Infodienst – Seite 92 von 150 – Oliver Kaczmarek, Md

Asylpaket II und Meister-BAföG – Zur Sitzungswoche vom 22.-26.2.2016

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Die Berliner Sitzungswoche begann diesmal mit einer vereinbarten Debatte zu den Ereignissen im sächsischen Clausnitz und Bautzen. Das augenscheinlich fehlende Unrechtsbewusstsein der Beteiligten an der „Protestaktion“ in Clausnitz, die Beifall-klatschende Menge vor dem brennenden Flüchtlingswohnheim in Bautzen – die vollständig fehlende Empathie für geflüchtete Menschen schockiert. Es sind nicht die ersten Vorfälle dieser Art in Sachsen. Eine Debatte über Ursachen und Konsequenzen ist notwendig, wie mein Kollege Uli Grötsch für die SPD-Bundestagsfraktion in seiner Rede deutlich gemacht hat. Denn nichts ist falscher als der von dem wütenden Mob in Clausnitz vorgetragene Satz: „Wir sind das Volk“!

Als SPD-Bundestagsfraktion arbeiten wir indes weiter daran, den Menschen, die bei uns bleiben können, Perspektiven zu bieten. Und mittel- und langfristig betrachtet werden die zugewanderten Menschen einen positiven Beitrag zur Volkswirtschaft und zur Entlastung der Sozialsysteme leisten. Deshalb lohnt es sich, heute Geld für einen zügigen Spracherwerb, Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsmarktintegration zu investieren. Unser Beschluss „Flüchtlinge als Chance für die deutsche Wirtschaft“ formuliert, welche Chancen die Zuwanderung für unsere Wirtschaft bietet und was jetzt getan werden muss, um die Chancen zu nutzen.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche, unter anderem das Asylpaket II, haben meine Mitarbeiterinnen in diesem Info-Dienst aufbereitet. Falls Sie meinen Namen in den Abstimmungslisten dieser Woche nicht finden, so hat das seinen Grund darin, dass ich in dieser Woche aus Krankheitsgründen an den Sitzungen des Bundestags nicht teilnehmen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Asylverfahren beschleunigen, leichtere Ausweisung bei Straffälligkeit
2. Meister BAföG wird attraktiver
3. Intelligente Mobilität fördern
4. EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen
5. Für alle Recht auf Girokonto schaffen

Asylverfahren beschleunigen, leichtere Ausweisung bei Straffälligkeit

Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen in Deutschland einen Antrag auf Asyl gestellt wie in den letzten 15 Jahren zusammen. Das Asylpaket II, das am Donnerstag im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, sorgt mit zwei Gesetzen für mehr Ordnung und schnellere Verfahren.

Durch schnellere Asylverfahren soll zügiger über die Bleibeperspektive für in Deutschland schutzsuchende Menschen entschieden werden. So sieht es das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren vor. Asylsuchende mit geringen Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht werden künftig in besonderen Aufnahme-Einrichtungen untergebracht, in denen sie das Asylverfahren binnen drei Wochen durchlaufen. Dort unterliegen sie einer Residenzpflicht, das heißt, sie dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Diese Regelung betrifft unter anderem Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, Folgeantragsteller sowie Personen, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzudecken oder die aus schwerwiegenden Gründen ausgewiesen worden sind. Im Falle der Ablehnung des Asylgesuchs soll die Rückführung ebenfalls über die Aufnahme-Einrichtung abgewickelt werden können. Wer sich diesem Verfahren verweigert, dem droht die Einstellung des Asylverfahrens.

Darüber hinaus wird der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt. Subsidiären Schutz können Menschen beantragen, wenn sie zwar keinen Anspruch auf Asyl haben,  ihnen im Herkunftsland aber ernsthafter Schaden droht. Für minderjährige Flüchtlinge kann eine Härtefallprüfung vorgenommen werden. Das Aussetzen des Familiennachzugs gilt nur für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten und nicht für diejenigen, die als Asylbewerber oder Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden.

Wir haben folgende weitere Maßnahmen beschlossen:

  • Um Verzögerungen von Rückführungen und Missbrauch zu verhindern, gibt es künftig einheitliche Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste. Der Bund wird sich stärker bei der Beschaffung von Ausweispapieren einbringen, die zur Ausreise nötig sind.
  • Minderjährige in den Unterkünften werden besser geschützt. Personen, die dort mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung betraut sind, müssen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen.
  • Straffällige Ausländer werden eher ausgewiesen und Asylbewerbern wird die Anerkennung als Flüchtling eher versagt.

