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Verabschiedung des Bundeshaushalts 2012

Mit dem in dieser Woche in 3. Lesung verabschiedeten Bundeshaushalt 2012 zeigt sich das erneute Scheitern von Schwarz-Gelb bei der Zukunftsgestaltung für unser Land. Von Konsolidierung und gezielter Vorsorge keine Spur – stattdessen Mehrausgaben in vielen Etats ohne eine erkennbare Schwerpunktsetzung sowie eine drastische Ausweitung des Stellenbestands des Bundes.

Das im letzten Jahr verabschiedete „Sparprogramm“ der Koalition hat sich als gigantische Luftbuchung herausgestellt. Der Sparbeitrag der Bundeswehr hat sich in erhebliche Mehrausgaben verwandelt. Die Finanztransaktionssteuer konnte nicht durchgesetzt werden, Einnahmen von 2 Mrd. € fehlen. Und auch die Einnahmen aus der Brennelementesteuer stehen nach politischen Fehlern beim Atomausstieg unter dem Vorbehalt gerichtlicher Anfechtung. Im Etat 2012 ist also nichts anderes übrig geblieben, als die Streichung des Elterngelds für Arbeitslosengeld-II-Bezieher und die Kürzungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Schwarz-Gelb schont die Starken und nimmt das Geld von den Schwachen. Letzteres bedeutet nichts anderes, als die Spaltung des Arbeitsmarktes zu zementieren und den Kampf gegen die nach wie vor viel zu hohe Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland aufzugeben.

Darüber hinaus weisen die jüngsten Koalitionsbeschlüsse zu den ab 2013 geplanten Steuersenkungen in die falsche Richtung: 8 Mrd. € gehen dem Staat auf allen Ebenen verloren. Sie fehlen, um öffentliche Haushalte zu gesunden und für die Zukunft vorzusorgen. Die Verschuldung wird nicht bekämpft, die Spaltung des Landes nimmt zu.

Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

Haushaltsvolumen insgesamt : 306 Milliarden Euro

Die Haushalte der einzelnen Ministerien:

Arbeit und Soziales: 126,446 Milliarden
Verteidigung: 31,682 Milliarden
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: 25,360 Milliarden
Gesundheit: 14,467 Milliarden
Bildung und Forschung: 13,005 Milliarden
Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 6,510 Milliarden
Wirtschaftliche Zusammenarbeit,Entwicklung: 6,333 Milliarden
Wirtschaft und Technologie: 6,165 Milliarden
Innenministerium: 5,491 Milliarden
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz: 5,296 Milliarden
Finanzen: 4,498 Milliarden
Auswärtiges Amt: 3,305 Milliarden
Bundeskanzleramt: 1,825 Milliarden
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: 1,578 Milliarden
Justiz: 488 Millionen

Die Alternative der SPD-Bundestagsfraktion
Mit dem im September vorgestellten Finanzkonzept „Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung“, hat die SPD eine klare und seriöse Alternative zur haushaltspolitischen Verantwortungslosigkeit der Regierung Merkel entwickelt. Solide Finanz- und Haushaltspolitik heißt konkret:

Wir bauen in wirtschaftlich guten Zeiten konsequent Schulden ab. Im Gegensatz zu CDU/CSU und FDP will die SPD-Fraktion die Schuldenbremse sicher und ohne Tricks einhalten – dafür sind alle konjunkturbedingten Steuermehreinnahmen zu nutzen. Investitionen in die Zukunft des Landes stehen im Mittelpunkt, d.h. insbesondere mehr Geld für Bildung und Kommunen mobilisieren, solide finanziert durch den Abbau unsinniger Subventionen und sozial gerechte Steuererhöhungen. Diesem Ansatz folgend hat die SPD-Fraktion in Einzelanträgen zum Bundeshaushalt 2012 u.a. zusätzliche Mittel für ein neues Ganztagsschulprogramm, einen Innovationsfonds sowie eine Aufstockung der Produktions- und Dienstleistungsforschung eingefordert.

Darüber hinaus hat die Fraktion in einem umfassenden Entschließungsantrag gefordert, dem Investitions- und Innovationsstau in unserem Land durch eine konsequente Investitionsförderung wirksam zu begegnen, der Unterfinanzierung im Verkehrsetat endlich durch eine den gesamtwirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung tragende Prioritätensetzung entgegen zu wirken sowie die kurzsichtigen Kürzungen im Bereich der Städtebauförderung zurück zu nehmen.

Den Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,59272,00.html

Meine Rede zum Einzelplan Bildung und Forschung im Plenum des Deutschen Bundestages finden Sie unter:
http://webtv.bundestag.de/player/macros/_v_f_514_de/od_player.html?singleton=true&content=1430925

Debatte über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU

Der nächste Haushalt der Europäischen Union muss die finanzielle Grundlage für die Neuaufstellung Europas nach der Krise sein und so den weiteren Integrationsprozess innerhalb der EU sichern. Eine strategische und politische Neuausrichtung ist dafür notwendig. Gesamteuropäische Vorhaben müssen priorisiert werden. Ein Großteil der Mittel soll in zukunftsorientierte Projekte fließen, die Wachstum, Innovation und Forschung, Bildung und Investitionen in Infrastruktur fördern und nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, den mittelfristigen Finanzrahmen der EU nach effizienter Mittelverwendung, europäischem Mehrwert und Solidarität auszurichten. Es darf keine Schattenhaushalte geben. Alle europäischen Projekte müssen parlamentarisch kontrolliert werden. Die finanzielle Ausstattung der EU soll 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens aller EU-Staaten nicht überschreiten. Politische Prioritäten wie zum Beispiel die Europa2020-Strategie (ein auf 10 Jahre angelegtes Wirtschaftsprogramm der EU) müssen angemessen finanziert werden. Die Gemeinsame Agrarpolitik darf nicht zu Handelsverzerrungen führen und soll der Entwicklung ländlicher Räume dienen. Instrumente und Mittel der Strukturpolitik sollen effizienter genutzt werden. Dazu bedarf es eines gemeinsamen strategischen Rahmens, einer funktionsfähigen Verwaltung in den Mitgliedsstaaten und flexibler Regelungen zur Ko-Finanzierung.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/078/1707808.pdf

