Infodienst – Seite 101 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen

,

Tarifautonomie und eine gute Sozialpartnerschaft sind Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft und tragen wesentlich zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands bei. Voraussetzung dafür sind starke Gewerkschaften, die das Wohl aller Beschäftigten im Blick behalten und dafür sorgen, dass Arbeit die Wertschätzung erhält, die sie verdient. Konflikte von konkurrierenden Gewerkschaften schwächen jedoch das solidarische Miteinander in Betrieben und leisten einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung Vorschub. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag am heutigen Freitag das Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet. Für den Fall, dass mehrere Gewerkschaften in einem Unternehmen konkurrieren, gilt künftig der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Mit ihm wollen wir das Mehrheitsprinzip wieder stärker in der Tariflandschaft verankern. Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit gehen wir nun – nach Tarifpaket und Mindestlohn – einen weiteren wichtigen Schritt, um die Tarifautonomie zu stärken

Wichtig ist: Das Streikrecht bleibt unangetastet. Kleine Gewerkschaften können auch weiterhin für die Interessen ihrer Mitglieder eintreten. Im Konfliktfall müssen sich konkurrierende Gewerkschaften aber zum Wohle der gesamten Belegschaft einigen. Nur wenn dies nicht gelingt, soll der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft angewendet werden, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. So wird sichergestellt, dass der Tarifvertrag mit der größten Akzeptanz gilt. Gemeinsam mit der in der im März eingesetzten Mindestlohnkommission ist das Gesetz zur Tarifeinheit ein wichtiger Schritt, um Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft in unserem Land zu stärken.

Das Gesetz zur Tarifeinheit können Sie hier herunter laden.

Berufsbildungsbericht 2015 – Durchlässigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung stärken

,

Am Donnerstag hat der Bundestag über den aktuellen Berufsbildungsbericht und einen Antrag von SPD und CDU/CSU mit dem Titel „Prinzipien des deutschen Bildungswesens stärken – Gleichwertigkeit und Durchlässigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung“ debattiert.

Die Koalition begleitet mit diesem Antrag den diesjährigen Berufsbildungsbericht und flankiert die Arbeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Im Mittelpunkt steht die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung. Gerade die barrierefreie Durchlässigkeit der beiden Ausbildungsbereiche eröffnet zahlreiche individuelle Bildungs- und Beschäftigungskarrieren. Hervorzuheben ist zudem die Forderung nach der Entwicklung von Konzepten für die Verbesserung der Berufs- und Studienorientierung, damit Ausbildungs- und Studienabbrüchen vorgebeugt wird, die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, um die Förderung der beruflichen Weiterbildung zum Meister, Techniker oder Fachwirt zu verbessern und zu erweitern und bei Jugendlichen mit Migrationserfahrung und ihren Familien über die Prinzipien der dualen Ausbildung zu informieren und zu werben.

Laut Berufsbildungsbericht ging die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mit 522.232 um 1,4 Prozent zurück, gleichzeitig sank aber auch die Zahl der unversorgten Bewerber gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Prozent. Kritisch sehen die Experten dennoch, dass zugleich immer weniger Betriebe Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. Der Rückgang betrieblicher Ausbildungsverträge vor allem bei Kleinstbetrieben sei vor allem auf den zunehmenden Wettbewerb um die knapper werdenden Ausbildungsbewerber, auf verstärkte Passungsprobleme sowie eine potenziell höhere Attraktivität von größeren Ausbildungsbetrieben zurückzuführen. Von Passungsproblemen spricht man, wenn sich nicht nur die Besetzungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt verschärfen (mehr Ausbildungsplatzangebote bleiben ungenutzt), sondern auch die Versorgungsprobleme (mehr Ausbildungsstellenbewerber bleiben bei ihrer Ausbildungsplatzsuche erfolglos).

Die Wirtschaft will deshalb zusammen mit der Bundesregierung, den Ländern und den Gewerkschaften mit der neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ 20.000 zusätzliche Ausbildungsplätze im Jahr 2015 zur Verfügung stellen, heißt es im Berufsbildungsbericht.

