Bereits im März hat der Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen und um die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beraten, mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden. Unter anderem soll die epidemiologische Überwachung verbessert und der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Testungen in Bezug auf Corona werden erleichtert und symptomunabhängig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen können bei Versicherten über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Außerdem schafft der Bundestag die Voraussetzungen dafür, dass Beschäftigte in der Pflege einen finanziellen Bonus für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit in dieser schwierigen Zeit erhalten. Für berufstätige pflegende Angehörige wird bis zum 30. September 2020 sichergestellt, dass bei einem durch das Coronavirus-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 10 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 wird die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages nach § 45 b SGB XI von 125 Euro monatlich vereinfacht.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-05-07 17:23:242020-05-07 17:23:24Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
Das Instrument der Kurzarbeit wird von Unternehmen großflächig genutzt, um in der Corona-Krise möglichst keine Arbeitsplätze abzubauen. Doch auch wenn das Kurzarbeitergeld (KuG) vielen Menschen ihre Arbeitsplätze rettet, ist es nicht einfach, auf bis zu 40 Prozent eines Nettolohns zu verzichten. Der Koalitionsausschuss vom 22. April hat sich deshalb darauf geeinigt, das KuG für all jene Beschäftigten zu erhöhen, deren Arbeitsumfang sich mehr als halbiert hat. Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten. Danach wird das KuG ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87%) erhöht. Darüber hinaus kann künftig in allen Berufen bis zur Höhe des ursprünglichen Einkommens hinzuverdient werden. Auch wer seine Arbeit verloren hat, hat es derzeit besonders schwer. Aufgrund der Corona-Krise haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, gegenwärtig geringe Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt deshalb auch, das Arbeitslosengeld nach SGB III für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Soziale Dienste und Einrichtungen engagieren sich besonders, um in der Corona-Krise Hilfe zu leisten. Am Gesetz für den Einsatz sozialer Dienste (SoDEG) nehmen wir mit diesem Gesetzentwurf Änderungen vor. Insbesondere werden auch Frühförderstellen künftig in das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgenommen, die Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie Kinder mit Behinderungen fördern und ihnen und ihren Familien sinnvolle Lebensperspektiven vermitteln.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-05-07 17:21:352020-05-07 17:21:35Sozialschutzpaket II zur Abfederung von Corona-bedingten Auswirkungen
Mit dem „Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020“ soll die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung dieses Jahr nicht erfolgen. Die Fraktionen haben in Gesprächen beraten, wie sie vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie mit der anstehenden Diätenanpassung umgehen sollen. Das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Absatz 4 Abgeordnetengesetz) sieht diese jährlich zum 1. Juli vorzunehmende Änderung der Abgeordnetenbezüge anhand der Entwicklung des Nominallohnindex vor. Bei der Übermittlung des Nominallohnindex an den Bundestag am 31. März 2020 konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie noch nicht berücksichtigt werden. Der Deutsche Bundestag kann jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und somit eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen. Das Verfahren selbst wird dadurch nicht in Frage gestellt. Die vorgesehene Indexierung stellt die Angemessenheit der Entschädigung sicher und erhöht die Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung. Der Nominallohnindex bildet außerhalb von Fällen höherer Gewalt, wie sie durch die derzeitige pandemische Lage entstanden sind, die Verdienstentwicklung zeitnah ab. Das Anpassungsverfahren wird zum 1. Juli 2021 wieder entsprechend des dann ermittelten Nominallohnindex durchgeführt.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-05-07 17:19:372020-05-07 17:19:37Keine Erhöhung der Diäten in 2020