Neue Schulden und zusätzliche Belastungen für Länder und Kommunen

Der Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek zur Abstimmung im Deutschen Bundestag über den Bundeshaushalt 2012

„26 Milliarden Euro – so hoch ist die Neuverschuldung für das Jahr 2012. Von einer vorsorgenden Politik für zukünftige Generationen hat sich die Bundesregierung verabschiedet“, kommentiert der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek den heute im Deutschen Bundestag von CDU/CSU und FDP beschlossenen Bundeshaushalt 2012.

„Die deutsche Wirtschaft steht gut da und bei unseren europäischen Nachbarn sehen wir wohin eine Schuldenpolitik führen kann. Warum die Bundesregierung dennoch neue Schulden macht, ist für mich unverständlich“ so Kaczmarek weiter. „Nicht akzeptabel ist, dass die Bundesregierung neue Schulen macht und gleichzeitig den Ländern und Kommunen weiterhin das Wasser abgraben will. Allein durch die Steuersenkungen, die die Koalition Anfang November diskutiert hat, würden für die Ländern und damit auch für die Kommunen Steuerausfälle in Höhe von etwa 2 Milliarden Euro jährlich bedeuten. Dabei kommen die Steuersenkungen in erster Linie mal wieder besser Verdienenden zu Gute. Den Ländern und Kommunen fehlt das Geld aber für Zukunftsinvestitionen in Bildung, in den Ausbau der Kindertagesstätten, in Ganztagschulen oder auch in bessere Studienbedingungen.“

Die SPD hat zur Finanzierung von langfristigen Aufgaben zum Beispiel im Bildungswesen und für den Schuldenabbau ein eignes Konzept entwickelt. „Wir haben einen Pakt für Bildung und Entschuldung erarbeitet“, so Kaczmarek, „Unter anderem mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer und dem Abbau von Subventionen sollen ab 2016 zusätzlich 10 Milliarden Euro mehr beim Bund für Bildung zur Verfügung stehen, die Kommunen entlastet und die Schulden abgebaut werden.“

Rettungsschirm für die FDP – was Schwarz-Gelb beschlossen hat

1. Steuerpolitik
Die schwarz-gelbe Koalition hat beschlossen, die Einkommensteuer in zwei Schritten senken zu wollen: In dieser Legislaturperiode zum 1. Januar 2013 um 2 Mrd. Euro. Für die Zeit nach den nächsten Bundestagswahlen sollen zum 1. Januar 2014 dann weitere 4 Mrd. Euro folgen.

Viel mehr weiß man bisher nicht. Es wurde aber bekannt, dass die Einkommensteuersenkung durch Anhebungen des Grundfreibetrages und Tarifverschiebungen, bei denen die bisherigen Steuersätze erst für ein höheres Einkommen gelten, erfolgen soll. In 2013 soll der Grundfreibetrag um 110 Euro angehoben und eine Tarifverschiebung um 1,4 Prozent vorgenommen werden. In 2014 soll der Grundfreibetrag dann um weitere 240 Euro und der Tarif um 3 Prozent verschoben werden. Dazu hatte das Verfassungsgericht die Regierung verpflichtet. Außerdem sollen auch künftig bei verfassungsrechtlich gebotenen Anpassungen des Grundfreibetrages an das steuerlich zu verschonende Existenzminimum Tarifverschiebungen vorgenommen werden. Um eine Ländermehrheit im Bundesrat für die Steuersenkungen zu gewinnen, soll der Bund zwei Drittel der Ausfälle finanzieren und damit im Vergleich zu der ansonsten geltenden Verteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden größere Mindereinnahmen tragen.

Begünstigung von Beziehern höherer Einkommen
Die geplanten Steuersenkungen begünstigen die Bezieher höherer Einkommen. Bei einem Alleinstehenden (Lohnsteuerklasse I) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 15.000 Euro beträgt die Entlastung nach der zweiten Stufe 2014 im Jahr 101 Euro. Demgegenüber erhält ein Steuerpflichtiger (ebenfalls Lohnsteuerklasse I) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 56.000 Euro eine mehr als dreimal so hohe Entlastung von 364 Euro jährlich. Die geplanten Steuersenkungen führen bei Geringverdienern nur zu einer verschwindenden Entlastung.

Finanzierung auf Pump
Die Steuermindereinnahmen werden die bereits vorgesehene Neuverschuldung weiter erhöhen und widersprechen damit den Bekenntnissen von Schwarz-Gelb zur Haushaltskonsolidierung. Auch die Steuerschätzung rechtfertigt keine Steuersenkungen. Die prognostizierten Steuerzuwächse sind größtenteils auf die bislang gute Konjunktur zurück zu führen. Gemäß den Vorgaben der Schuldenbremse müssen sie zur Reduzierung des konjunkturell bedingten Teils des Haushaltsdefizits verwandt werden und eröffnen deshalb keine Spielräume für dauerhafte Steuersenkungen.

2. Betreuungsgeld
Die Koalition hat beschlossen: Ab dem Jahr 2013 soll ein so genanntes „Betreuungsgeld“ im zweiten Lebensjahr eines Kindes in Höhe von 100 Euro gezahlt werden. Für die nächste Legislaturperiode werden ab 2014 150 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes versprochen. Die Kosten dafür werden 2 Mrd. Euro für den Bundeshaushalt betragen.

