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Oliver Kaczmarek, MdB
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Infodienst – Seite 36 von 161 – Oliver Kaczmarek, Md

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

Arbeit und Soziales, Gesundheit und Pflege, Infodienst

Um eine gute Versorgung von Patient*innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Ziel ist, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Die Erprobungsphase für die Übergangslösung startet im Januar 2023 mit einem Praxistest in ausgewählten Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Darauf aufbauend werden die Vorgaben für die Personalbemessung bis Ende 2023 bestimmt und ab 1. Januar 2024 eingeführt. Krankenhäuser, die bereits einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Regeln zur Mindestpersonalbesetzung anwenden, können von den Vorgaben ausgenommen werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Kliniken sanktioniert werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden.

2. Dezember 2022/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2022-12-02 12:05:432022-12-02 12:36:07Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung

Familie, Infodienst

Mehr Personal in Kitas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Damit beteiligt sich der Bund weiterhin an Verbesserungen und Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung. Das Kita-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-Kita-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: Etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie Kita-Plätze. Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Länder zuständig. Sie können entscheiden, in welche der sieben vorrangigen Handlungsfelder sie die Mittel investieren: Beispielsweise können sie den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern, damit mehr Zeit für die individuelle Förderung von Kindern bleibt. Sie können auch die sprachliche Bildung in den Kitas stärken, Leitungskräfte entlasten oder die Kindertagespflege als wichtige Angebotssäule ausbauen. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden können – vorausgesetzt, mehr als 50 Prozent der Mittel fließen in die sieben prioritären Handlungsfelder.

2. Dezember 2022/von Jonas Beckmann
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Jonas Beckmann https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Jonas Beckmann2022-12-02 12:01:192022-12-02 12:36:01Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung

Bundeshaushalt 2023

Infodienst, Wirtschaft und Finanzen

Wir haben mit dem Bundeshaushalt 2023 die schwierige Balance aus notwendigen Investitionen in die Zukunft, gesellschaftlichem Zusammenhalt unseres Landes und haushaltspolitischer Vernunft geschafft. Wir behalten das Wichtigste im Blick und setzen inmitten zahlreicher Krisen klare Prioritäten. Dieser Haushalt steht für soziale Gerechtigkeit auch in der Zeitenwende. Zudem gehen wir wichtige Zukunftsinvestitionen an. Unsere Haushaltspolitik zeigt, dass diese Koalition gemeinsam an Lösungen arbeitet, statt das Trennende zu suchen. Wir wollen gemeinsam die Zukunft gestalten und stemmen uns mit aller Kraft gegen die Klimakrise und gegen die immensen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Diesen Krisen begegnen wir entschlossen und mit der Überzeugung, dass unser Handeln einen Unterschied macht. Mit der Umsetzung des Entlastungspaketes unterstützen wir diejenigen, die inmitten einer der schwersten Krisen seit Bestehen der Bundesrepublik dringend Hilfe brauchen. Das Bürgergeld, die Erhöhung des Kindergeldes, die Hilfe bei den Heizkosten, all das findet sich im neuen Haushalt wieder. Gleichzeitig stehen wir zu unserer internationalen Verantwortung. Unsere Haushaltspolitik ist progressiv und nachhaltig. Zahlreiche Verbesserungen im Regierungsentwurf wurden durch Umschichtungen und andere Prioritätensetzungen finanziert. Das ist gerade jetzt wichtig, um Vertrauen zu schaffen und Stabilität zu geben. Gleichzeitig können wir mit einer Krisenvorsorge im Jahr 2023 flexibel auf Unvorhergesehenes reagieren.

Wir stellen uns der Klimakrise entschlossen entgegen und stärken wichtige Programme im Klima- und Transformationsfonds. Wir verbinden die Bekämpfung der fossilen Energiekrise mit dem Klimaschutz, stärken die Effizienzberatung und legen ein Programm für den schnelleren Austausch alter Heizungsanlagen mit Wärmepumpen auf. Auch international haben wir den Klimaschutz im Blick und erhöhen die Mittel für die internationale Klimainitiative. Sowohl mit dem Klima- und Transformationsfonds als auch mit dem Etat des Bundesumweltministeriums unterstützen wir die Anpassung an die Folgen der Klimakrise.