Die Corona-Pandemie trifft die gesamte Gesellschaft. Menschen, die sich in Ausbildung und Studium befinden oder in der Wissenschaft tätig sind, sind davon nicht ausgenommen. Mit dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, das diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet wurde, wird jenen geholfen, die aufgrund der Corona-Pandemie mit Einschränkungen im Wissenschafts- und Hochschulbetrieb zu kämpfen haben. Damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Qualifizierungsziele erreichen können, verlängert der Bundestag die festgelegten Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, vorübergehend um sechs Monate. Das Gesetz sieht vor, dass die Höchstbefristungsgrenze bei Fortdauer der Krise um weitere sechs Monate verlängert werden kann. Darüber hinaus werden BAföG-Leistungen während der Corona-Krise auch dann weiter ungekürzt ausgezahlt, wenn sich BAföG-EmpfängerInnen in dieser Zeit in systemrelevanten Bereichen engagieren. Dafür soll das zusätzlich erzielte Einkommen komplett von der Anrechnung freigestellt werden. Insbesondere die Notlagen, in die Studierende durch die Corona-Pandemie geraten sind, wurden bislang nicht adäquat im Gesetz abgebildet. Es ist deshalb gut, dass in einem parlamentarischen Verfahren ein Nothilfefonds in Höhe von 100 Millionen Euro durchgesetzt werden konnte. Damit können Studierende in finanzieller Not mit direkten Zuschüssen unterstützt werden. Mit der Abwicklung sollen die Studentenwerke als bewährte Orte der BAföG-Studienfinanzierung betraut werden. Eine Öffnung des BAföG für die Studierenden in Not wäre aus Sicht der SPD die noch bessere Lösung gewesen, dies ist aber am Widerstand der Ministerin gescheitert. Gleichwohl konnte die SPD die von Bildungsministerin Anja Karliczek geplante alleinige Kreditlösung um einen Nothilfefonds ergänzen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-05-07 17:16:052020-05-07 18:21:09Wissenschaft und Studierende besonders schützen
Die Piraterie vor der Küste Somalias konnte – mit Ausnahme von vereinzelten erfolglosen Piratenangriffen in unregelmäßigen Abständen – erfolgreich zurückgedrängt werden. Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen ist maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie, die auch in diesen Ländern zu Infektionen geführt hat, ist eine Sicherung maritimer Transportwege umso relevanter. Die Region ist anfällig für externe destabilisierende Einflüsse, sie bleibt politisch instabil und fragil. Die zum Teil schwachen staatlichen Strukturen in der Region tragen zu innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität bei. Hinzu kommen Probleme wie Armut, Nahrungsmittelknappheit (extrem verschärft durch die aktuelle Heuschreckenplage), fragile Ökosysteme (Dürrerisiko), Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und Flucht- und Migrationsbewegungen. Durch ihre Präsenz im Seegebiet vor dem Horn von Afrika wahrt die EU damit europäische Interessen und trägt zugleich zur Stabilisierung der Region bei. Der Primärauftrag Sicherung der Transporte des WFP und von AMISOM (African Union Mission in Somalia) und Piraterie-Bekämpfung soll weiter sichergestellt werden. Die fortgesetzte maritime EU-Präsenz am Horn von Afrika leistet somit auch über die Bekämpfung der Piraterie hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in der Region. Die strategische Überprüfung der Operation ATALANTA wird derzeit durch die EU vorgenommen. Eine Fortsetzung der Operation über 2020 hinaus halten die EU-Mitgliedstaaten wie die regionalen Anrainerstaaten für sinnvoll und erforderlich. Der Antrag der Bundesregierung, den der Deutsche Bundestag in dieser Woche in erster Lesung beraten hat, sieht vor, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an ATALANTA bis zum 31. Mai 2021 zu verlängern. Die Personalobergrenze bleibt bei 400 Soldatinnen und Soldaten bestehen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-05-07 17:14:272020-05-07 17:24:32Bundeswehreinsatz vor der Küste Somalias
Die Bekämpfung der-Corona-Pandemie hat es notwendig gemacht, dass Veranstaltungen im kulturellen Bereich und zur Freizeitgestaltung abgesagt wurden. Das Risiko einer großen, sprunghaften Infektionswelle ist in diesen Fällen zu hoch. Durch diese Maßnahme sind sowohl die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung betroffen, die keine Leistung für ihre bezahlten Karten erhalten, als auch die Betreiber und Veranstalter, die vor existenzbedrohenden Einkommensverlusten stehen.