Kinder werden von Bildung ausgeschlossen

Zum Betreuungsgeld ist seit Jahren alles gesagt: Als Fernhalte-Prämie ist es ein bildungspolitischer Rückschlag, weil es einen Anreiz für Eltern setzt, Kinder von früher Förderung in Kitas abzuhalten. Das Betreuungsgeld ist ein gleichstellungspolitischer Holzweg, weil es gegen eine frühe Rückkehr von Frauen in den Beruf gerichtet ist. Das Betreuungsgeld verschwendet Milliarden von Steuergeldern, die für den vor sich hin dümpelnden Kitaausbau fehlen.

3. Pflege
Eine wirkliche Pflegereform wird es mit Schwarz-Gelb nicht geben. Nach Beschluss der Koalition steht bei den Leistungen für Demenzerkrankte nur der Finanzrahmen von 1,1 Milliarden Euro fest. Die Koalitionsfraktionen treffen sich wahrscheinlich in dieser Woche, um ein Eckpunktepapier zu entwickeln. Ein Referentenentwurf soll bis Dezember erarbeitet sein. Die erhöhten Leistungen könnte es ab Mitte 2012 geben. Wie die Leistungsverbesserungen genau aussehen, ist noch nicht klar. Spekuliert wird, dass man die Leistungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote erhöht oder aber auch den jetzigen Leistungskatalog flexibler ausgestaltet. Dann könnten Pflegedienste nicht nur die klassischen Pflegeleistungen (z. B. Morgen-, Abendtoilette) anbieten, sondern auch Betreuung (z. B. spazieren gehen, vorlesen).

Keine nachhaltige Finanzierung
Die geplante Beitragssatzsteigerung von 0,1 Beitragssatzpunkten zum 1. Januar 2013 dient ausschließlich der Finanzierung der zusätzlichen Ausgaben. Eine nachhaltige Finanzierung ist nicht erkennbar. Denn der bisherige Beitragssatz wird voraussichtlich nur bis zum Jahr 2014 ausreichen, um die Leistungen zu finanzieren. Eine weitere Beitragssatzanhebung ist also unausweichlich.

Währenddessen hat sich die Koalition vom Ziel verabschiedet, einen Kapitalstock für die Pflege aufzubauen. Das ist zu begrüßen. Zur Gesichtswahrung der FDP ist aber eine staatliche Förderung für eine freiwillige private Vorsorge vereinbart worden, deren Kosten nicht näher beziffert sind. Wahrscheinlich liegen sie im Milliardenbereich, ohne dass diejenigen, die auf zusätzliche Absicherung angewiesen sind, davon profitieren werden. Die einzigen Profiteure sind die privaten Versicherungsunternehmen.

Finanzmarktregulierung

Die Finanz- und Schuldenkrise in Europa bestimmt weiterhin die Politik. In der jetzigen Krise rächt sich, dass seit dem Zusammenbruch der Banken 2008 in der Substanz nichts erreicht wurde, um die spekulativen Risiken der Finanzwirtschaft einzudämmen. Der Gipfel der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer von Cannes am 3. und 4. November hat wieder keine greifbaren Fortschritte gebracht. Bereits getroffene Absichtserklärungen wurden noch einmal mit einer Absichtserklärung bestätigt. Keine Konkretisierung, kein Aktionsplan, keine Umsetzungsschritte, vor allem wieder kein Durchbruch bei der Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer.

Am Freitag dieser Woche hat der Bundestag über die Lage der Finanzmarktregulierung beraten. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagfraktion die Bundesregierung auf, den Finanzsektor krisenfest zu machen. Banken müssen ihre Eigenkapitalquoten steigern und ihre Verschuldung begrenzen. Dividenden auf zukünftige Gewinne sollen nicht mehr ausgeschüttet, sondern zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis verwandt werden. Das Eigenhandelsgeschäft in Investment- und Schattenbanken ist vom Kredit- und Einlagengeschäft der Geschäftsbanken zu trennen. Eine europäische Bankenaufsicht soll die Markttransparenz erhöhen. Hochspekulative Finanzmarktprodukte und der Hochfrequenzhandel müssen reguliert und schädliche Finanzmarktprodukte europaweit verboten werden. Ein europäisches Insolvenzverfahren für grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute ist notwendig. Durch eine Finanztransaktionssteuer sollen Banken an den Kosten der Krise beteiligt werden. Wenn sie nicht innerhalb der Europäischen Union einzuführen ist, dann in der Eurozone oder gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten. Schließlich sollen sich Managergehälter am langfristigen Unternehmenserfolg orientieren und nur begrenzt steuerlich absetzbar sein.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/076/1707641.pdf

Weitere Schritte zur Lösung der Schuldenkrise im Euro-Raum

Kurz vor Beginn des Europäischen-Gipfels in Brüssel am 26. Oktober hat Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Deutschen Bundestag eine Regierungserklärung abgegeben. Darin hat die Kanzlerin das Parlament über die nächsten möglichen Schritte zur Stabilisierung des Euro informiert. In der gleichen Sitzung wurden die insgesamt neun Mitglieder für ein Sondergremium gewählt, das sich künftig mit den Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung befassen soll.

In der Aussprache stimmte die SPD-Fraktion einem gemeinsamen Entschließungsantrag von CDU/CSU, FDP, SPD und Grünen zu. In dem Antrag werden die Instrumente und Schritte dargelegt, für die sich die Bundesregierung zur Rettung des Euro einsetzen sollte. Mit diesem Mandat konnte Angela Merkel am Mittwoch Abend nach Brüssel zu den nächsten Verhandlungen reisen. Es finden sich darin auch wesentliche Kernforderungen der SPD-Fraktion wieder.

So ist es der SPD zu verdanken, dass die großen Banken aufgefordert werden, sich in eigener Verantwortung zu rekapitalisieren. Das bedeutet, dass sie ihre Finanzstruktur ändern und vor allem stabiler gestalten müssen. Insbesondere geht auf das Konto der Sozialdemokraten auch der Punkt, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Finanztransaktionssteuer direkt nach dem G20-Gipfel Anfang November 2011 in den Gremien der EU entschieden werden sollen. Insbesondere die FDP hat das vor drei Wochen noch rigoros abgelehnt.

