Infodienst – Seite 92 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Hochschulstatistikgesetz an veränderte Studienbedingungen angepasst

,

Der Deutsche Bundestag hat der Novelle des Hochschulstatistikgesetzes am Donnerstag zugestimmt. Damit verbessern wir die Datengrundlage für eine effektive Steuerung der Hochschulpolitik. Nur auf Basis zuverlässiger Statistiken über Studierende, Promovierende und das Personal lassen sich begründete und nachhaltige hochschulpolitische Entscheidungen treffen und anschließend auch auf ihre Wirksamkeit überprüfen.

In seiner aktuellen Fassung bildet das Hochschulstatistikgesetz die letzten großen Änderungen im Hochschulbereich noch nicht ab. Mit dem nun beschlossenen Gesetz reagieren wir insbesondere auf den Wandel der Hochschullandschaft seit Einführung der gestuften Studiengänge nach dem Bachelor-/Master-System. Unter anderem führen wir dafür eine Studienverlaufsstatistik ein und schaffen eine zentrale Auswertungsdatenbank Hochschulstatistik. Damit werden Informationen über Fachwechsel, Studienabbrüche und über Übergänge vom Bachelor in den Master verbessert. Darüber hinaus wird auch eine Promovierendenstatistik eingeführt.

In den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs konnten wir zudem durchsetzen, dass die erste Datenerhebung der Prüfungen und Studierenden erst im Sommersemester 2017 durchgeführt werden muss. Das lässt den Hochschulen genügend Zeit, sich auf die Änderungen der Statistik einzustellen. Ebenso sollen auch die Gasthörerzahlen weiterhin von der Hochschulstatistik erfasst werden, da dieser Weg der Weiterbildung zunehmend an Stellenwert gewinnt. Außerdem wird der Zeitraum der Datenspeicherung verlängert, um zukünftig das lebenslange Lernen und die wissenschaftliche Weiterbildung noch besser abbilden zu können.

Hier finden Sie das Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes.

Meine Rede im Deutschen Bundestag können Sie hier ansehen.

Junge Menschen vor den Gefahren von E-Zigaretten schützen

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird das Abgabeverbot für Tabakwaren auf die Abgabe elektronischer Zigaretten und Shishas ausgedehnt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag im Bundestag verabschiedet.

Bei elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas, bei denen sogenannte Liquids (so heißt der Verbrauchsstoff bei elektronischen Zigaretten) verdampfen, handelt es sich nicht um „Tabakwaren“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Daher greifen die dahingehenden strikten Abgabe- und Konsumverbote bislang nicht. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wird diese Gesetzeslücke nun geschlossen. Die neuen Regelungen sorgen außerdem dafür, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten sowie elektronischen Shishas auch für den Versandhandel gelten.

E-Zigaretten und E-Shishas sind bei vielen Kindern und Jugendlichen beliebt. Schätzungsweise jeder fünfte Jugendliche hat bereits eine E-Shisha probiert. Allerdings zeigen aktuelle Studien, dass diese Produkte gesundheitsgefährdend sind und deshalb nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehören. Beim Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas erhöht sich die Gefahr, an Krebs oder einer Lungenschädigung zu erkranken.

Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas finden Sie hier.

Dialog zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung

, ,

Wie müssen sich berufliche und akademische Bildung an veränderte wirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen anpassen? Mit dieser Frage beschäftigt sich die von mir geleitete Projektgruppe #NeueChancen der SPD-Bundestagsfraktion in ihrem zweiten Dialogpapier und sucht dazu den Austausch mit Expertinnen und Experten.

Das Verhältnis von beruflicher und akademischer Bildung befindet sich seit Jahren im Wandel. Immer mehr junge Menschen machen Abitur und nehmen ein Studium auf. In den Betrieben bleiben dagegen jedes Jahr viele Ausbildungsstellen unbesetzt, während Schülerinnen und Schüler mit niedrigeren Schulabschlüssen sich erfolglos um Lehrstellen bemühen.