Das Asylpaket II ergänzt die im Oktober vergangenen Jahres verabschiedeten Maßnahmen zur Entlastung von Kommunen und Ämtern, sowie im Bereich Wohnungsbau, Bildung und Spracherwerb. Meinen Bericht im Info-Dienst vom 16. Oktober 2015 können Sie hier nachlesen.

Mit den beiden Asylpaketen hat der Bundestag mehr Ordnung in den Verfahren und notwendige rechtliche Klarstellungen geschaffen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit der Zuwanderung durch Flüchtlinge kann nur durch internationale Anstrengungen insbesondere in der EU und durch die Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern erfolgen. Was jetzt nötig ist, ist ein Integrationspaket, das Klarheit schafft über die Perspektiven der Integration der Menschen, die in Deutschland dauerhaft bleiben können. Weitere Asylrechtsverschärfungen sind aus meiner Sicht nicht notwendig.

Die Gesetze zum Asylpaket II finden Sie hier:

Meister-BAföG wird attraktiver

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Am Freitag hat der Bundestag die größte Ausweitung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) seit 2002 beschlossen. Seit 1996 unterstützt der Bund Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Das Gesetz wird jetzt umfassend modernisiert und der Leistungsumfang sowie der Förderkreis erweitert.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir eine Anhebung der Zuschüsse zum Unterhalts- und Maßnahmenbeitrag auf 50 bzw. 40 Prozent durchsetzen. Berufliche Aufstiegsfortbildung wird damit noch attraktiver, insbesondere für Weiterbildungswillige, die bisher wegen der hohen Folgekosten davor zurück schreckten. Mit der Erhöhung des Erlasses bei erfolgreichem Maßnahmenabschluss auf 40 Prozent wollen wir zudem zu mehr Durchhaltewillen in schwierigen Situationen motivieren.

Zukünftig können auch Bachelor-Absolventen einen Zugang zur Förderung bekommen, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs o.ä. machen wollen. Damit tragen wir zur Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen bei. Das Gesetz erhöht und vereinheitlicht darüber hinaus den Kinderbetreuungs-zuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein. Bei langen Bearbeitungszeiten sollen Antragsstellerinnen und Antragssteller von einer Vorschussregelung profitieren.

Das dritte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes können Sie hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807055.pdf

Intelligente Mobilität fördern

Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche einen Antrag zur Nutzung der Potentiale der Digitalisierung im Verkehrsbereich verabschiedet. Damit wollen wir die Digitalisierung in allen Verkehrsbereichen – vom Straßen- und Schienenverkehr bis zur Logistik und zur Luftfahrt – nutzen und fördern.

Die Mobilitätsplanung der Zukunft muss sowohl die Verdichtung und Zunahme der Mobilität in den Metropolregionen berücksichtigen als auch den Rückgang der Infrastruktur in ländlichen Räumen auffangen. Dabei lässt sich z.B. vorhandene Infrastruktur durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses weitaus effizienter nutzen. Dadurch können Staus und Verspätungen verringert und somit Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß reduziert werden.

Um die Potentiale der Digitalisierung zu nutzen, bedarf es enormer staatlicher Anstrengungen in der Forschung, Förderung und bei der Anpassung rechtlicher Rahmen und Standards. Hierzu soll die Bundesregierung eine verkehrsträgerübergreifende Strategie zur intelligenten Mobilität vorgelegen. Weitere Handlungsfelder betreffen etwa die Automatisierung des Schienenverkehrs, Aufbau einer intelligenten Verkehrssteuerung sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für automatisiertes Fahren.

Eine wichtige Voraussetzung für intelligente Mobilität sind schnelle Internetverbindungen und intelligente Datennutzung. Dabei muss das hohe Datenschutzniveau in Deutschland stets sichergestellt werden. Personenbezogene Daten, die vom Fahrzeug erzeugt werden, sollen daher nur mit Zustimmung des Betroffenen und bestehend auf einer gesetzlichen Grundlage pseudonymisiert erhoben werden dürfen, so dass u. a. die Erstellung von Bewegungsprofilen mit einem direkten Personenbezug nicht möglich ist.

Den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Intelligente Mobilität fördern – Die Chancen der Digitalisierung für den Verkehrssektor nutzen“ können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807362.pdf

EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht beschlossen. Ziel ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten.