Ergebnisse der Sitzung des Europäischen Rates vom 26. Oktober
In der Nacht zum 27. wurden folgende konkrete Ergebnisse vom Europäischen Rat erzielt:

Schuldenschnitt für Griechenland: Nach schwierigen Verhandlungen hat sich der EU-Gipfel mit den privaten Gläubigern auf einen Schuldenschnitt von 50 Prozent geeinigt. Griechenland muss damit nur die Hälfte seiner Verbindlichkeiten zurückzahlen. Damit werden Banken und Versicherungen stärker am neuen Griechenland-Paket beteiligt als bisher geplant.

Zweites Hilfspaket für Griechenland: Griechenland wird ein neues Hilfspaket von 100 Milliarden Euro bekommen. Es soll bis Jahresende endgültig ausverhandelt sein.

Erweiterter EFSF-Rettungsschirm mit zwei Hebel-Varianten: Der Rettungsschirm EFSF (Europäische Finanz-Stabilisierungs-Fazilität) wird mit einem sogenannten Hebel auf eine Billion Euro vervielfacht. Dabei kommen zwei Varianten des Hebels parallel zum Einsatz: Einerseits bietet die EFSF eine Art Teilkaskoversicherung auf frische Anleihen von Schuldenstaaten. Bei einem Zahlungsausfall übernimmt damit der Rettungsschirm einen Teil des Risikos privater Anleger. Zudem soll ein neuer Sondertopf geschaffen werden, an dem sich der Internationale Währungsfonds (IWF) beteiligt. Dieser Fonds investiert in Anleihen, die die EFSF ebenfalls zum Teil absichert.

Banken sollen solider werden: Europas Großbanken sollen ihr Eigenkapital aufstocken und künftig neun Prozent Kernkapital vorhalten, um den Ausfall von Anleihen aus Euro-Problemländern abfedern zu können.

Aufgaben für Spanien: Spanien muss weitere Maßnahmen zur Konsolidierung seiner Finanzen ergreifen. Die spanische Regierung soll die Wirtschaft ankurbeln und die hohe Arbeitslosigkeit abbauen. Auch sollten die Tarifverträge flexibler gestaltet werden und die Unternehmen wettbewerbsfähiger wirtschaften.

Italien: Um die Situation in Italien zu stabilisieren hat Staatschef Silvio Berlusconi angekündigt, dass von 2026 an Männer und Frauen in Italien mit 67 Jahren in Rente gehen sollen. Außerdem soll für fünf Milliarden Euro pro Jahr Staatseigentum privatisiert werden.

Über die Ergebnisse des Gipfels wird der Deutsche Bundestag in der nächsten Sitzungswoche beraten.

Was bedeutet „Hebeln“?
Das Stichwort „Hebel“ steht für einen Mechanismus, der auch als Versicherungslösung bezeichnet werden kann. In diesem Modell sollen die Mittel der EFSF dafür eingesetzt werden, einen Teil des Risikos für die Käufer von Staatsanleihen (also Wertpapieren, zum Beispiel von Frankreich oder Spanien) “zu versichern”. Dabei stand immer eine Größenordnung von 20 Prozent im Raum. Kurz gesagt, würde das bedeuten, dass die EFSF bei einem Schuldenerlass bzw. bei einem Zahlungsausfall den Investoren die ersten 20 Prozent ihrer Verluste absichert. Es ist das Prinzip einer Teilkaskoversicherung. Für private Investoren sinkt dadurch das Risiko. Dies soll dazu führen, dass das Vertrauen in Europäische Staatsanleihen steigt und diese auch gekauft werden. Damit könnte die EFSF ihre Mittel vervielfachen – also „hebeln“.

Im Kern gibt es zwei Einwände gegen dieses Modell. Zu einen, ob es für Investoren attraktiv ist, Staatsanleihen zu kaufen, wenn ihnen im schlimmsten Fall lediglich 20 Prozent Fall garantiert werden. Zum anderen die Frage, ob sich durch die Hebelung das Ausfallrisiko erhöhe. Genauer gesagt: Deutschland würde weiterhin ‘nur’ mit 211 Mrd. Euro haften, aber – so die Befürchtung – wenn nun mit höheren Summen operiert werde, steige auch das Risiko, dass es zu Ausfällen komme, also die Wahrscheinlichkeit, dass die 211 Mrd. auch tatsächlich in Anspruch genommen werden müssten.

Weitere Informationen und Erklärungen zum EFSF und ESM können in einem der letzten Infodienste nachgelesen werden:
https://www.oliver-kaczmarek.de/2011/09/verantwortung-fur-europa-–-euro-rettungsschirm-efsf-starken

Den gemeinsame Entschließungsantrag von CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne finden Sie unter: http://dip.bundestag.de/btd/17/075/1707500.pdf

Der Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion kann hier herunter geladen werden: http://dip.bundestag.de/btd/17/074/1707457.pdf

Finanzmarktkrise in Europa

Der Erwartungsdruck ist sehr hoch, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung und Europa endlich zu einer klaren Haltung finden. Entschieden werden muss über die Funktionsfähigkeit des Euro-Rettungsschirms, die sogenannte EFSF = Europäische Finanzstabilisierungsfazilität. Der EFSF stehen 440 Milliarden Euro als Hilfsmaßnahmen zur Verfügung. Deutschlands Garantieanteil beträgt 211 Milliarden Euro. Es gibt sogar Stimmen, die eine weitere Ausweitung des Rettungsschirms fordern. Darüber hinaus brauchen wir endlich eine Entscheidung über den Schuldenschnitt im Falle Griechenlands, also einem Schuldenerlass, und über die nötige Stabilisierung der Banken.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits positioniert und einen umfassenden Antrag mit verschiedenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Euro-Zone vorgelegt.