Gleichzeitig lösen sich die starren Grenzen zwischen beruflicher und akademischer Bildung zunehmend auf. Berufsausbildung und Studium sind heute nicht nur durchlässiger, neue Formate wie das duale Studium ermöglichen eine Kombination von Qualifikationen und Abschlüssen.

Die Projektgruppe #NeueChancen skizziert in ihrem Dialogpapier „Neue Aufstiegschancen – Gleiche Wertschätzung für berufliche und akademische Bildung“ Herausforderungen und Handlungsfelder sowie konkrete Fragen zur Gestaltung des Wandels zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Ziel ist es dabei, neue Chancen auf Ausbildung, Studium und Berufseinstieg sowie neue Aufstiegs- und Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu ermöglichen.

Reden Sie mit über Chancengleichheit im Bildungsbereich!

Wie können wir junge Menschen beim Übergang von Schule in Ausbildung oder Studium besser unterstützen? Wie schaffen wir Ausbildungszugänge auch für junge Menschen mit geringen Qualifikationen? Und wie stärken wir die Gleichwertigkeit und die gegenseitige Anerkennung und Verzahnung von beruflicher und akademischer Bildung?

Zu diesen und anderen Fragen freut sich die Projektgruppe auf Ihre Anregungen und Ideen. Wer mitreden und der SPD-Bundestagsfraktion Anregungen zur Bildungspolitik geben möchte, kann eine E-Mail an die Projektreferentin #NeueChancen senden oder die eigenen Vorschläge auf der Ideenplattform des Projekts einreichen und mit anderen Usern diskutieren.

Das Dialogpapier „Neue Aufstiegschancen – Gleiche Wertschätzung für berufliche und akademische Bildung“ finden Sie hier.

Hier gibt es alle aktuellen Meldungen zum Projekt #NeueChancen.

Konsequenzen aus Übergriffen in Köln und Fraktionsklausur: Zur Sitzungswoche vom 11.-15.01.2016

,

Das neue Jahr 2016 hat zu Beginn mit den massiven Übergriffen auf Frauen in verschiedenen deutschen Städten für Diskussionsstoff und mit dem Terroranschlag auf eine Gruppe Touristen in der Türkei für tiefe Trauer gesorgt.

Die Anschläge im Zentrum Istanbuls erschüttern jeden Demokraten. Mein Mitgefühl und meine uneingeschränkte Solidarität gelten den Angehörigen der Opfer. Terroranschläge, egal wo sie verübt werden, egal wen sie treffen, sind verachtenswert. Noch wissen wir wenig über die Hintergründe der Tat, auch die Identität des Attentäters ist nicht abschließend geklärt. Beamte des Bundeskriminalamts sind daher zur Unterstützung der Aufklärung nach Istanbul gereist.

Wütend machen mich die widerwärtigen Straftaten der Silvesternacht. Bei vielen Menschen haben sie außerdem ein Gefühl von Unsicherheit ausgelöst oder verstärkt. Klar ist, dass es keine Rechtfertigung für diese Vergehen gibt. Täter müssen dort, wo eine Überführung angesichts der Umstände der Silvesternacht gelingt, hart bestraft werden. Aber zur Wahrheit gehört auch, dass schnell gefällte Pauschal-Urteile, die einen Generalverdacht gegen bestimmte Personengruppen aussprechen, keine Lösung des Problems darstellen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat als Reaktion auf die Ereignisse einen 15-Punkte-Plan verabschiedet. Zu den Konsequenzen, die aus den Vorfällen aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion zu ziehen sind, berichte ich in diesem Info-Dienst.

Die Ergebnisse unserer SPD-Fraktionsklausur sowie weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Info-Dienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln in der Silvesternacht (Einigung BMI/BMJV)
  2. Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur
  3. Registrierung von Flüchtlingen sicherstellen und Asylverfahren beschleunigen 
  4. Novelle des Meister-BAföG in den Bundestag eingebracht

Konsequenzen aus den Ereignissen von Köln in der Silvesternacht

In Reaktion auf die Ereignisse der Silvesternacht in mehreren deutschen Städten haben sich Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas De Maizière auf einen gemeinsamen Vorschlag zur erleichterten Ausweisung von Straftätern geeinigt.

