Infodienst – Seite 101 von 151 – Oliver Kaczmarek, Md

Bundestag unterstützt Verhandlungen über neue Finanzhilfen für Griechenland

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Der Deutsche Bundestag hat heute in einer Sondersitzung der Bundesregierung den offiziellen Auftrag für weitere Verhandlungen über Finanzhilfen für Griechenland gegeben. Bei der Abstimmung ging es also nicht um den Start des Programms. Hierzu wird der Bundestag aller Wahrscheinlichkeit nach erneut zu einer Sondersitzung in der Sommerpause zusammen kommen.

Hier noch einmal die Ergebnisse des Eurogipfels vom 11.-13. Juli, die die Voraussetzungen für die Verhandlungen für weitere Finanzhilfen geebnet haben


Die Teilnehmer des Eurogipfels haben am Montagmorgen betont, dass als Voraussetzung für eine mögliche künftige Vereinbarung über ein neues Hilfsprogramm das Vertrauen in die griechische Regierung unbedingt wiederhergestellt werden muss. In diesem Zusammenhang ist die Eigenverantwortung der griechischen Regierung von ausschlaggebender Bedeutung, und auf politische Verpflichtungen sollte eine erfolgreiche Umsetzung folgen. Vor diesem Hintergrund hatte die griechische Regierung zugesagt unverzüglich ein Gesetzespakt im Parlament zu verabschieden, um den Weg für verschiedene Maßnahmen vorzubereiten.

Die Abschlusserklärung des EU-Gipfels sieht zunächst einige Sofortmaßnahmen vor.

So sollte Griechenland bis zum 15. Juli

  • eine Reform des Steuersystems umreißen und darlegen, wie die Basis des Systems verbreitert werden kann, um dem Staat mehr Geld in die Kassen zu spülen;
  • konkrete Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung des Rentensystems vorschlagen;
  • sicherstellen, dass die Statistikbehörde des Landes (ELSTAT)rechtlich unabhängig agieren kann;
  • die relevanten Bestimmungen des Euro-Stabilitätspakts umsetzen.

Das griechische Parlament hat in der Nacht zum 16. Juli ein Gesetzespakt verabschiedet, um diesen Maßnahmen den Weg zu ebnen.

Zum Stichtag 22. Juli soll Athen zudem

  • eine Reform des Zivilstrafrechts einleiten, um etwa Steuerbetrüger leichter verurteilen zu können, und
  • auf die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten

Bei etlichen Vorschlägen der griechischen Regierung sehen die EU-Staats- und Regierungschefs noch deutlichen Verbesserungsbedarf. Athen soll einen „klaren Zeitplan für die Gesetzgebung und Umsetzung“ mit Richtwerten und Meilensteinen vorlegen.

Im Einzelnen müsse Griechenland

  • ambitionierte Rentenreformen angehen und erläutern, wie das Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2012 gegenfinanziert werden soll. Die obersten Richter hatten damals eine beschlossene Senkung von Grund- und Zusatzrenten um 5 bis 10 Prozent wieder gekippt;
  • Marktreformengemäß den OECD-Vorgaben vornehmen, die Volkswirtschaften beim Abbau von Wettbewerbsschranken anleiten sollen;
  • die Stromnetzeweiter privatisieren, es sei denn, Ersatzmaßnahmen würden gefunden, die einen ähnlichen Effekt auf den Wettbewerb hätten;
  • Arbeitsmarktreformendurchführen, die vereinbar sind mit maßgeblichen EU-Verordnungen. Eine Rückkehr zu vergangenen Politiken, die nicht wachstumsorientiert seien, solle vermieden werden;
  • den Finanzsektor stärken, vor allem durch eine effiziente Verwaltung des Bankenrettungsfonds (HFSF) sowie der Banken. Politische Einflussnahme bei der Vergabe von Posten solle dabei verhindert werden.

Die griechischen Behörden sollen zudem laut dem Abschlusspapier

  • ein deutlich verbessertes Privatisierungsprogramm Dazu gehört die Überführung griechischer Vermögenswerte in einen unabhängigen Fonds. Dieser Privatisierungsfonds solle 50 Milliarden Euro erwirtschaften. 25 Milliarden davon sollten zur Rückzahlung der beantragten Mittel aus dem Euro-Bankenrettungsfonds ESM verwendet werden, die anderen 25 Milliarden je zur Hälfte zum Abbau der Schulden und für Investitionen. Der Fonds solle von den griechischen Behörden geleitet und von relevanten europäischen Institutionen überwacht werden, um Transparenz sicherzustellen;
  • die Verwaltung des Landes modernisieren, stärken und kostengünstiger machen. Dazu solle ein Programm eingesetzt werden zur Schaffung von Verwaltungskapazitäten und zur Ent-Politisierung des Beamtenapparats;
  • uneingeschränkt mit den Institutionen zusammenarbeiten und sämtliche Gesetzesvorhaben vorab abstimmen. Die Umsetzung der Regelungen sei dabei „der Schlüssel“;