Darin fordern wir unter anderem:

• dass den von der Finanzkrise betroffenen Ländern mit einer wirksamen und nachhaltigen Wachstumsstrategie geholfen wird und dass Griechenland eine realistische und tragfähige Wachstums- und Konsolidierungsperspektive erhält. Um die Schuldentragfähigkeit Griechenlands wieder herzustellen, wird man um einen Schuldenschnitt, also um einen Erlass eines Teils der Schulden, nicht umhinkommen. Private Gläubiger müssen dazu einen Beitrag leisten;

• dass Akteure des Finanzsektors an den Kosten der Krisenbewältigung durch die schnellstmögliche Einführung der von der EU-Kommission in diesem Monat vorgeschlagenen Finanztransaktionssteuer beteiligt werden. Sollte eine Durchsetzung in der gesamten Europäischen Union nicht möglich sein, ist die Finanztransaktionssteuer in der Euro-Gruppe oder in einem Zusammenschluss mehrerer Einzelstaaten einzuführen. Die Einnahmen sollen in Wachstums- und Beschäftigungsprogramme fließen;

• dass die Regulierung und damit die Kontrolle der Finanzmärkte verschärft wird. Nur diejenigen Finanzprodukte dürfen zugelassen und gehandelt werden, die auch kontrolliert werden können. Die Staaten dürfen durch die Finanzmärkte nie wieder erpressbar sein. Notwendig sind höhere Eigenkapitalquoten der Banken. Die Banken müssen also nach Abzug all ihrer Schulen und Verpflichtungen noch einen Grundstock an eigenen Mittel aufweisen, der sie in Krisenzeiten absichert. Notwendig ist auch eine Trennung von riskantem Investmentbanking und dem allgemeinem Kundengeschäft, ein geordnetes Insolvenzverfahren für systemrelevante Finanzmarktakteure, das Verbot hochspekulativer Geschäfte und eine verstärkte Transparenz und Aufsicht über Finanzgeschäfte;

• dass der dauerhafte europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) vorgezogen wird und zeitnah, möglichst bis spätestens bis Mitte 2012, in Kraft tritt. Die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) hat bislang kein ausreichendes Vertrauen in Europa zurückgewinnen können. Die bestehende Skepsis würde verstärkt, falls die Mittel der EFSF durch den Einsatz von technischen Hebeln erhöht werden sollten, die gerade kein klares politisches Bekenntnis der Regierungen der Mitgliedstaaten sind, die Krise bekämpfen zu wollen.

• dass die unfertige Währungsunion zu einer umfassenden stabilitäts- und wachstumsorientierten Wirtschafts- und Fiskalunion ausgebaut wird. Der Euro kann auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn die Mitgliedstaaten neben der Geldpolitik auch ihre Haushalts-, Finanz-, Wirtschafts- und auch Sozialpolitiken eng koordinieren. Erforderlich sind eine stärkere Kontrolle und eine direkte Einflussnahme der Europäischen Union auf die Staatshaushalte der Mitgliedstaaten.

In dieser labilen Lage ist die deutsche Bundesregierung gefordert, zusammen mit den anderen europäischen Regierungen einer weiteren Verschärfung der Krise durch entschlossenes Handeln entgegen zu treten. Die nächste Sitzung des Europäischen Rates muss dazu genutzt werden, um über kurzfristiges Krisenmanagement hinaus die Ursachen der Krise zu bekämpfen. Dieser Europäische Rat ist für die weitere Zukunft des Euros von zentraler Bedeutung: Er muss ein Erfolg werden!

Abstimmung zur Ausweitung des Euro-Rettungsschirms – Zur Sitzungswoche vom 26.-30. September 2011

In dieser Sitzungswoche stand unter anderem die Ausweitung und Verlängerung des sogenannten Euro-Rettungsschirms zur Abstimmung im Deutschen Bundestag. Die aktuelle Schuldenkrise in Griechenland und ganz Europa ist das bestimmende Thema der öffentlichen Diskussion.

Mir ist die Tragweite dieser Entscheidung bewusst. Viele Menschen haben Sorge, dass die Schuldenkrise im Euro-Raum mit dem Rettungsschirm noch lange nicht gelöst ist. Die SPD hat dem Gesetz zugestimmt, obwohl wir zahlreiche weitergehende Vorschläge zur Beteiligung der Banken oder zur Besteuerung von Finanztransaktionen gemacht haben. Am Ende geht es jedoch um eine bedeutende Entscheidung von historischer Dimension, denn es geht um die Verteidigung unserer gemeinsamen Währung und um die europäische Einigung. Peer Steinbrück hat in seiner Rede für die SPD verdeutlicht, dass Europa die Antwort auf die Krise des 20. Jahrhunderts ist und bis heute Frieden und Freiheit sichert. Nun geht es darum, dieses Europa weiter zu entwickeln und dabei die Menschen zu befragen und eng einzubeziehen. Denn zu sehr wurde Europa in den vergangenen Monaten auf die Finanzmärkte reduziert. Einig und stark wird Europa aber nur dann sein, wenn es gelingt, ökonomische Stabilität mit der politischen Idee des freien und grenzenlosen Europa zu verbinden.

Hinzu kommt: Deutschland ist der wirtschaftliche Gewinner der europäischen Einigung. Millionen deutscher Arbeitsplätze hängen vom Export deutscher Güter und Dienstleistungen in die Europäische Union ab. Deutschland hat ein eigenes nationales Interesse an der Stabilisierung des Euros. Allerdings ist die Übernahme von finanzieller Verantwortung durch Deutschland für mich mit weiteren Forderungen verbunden: Wir müssen endlich die Finanzmärkte stärker regulieren, die Banken an der Haftung beteiligen und eine Finanztransaktionssteuer einführen. Letztendlich muss die Beteiligung des Deutschen Bundestages an den Entscheidungen zur Zukunft der Währungsunion gesichert bleiben.