Bereits zum 1. Januar 2016 wurde die gesetzliche Schwelle für die Ausweisung abgesenkt, sodass ausländische Straftäter schon ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ausgewiesen werden können.

Die Vereinbarung des Justiz- und Innenministers geht einen Schritt weiter. Im Falle vorsätzlich begangener Straftagen gegen

  • das Leben,
  • die körperliche Unversehrtheit,
  • die sexuelle Selbstbestimmung,
  • das Eigentum oder
  • wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte,

die mit Gewalt, unter Anwendungen von Drohungen oder mit List begangen werden, liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse künftig unabhängig von der Höhe des Strafmaßes vor. Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse gilt im Falle der aufgezählten Straftaten, wenn das Strafmaß mindestens ein Jahr beträgt. Dahingehend wird § 54 des Aufenthaltsgesetzes geändert.

Für seriell begangene Straftaten gegen das Eigentum ist eine Ausweisung dann auch möglich, wenn bei der Straftat keine Gewalt ausgeübt oder angedroht oder keine List angewendet wurde.

Für Straftäter ohne gesicherten Aufenthaltstitel gilt künftig: Wird eine der aufgezählten Straftaten begangen und mit mindestens einem Jahr Gefängnis geahndet, so kann eine Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden (§ 60 Abs. 8 Aufenthaltsgesetz). Das Gleiche gilt im Falle anderer Verbrechen oder Vergehen, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren belegt wurden.

Unabhängig von der Herkunft oder Nationalität eines Täters werden wir den Straftatbestand der sexuellen Nötigung und Vergewaltigung erweitern (§ 177 Strafgesetzbuch). Dieser erfasst zurzeit nicht alle Handlungen, die aus unserer Sicht als strafwürdig anzusehen sind. Von Seiten des Bundesministeriums der Justiz liegt dazu bereits ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett zeitnah beschließen und dem Parlament zuleiten wird.

Das gemeinsame Papier des Bundesjustiz- sowie des Bundesinnenministers finden Sie hier.

Den Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung können Sie hier abrufen.

 

Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur

, ,

In der Regierung konnte die SPD bislang viele sozialdemokratische Anliegen umsetzen. Auf ihrer Jahresauftaktklausur hat die SPD-Bundestagsfraktion nun den Kurs für das laufende Jahr bestimmt. Die gerechte Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Bekämpfung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen sind zwei Kernthemen, die wir anpacken werden.

Auch hier wollen wir 2016 mehr Gerechtigkeit schaffen: die gleiche Entlohnung von Männern und Frauen, mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung durch ein Bundesteilhabegesetz sowie ein gerechteres Steuersystem durch die Reform der Erbschaftssteuer und die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Manche dieser Anliegen stoßen auf Widerstände aus den Reihen unseres Koalitionspartners. Wir werden aber nicht zulassen, dass diese Koalition hinter die Vereinbarungen, die sie im Koalitionsvertrag getroffen hat, zurückfällt. Denn wir wollen nicht, dass angesichts der großen Herausforderungen, die die Flüchtlingssituation für unser Land darstellt, die Sorgen der hier bereits lebenden Menschen in Vergessenheit geraten.

Ein Integrationsplan für Deutschland

Eine der großen Aufgaben, die 2016 vor uns liegt, ist die Integration der vielen Flüchtlinge, die im Laufe der letzten Monate zu uns gekommen sind. Unsere SPD-Bundesministerinnen, die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoğuz und die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer haben dafür bereits im letzten Jahr ein ausführliches Konzept vorgelegt, über das ich hier berichtet habe. Wir wollen fünf Milliarden Euro in die Hand nehmen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen, um neue Erzieherinnen und Lehrkräfte einzustellen und um Menschen in Arbeit zu bringen. Von diesen Anstrengungen werden nicht nur die Zuwandererinnen und Zuwanderer profitieren, sondern alle Menschen.