Neben kurzfristigen, krisenbedingten Maßnahmen ist es wichtig in die Zukunft zu investieren. Das spiegelt sich auch im Haushalt wider: 500 Millionen Euro im nächsten Jahr und eine Milliarde Euro in den Folgejahren stehen für den Schienenverkehr zusätzlich zur Verfügung. Wir unterstützen Kommunen aktiv bei ihren Investitionsvorhaben, zum Beispiel für Schwimmbäder und Jugendclubs, sowie bei der Anpassung an den Klimawandel und beim natürlichen Klimaschutz. Allein mit diesen Investitionsprogrammen bringen wir insgesamt 700 Millionen Euro für Investitionen in den Kommunen auf den Weg. Wir werden unser Land gerechter, moderner, digitaler und nachhaltiger machen.

25. November 2022/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-11-25 12:17:352022-11-25 12:17:35Bundeshaushalt 2023

Jede Frau soll gewaltfrei leben

Familie, Gleichstellung, Infodienst, Inneres und Justiz

Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Noch immer gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität – weltweit und auch in Deutschland. Das muss sich ändern! Wir machen uns stark für ein gewaltfreies Leben aller Frauen. Wir setzen uns für eine ressortübergreifende Strategie gegen Gewalt ein. Dabei wollen wir besonders die Gewaltprävention und Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen. Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden wir die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Daher werden wir das Strafrecht konkretisieren und geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich in die Liste menschenverachtender Tatmotive aufnehmen. Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen.

Gewaltbetroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Das Recht darauf werden wir für jede Frau und ihre Kinder absichern. Mit dem Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen fördern wir bereits erfolgreich den bundesweiten Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Künftig ist eine Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung vorgesehen.

Seit Wochen gehen Frauen und Männer im Iran auf die Straße, um für Freiheit und Frauen-rechte zu kämpfen. Wir verurteilen das brutale Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende aufs Schärfste und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die mit ihrem unfassbaren Mut für eine freie Gesellschaft kämpfen.

Unser Koalitionsvertrag ist auch ein Vertrag für ein gewaltfreies Leben für Frauen. Die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen haben für uns oberste Priorität.

25. November 2022/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-11-25 12:17:242022-11-25 12:17:24Jede Frau soll gewaltfrei leben

200 Euro für Studierende, Fach- und Berufsschüler*innen

Arbeit und Soziales, Infodienst, Zukunftsaufgabe Bildung

Nachdem wir bereits zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger*innen in Höhe von 230 und 345 Euro sowie eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijobs auf den Weg gebracht haben, sorgen wir nun dafür, dass alle Studierenden, Fach- und Berufsschüler*innen eine Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten, um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern. Das ist besonders wichtig, da das Armutsrisiko bei ihnen deutlich höher als in der Gesamtgesellschaft liegt.

Wer kann die Einmalzahlung erhalten? Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, also derzeit rund drei Millionen Studierende. Dazu zählen auch Promotionsstudierende sowie Studierende in Teilzeit, in einem Urlaubssemester oder einem dualen Studium. Auch Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, können die Einmalzahlung erhalten. Zusätzlich haben etwa 450.000 Fachschüler*innen sowie Berufsschüler*innen darauf Anspruch, wenn sie eine mindestens zweijährige Ausbildung absolvieren.

Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Energiepreispauschale muss beantragt werden. Dafür soll eine digitale Antragsplattform eingerichtet werden – darüber müssen sich Bund und Länder jetzt verständigen, damit das Geld schnell und unbürokratisch möglichst noch im Januar 2023 ausgezahlt werden kann.

Den Gesetzesentwurf dazu können Sie hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004536.pdf .

25. November 2022/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-11-25 12:17:162022-11-25 12:17:16200 Euro für Studierende, Fach- und Berufsschüler*innen

Kompromiss beim Bürgergeld

Arbeit und Soziales, Infodienst, Wirtschaft und Finanzen

Diese Woche beschließen Bundestag und Bundesrat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Bürgergeld. Damit können die erhöhten Regelsätze pünktlich zum Jahresbeginn ausgezahlt werden und die Jobcenter können beginnen, die Reform in die Praxis umzusetzen. Dies ist ein wichtiges Zeichen für die Menschen in Zeiten von steigenden Preisen. Für uns war es in den Verhandlungen wichtig, dass trotz des Zeitdrucks der Kern des Bürgergeldes erhalten bleibt. Dieses Ziel konnten wir erreichen. Daran ändern auch die Anpassungen bei den Mitwirkungspflichten, bei der Karrenzeit und beim Schonvermögen, auch wenn wir es uns anders gewünscht hätten, nichts. Insgesamt konnten wir einen tragfähigen Kompromiss verhandeln, der die ganz große Mehrheit der mit dem Bürgergeldgesetz einzuführenden Verbesserungen beibehält. Auch mit den im Vermittlungsausschuss vereinbarten Änderungen stellen wir die Grundsicherung auf neue, starke Beine. Unser Ziel ist und bleibt ein moderner Sozialstaat, der als Partner an der Seite der Bürgerinnen und Bürger steht. Es geht um einen System- und Kulturwandel, eine Stärkung der Arbeitslosen, eine verlässliche Absicherung in Not und das Ziel, den Weg in gute Arbeit dauerhaft zu ebenen. Ein Sozialstaat, der den Menschen hilft, ihre Potenziale zu entwickeln und neue Chancen zu ergreifen. Ein Sozialstaat auf Augenhöhe, der mit weniger Bürokratie auskommt und mehr auf Kooperation setzt. Mit diesem Paradigmenwechsel lassen wir Hartz-IV hinter uns.