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Den Berufsbildungsbericht 2015 finden Sie hier.

Bundeswehreinsätze in Somalia und Liberia verlängert

Deutschland beteiligt sich seit Dezember 2008 an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias im Rahmen der EU-geführten Operation ATALANTA. Das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von Aden sicher und offen zu halten, bleibt eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren Interesse Deutschlands. Zudem werden hierdurch die Transportkapazitäten für humanitäre Lieferungen nach Somalia bereitgestellt. Durch die Verabschiedung eines Antrags der Bundesregierung am Donnerstag dieser Woche, wird die Beteiligung an der Operation ATALANTA, innerhalb des Mandats des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und eines entsprechenden Beschlusses des Europäischen Rates bis zum 31. Mai 2016 fortgesetzt werden. Die personelle Obergrenze der Operation ATALANTA soll von bislang 1.200 auf 950 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Eindämmung der Piraterie ist die bereits im zurückliegenden Mandatszeitraum eingeleitete, schrittweise Absenkung der Mandatsobergrenze möglich und aus militärischer Sicht folgerichtig. Um die tiefer liegenden Ursachen der Piraterie zu bekämpfen, beteiligt sich die Bundesregierung an internationalen Bemühungen zur politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung Somalias.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrmission vor der Küste Somalias finden Sie hier.
Ebenfalls verlängert wurde die Bundeswehr Mission UNMIL (United Mission in Liberia). Sie hat den Auftrag, Zivilpersonen zu schützen, humanitäre Hilfsleistungen zu unterstützen, der Regierung von Liberia bei der Reform der Justiz- und Sicherheitsinstitutionen behilflich zu sein, Maßnahmen zur Förderung und Schutz der Menschenrechte durchzuführen und das Personal der Vereinten Nationen zu schützen. Geplant ist die Entsendung eines Bundeswehrsoldaten in die Funktion des stellvertretenden Befehlshabers und von zwei bis maximal vier Soldaten zu seiner Unterstützung. Bereits seit 2004 stellt Deutschland bis zu fünf Polizistinnen und Polizisten für das Polizeikontingent von UNMIL.

Den Antrag der Bundesregierung zur Verlängerung der Bundeswehrmission in Liberia finden Sie hier.
 

Veranstaltung: Sichere Finanzen – starke Kommunen

, ,

Einladung zur Diskussion am 28. Mai, um 19 Uhr in Unna

Seit Jahren wachsen die Schulden und Belastungen der Kommunen. Nicht allen Kommunen geht es schlecht, aber die Schere zwischen den finanzstarken und finanzschwachen Kommunen öffnet sich weiter. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Schere schließen und verhindern, dass Regionen veröden und neue soziale Brennpunkte entstehen.

Der erste Schritt ist getan. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass die Mittel für Investitionen und Entlastungen der Kommunen nochmals deutlich um insgesamt 15 Milliarden Euro angehoben werden. Mit der zusätzlichen Entlastung und dem Fonds für kommunale Investitionen können die Städte und Gemeinden bis 2018 in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz investieren. Das ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, aber wir müssen auch in den Folgejahren für die Interessen der Kommunen kämpfen.

In dieses Vorhaben müssen die Kommunen von Anfang an eingebunden werden. Wir möchten Sie über den Stand der Diskussion informieren und mit Ihnen über die Anforderungen an eine faire Ausgestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ins Gespräch kommen.

Daher lade ich Sie gemeinsam mit meinem SPD-Fraktionskollegen Bernhard Daldrup zu einer Diskussion am Donnerstag, den 28. Mai, um 19 Uhr im Ringhotel Katharinen Hof, Bahnhofstr.49, 59423 Unna ein. Anmeldungen bitte an mein Bürgerbüro in Unna unter: 02303.25314-30 oder oliver.kaczmarek@wk.bundestag.de

Rote Rucksack-Wanderung am 30. Mai in Unna

, ,

Die erste Rote-Rucksack Wanderung in diesem Jahr führt uns am Samstag, den 30. Mai nach Lünern und Stockum. Treffpunkt ist um 15 Uhr im Neubaugebiet „Am Ruhekopf“ in der Hermann-von-Röell-Straße. Mit einer traditionellen Bollerwagentour machen wir an folgenden Punkten Station: Am Sportplatz Lünern, wo wir uns ein Bild über die Infrastruktur machen,  weiter geht es zum Hellwegbad und zum Onkel Emma Laden.