Gefreut habe ich mich über den Besuch der Klasse 10d der Willy-Brandt-Gesamtschule Bergkamen. Die Schulklasse war im Rahmen ihrer Abschlussfahrt nach Berlin gekommen.

Diese und weitere Themen dieser Sitzungswoche habe ich im aktuellen Infodienst zusammengefasst. Der Bundestag tritt ab dem 17.10. zu seiner nächsten Sitzungswoche zusammen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Verantwortung für Europa – Euro-Rettungsschirm (EFSF) stärken
2. Für ein verfassungskonformes und anwendbares Wahlrecht
3. Langfrsitige Perspektive statt sachgrundlose Befristung
4. Anerkennungsgesetz für ausländische Abschlüsse vorlegen

Verantwortung für Europa – Euro-Rettungsschirm (EFSF) stärken

Die derzeitige Krise bedroht Europa nicht nur als Wirtschaftsstandort, sondern auch als Wertegemeinschaft. Als größtes Land der EU und mit der stärksten Wirtschaftskraft ausgestattet trägt Deutschland eine besondere Verantwortung für die Zukunft der europäischen Gemeinschaft. Das große europäische Einigungswerk darf nicht gefährdet werden. Nur mit einem starken Europa lässt sich die Globalisierung gestalten. Darüber hinaus ist Deutschland auf ein starkes Europa angewiesen. Wir exportieren unsere meisten Güter nach Europa und profitieren wirtschaftlich durch die Europäische Union.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher dem Gesetzentwurf zur Aufstockung und Ausweitung des Euro-Rettungsschirms zugestimmt. Schnelles und flexibles Reagieren auf die kritische Situation in einigen Mitgliedstaaten ist zur Stabilisierung der gesamten Eurozone notwendig. Künftig kann die „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) unter strengen Auflagen und Konditionen einem Euro-Mitgliedstaat auch vorbeugende Kredite bereitstellen, Darlehen zur Refinanzierung ihrer Banken gewähren sowie bei Gefahren für die Finanzstabilität im Euroraum Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates kaufen. Der von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehende Gewährleistungsrahmen wird von 123 Mrd. Euro auf nunmehr knapp 211 Mrd. Euro erhöht. Das heißt: die EFSF kann Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen und an die Länder weiter geben, die dazu aufgrund ihrer Verschuldung nicht oder nur unter hoher Zinslast in der Lage sind. Daran gekoppelt sind strenge Auflagen, die, wenn dagegen verstoßen wird, bis zum Verlust der Haushaltsautonomie des Nehmerlandes führen können. Die Gewährleistung Deutschlands würde nur dann fällig, wenn trotz dieser Maßnahmen Kredite nicht zurück gezahlt werden könnten.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert darüber hinaus unter anderem:

• Jeder Mitgliedsstaat des Euro-Währungsgebietes muss sich verpflichten, eine Schuldenregelung einzuführen, die gewährleistet, dass die Neuverschuldung konsequent begrenzt wird. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist zu verbessern und für die Mitglieder des Euro-Währungsgebiets zu verstärken.

• Die SPD-Fraktion fordert einen „Wachstumspakt Europa“. Wir wollen besonders für Staaten, bei denen sich wegen einer Rezession weitere Refinanzierungsschwierigkeiten abzeichnen oder die von makroökonomischen Ungleichgewichten negativ betroffen sind, zusätzliche, gezielte Wachstumsimpulse durch Förderung von Zukunftsinvestitionen aus Mitteln der Gemeinschaft. Dazu muss der Mittelabfluss der bestehenden europäischen Strukturhilfemittel vereinfacht werden, die der betreffende Staat erhält. Die Mittel, die aus dem Aufkommen einer Finanztransaktionssteuer zur Verfügung stehen, können bei der Investitionsfinanzierung helfen. So sollen diese Staaten aus eigener Kraft die Einnahmen erwirtschaften, um ihre Schulden zurück zahlen zu können.

• Zu einer koordinierten Wirtschaftspolitik gehören europäische Mindeststandards: Flächendeckende Mindestlöhne orientiert am durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen im jeweiligen Mitgliedstaat sowie eine Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung mit einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und Mindeststeuersätzen auf Kapitalerträge und Gewinne.

• Die Gläubiger sind grundsätzlich an der Sanierung zu beteiligen, wenn die Gesamtverschuldung eines Staates so hoch ist, dass er sie dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft bedienen kann. In Europa muss der Grundsatz gelten: Risiko und Haftung gehören zusammen.

• Wir wollen die Finanzmärkte in ihre Schranken verweisen. Erforderlich ist ein Verbot schädlicher Finanzmarktgeschäfte mit Derivaten und Leerverkäufen sowie des spekulativen Handels mit Kreditausfallversicherungen. Die Aufsichtsbehörden sind darüber hinaus mit weitgehenden Kompetenzen auszustatten, um bei einer Gefährdung der Finanzmarktstabilität weitere risikobehaftete Geschäfte aussetzen zu können. Kreditausfallversicherungen darf nur derjenige besitzen, der auch Eigentümer der entsprechenden Forderung ist. Wir brauchen außerdem eine strenge Regulierung des hochfrequenten Handels per Computer. Es ist zudem zu prüfen, ob durch die regulatorische Trennung von Investment- und Privatkundengeschäft für europäische Kreditinstitute die Finanzmarktstabilität gestärkt werden kann. Rating-Agenturen müssen streng beaufsichtigt werden.

Auch der SPD-Parteivorstand hat sich am Montag für die Stärkung des Euro-Rettungsschirms ausgesprochen und einen Beschluss veröffentlicht.