Konkret wurden folgende Änderungen am Bürgergeldgesetz im Vermittlungsausschuss vereinbart:

Im Bereich der Mitwirkungspflichten / Sanktionen:

  1. Die sechsmonatige Vertrauenszeit nach Vereinbarung des Kooperationsplans entfällt. Damit können Mitwirkungspflichten während des gesamten Prozesses grundsätzlich nicht mehr nur bei Meldeversäumnissen, sondern auch bei Pflichtverletzungen eingefordert werden.
  2. Pflichtverletzungen werden von Anfang an aber geringer sanktioniert. Um einen Weg zurück in die Mitwirkung aufzuzeigen, wird ein verbindliches abgestuftes Vorgehen gewählt:

Bei einer ersten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf für die Dauer von einem Monat um 10 Prozent. Bei einer zweiten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf für die Dauer von zwei Monaten um 20 Prozent. Ab der dritten Pflichtverletzung mindert sich der Regelbedarf für die Dauer von drei Monaten um 30 Prozent. Wenn nach der ersten Sanktion im Zeitraum von 12 Monaten keine weitere Sanktion hinzukommt, beginnt das Stufenmodell wieder bei 10 Prozent. Wir tragen damit auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Eine urteilskonforme gesetzliche Regelung hierzu hatte die Union in der Vergangenheit verweigert. Zu Erinnerung: Ursprünglich war im Gesetz geregelt, dass Sanktionen mit 20 Prozent für drei Monate bei der ersten Pflichtverletzung und mit 30 Prozent für drei Monate bei der folgenden Pflichtverletzung ausgesprochen werden konnten.

  1. Die Regelungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft. Damit entfällt das Sanktionsmoratorium.
  2. Grundsätzlich erfolgt die Aufforderung zu Maßnahmen auf Grundlage des Kooperationsplans mit Rechtsfolgenbelehrung.

Im Bereich Karenzzeit / Vermögen:

  1. Die Karenzzeit soll 12 statt 24 Monate betragen.
  2. Im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage aus der Zeit der Pandemie werden die Vermögensgrenzen abgesenkt. Für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft gilt ein Freibetrag für Erspartes von 40.000 Euro, für die jede weitere Person von 15.000 Euro.
  3. Die Regelung zur Größe des selbstgenutzten Wohneigentums wird um eine Härtefallregelung ergänzt.

Was ist der Kern des Bürgergeldes, den wir bewahrt haben?

  1. Mehr Augenhöhe: Es bleibt beim Kooperationsplan, der die bisher stark verrechtlichte Eingliederungsvereinbarung ablöst. Dieser wird gemeinsam und auf Augenhöhe vereinbart.
  2. Mehr Rechte: Erfolgt keine Einigung, gibt es einen vierwöchigen Schlichtungsmechanismus. Er entlastet Jobcenter von unnötigen Klageverfahren. Die Rechte der Arbeitslosen werden dadurch gestärkt. Mehr Fördern: Wir bauen die individuelle und passgenaue Unterstützung aus, zum Beispiel durch das Entfristen des sozialen Arbeitsmarkts, aufsuchende Arbeit, Weiterbildungsgeld, Coaching und Bürgergeldbonus.
  3. Mehr Nachhaltigkeit: Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Statt schneller Vermittlung in irgendeine Arbeit geht es um nachhaltige Vermittlung in die passende Arbeit!
  4. Mehr Leistungsgerechtigkeit: Die Zuverdienstmöglichkeiten für junge Leute werden verbessert, sodass sie früh die Erfahrung machen können, dass sich Arbeit lohnt.
  5. Mehr Respekt für Lebensleistung: In den ersten 12 Monaten muss man nicht in eine andere Wohnung umziehen, sondern kann sich auf die Arbeitssuche konzentrieren. Zugleich muss das Ersparte in dieser Zeit nur eingesetzt werden, wenn es über 40.000 Euro für die erste Person und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt liegt. Altersvorsorgevermögen und selbst genutztes Wohneigentum sind geschützt. Es macht also einen Unterschied, ob man gearbeitet und sich was erspart hat, oder nicht.