Von Lünern geht es nach Stockum zum „Kleinsten Bergbaumuseum“ von Horst Höfer. Ausklingen wird die Wanderung beim Landwirt Landwirt Thomas Albert.

„Orte aufsuchen, an denen Besonderes geleistet wird, und Menschen kennenlernen, die Besonderes schaffen“ – das Motto der Wanderungen mit meinem Roten Rucksack liegt mir auch im sechsten Jahr am Herzen. In meinem Roten Rucksack sammele ich Ihre Ideen, Kritik und Vorschläge und nehme sie mit nach Berlin. Ich möchte Sie einladen, mich bei meinen Wanderungen zu begleiten.

Unsere Spaziergänge sind so angelegt, dass sie inklusive Pause und Gespräche nicht länger als ca. drei Stunden dauern. Nach jedem Spaziergang bleiben wir bei Speis und Trank zusammen.

 

Anmeldungen bitte an mein Bürgerbüro in Unna unter: 023032531430 oder oliver.kaczmarek@wk.bundestag.de

Erinnerung an den Tag der Befreiung und Fracking – Zur Sitzungswoche vom 4.-8.5.2015

,

Am heutigen 8. Mai jährt sich das Ende des Zweiten Weltkrieges zum 70. Mal. Im Deutschen Bundestag haben wir heute Morgen mit einer Veranstaltung an das unfassbare Leid, das dieser Krieg verursachte, erinnert, an die 50 Millionen Menschen, die ihr Leben verloren haben, und die vielen Menschen, die er heimatlos machte.

Im Kreis Unna werde ich gemeinsam mit der Bönener SPD, Robert Eisler und Bürgermeister Rainer Eßkuchen heute Abend um 18.00 Uhr am Mahnmal der Kriegsgräber auf dem Friedhof Altenbögge in Bönen an diesen Tag gedenken und einen Kranz niederlegen. Mein Video-Statement zum Jahrestag und meine Einladung an Sie zur Kranzniederlegung zu kommen, finden Sie hier.

Bereits vom 2. bis 5. Mai nahm ich gemeinsam mit dem Russland-Beauftragten der Bundesregierung, Gernot Erler, an einer Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag des Kriegsendes in Minsk/Belarus teil. Dort traf ich auch mit Überlebenden und Angehörigen von Opfern der Nazi-Verbrechen in Belarus zusammen. Die Gespräche mit Zeitzeugen und Angehörigen haben mich tief beeindruckt und berührt. Sie machen Mut, dass auf der Grundlage von historischer Aufarbeitung und gemeinsamem Erinnern eine Verständigung und Versöhnung für die Zukunft möglich ist. Einen ersten Bericht meiner Reise finden Sie hier.

Die weiteren Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kaczmarek

 

– – – –

Die Themen:

1. Den BND und NSA-Skandal aufarbeiten
2. Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot
3. 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel
4. Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums
5. Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten
6. Singen gegen Rechts am 16. Mai in Schwerte

Den BND und NSA-Skandal aufarbeiten

Um die Sicherheit unseres Landes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, brauchen wir Nachrichtendienste, die Gefahren für die öffentliche Sicherheit rechtzeitig identifizieren. Die Kooperation mit ausländischen Diensten gehört zu dieser Arbeit. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass deutsches Recht und deutsche Interessen jederzeit gewahrt bleiben. Die aktuellen Vorwürfe gegenüber dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskanzleramt sind schwerwiegend. Der Bundesnachrichtendienst soll dem amerikanischen Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Umso dringlicher ist eine rasche Klärung des Sachverhalts. Erst im Anschluss daran kann die Frage politischer Verantwortung beantwortet werden.

