mit einem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Vergaberecht an neue Richtlinien der Europäischen Union anpassen. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabeverfahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen an Vergabeverfahren zu erleichtern.  Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.

Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, Eingangsprüfung, den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Auftragsausführung erstmals fast vollständig im Gesetz vorgezeichnet. Hierdurch sollen die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt werden, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in 2./3. Lesung beraten, soll eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten eingeführt werden. Ziel ist es, staatlichen Ermittlungsbehörden bei besonders schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand zu geben. Gleichzeitig soll die Privatsphäre durch die geplanten klaren und strengen Regelungen umfassend geschützt und die grundgesetzlichen und EU-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Das Gesetz soll zudem, so wie die SPD es auf ihrem letzten Parteikonvent beschlossen hat, hinsichtlich seiner Wirksamkeit aber auch der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach 36 Monaten evaluiert werden. Die Speicherung der Verkehrsdaten darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen: Inhalte dürfen nicht gespeichert, Bewegungsprofile nicht erstellt und Emails nicht erfasst werden. Die Provider müssen bei der Speicherung zudem höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten. Die Speicherung muss im Inland erfolgen. Die Speicherfrist von Verkehrsdaten soll dabei auf nur zehn Wochen beschränkt werden. Es handelt sich hierbei um eine Höchstspeicherfrist: Die nach diesem Gesetz gespeicherten Daten müssen unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. Kommt der Provider der Löschverpflichtung nicht nach, soll dies mit einer Geldbuße belegt werden. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden.
Die Anbieter müssen die Daten zudem gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung schützen. Auch für den Zugriff auf die gespeicherten Daten bestehen hohe Hürden: Ein Abruf der Daten darf nur bei einzeln aufgelisteten besonders schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen. Der Abruf der Daten soll transparent sein. Wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden. Auch der Missbrauch von Daten soll vermieden werden. Es wird ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen; damit wird eine Strafbarkeitslücke geschlossen.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Meine Stellungnahme folgt auf der Homepage heute Abend.

Oliver Kaczmarek ist erneut Mitglied des Vorstandes der SPD-Bundestagsfraktion

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Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek ist erneut in den erweiterten Vorstand der SPD-Bundestagsfraktion gewählt worden. Überdies hat die Fraktion ihn als stellvertretenden Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung bestätigt. „Ich freue mich über die Wiederwahl und danke den Kolleginnen und Kollegen für ihre Unterstützung“, erklärte Oliver Kaczmarek nach der Wahl. Als stellvertretender bildungspolitischer Sprecher ist der direkt gewählte Abgeordnete des Wahlkreises Unna I für zentrale Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion im Bereich der Bildungspolitik verantwortlich, zum Beispiel für die Weiterentwicklung des BAföGs oder der Hochschulfinanzierung.

Oliver Kaczmarek ist seit 2011 ordentliches Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Neben seiner Tätigkeit im Bildungsausschuss wirkt er in der 18. Wahlperiode auch als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie im Petitionsausschuss mit. Für die SPD-Bundestagsfraktion leitet er außerdem das Projekt „Neue Chancen – Wertschätzung für Bildung und Arbeit“ im Rahmen der Kampagne „Neue Gerechtigkeit“.

Flüchtlingspolitik und Krankenhausreform – Zur Sitzungswoche vom 28.9.-2.10.2015

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Der Deutsche Bundestag berät aktuell über ein neues Krankenhausstrukturgesetz. Ziel des Gesetzes ist es für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung und mehr Pflegepersonal zu sorgen. Der Entwurf hat in den Krankenhäusern, auch im Kreis Unna für Diskussionen und Gesprächsbedarf gesorgt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der schwierigen Situation vieler Krankenhäuser bewusst. Daher nehmen wir die Sorgen und Anfragen der Kliniken sehr ernst. In den parlamentarischen Beratungen setzen wir uns daher dafür ein, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu verbessern. In meinem Wahlkreis habe ich unter anderem Gespräche mit der Regionaldirektion der AOK, dem Geschäftsführer des Katholischen Hospitalverbunds Hellweg, dem Geschäftsführer des Evangelischen Krankenhauses Unna und dem Marienhospital in Schwerte geführt hat. Um einen intensiven Einblick in die Arbeit des Krankenhauspersonals zu erhalten, habe ich auch einen ganzen Tag im Evangelischen Krankenhaus in Unna hospitiert.

