Berlin – Seite 19 von 24 – Oliver Kaczmarek, Md

Neue Einblicke für Volkswirtschafts-Studenten Serge Esterlein aus Unna in Berlin

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Zwei Monate begleitete Serge Esterlein den Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek als Praktikant in seinem Hauptstadtbüro. In den vier vergangenen Sitzungswochen nahm der Volkswirtschafts-Student der Ruhr-Universität Bochum an Ausschuss- und Arbeitsgruppensitzungen teil, besuchte das Plenum des Deutschen Bundestags und konnte in zahlreichen Gesprächen vertiefte Einblicke in das politische System der Bundesrepublik Deutschland nehmen.

Die SPD-Bundestagsfraktion bietet Praktikanten in den Berliner Abgeordnetenbüros ein umfangreiches Praktikantenprogramm an. Ein besonderes Highlight sind die Besuche in den verschiedenen Ministerien wie dem Arbeits- oder dem Familienministerium. Aus erster Hand erfahren die Praktikanten wie Politik im Zusammenspiel von Bundestag und Bundesregierung abläuft. Von der konkreten Gesetzesinitiative bis zu Grundsatzfragen werden verschiedenste Themen offen und lehrreich miteinander diskutiert.

Viele Fachpolitiker stellen sich den Fragen der Praktikanten und berichten aus ihrem Themenbereich. Auf der Tagesordnung steht die ganze Bandbreite der Politik. Die Außenpolitik wird ebenso besprochen wie die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Dabei erlangen die Praktikanten einen Einblick in die Hintergründe politischer Entscheidungen und können in den direkten Dialog mit den Entscheidungsträgern treten.

Serge Esterlein selbst sagt: „Es ist faszinierend den Puls der Politik zu spüren. Du gehst morgens um halb 10 zum Ausschuss und läufst an Kameraleuten, Journalisten, Besuchergruppen von Schulklassen, Mitarbeitern, hochrangigen Politikern und den geschichtsträchtigen Wänden des Reichstagsgebäudes vorbei. Das ist wirklich ein ganz eigener Schmelztiegel der Gesellschaft. Ich danke dem gesamten Büro, dass ich die Politik hier miterleben und auch ein Stückweit durch meine Arbeit mitgestalten konnte.“

„Ich biete Praktikantinnen und Praktikanten gerne die Chance einen Einblick in den Berufsalltag eines Abgeordneten zu bekommen. Gleichzeitig ist es für mich spannend zu hören, wie junge Menschen den politischen Betrieb in Berlin wahrnehmen. Ich wünsche Serge Esterlein für seinen weiteren Weg alles erdenklich Gute.“, berichtet Oliver Kaczmarek.

Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

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In den letzten Jahren nutzten Unternehmen Leiharbeit und Werkverträge immer wieder dazu, Stammbelegschaften zu verdrängen und den Arbeitnehmerschutz zu umgehen. Dem schiebt die SPD mit einem neuen Gesetz einen Riegel vor.

 

Nach Ablauf von 9 Monaten verdienen in einem Betrieb angestellte Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ab sofort dasselbe wie Festangestellte. Wer länger als 18 Monaten an einen Betrieb entliehen wird, muss künftig unbefristet beschäftigt werden, wenn dies in einem Tarifvertrag nicht anders geregelt ist. Das neue Gesetz verbietet es auch, Leiharbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen.

 

Mit der Abschaffung der „Vorratsverleiherlaubnis“ verhindern wir, dass missbräuchlich geschlossene Werkverträge nachträglich als Leiharbeitsverhältnisse getarnt und damit legalisiert werden. Gesetzlich wird auch definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, um Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung abhängiger und selbständiger Tätigkeit zu geben. Außerdem stärken wir die Betriebsräte, die künftig Informationsrechte über Anzahl und Aufgaben der Werkvertragsarbeiter auf dem Firmengelände erhalten. Verträge, die dem Einsatz von Drittpersonal zugrunde liegen, müssen verpflichtend vorgelegt werden. Hierüber wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu beraten sein.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

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Nicht immer schaffen Beschäftigte es, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Im Rentenübergang entstehen dadurch aber Nachteile. Um diese abzumildern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Eintritt in den Ruhestand selbstbestimmt und flexibel zu gestalten, hat der Deutsche Bundestag abschließend über ein neues Gesetz beraten.