Deswegen haben wir in der Koalition einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um dieses Problem zu lösen. Den Veranstaltern wird die Möglichkeit gegeben, die Karten für abgesagte Veranstaltungen in gleichwertige Gutscheine umzuwandeln. So leisten wir einen Beitrag, um unsere vielfältige Kulturlandschaft auch über die Krise hinaus zu erhalten. Gleichermaßen nehmen wir die Interessen der Betroffen in den Blick. Die Inhaber der Gutscheine können die Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen, wenn es ihre persönlichen Lebensumstände erfordern, oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-04-24 12:58:362020-04-24 13:00:01Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht
Familien sind aktuell vor besondere Herausforderungen gestellt. Nachdem bereits in den letzten Wochen zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Familien getroffen wurden, hat die SPD in der Koalition weitere Flexibilisierungen im Elterngeld vorgelegt. Erstens sollen Eltern in systemrelevanten Berufen in die Lage versetzt werden ihre Elterngeldmonate aufzuschieben, da ihre Arbeit im Moment besonders benötigt werden. Zweitens sollen Eltern, die in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Drittens sollen Eltern und werdende Eltern keinen Nachteil beim Elterngeld haben. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-04-24 12:56:302020-04-24 12:59:42Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Wissenschaft und Studium werden durch die Bekämpfung der Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Viele Studierende verlieren aktuell ihre Nebenjobs mit denen sie ihr Studium finanzieren. Eltern, die Kurzarbeitergeld beziehen oder ihren Job verlieren, können nicht mehr für den Unterhalt ihrer studierenden Kinder aufkommen. Deswegen hat die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion frühzeitig einen Aktionsplan für Menschen in Ausbildung und Studium vorgelegt. Wir wollen einen unbürokratischen und schnellen Zugang zum BAföG schaffen, für alle Studierenden, die in Not geraten sind. Gleichzeitig wollen wir gesetzlich regeln, dass befristete zur wissenschaftlichen Qualifizierung geschlossene Arbeitsverträge in der akuten Phase verlängert werden, damit die Qualifizierungsziele erreicht werden können.
Mit dem Gesetzesentwurf der Ministerin ist die SPD-Bundestagsfraktion noch nicht zufrieden. Wir fordern auf Basis unseres Aktionsplans konkrete Nachbesserungen im BAföG, damit die Studierenden einen Zuschuss in der aktuellen Notlage erhalten können. Mit dem Koalitionspartner sind wir dazu in Verhandlungen, um eine gute Lösung zu finden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-04-24 12:53:592020-04-24 12:53:59Wissenschaft und Studierende während der Krise besser schützen
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten demnächst mehr Wohngeld. Damit sollen sie von steigenden Heizkosten, die durch den zukünftigen Preis des Klimagases CO2 anfallen, entlastet werden. Insgesamt wird das Wohngeld ab dem Jahr 2021 um 10 Prozent erhöht. Damit werden soziale Härten durch die CO2-Bepreisung vermieden. Von dieser Maßnahme werden rund 665.000 Haushalte in Deutschland profitieren.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-04-24 12:50:222020-04-24 12:50:22Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld
Mit dem geplanten Mandat soll die Bundeswehr die Lösung des Konflikts in Libyen unterstützen. Seit dem Sturz des ehemaligen libyschen Machthabers Muammar al Gaddafi herrscht in Libyen Bürgerkrieg. Im Zuge des Friedensprozess haben sich die Konfliktparteien darauf verständigt, das UN-Waffenembargo einzuhalten und umzusetzen. Da es jedoch weitere Verstöße gegen das Embargo gibt, hat der Rat der Europäischen Union eine militärische Operation zur Durchsetzung des Embargos beschlossen. Die Bundeswehr soll sich nach dem geplanten Mandat mit bis 300 Soldatinnen und Soldaten an dem Einsatz beteiligen. Dies beinhaltet unter anderem das Sammeln von Informationen, das Erstellen und Bereitstellen von Lagebildern und das Anhalten, Kontrollieren, Durchsuchen und Umleiten von Schiffen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen verstoßen. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über die Hohe See außerhalb des Küstenmeeres Libyens und Tunesiens, südlich Siziliens, innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers, sowie dem Luftraum über diesen Gebieten. Vorbehaltlich eines fortbestehenden EU-Mandats soll das Bundestagsmandat bis Ende 30. April 2021 gültig sein.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-04-24 12:47:322020-04-24 12:47:32Auslandseinsatz der Bundeswehr in Libyen
Aktuelles – Seite 73 von 273 – Oliver Kaczmarek, Md
Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage
Corona / SARS-CoV-2, Gesundheit und Pflege, InfodienstBereits im März hat der Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sicherzustellen und um die mit dieser besonderen Situation verbundenen negativen finanziellen Folgewirkungen in der Gesundheitsversorgung abzumildern. In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite beraten, mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden. Unter anderem soll die epidemiologische Überwachung verbessert und der öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden. Testungen in Bezug auf Corona werden erleichtert und symptomunabhängig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen können bei Versicherten über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Außerdem schafft der Bundestag die Voraussetzungen dafür, dass Beschäftigte in der Pflege einen finanziellen Bonus für ihre aufopferungsvolle Tätigkeit in dieser schwierigen Zeit erhalten. Für berufstätige pflegende Angehörige wird bis zum 30. September 2020 sichergestellt, dass bei einem durch das Coronavirus-CoV-2 verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 10 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 wird die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages nach § 45 b SGB XI von 125 Euro monatlich vereinfacht.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf
Sozialschutzpaket II zur Abfederung von Corona-bedingten Auswirkungen
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, InfodienstDas Instrument der Kurzarbeit wird von Unternehmen großflächig genutzt, um in der Corona-Krise möglichst keine Arbeitsplätze abzubauen. Doch auch wenn das Kurzarbeitergeld (KuG) vielen Menschen ihre Arbeitsplätze rettet, ist es nicht einfach, auf bis zu 40 Prozent eines Nettolohns zu verzichten. Der Koalitionsausschuss vom 22. April hat sich deshalb darauf geeinigt, das KuG für all jene Beschäftigten zu erhöhen, deren Arbeitsumfang sich mehr als halbiert hat. Die Koalitionsfraktionen haben in dieser Woche in erster Lesung den Gesetzentwurf zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beraten. Danach wird das KuG ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87%) erhöht. Darüber hinaus kann künftig in allen Berufen bis zur Höhe des ursprünglichen Einkommens hinzuverdient werden. Auch wer seine Arbeit verloren hat, hat es derzeit besonders schwer. Aufgrund der Corona-Krise haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, gegenwärtig geringe Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf regelt deshalb auch, das Arbeitslosengeld nach SGB III für diejenigen um drei Monate zu verlängern, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Soziale Dienste und Einrichtungen engagieren sich besonders, um in der Corona-Krise Hilfe zu leisten. Am Gesetz für den Einsatz sozialer Dienste (SoDEG) nehmen wir mit diesem Gesetzentwurf Änderungen vor. Insbesondere werden auch Frühförderstellen künftig in das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz aufgenommen, die Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten sowie Kinder mit Behinderungen fördern und ihnen und ihren Familien sinnvolle Lebensperspektiven vermitteln.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918966.pdf
Keine Erhöhung der Diäten in 2020
Allgemein, Corona / SARS-CoV-2, InfodienstMit dem „Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020“ soll die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung dieses Jahr nicht erfolgen. Die Fraktionen haben in Gesprächen beraten, wie sie vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie mit der anstehenden Diätenanpassung umgehen sollen. Das Anpassungsverfahren für die Abgeordnetenentschädigung (§ 11 Absatz 4 Abgeordnetengesetz) sieht diese jährlich zum 1. Juli vorzunehmende Änderung der Abgeordnetenbezüge anhand der Entwicklung des Nominallohnindex vor. Bei der Übermittlung des Nominallohnindex an den Bundestag am 31. März 2020 konnten die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie noch nicht berücksichtigt werden. Der Deutsche Bundestag kann jederzeit per Gesetz von der Indexierung abweichen und somit eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum festlegen. Das Verfahren selbst wird dadurch nicht in Frage gestellt. Die vorgesehene Indexierung stellt die Angemessenheit der Entschädigung sicher und erhöht die Nachvollziehbarkeit der Entschädigungsentwicklung. Der Nominallohnindex bildet außerhalb von Fällen höherer Gewalt, wie sie durch die derzeitige pandemische Lage entstanden sind, die Verdienstentwicklung zeitnah ab. Das Anpassungsverfahren wird zum 1. Juli 2021 wieder entsprechend des dann ermittelten Nominallohnindex durchgeführt.
Den Gesetzentwurf aller Fraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918701.pdf
Wissenschaft und Studierende besonders schützen
Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungDie Corona-Pandemie trifft die gesamte Gesellschaft. Menschen, die sich in Ausbildung und Studium befinden oder in der Wissenschaft tätig sind, sind davon nicht ausgenommen. Mit dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, das diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten und verabschiedet wurde, wird jenen geholfen, die aufgrund der Corona-Pandemie mit Einschränkungen im Wissenschafts- und Hochschulbetrieb zu kämpfen haben. Damit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Qualifizierungsziele erreichen können, verlängert der Bundestag die festgelegten Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, vorübergehend um sechs Monate. Das Gesetz sieht vor, dass die Höchstbefristungsgrenze bei Fortdauer der Krise um weitere sechs Monate verlängert werden kann. Darüber hinaus werden BAföG-Leistungen während der Corona-Krise auch dann weiter ungekürzt ausgezahlt, wenn sich BAföG-EmpfängerInnen in dieser Zeit in systemrelevanten Bereichen engagieren. Dafür soll das zusätzlich erzielte Einkommen komplett von der Anrechnung freigestellt werden. Insbesondere die Notlagen, in die Studierende durch die Corona-Pandemie geraten sind, wurden bislang nicht adäquat im Gesetz abgebildet. Es ist deshalb gut, dass in einem parlamentarischen Verfahren