Wichtig ist: Alle Fakten müssen nun schnell auf den Tisch und dem Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden. Nur so kann geklärt werden in welchem Ausmaß gegen vereinbarte Grundsätze in der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA verstoßen wurde. Es liegt in der Natur von Nachrichtendiensten, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit agieren. In unserem Rechtsstaat müssen jedoch die parlamentarische Kontrolle sowie die Fach- und Rechtsaufsicht der Exekutive zu jeder Zeit sichergestellt sein. Hier darf es keine Grauzonen geben! Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion konkrete Vorschläge für eine Reform des BND-Gesetzes erarbeiten und dabei das Augenmerk auf die Überwachung von Auslandskommunikation legen.

Einbringung des Gesetzentwurfs zum Fracking-Verbot

,

Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, soll ein strenger und transparenter Rechtsrahmen für Fracking geschaffen werden. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in Erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Der Schutz der Gesundheit und der Schutz des Trinkwassers haben dabei absolute Priorität. In besonders schützenswerten Gebieten wird das Fracking jeglicher Art komplett ausgeschlossen. Dazu zählen unter anderem Wasserschutzgebiete und Heilquellen sowie Gewässer und Gebiete, die für die Wasserversorgung genutzt werden. Unkonventionelles Fracking (also solches oberhalb von 3000 m Tiefe) zu wirtschaftlichen Zwecken wird bis auf weiteres Verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Bislang ist dazu vorgesehen, dass eine unabhängige Expertenkommission nach diesen Probebohrungen feststellen muss, dass eine Förderung in den betroffenen Gesteinsformationen unbedenklich ist. Danach können Genehmigungen zum Fracking bei den verantwortlichen Berg- und Wasserbehörden der Länder gestellt werden. Diese Reglung sehe ich derzeit noch kritisch und erwarte Änderungen im parlamentarischen Verfahren.

 

Dabei gelten strenge Umweltauflagen und Vorgaben: Die Frack-Flüssigkeit darf maximal schwach wassergefährdend eingestuft sein, also das Trinkwasser nicht gefährden. Es müssen umfassende Umweltverträglichkeitsprüfungen und Offenlegungspflichten eingehalten werden. Schließlich gilt eine Beweislastumkehr für Bergschäden. Mit diesen Regelungen wird auch die konventionelle Erdgasförderung, die seit den sechziger Jahren in Deutschland praktiziert wird, deutlich sicherer.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird in den Anhörungen und Ausschussberatungen gemeinsam mit Interessensgruppen und Sachverständigen prüfen, ob das geplante Gesetzespaket dem Ziel des bestmöglichsten Schutzes von Umwelt und die Gesundheit, entspricht. Für uns ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss.

Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob Fracking in einiger Zeit eine Option sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens sehen wir unter anderem Beratungsbedarf hinsichtlich der Rolle der auf Wunsch unseres Koalitionspartners in den Gesetzentwurf aufgenommenen Expertenkommission. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser und die Ausgestaltung und Begrenzung von Probebohrungen werden wir sorgfältig prüfen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Deutschland und Israel

Am Mittwoch dieser Woche feierte unsere Fraktion mit Gästen aus Israel 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten. Wir haben gemeinsam auf eine Vergangenheit zurückgeblickt, in der der von den Deutschen begangene Völkermord an den europäischen Juden stets gegenwärtig bleibt. Und wir haben unseren Blick zugleich auf das dichte politische, wirtschaftliche und kulturelle Netz gerichtet, das beide Staaten heute miteinander verbindet.

Mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen vor nunmehr 50 Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Deutschland und Israel positiv entwickelt. Ein maßgeblicher Schritt für die Annäherung war das sogenannte Luxemburger Abkommen, in dem die Bundesrepublik Deutschland Verantwortung für die Bewältigung der Folgen des Holocausts übernahm und das am 18.03.1953 mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion vom Deutschen Bundestag ratifiziert wurde. Nicht nur auf diplomatischer und politischer Ebene sind die Beziehungen seit dieser so belasteten, schwierigen Anfangszeit immer enger und vielfältiger geworden. Das zeigt sich u.a. an den seit 2008 jährlich stattfindenden Regierungskonsultationen, den vielen kulturellen Kontakten und den zahlreichen offiziellen Besuchen in beide Richtungen.

Darüber hinaus fördert Deutschland als aktiver Partner in der Europäischen Union die Friedensbemühungen im Nahen Osten und hat großes Interesse an Frieden und Stabilität in der Region. Der Deutsche Bundestag ist davon überzeugt, dass auf Dauer die Existenz Israels in anerkannten und sicheren Grenzen ohne einen eigenständigen und lebensfähigen demokratischen Staat Palästina im Rahmen einer Zweistaaten-Lösung nicht vorstellbar ist. Zudem unterstützt Deutschland innerhalb der EU die Einbindung Israels im Rahmen der Nachbarschaftspolitik. Das Bemühen um einen dauerhaften Frieden im Nahen Osten betrifft auch einen erfolgreichen Abschluss der Nuklearverhandlungen mit dem Iran, der für alle Staaten der Region, auch für Israel, mehr Sicherheit bringen muss. Deshalb sollen die herausragenden Beziehungen und politischen Verbindungen zwischen Deutschland und Israel weiter erhalten, vertieft und gefördert werden. Die Existenz des Staates Israel und seine legitimen Sicherheitsinteressen sollen zentrales Prinzip der deutschen Außenpolitik sein. Es soll dafür Sorge getragen werden, dass Antisemitismus bekämpft wird und die Erinnerung an die Shoa und der damit einhergehenden historischen Verantwortung in der deutschen Bevölkerung weiter fortbesteht.

Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben in dieser Woche auch einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die partnerschaftlichen Beziehungen beider Länder unterstreicht.

Den Antrag finden Sie hier. 

Debatte zur Konferenz der Mitgliedsstaaten des Europäischen Hochschulraums

,

Der Bologna-Prozess hat in ganz Europa die nationalen Hochschulsysteme verändert. Auch wenn die Reformen weitgehend umgesetzt sind, stehen im internationalen Kontext vor allem die weitere Förderung der Mobilität, die Anerkennung, die Qualitätssicherung, die Förderung des Lebenslangen Lernens und die soziale Dimension im Vordergrund. Am 14. und 15. Mai treffen sich in Armenien, die zuständigen europäischen Wissenschaft- und Hochschulminister/innen um den Fortgang des Bologna-Prozesses zu beraten. Die Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU haben vor diesem Hintergrund in dieser Woche einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht und wollen insbesondere auf bereits existierende nationale Initiativen, aber auch weiterhin drängende Herausforderungen bei der Umsetzung und Stärkung des Bologna-Prozesses in Deutschland und Europa hinweisen.

So gelten zum Beispiel Probleme bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen und starre Strukturen des Studiums in Deutschland als die Hindernisse bei der Mobilität Studierender. Hervorzuheben ist deshalb beispielsweise die Forderung nach dem weiteren Einsatz für internationale Doppelstudiengängen und Europahochschulen sowie der Fokus auf die weitere Steigerung der Mobilität Studierender aus Lehramtsstudiengängen. Darüber hinaus sollen aber auch Beschäftigte im Hochschul- und Wissenschaftsmanagement zum internationalen Austausch ermutigt werden und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und osteuropäischen Bologna-Mitgliedstaaten ausgebaut werden.

Unter anderem steht zur Debatte eine Mitgliedschaft von Belarus in den Europäischen Hochschulraum und damit auch die Teilnahme am Bologna-Prozess. Hierzu habe ich auch auf meiner letzten Reise nach Mink vom 2. bis 5. Mai Gespräche vor Ort geführt. Einen Bericht meiner Reise finden Sie hier.

 

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.