 

Darin wird unter anderem die Möglichkeit verbessert, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um stattdessen weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Darüber hinaus wird ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt, um frühzeitig berufsbedingte Belastungen und Krankheiten zu erkennen, die einer Fortführung der Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze im Weg stehen könnten.

 

Hier finden Sie den Gesetzentwurf.

Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten

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Der Bund möchte Länder und Kommunen in den kommenden Jahren bei den Kosten für Integration zusätzlich finanziell unterstützen. Am 16. Juni 2016 sowie am 7. Juli 2016 hatten sich Bund und Länder geeinigt und konkrete Maßnahmen vereinbart.

 

Das Parlament hat diesen Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Das Gesetz sieht vor, dass von 2016 bis 2018 die Länder jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro als Integrationspauschale über eine Erhöhung ihrer Umsatzsteueranteile erhalten. Auch sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Gesetzentwurf plant auch, einen weiteren Schritt für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen umzusetzen: Ab 2018 sollen die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlastet werden durch eine Umverteilung der Steuerverteilung. Dafür sollen laut Entwurf eine Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder und vier Milliarden Euro im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll bei den Kosten der Unterkunft durch diese Anhebung nicht ausgelöst werden, das heißt die Verwaltungsaufgaben verbleiben bei den Kommunen.

 

Hier geht es zum Gesetzesentwurf.

Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

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Neben der Abschaffung des Kooperationsverbots haben die Ministerpräsidenten noch weitere Änderungen bei den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern beschlossen. Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Stattdessen übernimmt der Bund die Verantwortung, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern sicherzustellen. Die Länderanteile an der Umsatzsteuer werden zukünftig nicht nur nach der Einwohnerzahl verteilt, sondern durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft ausgeglichen. Gleichzeitig wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer insgesamt um 4 Milliarden Euro erhöht. Wichtig ist dabei auch, dass die kommunale Finanzkraft in den Ländern zu 75% in die Gesamtberechnung der Finanzkraft der Länder miteinbezogen wird. Länder mit finanzschwachen Kommunen erhalten auf diese Weise einen höheren Anteil.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Autobahnen in Deutschland in Zukunft nicht privatisiert werden können. Es soll verfassungsrechtlich verankert werden, dass die Bundesstraßen unwiderruflich öffentliches Eigentum bleiben. Es soll eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingerichtet werden, damit Bundesfernstraßen besser geplant und schneller gebaut werden können.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.

Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickeln

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Kinder sollen in der Schule auch ein ausgewogenes Ernährungsverhalten und einen Bezug zu Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung aufbauen können. Um dies zu unterstützen hat der Bundestag diese Woche in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung von EU-Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch beraten.

 

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11. Mai 2016 beschlossen, das bisherige Schulobst- und -Gemüseprogramm sowie das Schulmilchprogramm zu einem neuen Schulprogramm zusammenzufassen. Auf nationaler Ebene waren die Programme bislang getrennt im Schulobstgesetz und der Schulmilch-Durchführungsverordnung geregelt. Die Aufhebung dieser Regelungen und Neuregelung dieses Bereiches im geplanten Gesetz schafft die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwei bereits existierende EU-Schulprogramme zusammengelegt werden: Das Schulfruchtprogramm soll gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten bei jungen Schülern unterstützen und wird in Deutschland von mittlerweile 9 Bundesländern an Schulen angeboten. Das EU-Schulmilchprogramm fördert eine Milchabgabe an Kita- und Schulkinder und wird von 14 Bundesländern angenommen.

 

Insgesamt investiert die EU rund 250 Millionen Euro für Schulernährungsprogramme in allen Mitgliedstaaten. Zum Schuljahr 2017/18 stehen für Deutschland mindestens 29 Millionen Euro aus Brüssel bereit.

 

Hier der Gesetzentwurf dazu.