ein Nothilfefonds in Höhe von 100 Millionen Euro durchgesetzt werden konnte. Damit können Studierende in finanzieller Not mit direkten Zuschüssen unterstützt werden. Mit der Abwicklung sollen die Studentenwerke als bewährte Orte der BAföG-Studienfinanzierung betraut werden. Eine Öffnung des BAföG für die Studierenden in Not wäre aus Sicht der SPD die noch bessere Lösung gewesen, dies ist aber am Widerstand der Ministerin gescheitert. Gleichwohl konnte die SPD die von Bildungsministerin Anja Karliczek geplante alleinige Kreditlösung um einen Nothilfefonds ergänzen.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918699.pdf
Meine Rede hierzu im Deutschen Bundestag: https://dbtg.tv/fvid/7444236
Bundeswehreinsatz vor der Küste Somalias
Äußeres und Verteidigung, InfodienstDie Piraterie vor der Küste Somalias konnte – mit Ausnahme von vereinzelten erfolglosen Piratenangriffen in unregelmäßigen Abständen – erfolgreich zurückgedrängt werden. Die humanitäre Versorgung von notleidenden Menschen in Somalia, in Jemen, im Südsudan, im Sudan sowie in Äthiopien mit Nahrungsmitteln durch das Welternährungsprogramm (WFP) der Vereinten Nationen ist maßgeblich von der Sicherheit maritimer Transportwege abhängig. Vor dem Hintergrund der aktuellen Covid-19-Pandemie, die auch in diesen Ländern zu Infektionen geführt hat, ist eine Sicherung maritimer Transportwege umso relevanter. Die Region ist anfällig für externe destabilisierende Einflüsse, sie bleibt politisch instabil und fragil. Die zum Teil schwachen staatlichen Strukturen in der Region tragen zu innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Konflikten um Macht, Ressourcen und Einflusssphären, gewalttätigem Extremismus und organisierter Kriminalität bei. Hinzu kommen Probleme wie Armut, Nahrungsmittelknappheit (extrem verschärft durch die aktuelle Heuschreckenplage), fragile Ökosysteme (Dürrerisiko), Bevölkerungswachstum, Urbanisierung und Flucht- und Migrationsbewegungen. Durch ihre Präsenz im Seegebiet vor dem Horn von Afrika wahrt die EU damit europäische Interessen und trägt zugleich zur Stabilisierung der Region bei. Der Primärauftrag Sicherung der Transporte des WFP und von AMISOM (African Union Mission in Somalia) und Piraterie-Bekämpfung soll weiter sichergestellt werden. Die fortgesetzte maritime EU-Präsenz am Horn von Afrika leistet somit auch über die Bekämpfung der Piraterie hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in der Region. Die strategische Überprüfung der Operation ATALANTA wird derzeit durch die EU vorgenommen. Eine Fortsetzung der Operation über 2020 hinaus halten die EU-Mitgliedstaaten wie die regionalen Anrainerstaaten für sinnvoll und erforderlich. Der Antrag der Bundesregierung, den der Deutsche Bundestag in dieser Woche in erster Lesung beraten hat, sieht vor, die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an ATALANTA bis zum 31. Mai 2021 zu verlängern. Die Personalobergrenze bleibt bei 400 Soldatinnen und Soldaten bestehen.
Den Antrag der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/188/1918866.pdf
Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht
Corona / SARS-CoV-2, InfodienstDie Bekämpfung der-Corona-Pandemie hat es notwendig gemacht, dass Veranstaltungen im kulturellen Bereich und zur Freizeitgestaltung abgesagt wurden. Das Risiko einer großen, sprunghaften Infektionswelle ist in diesen Fällen zu hoch. Durch diese Maßnahme sind sowohl die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung betroffen, die keine Leistung für ihre bezahlten Karten erhalten, als auch die Betreiber und Veranstalter, die vor existenzbedrohenden Einkommensverlusten stehen.