Den Beschluss des SPD-Parteivorstandes kann hier abgerufen werden:
http://www.spd.de/aktuelles/Pressemitteilungen/17708/20110927_beschluss_efsf.html

Unser Entschließungsantrag kann hier abgerufen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/071/1707175.pdf

Zur Information:
Zu den Funktionen und Unterschieden von EFSF und ESM

EFSF = vorläufiger Euro-Rettungsschirm
Der sogenannte Euro-Rettungsschirm ist bis Juni 2013 befristet und hatte zunächst ein Volumen von insgesamt 750 Milliarden Euro. Der Schirm ist 2010 eingerichtet worden, um Euro-Staaten, die unter einer hohen Staatsverschuldung leiden, die Finanzierung des Staatshaushalts zu ermöglichen, ohne dass sich die Länder teure Kredite an den Kapitalmärkten leihen müssen. Der Euro-Rettungsschirm bestand zuerst zum einen aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), einem Instrument der EU-Kommission mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro und zum anderem aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Dies ist ein Instrument der einzelnen EU-Staaten, die Garantien von 440 Milliarden Euro übernommen haben, Deutschland bislang 123 Milliarden Euro. Zusätzlich hat sich der internationale Währungsfonds bereit erklärt 250 Milliarden Euro beizusteuern. Bisher haben Portugal und Irland Hilfsmaßnahmen der EFSF in Anspruch genommen.

Um Geld am Markt zu günstigen Zinsen zu leihen, möchte die EFSF auf ihre Anleihen ein gutes Rating, also eine gute Bewertung erhalten. Die Rating-Agenturen fordern dazu eine Absicherung der Anleihen, damit diese vor Ausfall geschützt sind. Für diese Absicherung war bislang keine Vorsorge getroffen worden. Mit der diese Woche beschlossenen Erweiterung des Rettungsschirms wurden die Garantien, also Bürgschaften, auf 780 Milliarden Euro erhöht, sodass effektiv 440 Milliarden Euro als Hilfsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Das erhöht den Garantieanteil Deutschlands auf nunmehr 211 Milliarden Euro. Künftig soll die EFSF auch Anleihen direkt von Not leidenden Staaten kaufen können.

ESM = dauerhafter Stabilisierungsmechanismus
Im Oktober 2010 hat sich der Europäische Rat darauf verständigt, dass die Einrichtung eines permanenten Krisenmechanismus erforderlich ist, um die finanzielle Stabilität des Euro-Währungsraums sicher zustellen. Aktuell laufen Verhandlungen zur Umsetzung dieses dauerhaften Stabilitätsmechanismus = European Stability Mechanism = ESM. Der ESM soll ab Juni 2013 in Kraft treten und die EFSF ablösen. Ein Vertragsentwurf lag bereits Ende Juni 2011 vor, er muss nun in Brüssel von den Finanzministern und schließlich von den Staats- und Regierungschefs nachverhandelt und angepasst werden. Die Instrumente, die die EFSF bekommen hat, sollen auch für den ESM zur Verfügung stehen. Bislang ist vorgesehen, den ESM mit 700 Milliarden Euro an Kapital, aufgeteilt auf Garantien und eine Bareinlage in Höhe von 80 Milliarden Euro, auszustatten. Deutschland soll dafür 168 Milliarden Euro an Garantien und 22 Milliarden Euro Anteil an der Bareinlage bereitstellen.

Diese Entscheidungen sind noch schwieriger, weil Deutschland nicht nur zeitweise befristet, sondern dauerhaft bürgen müsste. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU müsste geändert werden. Im Übrigen stellen sich Fragen der parlamentarischen Beteiligung, der Gläubigerbeteiligung im Hilfsfall, der besseren Regulierung der Finanzmärkte und der generellen Beteiligung der Finanzmarktakteure an den Kosten in gleicher Weise neu.

Bundeshaushalt 2012

Das Parlament hat sich in dieser Woche vier Tage lang mit dem Haushaltsentwurf des Bundes für 2012 in erster Lesung befasst. Nach der Einbringung des Haushalts in den Bundestag durch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble standen die Einzelpläne der verschiedenen Ministerien zur Debatte. Das Haushaltsgesetz wurde nach den ersten Beratungen an den Haushaltsausschuss verwiesen. In den nächsten Wochen werden weitere Beratungen und Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den anderen Fraktionen statt finden. Über den Haushaltsausschuss haben die unterschiedlichen Fraktionen die Möglichkeit ihre Forderungen einzubringen und zur Abstimmung zu stellen. Geplant ist, dass der Haushaltsausschuss seine Beratungen am 10. November abschließt. Die abschließende Debatte ist für den 22. bis 25. November im Deutschen Bundestag vorgesehen. Am Freitag, den 25. November, soll über das Haushaltsgesetz namentlich abgestimmt werden.

 

Die wichtigsten Zahlen im Überblick:

Nach den Vorstellungen der Regierung soll der Bund im kommenden Jahr 306 Milliarden Euro ausgeben können. Dies würde eine Steigerung der Ausgaben von 200 Millionen Euro gegenüber dem laufenden Jahr bedeuten.  An Steuereinnahmen werden im nächsten Jahr 247,35 Milliarden Euro erwartet. Die „sonstigen Einnahmen“ sollen 31,45 Milliarden Euro betragen. Der Fehlbetrag soll durch eine Neuverschuldung von 27,2 Milliarden Euro gedeckt werden.

Größter Einzelposten bei den Ausgaben im Haushaltsplan 2012 ist der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit 126,6 Milliarden Euro. Das sind allerdings 4,7 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind mit 33,07 Milliarden Euro im Etat verbucht. Das sind 1,1 Milliarden Euro weniger als 2011 (34,19 Milliarden). Wie schon im letzten Haushaltsplan, so sinken auch diesmal wieder die Leistungen für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose. 4,40 Milliarden Euro und damit fast eine Milliarde Euro weniger als 2011 (5,3 MilliardenEuro) werden dafür eingeplant.