Solidarische Finanzierung von Gesundheitsleistungen

Gesundheit kann und darf in Deutschland nicht vom Geldbeutel abhängen. Deshalb wollen wir als SPD, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen von den Versicherten und den Arbeitgebern getragen werden. Zurzeit werden die kassenindividuellen Zusatzbeiträge – und damit mögliche Beitragssteigerungen – alleine den Versicherten aufgebürdet.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich außerdem gegen eine Novellierung der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) ausgesprochen und in einem Beschluss klargestellt: Eine Besserstellung privat versicherter Patientinnen und Patienten ist für uns nicht akzeptabel! Deshalb fordern wir den Bundesgesundheitsminister und die Länder auf, eine GOÄ-Novelle zu verhindern, die eine Steigerung der privatärztlichen Honorare zur Folge hätte. Dadurch würde es für Ärzte noch attraktiver, Privatpatienten statt Kassenpatienten zu behandeln. Über steigende Beihilfeansprüche von Beamten würden zusätzlich die öffentlichen Haushalte und damit alle Steuerzahlerinnen und -zahler zusätzlich belastet.

Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen

Wir brauchen klare Regeln im Bereich von Werkverträgen und Leiharbeit. Solche Verträge sind Instrumente, um Auftragsspitzen und Personalengpässe abzufedern. Stammbelegschaften dürfen hierdurch aber nicht verdrängt, Menschen nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen oder als Scheinselbständige beschäftigt werden.

Mit einem Positionspapier haben wir auf unserer Jahresauftaktklausur deutlich gemacht: Wir erwarten, dass die Union die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags mit uns eins zu eins umsetzt. Das bedeutet: Wer in einem Betrieb gemeinsam arbeitet, soll gleich verdienen und gleich behandelt werden. Eine Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten soll dafür eingeführt werden. Und nach spätestens neun Monaten sollen Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter genauso viel verdienen wie die Stammbelegschaft.

Weitere Informationen zu den Beschlüssen der Klausur können Sie hier nachlesen: http://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-trifft-sich-zur-auftaktklausur

Die einzelnen Beschlusspapiere gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/beschl%C3%BCsse-der-spd-bundestagsfraktion-bei-ihrer-jahresauftakt-klausurtagun

Registrierung von Flüchtlingen sicherstellen und Asylverfahren beschleunigen

Am Donnerstag wurde im Plenum des Bundestags ein Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken verabschiedet. Ziel ist es, die Asylverfahren zu verkürzen und einen validen Überblick über die Registrierungen zu bekommen.

Mit einer durchschnittlichen Dauer von derzeit knapp sechs Monaten sind die Asylverfahren in Deutschland zu lang. Mithilfe des neuen Gesetzes sollen die Daten von Asylsuchenden nicht erst bei Stellung eines Antrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt eingereisten unverzüglich in einem Kerndatensystem zentral gespeichert werden. So können Mehrfachregistrierungen vermieden werden. Darüber hinaus sollen allen öffentlichen Stellen die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Kerndatensystem zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wird die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als ein papierbasiertes Dokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet. Dieser sogenannte Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.

Das Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz) ist hier abrufbar: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/072/1807203.pdf

Novelle des Meister-BAföG in den Bundestag eingebracht

,

Seit 1996 werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als „Meister-BAföG“, Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Mit der am Donnerstag in den Bundestag eingebrachten Novelle werden berufliche Aufstiegsfortbildungen künftig noch attraktiver.

Teilnehmer aufstiegsfortbildender Maßnahmen erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung sowie bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Mit der Reform des Gesetzes von 1996 wollen wir mögliche Hemmschwellen Fortbildungsinteressierter bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung abbauen. Die Attraktivität der anspruchsvollen Aufstiegsfortbildung im dualen System beruflicher Bildung soll so erhöht werden.

Konkret werden hierfür unter anderem die Zuschussanteile zum Maßnahmenbeitrag und Unterhaltsbeitrag weiter erhöht und den Belohnungserlass ausgebaut. Ebenso eröffnet die von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesnovelle nun auch Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung, erhöht und vereinheitlicht den Kinderbetreuungszuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein.

Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes leisten wir außerdem einen Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft.