Zur Stärkung von Wachstum und Arbeitsplätzen will die Europäische Kommission in den kommenden Jahren eng mit Griechenland zusammenarbeiten, um bis zu 35 Mrd. € an Mitteln aus verschiedenen EU-Programmen für Investitionen zu mobilisieren. Mit Blick auf die Ausnahmesituation Griechenlands will die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, der die Vorfinanzierung von EU-Ausgaben – und damit deren unmittelbare Einsetzbarkeit – um 1 Mrd. € erhöht.

(Quellen: www.deutscher-bundestag.de, manager-magazin.de, www.zeit.de)

Rotes Sofa mit Thomas Oppermann am 19. August in Unna

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Mehr erfahren über Politik und ihre Hintergründe, politische Entscheidungsträger einmal anders kennenlernen und mit ihnen über Zukunftsentwürfe für Politik und Gesellschaft zu diskutieren – das ist das Ziel der Gespräche auf dem Roten Sofa, organisiert von der SPD im Kreis Unna.

Thomas Oppermann, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag wird  auf dem Roten Sofa der SPD im Kreis Unna Platz nehmen und sich Ihren Fragen stellen.

Am Mittwoch, den 19. August, um 19 Uhr im Katharinenhof in Unna.

Thomas Oppermann war in seiner politischen Laufbahn u.a. bereits niedersächsischer Wissenschaftsminister und erster Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion. Oppermann ist ein einflussreicher Gestalter der Großen Koalition und Kenner des Berliner Parketts. Er wird im Gespräch mit Unnas Bürgermeister Werner Kolter und mir über aktuelle politische Herausforderungen diskutieren und dabei auch Hintergründe und Persönliches beleuchten. Kommen Sie vorbei und diskutieren Sie mit.

 

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Griechenland und Debatte zur Sterbebegleitung – Zur Sitzungswoche vom 29.6.-3.7.2015

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Seit heute ist der Deutsche Bundestag in die parlamentarische Sommerpause eingetreten – voraussichtlich. Denn die jüngsten Entwicklungen in den Verhandlungen der Euro-Gruppe mit Griechenland könnten es notwendig machen, dass der Bundestag in der Sommerpause noch einmal zusammen kommt. Voraussetzung dafür ist, dass die Verhandlungen nach einem positiven Referendum ab Montag wieder aufgenommen werden können. Die Tür für Griechenland bleibt offen, denn nach meiner Auffassung entscheiden wir derzeit darüber, ob wir in der Lage sind, in Europa Krisen gemeinsam zu lösen und welches Europa wir in Zukunft wollen. Dafür sind kluge und weitsichtige Entscheidungen notwendig und selbstverständlich auch das Einhalten des Prinzips von Leistung und Gegenleistung. Dann bin ich zuversichtlich, dass die Euro-Gruppe zusammenbleibt.

Der Bundestag hat in dieser Woche noch einige Gesetze verabschiedet, die deutliche Verbesserungen für die Menschen bringen werden. Vor genau einem Jahr hat der Bundestag über die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten können wir eine positive Zwischenbilanz ziehen. 3,7 Millionen Menschen verdienen durch den Mindestlohn mehr Geld. Das zeigt: der Mindestlohn wirkt und es war richtig, dass die SPD ihn in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt hat.

Nach den Schulferien beginnen nun auch die Parlamentsferien. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern einen schönen Sommer!

Die Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

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Die Themen:

1. Stand der Verhandlungen mit Griechenland
2. Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung
3. In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse
Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte
4. Erhöhung des Wohngeldes beschlossen
5. Reform des Bleiberechts
6. Integrationsbetriebe fördern
7. Nach der Sommerpause wird der Infodienst noch schöner

Stand der Verhandlungen mit Griechenland

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Die aktuelle Situation in Griechenland und der Stand der Verhandlungen zur griechischen Schuldenkrise war in dieser Sitzungswoche das dominierende Thema. Am Montagabend gab es eine Sondersitzung der SPD-Bundestagsfraktion und dann am Mittwoch eine Debatte im Deutschen Bundestag.