Wir haben in der öffentlichen Diskussion in den letzten Wochen erlebt, dass die Union versucht hat, mit unsachlichen und falschen Behauptungen und einem doppelten Spiel das Bürgergeldgesetz zu stoppen. Wir haben gemeinsam mit unseren Ampel-Partnern in dieser Diskussion mit Sachargumenten dagegengehalten und führen nun zum nächsten Jahr das Bürgergeld ein und lassen damit Hartz-IV hinter uns. Darauf können wir stolz sein.

25. November 2022/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-11-25 12:17:032022-11-25 12:17:03Kompromiss beim Bürgergeld

Wohngeld-Plus und faire Aufteilung bei den CO2-Kosten

Arbeit und Soziales, Infodienst, Umwelt und Energie, Verbraucherschutz

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wird das Wohngeld erhöht und der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet. So werden gerade Bürger*innen mit geringem Einkommen von den gestiegenen Energiekosten entlastet. Über den dazu von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf berät der Bundestag in dieser Woche abschließend.

Die Wohngeldreform ist Teil des dritten Entlastungspakets. Rund 1,4 Millionen Haushalte sollen durch die Reform erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten. Damit erreicht das Wohngeld ab 2023 insgesamt rund zwei Millionen Haushalte statt wie bislang ungefähr 600.000. Der Wohngeldbetrag soll sich 2023 mit der Reform um durchschnittlich 190 Euro pro Monat erhöhen und verdoppelt sich damit auf rund 370 Euro pro Monat.

Zusätzlich sollen die steigenden Heizkosten gedämpft werden. Außerdem wird das Wohngeld um eine Klimakomponente ergänzt, die Mieterhöhungen durch Modernisierungen für mehr Klimaneutralität abfedert. Sie wird als Zuschlag gewährt, wenn die Mieterhöhung nicht bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt werden kann.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass der Zeitraum der Bewilligung bei gleichbleibenden Verhältnissen – wie zum Beispiel bei Rentner*innen – von 18 auf 24 Monate ausgedehnt wird. Eine vorläufige Bewilligung wird zudem dann automatisch als endgültige Entscheidung festgesetzt, wenn innerhalb eines Jahres keine endgültige Entscheidung seitens der Wohngeldstelle getroffen wird. Und wir schaffen eine Übergangsregelung für Personen, die aus dem SGB II ins SGB XII wechseln und nun wohngeldberechtigt sein werden.

Im Zusammenhang mit der Reform des Wohngelds schließen wir in dieser Woche nun auch das Gesetz zur Aufteilung der CO2-Kosten beim Heizen ab. Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Agabe erhoben. Bisher mussten Mieter*innen diese Kosten alleine tragen, künftig werden nun auch Vermieter*innen stärker beteiligt. Bisher galt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter*innen. Nun soll bei Nichtwohngebäuden zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden.

Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass ein Online-Tool für die Berechnung des CO2-Preises gesetzlich verankert wird. So können Mieter*innen und Vermieter*innen errechnen, wie hoch die Kosten oder die Erstattungen sind. Außerdem werden Brennstoffhändler*innen verpflichtet, auf ihren Rechnungen darüber zu informieren, dass Mieter*innen, die sich selbst mit Wärme versorgen, einen Erstattungsanspruch gegenüber den Vermieter*innen haben. Das Stufenmodell wird dahingehend angepasst, dass in der Stufe mit den energetisch schlechtesten Gebäuden die Mieter*innen mit fünf (statt zehn) Prozent beteiligt werden.

Die Regelungen sollen unbefristet gelten und bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert werden.

Den Gesetzesentwurf zum Wohngeld Plus können Sie hier detailliert nachlesen: Drucksache 20/3936 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) (bundestag.de) .

11. November 2022/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-11-11 11:50:482022-11-11 11:50:48Wohngeld-Plus und faire Aufteilung bei den CO2-Kosten

Das neue Bürgergeld kommt – für mehr Respekt und Sicherheit

Arbeit und Soziales, Infodienst

Ab 2023 ersetzt das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung, also Hartz IV. Die Reform soll dann schrittweise in den Jobcentern umgesetzt werden. Mit dem Bürgergeld setzen wir auf gegenseitiges Vertrauen und erneuern das Versprechen unseres Sozialstaats, die Bürger*innen zu schützen.

Mit der Einführung des Bürgergelds wird der Regelsatz um 53 Euro erhöht und künftig schneller an die Inflation angepasst. In den ersten sechs Monaten des Bürgergeld-Bezugs – der Vertrauenszeit – wird besonders auf Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Leistungskürzungen sind dann nur bei einem wiederholten Meldeversäumnis möglich – aber nicht, wenn dies im Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde.