Deswegen haben wir in der Koalition einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um dieses Problem zu lösen. Den Veranstaltern wird die Möglichkeit gegeben, die Karten für abgesagte Veranstaltungen in gleichwertige Gutscheine umzuwandeln. So leisten wir einen Beitrag, um unsere vielfältige Kulturlandschaft auch über die Krise hinaus zu erhalten. Gleichermaßen nehmen wir die Interessen der Betroffen in den Blick. Die Inhaber der Gutscheine können die Auszahlung des Gutscheinwerts verlangen, wenn es ihre persönlichen Lebensumstände erfordern, oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918697.pdf
Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Arbeit und Soziales, Corona / SARS-CoV-2, InfodienstFamilien sind aktuell vor besondere Herausforderungen gestellt. Nachdem bereits in den letzten Wochen zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von Familien getroffen wurden, hat die SPD in der Koalition weitere Flexibilisierungen im Elterngeld vorgelegt. Erstens sollen Eltern in systemrelevanten Berufen in die Lage versetzt werden ihre Elterngeldmonate aufzuschieben, da ihre Arbeit im Moment besonders benötigt werden. Zweitens sollen Eltern, die in Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Drittens sollen Eltern und werdende Eltern keinen Nachteil beim Elterngeld haben. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918698.pdf
Wissenschaft und Studierende während der Krise besser schützen
Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Zukunftsaufgabe BildungWissenschaft und Studium werden durch die Bekämpfung der Corona-Pandemie stark eingeschränkt. Viele Studierende verlieren aktuell ihre Nebenjobs mit denen sie ihr Studium finanzieren. Eltern, die Kurzarbeitergeld beziehen oder ihren Job verlieren, können nicht mehr für den Unterhalt ihrer studierenden Kinder aufkommen. Deswegen hat die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion frühzeitig einen Aktionsplan für Menschen in Ausbildung und Studium vorgelegt. Wir wollen einen unbürokratischen und schnellen Zugang zum BAföG schaffen, für alle Studierenden, die in Not geraten sind. Gleichzeitig wollen wir gesetzlich regeln, dass befristete zur wissenschaftlichen Qualifizierung geschlossene Arbeitsverträge in der akuten Phase verlängert werden, damit die Qualifizierungsziele erreicht werden können.
Mit dem Gesetzesentwurf der Ministerin ist die SPD-Bundestagsfraktion noch nicht zufrieden. Wir fordern auf Basis unseres Aktionsplans konkrete Nachbesserungen im BAföG, damit die Studierenden einen Zuschuss in der aktuellen Notlage erhalten können. Mit dem Koalitionspartner sind wir dazu in Verhandlungen, um eine gute Lösung zu finden.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/186/1918699.pdf
Den Aktionsplan finden Sie hier: https://www.oliver-kaczmarek.de/2020/04/aktionsplan-fuer-menschen-in-ausbildung-und-studium/
Meine Rede im Bundestag dazu können Sie hier ansehen: https://dbtg.tv/fvid/7441171
Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld
Allgemein, InfodienstWohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten demnächst mehr Wohngeld. Damit sollen sie von steigenden Heizkosten, die durch den zukünftigen Preis des Klimagases CO2 anfallen, entlastet werden. Insgesamt wird das Wohngeld ab dem Jahr 2021 um 10 Prozent erhöht. Damit werden soziale Härten durch die CO2-Bepreisung vermieden. Von dieser Maßnahme werden rund 665.000 Haushalte in Deutschland profitieren.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/175/1917588.pdf
Auslandseinsatz der Bundeswehr in Libyen
Äußeres und Verteidigung, InfodienstMit dem geplanten Mandat soll die Bundeswehr die Lösung des Konflikts in Libyen unterstützen. Seit dem Sturz des ehemaligen libyschen Machthabers Muammar al Gaddafi herrscht in Libyen Bürgerkrieg. Im Zuge des Friedensprozess haben sich die Konfliktparteien darauf verständigt, das UN-Waffenembargo einzuhalten und umzusetzen. Da es jedoch weitere Verstöße gegen das Embargo gibt, hat der Rat der Europäischen Union eine militärische Operation zur Durchsetzung des Embargos beschlossen. Die Bundeswehr soll sich nach dem geplanten Mandat mit bis 300 Soldatinnen und Soldaten an dem Einsatz beteiligen. Dies beinhaltet unter anderem das Sammeln von Informationen, das Erstellen und Bereitstellen von Lagebildern und das Anhalten, Kontrollieren, Durchsuchen und Umleiten von Schiffen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen das Waffenembargo der Vereinten Nationen verstoßen. Das Einsatzgebiet erstreckt sich über die Hohe See außerhalb des Küstenmeeres Libyens und Tunesiens, südlich Siziliens, innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers, sowie dem Luftraum über diesen Gebieten. Vorbehaltlich eines fortbestehenden EU-Mandats soll das Bundestagsmandat bis Ende 30. April 2021 gültig sein.
Den Mandatsentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918734.pdf