Monatelang haben die europäischen Institutionen mit Griechenland um eine tragfähige Grundlage gerungen, damit das zweite Hilfspakets fortgesetzt werden kann. Und obwohl die Gläubiger Griechenland sehr weit entgegen gekommen sind und eine Einigung greifbar war, hat Griechenland die Verhandlungen beendet. Damit schadet die griechische Regierung vor allem der eigenen Bevölkerung. Nicht nur, weil die Griechinnen und Griechen bei einer möglichen Staatspleite massive Einschnitte erleiden, sondern auch weil dadurch mutwillig der Erfolg ihrer bisherigen Anstrengungen aufs Spiel gesetzt wird.

Es bleibt weiterhin unverzichtbar, notwendige Reformen im Gegenzug für weitere Hilfen in die Wege zu leiten. Deshalb haben sich alle übrigen 18 Euro-Staaten geschlossen dazu entschieden, das zweite Hilfsprogramm nicht zu verlängern. Weitere Hilfen sind nur zu verantworten, wenn Griechenland sein Staatswesen und die Wirtschaft modernisiert. Und dadurch die Grundlage schafft, dass das Land nicht dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist. Jede Regierung hat das Recht, das Volk in einem Referendum über seine Zukunft entscheiden zu lassen. Aber genauso muss die Entscheidung aller anderen demokratisch gewählten Regierungen der Eurozone respektiert werden. In der Debatte am Mittwoch im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass sie erst das Ergebnis des Referendums in Griechenland am kommenden Sonntag abwarten will, bevor sie weiteren Verhandlungen zustimmt.

Stimmen die Griechen am Sonntag mit Ja, stehen für neue Verhandlungen zwischen EU und der griechischen Regierung die Türen offen. Das bekräftigten sowohl die Kanzlerin als auch Vizekanzler Sigmar Gabriel und weitere Redner der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Debatte über die gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung

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Im Fall schwerster und unumkehrbarer Erkrankungen mit leidensvollen Verlauf wollen immer mehr Menschen den Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Leben selbst bestimmen. Sie wenden sich zur Unterstützung auch an Angehörige, Ärzte oder Sterbehilfevereine. Über die Frage, ob diese Sterbehilfe straffrei bleiben soll, wird der Bundestag in diesem Jahr entscheiden. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist die passive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt, wenn sie dem erklärten Wille des Patienten entspricht. Die aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen z.B. mithilfe einer tödlichen Substanz) ist hingegen strafbar. Der assistierte Suizid, also die Hilfe zur Selbsttötung ist nicht verboten, kann aber strafbar sein bei Mitwirkung an einen nicht freiverantwortlichen Suizid. Ein Strafbarkeitsrisiko besteht hier auch für Ärzte, wenn diese die Rettung eines handlungsunfähigen Sterbenden unterlassen.

In dieser Sitzungswoche haben wir in 1. Lesung über verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Regelung der sogenannten Sterbehilfe beraten. Alle Gesetzesentwürfe eint, dass aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar und die kommerzielle Sterbehilfe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, verboten bleiben. Da die Sterbehilfe nicht nur eine juristische und medizinische, sondern vor allem auch eine ethische Frage ist, wird die Fraktionsdisziplin aufgehoben.

Die vier überfraktionellen Gesetzentwürfe finden Sie hier:

„Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ – unter anderem von den Abgeordneten Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen)

 „Gesetzentwurf über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“– unter anderem von der Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Petra Sitte (Die Linke) und Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen)

„Gesetzentwurf über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ – unter anderem von den Abgeordneten Prof Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer und Hubert Hüppe (alle CDU/CSU)

„Gesetzentwurf zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ – unter anderem von den Abgeordneten Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann, Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach und Burkhard Lischka (alle SPD)

 

 

 

In Würde leben, in Würde sterben – Sterbebegleitung in der Kontroverse Diskussionsveranstaltung am 26. August in Schwerte

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Die Debatte über Sterben in Würde ist häufig geprägt von Unsicherheiten und Ängsten. Es gibt unterschiedliche Meinungen dazu, ob und wenn ja, in welcher Form, Sterbehilfe geleistet werden darf. In einer Diskussionsveranstaltung will ich gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit- und Soziales im Deutschen Bundestag, Praktikern aus der Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis über Fragen zur Beihilfe zum Suizid, das Selbstbestimmungsrecht und die Rolle von medizinischem Personal, Verwandten, Betroffenen und Sterbehilfevereinen sprechen. Ihre Meinung und Erfahrungen sind für unsere Entscheidungsfindung wichtig und herzlich willkommen.

Mittwoch, den 26.8.2015
Um 19 Uhr in der Rohrmeisterei Schwerte
Ruhrstraße 20
58239 Schwerte

Erhöhung des Wohngeldes beschlossen

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Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Wohngeldrechts haben wir in dieser Sitzungswoche in 2./3. Lesung die Erhöhung des Wohngeldes zur Entlastung von Haushalten mit geringem Einkommen beschlossen. Damit wird das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst.