Neu eingeführt werden unter anderem Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und Tabak zum Selbstdrehen, die künftig aus einer Kombination von Bild und Text bestehen, die 65 Prozent der Packungsfläche umfassen. Außerdem werden europaweit einheitliche Regelungen zu Zusatzstoffen getroffen. Verboten werden charakteristische Aromen wie etwa Menthol. Auch andere Zusatzstoffe sollen verboten werden, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen. Diese Zusatzstoffe werden auch in elektronischen Zigaretten verboten. Darüber hinaus werden auch Werbeaktivitäten etwa in Form von Gutscheinen oder Gratisverteilungen verboten.

Weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfs:

  • Um die Rückverfolgbarkeit und Echtheit von Tabakerzeugnissen zu gewährleisten, müssen deren Packungen ein individuelles Erkennungsmerkmal und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen.
  • Für neuartige Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.
  • Erstmals werden Regelungen zu elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern getroffen. Der Gesetzentwurf enthält Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Produktsicherheit, Verpackungsgestaltung und Pflichten für die Hersteller, Importeure und Händler nach Inverkehrbringen sowie ein Rückrufmanagement.

Rauchen ist eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken in Deutschland und innerhalb der EU. Im Jahr 2013 starben allein in Deutschland 46.332 Menschen an Krebserkrankungen, die auf das Rauchen zurückgeführt werden können.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807218.pdf

Für alle Recht auf Girokonto schaffen

Der Bundestag führt einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle ein. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen. Auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen.

Bei dem sogenannten „Jedermann-Konto“ oder „Basiskonto“ handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel kein Recht, Schulden zu machen – also keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten – besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist mit weiteren Verbesserungen für Verbrauchern verbunden. Zum Beispiel wird es einfacher, zu einem anderen Finanzinstitut zu wechseln. Außerdem müssen Banken künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren informieren.

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807204.pdf

Regierungserklärung und Verbraucherrechte – Zur Sitzungswoche vom 15.-19.2.2016

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Die Europäische Union steht inmitten ihrer größten Bewährungsprobe. Die Briten planen ein Referendum über den Verbleib in der EU, in der Flüchtlingspolitik gibt es keinen gemeinsamen Nenner. Dabei ist Europa eine Erfolgsgeschichte, die uns über 70 Jahre andauernden Frieden und Wohlstand beschert hat. Ebendiesen Wohlstand, der Europa auch zum Ort für Wünsche und Hoffnungen für Millionen von Geflüchteten macht.

Europa muss in diesen Zeiten beweisen, dass es in der Lage ist, die Flüchtlingskrise gemeinsam unter Kontrolle zu bringen. Nur dann haben die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in die Europäische Einigung. Und nur dann entziehen wir Nationalisten und Populisten den Nährboden. Deshalb hat die SPD prominente Stimmen gegen Populismus gesammelt: Meine Stimme für Vernunft. Mehr zu dieser Kampagne finden Sie hier.

Auch wenn wir für große Fragen große gemeinsame Lösungen brauchen, dürfen wir eines nicht vergessen: Die Leistungen unserer Städte und Kommunen, auch abseits der Herausforderungen durch den Zuzug geflüchteter Menschen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb 2013 im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass die Kommunen finanziell entlastet werden. Seitdem hat der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter sowie die Kosten für das BAföG komplett übernommen und in vielen weiteren Bereichen für Entlastung gesorgt. Wo genau, steht hier zusammengefasst.

Die weiteren Themen der Sitzungswoche habe ich wie immer in diesem Info-Dienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat
2. Verbraucherschutz bei Immobilienfinanzierung stärken
3. Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex-Geschäften einsetzen

Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat

In dieser Woche traf sich in Brüssel der Europäische Rat zu Beratungen über das britische Referendum zum EU-Austritt (sog. „Brexit“) und den Umgang mit der Flüchtlingskrise. Diese Themen standen im Zentrum der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin sowie der anschließenden Debatte am Mittwoch.

In Großbritannien könnte es noch in diesem Jahr zu einem Referendum über den Verbleib des Königreichs in der EU kommen. So hat es Premierminister David Cameron angekündigt. Die Reform-Forderungen des britischen Premiers standen im Zentrum der Beratungen des Europäischen Rates diese Woche. Merkel machte in ihrer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag deutlich, dass es die europäische Freizügigkeit und das Prinzip der Nicht-Diskriminierung nicht zur Disposition stehen.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann plädierte dafür, trotz grundsätzlicher Vorbehalte über Sonderregelungen für einzelne Mitgliedsstaaten die Chance für eine Einigung mit Großbritannien zu nutzen. Eine EU ohne Großbritannien würde Europa empfindlich schwächen – wirtschaftlich und politisch. Deshalb lohne sich die politische Anstrengung, mit Großbritannien einen Kompromiss zu auszuhandeln, der den Verbleib in der EU ermöglicht. Eine Einigung darf allerdings nicht um den Preis der Desintegration erzielt werden, vielmehr muss sie Europa festigen und seine Reform- und Integrationsfähigkeit erhalten.