Auch beim Arbeitslosengeld II sinken die Ausgaben um 1,1 Milliarden Euro auf 19,5 Milliarden Euro. Dagegen steigt die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung auf 5,1 Milliarden Euro (2011: 3,6 Milliarden Euro).

Zweitgrößter Posten ist die sogenannte „Bundesschuld“, also die Zinslast, die der Bund für seine Schulden aufbringen muss. Sie liegt bei 40 Milliarden Euro.

Das Bundesverteidigungsministerium soll 31,7 Milliarden ausgeben können. Damit wird der Verteidigungsetat leicht um rund 133 Millionen Euro erhöht.

Die Ausgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bleiben mit 25,3 Milliarden Euro fast unverändert.

Der Haushalt des Bundesministerium für Bildung und Forschung soll gegenüber dem laufenden Jahr um fast zehn Prozent auf 12,8 Milliarden Euro steigen.

Die Ausgaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steigen die im Jahr 2012 um 67 Millionen Euro auf rund 6,48 Milliarden Euro. Dies liegt insbesondere an der Erhöhung der Mittel für das Elterngeld auf 4,6 Milliarden Euro jährlich.

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung  soll nach dem Etatentwurf der Bundesregierung im kommenden Haushaltsjahr 113 Millionen Euro mehr erhalten als 2011. Insgesamt stehen dem Ministerium 6,33 Milliarden Euro zur Verfügung.

Mit einem Ausgabevolumen von 6,155 Milliarden Euro bleibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf dem Niveau des Vorjahres.

Für den Einzelplan des Bundesministeriums des Innern sind im Bundeshaushalt 2012 Ausgaben in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Mit rund 3,7 Milliarden Euro entfällt weiterhin der überwiegende Anteil auf den Bereich der inneren Sicherheit, der gegenüber der bisherigen Finanzplanung einen Aufwuchs um rund 184 Millionen Euro erfährt.

Der Regierungsentwurf 2012 sieht für den Etat des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ausgaben in Höhe von insgesamt 5,28 Milliarden Euro vor.

Im kommenden Haushaltsjahr soll der Etat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 1,593 Milliarden Euro betragen und läge damit 101 Millionen Euro unter dem bisherigen Finanzplan.

Im Jahr 2012 soll die gesetzliche Krankenversicherung zur pauschalen Abgeltung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben einen Bundeszuschuss in Höhe von insgesamt 14 Milliarden Euro erhalten.

Die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung machen mit rund 81,8 Milliarden Euro wie in den vergangenen Jahren den mit Abstand größten Ausgabenblock im Bundeshaushalt aus. Vor 25 Jahren lag der Anteil an den Bundesausgaben noch bei 13,0 %, seitdem hat er sich annähernd verdoppelt.

Erste Einschätzung der SPD-Bundestagsfraktion

Schwarz-gelb verspielt die Zukunft Deutschlands zu Lasten künftiger Generationen. Laut Finanzplan der Bundesregierung werden allein die Ausgaben für Zinsen auf die Bundesschuld von 33 Milliarden Euro in 2010 auf knapp 40 Milliarden in 2012 und  50 Milliarden Euro in 2015 ansteigen. Etwa jeder fünfte Euro, der aus Steuern eingenommen wird, geht dann also als Zinsen an Banken und Investoren: Im Jahr 2015 werden das in jeder Minute knapp 95.000 Euro sein.

Die Bundesregierung versagt aber schon in 2011: Wir erleben dieses Jahr den stärksten Aufschwung seit 20 Jahren, mit steigenden Steuereinnahmen und sinkenden Arbeitslosenzahlen. Die Regierung Merkel nutzt ihn nicht zur schnellen Senkung der Neuverschuldung. Wer aber in Europa stets für eine rasche Reduzierung der Neuverschuldung wirbt, sie im eigenen Land aber verweigert, macht sich weit über Deutschlands Grenzen hinaus unglaubwürdig.

Durch die positive konjunkturelle Entwicklung entstehen 2012 zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 14,6 Milliarden Euro und Minderausgaben beim Arbeitsmarkt von 4,7 Milliarden Euro, die letztes Jahr nicht eingeplant waren. Das ist eine Verbesserung im Haushalt von rund 19,3 Milliarden Euro. Statt damit aber, wie die Bundesregierung selbst noch am 16. März 2011 beschlossen hatte, die Neuverschuldung für 2012 von 40,1 Mrd. Euro auf knapp 20 Mrd. Euro zu senken, wollen Frau Merkel und Herr Schäuble im nächsten Jahr 27,2 Mrd. Euro neue Schulden machen. Im Klartext: Über 7 Mrd. Euro Steuergelder werden wieder einmal für die Klientels verfrühstückt, denn bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kommen sie jedenfalls nicht an. Im Gegenteil, Einsparungen im Haushalt 2012 treffen in erster Linie wieder die sozial schwächeren der Gesellschaft. Die Bundesregierung hat einen Haushalt vorgelegt, in dem die finanziellen Mittel für die Bundesagentur für Arbeit und die JobCenter in den kommenden Jahren stark zurückgefahren werden sollen. Die Kürzungspläne summieren sich von 2012 bis 2015 auf 26,5 Milliarden Euro. Die Folgen wären auch für den Kreis Unna katastrophal. 19.000 Menschen, die Arbeitslosengeld I und Arbeitslogengeld II beziehen, wären betroffen.

Diese Haushaltspolitik können wir als SPD-Bundestagsfraktion nicht unterstützen. In den nächsten Wochen wird die Fraktion mit eigenen Vorschlägen und Haushaltskonzepten in die Beratungen gehen, um sich für einen sozial gerechten Haushalt einzusetzen, der nicht zu Lasten der künftigen Generationen geht.