Künftig werden die Warmmieten statt der Kaltmieten berücksichtigt. Hiervon profitieren rund 870.000 Haushalte, 90.000 Haushalte waren bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen. Demnächst erhalten mehr Menschen und jeder Einzelne auch deutlich mehr Wohngeld. Vor allem in Ballungsräumen und Universitätsstädten geraten Mieter durch steigende Mieten und knapper werdendem Wohnraum unter finanziellen Druck. Durch die regionale Staffelung steigt das Wohngeld stärker in Gebieten mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen.

Im parlamentarischen Verfahren ist eine Einigung gelungen, wonach die Höchstbeträge für Miete und Belastung, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre beginnend zum 30. Juni 2017 zu überprüfen sind. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem Antrag aufgefordert, die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld, die Möglichkeiten einer verbesserten Anreizwirkung des Wohngeldes gegenüber der Grundsicherung sowie Mechanismen, die das systematische Herauswachsen aus dem Wohngeld einschränken, zu prüfen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Reform des Bleiberechts

Der Gesetzentwurf, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beschlossen wurde, sieht für gut integrierte, langjährig Geduldete, eine alters- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor. Vorgesehen ist, dass künftig nach acht Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis – für Familien mit Kindern bereits nach sechs Jahren – erteilt wird. Voraussetzung hierfür ist insbesondere, dass der Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist.

Junge Asylsuchende und Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, sowie ausbildende Betriebe sollen mehr Rechtssicherheit erhalten. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine gesetzliche Klarstellung durchgesetzt: Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende kann ausdrücklich als Duldungsgrund gelten.  Vorgesehen sind ebenfalls aufenthaltsrechtliche Verbesserungen für Flüchtlinge und Opfer des Menschenhandels. Auch für die sog. Resettlement-Flüchtlinge – also aus dem Ausland zur dauerhaften Neuansiedlung aufgenommene Flüchtlinge – soll eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen werden.

Ferner wird das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet. An die Stelle des bisherigen dreistufigen Ausweisungsrechts tritt die Ausweisung als Ergebnis einer Abwägung von Bleibe- und Ausweisungsinteressen, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles. Bestehende Ausreisepflichten von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt – auch nicht humanitär – ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, sollen konsequent durchsetzbar sein.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Integrationsbetriebe fördern

Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb fordern wir in einem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU die Bundesregierung auf, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen. Der Antrag wurde an diesem Donnerstag in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Griechenland, Flüchtlinge und Erhöhung des Kindergeldes – Zur Sitzungswoche vom 15.-19.6.2015

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Weltweit sind die Flüchtlingszahlen seit Beginn des Jahres weiter drastisch gestiegen. Die Zahl der bundesweiten Asylanträge soll sich bis Jahresende auf 400. 000 verdoppeln. NRW muss sich auf mehr als 80. 000 neue Flüchtlinge einstellen.

Es ist das richtige Signal, dass Bund und Landesregierung jetzt mit neuen Zuschüssen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen reagieren. Der Bund wird seine pauschale Soforthilfe noch in diesem Jahr auf 1 Mrd. Euro verdoppeln. Die neue Soforthilfe des Bundes leitet das Land in diesem Jahr in vollem Umfang an die Kommunen in NRW weiter. Für den Kreis Unna sind das noch einmal rund 2,3 Millionen Euro zusätzliche Mittel.  Ein wichtiger Schritt, um Länder und Kommunen stärker bei der Bewältigung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen zu unterstützen. Wichtiger noch: Ab 2016 wird sich der Bund dann strukturell und dauerhaft an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Über welchen Weg dies konkret umgesetzt wird, darüber werden sich Bund, Länder und Kommunen bis zum Herbst verständigen.

Bund und Länder haben darüber hinaus vereinbart, dass künftig deutlicher unterschieden wird zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben. Schnellere Verfahren entlasten Länder und Kommunen und sorgen dafür, dass weniger Menschen mit falschen Hoffnungen ihre Heimat verlassen. Denjenigen, die bleiben können, wollen wir helfen, in unserem Land Fuß zu fassen. Sie müssen die Chance haben, rasch die Sprache zu erlernen, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen.

Eine Übersicht zu der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Städte und Gemeinden im Kreis Unna finden Sie hier.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Gipfel
2. Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
3. Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen
4. Verlängerung von drei Bundeswehrmandaten
5. Investitionen in die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur
6. Aktueller Stand in den Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA – TTIP