Oberstes Ziel der SPD in den Verhandlungen ist die Verbesserung der Situation des Pflegepersonals in den Krankenhäusern sowie die Beseitigung des Personalnotstandes. Dies haben wir in den Gesprächen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft deutlich gemacht. Eine oft formulierte Kritik der Krankenhäuser ist der Wegfall des sogenannten Versorgungszuschlags. Die SPD ist hier grundsätzlich bereit, auf die Krankenhäuser zuzugehen, um den Versorgungszuschlag zweckgebunden für mehr Pflegepersonal zu erhalten. Wir setzen außerdem weiterhin auf eine finanzielle Aufstockung des Pflegestellenförderprogramms.

Letzten Monat fand im Bundestag eine Anhörung mit Krankenhausvertreterinnen und –vertretern im Bundestag statt. Der Gesetzentwurf wird aktuell noch nachgebessert und soll 2016 in Kraft treten.

Weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Die Themen:

 

  1. Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren
  2. Bundeswehreinsatz EUNAVFOR MED gegen Schlepperbanden
  3. Umsetzung einer nationalen Dekade für Alphabetisierung
  4. Vorstellung eines Konzepts für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative
  5. 25 Jahre Deutsche Einheit

Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Beschleunigung von Asylverfahren

Nie waren weltweit mehr Menschen auf der Flucht vor Krieg, Terror und Verfolgung als in diesen Zeiten. Laut dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen sind knapp 60 Millionen Menschen auf der Suche nach Frieden, Sicherheit und einem neuen Leben. Immer mehr hilfesuchende Menschen kommen auch nach Europa, insbesondere nach Deutschland, um hier Asyl zu beantragen. Dieses Jahr erwarten wir zwischen 800.000 und 1.000.000 Schutzsuchende. Das stellt den Bund, die Länder und Kommunen und die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Wir müssen Lösungen finden, wie Deutschland seiner humanitären Verantwortung trotzdem gerecht werden kann.

Bisherige Beschlüsse
Der Koalitionsausschuss hat am 6. September verschiedene kurzfristige Maßnahmen beschlossen. Auf dem Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am 24. September wurden diese von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung bestätigt und konkretisiert. Ergebnisse sind unter anderem:

  • Um Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen, werden die entsprechenden Mittel aufgestockt
  • Um die Kommunen zu entlasten, zahlt der Bund den Ländern ab 2016 eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus und beteiligt sich an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusätzlich mit 350 Millionen Euro jährlich.
  • Die Dauer der Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden
  • Um der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, werden unter anderem 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendienstes in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen.

Zudem wurde unter Federführung des Bundesinnenministeriums ein Asylpaket, bestehend aus einen Artikelgesetz (Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz) und einer Verordnung erarbeitet und am Donnerstag in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Vorschläge in die Verhandlungen eingebracht.