Tanzschule Thiele und UNIQ auf dem Wirtschaftsempfang der SPD-Bundestagsfraktion

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Auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek nahmen Björn und Sandra Thiele, die Eigentümer der Tanzschule Thiele aus Schwerte sowie Unternehmer des Jahres 2016 in Schwerte, sowie Jens Krömer und Andreas Engel von der Firma UNIQ aus Holzwickede am Wirtschaftsempfang der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin teil. Das Programm stand unter dem Titel Investition, Zusammenhalt, Erfolg. Es beinhaltete eine Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik und ein zusammenfassendes Statement von Bundeswirtschaftsminister und SPD-Parteivorsitzendem Sigmar Gabriel. Bereits zum fünften Mal lud die SPD-Bundestagsfraktion Unternehmerinnen und Unternehmer aus der ganzen Republik ein, um über die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und aktuelle politische Fragen zu sprechen.

„Sozialer Zusammenhalt und wirtschaftlicher Erfolg gehen Hand in Hand. Die deutsche Sozialpartnerschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten für Millionen von Menschen sozialen Aufstieg und Wohlstand bedeutet. In der Zeit der Digitalisierung, die neben einer starken Industrie auch immer mehr von modernen und innovativen Dienstleistungen geprägt ist, stellt sich die Frage wie wir sozialen Zusammenhalt und nachhaltiges Wachstum gestalten wollen. Der Dialog mit den Unternehmern von der Tanzschule Thiele und der Firma UNIQ aus meinem Wahlkreis war sehr bereichernd für mich.“, berichtet der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Auf Klassenfahrt in Berlin: Peter-Weiß-Gesamtschule im Gespräch mit Oliver Kaczmarek

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Eine Schülergruppe der Klasse 10f der Peter-Weiß-Gesamtschule in Unna besuchte diese Woche ihren Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek im Deutschen Bundestag in Berlin. Im Mittelpunkt des Gesprächs stand die Frage der Bildungspolitik. Darüber hinaus zeigten die Schülerinnen und Schüler besonderes Interesse an mehr Angeboten für junge Menschen in Unna.

„Die Frage nach öffentlichen Angeboten für Jugendliche hat mich selbst umgetrieben, als ich in der Schülervertretung aktiv war. Indem man sich einmischt in die Politik, können auch Jugendliche viel erreichen für ihre Interessen. Ich habe mich sehr über die Diskussion mit den Schülerinnen und Schülern im Deutschen Bundestag gefreut!“, erklärt Oliver Kaczmarek abschließend.

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

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Selbstbestimmt und flexibel. So soll der Rentenübergang aussehen nach einem Gesetzesentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt haben. Durch die Veränderungen in der Arbeitswelt verändern sich auch die Anforderungen an den Rentenübergang. Während es auf der einen Seite Menschen wegen der beruflichen Belastung nicht schaffen bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten, gibt es auf der anderen Seite Menschen, die gerne länger arbeiten würden. Für beide Gruppen sollen neue Angebote geschaffen werden. Einerseits soll Teilzeitarbeit vor dem Renteneintritt mit einer Teilrente erleichtert werden und andererseits sollen Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Entgeltpunkte bekommen zu können.

Zusätzlich soll ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt werden. So können präventiv Risiken bei der Fortführung der Beschäftigung erkannt werden.

Der Gesetzentwurf findet sich hier.

Förderzeitraum Investitionen finanzschwacher Kommunen verlängern

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Die Bundesregierung hat einen Fonds aufgelegt für mehr Investitionen in den Kommunen. 3,5, Milliarden Euro stehen bereit, um Projekte vor Ort zu finanzieren. Auch der Kreis Unna profitiert von diesen Geldern. Voraussetzung für die Realisierung ist, dass die Kommunen einen Eigenanteil von 10% aufbringen. Die weiteren 90% werden aus Bundesmitteln bestritten.

Da einige Kommunen angemeldet haben, mehr Zeit für die Planung zu benötigen, beschließt der Bundestag das Programm um zwei Jahre bis 2020 zu verlängern. Die Mittel sollen tatsächlich vor Ort ankommen, damit Verbesserungen spürbar werden.

Die Gesetzesänderung finden Sie hier.