Den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807055.pdf

Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages zum Thema Aufstiegsfortbildung können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=6419050&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&mask=search

Informationen zum Meister-BAföG finden Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info/

Halbzeitbilanz und Weltklimagipfel – Zur Sitzungswoche vom 14.-18.12.2015

,

Seit dem Eintritt der SPD in die Regierung vor zwei Jahren prägt die SPD-Bundestagsfraktion die Politik der Großen Koalition. Konsequent setzen wir die sozialdemokratischen Vorhaben um, die wir zu Beginn der Wahlperiode im Koalitionsvertrag verankert haben.

In diesen zwei Jahren haben wir den Kurs unseres Landes verändert: Durch den Mindestlohn wird gute Arbeit endlich fair entlohnt. Mit mehr Kindergeld und Kita-Plätzen, dem ElterngeldPlus und höherem BAföG fördern wir Familien und Bildung – die beste Investition in unsere Zukunft. Von Mietpreisbremse und massiven Ausbau des sozialen Wohnungsbaus profitieren viele Mieterinnen und Mieter. Darüber hinaus haben wir mit grundlegenden Reformen die Leistungen bei Pflege, Gesundheit und Rente verbessert. Durchgesetzt haben wir außerdem, dass der Bund die Länder und Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge angemessen und dauerhaft finanziell unterstützt. Unsere Halbzeitbilanz kann sich sehen lassen.

Wir haben viel erreicht. Und weitere wichtige Vorhaben, die wir im Koalitionsvertrag unserem Koalitionspartner abgerungen haben, werden wir im kommenden Jahr umsetzen: Wir werden entschlossen daran gehen, Werkverträge und Leiharbeit vernünftig zu regulieren, um Missbrauch zu stoppen. Auch bei der Entlohnung von Männern und Frauen muss es endlich gerecht zugehen. Als wichtigen Schritt dorthin wollen wir die Arbeitgeber zu mehr Transparenz über die Bezahlung von Männern und Frauen verpflichten. Und für Menschen mit Behinderungen werden wir mit dem Teilhabegesetz bessere Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Teilhabe an Gesellschaft und Arbeit schaffen.

Für mich steht fest: Auch im kommenden Jahr wird die SPD-Bundestagsfraktion treibende Kraft und stabiler politischer Anker in der Großen Koalition sein!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

PS.: Zwei wichtige Beispiele aus unserer Halbzeitbilanz erläutere ich in meinem Info-Dienst-Video. Die ausführliche Halbzeitbilanz der SPD in der Großen Koalition gibt es hier.


  1. Verbraucherrechte im Datenschutz besser durchsetzen
  2. Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen
  3. Registrierung sicherstellen, Asylverfahren beschleunigen 
  4. Ergebnisse des SPD-Bundesparteitags in Berlin
  5. Weltklimagipfel in Paris – Signal für den Klimaschutz
  6. Bundeswehrmandate verlängert

Verbraucherrechte im Datenschutz besser durchsetzen

Verbraucher können ihre Rechte im Datenschutz bald besser durchsetzen. So sieht es ein Gesetz der Bundesregierung vor, das am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet wurde.

Gerade gegenüber großen Konzernen ist es für Verbraucher oft nur mit großer Mühe und hohen Kosten möglich, alleine ihre Rechte durchzusetzen. Daher sollen Verbraucherverbände im Wege einer Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Dies soll insbesondere bei der Datenverarbeitung für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie den Adress- und Datenhandel gelten. Der Gesetzentwurf enthält dafür im Wesentlichen Änderungen im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Insgesamt sollen die neuen Regelungen so ausgestaltet sein, dass sich die Arbeit der Datenschutzbehörden und der Rechtsschutz durch Verbraucherverbände gegenseitig besser ergänzen.

Außerdem wird klargestellt, dass Unternehmer für Kündigungen und vergleichbaren Erklärungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch die Textform und nicht mehr die Schriftform vereinbaren dürfen – eine Vertragskündigung per E-Mail ist damit möglich. So wie der Vertrag geschlossen wurde, so kann er auch gekündigt werden.

Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts ist hier einzusehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804631.pdf