Das Gesetz enthält unter anderen folgenden Reglungen:

  • Sichere Herkunftsstaaten: Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Dieser Beschluss ist in der SPD-Fraktion umstritten und konnte noch ergänzt werden. Der Bund wird sich weiter dafür einsetzen, die wirtschaftliche und soziale Lage in den Herkunftsstaaten für Minderheiten zu verbessern.
  • Beschleunigung des Asylverfahren: Zur Beschleunigung des Asylverfahrens können Asylbewerber verpflichtet werden, bis zu sechs statt bisher drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Für  Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten soll dies bis Ende des Verfahrens
  • Vorverlagerung und Verbesserung der Sprachförderung: Dabei geht es einerseits um eine Erhöhung der Zahl der Sprachkurse und andererseits darum, möglichst früh Sprachkurse anzubieten. Dafür werden die Mittel für Sprachkurse deutlich aufgestockt.  Außerdem werden die Integrationskurse für Geduldete und Asylbewerber, bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, geöffnet.
  • Integration in den Arbeitsmarkt: Zudem werden die Eingliederungstitel der Jobcenter so aufgestockt, dass wir dauerhaft bleibende Flüchtlinge aktiv bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen können. Anerkannte Asylberechtigte werden voll arbeitsberechtigt, erhalten Leistungen der Jobcenter und zählen in der Arbeitslosenstatistik.
  • Arbeitsvisa für Menschen aus Westbalkanländern: Wer einen Arbeits-oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen, seinen Lebensunterhalt und ggf. den seiner Familie selbst -ohne Sozialleistungen -decken kann und in den letzten zwei Jahren nicht als Asylbewerber oder Geduldeter in Deutschland Leistungen bezogen hat, soll mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.
  • Anpassungen im Leistungsrecht: Zudem sieht die Neuregelung begrenzt für den Zeitraum der Unterbringung in der Erstaufnahme vor, dass der notwendige persönliche Bedarf (Kommunikation, ÖPNV, Freizeit/Kultur, Bildung etc.) durch Sachleistungen gedeckt werden soll.
  • Erleichterungen im Bauplanungsrecht: In sämtlichen baurechtlichen Gebietskategorien – sowohl im Innen-wie im Außenbereich wird die Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften ausgeweitet.
  • Wohnungsbau: Um Wohnungsneubau anzureizen, sieht das Asylpaket vor, dass die den Ländern vom Bund zugewiesenen  Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau bis 2019 um insgesamt 2  Milliarden Euro erhöht werden. Kommunen werden Immobilien und Liegenschaften des Bundes schnell und  verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt.
  • Gesundheitsversorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern: Den Asylbewerbern werden fortan frühzeitig, regelmäßig und aktiv Schutzimpfungen angeboten. Die Krankenkassen werden verpflichtet, die Krankenbehandlung zu gewährleisten  und entsprechende Rahmenvereinbarungen zu treffen.

Um die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von besonders schutzbedürftigen traumatisierten Flüchtlingen zu ermöglichen, wird die Zulassungsverordnung der Ärzte hinsichtlich der Ermächtigungsmöglichkeiten geändert. So sollen künftig geeignete Ärzte, Psychotherapeuten und spezielle Einrichtungen, z.B. Traumazentren, die bisher über keine Kassenzulassung verfügten, zur Behandlung der Asylsuchenden ermächtigt werden können.

Den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und CDU/CSU zum Asylbeschleunigungsverfahren können Sie sich hier herunter laden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur schnelleren Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung von Asylbewerbern können Sie sich hier herunter laden.

 

Umsetzung einer nationalen Dekade für Alphabetisierung

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Mit dem vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen wollen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung ausgestalten. 7,5 Millionen Menschen der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland können keine zusammenhängenden Texte lesen oder schreiben. Zur Verringerung von funktionalem Analphabetismus in Deutschland sollen bewährte Strategien weiterentwickelt und neue Förderformate etabliert werden. Das Konzept zur Alphabetisierung sieht u.a. vor, dass ein familien- und lebensweltorientiertes Förderprogramm etabliert wird, die arbeitsplatzorientierte Grundbildung ausgebaut wird und eine nationale Koordinierungs- und Monitoringstelle eingerichtet wird.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU zur Umsetzung der Alphabetisierungs-Dekade können Sie sich hier herunter laden.

Meine Rede zu dem Antrag von SPD und CDU/CSU können Sie sich hier ansehen.