Menschen sollen durch eine umfassende und individuelle Beratung und Unterstützung langfristig in Arbeit gebracht werden. Die Basis hierfür ist gegenseitiges Vertrauen und Kooperation. Die vorrangige Vermittlung in Jobs – mitunter auch Hilfstätigkeiten – wird abgeschafft, um insbesondere auch Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer Berufsausbildung zu unterstützen. Hierfür ist auch ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro vorgesehen. Wenn Leistungsberechtigte an einer Maßnahme teilnehmen, die für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig ist, erhalten sie einen Bürgergeld-Bonus von 75 Euro. In den ersten zwei Jahren des Bürgergeld-Bezugs gilt eine Karenzzeit. Das bedeutet: Die Kosten für Unterkunft und die angemessenen Heizkosten werden übernommen und unerhebliches Vermögen spielt keine Rolle. Die Vermögensprüfung wird vereinfacht und Freibetragsregelungen werden verbessert.

Zudem wird auch die Förderung für den sozialen Arbeitsmarkt entfristet. Damit ermöglichen wir soziale Teilhabe durch Arbeit in längerfristig öffentlich geförderter Beschäftigung. Ziel bleibt dabei die langfristige Integration in eine ungeförderte Beschäftigung. Künftig sollen Reha-Bedarfe ermittelt und anerkannt werden. Ein mögliches Coaching nach Vermittlung in Arbeit soll nicht nur auf sechs Monate begrenzt sein, sondern im Einzelfall bis zu neun Monaten einsetzbar sein. Wenn jemand ein kleines Erbe erhält, wird es nicht vom Regelsatz abgezogen, sondern als Vermögen angerechnet, sofern die Vermögensgrenze noch nicht erreicht wurde. Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst wird freigestellt, auch hier gilt für Jugendliche unter 25 Jahren insgesamt ein Absetzbetrag von 520 Euro. Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Ratenzahlungen immer möglich sind, wenn im Voraus überwiesenes Geld zurückgezahlt werden muss, weil jemand einen Job aufgenommen hat und keine Bürgergeld-Leistungen mehr benötigt.

Informationen rund um das Bürgergeld und FAQs finden Sie auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Buergergeld/buergergeld.html .

11. November 2022/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-11-11 11:50:352022-11-11 11:50:35Das neue Bürgergeld kommt – für mehr Respekt und Sicherheit

Mindestwahlalter bei Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt!

Infodienst, Teilhabe

Das Mindestwahlalter von 18 Jahren für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen schließt Menschen vom Wahlrecht aus, die an vielen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Gerade die junge Generation ist von Fragen betroffen, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Klimaschutz, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets gestalten die Zukunft nachhaltig und haben damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus. Die SPD-Bundestagsfraktion, zusammen mit ihren Koalitionspartnern schlagen daher vor, das Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei Europawahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken.

Entsprechenden Gesetzesentwurf finden Sie hier: Deutscher Bundestag Drucksache 20/3499 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes .

11. November 2022/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-11-11 11:50:242022-11-25 09:23:27Mindestwahlalter bei Europawahlen wird auf 16 Jahre gesenkt!

Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe abgeschafft

Arbeit und Soziales, Familie, Infodienst

Bislang müssen junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben, einen Teil ihres Einkommens – beispielsweise aus ihrer Ausbildung oder anderen Tätigkeiten – als Kostenbeitrag abgeben. Diese Kostenheranziehung wollen wir abschaffen. Dadurch sollen junge Menschen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu übernehmen.

Wer außerhalb der Herkunftsfamilie aufwächst, muss ohnehin zusätzliche Herausforderungen bewältigen und hat dadurch einen schwierigeren Start ins Leben. Durch die Kostenheranziehung wird dieser Start noch erschwert. Zudem widerspricht sie dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, junge Menschen bei ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Persönlichkeiten zu unterstützen.

Wir möchten außerdem eine weitere wichtige Änderung erreichen: Bisher mussten junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezogen, diese als sogenannte zweckgleiche Leistung vollständig an das Jugendamt abgeben. Wir sorgen mit der Änderung dafür, dass sie auch von der Abschaffung der Kostenheranziehung profitieren. Sie dürfen künftig einen Teil ihrer Berufsausbildungsbeihilfe oder ihres Ausbildungsgeldes behalten.

11. November 2022/von Manuela Nothacker
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Manuela Nothacker https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Manuela Nothacker2022-11-11 11:50:112022-11-11 11:50:11Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe abgeschafft
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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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