Die Flüchtlingspolitik ist das zweite beherrschende Thema beim Treffen der europäischen Staats- und Regierungschefs. Eine europäische Lösung im Umgang mit den nach Europa flüchtenden Menschen steht noch aus. Bundeskanzlerin Merkel sprach sich in ihrer Erklärung für eine spürbare Reduzierung der ankommenden Geflüchteten aus. Dazu müssten Fluchtursachen weiter und besser bekämpft, der Schutz der Außengrenzen und die Steuerung des Zuzugs effektiver geregelt werden. Die Zusammenarbeit mit der Türkei sei hier ein zentrales Thema. Die Türkei habe in den letzten Monaten in einem Maße Flüchtlinge aufgenommen, dem jeder in Europa – und auch wir in Deutschland – großen Respekt zollen müsse, bekräftigte Thomas Oppermann. Die weitere Zusammenarbeit mit der EU stehe und falle mit der Frage, ob wir bereit sind, ihnen auch einen Teil der Flüchtlinge abzunehmen. Deshalb müsse mit der Verweigerungshaltung einiger EU-Länder, eine gemeinsame Flüchtlingspolitik zu betreiben, Schluss sein.

Weitere Information der SPD-Bundestagsfraktion zur Rede des Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/durch-nationale-alleing%C3%A4nge-wird-nichts-europa-besser

Verbraucherschutz bei Immobilienfinanzierung stärken

Verbraucherinnen und Verbraucher werden künftig bei der Vergabe von Immobilienkrediten gestärkt. So sieht es das am Donnerstag verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vor.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden die Vorgaben zur Darlehensvergabe und -vermittlung EU-weit harmonisiert. Die entsprechende Richtlinie führt zu Änderungen im gesamten Prozess der Immobilienkreditvergabe – von der Werbung über Kreditwürdigkeitsprüfung bis hin zu Beratungsleistungen. Der Darlehensgeber soll u.a. künftig verpflichtet werden, vor Vertragsschluss ein Merkblatt mit für den Verbraucher relevanten Informationen zu einem Kredit zu übergeben. Außerdem dürfen keine Kredite mehr vergeben werden, ohne zuvor die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, um Überschuldungen vorzubeugen. Zudem enthält das Gesetzespaket Neuregelungen bei Dispozinsen, um die Banken zu transparenteren Informationen über Dispo-Sätze und Alternativen zu Dispokrediten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verpflichten.

Bestehende Widerrufsrechte aus Altverträgen zur Immobilienfinanzierung zwischen 2002 und 2010 werden zudem befristet. Sie können nur noch innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltend gemacht werden.

Angehängt an dieses Gesetz wird eine Änderung im Handelsgesetzbuch, die Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss entlastet. Die Höhe der Pensionsrückstellungen richtet sich bisher nach den Kapitalmarktzinsen der letzten sieben Jahre, künftig der letzten zehn Jahre. Damit werden die Auswirkungen der langen Niedrigzinsphase auf die in den Jahresabschlüssen festgestellten Gewinne abgemildert. Die dabei entstehenden Bewertungsgewinne dürfen allerdings nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Das Geld bleibt im Unternehmen und dient der Sicherung der künftigen Pensionsansprüche.

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/059/1805922.pdf

Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex-Geschäften einsetzen

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Ein Untersuchungsausschuss wird sich mit der Aufklärung um die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte zwischen 1999 und 2012 befassen. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen wurde am Freitag im Deutschen Bundestag angenommen.

Bei den Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag sehr rasch gekauft und verkauft. Damit konnten sich verschiedene Anleger für dieselbe Aktie ungerechtfertigt Kapitalertragssteuer erstatten lassen. Aufklärungsgegenstand des Untersuchungsausschusses soll sein, wieso diese Geschäfte nicht früher unterbunden wurden, wie hoch der entstandene Schaden ist, ob sich möglicherweise Kreditinstitute des öffentlichen Sektors an diesen Geschäften beteiligt haben.

Außerdem soll geklärt werden, ob die in 2012 getroffenen Maßnahmen hinreichend sind, um die Praxis in Zukunft zu verhindern.

Den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806839.pdf

Hintergrundinformationen über die Cum-Ex-Geschäfte hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bereitgestellt: http://www.bundestag.de/blob/400308/a3ccdc2fb67e9d7e03e6c7b875a4c5e5/cum-ex-geschaefte-data.pdf